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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

BA 4/0032/WP18

Federführende Dienststelle:
B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

20.05.2021

Beantwortung von Anfragen
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
09.06.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.

Vorlage BA 4/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.05.2021

Seite: 1/6

Erläuterungen:
1.

Zustand des Waldbestandes Monschauer Straße
Anfrage der CDU-BF v. 30.03.2021

Das Gemeindeforstamt Aachen nimmt zur o.a. Anfrage zum „Zustand des Waldbestandes und
Wiederaufforstung entlang der Monschauer Straße“ vom 29.03.2021 wie folgt Stellung:
Welche Teile des Aachener Waldes im besagten Bereich wurden bis zum gegenwärtigen
Zeitpunkt gerodet1 und welche Teile müssen noch gerodet werden? Die gerodeten bzw.
noch zu rodenden Flächen sollten zweckmäßigerweise auf einer Flurkarte mit
unterschiedlichen Farbmarkierungen veranschaulicht werden.

Rote Fläche: Außerplanmäßige Holznutzung infolge von Windwurf und Käferbefall.
Die Fläche wurde mit heimischen Laubbäumen und Sträuchern aufgeforstet.
Rote Punkte: Einzelbaumfällungen im Zuge von Verkehrssicherungsmaßnahme
In den Fichtenbeständen entlang der Monschauer Straße kam es zu außerplanmäßigen
Holznutzungen infolge von Witterungsextremen (Trockenheit, Sturm) und Borkenkäferbefall. Die
„Aufräumarbeiten“ sind abgeschlossen. Durch die Kalamitäten wurde der Wald in west/südwestlicher Richtung geöffnet und ist heute labil. Folgeschäden sind daher nicht
auszuschließen.
Darüber hinaus traten an der Monschauer Straße verstärkt Schäden durch das Triebsterben an
der Esche auf. Die Bäume wurden aus Verkehrssicherungsgründen gefällt. Die
Holzbringungsarbeiten sind aufgrund von Nässe noch nicht vollständig abgeschlossen.

Die Rodung stellt die dauerhafte Beseitigung eines Waldbestandes dar, meist mit dem Ziel, die
Fläche in eine andere Nutzungsart (z. B. Siedlung) zu überführen. Sie bedarf der Genehmigung. Bei
dieser Fläche handelt es sich um eine außerplanmäßige (da nicht im Forstwirtschaftsplan
vorgesehen), flächige Holznutzung, nicht um eine Rodung.
1

Vorlage BA 4/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.05.2021

Seite: 2/6

Wie groß sind die betreffenden Flächen und in welchem prozentualen Verhältnis stehen die
gerodeten bzw. noch zu rodenden Flächen zu dem noch intakten Waldbestand?
Der Kahlhieb beläuft sich auf rund 1,3 ha. Bezogen auf den 4,0 Hektar großen Fichtenbestand fiel
etwa ein Drittel dieses Waldbestandes den vorgenannten Schäden zum Opfer.
Welche Teile der gerodeten Flächen wurden bisher in welchem Zeitpunkt
wiederaufgeforstet und welche Teile der gerodeten Flächen werden noch, wann
wiederaufgeforstet? Ist es zu Verzögerungen bei der Wiederaufforstung gekommen? Falls
ja: Auf welche Umstände sind die Verzögerungen zurückzuführen?
Die Fläche wurde im Forstwirtschaftsjahr 2021 komplett aufgeforstet. Verzögerungen traten keine
auf.
Nach welchem Konzept und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Baumarten und
in welchem Umfang wird dabei eine Durchmischung von Laub- und Nadelhölzern
angestrebt? Inwieweit wird auf heimische Baumarten zurückgegriffen?
Auf Nadelholz-Kalamitätsflächen bieten sich die Möglichkeiten für eine ökologische Aufwertung.
Ein wesentliches Ziel der Stadt Aachen besteht darin, den Laubbaumanteil weiter zu erhöhen. Auf
der in Rede stehenden Fläche wurden daher Rotbuchen und Stieleichen gepflanzt.
Ausschlaggebend für die Baumartenwahl sind in erster Linie der Standort (Bodenart) und ggf. eine
bereits vorhandene Naturverjüngung, die in das Aufforstungskonzept integriert wird. Das
Gemeindeforstamt geht davon aus, dass sich weitere Baumarten (Birken, Fichten, Kiefern,
Vogelbeere und andere) auf natürlichem Wege ansamen und die Aufforstung ‚anreichern‘.
Darüber hinaus wurde zur Monschauer Straße hin ein Waldrand ausgeformt mit Wildkirsche,
Wildbirne und diversen Straucharten.
Wie hoch sind die zur Wiederaufforstung voraussichtlich anstehenden Kosten und wird die
Wiederaufforstung aus zur Verfügung gestellten Mitteln der Bundesrepublik Deutschland
und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert oder ist eine solche Förderung möglich?
Wurden entsprechende Anträge gestellt oder ist die Antragstellung beabsichtigt?
Ein Teil der Wiederaufforstung wurde über Ausgleichsmittel finanziert, der andere Teil über Mittel
des Landes NRW.
Ist es erforderlich, innerhalb des noch intakten Baumbestandes besondere präventive
Schutzmaßnahmen zu treffen, damit die noch vorhandenen Bäume dem Klimawandel
standhalten? Falls ja: Welche Maßnahmen sollten getroffen werden und wie hoch sind die
hierfür anfallenden Kosten?
Als wirksame Maßnahme gegen die Verbreitung des Borkenkäfers hat sich ein zügiges Fällen und
Abtransportieren der Bäume erwiesen. Alternativ können die gefällten Baumstämme auch mit
einer Entrindungsmaschine entrindet werden, wodurch der Brutraum für Borkenkäfer verloren
geht. Beide Verfahren wurden in den Wäldern der Stadt Aachen praktiziert, um einer Ausbreitung
des Borkenkäfers entgegen zu wirken und Vermögensschäden von der Stadt Aachen
abzuwenden.

