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                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0219/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

15.11.2021
Dez. III / FB 61/700

Campus West, Realisierungsstrategie für die Infrastruktur und
Erschließungsanlagen;
hier: Grundsatzbeschluss
Ziele:

Klimarelevanz
negativ

Beratungsfolge:
Datum
24.11.2021
01.12.2021
02.12.2021
09.12.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Planungsausschuss
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die
Realisierungsstrategie der Infrastruktur und Erschließungsanlagen am Campus West zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, die Verwaltung zu beauftragen,


die weiteren Planungsarbeiten für eine Umsetzung in zwei separaten Abschnitten –
Campuserschließung und Nordanbindung – fortzuführen und



die weiteren Ingenieurleistungen der 2. Stufe (Leistungsphasen 5, 6 und 7
Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe) für die Ingenieurbauwerke und
Verkehrsanlagen der Bereiche Campuserschließung und Nordanbindung sowie für die
Freianlagen des Bereichs Campuserschließung zu beauftragen und die abgeschlossenen
Planungen mit fortgeschriebener Gesamtkostenaufstellung im Rahmen der
Ausführungsbeschlüsse vorzustellen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über die
Realisierungsstrategie der Infrastruktur und Erschließungsanlagen am Campus West zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, die Verwaltung zu beauftragen,


die weiteren Planungsarbeiten für eine Umsetzung in zwei separaten Abschnitten –
Campuserschließung und Nordanbindung – fortzuführen.



die weiteren Ingenieurleistungen der 2. Stufe (Leistungsphasen 5, 6 und 7
Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe) für die Ingenieurbauwerke und
Verkehrsanlagen der Bereiche Campuserschließung und Nordanbindung sowie für die

Vorlage FB 61/0219/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

Seite: 1/11

Freianlagen des Bereichs Campuserschließung zu beauftragen und die abgeschlossenen
Planungen mit fortgeschriebener Gesamtkostenaufstellung im Rahmen der
Ausführungsbeschlüsse vorzustellen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Realisierungsstrategie der
Infrastruktur und Erschließungsanlagen am Campus West zur Kenntnis. Er empfiehlt dem
Mobilitätsauschuss, die Verwaltung zu beauftragen,


die weiteren Planungsarbeiten für eine Umsetzung in zwei separaten Abschnitten –
Campuserschließung und Nordanbindung – fortzuführen.



die weiteren Ingenieurleistungen der 2. Stufe (Leistungsphasen 5, 6 und 7
Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe) für die Ingenieurbauwerke und
Verkehrsanlagen der Bereiche Campuserschließung und Nordanbindung sowie für die
Freianlagen des Bereichs Campuserschließung zu beauftragen und die abgeschlossenen
Planungen mit fortgeschriebener Gesamtkostenaufstellung im Rahmen der
Ausführungsbeschlüsse vorzustellen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Realisierungsstrategie der
Infrastruktur und Erschließungsanlagen am Campus West zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,


die weiteren Planungsarbeiten für eine Umsetzung in zwei separaten Abschnitten –
Campuserschließung und Nordanbindung – fortzuführen.



die weiteren Ingenieurleistungen der 2. Stufe (Leistungsphasen 5, 6 und 7
Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe) für die Ingenieurbauwerke und
Verkehrsanlagen der Bereiche Campuserschließung und Nordanbindung sowie für die
Freianlagen des Bereichs Campuserschließung zu beauftragen und die abgeschlossenen
Planungen mit fortgeschriebener Gesamtkostenaufstellung im Rahmen der
Ausführungsbeschlüsse vorzustellen.

Vorlage FB 61/0219/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

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Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die finanziellen Auswirkungen sind noch mit den laufenden Planungen zu konkretisieren und werden
in einigen Monaten im Ausführungsbeschluss detailliert dargestellt.

