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Beitragssatzermittlung

Römerstraße zwischen Dunantstraße und Vereinsstraße

Straßenart: Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom
21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die
anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe g) SBS.

Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung
g)

Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten

62.492,65 €

beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 70 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 30 %)

Summe beitragsfähiger Aufwand

62.492,65 €

43.744,85 €

18.747,80 €

62.492,65 €

Summe städtischer Anteil

43.744,85 €

Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand

18.747,80 €

Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:

Oberflächenentwässerung :

18.747,80 € :

26.388 m² =

0,71 €/m²

(Beitragssatz)