Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 51/0163/WP16
öffentlich
16.04.2012
45/200

Auswahl der Familienzentren für das Kitajahr 2012/2013
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

08.05.2012
08.05.2012
09.05.2012
09.05.2012
09.05.2012
16.05.2012
30.05.2012
13.06.2012

KJA
B2
B0
B3
B5
B-1
B4
B6

Entscheidung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die nachfolgenden Einrichtungen für das
Landesprogramm Familienzentren 2012/2013 zu melden.


die Tageseinrichtung für Kinder „Krümmel“, Sigmundstr. 8, in Trägerschaft der
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V.,



die integrative Tageseinrichtung für Kinder „Schikita“, Scheibenstr. in der
Trägerschaft der Caritas Lebenswelten GmbH

2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass das „Montessori Kinderhaus St.
Fronleichnam, Schleswigstraße 3“ in Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinde Aachen
Ost/ Eilendorf mit kommunalen Mitteln gefördert wird, damit der Ausbau zu Familienzentren
weiter vorangetrieben wird.
3. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass das Verbundfamilienzentrum Am
Kupferofen (Evangelische Familienbildungsstätte) und Am Pappelweiher 1 (Städtische
Einrichtung), das bisher zusammen nur mit 6.500,00 € kommunalen Mitteln gefördert worden
ist, ab 2012/2013 mit jeweils 6.500,00 € zu fördern.
4. Die Bezirksvertretungen nehmen die genannten Beschlüsse des Kinder- und
Jugendausschusses zur Kenntnis.

Vorlage FB 51/0163/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.08.2016

Seite: 1/8

finanzielle Auswirkungen
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen

investive

Ansatz

fortgeschriebener

Ansatz

fortgeschriebener

Gesamt-

Gesamt-

Auswirkungen

2012

Ansatz 2012

2013 ff.

Ansatz 2013 ff.

bedarf (alt)

bedarf (neu)

Einzahlungen

73.000 €

73.000 €

219.000 €

219.000 €

0

0

Auszahlungen

73.000 €

73.000 €

219.000 €

219.000 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

-Verschlechterung

0

Deckung ist gegeben / keine

Deckung ist gegeben / keine

ausreichende Deckung vorhanden

ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive

Ansatz

fortgeschriebener

Ansatz

fortgeschriebener

Folgekosten

Folgekosten

Auswirkungen

2012

Ansatz 2012

2013 ff.

Ansatz 2013 ff.

(alt)

(neu)

Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung

206.000 €

206.000 €

834.000 €

834.000 €

262.400 €

262.400 €

958.100 €

958.100 €

0

0

0

0

56.400 €

56.400 €

124.100 €

124.100 €

0

0

Deckung ist gegeben / keine

Deckung ist gegeben / keine

ausreichende Deckung vorhanden

ausreichende Deckung vorhanden

Anmerkung:
Die tatsächliche Höhe der Ausgaben und der Fördersumme ist von der Entscheidung des Landes
abhängig, wie viele Einrichtungen in die Förderung aufgenommen werden. Den veranschlagten
Haushaltsansätzen wurde die Annahme zugrunde gelegt, dass jährlich drei Einrichtungen zusätzlich in
die Landesförderung aufgenommen werden. Da die Landesförderung sich am Kitajahr orientiert (also
jeweils zum 01.08. des Jahres beginnt), wurden zur Ermittlung der Haushaltsansätze die
Fördersummen im Verhältnis 05/12 und 07/12 aufgeteilt.

Vorlage FB 51/0163/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.08.2016

Seite: 2/8

Erläuterungen:
1. Ausgangslage Landesförderung
Die Ausbauplanung des Landes sieht 35 zertifizierte Familienzentren bis 2012 vor.
Durch das Land NRW wurden für das Kindergartenjahr 2012/2013 zwei Förderplätze bewilligt.
Die Anträge sind bis zum 15.06.2012 für das kommende Kindergartenjahr zu stellen. Eine Bewilligung
erfolgt vorbehaltlich eines noch zu verabschiedenden Landeshaushaltes.
Sollten keine Mittel im Haushalt 2012 bereitgestellt werden können, wird der Ausbau der
Familienzentren in Aachen in 2012/2013 nicht erweitert.
Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:
Die 3 folgenden zertifizierten Einrichtungen befinden sich seit dem 01.08.2008 in der gesetzlichen
Förderung


Alfonsstraße 22-24 (Städtische Einrichtung)



Goerdeler Straße (AWO)



Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten)