Vorlage BA 4/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.05.2021

Seite: 3/6

Junge Fichtenmonokulturen lassen sich (bedingt) durch regelmäßige Durchforstungen gegen
Sturmschäden stabilisieren. Bei dem noch vorhandenen Restbestand ist dies aufgrund des
fortgeschrittenen Alters nicht mehr möglich, mitunter sogar kontraproduktiv.

2.

Müllentsorgung in Stichstraßen
Anfrage der CDU-BF v. 30.03.2021

Der Aachener Stadtbetrieb nimmt zur o.a. Anfrage bezüglich der Müllentsorgung in Stichstraßen
wie folgt Stellung:
Einführung in die Problematik der Rückwärtsfahrten:
Grundsätzlich erfolgt die Abfallsammlung im gesamten Stadtgebiet durch das Befahren aller Straßen
mit einem Abfallsammelfahrzeug, das zur Entleerung der Abfallbehälter jeweils in unmittelbarer
Hausnähe hält. Straßen ohne Wendemöglichkeiten wurden in der Vergangenheit rückwärts befahren.
Gemäß der Branchenregel der DGUV 114-601 Teil 1: „Abfallsammlung“ ist die Abfallsammlung so zu
organisieren, dass ein Rückwärtsfahren der Abfallsammelfahrzeuge vermieden wird. In diesem
Zusammenhang sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ein Rückwärtsfahren zu vermeiden.
Hierzu zählen beispielsweise städtebauplanerische Möglichkeiten zur Minimierung von
Rückwärtsfahrten, temporäres Halteverbot, kleinere Abfallsammelfahrzeuge sowie Veränderungen in
der Behälterbereitstellung durch die Bürger*innen.
Wie viele Bereiche im Bezirk Oberforstbach sind betroffen?
Insgesamt gibt es im Stadtgebiet ca. 500 Straßen, in denen für bisherige Rückwärtsfahrten
individuelle Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen sind, um diese zukünftig zu vermeiden. Die
Prüfung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen dauert noch an und ist noch nicht vollständig
abgeschlossen. Für den Bezirk Oberforstbach wird derzeit mit 5 Straßen- bzw. Straßenabschnitten
gerechnet, in denen es aufgrund des Rückwärtsfahrverbotes zu Schwierigkeiten für die
Abfallsammlung kommen kann. Aufgrund der zum Großteil ländlichen Charakteristik Oberforstbachs,
erfolgt die Abfallsammlung in diesem Bezirk überwiegend im Teilservice. Bevor es in Straßen zu der
Einrichtung eines abweichenden Bereitstellungsplatzes für die betroffenen Grundstücke kommt, prüft
der Aachener Stadtbetrieb die vorgenannten Möglichkeiten. Erst nachdem alle Möglichkeiten
ausgeschöpft sind, könnte es zur Anordnung eines abweichenden Bereitstellungsplatzes am
Hauptstraßenzug für die betroffenen Grundstücke kommen.
Diese Serviceeinschränkung trifft der Aachener Stadtbetrieb nicht leichtfertig und versucht im Rahmen
der nächsten Fahrzeuggeneration mit wendigeren kleineren Fahrzeugen den gewohnten Service
aufrecht zu erhalten. Jedoch müssen alle Beschaffungen im Hinblick auf eine Gebührenstabilität
betrachtet und auch Lieferzeiten bei Fahrzeuganbietern mit bedacht werden.

