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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 61/0027/WP18
öffentlich
18.12.2020
Dez. III/FB 61/300

Alt-Haarener-Straße
Beschluss der Unfallkommission - Umsetzung
(Planungsbeschluss)
Ziele:

Klimarelevanz
nicht eindeutig

Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

13.01.2021
21.01.2021

Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Mobilitätsausschuss

Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Planungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der
Variante 1 (Plan-Nr. 2019/10-01 L2) für einen einseitigen Radfahrstreifen zwischen Haarener Gracht
und Friedenstraße zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den
Planungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 1 (Plan-Nr. 2019/10-01 L2) für einen
einseitigen Radfahrstreifen zwischen Haarener Gracht und Friedenstraße.

Vorlage FB 61/0027/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2020

Seite: 1/10

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2020

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2020

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2021 ff.

2021 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekoste

Folgekost

n (alt)

en (neu)

+ Verbesserung /

0

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2020

Ertrag

0

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2020

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2021 ff.

2021 ff.

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Vorlage FB 61/0027/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2020

Seite: 2/10

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Vorlage FB 61/0027/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2020

Seite: 3/10

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O

vollständig

O

überwiegend (50% - 99%)

O

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

O

nicht bekannt

Es handelt sich um eine Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Daher ist ihre
Umsetzung nicht explizit durch das Erreichen der Ziele des Klimaschutzes motiviert.
Es werden ca. 50 m2 Grünfläche zu Gunsten der Radverkehrsanlagen versiegelt. Dabei müssen drei
Hainbuchen mit einem Stammdurchmesser von 0,15 bzw. 0,20 m entfernt werden. Die Bäume
unterliegen nicht der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen.
Durch die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die besseren Bedingungen für Radfahrer*innen
im Straßenverkehr, wird sich die Attraktivität des Radverkehrs erhöhen. Dadurch ist langfristig zu
erwarten ist, dass Pendler vom Pkw auf das Rad umsteigen werden.

Vorlage FB 61/0027/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2020

Seite: 4/10

Erläuterungen:
1. Anlass
Die Alt-Haarener-Straße wird im Abschnitt zwischen Friedenstraße und Haarener Gracht als
Unfallschwerpunkt eingeordnet. Im Jahr 2017 haben sich sechs Unfälle ereignet, in drei Fällen waren
Radfahrende beteiligt. Die Unfälle ereigneten sich stadteinwärts aufgrund aufschlagender Türen
(Unfallursache „Dooring“). Auf der Alt-Haarener Straße wird der Radverkehr in diesem Abschnitt
aktuell im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Neben dem Parken ist beidseitig kein
Sicherheitstrennstreifen markiert.
Die Unfallkommission hat am 15.02.2018 aufgrund mehrerer gleichartiger Unfälle mit Radfahrenden
beschlossen, dass zum Schutz der Radfahrer*innen eine Veränderung der Straßenaufteilung erfolgen
soll.
2. Heutige Situation
Die Alt-Haarener-Straße liegt im Zentrum des Stadtteils Aachen-Haaren. Sie ist im Trennprinzip
ausgebaut. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, in Teilbereichen ist Tempo-30
ausgeschildert.
Wie in Vorlage FB 61/0778/WP17 dargestellt, ist die Alt-Haarener-Straße eine angebaute
Hauptverkehrsstraße (HS III) gemäß der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008). Sie erfüllt
damit eine wichtige Funktion für den motorisierten Verkehr, sowohl für den Pkw- als auch für den Busund Schwerlastverkehr.
Der Knoten Alt-Haarener-Straße/Haarener Gracht wird signaltechnisch geregelt. Eine
Verkehrserhebung im Februar 2016 ergab für den gesamten Zählzeitraum (7:00-19:00 Uhr) eine
Belastung von 4.622 Kfz und 36 Radfahrer*innen in Richtung Friedenstraße. In der Gegenrichtung
wurden 4.977 Kfz und 26 Radfahrer*innen gezählt. In den Sommermonaten ist mit deutlich mehr
Radverkehr zu rechnen.
Die Alt-Haarener-Straße wird in diesem Abschnitt von den Linien 11, 21, 30 und N6 befahren. Die
Linien 11 und 21 fahren jeweils im 30-Minuten-Takt.
Die Breite der Fahrbahn variiert zwischen 6,28 m und 8,12 m. Die Gehwegbreiten von 2,00 m bis 4,16
m auf der östlichen Straßenseite und von überwiegend ca. 2,00 m auf der westlichen Straßenseite
erfüllen nicht durchgehend den in der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) definierten
Standard für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen (2,50 m inkl. Sicherheitsabstand zu
Gebäuden und Fahrbahn).
Auf beiden Seiten der Alt-Haarener-Straße ist das Parken am Fahrbahnrand zwischen Baumfeldern
möglich. Zwischen Haarener Gracht und Friedenstraße stehen 27 Parkplätze zur Verfügung, 18 auf
der westlichen und 9 auf der östlichen Fahrbahnseite. Des Weiteren stehen zwischen Friedenstraße
und Kochstraße 17 Parkplätze zur Verfügung, fünf auf der westlichen und 12 auf der östlichen
Fahrbahnseite.
Vorlage FB 61/0027/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2020

