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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft,
Digitalisierung und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 02/0043/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

12.04.2021

Erarbeitung einer Strategie für regionale Wirtschaftsförderung und
interkommunale Entwicklungsflächen (Ratsantrag - SPD AT15/20 /
Nr. 016/18)
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
28.04.2021

Gremium
Zuständigkeit
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Ratsantrag der SPD-Fraktion (Nr. 016/18) zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die strategischen und inhaltlichen Interessen der Stadt Aachen in den regionalen
Gremien, insbesondere im städteregionalen Gewerbeflächenpool einzubringen. Er stimmt dem
Vorschlag der Verwaltung zu, die benannten Personen in die Organe des Gewerbeflächenpools zu
entsenden, um die operative Vertretung der Stadt Aachen sicher zu stellen und die konkrete
Arbeitsaufnahme des Pools zu ermöglichen.

Vorlage FB 02/0043/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.04.2021

Seite: 1/11

Finanzielle Auswirkungen
JA

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

NEIN

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

Negativ

nicht eindeutig
x

Vorlage FB 02/0043/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.04.2021

Seite: 2/11

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

Negativ

nicht eindeutig
x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
Nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 02/0043/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.04.2021

Seite: 3/11

Erarbeitung einer Strategie für regionale Wirtschaftsförderung und interkommunale
Entwicklungsflächen (Ratsantrag - SPD AT15/20 / Nr. 016/18)
Mit dem Ratsantrag Nr. 016/18 der SPD Fraktion wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine
Strategie zu interkommunalen Entwicklungsflächen zu erarbeiten bzw. im zuständigen Ausschuss für
Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung vorzustellen.
Eine ausreichende, zeit- und nachfragegerechte Versorgung mit Gewerbeflächen ist Voraussetzung
einer erfolgreichen und nachhaltigen kommunalen Wirtschaftsentwicklung. Angesichts der Endlichkeit
der Ressource Boden und damit verbundenen Nutzungskonkurrenzen zwischen Freiraum und
Siedlungsraum einerseits und innerhalb des Siedlungsraums zwischen Stadtfunktionen wie Wohnen,
Gewerbe, Verkehr und Erholung etc. andererseits, kommt dem Dreiklang aus Flächenneuausweisung,
Revitalisierung und interkommunaler Zusammenarbeit in der kommunalen Flächenstrategie eine
besondere Bedeutung zu.
Der ökonomische Strukturwandel in Richtung einer stärkeren Dienstleistungs- und Wissensökonomie
bringt darüber hinaus neue digitale Produktions- und vernetzte Logistikkonzepte (Stichwort: Industrie
4.0) mit sich und hat vielerorts zu betrieblichen Neuinvestitionen geführt. Befördert wird dies durch die
derzeitige Niedrigzinsphase, die einerseits unternehmerische Investitionen in eigene
Gebäudeinfrastrukturen ermöglichen, andererseits aber auch neue Anlagemodelle der
Immobilienwirtschaft beflügeln.
Traditionelle emissionsstarke Industrien, die bislang Gewerbe- und Industriestandorte prägten, werden
dagegen zunehmend aufgegeben und hinterlassen ein großes Angebot an Brach- und
mindergenutzten Gewerbeflächen, mit weitreichenden Fragestellungen für die Wirtschaftsförderung,
die Stadtplanung und Standortentwicklung.
Angesichts der Flächenknappheit für Neuansiedlungen und Erweiterungen, hat der Fachbereich
Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (ehemals Fachbereich
Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten) im April 2015 die AGIT mbH mit der Ermittlung
des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs in der Stadt Aachen beauftragt. Ziel dieser Expertise war es,
auf Basis von zwei nachfrageorientierten Prognosemodellen den zukünftigen Gewerbeflächenbedarf
bis 2030 zu ermitteln und diesen den verfügbaren Gewerbeflächenreserven im FNP auf Basis des
Gewerbeflächen-Monitorings gegenüberzustellen.
Im Ergebnis attestiert die Studie auf Basis der Trendfortschreibung der Gewerbeflächennachfrage der
letzten 12 Jahre einen Bedarf von rd. 73 ha gewerbliche Baufläche bis 2030. In den jeweiligen
Extremszenarien schwankt dieser Wert zwischen 47 ha bei einer andauernden Rezession und 108 ha
bei einem andauernden Boom auf dem Gewerbeflächenmarkt. Zuletzt stieg die Nachfrage deutlich, so
dass 70 % (bzw. 38,15 ha) der erfassten 124 Grundstücke seit dem Jahre 2009 veräußert wurden.
Auf Basis der durch das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) entwickelten trendbasierten standortspezifischen Gewerbe- und Industrieflächenprognose (TBS-GIFPRO) kommt das Gutachten mit Hilfe
verschiedener Quoten und Kennziffern rechnerisch sogar auf einen Flächenbedarf von 111 ha.

