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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0237/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

03.09.2021
Dez. III / FB 61/400

Fußgängerampel Alt-Haarener Straße / Germanusstraße / Kirchweg;
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Haaren/Verlautenheide vom
13.03.2018
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
27.10.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach
auch unterhalb der Einmündung Germanusstraße / Kirchweg eine Fußgänger-Drucktastenampel
eingeplant wird. Die Planung und Umsetzung geschieht im Zusammenhang mit der Umgestaltung der
Alt-Haarener Straße im Abschnitt zwischen Haarener Gracht und Friedenstraße Der Antrag gilt damit
als behandelt.

Vorlage FB 61/0237/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.09.2021

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Zum Antrag der CDU-Bezirksfraktion Haaren/Verlautenheide vom 13.03.2018 hatte die Verwaltung für
die Sitzung der BV Haaren am 02.09.2020 mitgeteilt, dass zur Ermittlung der Zahl der tatsächlich dort
querenden Fußgänger*innen nach Ende der Corona-bedingten verkehrlichen Schwachlastzeiten eine
Verkehrserhebung gemacht werden soll. Diese Zählung hat am 15.06.2021 zwischen 7.00 Uhr und
19.00 Uhr stattgefunden.
Die Fahrzeugzahlen (KFZ und Radverkehr) in beiden Fahrtrichtungen zusammen lagen als
Stundenwerte zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr immer über 600 und hatten ihren Spitzenwert
zwischen 15.15 Uhr und 16.15 Uhr bei 1132 Fahrzeugen. Der Spitzenwert der in beiden Richtungen
querenden Fußgänger lag in der Zeit zwischen 12.45 Uhr und 13.45 Uhr bei 37, ansonsten zwischen
11 und 33 Fußgänger*innen.
Die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ empfehlen
bei weniger als 50 querenden Fußgänger*innen pro Spitzenstunde keinen Fußgängerüberweg und
keine Fußgängerampel, räumen aber gleichzeitig ein, dass außerhalb des für Fußgängerüberwege
möglichen / empfohlenen Einsatzbereiches Fußgängerüberwege in begründeten Ausnahmefällen
auch angeordnet werden können. An dieser Stelle queren auch viele Senior*innen und
mobilitätsbeeinträchtigte Personen aus dem Bereich Bogenstraße / Haarberg in Richtung Bezirksamt
oder Kirche St. Germanus. Da ohnehin für die Umgestaltung der Alt-Haarener Straße im Rahmen der
beschlossenen Maßnahmen der Unfallkommission der Gehweg auf der bergwärts rechten Seite
angepasst werden muss und in dieses „Sowieso-Vorhaben“ die baulichen Anpassungen für eine
Fußgängerampel kostengünstig integriert werden könnten, schlägt die Verwaltung den Bau einer
Fußgängerampel auch bei Unterschreitung der Fußgänger-Richtwerte zusammen mit dem Umbau
vor. Die Fußgängerampel wird in die Planungen für den Umbau der Alt-Haarener Straße
aufgenommen und wird somit Bestandteil der noch einzuholenden politischen Beschlüsse sein. Mit
einer Aufstellung vor Ort ist in 2022 zu rechnen.

Anlage/n:
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Haaren/Verlautenheide vom 13.03.2018

Vorlage FB 61/0237/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.09.2021

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