Seite: 5/10

Zurzeit wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn ohne Schutzstreifenmarkierung
geführt. Dementsprechend sind auch keine Sicherheitstrennstreifen vorhanden (vgl. Anlage 1 und 2).
3. Planung
Um Radfahrende auf dem genannten Abschnitt der Alt-Haarener-Straße sicher zu führen und die
Unfallursache zu beheben, ist die Einrichtung von Radverkehrsanlagen vorgesehen. Gleichzeitig
dürfen die Belange der Fußgänger*innen nicht vernachlässigt werden.
Bei der vorliegenden Planung werden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet.
Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmer*innen über den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).
Aufgrund der geringen Straßenraumbreite sind keine beidseitigen Radverkehrsanlagen entsprechend
des Radentscheids Aachen für Hauptverkehrsstraßen möglich.
Erarbeitet wurden zwei unterschiedliche Varianten, die einmal einen ausschließlich dem Radverkehr
vorbehaltenen Radfahrstreifen bergauf und einmal durch den Kfz-Verkehr mitbenutzbaren
beidseitigen Schutzstreifen für den Radverkehr aufweisen. Beiden Varianten ist gemein, dass auf der
westlichen Straßenseite alle 18 Längsparkstände entfallen.
Variante 1 - Radfahrstreifen stadtauswärts
Variante 1 berücksichtigt den Beschluss der Unfallkommission und entschärft den Unfallschwerpunkt
zwischen Friedenstraße und Haarener Gracht durch die Aufgabe der stadteinwärtigen Parkstände
(Anlage 3).
Es wird lediglich die westliche Straßenseite umgebaut. Der östliche Gehweg bleibt unberührt.
Stadtauswärts wird ein 2,00 m breiter Radfahrstreifen (1,50 m zzgl. 0,50 m Sicherheitsabstand zum
fließenden Verkehr) zzgl. 0,50 m Sicherheitstrennstreifen neben dem Parken markiert, der ab Haus
155 in einen 1,75 m breiten Schutzstreifen übergeht. Damit wird auf dieser Seite ein sicheres
bergauffahren ermöglicht. Die Fahrbahnbreite wird neben der Radverkehrsanlage 6,00 m (Vorgaben
der RASt zum Begegnungsfall Bus/Bus bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen), im Knoten zur
Friedenstraße bis 7,75 m, betragen. Durch die breitere Fahrbahn im Kurvenbereich wird die Situation
für den dort verkehrenden Linienverkehr verbessert. Die ASEAG hat dies bereits öfters kritisiert, da es
zu kritischen Situationen im Begegnungsverkehr kommt.
Zu Gunsten der Radverkehrsanlage wird der westliche Gehweg auf ca. 2,50 m, punktuell (wie an der
Kirchentreppe) auf 2,13 m, verschmälert. Er entspricht damit in seine Breite nicht durchgängig den
Vorgaben der RASt 06 für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen (2,50 m inkl.
Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Fahrbahn). Im Kontext des ISEK Projektes "Kirchenumfeld St.
Germanus" sollten nach Möglichkeit mind. 2,50 m breite Gehwege angelegt werden. Aufgrund der
beengten Platzverhältnisse ist dies in dem betrachteten Abschnitt nicht möglich.
Auf der westlichen Fahrbahnseite entfallen zwischen Haarener Gracht und Friedenstraße alle 18
Parkplätze zu Gunsten einer breiteren Fahrbahn inklusive Radverkehrsanlagen. Dadurch wird der
Unfallschwerpunkt für Radfahrer*innen entschärft. Außerdem entfallen drei Bäume zwischen den
Vorlage FB 61/0027/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2020