Vorlage FB 02/0043/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.04.2021

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Flächenneuausweisung
Im Hinblick auf das Thema Gewerbeflächen weist der bei der Bezirksregierung zur Genehmigung
vorliegende FNP2030 748 ha gewerbliche Baufläche (davon 75 ha Reservefläche) aus, wobei der
derzeit noch geltende FNP (von 1980) 830 ha (davon 120 ha Reservefläche) ausgeht. In der Summe
aus Reduzierungen, Flächenumwidmungen und Neuausweisungen sind somit insgesamt 82 ha
(davon 45 ha Reservefläche) nicht mehr als klassische gewerbliche Baufläche nutzbar. Allerdings sind
ein Teil der Gewerbeflächen (Haaren, Forst, Laurensberg, Prager Ring) in Mischgebietsflächen
umgewandelt und parallel die sog. GE-Ausweisungen um Verkehrsflächen reduziert worden.
Reduzierungen erfolgen insbesondere in Bereichen der bisherig mittelfristig verfügbaren
Vorsorgefläche (Brand Nord, Schleckheim) zugunsten des Freiraums bzw. der Landwirtschaft. Im
Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs West erfolgt u.a. eine Ausweisung als Sondergebiet
Hochschule zugunsten des RWTH Aachen Campus. Weitere Umwidmungen erfolgen zugunsten von
Wohnbauflächen (Brand).
Die o.g. Gegenüberstellung der zukünftige Gewerbeflächenreserven (45 ha) mit dem prognostizierten
Bedarf von ca. 110 ha ist ein für Kommunen typisches Baulandparadoxon und veranschaulicht u.a.
auch den Bedarf neue Gewerbeflächen auszuweisen. Die Realisierung der im FNP benannten
Flächen (z.B. Verlautenheide) ist daher von zentraler Bedeutung.
In der Summe kann festgehalten werden, dass alleine durch die Überarbeitung des FNP und der
damit verbundenen Neuausweisung der Bedarf an Gewerbeflächen in der Stadt Aachen nicht gedeckt
werden kann, weswegen im Dreiklang der Gewerbeflächenstrategie der Brachflächenentwicklung und
Revitalisierung eine besondere Bedeutung zukommt.
Das o.g. Prognosemodell zeigt aufgrund von Unternehmensschrumpfungen, Betriebsaufgaben und
Verlagerungen 60 ha als zu revitalisierende, wieder nutzbare Brachflächen aus. Diese Brachflächen
sind sehr viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Erste Schritte in diese Richtung zeigen das
Potenzial, aber auch, dass weitere Untersuchungen z.B. im Rahmen von geförderten Projekten
notwendig sind, um insbesondere durch ein intelligentes Gewerbeflächenmanagement das Ziel der
dauerhaften Sicherstellung von nutzbaren Gewerbeflächen zu gewährleisten.
Hilfreich bei der angestrebten Revitalisierung ist, dass sich derzeit Standortfaktoren und
Standortangebote sehr viel stärker ausdifferenzieren. Nach Jahrzehnten der (inter-)nationalen
Auslagerung von Produktionsstandorten, die überwiegend die suburbanen Räume adressierte,
erscheint aufgrund der Megatrends Digitalisierung, Individualisierung, Urbanisierung und
demographischer Wandel, eine zunehmende Reintegration der Produktion in die Städte möglich. Die
Entwicklung bringt weitreichende Implikationen für Innovationssysteme, Arbeitsmärkte und
insbesondere Flächennutzungen für urbane Regionen mit sich, die mit Fläche 4.0 (analog zu Industrie
4.0) oder urbane Produktion umschrieben werden. Indem neue Produktionsverfahren wie z.B. 3DDruck, die kundennahe, individuelle Fertigung vor Ort ermöglichen, können gleichzeitig Wünsche der
städtischen Bevölkerung nach mehr wohnortnahen Arbeitsplätzen bedient, Zielvorgaben beim
Flächensparen erfüllt, aber auch eine ausreichende, zeit- und nachfragegerechte Versorgung mit
Gewerbeflächen für Unternehmen sichergestellt werden. Die Veränderung der Arbeitswelten bieten
Vorlage FB 02/0043/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.04.2021

