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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0655/WP17
öffentlich
13.03.2017
Dez. III / FB 61/200

Städtebauliches Bauleitbild Studierenden-Wohnanlage Rütscher
Straße
hier: Wettbewerbsauslobung
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.04.2017
06.04.2017

B0
PLA

Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, den beigefügten Textauszug,
der die städtischen Belange betrifft, als Grundlage für den Wettbewerb “Städtebauliches Bauleitbild
Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße” zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt, den beigefügten Textauszug, der die städtischen Belange betrifft,
als Grundlage für den Wettbewerb “Städtebauliches Bauleitbild Studierenden-Wohnanlage Rütscher
Straße” zu beschließen.

Vorlage FB 61/0655/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.11.2017

Seite: 1/3

Erläuterungen:
1.

Ausgangslage / aktuelle Beschlusslage

Das Studierendenwerk Aachen beabsichtigt, einen städtebaulichen Ideenwettbewerb für die
studentische Wohnanlage an der Rütscher Straße im Bereich der Wohntürme durchzuführen. Im Zuge
des städtebaulichen Ideenwettbewerbs sollen die Grundzüge eines Masterplans für das
Studentenquartier erarbeitet werden. Gegenstand des Wettbewerbs sind die Potenziale für eine
Nachverdichtung sowie Grundsätze für die stadträumliche und freiräumliche Weiterentwicklung des
Quartiers. In diesem Rahmen ist auch die Standortfrage einer geplanten Kita zu klären. Direkt im
Anschluss an den städtebaulichen Ideenwettbewerb soll der Realisierungswettbewerb für den Neubau
der Kindertagesstätte ausgelobt werden, damit der Neubau zügig realisiert werden kann.
Das Büro Neubighubacher aus Köln wurde vom Studierendenwerk Aachen mit dem
Wettbewerbsmanagement beauftragt. Der Auslobungstext wurde von dem beauftragten Büro und dem
Studierendenwerk in Abstimmung mit der Verwaltung als Grundlage für den Wettbewerb erstellt.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst den gesamten Bereich der studentischen Wohnanlage, der im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 627 liegt. Der Bebauungsplan ist seit dem 18.03.1975
rechtskräftig und setzt eine Sonderbaufläche für Wohnungen für Studenten fest. Die festgesetzten
Baugrenzen umfassen die vorhandenen Bestandsgebäude. Es ist davon auszugehen, dass eine
Änderung bzw. die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für die Realisierung der Kindertagesstätte
bzw. die Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse erforderlich ist.
2.

Verfahren

Der Wettbewerb soll als nichtoffener städtebaulicher Realisierungswettbewerb, als
Einladungswettbewerb im kooperativen Verfahren, nach den Regeln für die Auslobung von
Wettbewerben §3 (5) RPW 2013 ausgeschrieben werden.
Zum Wettbewerb sind folgende vier zugeladene Bewerbergemeinschaften der Disziplinen Architektur/
Stadtplanung sowie Freiraumplanung eingeladen:
- LACATON & VASSAL ARCHITECTES, Paris
- Molestina Architekten, Köln
- rha | reicher haase associierte GmbH, Aachen
- Studio if+ . Büro für Stadtentwicklung und räumliche Transformation, Köln
Unmittelbar anschließend an den Ideenwettbewerb soll ein Realisierungswettbewerb für die
Umsetzung einer Kindertagesstätte auf der Grundlage der Empfehlungen des Preisgerichts
durchgeführt werden. Alle Teilnehmer des städtebaulichen Wettbewerbs sollen eingeladen werden,
sich als gesetzte Teilnehmer an dem im Herbst 2017 geplanten Realisierungswettbewerb für die Kita
mit max.15 Teilnehmern zu beteiligen
3.

Wettbewerbsinhalte

Das Studentenwerk Aachen plant die Errichtung einer mindestens 4-gruppigen, maximal 5-gruppigen
Kindertagesstätte innerhalb der Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße. Der Standort und das
Vorlage FB 61/0655/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.11.2017

Seite: 2/3

Grundstück der Kita sollen so gewählt werden, dass eine nachhaltige städtebauliche
Zukunftsentwicklung der Studierenden-Wohnanlage mit heute 947 Wohneinheiten für ca. 1050
Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt ist.
Die bauliche und energetische Ertüchtigung des Quartiers soll mit einer standortadäquaten
Nachverdichtung, einer Aufwertung seiner stadträumlichen und freiräumlichen Qualität und einer
Weiterentwicklung seiner sozialen Infrastruktur einhergehen. Die Bestandssituation ist in dieser
Hinsicht nicht mehr zeitgemäß, da der Freiraum vor allem von Stellplatzanlagen geprägt ist.
Die Ziele und Inhalte des Wettbewerbes sind im beigefügten Textauszug beschrieben. Der
Auslobungstext beinhaltet die wesentlichen Aspekte, die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum
haben. Weitere Vorgaben, die die interne Organisation betreffen, wie Raumprogramme von
Kindertagesstätte, Studierendenwohnungen, Boardinghouse usw. sind nicht Bestandteil des
vorliegenden Auslobungstextes.
Das Plangebiet ist geprägt von zahlreichem, teilweise altem Baumbestand. Eine gutachterliche
Bewertung der Bäume wird derzeit erarbeitet und Grundlage für die Auslobung.
Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass durch die Nachverdichtung und dem angestrebten
Nutzungsmix eine gutachterliche Bewertung der Leistungsfähigkeit der Rütscher Straße und des
Knotenpunktes Rütscher Straße/Roermonder Straße vor Wettbewerbsbeginn erforderlich ist, da sonst
ein Risiko besteht, dass die Wettbewerbsergebnisse nicht in vollem Umfang umgesetzt werden
können. Der Auslober wird aber erst eine gutachterliche Untersuchung für das Kitagelände nach
Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses und zum Start des Wettbewerbs für den Kita-Neubau
durchführen.
4.

Zeitplanung

Unmittelbar nach dem politischen Beschluss soll die Auslobung des Wettbewerbs erfolgen, so dass
das Rückfragekolloquium bereits am 27.04.2017 stattfinden kann. Die Zwischenpräsentation findet am
30.05.2017 und die Sitzung des Preisgerichtes am 13.07.2017 statt.

Anlage/n:
-

Übersichtsplan Wettbewerbsbereich

-

Luftbild

-

Auslobungstext

Vorlage FB 61/0655/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.11.2017

Seite: 3/3

Erweiterung Erich Kästner-Gymnasium, Castroper Straße, Köln-Niehl
Auslobung

1

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage
Rütscher Straße in Aachen
Nicht offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb als Einladungswettbewerb
im kooperativen Verfahren nach RPW 2013

März 2017

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

2

Auslobungstext

Auslober

Studierendenwerk Aachen - Anstalt des öffentlichen Rechts Pontwall 3
52062 Aachen
vertreten durch
Dirk Reitz, Geschäftsführer
Ansprechpartner:
Jochen Kühn, Abteilungsleiter Gebäudemanagement
jochen.kuehn@stw.rwth-aachen.de
www.studierendenwerk-aachen.de/de/start.html

Wettbewerbsbetreuung

Bismarckstr. 60
50672 Köln, Deutschland
Ansprechpartner:
Jörg Neubig, Architekt BDA und Stadtplaner DASL
Simon Hubacher, Architekt ETH/SIA
info@neubighubacher.de
www.neubighubacher.de

Auslobung

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

3

Auslobung

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage
Rütscher Straße in Aachen
Nicht offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb als Einladungswettbewerb
im kooperativen Verfahren nach RPW 2013

Inhalt
Teil 1 | Planungsaufgabe
1. Anlass, Ziele und Ausgangslage
1.1. Anlass
1.2. Ziele
1.3. Der Bauherr: Das Studierendenwerk Aachen
1.4. Lage im Stadtgebiet
1.5. Das Planungsgebiet
1.6 Umweltaspekte

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2. Planungsaufgabe
2.1. Bauliche Ausgangslage
2.2. Nachverdichtung
2.3. Nutzungen: das Bauprogramm

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3. Technische Anforderungen
3.1. Städtebau
3.2. Planungs- und Baurecht
3.3. Erschließung und Stellplätze
3.4. Leitungstrassen und technische Erschließung
3.5. Außenräume

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

Teil 2 | Formaler Teil
1. Beteiligte
1.1. Auslober
1.2. Wettbewerbsmanagement
1.3. Teilnehmende
1.4. Preisgericht
2. Wettbewerbsart
3. Kurzdarstellung des Verfahrens
4. Verfahrensunterlagen
5. Rückfragen-Kolloquium
6. Zwischenpräsentation
6.1 Termin
6.2 Ablauf und Inhalt der Zwischenpräsentation
7. Geforderte Leistungen
8. Kennzeichnung der Arbeiten
9. Abgabetermine
10. Vorprüfung
11. Beurteilungskriterien und Wertung
12. Wettbewerbssumme und Preise
13. Weitere Beauftragung, Nutzungsrechte
13.1. Auftragsversprechen
13.2. Nutzungsrechte
13.3. Teilnahme am Realisierungswettbewerb für die Kita
13.4 Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung
14. Eigentum und Urheberrecht
15. Haftung und Rückgabe
16. Terminübersicht

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Anlage 1
Steckbriefe der Wohnheime

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

5

Auslobung

Teil 1 | Planungsaufgabe
1. Anlass, Ziele und Ausgangslage
1.1. Anlass
Attraktives, kostengünstiges Wohnungsangebot
Aachen ist einer der wichtigen Hochschul- und Forschungsstandorte Nordrhein-Westfalens. Die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
(kurz: RWTH Aachen; international: RWTH Aachen
University) ist eine der größten und traditionsreichsten
Technischen Universitäten Europas. Mit über 44.500
Studierenden gehört sie zu den drei größten Universitäten für technische Studiengänge in Deutschland.
Neben den naturwissenschaftlich-technischen Fächern
und der Medizin werden auch mehrere Sprachen, diverse Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Architektur angeboten. Im Rahmen der Exzellenzinitiative
des Bundes wurde die RWTH in allen 3 Ausschreibungen als Exzellenz-Universität ausgewählt und bestätigt.
Gefördert wurden und werden weiterhin sowohl ingenieurtechnische Exzellenzcluster als auch eine Graduiertenschule und Zukunftskonzept der Hochschule:
RWTH 2020 Meeting Global Challenges. Die RWTH
Aachen ist mit über 10.000 Beschäftigten zudem der
größte Arbeitgeber in der Stadt Aachen.
Mit der Fachhochschule Aachen verfügt die Stadt zudem über eine weitere überregional bekannte Hochschule. Die FH Aachen ist mit über 13.000 Studierenden eine der 10 größten Fachhochschulen Deutschlands. Der Schwerpunkt liegt in den MINT Fächern,
d.h. den Fächern der Themengebiete Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik, sowie dem
ständig wachsenden Fachbereich der Wirtschaftswissenschaften.
Neben der Qualität der Lehre und den Rahmenbedingungen des Lernens bilden die Lebensqualität und ein
attraktives, kostengünstiges Wohnungsangebot zentrale Standortfaktoren im Wettbewerb um Studierende,
Lehrende und Forschende. Sie sind eine Grundvoraussetzung für die weitere Entwicklungsfähigkeit des oben
dargestellten Hochschulstandorts.

Vor dem Hintergrund einer perspektivisch leicht zunehmenden Einwohnerzahl, zunehmender Wohnfläche
pro Person und dem vom demographischen Wandel
unterstützten Trend zu immer mehr Single-Haushalten
wird in Aachen mit einem anhaltenden Bedarf an zusätzlichen Wohnungen für Studierende gerechnet.
Das Studierendenwerk Aachen ist seit Jahren bestrebt, bestehende Standorte von StudierendenWohnanlagen nicht nur baulich und energetisch zu
modernisieren. Zugleich werden die Standorte auch
auf Ihre Nachverdichtungspotenziale für zusätzlichen
Wohnraum hin hinterfragt. Auch die Frage nach einer
zeitgemäßen sozialen Infrastruktur der Wohnanlagen
wird geprüft. Beides gilt auch für den Standort der
Studierenden-Wohnanlage an der Rütscher Straße.
Konkreter Anlass für die Umsetzung eines städtebaulichen Bauleitbilds für die Rütscher Straße sind Pläne,
bis 2020 eine mindestens vier-, möglichst fünfgruppige Kindertagesstätte auf dem Gelände der Wohnanlage zu realisieren.