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Parkständen. Die Hainbuchen mit einem Stammdurchmesser von 0,15 m bzw, 0,20 m unterliegen
nicht der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen.
Auf der östlichen Straßenseite sind weiterhin neun 2,00 m breite Längsparkstände vorgesehen. Am
Haus 123 bekommen Radfahrende zunächst einen 1,25 m breiten Schutzstreifen, der sich bis Haus
127 aufweitet und in den Radfahrstreifen übergeht. Aufgrund der geringen Straßenraumbreite wird der
Radfahrstreifen ab Haus 157 in einen 1,75 m breiten Schutzstreifen überführt, der am Knoten AltHaarener-Straße/Kochstraße endet und sich dort an den bestehenden Schutzstreifen anschließt. Im
Gegensatz zum Radfahrstreifen ist der Schutzstreifen Teil der Fahrbahn und kann bei Bedarf
überfahren werden. Eine Verlängerung des Radfahrstreifens bis zur Friedenstraße wird aus Gründen
des Fußgängerschutzes nicht empfohlen. Der westliche Gehweg würde deutlich schmaler werden.
Die stadteinwärtig, bergab fahrenden Radfahrer*innen fahren weiter im Mischverkehr mit dem
fließenden Verkehr und erhalten am Knoten zur Haarener Gracht einen vorgezogenen Aufstellbereich.
Ein zusätzliches Signal für den Radverkehr, inkl. Vorlaufzeit, wird im Rahmen der
Ausführungsplanung geprüft.
Fazit Variante 1
Da wegen der geringen Straßenraumbreite keine beidseitig ausreichend breiten Radverkehrsanlagen
möglich sind, soll zu Gunsten der Fußgänger*innen und zu Gunsten eines guten Schutzes für die
langsamen bergauf fahrenden Radfahrer*innen auf eine Radverkehrsanlage stadteinwärts verzichtet
werden. Es entfallen 30 der 44 Parkplätze.
In Variante 1 wird die Unfallhäufungsstelle entschärft. Gleichzeitig werden die Belange aller
Verkehrsteilnehmer*innen in maximal möglicher ausgeglichener Weise bei dem vorhandenen
Straßenquerschnitt berücksichtigt.
Variante 2 - Schutzstreifen beidseitig bis Friedenstraße
Variante 2 sieht eine beidseitige Schutzstreifenlösung zwischen Haarener Gracht und Friedenstraße
vor. Stadtauswärts wird der Schutzstreifen bis zur Kochstraße geführt. Dort wird er an den
bestehenden Schutzstreifen angeschlossen (Anlage 4).
Wie bei Variante 1 wird lediglich die westliche Straßenseite umgebaut. Der östliche Gehweg bleibt
unberührt. Beidseitig wird zwischen Haarener Gracht und Friedenstraße ein 1,50 m breiter
Schutzstreifen zzgl. 0,50 m Sicherheitstrennstreifen neben dem Parken markiert. Die Restfahrbahn für
den MIV wird zwischen Haarener Gracht und Friedenstraße zwischen den Schutzstreifen 5,00 m bis
5,75 m messen. Sie entspricht damit den Vorgaben der RASt zum Begegnungsfall Bus/Pkw mit
eingeschränkten Bewegungsspielräumen (5,00 m nach RASt 06). Für diese Variante wird der
westliche Gehweg bis auf eine Breite von 1,87 m verschmälert. Der westliche Gehweg entspricht
damit nicht durchgehend in seiner Breite den Vorgaben der RASt 06 für den Begegnungsfall zweier
Fußgänger*innen (2,50 m inkl. Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Fahrbahn) und den Zielen des
ISEK Haaren, wie auch Variante 1. Breitere Schutzstreifen oder eine breitere Fahrbahn hätten einen
noch größeren negativen Einfluss auf die westlichen Gehwegbreiten und den Schutz der
Fußgänger*innen.
Radfahrer*innen erhalten am Knoten zur Haarener Gracht einen vorgezogenen Aufstellbereich. Ein
zusätzliches Signal für den Radverkehr, inkl. Vorlaufzeit, wird im Rahmen der Ausführungsplanung
geprüft.
Vorlage FB 61/0027/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2020