Vorlage BA 4/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.05.2021

Seite: 4/6

In welchen dieser Bereiche könnte bereits zumindest teilweise Abhilfe geschaffen werden durch eine
Absperrung des sog. Wendehammers mit Pollern?
Der Aachener Stadtbetrieb ist nicht für Absperrmaßnahmen sowie Beschilderung in Form von
Parkverboten zuständig. Gleichwohl sucht der Aachener Stadtbetrieb regelmäßig den Kontakt mit der
Straßenverkehrsbehörde und dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung, um Änderungen in der
Beschilderung herbeizuführen bzw. die Durchsetzung von Halteverbot einzufordern. Die
schlussendliche Entscheidung über die Umsetzung und auch die Kontrolle bzw. Durchsetzung dieser
Maßnahmen liegt jedoch bei den jeweiligen Fachbereichen.
Aktuell befindet sich der Aachener Stadtbetrieb bezüglich eines Straßenabschnittes in Oberforstbach
in der Kommunikation mit der Straßenverkehrsbehörde, um Möglichkeiten einer erweiterten
Halteverbotsbeschilderung abzustimmen.
Könnte die Erweiterung des Vollservicegedankens zur Lösung des Problems in Betracht
kommen, indem die Tonnen zwar nach wie vor an den Straßenrand verbracht, dort aber von
den Mitarbeiter*innen des Stadtbetriebs abgeholt und zurückgebracht werden?
Bei dem derzeit angebotenen Vollservice handelt es sich um eine Leistung, bei der die
Abfallsammelbehälter durch die Mitarbeitenden des Aachener Stadtbetriebes zum Sammelfahrzeug
transportiert und nach der Entleerung wieder an ihren Standplatz zurückgebracht werden. Gemäß §13
der aktuellen Abfallwirtschaftssatzung besteht ein Anspruch auf Vollservice in der Stadt Aachen nur
für die Innenstadt; die Abfallsammlung erfolgt in den Außenbezirken im Teilservice. Darüber hinaus ist
der Vollservice an konkrete Anforderungen geknüpft, wie beispielsweise die Länge des
Transportweges zwischen dem Standplatz der Abfallbehälter und der Ladestelle, welcher nicht mehr
als 15 Meter betragen sollte. Die Wegstrecke ist aufgrund der Gesamtbelastung für die Mitarbeitenden
auf diese Entfernung begrenzt. Ein Transportweg über 15 Meter ist im Rahmen der regulären
Entsorgungstour aus arbeitsorganisatorischen und arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Erfüllt der Standplatz diese Vorgabe nicht, muss der Verpflichtete die Abfallbehälter am Abholtag
jeweils selbst an den Straßenrand der nächstgelegenen mit Abfallsammelfahrzeugen befahrbaren
Straße stellen und nach Entleerung zurücktransportieren (entspricht Teilservice). Vor dem Hintergrund
der aktuellen Abfallwirtschaftssatzung und des bisher fehlenden Bedarfs ist ein Vollservice bisher
nicht in den einzelnen Stadtbezirken angeboten worden.
Ein privatrechtlicher Holservice für jene Haushalte, die aufgrund des Rückwärtsfahrverbotes ihre
Abfallbehälter an der nächsten durch ein Abfallsammelfahrzeug zu befahrenen Straße bereitstellen
müssten, könnte in der Stadt Aachen durch den Aachener Stadtbetrieb angeboten werden. Dieser
Holservice könnte derart ausgestaltet werden, dass städtische Mitarbeitende die Abfallbehälter vom
jeweiligen Objekt zum vorgegebenen Bereitstellungsplatz transportieren, bevor das eigentliche
Abfallsammelfahrzeug zur Entleerung dieser Abfallbehälter eintrifft.