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

1.2. Ziele
Entwicklungsmöglichkeiten wahren
Lage und Anordnung dieser Kita soll so gewählt werden, dass zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten auf
dem Areal nicht verbaut werden. Mehr noch. Die Umsetzung der Kita bildet soll einen ersten Baustein bilden für eine langfristig tragfähige städtebauliche Neuordnung und die außen- und freiräumliche Aufwertung
des Studierenden-Quartiers.
Städtebauliche Verträglichkeit
Die städtebauliche Dichte der Wohnanlage bleibt deutlich
unter der zulässigen Ausnutzung. Mit Blick auf eine der
innenstadtnahen Lage angemessene und zeitgemäße
Ausnutzung des Grundstücks soll im Wettbewerb der
städtebaulich verträgliche Umfang einer Nachverdichtung
des Geländes der der weiteren Entwicklung des Standorts
in den kommenden 25-40 Jahren zugrunde gelegt wird,
erarbeitet werden.
Das Bauprogramm, das im Wettbewerb zur Diskussion
gestellt wird umfasst eine Größenordnung von 15.000 m²
bis maximal 18.500 m² BGF zusätzlich zu den rund
30.000 m² BGF der Bestandsgebäude.
Die zusätzliche Grundfläche für Neubauten auf dem Areal, die auf Ihre Verträglichkeit hin plausibilisiert werden
soll, wird auf mindestens 4.000 m² geschätzt.

Auch ein Quartiers-Laden und ein Quartiers-Café mit Außengastronomie sollen geplant werden.
Der heute verkehrlich geprägte, nur funktional definierte
Außenraum soll so weiterentwickelt werden, dass nicht
nur klar ablesbare Adressen entstehen. Das Quartier soll
über die Nachverdichtung und die Anordnung der sozialen Infrastrukturen des Quartierladens, der Kita, des Cafés
und des Boardinghauses eine lebendige Quartiersmitte
erhalten, die einem Wohnstandort mit mehr als 1.500
Personen angemessen ist.
Orientierung
Die städtebauliche Neuordnung wirft die Frage der Orientierung im Studenten-Quartier auf. Wie finde ich beispielsweise als Besucher den richtigen Eingang eines
Bewohners. Eng damit zusammen hängen auch die
Fragestellungen der Neuordnung der Erschließung und
der Stellplätze für PKW und Fahrräder.
Angestrebt wird eine möglichst autoarmes Quartiersmitte und Stellplatzanlagen die unter Ausnutzung der
Topographie zugleich kostengünstig, flächeneffizient
und von großer Selbstverständlichkeit sind.

Angestrebt wird ein städtebauliches Konzept, das insbesondere auch in seiner architektonischen Ausformulierung
und in seiner Nutzungsstruktur ausreichend robust und
anpassungsfähig ist, ohne dass dadurch die wesentlichen
städtebaulichen und freiräumlichen Qualitäten des Bebauungskonzepts geschmälert werden.

Öffnung statt Verkapselung
Eng verknüpft mit der Frage der Erschließung des
Quartiers zu Fuß, mit dem Rad und mit dem PKW sind
dessen Bezüge zu den angrenzenden Quartieren, dem
hochwertigen Wohnquartier am Lousberg, das im
Nordwesten anschließt, sowie dem Gewerbequartier
zwischen Roermonder Straße und dem Bereich des
zukünftigen Campus-West der RWTH auf dem Gleisfeld des Bahnhofs Aachen-West.

Lebendiges Quartier statt Wohnanlage
Mit der Umsetzung eines Bauleitbilds verbindet das Studierendenwerk Aachen das Ziel die StudierendenWohnanlage an der Rütscher Straße zu einem studentsich und hochschulisch geprägten Wohnquartier weiter zu
entwickeln. Neben einem Angebot von 250-300 zusätzlichen Wohnplätzen und Lernräumen für Studierende sollen auch Familienwohnungen sowie Kurzzeitwohnangebote für Dozenten umgesetzt werden.

Ziel ist, die Wohnanlage, durch angemessene zentrale
statt periphere Querungen zu öffnen und aus ihrer derzeitigen grünen Verkapselung zu lösen, und in selbstverständlicher Weise mit der angrenzenden Stadtstruktur zu „verweben“. Angestrebt wird ein Stadtraum, der
auch nachts nicht als „Angstraum“ wahrgenommen
wird. Anschlüsse an die angrenzenden Quartiere sollen
zukünftig ohne Umwege in naheliegender Weise erfolgen.

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

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Auslobung

Aufenthaltsqualitäten
Die Neuordnung des Plangebiets soll differenziert auf
die positiven wie die negativen Besonderheiten des
Standorts reagieren und daraus dezidiert Aufenthaltsqualitäten entwickeln. Dies gilt insbesondere für
- die Topographie
- die starke innere Durchgrünung
- die erhebliche Lärmbelastung
- die bestehende Baustruktur mit vier Punkthochhäusern sowie einer Terrassenwohnanlage
Unattraktive Rückseiten sind zu ebenso zu vermeiden
wie lärmexponierte Adressen oder Spielbereiche. Auch
die Stellplatzanlagen, Zufahrten, Nebenanlagen und
Müllsammelplätze sollen so eingebunden werden, dass
sie die Aufenthaltsqualität der Außenbereiche nicht beeinträchtigen.
Angestrebt wird eine Gesamtanlage, die zwischen den
bestehenden und neuen Gebäuden Stadt- und Freiräume aufspannt, die zum Verweilen, Lernen, Spielen
und auch zum gemeinsamen Feiern einladen. Das zukünftige Quartier soll zudem auch für Kinder attraktive
Außenraum- und Spielqualitäten bieten.
In das Gesamtkonzept soll ein lebendiger Quartiersplatz integriert werden. Das Stadt- und Freiraumkonzept soll insgesamt geeignet sein, das traditionelle
„Türmefest“ mit bis zu 2.500 Besuchern auch weiterhin
im Quartier durchzuführen.
Lärmschutz
Die offene Baustruktur der heutigen Wohnanlage bietet kaum Schutz gegen die erheblichen Verkehrslärmimmissionen der vierspurigen Roermonder Straße.
Die zulässigen Grenzwerte für eine Wohnnutzung
werden gemäß Lärmkarten der Stadt Aachen überschritten. Der Auftraggeber verbindet mit der Nachverdichtung auch das Ziel, die Lärmbelastung auf dem
Grundstück durch geschickte Anordnung der Baukörper gegenüber heute zu reduzieren.
Bei der Anordnung der Kindertagesstätte sollten die
Lärmimmissionen durch das Außengelände für die
bestehenden Wohntürme minimiert werden.

Einbezug der Bestandgebäude
Sowohl die vier Wohntürme der 1960er Jahre (Architekten Prof. Dr. Hans Schwippert/Renate Knacke von
Brause) als auch die strukturalistische Terrassenwohnanlage der Ehepaarwohnungen aus den 1970er
Jahren bilden eigenständige, qualitätvolle wenn auch
solitäre Architekturen, deren städtebauliche Integration hohe Anforderungen stellt.
Für die Wohntürme ist vom langfristigen Erhalt auszugehen. Sie werden in den kommenden 10 Jahren
schrittweise saniert und um ein zweites Fluchttreppenhaus ergänzt, so dass eine Feuerwehrumfahrt
nicht mehr notwendig ist. Sie können entwurfsabhängig in eine ergänzende Bebauung integriert werden
Ökologische Verantwortung
Der Minimierung der Umweltbelastung durch die Nachverdichtung gilt besondere Aufmerksamkeit. Städtebauliche Lösungsansätze zur Minimierung des Energiebedarfs sind willkommen. Darüber hinaus wird auf
einen schonenden Umgang mit dem umfangreichen
Baumbestand auf dem Wettbewerbsgrundstück Wert
gelegt. Der Umfang der Versiegelung des Grundstücks
sollte nach Möglichkeit reduziert werden.
Wirtschaftlichkeit
Angestrebt wird ein Bebauungskonzept, das wirtschaftlich umsetzbar ist.
Unverhältnismäßige Eingriffe in die bestehende Topographie, die aufwändige Abfangungen oder Erdbewegungen nach sich ziehen sind nach Möglichkeit zu
vermeiden. Die bestehende Infrastruktur der Abwasserleitungen soll nach Möglichkeit erhalten werden und für
die Entwässerung der Neubauten mit genutzt werden
können.

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

1.3 Der Bauherr:
Das Studierendenwerk Aachen
Das Studierendenwerk Aachen bietet den in Aachen
und Jülich Studierenden insgesamt 4.785 Bettplätze
in 23 Wohnanlagen an. Das Studierendenwerk
Aachen ist Eigentümer dieser Wohnanlagen. Dem
Gebäude-management des Studierendenwerks obliegen Pflege, Unterhalt und Instandhaltung dieser Gebäude sowie die Begleitung von Planung und Umsetzung von Neu- und/oder Umbauten.
Um dem in der Regel schmalen Geldbeutel der Studierenden gerecht zu werden, sind diese Wohnplätze
preiswert. Die verschiedenen Wohnanlagen bieten
neben Lernräumen eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten wie Tischtennis, Fitnessraum, Bar oder Sauna
im Angebot und das "Gemeinsame" unter den Studierenden wird großgeschrieben. Im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung wirken die Bewohner an den
Wohnbedingungen in ihrer Wohnanlage aktiv mit.
Studierende und Hochschulbeschäftigte mit Kind haben im Alltag außergewöhnliche organisatorische
Herausforderungen zu bewältigen. Seit Mitte der
1970er Jahr bietet das Studierendenwerk beispielsweise in der Studierendenwohnanlage Rütscher Straße in 59 sogenannten „Ehepaarwohnungen“ kostengünstigen Wohnraum für junge studentische Familien
an.
Damit Studierende mit Kindern die Mehrfachbelastung
nicht alleine tragen müssen, leistet das Studierendenwerk zudem durch ein breitgefächertes Betreuungs- und Beratungsangebot professionelle und wertvolle Unterstützung. In fünf Kindertageseinrichtungen
stehen derzeit 154 Plätze zur Verfügung. Die Kindertageseinrichtungen haben in den Teams eigene pädagogische Konzepte erstellt, die sie in ihrem Alltag
anwenden und nach denen sie die Abläufe gestalten.
Trotz verschiedener Schwerpunkte beziehen sie sich
jedoch alle auf das gemeinsame Trägerleitbild des
Studierendenwerks.

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

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Auslobung

1.4. Lage im Stadtgebiet
Das Planungsgebiet befindet sich nordwestlich der Innenstadt, südlich des gehobenen Lousberg-Viertels,
das sich durch hervorragende Aussicht, schöne Landschaft und zentrale Lage in Hochschulnähe auszeichnet. Südlich des Planungsgebiets jenseits der Roermonder Straße befindet sich ein Gewerbegebiet mit
Einkaufsmöglichkeiten.

geweißte Abbildungen des
Campus West der RWTH Aachen
Quelle (Bilder)/ Copyright:
RKW Architektur +, Düsseldorf, BLB NRW

Das Gewerbe-Quartier wird im Süden und Westen
durch das Gleisfeld am ehemaligen Bahnhof AachenWest begrenzt. Hier und auf angrenzenden Entwicklungsflächen ist auf ca. 32 ha langfristig die Entwicklung des Campus West der RWTH Aachen geplant
(http://rkw.plus/en/node/166).

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

1.5. Das Planungsgebiet
Das Wettbewerbsgebiet für das Bauleitbild umfasst
das Areal der Studierenden-Wohnanlage mit den
Flurstücken 761, 732 und 1279. Flurstück 1279 umfasst auch die Straßenfläche der südöstlichen der
beiden Erschließungsstraßen.
Die Umsetzung der Studierenden-Wohnanlage erfolgte im Erbbaurecht auf einem Grundstück des Landes
Nordrhein-Westfalen (Flurstück 1279) sowie Grundstücken der Stadt Aachen (Flurstücke 761 und 732).
Im Rahmen des Bauleitbilds sind in einem erweiterten
Betrachtungsbereich sind folgende Bereiche mit einzubeziehen:
- die Anschlüsse an den Grünzug, der die Rütscher
Straße von der Studierenden-Wohnanlage trennt
sowie die für die Erschließung notwendigen Querungen zur Rütscher Straße.

-

-

-

der Anschluss und die Anbindung des Areals an
die Roermonder Straße unter Berücksichtigung
einer neuen Querung.
die im geltenden Bebauungsplan als Mischgebiet
ausgewiesenen Privatgrundstücke an der Roermonder Straße insbesondere im Hinblick auf eine
langfristige Weganbindung an die Roermonder
Straße, sofern entwurfsabhängig erforderlich.
der Abzweiger zur Überbrückung der Roermonder Straße insbesondere im Hinblick auf einen
Radweganschluss an den geplanten Radschnellweg im Grünzug an der Rütscher Straße.

