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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und
Fördermittelmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 60/0023/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

28.05.2021
Frau Beate Rumrich

Franz-Wallraff-Straße - ohne nördlicher Stichweg (BPL Nr. 678)
Abrechnung der Erschließungsanlage gem. §§ 127 ff.
Baugesetzbuch (Bau GB) zum Zwecke der Erhebung von
Erschließungsbeiträgen
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
17.06.2021

Gremium
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Franz-Wallraff-Straße
ohne nördlichen Stichweg“ zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§127 ff.
BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März
1968 i. d. F. des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 (EBS).

Vorlage FB 60/0023/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.06.2021

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x
PSP 5-120102-900-02900-160-1 Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
660,57 € Erstattung von Vorausleistungen nach §133 Abs. 3 BauGB

Vorlage FB 60/0023/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.06.2021

Seite: 2/4

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 60/0023/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.06.2021

Seite: 3/4

Erläuterungen:
Für die Erschließungsanlage „Franz-Wallraff-Straße ohne nördlichen Stichweg wurden in 2004
Vorausleistungen gem. §133 Abs. 3 Satz 1 BauGB für alle Grundstücke erhoben, die im Rahmen der
Umlegung bereits zugeteilt waren. Gleichzeitig wurde den Beitragspflichtigen die Ablösung der
Beitragspflicht nach §133 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. §13 EBS in der seinerzeitigen Fassung angeboten.
Fast alle Beitragspflichtigen haben dieses Angebot angenommen und Ablösungsverträge mit der
Stadt geschlossen sowie die vereinbarten Ablösungsbeträge gezahlt.
Der Endausbau der vorgenannten Erschließungsanlage erfolgte in 2016. Mit ihrer Widmung für den
öffentlichen Verkehr gilt die Anlage seit dem 01.01.2017 als erstmalig endgültig hergestellt.
Das Umlegungsverfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und alle verbliebenen Grundstücke
der Stadt zugeteilt, welche sie erschließungsbeitragsfrei veräußert hat. Nunmehr sind für diese
Grundstücke die internen Leistungsverrechnungen für die verausgabten beitragsfähigen
Aufwendungen durchzuführen.
Darüber hinaus ist die endgültige Beitragspflicht für das Grundstück entstanden, für das die
Beitragspflicht nicht abgelöst wurde, so dass der Erschließungsbeitrag zu erheben ist. Die bereits in
2004 gezahlte Vorausleistung ist auf den Erschließungsbeitrag anzurechnen.
Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.

Anlage/n:
Beitragssatzermittlung

Vorlage FB 60/0023/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.06.2021

Seite: 4/4

A b r e c h n u n g n a c h d e m B a u G B ( §§ 127 ff )

Franz-Wallraff-Straße

Erschließungsanlage:

ohne nördl. Stichweg

I. Aufwendungen

(Gesamtaufwand)

Berechnung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
1. Grunderwerb

658,17 €

2. Straßenentwässerung (Trennsystem; SW-Kanal)
nach Kostenmassenverhältnis
344.221,06 € * 15 % + 6.126,71 =

57.759,88 €

3. Fahrbahn

354.668,57 €

4. Gehwege

217.725,31 €

5. Parkstreifen, Parkstände

79.534,70 €

6. Beleuchtung

44.610,05 €

beitragsfähiger Aufwand
abzügl. Gemeindeanteil

754.956,68 €
10 %

-75.495,67 €

gekürzter beitragsfähiger Aufwand

679.461,01 €

II. Verteilung
Grundstücks- und Geschossfläche des Abrechnungsgebietes

1

42.567 m²

III. Beitragssatz

Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf Grundstücks- und Geschossfläche

gekürzter beitragsfähiger Aufwand

679.461,01 €
=

Grundstücks- und Geschossfläche

gerundeter Beitragssatz

42.567 m²

=

15,96 €/m²

aufgestellt:

( Dan Rusu )

Aachen, den
Die Oberbürgermeisterin
- FB 60 In Vertretung

geprüft:

( Günter Liebert )

( Frauke Burgdorff )
(Stadtbaurätin)

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