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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 36/0070/WP17
öffentlich
08.10.2015
FB 36/40, Herr Meiners

Luftreinhalteplan Aachen; 1. Fortschreibung 2015
Sachstandbericht zum Maßnahmenplan Luftreinhaltung
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

29.10.2015
10.11.2015

MA
AUK

Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

In Vertretung

Wingenfeld
(Stadtbaurat)

Vorlage FB 36/0070/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.10.2015

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 36/0070/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.10.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:
1. Anlass
Die Bezirksregierung Köln hat die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen (kurz: LRP) zum
01. September 2015 in Kraft gesetzt. Der Vorsitzende des Mobilitätsausschusses hat die Verwaltung
jetzt gebeten, über den aktuellen Sachstand der Umsetzung einzelner Maßnahmen, speziell über
Maßnahme

MF4

des

Luftreinhalteplans

„Innovationsstrategie

ASEAG

Busflotte

(und

Subunternehmer)“ zu berichten.
2. Aktueller Sachstand
Erwartungsgemäß befinden sich so kurz nach Verabschiedung des Luftreinhalteplans 2015 die
meisten Maßnahmen und Projekte des Plans noch in der Vorbereitung bzw. Projektierung. Da nach
jetzigem Stand frühestens zum Jahreswechsel erste Ergebnisse bzw. Zwischenschritte vermeldet
werden können, plant die Verwaltung, im kommenden Frühjahr über die Luftqualitätsentwicklung 2015
(Auswertung der Messwerte 2015) und den Stand der LRP-Umsetzung ausführlich zu berichten.
Wegen der besonderen Bedeutung wird aber schon an dieser Stelle ein kurzer Zwischenbericht über
die aktuellen Entwicklungen zum Thema „Busflottenmodernisierung“ gegeben.
MF 4: Innovationsstrategie ASEAG Busflotte (und Subunternehmer)
Die im Luftreinhalteplan verankerte Innovationsstrategie gilt nachweislich als Kernbaustein zur
Verbesserung der Luftqualität an verschiedenen innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. Die
Strategie bedarf erheblicher zusätzlicher Finanzzuweisungen der Stadt Aachen an die ASEAG, deren
Höhe im LRP für die Jahre 2015 – 2017 mit insgesamt etwa 1,3 Mio. Euro kalkuliert wurde.
Ergänzend gilt es, für die Busflotte von ASEAG bzw. deren Subunternehmer die gesetzlichen
Anforderungen der Umweltzone (Einführung zum 1. Februar 2016) einzuhalten. Dabei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass in NRW – mit Blick auf die schwierige wirtschaftliche Lage des Öffentlichen
Nahverkehrs – bis zum 31.12.2017 Ausnahmen / Befreiungen zum Befahren der Umweltzone für
solche Busse zu erteilen sind, die u.a. zur Abdeckung bestimmter Spitzenverkehrsleistungen
(Schülerverkehr, Sonderverkehrsleistungen wie CHIO, Alemannia etc.) dienen. Voraussetzung für die
Erteilung einer Befreiung / Ausnahmegenehmigung ist, dass der jeweilige Bus mindestens die
Schadstoffgruppe 3 hat und bereits vor dem 01.01.2011 auf den Halter zugelassen war.
Nach Auskunft der ASEAG stellt sich die Situation zur Umsetzung der Maßnahme MF 4 aktuell wie
folgt dar:
 Die Neubeschaffung von Fahrzeugen soll – wie in Maßnahme MF 4 vorgesehen - im Jahr
2016 auf 20 Neufahrzeuge (Euro 6), davon nach Möglichkeit 6 Elektrobusse, gefördert über
das „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)“, angehoben werden. Für 2015 ist die
Aufstockung nicht mehr machbar; insoweit bleibt es bei der Beschaffung von 14 neuen
Bussen mit Euro 6; diese werden zum Jahreswechsel geliefert.

Vorlage FB 36/0070/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.10.2015

Seite: 3/4

 Eine Nachrüstung von Partikelfiltern bei den Bussen der ASEAG ist aufgrund der
Ausnahmeregelung bis 31.12.2017 nicht erforderlich, um den gesetzlichen Anforderungen der
Umweltzone gerecht zu werden. Allein durch Neubeschaffung von mindestens 14 Fahrzeugen
pro Jahr bis 2017 werden die nicht umweltzonentauglichen Fahrzeuge ersetzt. MF 4 sieht die
erweiterte Neubeschaffung von 20 Bussen pro Jahr über 3 Jahre vor, so dass der Austausch
noch schneller stattfindet.
 Bei den Subunternehmern geht die ASEAG davon aus, dass durch verstärkte Neubeschaffung
und Dispositionsanpassungen die Anforderungen an die Umweltzone ebenfalls zum Ende der
Ausnahmeregelung (31.12.2017) erfüllt werden. Die Umweltzonentauglichkeit der Busflotte ist
insoweit zum Stichtag gegeben.
 Darüber hinaus wird ein Einbau von Nachrüstsystemen zur Stickoxydreduzierung (NOx) bei
der ASEAG-Flotte unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft.

3. Sachstand zum Maßnahmenpaket des Luftreinhalteplans 2009
Eine Reihe von Maßnahmen des alten LRP 2009 wurde in die neue Maßnahmenstruktur der
Fortschreibung 2015 übernommen und mit neuen Schwerpunkten sowie aktualisierten Zielsetzungen
weitergeführt. Der letzte Sachstandsbericht zum LRP 2009 und eine Überleitungsliste in die neue
Maßnahmenstruktur ist unter www.aachen.de/umweltzone eingestellt.

Vorlage FB 36/0070/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.10.2015

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