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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0139/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

08.09.2021
FB 45/300

Einsatz der neu eingerichteten Schulsozialarbeiter*innenstellen im
Schuljahr 2021/2022
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
28.09.2021
30.09.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0139/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 1/8

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0139/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 2/8

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0139/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 3/8

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Ab dem Jahr 2021 stehen insgesamt vier VZÄ zum weiteren Ausbau von kommunaler
Schulsozialarbeit an Aachener Schulen zur Verfügung. Ausgehend hiervon werden ab dem Schuljahr
2021/2022 insgesamt 34 VZÄ Schulsozialarbeit an Aachener Schulen im Einsatz sein. Im Weiteren
stehen 1,5 VZÄ Teamleitung zur Verfügung.
Dieser Ausbau basiert auf den von der Verwaltung aufgestellten Kriterien zum Einsatz von
kommunaler Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen, die in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses und des Schulausschusses am 20.03.2018 zustimmend zur Kenntnis genommen
und vom Kinder- und Jugendausschuss beschlossen wurden.
Bei zwei der zur Verfügung stehenden VZÄ handelt es sich um „Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit“.
Dies erforderte von Seiten der Fachabteilung eine zügige Auseinandersetzung mit der Thematik und
die damit verbundene Konzeptionierung eines entsprechenden Kurzkonzeptes, welches unter
Punkt 4. der Vorlage näher erläutert wird.
2. Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit
Folgende fünf Kriterien sind festgelegt:
1. Bereitschaft und Haltung der Schule
2. Kindeswohlgefährdende Aspekte
3. Armutsrisiken
4. Belastende Faktoren für das Schulleben
-----------------------------------------------------------5. Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule
Das Kriterium Bereitschaft und Haltung der Schule bildet die Grundvoraussetzung zum Einsatz einer
kommunalen Fachkraft der Jugendhilfe im System Schule.
Die Kriterien kindeswohlgefährdende Aspekte, Armutsrisiken und belastende Faktoren für das
Schulleben beziehen sich auf mögliche Unterstützungsbedarfe an sozialer Arbeit, die sich aus der
Schüler- und Elternschaft und dem Schulalltag heraus ergeben.
Das Kriterium bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule erfasst die Struktur der Schule, die bei der
Entscheidungsfindung ebenfalls berücksichtigt wird. Die Qualität und Intensität der Hilfesysteme führt
ggfls. zum Ausgleich der Bedarfskriterien (2-4).
Als Hilfsmittel wurde eine Matrix erstellt, in der den fünf Kriterien die zuvor erarbeiteten Merkmale
zugeordnet sind.

Vorlage FB 45/0139/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 4/8

3. Verfahrensweise beim Einsatz von Schulsozialarbeit an neuen Einsatzorten
Um die Zuteilung von Schulsozialarbeit im Zuge der neu eingerichteten Stellen bedarfsorientiert,
nachvollziehbar und transparent vornehmen zu können, wurde zu allen Schulen Kontakt
aufgenommen, die ihren Bedarf dem FB 45 schriftlich und begründet in der zurück liegenden Zeit
mitgeteilt hatten.
Folgende Schulen haben entsprechende Anträge auf Neueinrichtung (6) bzw. Aufstockung
vorhandener Schulsozialarbeit (2) gestellt:


KGS Höfchensweg



GGS Laurensberg



GS Brander Feld



Einhard-Gymnasium



KGS Kornelimünster



KGS Birkstraße



KGS Am Fischmarkt



GGS Schönforst

Hiervon handelt es sich um insgesamt sechs Anträge auf Neueinrichtung und zwei Anträge auf
Erweiterung vorhandener Schulsozialarbeit.
Zur Bedarfsermittlung und dem daraus resultierenden Einsatz von Schulsozialarbeit wurden
nachfolgende Schritte vollzogen.
3.1 Analyse der schulspezifischen Situation
In persönlichen Gesprächen wurden eingehend die Ist-Situation mit den Schulleitungen und weiteren
Akteuren der Schulsysteme die jeweilige schulspezifische Situation anhand der fünf Kriterien ermittelt.
Als Hilfsmittel diente hierbei die o.g. Matrix, die den Schulleitungen vor den Gesprächsterminen
übersandt wurde.
Im Anschluss an die Gesprächstermine erfolgte eine Analyse der Ergebnisse, orientiert an der
Systematik der fünf Kriterien und den zugeordneten Merkmalen. Ein Kriterium galt jeweils als erfüllt,
wenn zumindest ein Teil der aufgelisteten Merkmale im aktuellen Schuljahr zutraf und keine
gravierenden gegenteiligen Entwicklungen absehbar waren. Darüber hinaus wurden Spezifika
einzelner Schulen berücksichtigt, die nicht durch die Matrix erfasst wurden.
Die Auswertung der erhobenen umfangreichen Daten und detaillierten Hintergrundinformationen hat
zu der fachlichen Einschätzung geführt, dass an den unter Punkt 3.2 aufgeführten Schulen ein Bedarf
an Schulsozialarbeit vorhanden ist.

Vorlage FB 45/0139/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 5/8

3.2 Ergebnis
Zum Schuljahr 2021/2022 werden kommunale Fachkräfte für Schulsozialarbeit als Teilzeitkräfte mit
19,5 Wochenstunden an folgenden Schulen neu eingesetzt:


KGS Birkstraße



GS Brander Feld



GGS Laurensberg



KGS Höfchensweg



Einhard-Gymnasium



KGS Am Fischmarkt – Hier kann aus eigenem Bestand kommunaler Schulsozialarbeit
(Stundenerhöhung einer bereits vorhandenen Kraft) eine Erweiterung des Angebotes erfolgen.

Um die oben beschriebene Verteilung zu gewährleisten, wird auf eine halbe Stelle „Schulsozialarbeit
mit Umfeldarbeit“ zurückgegriffen.
Die Prüfung und abschließende Bewertung der Ergebnisse an der KGS Kornelimünster sind zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen.
4. Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit
Die Fachabteilung versteht unter dem Begriff „Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit“ einen engen Bezug
zu einem ausgeprägtem Stadteil- und Sozialraumbezug.
Die Schulsozialarbeit legt hierbei einen besonderen Fokus auf die Netzwerkarbeit im Sozialraum. Es
gestaltet sich als ein offenes präventives Unterstützungsangebot, dass sich sowohl an die
Schülerschaft der jeweiligen Schule als auch an deren Familien wendet.
Es ist als „Add-On“ zu den bereits vorhandenen Schulsozialarbeitsstellen, die im Rahmen der
Konzeption Schulsozialarbeit der Stadt Aachen an den Schulen tätig sind, zu verstehen.
Hierbei sind besonders Sozialräume in den Blick zu nehmen, die durch ihre Sozialstruktur ein „Mehr“
an Unterstützungsleistung benötigen.
Die Zukunftschancen der in diesen Sozialräumen lebenden Kinder hängen stark von den
Rahmenbedingungen des sozialen Umfeldes in ihrer Gesamtheit ab und werden häufig als
problematisch eingeschätzt.
Die Sozialräume bzw. Stadtteile sind geprägt von niedriger sozialer Teilhabe und deutlicher
Armutskonzentration (3. Sozialentwicklungsplan 2020).
Nach entsprechenden Rückmeldungen der Schulleitungen, der bereits verorteten
Schulsozialarbeiter*innen und den Sozialraumteams, werden in nachfolgend aufgeführten Schulen als
„Add-On“ zu vorhandener Schulsozialarbeit jeweils Kräfte zur Verfügung stehenden Rahmen mit dem
Ziel eingesetzt:


Die Schulsozialarbeit in den Stadtteil zur Stärkung der sozialräumlichen Vernetzung auszuweiten

Vorlage FB 45/0139/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 6/8



Multiprofessionelles Handeln in der Schule und den Netzwerken im Kontext von Kinder- und
Jugendschutz aufzugreifen



Familien zu unterstützen, um ihnen einen niedrigschwelligen Zugang zu den Angeboten des
Sozialraums zu ermöglichen



Kinder und Jugendliche unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lebensbedingungen zu
unterstützen, die vorhandenen Systeme des Stadtteils aktiv und selbstständig zu nutzen



Bildungsketten zur Verhinderung möglicher Bildungsbenachteiligung der Kinder und Jugendlichen
zu erarbeiten und zu verknüpfen und



Die Schulen ausgeprägter in den Stadtteil zu öffnen.