Der an das Wettbewerbsgrundstück angrenzende
Grünzug, der die Rütscher Straße von der Studierenden-Wohnanlage trennt, ist eine von Bebauung
freizuhaltende städtische Grünfläche.

Abgrenzung Wettbewerbsgrundstück und erweiterter Betrachtungsbereich

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

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Auslobung

1.6. Umweltaspekte
Boden/Altlasten
In dem Plangebiet liegen laut Umweltamt der Stadt
Aachen keine Eintragungen von Altlastenverdachtsflächen vor, allerdings werden in der Bodenkarte des
Geologischen Dienstes NRW für den nördlichen Bereich anthropogene Boden ausgewiesen. Mit Blick auf
bauliche Realisierungsmaßnahmen, wird ein Baugrundgutachten zur Klärung der örtlichen Bodenbeschaffenheit erstellt.
Wasser/Grundwasser
Der Grundwasserstand liegt bei ca. drei bis acht Metern unter Flur, von Westen nach Osten hin ansteigend. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen
grundsätzlich keine Beschränkungen gegen eine bauliche Nachverdichtung, wenn eine geordnete Entwässerung sichergestellt ist. Versiegelte Flächen, die als
Verkehrsflächen oder für Stellplätze genutzt werden,
sind über den Kanal zu entwässern.

Lärm
Das Wettbewerbsgebiet wird derzeit besonders durch
- Straßenverkehrslärm,
- Schienenlärm durch die südlich gelegene
Bahntrasse Aachen West,
- Freizeitlärm, durch das Volksfest Bend (im Südosten),
- Sportlärm, durch den nördlich angrenzenden
Bolzplatz, sowie gegebenenfalls,
- Gewerbelärm aus den benachbarten sowie südlich gelegenen Gewerbebetrieben,
beaufschlagt.
Die Lärmbelastung durch Straßenverkehr, die insbesondere durch die Roermonder Straße und die Abzweigeschlaufe Kohlscheider Straße - Toledoring hervorgerufen wird, liegt gemäß Umgebungslärmkartierung NRW in straßennahen Bereichen tagsüber bei
bis zu LDEN= 70-75 dB(A).

Straßenverkehr 24 Stunden (Quelle: Umgebungslärm in NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft.
Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

Die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz
im Städtebau) für allgemeine Wohngebiete von 55/45
dB(A) tagsüber/nachts sind in weiten Teilen des Wettbewerbsgebietes überschritten. Zur Herstellung gesunder Wohnverhältnisse sollte daher bereits im Planungsstadium durch eine geeignete Gebäudeanordnung (z.B. abschirmende Riegelbebauung entlang der Straße) und Grundrissgestaltung (keine sensiblen Raume und Außenbereiche zur Straße hin) die
lärmtechnische Situation verbessert werden.
Bezogen auf den Schienenverkehrslärm sind anhand
der Umgebungslärmkartierung zur Nachtzeit leichte
Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN
18005 in Teilen des Gebietes festzustellen.

jeweiligen lmmissionsricht- und -grenzwerte 0,5 m vor
dem schutzbedürftigen Raum einzuhalten sind.
Die lärmtechnische Verträglichkeit ist hier beispielsweise durch geeignete Gebäudeanordnungen und Grundrissgestaltungen oder Abschirmungen herzustellen.
Durch das derzeit 2-mal im Jahr stattfindende Volksfest Bend auf einer Fläche westlich des Planungsgebiets wird eine voraussichtlich erheblich über den zulässigen Lärmrichtwerten liegende Belastung des
Wettbewerbsgebiets mit Freizeitlärm hervorgerufen.
Bei Beibehaltung der derzeitigen Betriebszeiten des
Bends sollten sensible Räume und Aufenthaltsflächen
im Freien daher zur Frei zeitlärm-abgewandten Seite also nach Nordwesten hin - ausgerichtet werden.

lm Bereich Freizeitlärm, Sportlärm und Gewerbelärm
sind passive Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster grundsätzlich nicht zulässig, weil die

Straßenverkehr Nachts (Quelle: Umgebungslärm in NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft. Naturund Verbraucherschutz des Landes NRW
)

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

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Auslobung

Die lärmtechnische Verträglichkeit sensibler Nutzungen
(z.B. Wohnen, Kita) mit dem vorhandenen nördlich gelegenen Bolzplatz sollte aus Sicht des Umweltamts
ebenfalls beachtet werden. Hier ist auf ausreichenden
Abstand der Wohnbebauung, oder deren bauliche Abschirmung zu achten. Gleiches gilt für den Abstand zur
benachbarten, südlich liegenden Gewerbebetriebe.
Landschaft/Naturhaushalt und Artenschutz
Aufgrund der Größe des Plangebietes, der Gebäudestrukturen und der vorhandenen Grünkulisse kann
aus Sicht des Umweltamts der Stadt Aachen nicht
ausgeschlossen werden, dass Fortpflanzungs- und
Ruhestatten besonders streng geschützter Arten (Vogel und Fledermäuse) von den Auswirkungen der
Nachverdichtung betroffen sind. Das Umweltamt weist
darauf hin, dass daher im Vorfeld der Fällung von
Baumen und gegebenenfalls dem Abbruch von Gebäuden entsprechende Artenschutzrechtliche Untersuchungen durchzuführen sind.
Für das Planungsgebiet liegt ein eingemessener
Baumbestandsplan vor, in dem besonders erhaltenswerte Bäume oder ökologisch wertvolle Grünstrukturen eingetragen sind.
Klima/Lufthygiene
Der Ortsbereich im Talkessel liegt im nordwestlichen
Randbereich der klimatisch-lufthygienisch besonders
belasteten Stadtteile. Dieser ist bereits deutlich versiegelt, obwohl das zugehörige Luftbild bessere Verhältnisse suggeriert, als angesichts der starken
Durchgrünung des Areals zu erwarten ist. Gleichwohl
ist aus Sicht des Umweltamts der Stadt Aachen eine
maßvolle weitere bauliche Entwicklung und Nachverdichtung möglich.
Allerdings empfiehlt das Umweltamt der Stadt Aachen
klimatische Kompensationsmaßnahmen, hier vor allem
- die Vermeidung zusätzlicher versiegelter Flächen,
- die Beachtung von Grünanteilen zumindest partiell zwischen 30 - 40 %,
- die Dachbegrünung, beispielsweise der geplanten Kita,

-

die EntsiegelungI Teilentsiegelung von Stellplatzflächen, Stellplatzbegrünung sowie
die Einrichtung einer Carsharing I E-Velo-Station
für den Bestand und die Planung.

14

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

2. Planungsaufgabe
2.1 Bauliche Ausgangslage
Die Umsetzung der Studierenden-Wohnanlage erfolgte
im Erbbaurecht auf einem Grundstück des Landes
Nordrhein-Westfalen (Flurstück 1279) sowie Grundstücken der Stadt Aachen (Flurstücke 761 und 732). Der
Bereich der Studierendenwohnanlage mit den Flurstücken 761, 732 und 1279 hat gemäß Vermesserplan eine Arealgröße von 39.105 m². Diese Gesamtfläche umfasst auch die Straßenfläche der westseitigen der beiden Erschließungsstraßen, die Teil des Flurstücks
1279 ist, sowie die der Wohnanlage benachbarten
Grünflächen.
Von der Rütscher Straße ist die Wohnanlage durch einen öffentlichen Grünzug getrennt, der dem Verlauf einer früheren Bahntrasse entspricht und in dem der geplante Radschnellweg Richtung Nordwesten verlaufen
wird.
Das Grundstück wurde in zwei Schritten bebaut. Ab
1965 erfolgt die Umsetzung der je zwei 17 und 19- geschossigen Wohntürmen nach Plänen der Aachener
Architekten Prof. Dr. Hans Schwippert/Dipl.-Ing. Renate

Gebäude*
(* Detailinformationen siehe
Anlage 1)
Studierenden-Wohnturm
West (OIH)
Studierenden-Wohnturm
Ost (TVKH)
Studierenden-Wohnturm
Mitte-Nord (OPH)
Studierenden-Wohnturm
Mitte-Süd (WEH)
Terrassen-Wohnanlage
EPW Block 2 (West)
Terrassen-Wohnanlage
EPW, Block 3 (Ost)
BHKW

Anzahl WE

Vollgeschosse

176, davon
2-Pers.WG: 22
242

Gesamt WE / BGF / GF

947 WE
1043 Pers.

Gesamt BGF (ohne „NichtVollgeschosse“ EPW)

196, davon
2-Pers.WG: 13
276 davon
2-Pers.WG: 2
20, als
2-Pers.WG: 20
39, davon
2-Pers.HH: 39

Knacke von Brause. In der städtebaulichen Komposition werden zwei in den Hang gestaffelten jeweils 5659 m hohen, 19-geschossige Wohntürme Otto-Petersen-Haus (OPH), und Walter-Ellender-Haus (WEH)
nordwestlich und südöstlich von zwei rund 50m hohen,
17-geschossigen Wohntürmen Otto-Intze-Haus (OIH),
und Theodore von Kármán-Haus (TVKH) flankiert. Dabei überragt der zentrale am oberen Hang gelegene
19-geschossige Turm (OPH) die anderen drei Türme,
deren Flachdach auf ungefähr gleicher Höhe liegen,
um 10 m und bildet auch kompositorisch den von weit
sichtbaren Höhepunkt der Anlage.
Die Bestandsgebäude weichen geringfügig von den
Plänen der Baugenehmigung sowohl in ihrer Grundfläche und auch in Ihrer Gebäudehöhe ab. Gemäß Bauakte sind die Wohntürme in den Lageplanen mit einer
Gebäudehöhe von 51,80 m bzw. 46,74 m vermerkt.
Die Grundfläche der ist in der Bauakte mit ca. 385 m²
angegeben, gegenüber rund 400 m² Grundfläche, die
vom Vermesser für die Türme eingemessen wurden.

BGF Vollgeschosse
01-1x (V.-plan)

BGF Vollgeschosse
01-1x (Bauakte)

GF
(V.-plan)

17

6.604 m²

6.410 m²

400 m²

17

6.604 m²

6.410 m²

400 m²

19

7.404 m²

7.162 m²

400 m²

19

7.404 m²

7.162 m²

400 m²

1 bis 2

1.350 m²

825 m²

1 bis 2

3.075 m²

1.800 m²

78 m²

(OG)
1.800 m²
(EG)
2.500 m²
78 m²

32.519 m²

31..522 m²

4.303 m²

30.719 m²

29.847 m²

1

78 m²

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

15

Auslobung

Die vier Wohntürme verfügen über ein leicht höherliegendes, eingerücktes, verglastes Eingangsgeschoss
sowie ein Gemeinschaftsgeschoss. Im Kellergeschoss
verfügt jeder Turm über ein eigenes studentisches
Clublokal. Insgesamt verfügen die Türme über 888 Appartements, davon 37 Zweizimmer-Appartements.
Diese vertikale Komposition wird in einem zweiten
Bauabschnitt ab 1975 durch eine horizontal geschichtete, dem Verlauf des Hangs folgende, zweigeteilte Terrassenwohnanlage mit 39 Ehepaarwohnungen und 40
WG-Zimmern in 2er WG-Appartements ergänzt. Die
einzelnen Terrassenniveaus werden dabei durch
außenliegende horizontale Erschließungswege erschlossen.
Die städtebaulichen Kennzahlen für die Bestandsgebäude sind der Tabelle oben und weiter unten zu entnehmen.

geweißte Abbildungen der vier Wohntürme
Quelle (Bilder)/ Copyright:
Hans Schwippert: „Denken, Lehren, Bauen“,
Econ, München, 1988

Die vier Wohntürme werden in den kommenden 10
Jahren bis ca. 2027 schrittweise energetisch und baulich saniert. Für diese ist mit einem weiteren Lebenszyklus von mindestens 60 Jahren auszugehen.
Für die Terrassen-Wohnanlage der sogenannten Ehepaarwohnungen ist zeitnah eine Fassaden- und Außenbereich-Sanierung geplant. Damit wird der Weiterbestand der beiden Familien-Wohnanlagen für die
nächsten 15-20 Jahre gesichert. Der langfristige Erhalt
der Terrassenwohngebäude im heutigen Umfang ist
nicht zwingend.
Sofern Bereiche oder einzelne Teile der Terrassenwohnanlage mittel- bis langfristig überplant werden, ist
im Umfang der überplanten Gebäude Ersatz für die
entfallenden Ehepaarwohnungen zu planen.

