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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung
und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 02/0039/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

09.04.2021
FB02

Sachstand - Homeoffice-Einrichtung ermöglichen
Ziele:

Klimarelevanz
nicht eindeutig

Beratungsfolge:
Datum
14.04.2021
28.04.2021

Gremium
Zuständigkeit
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
Anhörung/Empfehlung
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung Entscheidung

Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt den Sachstand „Homeoffice-Einrichtung
ermöglichen“ zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Regionalentwicklung die Verwaltung zu beauftragen, das kommunale Programm zur Förderung von
Homeoffice weiter auszuarbeiten, umzusetzen und darüber breit zu informieren. Der Ausschuss für
Wissenschaft und Digitalisierung und der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
sind in den nächsten Sitzungen über das Konzept und den Sachstand zu unterrichten.
2. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Sachstand zur
Homeoffice-Einrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das kommunale Programm zur
Förderung von Homeoffice weiter auszuarbeiten, umzusetzen und darüber breit zu informieren. Der
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung und der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Regionalentwicklung sind in den nächsten Sitzungen über das Konzept und den Sachstand zu
unterrichten.

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x*
*Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes, sind für den Haushalt 2021 folgende konsumtive Mittel
geplant:

Vorlage FB 02/0039/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.04.2021

Seite: 1/5

Produkt

PSP-Element

Kostenart

Maßnahme

Hinweis

2021

2022

2023
2024

15.02.01

4-150201-967-1

49110000

Coronaertrag

Ertrag

-40T€

0€

0€

0€

„Beratung Fonds

Beratung den

Corona-

Einrichtung

Fonds zur

isolierung

v.Homeoffice“

Einrichtung v.
40T€

0€

0€

0€

Veränderungen gesamt

40T €

0€

0€

0€

Davon Coronaisolierung

-40T €

0€

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Homeoffice
15.02.01

4-150201-967-1

52920000/

Beratung den

Aufwand/

„Beratung Fonds

72920000

Fonds zur

Auszahlung

Einrichtung

Einrichtung v.

Corona-

v.Homeoffice“

Homeoffice

isolierung

Nettobelastung für den städtischen Haushaltsplan
Diese Maßnahme umfasst die Vergabe von zinslosen Darlehen an Dritte.

Nach Rücksprache mit den Fachabteilungen FB20/200 und FB 20/300 müssen diese Mittel investiv
mit den nachfolgenden Kontierungen eingeplant werden.
Produkt

PSP-Element

Kostenart

Maßnahme

Hinweis

2021

2022

2023
2024

15.02.01

5-150201-900-

78680000-

Fonds zur

Ausz-

02300-900-1

Gewährung v

Beratung und

ahlung

„Fonds zur

Ausleihen v

Einrichtung von

(zinslose

Einrichtung von

sonstig inländ

Homeoffice

Darlehen)

Homeoffice“

Bereich

160T€

0€

0€

0€

0€

-80T€

-80T€

0€

160T€

-80T€

-80T€

0€

0€

0€

0€

0€

160T€

-80T€

-80T€

0€

übrige
Bereiche
15.02.01

5-150201-900-

68680000

Fonds zur

Einz-

02300-900-1

Rückflüsse v

Beratung und

ahlung

„Fonds zur

Ausleihung v

Einrichtung von

(zinslose

Einrichtung von

sonstig inländ

Homeoffice

Darlehen)

Homeoffice“

Bereich

(Rückzahlung
zinsloser
Darlehen)
Veränderungen gesamt
Davon Coronaisolierung

Nettobelastung für den städtischen Haushaltsplan

Vorlage FB 02/0039/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.04.2021

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
x

nicht bekannt

Erläuterungen:
Hintergrund
Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Menschen im Homeoffice.
Laut einer repräsentativen Studie des Bundesverbandes bitkom e.V. zur Digitalisierung der
Arbeitswelt aus Dezember 2020 arbeitet aktuell jeder Zweite ausschließlich oder teilweise im
Homeoffice. Befragt wurden ca. 1.500 Erwerbstätige in Deutschland. Auch nach Ende der CoronaPandemie werden mehr Menschen im Homeoffice arbeiten als zuvor. Vor der Pandemie war
Homeoffice weitestgehend eher die Ausnahme, lediglich drei Prozent der Berufstätigen arbeiteten
ausschließlich im Homeoffice.
Eine branchenunabhängige Umfrage aus Dezember 2020 zur Corona-Krise vom digitalHub Aachen,
Jobcenter und FB 02 mit ca. 60 teilnehmenden Unternehmen aus der Region zeigt ein ähnliches Bild.
Knapp 80 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass während der Corona-Krise mobiles
Arbeiten bzw. Homeoffice zugenommen haben und auch nach der Pandemie Normalität bleiben
werden.