Vorlage FB 61/0219/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
X

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Vorlage FB 61/0219/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

Seite: 4/11

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
X

nicht
nicht bekannt

Erläuterung zur Klimarelevanz:
Die geplanten Maßnahmen zur Schaffung der Infrastruktur des Bebauungsplans Nr. 923 "Campus
West" sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als voraussichtlich mittel negativ zu betrachten.
Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 Emissionen.
Eine Abmilderung erfolgt jedoch beispielsweise durch den Einsatz recycelter Materialien als
Tragschicht und dadurch, dass Aushubmaterialien soweit möglich innerhalb der Baufelder
Campuserschließung und Nordanbindung wieder verwendet werden, z. B. für Dammschüttungen.
Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme
geachtet.
Durch die Herstellung der Radverkehrsinfrastruktur sieht die Verwaltung vor allem langfristig
betrachtet eine Möglichkeit zur CO2 – Einsparung durch „Umsteiger“ vom Pkw auf das Fahrrad, die
aber hier nicht weiter quantifiziert werden kann.
Die Aussagen zur Klimarelevanz sind mit den laufenden Planungen noch zu konkretisieren und
werden in einigen Monaten im Ausführungsbeschluss detailliert dargestellt.

Vorlage FB 61/0219/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

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Erläuterungen:
Bisherige Beschusslage:
31.10.2019 MoA

Bebauungsplan Nr. 923 "Campus West" | Anpassung des Querschnitts des
Campusbands (Vorlage: FB 61/1300/WP17)

03.09.2020 MoA

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan Nr. 923 "Campus
West" | Planungsbeschluss zu den Verkehrsanlagen (Vorlage: FB
61/1510/WP17)

23.06.2021 RAT

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 923 "Campus West"
(Vorlagen: FB 61/0135/WP18 und FB 61/0135/WP18-1)

Anlass:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 923 "Campus West" hat die Stadt Aachen auf dem Areal
des ehemaligen Güterbahnhofs Aachen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, auf
einer Fläche von ca. 26 Hektar die Hochschul- und Forschungslandschaft der RWTH Aachen zu
erweitern. In Anlehnung an den Campusgedanken soll mit dem Campus West ein weiterer
identitätsstiftender Hochschulstandort als Bindeglied zwischen dem bereits bestehenden Campus
Mitte und dem Campus Melaten entstehen. Im Auftrag der RWTH Aachen wird die Campus GmbH mit
weiteren Projektpartnern die Entwicklung des Campus West vorantreiben. Neben Büro-, Labor- und
Hallenräumlichkeiten entstehen auch ein Hotel, Cafés, Wohn- und Einkaufsmöglichkeiten und damit
ein attraktives urbanes Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität.
Die Herstellung der Infrastruktur und Erschließungsanlagen für dieses Gebiet erfolgen durch die Stadt
Aachen.
Infrastruktur und Erschließungsanlagen:
Die Erschließungsanlagen gliedern sich in zwei baufachlich und baulogistisch voneinander
unabhängige Ingenieurbauwerke. Diese schließen neben der Straßen- und Freianlagenplanung stets
auch die Entwässerungs- und Kanalbauarbeiten sowie den Bau der Ver- und Entsorgungsleitungen
und der Wärmeversorgung ein:


Die Campuserschließung mit dem Campus-Band. Diese schließt im Süden an den Knoten
Süsterfeldstraße | Kühlwetterstraße an und verläuft entsprechend den Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 923 "Campus West" bis auf Höhe des Ringlokschuppens, respektive der
Straße Im Süsterfeld. Sie bildet das 26 Meter breite Campus-Band als zentrale
Erschließungsstraße incl. Nebenanlagen, eine Serie von Stichstraßen, einen bahnparallelen
Wirtschaftsweg sowie die öffentlichen Freianlagen des Kongressplatzes und zweier grüner
Fugen aus. Das Campus-Band ist dabei prägend für das neue Stadtquartier. Es ist Grünzug,
Raum für Fahrstraße, Fuß- und Radverkehr und öffentlicher Raum mit hoher
Aufenthaltsqualität zugleich. Die Campuserschließung ist zwingend erforderlich, um den
geordneten Beginn von Hochbaumaßnahmen durch die Campus GmbH und ihre
Projektpartner zu ermöglichen.

