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Karmeliterstraße einschl. Kreuzungsbereich Boxgraben Haus Nrn. 36a und 38
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

Entscheidungsvorlage

B 03/0039/WP15

Offizielles Datum: 2. November 2005

Dateien

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Beratungen

17. November 2005
Entscheidung
öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses und des AVV- Beirates
16. Karmeliterstraße einschl. Kreuzungsbereich Boxgraben Haus Nrn. 36a und 38
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
ungeändert beschlossen
Öffentlicher Tagesordnungspunkt