Vorlage FB 02/0039/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.04.2021

Seite: 3/5

Eine Ausweitung der Arbeit von Zuhause kann zudem gemeinwohlfördernde Effekte hervorrufen. Eine
Verringerung der berufsbedingt zurückgelegten Fahrten durch Homeoffice kann sich positiv auf den
Umwelt- bzw. Klimaschutz auswirken. Zudem erhalten Mitarbeitende eine gewisse Flexibilität zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Corona-Krise erweist sich damit als Auslöser eines
tiefgreifenden und nachhaltigen Wandels in der Arbeitswelt und darüber hinaus.
Mit Ratsantrag vom 03. Februar 2021 der CDU-Fraktion wird beantragt, ein kommunales Programm
zu Förderung von Homeoffice zu erarbeiten, das Punkte zu Beratungsangeboten für Arbeitgeber,
Angebote zur Vernetzung mit Unternehmen und zinslose Darlehen für Investitionen umfasst.
Im weiteren Verlauf soll ein Überblick über den aktuellen Sachstand mitgeteilt werden.
Beratungsangebote für Arbeitgeber zur Umsetzung von Homeoffice
Das durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im vergangenen Jahr in die Diskussion gebrachte
„Mobile-Arbeit-Gesetz“ hat gezeigt, dass eine dauerhafte Umsetzung von Homeoffice noch viele
offene Fragen mit sich bringt und viele Arbeitgeber vor die Herausforderung stellt, niedrigschwellig
durchdachte und praktikable sowie finanzierbare Lösungen für Arbeitnehmer*innen dort zu schaffen,
wo es möglich ist.
Die dargestellte Ausgangssituation und der tiefgreifende Wandel der Arbeitswelt zeigen, dass sich
Unternehmen mit der Thematik Homeoffice weiter auseinandersetzen müssen. Beratungsangebote
verbunden mit geeigneter finanzieller Unterstützung können hier wichtige Instrumente sein, um
besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) niedrigschwellige Instrumente zur Umsetzung
von Homeoffice zu ermöglichen.
Erste Rechercheergebnisse haben gezeigt, dass öffentliche Einrichtungen als Beratungsleistungen im
Zusammenhang mit der Einrichtung von Homeoffice praktikable und schnell umsetzbare Leitfäden,
Checklisten und Handlungsempfehlungen online aufbereitet und den Unternehmen übersichtlich und
komprimiert als Erstberatung zur Verfügung stellen. Zudem wird in diesem Zusammenhang auf
bestehende öffentliche Förderprogramme von Bund und Ländern für KMU verwiesen, die besonders
in Zeiten von Corona für die Bereiche digitales Arbeiten, Gestaltung einer zukunftsgerechten
Personalpolitik bzw. Wandel der Arbeitswelt unterstützend eingesetzt werden können.
Um besonders den KMU zukünftig eine zielgerichtete Orientierung von der Idee bis zur endgültigen
Umsetzung von Homeoffice im Betrieb zu bieten, soll hier eine Erstberatung von Seiten FB 02 nach
Möglichkeit inhaltlich ausgebaut werden.
Um das Themenfeld „Einrichtung von Homeoffice“ noch mehr herauszustellen, wird die Darstellung
der Serviceangebote für Unternehmen im Bereich Digitalisierungsberatung auf der städtischen
Webseite mit entsprechenden hilfreichen Informationen weiter ergänzt. Diese Informationen sollen
bspw. Leitfäden bzw. Checklisten zum „Quick-Start-Homeoffice“ und Hinweise von unabhängigen
Dritten zu Themen des Mitarbeiterschutzes umfassen, die den Unternehmen als niedrigschwellige und
praktikable Orientierung dienen sollen. Zudem sind im Bereich Fördermittelberatung bereits
Kompetenzen bzw. Ansprechpartner bei FB 02 vorhanden, auf die in diesem Zusammenhang direkt
verwiesen werden kann und bei der Inanspruchnahme passender Förderprogramme zur
Digitalisierung der Arbeitswelt wie go-digital, unternehmensWert:Mensch plus, Mittelstand innovativ &
digital oder Potentialberatung unterstützen können.
Vorlage FB 02/0039/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.04.2021