Vorlage FB 61/0219/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

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

Die Nordanbindung mit der Campus-Brücke. Diese schließt östlich der Bahnlinie an die
Campuserschließung und westlich der Bahnlinie an die Mathieustraße an. Die Nordanbindung
wird den Campus West mit dem Campus Melaten durch den Bau einer neuen
Schwerlastbrücke (schienenfahrzeug- und sondertransportfähig) incl. Nebenanlagen
leistungsfähig verbinden. Sie beinhaltet die hierfür erforderlichen Rampenbauwerke, die
Querung des Pariser Rings sowie den Ausbau und die Fortführung der Mathieustraße.

Der Bebauungsplan Nr. 923 "Campus West" und der damit verknüpfte städtebauliche Vertrag setzen
für die Campuserschließung ebenso wie für die Nordanbindung umfangreiche Planungs- und
Gestaltungsstandards fest. Für die Umsetzung wird des Weiteren der Bau von temporären
Baustraßen, etc. erforderlich.
Planungsstand:
Für den Bereich der Campuserschließung wird aktuell die Entwurfsplanung (HOAI, Leistungsphase 3)
für die Entwässerungs- und Verkehrsanlagen bearbeitet.
Für den Bereich Nordanbindung wurde die Entwurfsplanung (HOAI, Leistungsphase 3) für die
Ingenieurbauwerke Brücke und Stützwände sowie für die Verkehrsanlagen einschließlich der
Erweiterung der Mathieustraße abgeschlossen.
Die Entwurfsplanung wird auf Basis des im September 2020 beschlossenen Vorentwurfs erstellt.
Aktuelle Entwicklungen zu Planungsgrundsätzen werden eingearbeitet und es erfolgt eine
Fortschreibung der Gesamtkostenentwicklung.
Der Bau der Campuserschließung und der Nordanbindung sollen separat ausgeschrieben und
hergestellt werden, um auf diese Weise die zeit- und kostenrelevanten Risiken (Sperrzeiten des
Schienenverkehrs, Logistik Baustellenverkehr und Baustelleneinrichtung, Nachtragsmanagement,
Auftragnehmerinsolvenz, etc.) und die komplexen Abhängigkeiten, die insbesondere aus dem Bau der
Schwerlastbrücke der Nordanbindung resultieren, zu entkoppeln.
Die Herstellung der Ingenieurbauwerke kann sich zeitlich überlappen. Ziel ist es, grundsätzlich beide
Maßnahmen in 2027 fertig zu stellen. Dabei ist das Fertigstellungsjahr aktuell abhängig vom weiteren
Planungsfortschritt.
Da die Nordanbindung eine kürzere Bauzeit benötigt und für ihren Baubeginn Vorarbeiten im Bereich
der Campuserschließung erforderlich sind, sollen die Bauarbeiten der Nordanbindung etwa eineinhalb
Jahre später starten.
Maßnahmen wie Kampfmittelräumung und Rodungsarbeiten werden den eigentlichen Bauarbeiten
vorausgehen.

Vorlage FB 61/0219/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

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Zum Planungsstand im Einzelnen:
1|

Campuserschließung
Planungsanpassungen:
Die Entwurfsplanung wird aktuell erarbeitet. Sollten Planungsanpassungen gegenüber dem im
September 2020 beschlossenen Vorentwurf erforderlich werden, werden diese den
Ausschüssen vorgelegt.
Nächste Schritte und Beauftragungen:
Um den Bau der Erschließungsanlagen weiter vorantreiben zu können, sind folgende weitere
Beauftragungen und politische Beschlüsse erforderlich


Beauftragung der 2. Stufe: Leistungsphase 5, 6, 7 (Ausführungsplanung,
Ausschreibung, Vergabe) Ingenieurbauwerke | Verkehrsanlagen | Freianlagen im
Frühjahr 2022



Ausführungsbeschluss Ingenieurbauwerke | Verkehrsanlagen | Freianlagen im
Sommer 2022



Beauftragung der 3. Stufe: Leistungsphase 8 (Bauleitung) für die Ingenieurbauwerke |
Verkehrsanlagen | Freianlagen im Frühjahr 2023