Die 14 folgenden zertifizierten Einrichtungen befinden sich seit dem 01.08.2009 in der gesetzlichen
Förderung


Albert-Maas-Straße 32 (Städtische Einrichtung)



Barbarastraße 6-8 (Kath. Kirche)



Freunder Landstraße 60 (ev. Kinderheim Brand)



Lintertstraße 148 ( Lebenshilfe)



Schillerstraße 10 (Studentenwerk)



Süsterfeldstraße 99 (Nachbarschaftliche Selbsthilfe)



Philipp-Neri-Weg 11 im Verbund mit Philipp-Neri-Weg 6 (beides städtische Einrichtungen)



Alfons-Gerson-Straße (Städtische Einrichtung)



Johanniter Straße 4a (Städtische Einrichtung)



Lindenstraße 27 (Städtische Einrichtung)



Großheidstraße 61 (AWO)



Jülicher Straße 68 ( Kath. Kirche) im Verbund mit der Passstraße 25 (Städtische Einrichtung)



Richtericher Straße 120 im Verbund mit der Grünenthaler Straße 90 (beides städtische
Einrichtungen)



Robert-Koch-Straße 1a (SKF)

Vorlage FB 51/0163/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.08.2016

Seite: 3/8

Die 2 folgenden Einrichtungen sind neu zertifiziert und werden somit ab dem 01.08.2012
automatisch aus der freiwilligen Landesförderung in die gesetzliche Landesförderung
wechseln:


Raerener Str. 97 (Caritas-Lebenswelten GmbH)



An der Rahemühle 6 im Verbund mit dem Montessori Kinderhaus Schurzelter Str. 21 (beides
städtische Einrichtungen)

Damit sind 19 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde von insgesamt 35 angestrebten
Familienzentren am Landesprojekt Familienzentren NRW beteiligt.
2. Aktuelle Bewerbersituation
Für das Kindergartenjahr 2012 / 2013 liegen folgende Bewerbungen als Familienzentrum für die
Landesförderung vor:


Tageseinrichtung für Kinder Krümel, Sigmundstraße 8 in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt,
Kreisverband Aachen-Stadt e.V.
Diese Einrichtung befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 in kommunaler
Förderung zum Familienzentrum.



Integrative Tageseinrichtung für Kinder SCHIKITA, Scheibenstraße 11 in der Trägerschaft der
Caritas Lebenswelten GmbH
Diese Einrichtung befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 in kommunaler
Förderung zum Familienzentrum.



Montessori Kinderhaus St. Fronleichnam, Schleswigstraße 3 in der Trägerschaft des
katholischen Kirchen Gemeinde Verband Aachen-Ost / Eilendorf .

3. Planung für das Kindergartenjahr 2012 / 2013
Laut Schreiben vom 14.02.2012 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen, wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert
wurde eine Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo
benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres
Bildungs- und Armutsrisiko tragen.
Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2012/2013 zwei weitere
Familienzentren zur Zertifizierung gemeldet werden können, die in sozialen Brennpunkten liegen. Die
Bewerbungsfrist endet zum 01.06.2012.

Vorlage FB 51/0163/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.08.2016

Seite: 4/8

4. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm
4.1 Auswahlkriterien
Folgenden Kriterien wurden für die Entscheidung herangezogen:


Freigestellte Leitung, wobei unter KiBiz Bedingungen die Leitungen fast ausschließlich nur
anteilig freigestellt sind



Fokussierung auf Standorte, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen (Einrichtung
im sozialen Brennpunkt)



Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für bedürftige Familien



zentrale Lage in Sozialräumen



bestehende Angebote, z.B. Elterncafe, Elternkompetenzkurse



Angebote für Kinder unter drei Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren



Besonderheiten z.B. Anteil von Kindern mit hohem Migrationshintergrund, Anteil von hoher
Arbeitslosigkeit, Vielzahl an Alleinerziehenden in der Kindertagesstätte



Trägerproporz ( Gleichgewichtigkeit zwischen Einrichtungen von freien Trägern und städt.
Einrichtungen)