Seite: 4/5

Zudem wird bei FB 02 bereits eine digitale „Road Show Weiterbildung & Neue Arbeitswelt“ über
Newsletter und Facebook umgesetzt. Diese soll thematisch weiter ausgebaut werden und zur
regelmäßigen Sensibilisierung zu Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten dienen. Jeden Monat werden
hier neue Formate und Tools vorgestellt, die agiles und ortsunabhängiges Arbeiten ermöglichen.
Um die Erstberatung zur Einrichtung bzw. die Möglichkeiten des Homeoffices weiter zu platzieren
bzw. anzupassen, wird auch auf die von FB 02 durchgeführten Unternehmensbesuche
zurückgegriffen, um Feedback zu den Herausforderungen der Unternehmen einzuholen.
Angebote zur Vernetzung mit Unternehmen (Best-Practice-Unternehmen)
Die unter „Beratungsangebote“ aufgeführten Punkte werden durch Vernetzungsangebote in Form von
wiederkehrenden (digitalen) Veranstaltungen in Kooperation mit regionalen Partnern, wie bspw. den
Kammern, Unternehmerverbänden und weiteren relevanten Partnern, flankiert.
Besonders mit dem Kompetenzzentrum Frau und Beruf der Region Aachen (Competentia) haben in
der Vergangenheit bereits Veranstaltung unter der Einbindung von Best-Practice-Beispielen
stattgefunden und finden weiterhin zukünftig statt, die sich im Besonderen mit den Auswirkungen der
digitalen Transformation der Arbeitswelt auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschäftigen.
Veranstaltungen dieser Art, besonders unter Hinzunahme von regionalen Best-Practice-Beispielen,
treffen auf positive Resonanz der teilnehmenden Unternehmen und reduzieren die Hemmnisse, auf
andere Arbeitgeber zuzugehen und von deren Erfahrungen zu profitieren. Mit der inhaltlichen
Ergänzung der beschriebenen „Road Show Weiterbildung & Neue Arbeitswelt“, soll den Arbeitgebern
zukünftig die Möglichkeit geboten werden, ihre Herausforderungen im Rahmen der digitalen
Transformation der Arbeitswelt sowie bei der Umsetzung von Homeoffice direkt an FB 02
widerzuspiegeln. So können je nach Bedarf der Unternehmen inhaltlich aufbauende Angebote zur
Vernetzung etwa in Form von Lean Coffees oder Business Breakfasts u.a. unter dem Motto
„Homeoffice aber wie? – Einfach nachgefragt bei…“ oder „Ist das „agil“ oder kann das weg?“
entstehen, die mit bzw. durch passende Partner umgesetzt werden.
Für die Ausschusssitzungen des AWD und AWR im Juni sollen die dargestellten Ansätze unter
Einbindung der Einführung zinsloser Darlehen für die Anschaffung von benötigten Endgeräten bzw.
Softwarelizenzen weiter ausgearbeitet und zum Beschluss vorgelegt werden.
Mit Blick auf die Mehrzahl der aktuell gestellten Ratsanträge und der begrenzten personellen
Ressourcen konnte noch kein abschließendes Endergebnis zur Homeoffice-Einrichtung präsentiert
werden. Die Verwaltung beschäftigt sich aktuell mit der Klärung der finanziellen, rechtlichen und
organisatorischen Rahmenbedingungen, wie etwa den Zugangsvoraussetzungen (z.B. Einführung
einer Obergrenze bspw. für Betriebe mit maximal 50 Beschäftigten oder Anzahl der auszustattenden
Arbeitsplätze), den Antrags- und Rückzahlungsmodalitäten oder der Hinzunahme der lokalen
Kreditwirtschaft bei der Abwicklung.
Sofern es gelingt, die finanziellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen in nächster
Zeit zu klären, würde die Verwaltung wegen des Bedarfs gerade bei kleineren Unternehmen bereits
mit der Umsetzung des Programms beginnen. In den nächsten Sitzungen vom AWD und AWR wird
der dann aktuelle Sachstand zum Konzept erneut vorgestellt.

Vorlage FB 02/0039/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.04.2021

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