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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 36/0036/WP17
öffentlich
05.02.2015
FB 36/30

Sachstandsmitteilung zur Wasserqualität des Hasenfeldgrabens
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

18.03.2015

B6

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Richterich nimmt die Sachstandsmitteilung zur Wasserqualität des
Hasenfeldgrabens zur Kenntnis.

In Vertretung

Dr. Barth
(Beigeordneter)

Vorlage FB 36/0036/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.02.2015

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 36/0036/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.02.2015

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Der Verwaltung und hier den Unteren Wasserbehörden sind Probleme mit der Wasserqualität eines
Gewässers im Bereich Küppershofweg bekannt.
Gemäß schriftlichem Beschlussauszug vom 29.01.2015 spricht Herr Bezirksvertreter Werner von
einer milchigen Eintrübung des Amstelbachs ab Hasenwald nach starken Niederschlägen.
Von der v.g. Beschreibung handelt es sich es sich jedoch nicht um den Amstelbach sondern um den
Schönauer Bach. Direkt unterhalb einer Teichanlage mündet der Hasenfeldgraben in den Schönauer
Bach. Hasenfeldgraben sowie auch der Schönauer Bach liegen in diesem Bereich nicht auf dem
Stadtgebiet Aachen. Das landwirtschaftliche Gehöft am Küppershofweg liegt auf dem Stadtgebiet
Aachen. Die Stadtgrenze verläuft entlang des Hasenfeldgrabens und des Schönauer Bachs.
Die Untere Wasserbehörde der Städteregion Aachen hatte vor einigen Jahren für einen
landwirtschaftlichen Betrieb am Küppershofweg eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von
Niederschlagswasser der versiegelten Flächen in den Hasenfeldgraben erteilt. Im Juni 2013 hatte die
Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen festgestellt, dass die Milchküche des landwirtschaftlichen
Betriebes auf den Hasenfeldgraben entwässerte. Dieser Missstand wurde umgehend behoben.
Darüber hinaus hatten die Unteren Wasserbehörden der Städteregion Aachen und der Stadt Aachen
weitere Missstände auf dem landwirtschaftlichen Betriebsgrundstück festgestellt. So entwässerten
verschmutzungsgefährdete Betriebsflächen direkt auf den Hasenfeldgraben.
Zunächst hatten sich im Jahr 2014 die Untere Wasserbehörde der Städteregion und der Stadt Aachen
darauf verständigt, dass die Zuständigkeit für die weitere Bearbeitung von wasserrechtlichen
Fragestellungen auf die Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen wechselt.
Anschließend wurde seitens der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen mit dem Landwirten eine
Errichtung von verschiedenen Niederschlagswasserbehandlungsanlagen vereinbart. Der Einbau der
Anlagen bzw. die vollständige Fertigstellung wurde Ende 2014 umgesetzt.
Somit dürften die von Herrn Bezirksvertreter Werner geschilderten Missstände eigentlich nicht mehr
auftreten. Falls zukünftig trotzdem Missstände bzw. Gewässerverunreinigungen festgestellt werden
sollten, bittet die Untere Wasserbehörde um eine unverzügliche Mitteilung.

Vorlage FB 36/0036/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.02.2015

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