Bei Zugrundelegung eines Trägerproporzes besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit
zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft.
4.2 Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:
Die Einrichtung Sigmundstraße bietet bereits die Betreuung von unter dreijährigen Kindern an. Sie
befindet sich seit 2009/10 in kommunaler Förderung und hat bereits umfangreiche Erfahrungen im
Zusammenhang mit der Arbeit in einem Familienzentrum gesammelt. In unmittelbarer Nähe liegen die
zertifizierten Familienzentren im Verbund: St. Elisabeth, Jülicherstraße und die städt. Einrichtung
Passstraße 25.
Mit einer Aufnahme der Tageseinrichtung für Kinder Krümmel, Sigmundstraße 8 in die
Landesförderung bietet sich die Möglichkeit, im Aachener Nordraum ein weiteres Familienzentrum zu
qualifizieren und somit dem Bedarf an besonderen Angeboten der Familienzentren in diesem
Sozialraum Rechnung zu tragen.
Eine verbesserte finanzielle Förderung durch die Aufnahme ins Landesprogramm käme der
Versorgung von Familien und Kindern im Nordraum durch eine Steigerung adäquater Angebote für
bedürftige Familien zugute.
Die integrative Tageseinrichtung für Kinder Schikita, Scheibenstraße hat derzeit noch keine
Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren. Der Ausbau für unterdreijährige ist jedoch in
Planung. Sie befindet sich bereits in der Entwicklung zum Familienzentrum und seit Beginn des
Kindergartenjahres 2009/ 2010 in kommunaler Förderung.
In erreichbarer Nachbarschaft gibt es bereits verschiedene Familienzentren: Goerdeler Straße 10, Im
Klostergarten 2, Alfonsstraße, Jülicherstraße im Verbund mit Passstr. 25, Robert-Koch- Straße 1
(Rokoko), Sigmundstraße (in kommunaler Förderung).

Vorlage FB 51/0163/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.08.2016

Seite: 5/8

Mit einer Aufnahme dieser Einrichtung in die Landesförderung bietet sich die Möglichkeit, im Aachener
Ostraum ein weiteres Familienzentrum zu qualifizieren und somit der Integration von Kindern mit
Behinderungen Rechnung zu tragen.
Eine verbesserte finanzielle Förderung durch die Aufnahme ins Landesprogramm käme der
Versorgung von Familien sowohl mit behinderten wie auch nicht behinderten Kindern im Ostraum
durch zusätzliche Angebote insbesondere für Kinder bedürftiger Familien zugute. Bereits jetzt versteht
sich die Einrichtung in ihrer integrativen Ausrichtung sowie der konsequenten Orientierung an der
Lebenswirklichkeit der Familien als Teil eines Familien- und Sozialraumsystems.
Das Montessori Kinderhaus Schleswigstraße bietet bereits die Betreuung von unter dreijährigen
Kindern an. Auch diese Tageseinrichtung hat sich bereits unterstützt durch einen Sponsor in
Eigeninitiative auf den Weg zum Familienzentrum begeben und bereits einzelne, für den Sozialraum
wichtige Angebote geschaffen. Das Kinderhaus ist aber im Vergleich zu den beiden vorangegangenen
Einrichtungen noch nicht so weit in ihren Angeboten, Erfahrungen und könnte durch eine vorläufige
kommunale Förderung den Ausbau zum Familienzentrum vorantreiben und sichern, so dass eine
Landesförderung im nächsten Jahr erfolgen, soweit möglich, sollte. Hinzu kommt, dass es in
erreichbarer Nachbarschaft verschiedene Familienzentren wie die Robert-Koch-Straße 1a, Goerdeler
Straße 10 und Jülicher Straße 68 im Verbund mit der Passstr. 25 gibt.
4.3 Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm
Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor,


die Tageseinrichtung „Krümmel“ Sigmundstr. 8 in der Trägerschaft der
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen – Stadt e.V. und



die integrative Tageseinrichtung für Kinder „Schikita Scheibenstr. 11 in der
Trägerschaft der Caritas Lebenswelten GmbH

für das Landesprogramm: Familienzentren zu melden.
5. Ausgangslage kommunale Förderung
In 2011 befanden sich 12 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung:


Eibenweg 16 (Städtische Einrichtung)



Reimser Straße 63 (Städtische Einrichtung)



Königsberger Straße (Städtische Einrichtung)



Brunssumstraße (Städtische Einrichtung)



Weißwasserstraße 10 (Städtische Einrichtung)



Am Höfling 10 (Städtische Einrichtung) im Verbund mit Branderhofer Weg (Evangelischer
Frauenverein) (Teilen sich den Förderetat von 6500 € nicht, da es sich hier um einen
trägerübergreifenden Verbund handelt)



Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Strasse 6



Albert-Einstein-Straße 84 (Städtische Einrichtung)

Vorlage FB 51/0163/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.08.2016

Seite: 6/8



Sigmundstraße 8 (Arbeiterwohlfahrt)