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folglich nicht nur Anlass für Entflechtung und Trennung zwischen Gewerbe und empfindlicher Wohn‐
und Freiraumnutzungen, sondern auch Chancen für neue städtische Mischnutzungen.
Eine wesentliche Basis für die nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung liegt folglich u.a. auch in der
Analyse der Gewerbeflächen und der damit verbundenen Identifizierung von minder-, ungenutzten
und brachliegenden Flächen. Ein im Dezernat Wirtschaftsförderung, Soziales und Wohnen durch den
Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa erstellter Revitalisierungskatalog
gewerblicher Bauflächen für die Stadt Aachen, hat 19 Flächen mit insgesamt 68,7 ha potenziell
nutzbarer Flächen identifiziert.
Besonders die Mobilisierung dieser im Revitalisierungskatalog festgestellten bzw. neuen
Potenzialflächen muss einzelfallbezogen nach gesamtstädtischen Interessen und lokalen
Rahmenbedingungen vorangetrieben werden. Darüber hinaus sollte mit aktiver und strategischer
Flächenpolitik agiert werden. Hierzu zählt das gesamtstädtische Flächenmanagement, welches
wichtige Entwicklungsflächen erfasst sowie priorisiert, ggf. ankauft, nutzungsoptimiert entwickelt und
vermarktet, um das benannte Flächenportfolio an verfügbaren Gewerbefläche nachhaltig zu
gewährleisten.
Das Vorgehen einer Revitalisierung zur Identifizierung gewerblicher Bauflächen wurde im Rahmen der
Standort- und Marktanalyse zu Gewerbeflächen in Aachen Nord durch die beauftragte
Arbeitsgemeinschaft KadaWittfeld Architekten / WZL beleuchtet. Anknüpfungspunkt war hier für
zukünftige Revitalisierungen innovative Produktionsmethoden und Nutzungsmodelle, und stellte in
einem ersten Schritt neben den Potenzialen der Flächen in Aachen Nord auch mögliche
Nutzungsszenarien auf. In den Folgejahren gelang es dem FB 02 durch eine breit angelegte
Projektlandschaft in dem benannten Gebiet und konzentriertem Standortmarketing vorhandene
Potenziale zu heben. Hierzu zählen neben der Ansiedlung des digitalHUB Aachen auch die
Entwicklungen des Campus Jahrhunderthalle, des ehemaligen ‘Starfish‘-Geländes ‘Liebig‘ und die
Weiterentwicklung des Technologiezentrum Aachen zu einem ‘Urban Village‘. Damit verfolgt der FB
02 in Aachen Nord insbesondere die Strategie, dass dort Platz für jede Phase der Unternehmen
entsteht. Hier sollen und können bereits jetzt Gründer*innen und Startups ebenso Flächen zur
Verfügung gestellt werden, als auch für bereits etablierte und in Wachstum befindliche Unternehmen,
ohne dass eine Verdrängung alt eingesessener Unternehmen stattfindet. Hierzu hat der Fachbereich
Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa ein eigenes Standortmanagement aufgebaut,
welches in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stakeholdern die Entwicklungen vor Ort
vorantreibt und vernetzt, um neben den klassischen Fragen der Gewerbeflächenentwicklung in enger
Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen der Stadtverwaltung auch u.a. die Themen
Nachhaltigkeit, Städtebau und Coorporate Social Responsibilty (CSR) in der Gesamtentwicklung zu
berücksichtigen. Dabei stellt das Nutzungs- und Vermarktungskonzept, welches im Auftrag der Stadt
Aachen von der CIMA Beratung + Management GmbH erarbeitet wurde, die Basis für die Arbeit des
Standortmanagements Aachen Nord dar.
Betrachtet man eben diesen Standort weiter, kann erkannt werden, dass sich die Krefelder Straße zu
einem modernen Büro- und Dienstleistungsstandort stetig weiterentwickelt, welcher für die
Adressbildung an dieser Stelle einen großen Mehrwehrt bietet. Jedoch sind auch in Aachen Nord
weitere Potenzialflächen vorhanden, welche durch die herausfordernden Eigentümerstrukturen
ebenso geprägt sind, wie auch durch Minder- oder Nichtnutzung. In Aachen Nord bietet sich derzeit
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Ausdruck vom: 19.04.2021