Vorlage BA 4/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.05.2021

Seite: 5/6

Die Behälter werden dann wie gewohnt durch das Abfallsammelfahrzeug entleert und anschließend
durch den Holservice zurück zum Objekt transportiert. Aufgrund der individuellen Länge der
Transportwege von bis zu 150 Metern je Behälter (in der Regel 3 Behälter am Entsorgungstag, inkl.
Hin- und Rückweg ergibt 900 m für einen Haushalt) und einer Inanspruchnahme durch mehrere
Haushalte innerhalb einer Straße, gilt es in Abhängigkeit der noch unbekannten Nachfrage, die
notwendigen Ressource zu ermitteln. Eine Finanzierung eines derartigen Holservices ist nicht über die
Abfallgebühren möglich, da es sich um eine individuelle Leistung für einen geringen Teil der
Haushalte handelt, welche nicht über das Solidaritätsprinzip eines Gebührenhaushaltes zu decken ist.
Die Leistung des beschriebenen Holservices wäre daher über ein privatrechtliches Entgelt von den
Bürger*innen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, zu entrichten. Um eine belastbare Höhe der
Kosten für diesen Service beziffern zu können, ist eine konkrete Konzeption erforderlich.
Inhaltlich würde kein Unterschied zu den am Markt bereits verfügbaren Hausmeisterdiensten
bestehen, zu denen die Stadt Aachen dann mit dem Angebot eines kommunalen Behälterholservices
in Konkurrenz treten würde.
Wäre eine moderierte Bürger*innen-Diskussion zur Fortentwicklung der Müllentsorgung in
Stichstraßen zielführend, so wie sie im Rahmen der Debatte um die Müllgebühren bereits
effektiv geführt wurde?
Da die örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen in jeder Straße individuell sind und jede der
insgesamt rund 500 Rückwärtsfahrten in der Stadt Aachen separat zu betrachten ist, ist aus unserer
Sicht eine moderierte Bürger*innen-Diskussion nicht zielführend. Jede/r betroffene
Grundstückseigentümer*in wird durch den Aachener Stadtbetrieb schriftlich über die geplante
Änderung des Bereitstellungsplatzes mit einem entsprechenden Vorlauf informiert. Hierbei können
offene Fragestellungen der Bürger*innen für das betroffene Grundstück im persönlichen Austausch
geklärt werden.
Der Aachener Stadtbetrieb räumt hierbei gerne Bedenken aus und zeigt auf, welche Abwägungen vor
der Anordnung eines Bereitstellungsplatzes getroffen werden.
Im Übrigen hat der Aachener Stadtbetrieb im Rahmen der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit
(Presseartikel, Flyer) bereits mehrfach auf die Problematik der Rückwärtsfahrten hingewiesen und
wird dies in Zukunft anlassbezogen auch weiterhin tun.
Anlage/n:
Zu 1.

Zustand des Waldbestandes Monschauer Straße
Anfrage der CDU-BF v. 29.03.2021

Zu 2.

Müllentsorgung in Stichstraßen
Anfrage der CDU-BF v. 29.03.2021

Vorlage BA 4/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.05.2021

Seite: 6/6

CDU
CDU-FRAKTION IN DER BEZIRKSVERTRETUNG
AACHEN - KORNELIMÜNSTER / WALHEIM
An den
Bezirksbürgenneister des Stadtbezirks
Komelimünster/W alheim
Herrn Jakob von Thenen
c/o Bezirksamt Aachen-Kornelimünster

31adl

Aachen

BA4

3 0. MRZ. 2021

52076 Aachen
Aachen, den 29.03.2021

Zustand des Waldbestandes und Wiederaufforstungen entlang
der Monschauer Straße

Sehr geehrter Herr von Thenen!
Der milde Winter und das trockene Frühjahr 2020 waren für den Borkenkäfer nach den
beiden
vorangegangenen
Trockenperioden
auch
in
Aachen
erneut
gute
Ausgangsbedingungen
für eine weitere Schädigung vor allem der heimischen
Fichtenbestände. Darüber hinaus sind auch Laubbaumarten wie Buchen zunehmend
gefährdet. Zahlreiche Waldflächen, darunter diejenigen zum Beispiel entlang der
Monschauer Straße insbesondere ab Höhe Brückchenweg sind kaum noch
wiederzuerkennen, weil große Bereiche gerodet werden mussten. Auch einzelne Stürme
haben zum jetzigen Zustand des Waldes beigetragen. Vor allem die durch den
Schädlingsbefall hervorgerufenen Schäden sind gewaltig und haben unübersehbare Spuren
hinterlassen. Die Folge sind abgestorbene Fichtenschläge und zu einem erheblichen Teil
ffeigeräumte Waldparzellen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, da
abgestorbene Bäume eine nicht unerhebliche Gefahr sowohl für Waldbesucher*innen als
auch für Waldarbeiter*innen darstellen und die ausgetrockneten Schläge eine große Gefahr
für Waldbrände in sich bergen. Um diese Flächen wieder zu bewalden, sind große Mengen
an Pflanzgut erforderlich.
Aus Sicht der CDU-Fraktion besteht innerhalb der Bevölkerung ein überaus großes
Informationsinteresse. So haben uns zahlreiche Einwohner*innen von Oberforstbach in den
letzten Monaten immer wieder auf den aktuellen Zustand und die zukünftige Entwicklung
des Waldes angesprochen.

