Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und
Fördermittelmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
FB 60/0023/WP18
Status:
öffentlich
Datum:
Verfasser/in:
28.05.2021
Frau Beate Rumrich
Franz-Wallraff-Straße - ohne nördlicher Stichweg (BPL Nr. 678)
Abrechnung der Erschließungsanlage gem. §§ 127 ff.
Baugesetzbuch (Bau GB) zum Zwecke der Erhebung von
Erschließungsbeiträgen
Ziele:
Klimarelevanz
keine
Beratungsfolge:
Datum
17.06.2021
Gremium
Mobilitätsausschuss
Zuständigkeit
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Franz-Wallraff-Straße
ohne nördlichen Stichweg“ zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§127 ff.
BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März
1968 i. d. F. des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 (EBS).
Vorlage FB 60/0023/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.06.2021
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP 5-120102-900-02900-160-1 Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Folge-
Folgekosten (alt)
kosten
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
660,57 € Erstattung von Vorausleistungen nach §133 Abs. 3 BauGB
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Ausdruck vom: 15.06.2021
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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
groß
nicht ermittelbar
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
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Ausdruck vom: 15.06.2021
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Erläuterungen:
Für die Erschließungsanlage „Franz-Wallraff-Straße ohne nördlichen Stichweg wurden in 2004
Vorausleistungen gem. §133 Abs. 3 Satz 1 BauGB für alle Grundstücke erhoben, die im Rahmen der
Umlegung bereits zugeteilt waren. Gleichzeitig wurde den Beitragspflichtigen die Ablösung der
Beitragspflicht nach §133 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. §13 EBS in der seinerzeitigen Fassung angeboten.
Fast alle Beitragspflichtigen haben dieses Angebot angenommen und Ablösungsverträge mit der
Stadt geschlossen sowie die vereinbarten Ablösungsbeträge gezahlt.
Der Endausbau der vorgenannten Erschließungsanlage erfolgte in 2016. Mit ihrer Widmung für den
öffentlichen Verkehr gilt die Anlage seit dem 01.01.2017 als erstmalig endgültig hergestellt.
Das Umlegungsverfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und alle verbliebenen Grundstücke
der Stadt zugeteilt, welche sie erschließungsbeitragsfrei veräußert hat. Nunmehr sind für diese
Grundstücke die internen Leistungsverrechnungen für die verausgabten beitragsfähigen
Aufwendungen durchzuführen.
Darüber hinaus ist die endgültige Beitragspflicht für das Grundstück entstanden, für das die
Beitragspflicht nicht abgelöst wurde, so dass der Erschließungsbeitrag zu erheben ist. Die bereits in
2004 gezahlte Vorausleistung ist auf den Erschließungsbeitrag anzurechnen.
Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
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A b r e c h n u n g n a c h d e m B a u G B ( §§ 127 ff )
Franz-Wallraff-Straße
Erschließungsanlage:
ohne nördl. Stichweg
I. Aufwendungen
(Gesamtaufwand)
Berechnung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
1. Grunderwerb
658,17 €
2. Straßenentwässerung (Trennsystem; SW-Kanal)
nach Kostenmassenverhältnis
344.221,06 € * 15 % + 6.126,71 =
57.759,88 €
3. Fahrbahn
354.668,57 €
4. Gehwege
217.725,31 €
5. Parkstreifen, Parkstände
79.534,70 €
6. Beleuchtung
44.610,05 €
beitragsfähiger Aufwand
abzügl. Gemeindeanteil
754.956,68 €
10 %
-75.495,67 €
gekürzter beitragsfähiger Aufwand
679.461,01 €
II. Verteilung
Grundstücks- und Geschossfläche des Abrechnungsgebietes
1
42.567 m²
III. Beitragssatz
Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf Grundstücks- und Geschossfläche
gekürzter beitragsfähiger Aufwand
679.461,01 €
=
Grundstücks- und Geschossfläche
gerundeter Beitragssatz
42.567 m²
=
15,96 €/m²
aufgestellt:
( Dan Rusu )
Aachen, den
Die Oberbürgermeisterin
- FB 60 In Vertretung
geprüft:
( Günter Liebert )
( Frauke Burgdorff )
(Stadtbaurätin)
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