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ein Potenzial von über 390.000 m² nicht bzw. mindergenutzter Fläche, das ist so viel wie an keiner
anderen Stelle im Aachener Stadtgebiet.
Hierzu zählt neben den konkreten Flächen des ehemaligen Kaiserbrunnengeländes auch und
insbesondere die Flächen entlang des Grünen Wegs, an welchem diese Gesamtentwicklung noch
nicht angekommen ist. Hier gilt es, diese Potenziale zu heben, um die bereits vorhandene gute
Entwicklung des Standortes Aachen Nord zum Zukunftsraum und den dadurch gewonnenen Schwung
zu nutzen und stringent weiter zu verfolgen.
Neben den Flächen in Aachen Nord wurde weiterhin und nicht zuletzt auch durch die
Schließungsabsicht von Continental der Standort Rothe Erde in den Fokus der strategischen
Betrachtung des FB 02 gerückt.
Neben der Entwicklung der ca. 80 ha großen städtischen Flächen Eisenbahnweg/Madrider Ring,
welche sich aktuell im Bebauungsplanverfahren findet und etwa ab Anfang 2022 für Unternehmen zur
Verfügung stehen soll, hat auch dieser Standort weitere Flächenpotenziale zu bieten, welche zurzeit
minder- oder nichtgenutzt werden. Vor dem Hintergrund der Gesamtentwicklung bei Continental und
der Eigentümerstruktur dieser Flächen ist es hier besonders wichtig, diese Flächen durch ein
proaktives Gewerbeflächenmanagement und -marketing auch weiterhin für produzierende
Unternehmen zur Verfügung zu stellen und in Nutzung zu bringen.
Hierbei steht auch im Fokus, den Standort zu einem modernen und urbanen Industriestandort der
Zukunft zu formen. Durch stadtverträgliche Industriezweige und die Verknüpfung von Wissenschaft
und Wirtschaft sollen hier Arbeitsplätze sowie eine notwendige (digitale) Infrastruktur geschaffen bzw.
gesichert werden.
Dabei könnte dieser Standort auch gleichzeitig dadurch gestärkt werden, dass der für die Region
Aachen diskutierte Internetknoten und in direkter Umgebung Rechenzentren dort angesiedelt werden.
Dies würde zu einer gewissen Neuausrichtung des Standortes führen, da vor Ort in Folge der
Ansiedlung ein digitaler Gewerbepark mit neuen Arbeitsplatzpotenzialen entstehen könnte.
Gleichzeitig wäre hierdurch auch gewährleistet, dass nicht nur die digitale Infrastruktur für einen
zukunftsträchtigen und digitalen Gewerbepark mit einer hohen Arbeitsplatzdichte zur Verfügung
stehen würde, sondern hierdurch auch ein weiteres wichtiges Standbein für aktuelle
(wissenschaftliche) Entwicklungen gegeben wäre. Insbesondere durch Netzwerke, wie z.B. die
Hochschulen, dem digitalHUB, Unternehmen und Startups in Aachen werden die Entwicklungen im
Bereich der Künstlichen Intelligenz und des Quantencomputing nicht nur auf Software- sondern auch
auf Hardwareebene maßgeblich vorangetrieben und teilweise in sehr groß angelegten und vom Bund
in Millionenhöhe geförderten Projekten mitgestaltet und sorgen damit für eine noch größere
Aufmerksamkeit von ansiedlungswilligen Unternehmen für den Standort Aachen.
Der dritte Teil der Gewerbeflächenstrategie wird durch die interkommunale Zusammenarbeit und