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Auf der westlichen Fahrbahnseite entfallen zwischen Haarener Gracht und Friedenstraße alle 18
Parkplätze, wie in Variante 1. Somit wird der Unfallschwerpunkt (Unfallursache „Dooring“) für
Radfahrer*innen entschärft. Außerdem entfallen - wie bei Variante 1 - drei Bäume zwischen den
Parkständen auf der westlichen Seite. Auf der östlichen Straßenseite sind weiterhin neun 2,00 m
breite Längsparkstände vorgesehen.
Im Abschnitt Friedenstraße bis Kochstraße entfallen weitere 12 Parkplätze. Insgesamt entfallen damit
30 der 44 Parkplätze zwischen Haarener Gracht und Kochstraße.
Fazit Variante 2
In Variante 2 werden beidseitig Schutzstreifen angelegt. Es entfallen 30 der 44 Parkplätze. Die
Unfallhäufungsstelle wird entschärft.
Erweiterungsmöglichkeit für Variante 2:
Variante 2 kann um einen 1,50 m breiten Schutzstreifen auf der stadteinwärtigen Straßenseite
zwischen Friedenstraße und Kochstraße erweitert werden (Anlage 5). Hierzu müssen zusätzlich die
fünf baulich angelegten Parkplätz auf der nördlichen Fahrbahnseite entfallen.
Sowohl bei Variante 2 als auch bei der Erweiterungsoption ist zu erwarten, dass Fahrzeuge wegen
der geringen Restfahrbahnbreite den Schutzstreifen häufig überfahren.
Zusammenfassung
Parkraumbilanz
westliche

östliche

Fahrbahnseite

Fahrbahnseite

Bestand

23

21

44

Variante 1

5

9

14

Variante 2

5

9

14

Variante 2 erweitert

0

9

9

Summe

Tab. 1: Parkraumbilanz zwischen Haarener Gracht und Kochstraße
Im Kontext der Neugestaltung des Kirchenumfeldes St. Germanus befindet sich aktuell die
Realisierung einer Parkpalette in der Prüfung. Hierdurch sollen die im Rahmen des Umbaus
entfallenen Parkplätze weitestgehend kompensiert werden.