16

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

2.2. Nachverdichtung
Für das Areal der Studierenden-Wohnanlage setzt der
geltende Bebauungsplan aus den 1970er Jahren eine
GFZ von 1,2 fest. Die städtebaulichen Kennziffern der
Bestandsbebauung des Grundstücks liegen deutlich
unter dem zulässigen Maß der Nutzung. Auch die
Grundflächenziffer liegt derzeit um Größenordnungen
unter der zulässigen GRZ = 0,4.
Ziel der Studierendenwerke Aachen ist die Entwicklung
eines Bauleitbilds, das aufzeigt, wie das Areal entsprechend der zulässigen baulichen Dichte einer GFZ = 1,2
beziehungsweise einer zeitgemäßen baulichen Dichte
einer GFZ max. = 1,4 nachverdichtet werden kann. Der
Berechnung der baulichen Dichte wird dabei einerseits
die aktuell gültige BauNVO zugrunde gelegt. In die Berechnung der GFZ fließen demnach nur Geschosse
ein, die Anforderungen an Vollgeschosse gem. der Begriffsdefinition der geltenden BauO NRW vom
15.12.2016 erfüllen. Geschosse deren Grundfläche
kleiner ist als zwei Drittel des darunterliegenden letzten
Vollgeschosses werden ebenfalls als "Nicht-Vollgeschoss" gewertet.

Gebäude

Gesamt BGF / GF

Ausgehend von dieser Ersteinschätzung wird für das
Areal von einem städtebaulich verträglichen, langfristigen Nachverdichtungspotenzial von mindestens 15.000
m² BGF ausgegangen. Diese Größenordnung einer ergänzenden Bebauung wurde der Programmentwicklung für das Bauleitbild zugrunde gelegt. Die Bebauungsvorschläge sollten sich hinsichtlich ihres Bebauungsumfangs an der städtebaulichen Verträglichkeit
der Bebauung und weniger an einer fixen Zielgröße der
BGF für Vollgeschosse orientieren.
Die geringe Grundfläche der bestehenden Bebauung
(GRZ =0,13) auf dem Grundstück bildet eine Qualität,
an die auch im Bauleitbild angeknüpft werden soll.
Angestrebt wird daher, dass die zulässige GRZ von
0,4 auch zukünftig unterschritten wird. Für die zukünftige Überbauung bildet eine GRZ von 0,25-0,30 einen
Orientierungswert. Gegenüber heute bedeutet dies
eine Grundflächen- und - „Baufenster“-Reserve von
mindestens 3.500 m² bis maximal ca. 5.000 m².

BGF / GFZ
Bestandsgebäude

GF /GRZ
Bestandsgebäude

31..522 m²*

Gesamt BGF (ohne „Nicht-Vollgeschosse“ EPW)

29.847 m²

GFZ / GRZ Bestand
(GFZ unter Berücksichtigung. nur Vollgeschosse)

1,0*
(0,95)

Grundstücksfläche
Zulässige BGF
bei GFZ = 1,2*
Zulässige BGF
bei GFZ = 1,4*
Zulässige GF
bei GRZ = 0,4

4.303 m²

0,13

31.500 m²
37.800 m²
44.100 m²
12.600 m²
*bezogen auf Vollgeschosse

17

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

2.3. Nutzungen: das Bauprogramm
Ausgehend von der Orientierungsgröße für zusätzliche
Nutzungen auf dem Grundstück von ca. 15.000 m²
BGF (Summe BGF für zusätzliche Vollgeschosse +
Nicht-Vollgeschosse) wird von folgendem Nutzungsmix
und Bauprogramm ausgegangen (von-bis-Angaben).
Der Umfang der Stellplätze wurde anhand der Richtzahlen der Stadt Aachen ermittelt, siehe hierzu 3.3, S.
22 ff.
Im Rahmen der Neuordnung der Stellplätze ist die Umsetzung einer CarSharing-Station geplant (siehe Abschnitt 3.3, S.23). Die Anzahl der nachzuweisenden

Stellplätze kann sich dadurch im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung verringern. Pauschalierte Ansätze für
diese Verringerung sind jedoch ausgeschlossen. Die
Auswirkung des CarSharing-Standorts auf die Gesamtzahl der nachzuweisenden Stellplätze ist insgesamt
gering. Allerdings sollte die Lage der Stellplätze so
erfolgen, dass der CarSharing Standort günstig liegt.
In der Ermittlung des Richtwerts für den Stellplatzbedarf nicht berücksichtigt ist die Doppelnutzung von
Stellplätzen durch unterschiedliche Nutzungszeiten
(z.B. Kita und Außengastronomie).

Die Flächen-Anforderungen und Stellplatz-Richtwerte
für die geplanten Nutzungen im Einzelnen:
Nutzung

Einheiten

Kindertagesstätte

Mind. 4-gruppig, möglichst
5-gruppig ,incl. U-3Gruppen, integrativ, 80
Kinder Außengelände:
1.200 – 1.500 m²
175-200 WE à 23 m²

Studierenden-Appartements
1-Zimmer
Studierenden-Appartements
3er-WGs
Familienwohnungen
Short Stay Facility/ Boardinghaus mit Appartements für
30 Dozenten und 20 betreuten
Wohnplätzen
Gastronomie/Café

„Quartiers“-Laden

25-35 WE à 70 m²
20-25 3-4 ZimmerWohnungen à 90 m²
25-30 WE als 1 Zi-Studio
à 45-50 m²
15-20 WE als 2 Zi-Studio
à 55-60 m²
EG des Boardinghauses,
zzgl. Biergarten ca. 200
m²
Erweitertes KioskSortiment, EH-Fläche, 150
m² VF + Lager/Büro

Gesamt
Gesamt Stellplätze inkl.
notwendige Stellplätze für
Bestand (Richtwert)

gem. Bauakte
- 105 Stellplätze für
Wohntürme
- 59 Stellplätze für EPW

Nutzfläche

BGF

680 m²
- 880 m²

1.100 m²
-1.400 m²

4.000 m²
- 4.500 m²
1.750 m²
- 2.500 m²

6.000 m²
- 7.000 m²
2.700 m²
- 3.800 m²

1.800 m²
-2.250 m²
1.150 m² 1.500 m²
850 m²
- 1.200 m²
120 m²

2.250 m²
- 2.800 m²
1.400 m² 1.900 m²
1.100 m²
- 1.500 m²
200 m²

200 m²

270 m²

10.550 m²
- 12.950 m²

15.020 m²
- 18.890 m²

Stellplätze
4-5
(Mitarbeiter/innen)
4-5 (Bring- und
Holverkehr)
80-90
54-76
20-25
10-13

32

4

208 - 250
372 – 414

18

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

Kita
xyz
Studierendenwohnungen
Xyz
Familienwohnungen
Xyz
Boardinghaus (Dozent/innen-Wohnen / Betreute
Wohnplätze)
Xyz
Quartiers-Laden
Xyz
Gastronomie: Cafe und eventuell Biergarten
Xyz

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

19

Auslobung

2.4 Anforderungen aus Nutzersicht
Über die städtebaulichen Anforderungen an den Freiraum und den Stadtraum hinaus, die in Abschnitt 3
„Technische Anforderungen“ aufgeführt sind, sollen
aus Bewohnersicht besondere Anforderungen beachtet werden.
Lärmschutz im Lernquartier
Auch nach dem Wandel der StudierendenWohnanlage in ein mit den angrenzenden Stadtteilen
vernetztes Quartier bleiben die Bedürfnisse der Bewohner prägend. Dies gilt insbesondere für das
„Lernklima“ im Quartier. Lärm wird in dieser Hinsicht
als Beeinträchtigung wahrgenommen. Dies gilt auch
für Kinderlärm des Außengeländes der Kita sowie
Lärmimmissionen durch den geplanten Biergarten..
Beide Außenbereiche sollte möglichst so angeordnet
werden, dass Studierendenwohnungen und das Angebot der für alle Studierenden zugänglichen Lernräume möglichst lärmgeschützt sind.
Türmefest
Jährlich wird von dein der Wohnanlage an der Rütscher Straße wohnenden Studierenden ein Quartiersfest veranstaltet: das Türmefest. Das für die Identität
des Quartiers wichtige Fest soll auch zukünftig und
möglichst in einem attraktiveren stadträumlichen
Rahmen stattfinden können, beispielsweise im Bereich des geplanten Quartiersplatzes und den angrenzenden Freiräumen. In der Regel nehmen 2.500 Besucher am Türmefest teil.
Freizeit vor Ort
Der Freiraum im Quartier soll zum Aufenthalt im
Freien einladen. Hierfür sind Vorschläge der Teams
erwünscht. Derzeit werden beispielsweise gut erreichbare Beachvolleyballfelder in Wohnanalgen besonders gut angenommen. Der Freiraum soll jedoch
an geeigneter Stelle auch lauschige Rasenflächen unter Bäumen zum Liegen und Verweilen bieten.

Ruhender Verkehr
Mit Blick auf kurze Wege zu den Hauseingängen im
Quartier sollte aus Bewohnersicht eine Aufteilung der
Stellplätze auf zwei Standorte mit in Betracht gezogen
werden. Darüber hinaus sollte die Umsetzung eines
schrankenlos zugänglichen Besucher-Stellplatzes für
ca. 20 Stellplätze vorgesehen werden. In der Konzeption der Stellplätze sollten unter Ausnutzung der markanten Topographie wettergeschützte Stellplätze für
Roller und PKWs mit berücksichtigt werden.
Fahrradstellplätze sind jeweils eingangsnah in das
Freiraumkonzept zu integrieren. Nach Möglichkeit
sollte mindestens ein Teil dieser eingangsnahen Fahrradstellplätze auch wettergeschützt sein. Die Fahrradstellplätze sind mit ausreichend Platz für Bügel zum
diebstahlsicheren Anschließen der Fahrräder zu dimensionieren.

20

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

3. Technische Anforderungen
3.1. Städtebau
Städtebauliche Verflechtung statt Isolierung
Angestrebt wird ein Bebauungskonzept, das die
Wohntürme und die Terrassenwohnanlage der Ehepaarwohnungen, (sofern diese dauerhaft erhalten
wird), in ein städtebauliches Konzept mit eindeutigen
Adressen einbindet.
Eine Mitbetrachtung der privaten, gewerblich genutzten Grundstücke an der Roermonder Straße ist nicht
zwingend, jedoch zulässig, insbesondere mit Blick auf
die Klärung der langfristigen städtebaulichen Anbindung der Wohnanlage an die Roermonder Straße.
Das Gelände der Studierendenwohnanlage ist heute
städtebaulich isoliert. Vom angrenzenden Quartier am
Lousberg ist es durch den Grünzug der ehemaligen
Bahntrasse getrennt. Auch zur Roermonder Straße hin
sind keine städtebaulichen Bezüge entwickelt. Das
städtebauliche Konzept der vier Wohntürme gründet
vor allem in deren Fernwirkung. Die zur Roermonder
Straße hin vorgelagerte Terrassenwohnanlage der
Ehepaarwohnungen dagegen schließt den öffentlichen
Raum auf dem Gelände, Allerdings prägt der Freiraum
in seiner heutigen Ausformung als große Stellplatzanlage weder Adressen noch Aufenthaltsqualitäten.
Die derzeit mangelnde städtebauliche Einbindung
spiegelt sich auch in der unzureichenden fußläufigen
Vernetzung. Die bestehende Querung des Grundstücks zwischen Roermonder und Rütscher Straße an
der südwestlichen Grundstücksgrenze entspricht zwar
der ursprünglichen Planung aus den 1970er Jahren, hat
aber eher den Charakter eines gewachsenen Weg, Als
öffentliche Grundstücksquerung war der Weg nicht
vorgesehen.
Im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung des Geländes wird daher nicht nur eine stadt- und freiräumliche Qualifizierung des Geländes angestrebt, sondern
auch eine Öffnung des Areals und eine möglichst
selbstverständliche Vernetzung mit dem angrenzenden Stadtraum.

Übergeordnete Weg-Verbindung
Vor dem Hintergrund der nicht zu verhindernden Querung des Areals durch Fußgänger zwischen Rütscher
Straße und Roermonder Straße, sowie ihrer Bedeutung für die angrenzenden Quartiere am Lousberg und
westlich der Roermonder Straße gilt der zukünftigen
Wegeverbindung über das Grundstück besondere Beachtung.
Angestrebt wird die Eintragung eines öffentlichen Wegerechts. Die neue Fußwegverbindung soll über die
geplante neue Mitte der Wohnanlage führen. Angestrebt wird auch die Anordnung der geplanten Kita an
der neuen Wegeverbindung
Ihre Anbindung und auch Ihre Querung an der Roermonder Straße ist derzeit durch die gewerblich genutzten Grundstücke an der stark eingeschränkt. Hier ist
gegebenenfalls zwischen einer kurz- und langfristigen
Lage der Fußweg-Verbindung zu unterscheiden.
Die Verwaltung der Stadt Aachen hat zugesagt, auf
Grundlage des Wettbewerbsergebnisses eine neue
Querungsmöglichkeit der vierspurigen Roermonder
Straße im Bereich der Studierenden-Wohnanlage zu
prüfen, zumal westseitig Sport- und Einkaufseinrichtungen liegen, die von Studierenden rege genutzt werden.