damit durch den Gewerbeflächenpool der StädteRegion Aachen gebildet. Dieser kann als ein mittelbzw. langfristiges Instrument angesehen werden, um den Gewerbeflächenbedarf in Aachen zu
bedienen.
Zur aktiven Gestaltung des Strukturwandels sowie als Reaktion auf die aktuell bereits bestehenden
Flächenengpässe in einzelnen Kommunen der StädteRegion Aachen haben sich die beteiligten
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regionsangehörigen Kommunen (Stadt Aachen, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Gemeinde
Roetgen, Stadt Stolberg, Stadt Würselen) dazu entschlossen, einen gemeinsamen
Gewerbeflächenpool zu schaffen, der eine zeitnahe koordinierte und abgestimmte Planung,
Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen ermöglichen soll. Dazu wurde von allen
beteiligten Kommunen in 2020 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) unterzeichnet, welche
am 06.05.2020 im Rat der Stadt Aachen beraten und beschlossen wurde.
Der weitere Verfahrensprozess gliedert sich in drei Schwerpunkte. Erstens hat die Stadt Eschweiler
eine entsprechende Regionalplanänderung beantragt. Ziel ist die diesbezügliche Genehmigung noch
vor dem Start der vollständigen Neuaufstellung des Regionalplans zu erhalten. Würde dieser Schritt
nicht erfolgen oder wäre nicht erfolgreich, so müsste die Neuaufstellung abgewartet werden und es
käme zu mehrjährigen Verzögerungen bei der Bereitstellung neuer Gewerbeflächen.
Zweitens werden Fördergelder für die Entwicklung der Gewerbeflächen (Erwerb, Gutachten,
Erschließung u.ä.) im Kontext des Strukturwandels Rheinisches Revier beantragt. Diese sind
erforderlich, da die am Gewerbeflächenpool beteiligten Kommunen, die Gesamtkosten allein nicht
tragen können.
Drittens wird aktuell die Strukturbildung des Gewerbeflächenpools fokussiert, um ihn inhaltlich und
operativ arbeitsfähig zu machen. Die 2020 geschlossene ÖRV definiert zwar die gemeinsamen Ziele
und Aufgaben der Vertragspartner sowie die Organe des Gewerbeflächenpools, lässt aber weitere
wichtige Punkte offen. Um arbeits- und handlungsfähig zu sein, ist zur Konkretisierung der ÖRV eine
Geschäftsordnung (GO) notwendig, in welcher die formalen und organisatorischen Prozesse und
Organe innerhalb des Pooles (§§ 3-6 der ÖRV) operationalisiert werden. Ein Entwurf der
Geschäftsordnung wird aktuell durch die StädteRegion Aachen und die AGIT vorbereitet. Sie soll
möglichst zeitnah in der Mitgliederversammlung des Gewerbeflächenpools beraten werden.
Die Funktionen der jeweiligen Organe, die gemäß der beschlossenen ÖRV eingerichtet werden,
werden zum weiteren Verständnis nachfolgend kurz erläutert (siehe ergänzende Abbildung 1).
Geschäftsstelle: Organisation und Vorbereitung der Tätigkeiten des Pools. Bereitet Entscheidungen
zur Vergabe von dem Pool zugeordneten Liegenschaften vor.
Beirat: Berät operativ die von der Geschäftsstelle vorbereiteten, einzelnen Grundstücksverkäufe und
das Marketing.
Mitgliederversammlung: Berät grundlegende Aspekte und entscheidet in den Fällen, in denen im
Beirat kein Einvernehmen hergestellt werden kann.