Vorlaufende Bauarbeiten:
Die zukünftige Ableitung des Regenwassersammlers aus dem Campus West erfolgt durch
eine neu zu
erstellende Leitung durch die Süsterfeldstraße entlang des Bendplatzes und weiter über den
Bendplatz entlang der Grenze zu Lindt & Sprüngli zum verrohrten Schwarzbach in der
Henricistraße. Diese Arbeiten sollen bereits in 2022 durch die Regionetz erfolgen, müssen
aber mit anderen geplanten Maßnahmen in der Umgebung zeitlich koordiniert werden.
Bevor die Erschließung innerhalb des Bebauungsplans gesichert ist, müssen außerhalb des
Bebauungsplangebietes Erschließungsanlagen ergänzt bzw. umgebaut werden. Zu diesen
Maßnahmen zählen ein zusätzlicher Staukanal, z.B. in der Vaalser Straße, der Anschluss der
Straßen- und Grundstücksentwässerung an den Schmutzwasserkanal in der Henricistraße
und die Änderung des Durchlasses am Regenüberlaufbecken RÜB 551 unterhalb des
Bahndammes. Die Erlaubnisverfahren dafür müssen noch rechtzeitig vor Bauausführung
eingeleitet werden und sind an Bedingungen geknüpft.
Ein Genehmigungsverfahren für die Erneuerung des Durchlasses sowie ein
Erlaubnisverfahren für die Einleitung von Niederschlagswasser in den verrohrten
Schwarzbach sind noch zu beantragen. Beide wasserrechtliche Verfahren müssen rechtzeitig
vor Baubeginn im Plangebiet abgeschlossen sein, damit eine gesicherte Entwässerung nach
BauO NW sichergestellt werden kann.
Weiterhin sind im Winter 2022/23 die notwendigen Baumfällungen im Bereich der
Campuserschließung durchzuführen.
Vorlage FB 61/0219/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

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Bauphase:
Die Bauarbeiten zur Campuserschließung sollen vorbehaltlich des Abschlusses der
vorangegangenen Planungsstufen in Gänze im kommenden Jahr ausgeschrieben werden und
können voraussichtlich im Sommer/Herbst 2023 beginnen. Als erstes sind die Ver- und
Entsorgungsleitungen im Bahnparallelen Weg, von der Süsterfeldstraße aus beginnend,
herzustellen. Der anschließende Straßenbau im Bahnparallelen Weg erfolgt in der Qualität
einer Baustraße, damit die Hochbauaktivitäten und die dafür vorbereitenden Maßnahmen über
diese Verkehrsfläche frühzeitig ermöglicht werden können. Die für den Bau der Nebenstraße
Mittlere Anbindung erforderlichen Stützwände sollen ebenfalls zu Beginn in Angriff genommen
werden. Nach erfolgtem Straßenbau wird hierüber eine zweite Baustellenzufahrt möglich.
Anschließend erfolgen der Bau des Campus-Bandes und der Nebenstraßen einschließlich der
erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen. Das Campus-Band erhält sofort den
Endausbau. Die später von den Clusterbetreibern nach Vorgabe des Gestaltungshandbuchs
zu gestaltenden Optionsfelder erhalten vorläufig eine Raseneinsaat. Der Bau der Plätze
Kongressplatz, Fuge 1 und Fuge 2 erfolgen in Abstimmung mit den benachbarten
Hochbauvorhaben anschließend. Im Bereich um den Ringlokschuppen müssen die Ver- und
Entsorgungsleitungen samt Baustraße erstellt werden, bevor die Bauarbeiten zur Herstellung
der Nordanbindung beginnen können. Im Bereich um den Ringlokschuppen sind auch
Zwischenlagerungen von Aushubmaterialien vorgesehen, die zur Dammschüttung im Bereich
der Brückenrampen über das Bahngelände verwendet werden sollen.
Die geplante Gesamtbauzeit für den Bereich Campuserschließung beträgt ca. 47 Monate.
Aufgrund von zusätzlichen Arbeiten bedingt durch archäologische Funde und
Kampfmittelräumungen kann sich die Bauzeit verlängern. Der Baubeginn könnte zudem
aufgrund von Verzögerungen in Vergabeverfahren (seitens der Stadt oder der Campus
GmbH) anzupassen sein.