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

21

Auslobung

3.2.

Planungs- und Baurecht

Art der Nutzungen
Der Bebauungsplan Nr. 627 setzt für den Bereich im Eigentum des Studierendenwerks Aachen Sonderbaufläche fest. Zulässig sind Wohnungen für Studenten.
Ausnahmsweise können Anlagen und Einrichtungen,
die der Bewirtschaftung der Wohnungen dienen und
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
zugelassen werde. Ob der geplante Kitaneubau über
eine Befreiung zugelassen werden kann oder ob dafür
eine Änderung/Neuaufstellung des Bebauungsplans
erforderlich ist, kann erst geprüft werden, wenn das
Wettbewerbsergebnis mit der Entscheidung des neuen Standorts vorliegt.
Der Bebauungsplan Nr.627 aus den 1970er Jahren
umfasst darüber hinaus auch die privaten Grundstücke entlang der Roermonder Straße. Für diese ist ein
Mischgebiet festgesetzt.
Für die Umsetzung des geplanten Nutzungsmix und
die Nachverdichtung ist nach derzeitiger Sicht eine
Neuaufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
Maß der Nutzungen
Der Bebauungsplan setzt darüber hinaus Obergrenzen für die GFZ und die GRZ fest. Der Berechnungen liegt die BauNVO 1970 zugrunde.
Für die Sonderbauflächen der technischen Hochschulen ist eine Obergrenze der GFZ von 1,2 und eine
maximale GRZ von 0,4 festgesetzt,
Die Obergrenze der GFZ und der GRZ für das Mischgebiet liegt bei 0,8 beziehungsweise bei 0,4.
Spielräume für Nachverdichtung
Die derzeitige Bebauung des Areals nutzt die zulässige GFZ und GRZ nicht aus. Ziel des städtebaulichen
Wettbewerbs ist unter anderem die Ermittlung des
städtebaulich verträglichen Nachverdichtungspotenzials.
Auftraggeber und Stadt beabsichtigen auf Grundlage
das Planungsergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs einem neuen Bebauungsplan zugrunde zu legen. Dabei kann die für das Sondergebiet festgelegte

Obergrenze der GFZ auch moderat bis zu einer Dichte
von ca. 1,4 überschritten werden, wenn die verkehrlichen Belange nicht entgegenstehen und die Stellplätze
entsprechend nachgewiesen sind. Die Obergrenze für
die GRZ des bestehenden Bebauungsplans ist verbindlich.
Baulinien und Baugrenzen
Der Bebauungsplan legt Baugrenzen für Einzelgebäude fest, die durch die bestehende Bebauung umgesetzt
sind.
Die städtebauliche Planung zielt dagegen auf die Abgrenzung von längerfristig bebaubaren „Baufeldern“ die
klar vom öffentlichen beziehungsweise vom öffentlich
zugänglichen Raum abgegrenzt sind. Die bestehenden
Wohntürme können in diese „Baufelder einbezogen
werden.
Geschossigkeit und Gebäudehöhen
Die Vorgaben im geltenden Bebauungsplan einer dreigeschossigen Bebauung für die Baufelder der heutigen
Terrassenwohnanlage der Ehepaar-Wohnungen sind
für das Bauleitbild nicht verbindlich. Für die Bearbeitung
der Planungsaufgabe gelten keine Vorgaben zur Geschossigkeit und zu Gebäudehöhen.
Abstandflächen
Die Vorgaben zu den Abstandflächen in §6 BauO NRW
sind zu beachten. Die BauO NRW sieht eine eindeutige
Festlegung der Anforderungen an Abstandflächen für
Sondergebiet nicht vor. Für die Bearbeitung des Wettbewerbs sind für die Grundstücke des Studierendenwerks Aachen folgende Vorgaben zu beachten:
-

-

Zwischen Gebäuden und zu Grundstücksgrenzen,
zu angrenzenden Grundstücken ebenso wie zu
Grünflächen ist ein Abstand von 0,4 H, mindestens
jedoch 3 m einzuhalten.
Abstandflächenverstöße beispielsweise durch die
Überlappung von Abstandflächen neuer Gebäude
mit Abstandflächen der bestehenden Wohntürme
unterliegen einer Einzelfall-Betrachtung im Rahmen der diesbezüglichen Regelungen der
BauONRW.

22

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

3.3.
-

-

Insgesamt ist hinsichtlich der Gebäudeabstände
darauf zu achten, dass eine ausreichende Belichtung und Belüftung und gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt sind.
Abstandflächen dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen
Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren
Mitte.

Ausrichtung von Wohnungen
Es wird darauf hingewiesen, dass Wohnungen mit
reiner Nordlage gemäß BauONRW nicht zulässig
sind. Eine „reine Nordlage“ umfasst alle Expositionen
zwischen Nordwest und Nordost!
Denkmalschutz
Keines der Bestandgebäude auf dem Grundstück
steht unter Denkmalschutz

Erschließung und Stellplätze

Erschließung für PKW
Das Bearbeitungsgebiet wird über zwei Einfahrten der
Rütscher Straße erschlossen. Leitungstrassen sind in
keiner der beiden Erschließungen vorhanden.
Der Erhalt der Erschließungen für den PKW-Verkehr
ist nicht zwingend. Die zwei Zufahrten von der Rütscher Straße aus können verschoben werden, wenn
es nachvollziehbare Gründe einer besseren Erschließung gibt. Die Erschließung über nur eine Zufahrt wird
von der Stadt Aachen begrüßt, wenn sichergestellt ist,
dass Rettungsfahrzeuge. ungehindert auf das Gelände kommen und alle notwendigen Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sichergestellt sind.
Im Falle einer Verlegung der Zufahrt ist auf die Auswirkungen auf den Baumbestand entlang der Grundstücksgrenze am Grünzug zu achten, gegebenenfalls
gleichwertiger Ersatz auf dem Grundstück zu schaffen.
Die Stadt Aachen weist zudem darauf hin, dass eine
gutachterliche Stellungnahme zur Leistungsfähigkeit
der Rütscher Straße notwendig sein wird. da durch die
geplante Nachverdichtung, und den zusätzlichen Holund Bringverkehr der Kita mehr Verkehre ausgelöst
werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die
gemäß Bebauungsplan zulässige Dichte von GFZ 1,2
überschritten wird.
Eine Erschließung des Geländes von der unterhalb
abzweigenden Roermonder Straße aus zur Entlastung
der Rütscher Straße wird kritisch gesehen, jedoch
nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Zufahrt könnte an dieser Stelle nur von der Stadt kommend und die
Ausfahrt nur in Richtung Laurensberg erfolgen. Zudem
sind die Zufahrtsmöglichkeiten derzeit durch die gegebenen Geländeverhältnisse eingeschränkt.
Vom Verkehrsmanagement der Stadt Aachen wird
vorgeschlagen, die Anbindung des Radschnellwegs,
der im Grünzug entlang der Rütscher Straße verläuft,
an die Roermonder Straße über das Gelände der
Studierenden-Wohnanlage zu prüfen.

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

23

Auslobung

Für den verkehrlichen PKW und Rad-Anschluss an
diesen Zubringer ist der Landesbetrieb Strassen.NRW
zu beteiligen, in dessen Baulast die Straße liegt.

bedarf für Studierenden-Wohnanlagen liegt bei 1 Stellplatz je 8 Wohnplätze in zentralen Lagen bis 1 Stellplatz je 6 Wohnplätze außerhalb des Zentrums.

Verkehrssicherheit, Gestaltung der Wegverbindungen
Der Verkehrssicherheit gilt besonders in Bereichen, in
denen die Erschließung der Stellplätze und Fußwegverbindungen zusammenfallen, besondere Aufmerksamkeit. Die gilt beispielsweise am Zugang zum Gelände an der Rütscher Straße, im Bereich der geplanten neunen Kindertagesstätte sowie hinsichtlich der
Lenkung und Wegeführung der einzelnen Verkehrsströme, insbesondere von Fußgänger/innen, Radfahrer//innen, Fahrzeugen, u.a. Auf eine einfache Orientierung wird Wert gelegt.

Für die Bearbeitung des städtebaulichen Wettbewerbs
sind die Erfahrungswerte des Studierendenwerks zum
Stellplatzbedarf ihrer Wohnanlagen nicht anwendbar.
Im Einvernehmen mit der Stadt Aachen wurde deshalb
folgendes Vorgehen vereinbart, auch wenn auf der Basis der Richtwerte für die Stellplätze mit einem Stellplatzüberhang von 120-160 Stellplätzen zu rechnen ist.
1. Für die Berechnung des zukünftigen Stellplatzbedarfs ist davon auszugehen, dass der genehmigte
Bestand in seinem Umfang, nicht jedoch in seiner
Lage und Anordnung erhalten werden muss. Gemäß Bauakte sind für die bestehende Bebauung
164 Stellplätze nachzuweisen.
2. Für die zusätzliche Bebauung sind nutzungsabhängig weitere Stellplätze nachzuweisen. (siehe
Richtzahlen in der Übersicht des Bauprogramms in
2.3, S.17)
3. Ein ÖPNV-Bonus für die Reduzierung der Anzahl
der nachzuweisenden Stellplätze für Wohnen wird
nicht angerechnet.
4. An geeigneter Stelle gut von der neuen FußwegQuerung des Geländes erreichbar sind insgesamt
4-8 CarSharing Stellplätze vorgesehen.

Im Hinblick auf die vorhandene markante Topographie
sollte bei den angestrebten Wegverbindungen zudem
darauf geachtet werden, dass diese auch barrierefrei
gestaltet sind.
Bei der Ausgestaltung der Zufahrten zum Grundstück
der Wohnanlage von der Rütscher Straße aus ist zu
berücksichtigen, dass der Euregio-Radschnellweg als
Fahrradstraße gequert wird. Auf gute Sichtbeziehungen und eine verkehrssichere Ausgestaltung der Zufahrten wird Wert gelegt. Die Zufahrt zu den Stellplatzanlagen wird mit Blick auf deren Bewirtschaftung mit
einer Schranke versehen. Bei der Platzierung der
Schrankenanlage ist darauf zu achten, dass sich bei
der Einfahrt kein Rückstau in den öffentlichen Raum
ergibt. Dazu ist ein ausreichender Abstand zwischen
der Schranke auf dem Grundstück der Studierendenwohnanlage zum öffentlichen Raum einzuhalten. Angestrebt wird das die Zufahrt der Kita so angeordnet
wird, das der Bring- und Holverkehr vor der Schranke
liegt, sofern die gleiche Zufahrt genutzt wird.
PKW-Stellplätze
Die Zahl notwendiger nachzuweisen der Stellplätze (§
51 BauO NRW) ist nach dem tatsächlich zu erwartenden Bedarf vom Bauherrn bzw. seinen Fachplanern zu
ermitteln. Hierfür ist ein Verkehrsgutachten für das Bebauungskonzept, das der weiteren Entwicklung zugrunde gelegt werden soll, notwendig. Der Erfahrungswert des Studierendenwerks Aachen für den Stellplatz-

Die Stadt Aachen stellt folgende Anforderungen an
die Berechnung der notwendigen Stellplätze:
Studierenden-Wohnen
1 Stp/50 m² Wohnfläche
Dozenten-Wohnen/Boardinghaus
1 Stp/ 4 Betten
Familienwohnen/Mitarbeiter-Wohnen
1 Stp/Wohnung
Quartier-Laden (Einzelhandel/Kiosk)
1 Stp/40 m² Verkaufsfläche
Gastronomie/Biergarten
1 Stp/ 10 m² Gastraum/Außengastronomie
Kindertagesstätte
1 Stp je 25 Kinder
Für die Kindertagesstätte sind über die notwendigen
Stellplätze hinaus zusätzlich mindestens vier, maximal sechs eingangsnahe, schrankenlos zugängliche

24

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

Kurzzeitstellplätze vorzusehen. „Kiss and go“ Parkplätze reichen nicht aus, da Kinder in der Regel von
den Elternteilen zum Gebäude begleitet werden.
Für die Studierendenwohnungen sind an geeigneter
20-25 Besucherstellplätze als Teil der notwendigen
Stellplätze vorzusehen. Die Besucherstellplätze sollen schrankenlos zugänglich sein. Eine Integration
der Kurzzeitstellplätze für die Kindertagesstätte in den
Besucherstellplatz ist denkbar, sofern dieser unmittelbar an der Kindertagesstätte liegt.
Stellplatzanlagen sollten möglichst flächeneffizient
und unter Berücksichtigung der Topographie angeordnet werden. Auf Tiefgaragen soll verzichtet werden. Als Stellplatzbreite ist von 2,65m auszugehen.
Im Bereich von wettergeschützten Stellplätzen sind
Rollerstellplätze zu integrieren.
Wegen der zu erwartenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen (PKW wie Fahrräder) sollten bei den Parkierungsanlagen entsprechende Ladeinfrastrukturen
geschaffen werden.
Anlieferung, Abfallentsorgung und Feuerwehrzufahrt
Die Abfallentsorgung erfolgt ausschließlich über die
Rütscher Straße. Eingefriedete Containeranlagen entsprechend dem Bestand sind gut anfahrbar und
schlüssig den Haueingängen der großen Wohngebäude zugeordnet in den Außenbereich zu integrieren.
Für die Belieferung und Entsorgung des Quartierladens, der Gastronomie und der Kita ist auf eine einfache und kurze Zufahrtsmöglichkeit des zu achten.
Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen für die Bestandsgebäude und die Neubauten sind sicherzustellen. Die Wohntürme werden im Zuge der geplanten
Sanierung um ein Fluchttreppenhaus ergänzt, so dass
zukünftig auf die Feuerwehrumfahrt verzichtet werden
kann.