An nachfolgend aufgeführten Schulen werden diese Stellen eingesetzt:


GGS Schönforst



Montessori-Grundschule Mataréstraße



Schulverbund Aachen-Ost (GHS Aretzstraße, Hugo Junkers Realschule und Geschwister Scholl
Gymnasium)

Folgende Maßnahmen sind als erste Arbeitsschritte angedacht:


Anbindung der Kinder und Jugendlichen an außerschulische Organisationen, wie z.B.
Sportvereine, Kinder- und Jugendeinrichtungen, etc.



Beratung der Eltern unter Einbeziehung der vor Ort vorhandenen Kooperationspartner, wie z.B.
Beratungsstellen, Vereine und Verbände sowie aktive Kontaktvermittlung



Konzeptionierung von gemeinsamen Projekten mit geeigneten Kooperationspartnern des
Stadtteils, hier im Besonderen mit der neu einzusetzenden Kraft im Bereich der mobilen
Jugendarbeit in Forst/Schönforst/Driescher Hof



Vermittlung der Bedürfnisse der Familien in den Stadtteil



Netzwerkarbeit mit Polizei, Therapeuten, Ärzten, Sozialraumteams, Beratungsstellen, Vereinen
etc.



Teilnahme an Sozialraumkonferenzen



Ausweitung von Gruppenangeboten an der jeweiligen Schule

In einer ersten Lernphase soll das Kurzkonzept umgesetzt und Wirkungskriterien entwickelt werden.
In Bezug auf inhaltliche Bedarfe und sich daraus ergebende pädagogische Notwendigkeiten soll diese
Arbeitsform stetig überprüft, reflektiert und fortgeschrieben werden.
Bei Erfolg könnte dieser erste Arbeitsansatz auf weitere in Frage kommende Sozialräume bzw.
Lebensbereiche ausgeweitet werden.
5. Ausblick und weitere Vorgehensweise
Die Besetzung der Stellen soll in den kommenden Monaten erfolgen; die entsprechenden
Stellenausschreibungen wurden gefertigt und stehen kurz vor der Veröffentlichung.
Vorlage FB 45/0139/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 7/8

In den Schulen mit neuer Schulsozialarbeit wurden geeignete Räumlichkeiten gefunden. Die
entsprechend benötigte Ausstattung gemäß der Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen
erfolgt derzeit.
Während der Implementierungsphase wird sowohl die Schule als auch die eingesetzte Fachkraft
durch die Teamleitungen für Schulsozialarbeit begleitet und unterstützt. Das erste Jahr wird als
Erprobungsphase verstanden.
Die für die Aachener Grundschulen zuständige Schulaufsichtsbeamtin Frau von Jakubowski wurde in
den Prozess einbezogen und über die Ergebnisse informiert. Die Bedarfe werden aus ihrer Sicht
bestätigt und die Ausweitung des Angebotes Schulsozialarbeit ausdrücklich begrüßt.
Erste Ergebnisse der oben beschriebenen Einsätze im Rahmen der „Schulsozialarbeit mit
Umfeldarbeit“ werden der Fachpolitik in der ersten Jahreshälfte 2022 vorgestellt.

