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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

B 03/0004/WP16
öffentlich
05.01.2010
Frau Rumrich

Stollenweg
Einstufung als Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2
Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beratungsfolge:
Datum

26.01.2010

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Gremium

B2

Kompetenz

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, den Stollenweg als eine zum Anbau bestimmte Erschließungsanlage im Sinne von § 127
Abs. 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzustufen.

Finanzielle Auswirkungen:
keine

Vorlage B 03/0004/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

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Erläuterungen:
Der Stollenweg ist im städtischen Eigentum, liegt im unbeplanten Innenbereich und erschließt zzt.
zahlreiche Garagen/Stellplätze, die den Hausgrundstücken an der Nirmer Straße und der
Hansmannstraße zuzuordnen sind, sowie rückwärtig einen kleineren Gewerbebetrieb. Obwohl er dem
außenstehenden Betrachter den Eindruck einer funktionsfähigen Verkehrsanlage vermittelt, wurden
bisher weitere Bauvorhaben mit der Begründung abgelehnt, die Erschließung sei nicht ausreichend
gesichert.
Nunmehr liegt der Verwaltung erneut eine Bauvorahnfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses
vor, welches vom Stollenweg aus erschlossen werden soll. Sie hat daher erneut die
Erschließungssituation geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erschließung für dieses
Vorhaben gleichwohl aus folgenden Gründen gesichert ist:
Bereits seit dem 01.04.1979 ist der Stollenweg bis auf die im Süden zur Severinstraße hinauf
führende nur für den fußläufigen Verkehr gewidmete Treppenanlage ohne Beschränkungen für den
Gemeingebrauch öffentlich gewidmet und heute als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) mit
Zeichen 325/326 StVO ausgewiesen. Er ist ca. 6 m breit, weitet sich im Bereich vor der
Treppenanlage in einen ca. 12 m breiten Wendehammer auf und entspricht somit der heute üblichen
Ausgestaltung einer dem Anliegerverkehr dienenden Sackgasse. Nach der Herstellung eines
ausreichend dimensionierten Mischwasserkanals (Verrohrung des dort verlaufenden Kleebaches) im
Jahr 1979 erhielt der Stollenweg ungefähr 1985 auf seiner gesamten Länge eine neue Asphaltdecke,
wobei Straßenabläufe in einer einseitigen Rinne integriert wurden. Es wurden jedoch keine
Frostschutz- und Tragschicht eingebracht, so dass der technische Aufbau der Mischfläche nur als
Provisorium betrachtet werden kann. Darüber hinaus wurden an der westlichen Seite einige
Baumfelder angelegt. Letztlich wurden im Jahr 2007 durch die STAWAG 8 Beleuchtungsmaste
errichtet, die eine ausreichende Ausleuchtung der Mischfläche sicherstellen. Der derzeitige Ausbau
der Erschließungsanlage entspricht trotz des nur provisorischen technischen Aufbaus somit den
Erfordernissen, die nach § 123 Abs. 2 BauGB an eine Erschließungsanlage zu stellen sind, so dass
die Erschließung des o. g. Bauvorhabens - und ggf. weiterer zukünftiger - gesichert ist, sofern die
Bauherren mit der Stadt eine Vereinbarung schließen, nach der
1.

aus Anlass einer zu erteilenden Baugenehmigung keine Forderungen hinsichtlich einer
endgültigen Herstellung an die Stadt gestellt werden,

2.

die Stadt wegen des derzeitigen Zustandes des Stollenweges von Schadenersatz- und
Haftpflichtansprüchen freigestellt wird,

3.

die Bauherren für Beschädigungen des Weges aufgrund des Bauvorhabens haften und diese
nach dessen Beendigung unverzüglich auf eigene Kosten beseitigen und

4.

die Bauherren sich verpflichten, nach Absprache mit dem E 18 ihre Abfallbehälter zur Leerung an
der Josefstraße oder ggf. an der Severinstraße aufzustellen.

Vorlage B 03/0004/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

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Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vor, den Stollenweg als eine zum
Anbau bestimmte (zzt. noch unfertige) Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Ziffer 1
Baugesetzbuch (BauGB) einzustufen.

Anlage/n:
keine

Vorlage B 03/0004/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

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