Fahrradabstellanlagen und Radverkehr
Im Zuge der Neuordnung des Freiraums gilt der Planung und Konzeption der Fahrradstellplätze besondere Aufmerksamkeit.
Für Fahrradstellplätze fordert die Stadt Aachen für
Wohnen 1 Stellplatz/Bewohner. Dort wo die Anzahl der
Bewohner nicht klar ist gilt für Wohnnutzung 1 Fahrradstellplatz je 40 m² Wohnfläche.
Fahrradabstellanlagen sind dezentral vorzusehen. Jedem der bestehenden Wohntürme ist eine Größenordnung von ca. 240 Fahrradstellplätzen zuzuordnen,
120 davon (50%) sollen im Gebäude integriert nachgewiesen werden, die anderen 120 Fahrradstellplätze
jeweils eingangsnah möglichst wettergeschützt im
Freiraum.
Für die Fahrradstellplätze sind sogenannte Doppelparker oder andere flächeneffiziente Fahrrad-Parkierungsanlagen zulässig, sofern diese ein Anschließen
der Fahrräder zulassen.
Für die bestehenden Ehepaarwohnungen ist eine
Größenordnung von insgesamt ca. 120 Fahrradstellplätzen vorzusehen, auch hier 50% gebäudeintegriert,
und 50% wettergeschützt im Außenbereich.
Darüber hinaus sind an den unterschiedlichen Hauseingängen der einzelnen Bestandsgebäude jeweils
mindestens zehn mit Bügeln zum Anschließen ausgestattete Besucher-Fahrradabstellplätze vorzusehen.
Auch die in ihrer Anzahl entwurfsabhängigen, zusätzlichen 350-450 Fahrradstellplätze sollen jeweils hälftig
in einem Fahrradraum und im Außenbereich untergebracht werden.
Radschnellweg
Im Grünzug entlang der ehemaligen Bahntrasse parallel zur Rütscher Straße ist die Umsetzung des EuregioRadschnellwegs
Richtung
Aachen-LaurensbergRichterich-Herzogenrath und Kerkrade geplant. Die
Trasse des (RSW) ist in der Rütscher Straße eine Führung als Fahrradstraße vorgesehen.

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

Zusätzlich regt das Amt für Verkehrsmanagement der
Stadt Aachen an, im Zuge der städtebaulichen Neuordnung eine einfache Radweg Anbindung des Radschnellwegs RSW von der Rütscher Straße an die
Roermonder Straße über das Grundstück des Studierendenwerks zu prüfen. (siehe beiliegende Konzeptskizze der Stadt Aachen).

Konzeptskizze der Stadt Aachen zur Radweg- Anbindung
(lila) der Roermonder Straße / Abzweiger Laurensberg an
den Radschnellweg

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

3.4. Leitungstrassen und technische
Erschließung

3.5. Außenräume

Den Unterlagen liegen Pläne zur Lage der Leitungen
der Wasserversorgung und der Abwasserkanäle vor.

Im Rahmen der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe
ist ein differenziertes Angebot an Außenräumen zu
entwickeln.

Die Frischwasserversorgung erfolgt von der Rütscher
Straße aus über die südöstliche der beiden Erschließungsstraßen.
Die Entwässerung des Areals erfolgt zur Roemonder
Straße über eine Stichleitung, die im zentralen Bereich quer zur Roermonder Straße das gesamt Gelände quert.
Die Wärmeversorgung für das Areal erfolgt zentral
über das BHKW in der Nordecke des Grundstücks.
Die Kapazität des BHKWs ist nach erfolgter energetischer Sanierung der bestehenden Wohnheime ausreichend für die Wärmeversorgung der zusätzlichen
Bebauung.
Die Trasse der Nahwärmeversorgung verläuft entlang
der Böschungskante des unteren Parkplatzes zwischen dem 17-geschossigen Wohnheim „TVKH“ und
dem 19-geschossigen Wohnheim „WEH“ mit Stichleitungen zu den einzelnen Wohnheimen.

Offene Stellplatzanlagen ebenso wie Wege, Zufahrten
oder Umfahrten sind in das städtebauliche Gesamtkonzept zu integrieren. Besondere Aufenthaltsqualitäten gelten für die Eingangsbereiche sowie für Aufenthaltsbereiche im Grünen, die den neuen Gebäuden
zugeordnet sind. Für letztere ist auf eine gute Besonnung und eine Lärmabschirmung zur Schnellstraße
hin zu achten.
Baumbestand
Es wird darauf hingewiesen, dass geschützter Baumbestand, der durch den Neubau verloren geht, durch
Neupflanzungen im entsprechenden Umfang möglichst im Bearbeitungsbereich des Wettbewerbs zu ersetzen ist. Ein Baumkataster zum CAD-Lageplan des
Vermessers, in den alle Bestandsbäume eingemessen sind, und die Bewertung des Baumbestands liegen den Unterlagen bei.
Versiegelung
Der Anteil der versiegelten Flächen auf dem Grundstück ist zu minimieren.
Bedarf von Spielplätzen
Ausgehend von bis zu zusätzlichen 30 Familienwohnungen ergibt ein Flächenbedarf für Spielplätze für 60
Kinder im Umfang von 600 m².
Ergänzend sind in die Ermittlung des Spielplatzflächenbedarfs die bestehenden knapp 60 Ehepaarwohnungen einzubeziehen, die ebenfalls für junge Studierenden-Familien als 3-Personen-Haushalte ausgelegt
sind.
Mit Blick auf die Nähe zum Diese vorhandenen Spielund Bolzplatzes mit einer Größe von 15.000 m² stellt
der Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Aachen eine Reduzierung der auf dem Grundstück nachzuweisenden Spielplatzflächen um 50% in Aussicht.
Für die Bearbeitung des Wettbewerbs sollen Wohnungsnahe Spielplatzflächen von zweimal je 250 m² in

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

das Gesamtkonzept integriert werde. Ergänzend sollten Wegbeziehungen zum bestehenden Bolzplatz in
das Gesamtkonzept integriert werden.
Sport und Freizeit
Die Außenanlagen sollen zum Verweilen und Ausruhen im Grünen unter Bäumen einladen. Der Lärmschutz bezieht sich somit nicht nur auf die Gebäude,
sondern auch auf den Freiraum.
In den Freiraum können auch Kleinsport-Felder integriert werden. Besonders populär sind Beachvolleyballfelder mit einer Abmessung von 8 m x 16 m.
Der zentrale Bereich mit dem geplanten Quartiersplatz
sollte so konzipiert werden, dass er sich auch für die
Durchführung von Quartiersfesten, wie beispielsweise
dem traditionellen „Türmefest“ eignet.
Außengelände der Kindertagesstätte
Das Außengelände der Kita ist eingefriedet und vom
öffentlich zugänglichen Raum nicht einsehbar zu planen. Die Integration der Topographie in das Außengelände ist möglich, sofern dieses auch flache Spielbereich umfasst. Das Außengelände sollte im Sommer
mindestens in Teilbereichen Sonnenschutz durch
Bäume bieten. Die Anordnung eines KitaAußengeländes ausschließlich an der Nordseite eines
Gebäudes wird kritisch beurteilt.

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

Teil 2 | Formaler Teil – Verfahren
1.

Beteiligte

1.1.

Auslober

Studierendenwerk Aachen – AöR Peterstr. 44-46
52062 Aachen
Ansprechpartner
Jochen Kühn,
Abteilungsleiter Gebäudemanagement
+49 241 80 93 255
jochen.kuehn@stw.rwth-aachen.de

1.2. Wettbewerbsmanagement
neubighubacher
Architektur Städtebau Strukturentwicklung, Köln
Bismarckstraße 60, 50672 Köln
Jörg Neubig, Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner BDA
Simon Hubacher, Dipl. Architekt ETH/SIA
+49.221.519044
info@neubighubacher.de,
www.neubighubacher.de

1.3. Teilnehmende
Zum Wettbewerb sind vier zugeladene Bewerbergemeinschaften der Disziplinen Architektur/ Stadtplanung sowie Freiraumplanung zugelassen, im
Einzelnen:
-

-

-

-

LACATON & VASSAL ARCHITECTES, Paris,
Frankreich (Architektur/ Stadtplanung) mit Cyrille
Marlin, Pau, Frankreich (Landschafsarchitektur)
Molestina Architekten, Köln (Architektur/
Stadtplanung) mit FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf (Landschafsarchitektur)
rha | reicher haase associierte GmbH, Aachen
(Architektur/ Stadtplanung) mit Club L94, Köln
(Landschafsarchitektur)
Studio if+, Büro für Stadtentwicklung und
räumliche Transformation, Köln (Architektur/
Stadtplanung) mit KRAFT.RAUM., Krefeld
(Landschafsarchitektur)

1.4.

Preisgericht

Fachpreisrichter:
- Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn
(Architektenbeirat Aachen)
- Ivo Möschlin, Architekt, Zürich
- Prof. Markus Neppl, Architekt und Stadtplaner,
Karlsuhe/Köln
- Prof. Eva-Maria Pape, Architektin, Köln
- Werner Wingenfeld, Baudezernent Stadt Aachen
(angefragt)
Sachpreisrichter:
- Harald Baal, Vorsitzender, Planungsausschuss im
Rat der Stadt Aachen
- Jochen Kühn, Abteilungsleiter Gebäudemanagement, Studierendenwerk Aachen
- Dirk Reitz, Geschäftsführer, Studierendenwerk
Aachen
- N.N., Verwaltungsrat des Studierendenwerks
Aachen
Stellvertretende Fachpreisrichter:
- Reinhard Lepel, Architekt, Köln (Architektenbeirat
Aachen) (angefragt)
- Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
- Niels-Christian Schaffert, Fachbereichsleiter FB
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Stadt
Aachen
Stellvertretende Sachpreisrichter:
- Michael Rau, stellvertretender Vorsitzender,
Planungsausschuss im Rat der Stadt Aachen
- N.N., Vertreter/-in, Studierendenwerk XY
- N.N., Verwaltungsrat des Studierendenwerks
Aachen
Gäste
- N.N., Vertreter/-in, SPD-Fraktion
- N.N., Vertreter/-in, CDU Fraktion
- N.N., Vertreter/-in, Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen
- N.N., Vertreter/-in, Fraktion Die Linke
- N.N., Vertreter/-in, weitere Fraktionen

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

29

Auslobung

2. Wettbewerbsart

Sachverständige ohne Stimmrecht (auch in der
Vorprüfung):
- Elfi Buchkremer, Umwelt, Abteilung Umweltvorsorgeplanung, Grünplanung, Stadt Aachen
- Franz-Josef Hansen, Abteilung für Beiträge und
Beträge, städtebauliche Verträge und Fördermaßnahmen, Stadt Aachen
- Werner Kirch, FB Wohnen, Soziales und
Integration, Mietwohnungsbau, Stadt Aachen
- Tobias Larscheid, Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Verkehrsplanung (Verkehrsmanagement), Stadt Aachen
- Clemens Lützeler, Bauaufsicht, gewerbliche
Sonderbauten, Stadt Aachen
- Sabrina Schütze, Kinder, Jugend und Schule
Team Verwaltung Tageseinrichtungen für Kinder
und Kindertagespflege, Stadt Aachen
- Britta Skrzypczak, Abteilung für Beiträge und
Beträge, städtebauliche Verträge und Fördermaßnahmen, Stadt Aachen
- Mechthild Wieneke, Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung verbindliche Bauleitplanung, Stadt Aachen
- Heinz Zohren, Kinder, Jugend und Schule,
Planung, Stadt Aachen
- Gabriele Schneider, Bereichsleitung Kitas,
Studierendenwerk Aachen
- Ralf Jenske, Studierendenwerk Aachen AöR
- N.N., Vertreter/-in RWTH Aachen, studentischer
Vertreter und Verwaltungsrat Studierendenwerk
Aachen AöR
- N.N.,
Vertreter/-in
der
studentischen
Selbstverwaltung der Wohnanlage Rütscher
Straße
- Jörg Neubig, neubighubacher, Köln
- Simon Hubacher, neubighubacher, Köln
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Personen
zur Vorprüfung hinzuzuziehen. Die vorliegende
Auslobung wird dem Preisgericht vorgelegt und von
diesem berichtigt und bestätigt.