Anlagen:
-

Powerpoint Neubesetzung Schulsozialarbeit 3. Quartal 2021

-

Matrix Ranking 2021

Vorlage FB 45/0139/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 8/8

Neubesetzung Schulsozialarbeit 3. Quartal 2021
Ausgangsbasis
6 Anträge auf Einrichtung von Schulsozialarbeit
2 Anträge auf Erweiterung von Schulsozialarbeit

Ausgangsbasis
4 neue Vollzeitäquivalente

Nach Auswertung der Matrixgespräch
werden berücksichtigt

2 Vollzeitäquivalente
„Klassische Schulsozialarbeit“

Einhard-Gymnasium
GGS Brander Feld
GGS Birkstraße

2 Vollzeitäquivalente
„Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit“

Planung

Einsatzorte
„Klassische Schulsozialarbeit“
mit je ½ Personalstelle

Einhard-Gymnasium

(Büroraumeinrichtung bereits veranlasst)

GGS Laurensberg
KGS Höfchensweg
(Büroraumeinrichtung wird noch geklärt)

Einsatzorte
„Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit“
mit je ½ Personalstelle
als AddOn

Montessori-Grundschule
Mataréstraße

GGS Brander Feld
GGS Schönforst
GGS Birkstraße

KGS Am Fischmarkt

(realisiert aus eigenem Bestand)

GGS Laurensberg
(nach geklärter Raumfrage)

GGS Schönforst
mit Erweiterungsantrag

KGS Höfchensweg
(nach geklärter Raumfrage)

Schulverband Aachen Ost

Ranking 2021
A – Einhard-Gymnasium
D – KGS Birkstraße

B – KGS Kornelimünster
E - GGS Laurensberg

C – GGS Brander Feld

F – KGS Höfchensweg (Gespräch aus 2020)

0 = trifft nicht zu 1 = trifft in geringem Maße zu 2 = trifft zu 3 = trifft überdurchschnittlich häufig/stark zu
Kriterium 1:

Bereitschaft und Haltung der Schule

A

B

C

D

E

F

01

Schriftliche Bedarfsmeldung/Antragstellung ist erfolgt

X

X

X

X

X

X

02

Wille der Schulkonferenz / des Kollegiums

X

X

X

X

X

X

03

Problembewusstsein und Bereitschaft, Probleme zu benennen

X

X

X

X

X

X

04

Positive Grundhaltung gegenüber der Kooperation von Jugendhilfe / Schule

X

X

X

X

X

X

05

Akzeptanz der „Konzeption der Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen“

X

X

X

X

X

X

06

Akzeptanz der „Grundsätze der Kooperation zwischen dem Fachbereich
Kinder, Jugend und Schule und den Schulleitungen hinsichtlich des
Einsatzes städtischen Personals in Schulen“

X

X

X

X

X

X

07

Mitwirkung bei der Evaluation kommunaler Schulsozialarbeit

X

X

X

X

X

X

08

Schulsozialarbeit soll Bestandteil des Schulkonzeptes werden

X

X

X

X

X

X

09

Schulsozialarbeit soll in der Schulentwicklung einbezogen werden

X

X

X

X

X

X

10

Erwartungshaltung gegenüber der Wirkung von Schulsozialarbeit

X

X

X

X

X

X

11

Verfügbarkeit räumlicher Ressourcen

X

X

X

12

Bereitstellung zeitlicher Ressourcen

X

X

X

X

X

X

13

Bereitschaft für präventive Angebote

X

X

X

X

X

X

14

Offenheit für Angebote der Partizipation

X

X

X

X

X

X

15

Akzeptanz von Angeboten im Bereich Sozialtraining/Soziales Lernen

X

X

X

X

X

X

16

Initiierung von Projekten

X

X

X

X

X

X

17

Eltern werden als mögliche Zielgruppe der sozialen Arbeit angesehen

X

X

X

X

X

X

18

Netzwerkarbeit

X

x

X

X

X

X

Grundvoraussetzung bei A, C, D vorhanden
Kriterium 2:

Kindeswohlgefährdende Aspekte

19

psychisch erkranktes Elternteil

2

1

2

2

1

1

20

Elternteil mit Suchterkrankung

2

1

1

1

1

1

21

Familie mit Trennungsproblematik

2

2

2

3

2

2

22

Verlust eines Elternteils

1

0

1

2

0

1

23

Fluchterfahrung

1

1

2

1

2

1

24

Schulabsentismus

1

1

0

1

0

1

25

delinquentes Verhalten

0

1

1

0

0

1

Seite: 1/3

26

Suchterkrankung des Kindes/Jugendlichen

2

0

2

1

1

0

27

autoaggressives Verhalten

3

0

1

0

1

1

28

Laufende Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfen n. § 35a

1

1

2

2

0

2

15

8

14

13

8

11

Herausstechend A, C, D
Kriterium 3:

Armutsrisiken

29

BuT-Berechtigung

1

1

2

2

2

2

30

Alleinerziehende Elternteile

2

2

1

2

2

1

31

Kinderreiche Familien

1

1

1

1

1

1

32

Einzugsbereich der Schule = Stadtteil mit Erneuerungsbedarf

0

0

0

0

0

2

33 a

Primarstufe: Übergangsquote u. Empfehlung für HS, RS, Gym./ GesamtS

2

2

2

2

2

33 b

Sekundarstufe: erreichte Schulabschlüsse

6

6

6

6

7

8

Aspekte spielen eher untergeordnete Rolle
Kriterium 4:

2

belastende Faktoren für das Schulleben

33

Konfliktfälle

2

1

2

2

2

2

34

Mobbing, Cybermobbing

2

2

0

1

2

1

35

Schlägereien

0

0

0

0

0

1

36

Polizeieinsätze in der Schule

0

0

0

0

0

0

37

„problematische/schwierige“ Klassen

1

0

2

2

1

2

38

Kinder/Jugendliche mit Förderbedarf soziale u. emotionale Entwicklung

2

1

2

2

1

2

39

Seiteneinsteiger, Förderbedarf deutsche Sprache

1

1

2

1

1

1

40

Familien mit nicht-deutscher Herkunftssprache

1

2

2

2

1

1

9

7

10

10

8

10

Problematik eher auf Einzelfälle bezogen
Kriterium 5:

Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule

41

Sonderpädagogen und –pädagoginnen

0

0

2

1

1

1

42

Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase

0

0

1

1

1

1

43

Systemische Inklusionshelfer und –helferinnen (über Koordinierungs- und
Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfe (KOBSI))

0

0

0

1

0

0

44

Tagesgruppe / Heilpädagogische Tagesgruppe

0

0

0

0

0

0

45

Andere
( z.B. JIM, Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Montessorigrundschule)

3

0

0

2

0

0

Hilfesysteme nicht überall vorhanden

3

0

3

3

2

2

Seite: 2/2

Schulen im Vergleich zueinander bei Kriterien 2-4
Einhard

K2=15

K3=6

K4=9

30

= Rankingplatz 1

Kornelimünster

K2=8

K3=6

K4=7

21

= Rankingplatz 4

Brander Feld

K2=14

K3=6

K4=10

30

= Rankingplatz 1

Birkstraße

K2=13

K3=6

K4=10

29

= Rankingplatz 2

Laurensberg

K2=8

K3=7

K4=8

23

= Rankingplatz 3

Höfchensweg

K2=11

K3=8

K4=10

29

= Rankingplatz 2

Rankingplatz:
1

Einhard & Brander Feld

2

Birkstraße & Höfchensweg

3

Laurensberg

4

Kornelimünster

Besonderheiten:
Problematik bei Kornelimünster, Höfchensweg und Laurensberg:
Kein Raum für Schulsozialarbeit vorhanden, keine Möglichkeit zum Ausbau, derzeit keine
Ausweichmöglichkeiten.
Laurensberg hat erhebliche Schwierigkeiten mit „Wohlstandsverwahrlosung“, die sich in den Kriterien
nicht abbilden lassen.
Kornelimünster hat kein Netzwerk mit außerschulischen Partnern.

Anträge aus 2020:
Montessori-Grundschule Reumontstraße: keine Rückmeldung trotz mehrfacher Anfragen nach
aktuellem Bedarf.

Seite: 3/2