Vorlage FB 61/0027/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2020

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Baumbilanz
Bestand

10

Variante 1

7

Variante 2

7

Variante 2 erweitert

7

Tab. 2: Baumbilanz - Anzahl der Straßenbäume zwischen Haarener Gracht und Kochstraße
Für alle Varianten müssen drei Hainbuchen zwischen den Parkständen an der Kirche St. Germanus
mit einem Stammdurchmesser von 0,15 bzw. 0,20 m entfernt werden. Die Bäume unterliegen nicht
der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen.
Der Planung ist eine Wurzelsuchschachtung im Gehwegbereich an der Kirche St. Germanus voraus
gegangen. Hierbei wurde festgestellt, dass keine weiteren Bäume zwischen Gehweg und
Kirche/Parkplatz durch den Umbau betroffen sind.
Für die Alt-Haarener-Straße soll unabhängig von der Variante ein durchgängiges taktiles Leitsystem
auf der westlichen Straßenseite für Blinde und Sehbehinderte sowie Querungsstellen mit geteilten
Bordsteinabsenkungen eingerichtet werden.
Radentscheid
Der Radentscheid Aachen hat als 3. Ziel Folgendes formuliert: “Jährlich werden an
Hauptverkehrsstraßen 5 km Radwege gebaut, die als Einrichtungsradwege mit 2,30 m Breite zwei
Knotenpunkte lückenlos verbinden. Sie werden baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kfz
geschützt. Die Radwege entstehen ohne Flächenminderung für Fußverkehr und ÖPNV und sind auch
von diesen baulich getrennt.” (vgl. https://radentscheid-aachen.de/ziele/)
Die Querschnitte in Anlage 6 zeigen, dass der Umbau der Alt-Haarener-Straße nach den Vorgaben
des Radentscheides aufgrund des engen Straßenraumes nicht möglich ist. Beide Straßenseiten
müssten baulich verändert werden. Alle Parkplätze und 10 Bäume würden in dem betroffenen
Abschnitt entfallen. Außerdem würden die Flächen des Fußverkehrs deutlich unter ein Mindestmaß
gemäß Richtlinien reduziert, stellenweise würde der Gehweg keine 0,50 cm breit sein. Daher wird kein
Umbau gemäß den Forderungen des Radentscheids vorgeschlagen.
Rückmeldungen aus dem Team des Radentscheids sowie der Radinitiative „Fahrradfreundliches
Haaren“ ergaben eine Präferenz für eine Variante mit beidseitigen möglichst breiten Schutzstreifen.
4. Empfehlung der Verwaltung
Im Ergebnis der Abwägung wird empfohlen, die Variante 1 gemäß Plan-Nr. 2019/10-01 L2 weiter zu
verfolgen.

Vorlage FB 61/0027/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2020

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Variante 1


führt zur Entschärfung der Unfallstelle und berücksichtigt gleichzeitig in maximal möglicher
ausgleichender Weise die Belange aller Verkehrsteilnehmer*innen unter Zugrundelegung des
vorhandenen Straßenquerschnitts.



bietet insgesamt den besten Fußgängerkomfort der erarbeiteten Varianten.



bietet zumindest in der Fahrtrichtung bergauf einen breiten und anschließend dem Radverkehr
vorbehaltenen Verkehrsraum, der nicht durch den Kfz-Längsverkehr mitbenutzt werden muss



führt nach Aussicht der Verwaltung zur häufigeren Einhaltung und Beachtung des gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestüberholabstands von 1,50 m.

5. Kosten und Finanzierung
Die Kosten für den Umbau und die Markierungsarbeiten belaufen sich für die Planung der Variante 1
inkl. Roteinfärbung der Radverkehrsanlage überschlägig auf ca. 230.000 €.
Für die Variante 2 sowie die Erweiterungsoption werden inkl. Roteinfärbung ca. 300.000 € bzw.
310.000 € kalkuliert.
Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der
zukünftigen Haushaltsplanung.
Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem
Ausführungsbeschluss vorbehalten.

