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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0223/WP17
öffentlich
20.07.2015
Dez. III / FB 61/400

Grünenthal - Sperrung der Straße Grünenthal für den
Durchgangsverkehr
Antrag der Fraktion B.90/die Grünen vom 26.02.2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

09.09.2015

B6

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach eine
Änderung der Verkehrssituation aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erforderlich ist, zur
Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Vorlage FB 61/0223/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.09.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat sich in den letzten Jahren mehrfach mit der
Verkehrsführung in der Straße Grünenthal beschäftigt. Die Anträge kamen dabei zumeist aus den
Reihen der Anwohner, wobei anzumerken ist, dass sowohl Anträge auf Abpollerung als auch Anträge
auf Öffnung der Straße für den Fahrzeugverkehr gestellt wurden.
Als Hauptgrund für eine dauerhafte Sperrung wurden Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen und
Spaziergängern bzw. Radfahrern genannt.
Die Befürworter einer Öffnung der Straße für den Kraftfahrzeugverkehr führten zumeist die
Umwegefahrten über Laurensberg bzw. Vetschau für die unmittelbaren Anwohner der Straße
Grünenthal und die „Abkoppelung“ der Siedlung von Alt-Richterich an.
Auch liegen verschiedene Ziele, wie z.B. der Hundeübungsplatz, der Angelteich und landwirtschaftlich
genutzte Flächen im überwiegend unbebauten Bereich, die jetzt aus beiden Richtungen angefahren
werden können.
Die jetzige Regelung sieht vor, dass die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt ist.
Ausgenommen von der Regelung sind Radfahrer und Anlieger, die ein Anliegen im gesperrten
Teilstück haben. Hiermit ist sichergestellt, dass die genannten Ziele erreichbar sind und auch die
landwirtschaftlichen Flächen aus beiden Richtungen angefahren werden können. Darüber hinaus wird
im Frühjahr die Straße während der Amphibienwanderzeit mittels Sperrpfosten zwischen dem
Zehnthof und Haus 34 gesperrt.
Die Fraktion B.90/die Grünen in der Bezirksvertretung Richterich beantragt eine neuerliche Bewertung
der Verkehrssituation, da es erneute Beschwerden von Anwohnern über nächtliche Lärmbelästigung
durch unzulässiges Befahren gebe. Sie schlägt vor, den Bereich ganzjährig wirkungsvoll so zu
sperren, dass außerhalb der Amphibienwanderzeit die Zufahrt zum Angelteich aus einer Richtung
möglich bleibe.
Die in der Straße Grünenthal liegenden Ziele müssen mindestens aus einer Richtung durch den
motorisierten Verkehr erreichbar sein. Dies bedingt, dass nur ein Teilbereich gesperrt werden könnte.
Da vermutlich der Angelteich und auch der Hundesportverein häufiger aus Richtung Alt-Richterich als
aus Richtung Laurensberg angefahren werden, wäre der Sperrung des Bereichs zwischen Haus 34
und Zufahrt Angelteich/Hundesportverein der Vorzug zu geben.
Da über die gesamte Länge des zu sperrenden Bereichs landwirtschaftliche Flächen angrenzen,
müsste für die Landwirte die Möglichkeit geschaffen werden, alle Flächen zu erreichen. Dies könnte
über herausnehmbare rot-weiße Sperrpfosten realisiert werden, so dass sich der Fußgänger und
Radfahrer in diesem Bereich meist ohne Kraftfahrzeugverkehr bewegen könnte. Der Bereich zwischen
Zufahrt Angelteich/Hundesportverein würde weiterhin befahren. Die Anzahl der Fahrten würden aber
voraussichtlich geringer werden.

Vorlage FB 61/0223/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.09.2015

Seite: 2/3

Die Anwohner der Häuser Grünenthal 1 bis 43 könnten Ziele in Alt-Richterich und Richterich nur noch
über den Umweg über Vetschau oder Laurensberg erreichen. Dies würden Umwegefahrten von mind.
2 km pro Fahrt bedeuten (gemessen an der Wegstrecke zwischen Grünenthal 10 und Kreuzung
Grünenthaler Straße/Grünenthal).
Für die Landwirte bedeutet das Entfernen und wieder Einsetzen der Sperrpfosten einen zeitlichen
Mehraufwand. Vergleichbare Situationen haben in der Vergangenheit aber gezeigt, dass vielfach die
Sperrpfosten nicht wieder eingesetzt werden und mit der Zeit verschwinden, was zu erhöhten
Unterhaltungskosten führt.
Zudem sind die notwendigen Dreikanntschlüssel zum Bedienen der Sperrpfosten frei im Handel
erhältlich. Auch eine zusätzliche Absicherung mittels Vorhängeschlössern schützt nicht davor, dass
die Sperrpfosten durch Unbefugte herausgenommen werden können. Außerdem birgt diese
zusätzliche Absicherung das Risiko, dass gerade deshalb keine ordnungsgemäße Bedienung durch
die Landwirte erfolgt.
Die vorgetragenen Lärmbelästigungen könnten ebenfalls nicht gänzlich ausgeschlossen werden, da
eine Teilweise Befahrung nach wie vor möglich wäre.
An die Fachverwaltung wurden in den letzten Jahren keine Beschwerden von Anwohnern
herangetragen. Weder wurden Lärmbelästigungen gemeldet, noch wurden Konflikte mit Fußgängern
gemeldet. Verkehrsunfälle wurden in diesem Bereich durch die Polizei nicht aufgenommen.
Die Kreisbauernschaft Aachen E.V. hat sich gegen eine Teilsperrung der Straße ausgesprochen. Sie
gibt an, dass bereits durch die bisherige Sperrung zum Schutz der Amphibien die Erschließung der
landwirtschaftlichen Flächen erheblich erschwert wird. Weiterhin führt sie an, dass die dauernde
Bedienung des Sperrpfostens besonders im Ernteeinsatz mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand
verbunden sei.
Aus verkehrlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die gleichzeitige Nutzung der
Wegebeziehung durch Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger. Die Verkehrsmengen sind so
gering, dass bei gegenseitiger Rücksichtnahme keine das normale Maß übersteigende Gefährdung
eines Verkehrsteilnehmers entsteht. Nach Abwägung aller vorliegenden verkehrlichen Aspekte
empfiehlt die Verwaltung daher, die jetzige Regelung beizubehalten.

Anlage/n:
Antrag der Fraktion B.90/die Grünen vom 26.02.2015

Vorlage FB 61/0223/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.09.2015

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