Vorlage FB 02/0043/WP18 der Stadt Aachen

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Abbildung 1:

Um die Arbeitsfähigkeit der genannten Organe zu gewährleisten, werden Vertreter*innen der
StädteRegion, der AGIT mbH sowie der kommunalen Verwaltungen entsendet.
Gemäß der Regelung in der ÖRV übertragen die Poolmitglieder ihre Aufgabe zur Vorbereitung von
Entscheidungen zur Vergabe (Vermietung und Verkauf) von dem Pool zugeordneten Liegenschaften
auf die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle bestehend aus jeweils einer/einem Vertreter*in der
StädteRegion und der AGIT mbH sowie einer/einem Vertreter*in der beteiligten Kommunen. Die/der
Vertreter*in der beteiligten Kommunen wird in einem rollierenden Verfahren festgelegt. Hierzu ist
folgende Reihenfolge vorgesehen (Abbildung 2):

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Der Beirat setzt sich aus dem Geschäftsführer der AGIT, einer/einem Vertreter*in der Städteregion
sowie jeweils einer/einem Vertreter*in jeder beteiligten Kommune zusammen und hat zur Aufgabe, die
Geschäftsstelle zu beraten und die von der Geschäftsstelle vorzubereitenden Entscheidungen zur
Vergabe von dem Pool zugeordneten Liegenschaften zu prüfen. Im Beirat soll in der
Gewerbeflächenvermarktung versiertes Personal mit der entsprechenden fachlichen Kompetenz
vertreten sein. Deswegen ist vorgesehen, die Fachbereichsleitung 02 ‘Wirtschaft, Wissenschaft,
Digitalisierung und Europa‘ in den Beirat zu entsenden, welche durch die Abteilungsleitung FB 02/100
‘Unternehmensförderung‘ vertreten wird.
Gem. der ÖRV gehören der Mitgliederversammlung, welche das höchste beschlussfassende Organ
des Gewerbeflächenpools darstellt, jeweils die/der (Ober-)Bürgermeister*in/Städteregionsrat oder ein
Mitglied des Verwaltungsvorstandes der beteiligten Kommunen an. Es ist beabsichtigt, Herrn
Beigeordneten Prof. Dr. Manfred Sicking in seiner Funktion als Dezernent für ‘Wohnen, Soziales und
Wirtschaftsförderung‘ mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Die Haltung der Stadt Aachen war in der Vergangenheit davon geprägt, sich nur sehr reduziert am
Aufbau, an der Umsetzung und der Steuerung des Gewerbeflächenpools zu beteiligen. Zunächst war
lediglich vorgesehen, sog. Kontingente im Bereich des Gewerbeflächenbedarfs an
Nachbarkommunen zu übertragen. So hat die Stadt Aachen insgesamt 73 ha
Gewerbeflächenentwicklungspotenzial für Entwicklungen in Eschweiler, Herzogenrath und Würselen
abgetreten, da entsprechende Flächenpotenziale in Aachen nicht mehr bestehen. Damit stellt die
Stadt Aachen das größte Bedarfsflächenkontingent, um den gemeinsamen Gewerbeflächenpool zu
ermöglichen.
Im weiteren Verlauf der Gespräche zur Entwicklung des Pools hat sich die Stadt Aachen schließlich
doch bereit erklärt, an den Gremien des Gewerbeflächenpools zu partizipieren. Dies sollte jedoch
nicht auf eine bloße formale Teilnahme begrenzt sein. Für die Stadt Aachen ist von entscheidender
Bedeutung, den Pool aktiv und inhaltlich mitzugestalten, um diesen zu einem interkommunalen
Erfolgsmodell werden zu lassen und nicht zuletzt positive Effekte für die Stadt Aachen zu generieren.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten und neue Arbeitsplätze zu generieren, ist
gewerbliche Entwicklungsfläche zwingend erforderlich.
So sieht der FB 02 gute Möglichkeiten, die Entwicklungen in den Nachbarkommunen zu nutzen, um
die Flächenangebote interkommunal für Unternehmen in Aachen auszuweiten und gleichzeitig eine
enge räumliche Anbindung an die Stadt Aachen zu gewährleisten. Wie auch in der Vorlage
‘Sachstandsbericht zur Verfügbarkeit von Gewerbeflächen‘ (TOP 7) bereits dargestellt, ist die
Nachfrage von mittleren und größeren Produktionsunternehmen ungebrochen hoch. In dieser
Situation, welche gleichzeitig auch für Handwerksunternehmen gilt und gepaart ist mit dem Wunsch
der Unternehmen, selbst Flächen anzukaufen und in einen Standort zu investieren, bieten die
geplanten Flächen in Eschweiler, Herzogenrath und Würselen durch ihre räumliche Nähe zu Aachen
und schnelle Erreichbarkeit über die Autobahnen A44 und A4, beste Möglichkeiten, die Bedarfe der
Unternehmen zu decken und parallel einen positiven Effekt auf die Stadt Aachen zu gewährleisten.
Vorlage FB 02/0043/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.04.2021