2|

Nordanbindung
Planungsanpassungen:
Die Entwurfsplanung der Nordanbindung ist abgeschlossen. Planungsanpassungen
gegenüber dem im Oktober 2019 beschlossenen Vorentwurf waren nicht erforderlich.
Nächste Schritte und Beauftragungen:
Um den Bau der Nordanbindung weiter vorantreiben zu können, sind folgende weitere
Abstimmungen, Beauftragungen und politischen Beschlüsse erforderlich:


Abstimmung und Beantragung von Sperrzeiten bei der Deutschen Bundesbahn



Fortsetzung der Abstimmungen mit Deutschen Bundesbahn durch Abschluss der
Kreuzungsvereinbarung.



Fortsetzung der Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straße NRW mit Abschluss
der Vereinbarung zur Überquerung des Tunnels Pariser Ring.



Beauftragung der 2. Stufe: Leistungsphase 5, 6, 7 (Ausführungsplanung,
Ausschreibung, Vergabe) für die Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in 2022

Vorlage FB 61/0219/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

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

Ausführungsbeschluss für die Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in 2023



Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb für die Leistungsphase 8 (Bauleitung|
Bauüberwachung) in 2023



Ausschreibung und Vergabe der ökologischen und bodenkundlichen
Vorbereitung/Baubegleitung inkl. Bodenschutzkonzept für den Bereich
Brückenbauwerk/Montageplatz in 2023

Vorlaufende Bauarbeiten:
Rodungsarbeiten im Bereich der zukünftigen Brückenrampen und dem Montageplatz der
Brückenteile, sowie für die Erneuerung der Mathieustraße können im Winter 2023/24
durchgeführt werden. Der Bau der Entwässerungsleitungen mit Baustraße zwischen
Campusband und der Straße Im Süsterfeld sind im Rahmen der Bauarbeiten der
Campuserschließung bis Mitte 2024 durchzuführen, damit für eine Regenwasserableitung
vom zukünftigen Brücken- und Rampenbauwerk Vorflut besteht und eine ausreichende
Zuwegung für den Bau der östlichen Teile der Nordanbindung vorhanden ist.
Bauphase:
Die Bauarbeiten zur Nordanbindung sollen in Gänze ausgeschrieben werden und können
voraussichtlich im Oktober 2024 beginnen. Gestartet wird mit den Gründungsarbeiten der
Brücke über die Bundesbahnstrecke, gefolgt von dem Dammschüttungsarbeiten der
Rampenbauwerke. Auf der östlichen Seite sind zusätzlich Stützwände, eine bewehrte ErdeKonstruktion und eine auflastreduzierende Glasschaumschotterkonstruktion für die
Tunnelquerung des Pariser Ring erforderlich. Parallel wird der Stahlbau des Brückenüberbaus
detailliert geplant und vorgefertigt. Vor und nach der Montage der Brückenteile erfolgt der
Straßenbau einschließlich der Erneuerung der Mathieustraße. Die geplante Gesamtbauzeit für
den Bereich Nordanbindung beträgt ca. 29 Monate. Aufgrund von zusätzlichen Arbeiten
bedingt durch archäologische Funde und Kampfmittelräumungen kann sich die Bauzeit
verlängern. Der Baubeginn könnte zudem aufgrund von Verzögerungen in Vergabeverfahren
(seitens der Stadt oder der Campus GmbH) anzupassen sein.