Dies vorausgeschickt, beantragt die CDU-Fraktion:
die Verwaltung der Stadt Aachen möge unter Einbeziehung der zuständigen Stellen
auch anhand von übersichtlichen Schaubildern zu den nachfolgenden Fragen einzeln
und detailliert Stellung nehmen und bereits durchgeführte und noch geplante
Maßnahmen darstellen.

1. Welche Teile des Aachener Waldes im besagten Bereich wurden bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt gerodet und welche Teile müssen noch gerodet werden?
Die gerodeten bzw. noch zu rodenden Flächen sollten zweckmäßigerweise auf einer
Flurkarte mit unterschiedlichen Farbmarkierungen veranschaulicht werden.

2. Wie groß sind die betreffenden Flächen und in welchem prozentualen Verhältnis
stehen die gerodeten bzw. noch zu rodenden Flächen zu dem noch intakten
Waldbestand?

3. Welche Teile der gerodeten Flächen wurden bisher in welchem Zeitpunkt
wiederaufgeforstet und welche Teile der gerodeten Flächen werden noch, wann
wiederaufgeforstet? Ist es zu Verzögerungen bei der Wiederaufforstung gekommen?
Falls ja: Auf welche Umstände sind die Verzögerungen zurückzuführen?

4. Nach welchem Konzept und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der
Baumarten und in welchem Umfang wird dabei eine Durchmischung von Laub- und
Nadelhölzern angestrebt?
Inwieweit wird
auf heimische
Baumarten
zurückgegriffen?

5. Wie hoch sind die zur Wiederaufforstung voraussichtlich anstehenden Kosten und
wird die Wiederaufforstung aus zur Verfügung gestellten Mitteln der
Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert oder
ist eine solche Förderung möglich? Wurden entsprechende Anträge gestellt oder ist
die Antragstellung beabsichtigt?

6. Ist es erforderlich, innerhalb des noch intakten Baumbestandes besondere präventive
Schutzmaßnahmen zu treffen, damit die noch vorhandenen Bäume dem
Klimawandel standhalten? Falls ja: Welche Maßnahmen sollten getroffen werden
und wie hoch sind die hierfür anfallenden Kosten?

(Hans Müller)
Fraktionssprecher

(Ute Nußbaum)
Bezirksvertretungsmitglied

CDU
CDU - FRAKTION IN DER BEZIRKS VERTRETUNG
AACHEN - KORNELIMÜNSTER / WALHEIM
An den
Bezirksbürgenneister des Stadtbezirks
Komelimünster/Walheim
Herrn Jakob von Thenen
c/o Bezirksamt Aachen-Kornelimünster

Stadt BA4
Aachen

52076 Aachen
Aachen, den 29.03.2021

Müllentsorgung in Stichstraßen
Sehr geehrter Herr von Thenen!
Auch der Bezirk Oberforstbach ist von dem jüngst wieder aktuellen Thema der
Müllentsorgung
in
Stichstraßen
betroffen.
Die
nachvollziehbaren
verkehrssicherungstechnischen Belange, die ursächlich sind für die nur auf Sammelplätzen
ermöglichte Abfuhr der Tonnen, behindert naturgemäß gerade ältere und aus
gesundheitlichen Gründen beeinträchtigte Menschen unserer Bevölkerung. Wie ebenfalls
den Medien zu entnehmen war, ist eine Lösung des Problems noch nicht in Sichtweite.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung
folgender Fragen:
1. Wie viele Bereiche im Bezirk Oberforstbach sind betroffen?
2. In welchen dieser Bereiche könnte bereits zumindest teilweise Abhilfe geschaffen
werden durch eine Absperrung des sog. Wendehammers mit Pollern?
3. Könnte die Erweiterung des Vollservicegedankens zur Lösung des Problems in
Betracht kommen, indem die Tonnen zwar nach wie vor an den Straßenrand
verbracht, dort aber von den Mitarbeiterinnen des Stadtbetriebs abgeholt und
zurückgebracht werden?
4. Wäre eine moderierte Bürgerinnen-Diskussion zur Fortentwicklung der
Müllentsorgung in Stichstraßen zielführend, so wie sie im Rahmen der Debatte um
die Müllgebühren bereits effektiv geführt wurde?

(Hans Müller)
Fraktionssprecher

Bezirksvertretungsmitglied