Der Wettbewerb wird als nichtoffener städtebaulicher
Realisierungswettbewerb als Einladungswettbewerb
im kooperativen Verfahren, nach den Regeln für die
Auslobung von Wettbewerben §3 (5) RPW 2013
ausgeschrieben.
Die Übereinstimmung des Wettbewerbs mit der RPW
2013 wurde von der Architektenkammer NordrheinWestfalen geprüft und bestätigt. Der Wettbewerb
wurde unter der Nummer W 14/17 registriert. Die
Wettbewerbssprache ist Deutsch.

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

3. Kurzdarstellung des Vorhabens

4. Verfahrensunterlagen

Das Studierendenwerk Aachen plant die Errichtung
einer 4-zügigen Kindertagesstätte innerhalb der Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße.

Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen gestellt:

Der Standort und das Grundstück der Kita sollte so
gewählt werden, dass eine nachhaltige städtebauliche
Zukunftsentwicklung der Studierenden Wohnanlage
mit heute um die 1.200 Wohneinheiten sichergestellt
ist.
Die vier Wohntürme werden in den kommenden Jahren Schritt für Schritt modernisiert und mit zusätzlichen Fluchttreppenhäusern ergänzt, so dass eine
Feuerwehrumfahrt nicht mehr notwendig ist. Auch die
Familienwohnungen der Terrassenwohnanlage sollen
in den kommenden Jahren energetisch ertüchtigt
werden.
Die bauliche und energetische Ertüchtigung des
Quartiers soll jedoch mit einer Aufwertung seiner
stadträumlichen und freiräumlichen Qualität und einer
Weiterentwicklung seiner sozialen Infrastruktur einhergehen. Die Bestandssituation ist in dieser Hinsicht
nicht mehr zeitgemäß. Der Freiraum ist vor allem geprägt von Stellplatzanlagen.
Im Zuge eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs sollen die Grundzüge eines Bauleitbilds für das Studentenquartier erarbeitet werden. Gegenstand des Wettbewerbs sind die Potenziale für eine Nachverdichtung
sowie Grundsätze für die stadträumliche und freiräumliche Weiterentwicklung des Quartiers. IN diesm
Rahmen ist auch die die Standortfrage der geplanten
Kita zu klären.

01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11

Broschüre zur Planungsaufgabe (*.pdf)
CAD-Grundlage
Planungsgrundlagen
Unterlagen zu besonderen Anforderungen
Raumprogramm
Berechnungsbogen
Layout-Vorschlag
Vordruck Verfassererklärung
Fotos Umgebung
Formular für Rückfragen
Modell-Einsatzplatte M 1:500

Die Unterlagen 01-11 werden ausschließlich digital
auf CD-Rom zur Verfügung gestellt. Die Modell-Einsatzplatte wird im Rahmen des Rückfragenkolloquiums ausgehändigt.

5. Rückfragen-Kolloquium
Rückfragen sind schriftlich bis zum 20.04.2017, 15.00
Uhr an das Wettbewerbsmanagement neubighubacher,
Bismarckstraße 60, 50672 Köln zu richten,- per Telefax
+49.221.512819 oder über info@neubighubacher.de.
Rückfragen haben sich auf die Ziffern und Seitenzahlen
der Auslobung zu beziehen.
Rückfragen werden mit dem Preisgericht erörtert und
im Rahmen des Rückfragen-Kolloquiums am
27.04.2017 beantwortet. Die Antworten auf die Rückfragen werden im Protokoll des Kolloquiums festgehalten. Sie werden verbindlicher Bestandteil der Auslobung.
Beim Rückfragenkolloquium handelt es sich um ein
Pflichtkolloquium. Im Rahmen des Kolloquiums werden die Modell-Einsatzplatten ausgegeben.

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

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Auslobung

6. Zwischenpräsentation

7. Geforderte Leistungen

6.1 Termin
Am Dienstag, den 30.05.2017 findet die Zwischenpräsentation der Lösungsansätze statt. Der Ablauf der
Zwischenpräsentation wird rechtzeitig per Mail allen
Teilnehmenden bekannt geben.

Die geforderten Leistungen sind auf max. 2 Plänen im
Hochformat, B=90 x H=120 cm, darzustellen. Jeder
Teilnehmer darf nur eine Arbeit einreichen. Varianten,
auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamt-lösung, sind nicht zulässig.

6.2 Ablauf und Inhalt der
Zwischenpräsentation

Die Leistungen im Einzelnen:
01 Schwarzplan 1:2000
02 Situations- und Lageplan 1:1000 mit Aussagen
- zum Freiraum (incl. Angaben zu Oberflächen
und Zonierungen)
- zu Baufeldern und Baumassen (mit Geschossigkeit und Dachform),
- zu Eingängen und Adressen,
- zu Erschließung und Entsorgung (incl. Stellplätze (PKW, Fahrräder, Müll)
- zur Parzellierung
03 Freie Darstellung des städtebaulichen Konzepts,
des Erschließungs- und Stellplatzkonzepts, des
freiraumplanerischen Konzepts und des Parzellierungskonzepts in Schemata
04 Darstellung der einzelnen Umsetzungsschritte
05 Grundrisse 1:500, als Grundriss-Schemata, ausschließlich für die zum Verständnis relevanten
Grundrissebenen, mit Angabe der Nutzung/
Wohnformen
06 Je 2 Geländeschnitte in N/S und in O/W Richtung
im M=1:500 als Überlagerung und des Zielzustands und (veränderter) Bestandssituation (in
rot), jeweils einer im Bereich der geplanten Kita
07 2 Atmosphärische Darstellung in Skizzenform
08 Einsatzmodell

Für die Zwischenpräsentation der Ergebnisse stehen
jedem Teilnehmenden zwei Falttafeln mit einer Größe
von je 90x200cm für die Darstellung ihres Lösungsansatzes zur freien Verfügung. Die Präsentation des
Lösungsansatzes erfolgt nur an den bereitgestellten
Stellwänden und gegebenenfalls anhand der als Arbeitsmodell genutzten Modelleinsatzplatte. Das Umgebungsmodell steht hierfür zur Verfügung.
Gegenstand der Zwischenpräsentation ist die Erörterung der Lösungsansätze. Erwartet werden erste
Aussagen zum Baumassenkonzept, zum Freiraum
und zur Erschließung. Die Teams stellen ihre Überlegungen einzeln an den Plänen vor. Für die Präsentation und Diskussion stehen für jedes Team voraussichtlich 45 Minuten zur Verfügung.
Die Zwischenergebnisse fließen nicht in die Endbeurteilung der Arbeiten ein. Die Zwischenpräsentation wird Fragestellungen der Teilnehmenden
beantworten sowie Anregungen und Hinweise Allgemein und zu den einzelnen Arbeiten geben. Verbindliche Festlegungen, die die Vorgaben der Auslobungsbroschüre ergänzen werden protokolliert. Das Protokoll wird verbindlicher Bestandteil der Verfahrensunterlagen.

Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen und abgedeckt. Die Darstellungsinhalte sollen klar erkennbar sein. Mehrfarbige
Darstellungen sind zugelassen.
Aussagen, die über die zeichnerische Darstellung
hinausgehen, sollten beschriftet werden. Auf Legenden soll verzichtet werden.

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

8. Kennzeichnung der Arbeiten

Die zweidimensionalen Pläne und Darstellungen sollen im vorgegebenen Maßstab und Format abgegeben werden. Sprache der textlichen Darstellungen
und Beschriftungen ist Deutsch. Alle textlichen Erläuterungen sollen auch auf den Plänen stehen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
01. 2 Präsentationspläne Hochformat,
B =90 x H =120 cm, gerollt, (siehe Layout Vorlage)
mit oben genannten Leistungen,
02. Textliche Erläuterungen auf max. 3 Seiten DIN A4
in 2-facher Kopie,
03. Kopien der beiden Präsentationspläne als Vorprüfpläne auf einfachem Papier, 80g/m²
04. je 2 Verkleinerungen beider Wettbewerbspläne auf
A3, farbig,
05. 1 CD-ROM/DVD mit den Unterlagen 1.+ 2. als Dateien
06. Verfassererklärung in undurchsichtigem, verschlossenem Umschlag,
07. Einsatzmodell M 1:500

Das Verfahren wird nicht-anonym durchgeführt. Alle
Pläne und Schriftstücke sind mit einem/demselben
„Motto“/Titel der Arbeit zu kennzeichnen, auf den Plänen max. 2 cm hoch in der rechten oberen Ecke. Das
Motto ist auch in der Benennung aller digitalen Dateien zu verwenden. Auch das Modell ist unter-seitig mit
dem Motto zu versehen. Es ist in einer transport- und
versandfähigen Modelltransportkiste einzuliefern. Das
Verfahrensmanagement garantiert die treuhänderische Verwahrung der digitalen Daten bis zum Abschluss des Wettbewerbs.
Die Verfassererklärung ist in einem mit dem Motto
und dem Vermerk „Städtebauliches Bauleitbild für die
Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in
Aachen“ beschrifteten Umschlag zusammen mit den
Planunterlagen einzureichen.

9. Abgabetermine

Die Unterlagen 01.- 06. sind in einer Sendung einzureichen. Alle zusätzlichen Unterlagen, die nicht in der
Auslobung gefordert sind, werden vom Verfahren
ausgeschlossen.

Die Wettbewerbsarbeiten müssen am 15.06.2017, bis
15.00 Uhr im Büro der Wettbewerbsbetreuung, neubighubacher, Bismarckstraße 60, 50672 Köln vorliegen.

Als verbindliche Form der Arbeit gelten die gerollten
Präsentationspläne. Auf Platten aufgezogene Arbeiten
sind nicht zugelassen. Planoriginale dürfen nur eingereicht werden, wenn die Teilnehmer sich Kopien als
Versicherung gegen Verlust gefertigt haben.

Das Wettbewerbsmodell muss am 22.06.2017, bis
15.00 Uhr im Büro der Wettbewerbsbetreuung vorliegen. Das Modell ist in der gelieferten Modelltransportkiste einzuliefern.

Die Darstellungen in elektronischer Form sind so zu
wählen, dass sie für Publikationszwecke geeignet
sind, einerseits im Pdf-Format in Originalgröße (ohne
Dateienverschlüsselung), andererseits im JPG- oder
TIFF-Format mit einer Auflösung von 300 dpi in
CMYK-Farbeinstellung.

Die Teilnehmer sind für die fristgerechte Einlieferung
auch durch Erfüllungsgehilfen (z.B. Post oder Kurierservice) verantwortlich. Die Einlieferung durch Post,
Bahn oder anderen Transportunternehmen soll portound zustellungsfrei für den Empfänger sein.

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

33

Auslobung

10. Vorprüfung

12. Wettbewerbssumme und Preise

Die Vorprüfung erfolgt im Büro der Wettbewerbsbetreuung in Abstimmung mit dem Studierendenwerk
Aachen AöR sowie weiteren an der Ausschreibung
beteiligten Fachdienststellen der Stadt Aachen.

Für Preise und Anerkennungen steht insgesamt eine
Summe von 28.000 EUR exkl. Mehrwertsteuer zur
Verfügung. Folgende Verteilung ist vorgesehen:
1. Preis:
11.000 EUR, netto
2. Preis:
7.000 EUR, netto
Zwei Anerkennungen:
je 5.000 EUR, netto

Die Einhaltung der in Teil 2 dieser Auslobung dargestellten Anforderungen an die Nutzung, die aufgeführten technischen und rechtlichen Vorgaben sowie
die genannten Normen und Richtlinien werden im
Rahmen der Vorprüfung auf Plausibilität hin geprüft.