Scheibenstraße 11 (Caritas Lebenswelten GmbH)



Am Kupferofen 17 (Evangelische Familienbildungsstätte) im Verbund mit der integrativen
Einrichtung Am Pappelweiher 1 (Städtische Einrichtung)

Die Einrichtungen Sigmundstraße 8 und die integrative Einrichtung Scheibenstraße 11 werden für das
Kindergartenjahr 2012/2013 zur Landesförderung vorgeschlagen, so dass deren kommunale
Förderung daher zum 31.12.2012 endet. Der Haushalt 2012 sieht erneut 78.000,-- € für die städtische
Förderung von Familienzentren vor, so dass nunmehr zwei weitere Tageseinrichtungen mit
städtischen Mitteln gefördert werden können.
6. aktuelle Bewerbersituation
Für das Kindergartenjahr 2012/2013 liegen folgende Bewerbungen auf städtische Förderung für den
Aufbau eines Familienzentrums vor:


Montessori Kinderhaus St. Hubertus, Kronenberg 50 im Verbund mit dem Kinder und
Jugendzentrum St. Hubertus, beide sind in der Trägerschaft der katholischen
Kirchengemeinde St. Jakob Aachen.



Montessori Kinderhaus St. Fronleichnam, Schleswigstr. 3 in Trägerschaft der Katholischen
Kirchengemeinde Aachen Ost/ Eilendorf



Das bereits kommunal geförderte Verbundfamilienzentrum Am Kupferofen 17 in Trägerschaft
der Evangelischen Familienbildungsstätte und Am Pappelweiher 1. Dieses
Verbundfamilienzentrum erhält bis jetzt zusammen 6.500,00 € jährlich.

7. Auswahl von Familienzentren für die kommunale Förderung
7.1 Auswahlkriterien
Der Auswahl liegen folgende Kriterien zugrunde:


es liegt kein bestehendes Familienzentrum in unmittelbarer Nähe



es ist eine Kindertageseinrichtung für Kinder mit Besonderheiten z.B. Kinder mit Behinderung



Größe der Tageseinrichtung für Kinder und damit verbunden die Anzahl der direkt
erreichbaren Familien, die dadurch erhöht wird, dass im Verbund mit einem anderen
benachbarten Träger des Sozialraumes in Kooperation ein gemeinsames Zentrum aufgebaut
wird.

Vorlage FB 51/0163/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.08.2016

Seite: 7/8

7.2 Bewertung der eingegangenen Bewerbungen
Der Einrichtungsverbund „Montessori Kinderhaus St. Hubertus, Kronenberg 50“ mit dem Kinder
und Jugendzentrum St. Hubertus erfüllt formal die genannten Kriterien für eine kommunale Förderung.
Allerdings ist das vorhandene Raumangebot der Kindertagesstätte im Hinblick auf die Empfehlungen
des LVR als sehr problematisch anzusehen.
Es ist sicher sinnvoll, hier noch weitere Gespräche dahingehend zu führen, wie der Weg zum
Familienzentrum gut gelingen kann; ein jetziger Start wird daher nicht empfohlen.
Das Montessori Kinderhaus St. Fronleichnam, Schleswigstr. 3 erfüllt auch die genannten Kriterien
für eine kommunale Förderung. Das erforderliche Raumangebot ist vorhanden. Das Kriterium, es gibt
kein bestehendes Familienzentrum in unmittelbarer Nähe, ist erfüllt und unterstreicht die
Notwendigkeit, dass der Ausbau zu Familienzentren weiter in diesem Wohngebiet vorangetrieben
werden muss.
Das Verbundfamilienzentrum Am Kupferofen 17 und Am Pappelweiher, das bisher gemeinsam
6.500,00 € als Förderung erhalten hat, soll ab 01.08.2012 jeweils 6.500,00 € für jede Kindertagesstätte erhalten, da es sich um einen trägerübergreifenden Verbund handelt und hierdurch eine
doppelte Förderung notwendig ist.
7.3 Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung
Ausgehend hiervon und unter Berücksichtigung der im Text erläuterten Kriterien wird vorgeschlagen,
das Montessori Kinderhaus St. Fronleichnam, Schleswigstr. 3 und
das Verbundfamilienzentrum Am Kupferofen 17 mit Am Pappelweiher
in die kommunale Förderung mit aufzunehmen.

Anlage/n:
Mitteilung des Ministeriums für Familie, Kinder Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW

Vorlage FB 51/0163/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.08.2016

Seite: 8/8