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Einen essentiellen Beitrag zur Etablierung des Pools kann die Stadt Aachen ebenfalls auf Basis der
dichten Kooperations- und Netzwerkstrukturen mit Wirtschaft und Wissenschaft leisten. Traditionell
bestehen bei FB 02 vielfältige Kontakte in die Hochschullandschaft und wird ein intensiver
Innovationstransfer betrieben, der in den letzten Jahren zunehmend von Unternehmen, aber auch
wissenschaftlichen Einrichtungen nachgefragt wird.
Natürlich sind auch eigene Interessen der Stadt Aachen zu berücksichtigen und im Pool zu vertreten.
Viele Unternehmen benötigen die viel beschworenen kurzen Wege in die Aachener Forschungs- und
Innovationslandschaft hinein. Zahlreiche Firmen, insbesondere auch Startups sind auf Urbanität und
Experimentiermöglichkeiten im urbanen Umfeld angewiesen, um etwa die Akzeptanz neuer
Technologien zu erproben und auch neue Fachkräfte mit dem Argument der Attraktivität des
Oberzentrums zu gewinnen. Hierfür stehen auch in Aachen selbst Flächen zur Verfügung bzw.
werden durch die Revitalisierung alter Industrieflächen etwa in Aachen-Nord oder -Rothe Erde an den
Markt gebracht. Von einem starken Oberzentrum profitiert die gesamte Region.
Ansiedlungskonkurrenzen gilt es daher zu vermeiden. Dies kann durch einen offenen und
transparenten Austausch in den Strukturen des Gewerbeflächenpools gewährleistet werden.
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung wird regelmäßig über die weitere
operative Entwicklung des Gewerbeflächenpools unterrichtet. Bei grundsätzlichen strategischen
Fragestellungen wird er federführend in die Entscheidung einbezogen.

Vorlage FB 02/0043/WP18 der Stadt Aachen

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