11. Beurteilungskriterien
Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden
vom Preisgericht nach folgenden Kriterien bewertet:
-

Städtebauliche Qualität und Einfügung
Bau- und planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit
Freiraum- und Aufenthaltsqualität
Qualität des Erschließungs- und Stellplatzkonzepts
Qualität des Kitastandorts
Qualität der einzelnen Bauabschnitte
Wirtschaftlichkeit des Gesamtkonzepts

Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit
keinen Einfluss

Darüber hinaus wird für jedes Team, das eine prüffähige Arbeit abgibt, eine Aufwandentschädigung von
5.000 EUR, netto ausgeschüttet.
Die Mehrwertsteuer ausländischer Preisträger wird
von der Ausloberin abgeführt. Preise und Anerkennungen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere
als die vorgestellte Verteilung der Preise und der
Wettbewerbssumme beschließen.

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

13. Weitere Beauftragung,
Nutzungsrechte
13.1. Auftragsversprechen
Das Auftragsversprechen für weitere planerische Leistungen umfasst Leistungen beim städtebaulichen
Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung (Anlage 9 HOAI 2013 (gem. des entsprechenden Merkblatts Nr. 51 der Architektenkammer BadenWürttemberg), sowie Besondere Leistungen gem.
Punkt 2., Abschnitt 3.3., sofern und soweit diese für
die Erstellung des Bauleitbilds erforderlich sind.
Das Auftragsversprechen umfasst darüber hinaus
Planungsleistungen der Verkehrsplanung und der
Freiraumplanung gem. §46 und §38 HOAI mindestens
bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung für die
verkehrs- und freiraumplanerische Umsetzung des
„öffentlichen Raums“ im Planungsbereich, soweit und
sofern diese zur Umsetzung kommen.
Vom Auftragsversprechen ausgenommen sind Planungsleistungen für hochbauliche und freiraumplanerische Baumaßnahmen einzelner Nutzungsbausteine.

13.2. Nutzungsrechte
Der Auslober ist berechtigt, die Ergebnisse des Wettbewerbs für ein Bauleitbild
- für die planungsrechtliche Sicherung der Umsetzbarkeit von vorgeschlagenen Baumaßnahmen
- für die Umsetzung von hochbauliche und freiraumplanerische Baumaßnahmen einzelner Nutzungsbausteine zu nutzen. Urheberrechte am
Gesamtprojekt bleiben hiervon unberührt.
Der Auslober ist insbesondere berechtigt, unmittelbar
anschließend an den Ideenwettbewerb einen Realisierungswettbewerb für die Umsetzung einer Kindertagesstätte auf der Grundlage der Empfehlungen des
Preisgerichts durchzuführen, voraussichtlich auf
Grundlage des mit dem 1. Preis ausgezeichneten
Bauleitbilds.

Das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs wird
eine wichtige Unterlage für die Bearbeitung des Realisierungswettbewerbs für die geplante neue Kita.

13.3 Teilnahme am Realisierungswettbewerb
für die Kita
Alle Teilnehmer des städtebaulichen Wettbewerbs
werden eingeladen sich als gesetzte Teilnehmer an
dem im Herbst 2017 geplanten Realisierungswettbewerb für die Kita mit max.15 Teilnehmern zu beteiligen

13.4 Bekanntgabe der Ergebnisse und
Ausstellung
Die Teilnehmer werden über das Wettbewerbsergebnis
informiert. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird der
Öffentlichkeit über die Presse und fachbezogene Online-Portale bekannt gegeben. Alle Wettbewerbsarbeiten werden zeitnah nach der Entscheidung des Preisgerichts ausgestellt.
Die Arbeiten werden dabei mit den Namen der Wettbewerbsteilnehmer sowie Kopien der Verfassererklärungen versehen. Eröffnung, Ort und Öffnungszeiten
der Ausstellung werden allen Wettbewerbsbeteiligten
sowie über die Presse bekannt gegeben.

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

14. Eigentum und Urheberrecht

Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten
Arbeiten sowie die eingereichten Datenträger aller
Wettbewerbsteilnehmer werden Eigentum der Ausloberin. Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz
gegen Nachbauen und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den Verfassern erhalten.
Der Ausloberin steht das Recht der Erstveröffentlichung zu. Sie ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten unter Nutzung der eingereichten digitalen Daten
nach Abschluss des Verfahrens unter Angabe der
Verfasser ohne weitere Prüfung und Vergütung zu
dokumentieren, auszustellen und gegebenenfalls auch
über Dritte zu veröffentlichen.

15. Haftung und Rückgabe
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall
nachweisbar schuldhaften Verhaltens.
Die eingereichten Datenträger und nicht abgeholte
Pläne werden nicht zurückgeschickt.

16.

Terminübersicht

Mo, 10.04.2017
Do, 20.04.2017
Do, 27.04.2017
Di, 30.05.2017
Do, 22.06.2017
Do, 29.06.2016
Do, 13.07.2017

Versand der Unterlagen
schriftliche Rückfragen
Rückfragenkolloquium
Zwischenpräsentation
Abgabe der Arbeiten
Abgabe der Modelle
Sitzung des Preisgerichts

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

Anlage 1:
Rütscher Straße 121, 52072 Aachen
Die legendären Türme – Das Theodore-von-KármánHaus
Einzelzimmer
197 € zzgl. Strom
Besondere Ausstattung
- eigene Parkplätze
- überdachte innenliegende Fahrradstellplätze
- Lernraum
- große Gemeinschaftsküchen
- Kinoraum zur Nutzung für alle Bewohner der
„Türme”
- Waschmaschinen und Trockner
- Kopierer
- High-Speed-Internet
Freizeit vor Ort
- Hausbar
- Sauna
- Fitnessraum
- Bowlingbahn direkt in der Nähe
- direkt am Lousberg gelegen
- jährlich legendäres „Türmefest”
Was geht zu Fuß?
- 5 Minuten bis zur nächsten Bushaltestelle
- 10 Minuten bis zu den nächsten
Einkaufsmöglichkeiten (Aldi, Lidl)
- 10 Minuten bis zum Audimax und dem
dem Hauptgebäude der RWTH Aachen
Wohnangebote
- 242 Einzelzimmer: 12 m², 197 Euro
Küche, Dusche und WC zur gemeinschaftlichen
Nutzung, teilmöbliert
Der Umwelt zuliebe ...
Nutzung von regenerativer Energie durch
Blockheizkraftwerk
Link zur Wohnanlage
http://www.tvk.rwth-aachen.de/

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

Rütscher Straße 123-125, 52072 Aachen
Viel Platz für den studentischen Nachwuchs
Familienwohnung
440-460 € zzgl. Strom
WG-Zimmer
352 € zzgl. Strom
Besondere Ausstattung
- eigene Parkplätze
- eigener Spielplatz
- teilweise Dachterrassen
- Werkzeugverleih
- Waschmaschinen und Trockner
- High-Speed-Internet
Freizeit vor Ort
- Fitnessstudio in der Nähe
- Grillplatz
- Bowlingbahn direkt in der Nähe
- direkt am Lousberg gelegen
Was geht zu Fuß?
- 5 Minuten bis zur nächsten Bushaltestelle
- 10 Minuten bis zu den nächsten
Einkaufsmöglichkeiten (Aldi, Lidl)
- 10 Minuten bis zum Audimax und dem
dem Hauptgebäude der RWTH Aachen
Wohnangebote
39 Familienwohnungen: 61 m², 440-460 Euro zzgl.
Strom, drei Zimmer, Küche, Bad, Terrasse oder
Innenhof
40 WG-Zimmer in Zweier-WGs mit Küche, großem
Wohnzimmer, Küche, Bad, Terrasse oder Innenhof
Zimmer 12 m², 352 Euro zzgl. Strom
Der Umwelt zuliebe ...
Nutzung von regenerativer Energie durch
Blockheizkraftwerk
Link zur Wohnanlage
http://www.farue.rwth-aachen.de

37

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

Rütscher Straße 155, 52072 Aachen
Die legendären Türme – Das Otto-Petersen-Haus
Einzelzimmer
197 € zzgl. Strom
Apartment
252-287 € zzgl. Strom
Doppelapartment
332 € zzgl. Strom
Besondere Ausstattung
- eigene Parkplätze
- überdachte innenliegende Fahrradstellplätze
- Lernraum- und Gemeinschaftsraum
- große Gemeinschaftsküchen
- Kinoraum zur Nutzung für alle Bewohner der
„Türme”
- Waschmaschinen und Trockner
- High-Speed-Internet
Freizeit vor Ort
- Hausbar
- Billard
- Fitnessraum
- Bowlingbahn direkt in der Nähe
- direkt am Lousberg gelegen
- jährlich legendäres „Türmefest”
Was geht zu Fuß?
- 5 Minuten bis zur nächsten Bushaltestelle
- 10 Minuten bis zu den nächsten
Einkaufsmöglichkeiten (Aldi, Lidl)
- 10 Minuten bis zum Audimax und dem
dem Hauptgebäude der RWTH Aachen
Wohnangebote
- 66 Einzelzimmer: 12 m², 197 Euro
Küche, Dusche und WC zur gemeinschaftlichen
Nutzung, teilmöbliert
- 117 Apartments: 18-24 m², 252-287 Euro
Miniküche, Dusche, WC, teilmöbliert
- 13 Doppelapartments für zwei Personen:
24 m², 332 Euro
Miniküche, Dusche, WC, teilmöbliert
Der Umwelt zuliebe ...
Nutzung von regenerativer Energie durch
Blockheizkraftwerk

Link zur Wohnanlage
http://www.oph.rwth-aachen.de/

Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

Rütscher Straße 165, 52072 Aachen
Die legendären Türme – Das Walter-Eilender-Haus
Einzelzimmer
197 € zzgl. Strom
WG-Zimmer
395 € zzgl. Strom
Besondere Ausstattung
- eigene Parkplätze
- überdachte innenliegende Fahrradstellplätze
- Lernraum
- Aufzug
- große Gemeinschaftsküchen
- Waschmaschine und Trockner
- Kopierer
- High-Speed-Internet
Freizeit vor Ort
- Grillplatz
- Fitnessraum in der Nähe
- Bowlingbahn direkt in der Nähe
- direkt am Lousberg gelegen
- jährlich legendäres „Türmefest”
Was geht zu Fuß?
- 5 Minuten bis zur nächsten Bushaltestelle
- 10 Minuten bis zu den nächsten
Einkaufsmöglichkeiten (Aldi, Lidl)
- 10 Minuten bis zum Audimax und dem
dem Hauptgebäude der RWTH Aachen
Wohnangebote
- 274 Einzelzimmer: 12 m², 197 Euro, Küche, Dusche
und WC zur gemeinschaftlichen Nutzung,
teilmöbliert
- 2 WG-Zimmer in Zweier-WG, große Wohnküche mit
Einbauküche, großes Wohnzimmer, Bad, drei
Balkone, Zimmer: 26 m², 395 Euro
Der Umwelt zuliebe ...
Nutzung von regenerativer Energie durch
Blockheizkraftwerk
Link zur Wohnanlage
http://www.weh.rwth-aachen.de/

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Städtebauliches Bauleitbild für die Studierenden-Wohnanlage Rütscher Straße in Aachen

Auslobung

Rütscher Straße 175, 52072 Aachen
Die legendären Türme – Das Otto-Intze-Haus
Einzelzimmer
197 € zzgl. Strom
Apartment
252 € zzgl. Strom
Doppelapartment
332 € zzgl. Strom
Besondere Ausstattung
- eigene Parkplätze
- überdachte innenliegende Fahrradstellplätze
- Lernraum
- Aufzug
- große Gemeinschaftsküchen
- Waschmaschine und Trockner
- Kopierer
- High-Speed-Internet
Freizeit vor Ort
- Grillplatz
- Fitnessraum in der Nähe
- Bowlingbahn direkt in der Nähe
- direkt am Lousberg gelegen
- jährlich legendäres „Türmefest”
Was geht zu Fuß?
- 5 Minuten bis zur nächsten Bushaltestelle
- 10 Minuten bis zu den nächsten
Einkaufsmöglichkeiten (Aldi, Lidl)
- 10 Minuten bis zum Audimax und dem
dem Hauptgebäude der RWTH Aachen
Wohnangebote
- 66 Einzelzimmer: 12 m², 197 Euro
Küchen, Dusche und WC zur gemeinschaftlichen
Nutzung, teilmöbliert
- 88 Apartments: 18 m², 252 Euro
Miniküche, Dusche, WC, teilmöbliert
- 22 Doppelapartments für zwei Personen:
24 m², 332 Euro
Miniküche, Dusche, WC, teilmöbliert
Der Umwelt zuliebe ...
Nutzung von regenerativer Energie durch
Blockheizkraftwerk

Link zur Wohnanlage
http://www.oih.rwth-aachen.de/