Anlage/n:
Anlage 1 - Alt-Haarener-Straße, Bestand
Anlage 2 - Alt-Haarener-Straße, Fotos (3 Seiten)
Anlage 3 - Alt-Haarener-Straße, Planung - Variante 1 (Radfahrstreifen)
Anlage 4 - Alt-Haarener-Straße, Planung - Variante 2 (Schutzstreifen beidseitig bis Friedenstraße)
Anlage 5 - Alt-Haarener-Straße, Erweiterungsoption für Variante 2
Anlage 6 - Querschnitte nach Vorgabe Radentscheid

Vorlage FB 61/0027/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2020

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Anlage 2 – Alt-Haarener-Straße, Fotos (Blickrichtung Friedensstr.)

1

Anlage 6 - Querschnitte nach Vorgabe Radentscheid
Bestand
St. Germanus - Haus 143

Bestand
Haus 78 - Haus 125
Knoten Alt-Haarener-Straße/Haarener Gracht

Fahrbahn
8.15 m

Gehweg
3.61 m

Gehweg
3.39 m

Parken
1.95 m

14.56 m

Die Gehwegbreiten messen beidseitig deutlich unter Mindestmaß.

Rad

2.00 m
2.50 m

Gehweg
1.53 m

Gehweg
2.30 m

Rad

2.00 m
2.50 m

0.50

0.50

0.50

2.00 m
2.50 m

Fahrbahn
6.50 m

Gehweg
2.32 m

Planung Radentscheid
St. Germanus - Haus 143

Planung Radentscheid
Haus 78 - Haus 125
Knoten Alt-Haarener-Straße/Haarener Gracht

Rad

Parken
1.97 m

15.91 m

14.56 m

Gehweg
1.53 m

Fahrbahn
6.28 m

Fahrbahn
6.50 m
15.91 m

0.50

Gehweg
2.80 m

Rad

2.00 m
2.50 m

Gehweg
2.11 m

Beidseitig entfallen alle Bäume und alle Parkplätze.

FachbereichStadtentwicklung
Stadtentwicklungund
undVerkehrsanlagen
Verkehrsanlagen--Verkehrsmanagement
Verkehrsmanagement
Fachbereich
P:\08 Verkehrsplanung\Straßen A-Z (Ma)\Alt Haarener Straße\Pläne\Querschnitte Radentscheid

Dezember 2020

Anlage 6 - Querschnitte nach Vorgabe Radentscheid
Bestand
Haus 163
Knoten Alt-Haarener-Straße/Friedensstraße

Bestand
Haus 100 - Haus 155

Gehweg
1.63 m

Parken
2.00 m

Fahrbahn
6.55 m

Gehweg
1.63 m

Gehweg
2.39 m

Parken
2.00 m

11.98 m

Fahrbahn
7.80 m

Grünstreifen
2.17 m

Gehweg
2.76 m

17.12 m

Planung Radentscheid
Haus 163
Knoten Alt-Haarener-Straße/Friedensstraße

11.98 m

Beidseitig entfallen alle Bäume und alle Parkplätze.
Die Gehwege sind nicht mehr vorhanden.

2.00 m
2.50 m

Gehweg

1.06 m

Rad

2.00 m
2.50 m

Fahrbahn
10.00 m
17.12 m

0.50

Rad

0.50

2.00 m
2.50 m

Fahrbahn
6.50 m

0.50

Rad

0.50

0.24 m

0.24 m

Gehweg

Gehweg

Planung Radentscheid
Haus 100 - Haus 159

Rad

2.00 m
2.50 m

Gehweg

1.26 m

Für den Begegnunsverkehr zwischen zwei Bussen oder zwei Lkw sind im Kurvenbereich 10.00 m notwendig
Beidseitig entfallen alle Bäume und alle Parkplätze.
Die Gehwegbreiten messen beidseitig deutlich unter Mindestmaß.

Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
P:\08 Verkehrsplanung\Straßen A-Z (Ma)\Alt Haarener Straße\Pläne\Querschnitte Radentscheid

Dezember 2020