Kostenstand des Gesamtprojektes:
Die zu erwartenden Gesamtkosten betragen aktuell inkl. Honorare, Nebenkosten,
Sicherheitszuschläge für Unvorhergesehenes und Baupreisentwicklungen bis zu 63 Millionen Euro
brutto (Nordanbindung 21 Millionen Euro, Campuserschließung 26 Millionen Euro, Entwässerung 16
Millionen Euro).
Im Rahmen der Kostenfortschreibung und Risikokonkretisierung sollen bis zur Ausschreibung der
Bauleistung Einsparpotentiale und weitere Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Um die Gesamtkosten bei Eintreten besonderer Kostenrisiken beeinflussen zu können, wurde
insbesondere im Bereich der Campuserschließung bislang geprüft, ob Bauteile grundsätzlich
zurückgestellt oder anders finanziert werden können. Einsparpotentiale und | oder alternative
Finanzierungsmöglichkeiten könnten sich gegebenenfalls in folgenden Bauteilen heben lassen:
Vorlage FB 61/0219/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

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

Straßenendausbau Bahnparalleler Weg und Nebenstraßen



Treppenanlage zwischen Campus-Band und Wohngebiet Guter Hirte (hinter Kita)



Freianlage | Platz der Fuge 2



Mittlere Anbindung, unterer Teil (ALDI-Zufahrt)



Finanzierung Bepflanzungskonzept

Detaillierte Ausführungen werden mit dem Ausführungsbeschluss vorgestellt.
Abstimmung mit der Campus GmbH:
Die Herstellung der Infrastruktur wird durch die Stadt Aachen verantwortet und ist mit der Campus
GmbH abgestimmt. Ergebnisse dieser Abstimmungen mit der Campus GmbH sind bereits in den
Städtebaulichen Vertrag (Planverwirklichungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 923) eingeflossen. Dort
wurde auch vereinbart, eine gemeinsame Planungs- und Steuerungsgruppe sowie einen
Lenkungskreis zu installieren. Die Zusammenarbeit in dieser Projektorganisationsstruktur soll durch
eine Geschäftsordnung geregelt werden, die aktuell seitens der Verwaltung erarbeitet wird. Die
Planungs- und Steuerungsgruppe hat ihre Arbeit bisweilen bereits aufgenommen.
Die Wärmeenergieversorgung des Gebietes wird aktuell durch die Campus GmbH ausgeschrieben,
mit dem Zuschlag wird im Februar 2022 gerechnet. Welche Auswirkungen das Verfahren auf die
Zeitschiene hat, wird mit der Campus GmbH erörtert und noch bekannt gegeben.
Projektsteuerung:
Zur Unterstützung der Verwaltung während der Ausführungsplanungen, der Ausschreibungen und der
Bauphase der Bereiche Campuserschließung und Nordanbindung soll ein Fachbüro mit der
Projektsteuerung und Teilen der Projektleitung beauftragt werden. Hierzu wird aktuell mit Hilfe einer
externen Verfahrensbetreuung ein EU-weites Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb für die
Projektsteuerung vorbereitet. Die Vergabe der Projektsteuerung soll im Frühjahr 2022 erfolgen.
Fahrradbrücke:
Im Zuge des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 923 "Campus West" wurden
verschiedene Trassen für die Errichtung einer zusätzlichen Fahrradbrücke über die Gleisanlagen
geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass diese technisch und wirtschaftlich im Grundsatz möglich sind.
Die Fahrradbrücke und deren mögliche Trassierung waren aber nicht Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens und sind in der Folge auch nicht Gegenstand der jetzigen
Realisierungsstrategie für die Infrastruktur und Erschließungsanlagen.
Um eine ergänzende Radbrückenplanung umzusetzen, ist zunächst ein separater Bebauungsplan
aufzustellen, der Planungsrecht für diese Verbindung schafft, die Auswirkungen untersucht und die
angrenzenden Bereiche städtebaulich neu ordnet.
Anlage/n:
Campus West Übersicht Teilmaßnahmen

Vorlage FB 61/0219/WP18 der Stadt Aachen

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Maßnahmenübersicht
Stadt Aachen

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Stichstraße L=180m

- Ingenieurbauwerke
- Regenwasserkanäle
- Schmutzwasserkanäle
- Stützwände
- Brücken
- Verkehrsanlagen
- Freianlagen
- Plätze
- Grünanlagen

Bodenmanagment

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Campus Melaten

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