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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 56/0409/WP17
öffentlich

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

19.10.2020

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen
Beratungsfolge:

TOP: 3

Datum

Gremium

Zuständigkeit

28.10.2020

Integrationsrat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt den von Herrn Demmer in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe vorgelegten
Änderungsvorschlag zu § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen zur Kenntnis und berät die weitere
Vorgehensweise.

Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)

Vorlage FB 56/0409/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2020

Seite: 1/3

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekoste

Folgekost

n (alt)

en (neu)

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Vorlage FB 56/0409/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2020

Seite: 2/3

Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 30.09.2020 hat der Integrationsrat zu der Vorlage „Geschäftsordnung des
Integrationsrats der Stadt Aachen – Bildung von Arbeitskreisen“ (TOP 7, Vorlage FB 56/0404/WP17)
den folgenden Beschluss gefasst:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, das Thema in einer Sondersitzung am 28.10.2020 erneut auf die
Tagesordnung zu setzen und dort eine Synopse zwischen den Geschäftsordnungen der
Integrationsräte Aachen und Köln vorzulegen.
Ebenso ist eine Änderung des § 20 der Hauptsatzung vorzubereiten.
Der Integrationsrat beschließt des Weiteren, eine Arbeitsgruppe zur Erstellung der Synopse zu bilden.
Mit dem oben zitierten Beschluss begehrt der Integrationsrat u.a. die Änderung des § 20 der
Hauptsatzung der Stadt Aachen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für eine Änderung der
Hauptsatzung ausschließlich der Rat zuständig/entscheidungsbefugt ist.
Anbei wird der von Herrn Demmer in Abstimmung mit der gebildeten Arbeitsgruppe übermittelte
Vorschlag für eine Neufassung des § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen zur Beratung im
Integrationsrat übersandt.
Der o.a. Beschlussteil „Änderung der Geschäftsordnung“ ist Gegenstand des Tagesordnungspunkts 4.

Anlage/n:
-

Anlage 1: Vorlage FB 56/0404/WP17

-

Anlage 2: von Herrn Demmer übermittelter Änderungsvorschlag zu § 20 der Hauptsatzung der
Stadt Aachen

Vorlage FB 56/0409/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2020

Seite: 3/3

TOP 3 - Anlage 1

TOP 3 - Anlage 2

Anlage 2: von Herrn Demmer übermittelter Änderungsvorschlag zu § 20 der
Hauptsatzung der Stadt Aachen

§ 20 Integrationsrat
(1) Als beratendes Organ für den Rat der Stadt Aachen und seine Ausschüsse
wird ein Integrationsrat gebildet. Der Integrationsrat der Stadt Aachen besteht aus
21 Mitgliedern. 14 Mitglieder werden nach den Bestimmungen des § 27 Abs. 2
GO NRW gewählt, 7 Mitglieder sind vom Rat benannte Ratsmitglieder.
(2) Für die Benennung der Ratsmitglieder und deren persönliche
Vertreterinnen/persönliche Vertreter gilt § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend. Die
Einzelheiten bezüglich der Wahl der übrigen Mitglieder des Integrationsrates
regelt die vom Rat als Satzung erlassene Wahlordnung.
(3) Der Integrationsrat gibt sich zur Regelung der inneren Angelegenheiten eine
Geschäftsordnung, die vom Rat der Stadt zu beschließen ist. Die
Geschäftsordnung des Rates gilt auch für den Integrationsrat. Es gelten die
Befugnisse gemäß § 27 Abs. 8 und 9 der GO NRW. Der Integrationsrat regelt
seine inneren Angelegenheiten sowie Abweichungen von der Geschäftsordnung
des Rates durch eine eigene Geschäftsordnung. Diese ist vom Rat zu
genehmigen.
(4) Für die Rechtsstellung der in Urwahl gewählten Mitglieder des
Integrationsrates gelten §§ 30, 31, 32 Abs. 2, 33, 43 Abs. 1, 44 und 45 mit
Ausnahme des Absatzes 5 Nr. 1 GO NRW entsprechend.
5) Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde,
insbesondere wenn sie die Interessen der Aachener Migrantinnen und Migranten
als solche betreffen, befassen und Vorschläge und Anregungen machen. Der
Integrationsrat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der
Aachener Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, zu informieren und
vor der Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen.
(6) Der Integrationsrat kann Mitglieder sowie die gewählten Stellvertreterinnen
bzw. Stellvertreter (§ 27 Abs. 2 S. 2 GO NRW) in die für Arbeit, Wirtschaft und
Wissenschaft, Bürger (Bürgerforum), Kinder und Jugend, Kultur, Mobilität,
Planung, Schule, Soziales, Integration und Demographie, Sport, Theater und
VHS, Umwelt und Klimaschutz, Mobilität, Wohnen und Liegenschaften
zuständigen Fachausschüsse mit beratender Stimme entsenden.