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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 11/0097/WP17
öffentlich
FB 11/510
13.11.2015
Frau Wilden

Aufhebung der kw-Vermerke bei 18 Vollzeitstellen für
Schulsozialarbeit
Beratungsfolge:

TOP: 7

Datum

Gremium

Kompetenz

17.11.2015
17.11.2015
08.12.2015

KJA
SchA
PVA

Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt, die kw-Vermerke bei
den 18 bisher befristeten Stellen für Schulsozialarbeit aufzuheben.
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt
dem Personal- und Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt, die kw-Vermerke bei den 18 bisher
befristeten Stellen für Schulsozialarbeit aufzuheben.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der
Beschlussfassung des Stellenplans 2016 die kw-Vermerke bei den 18 bisher befristeten Stellen für
Schulsozialarbeit aufzuheben.

Vorlage FB 11/0097/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2015

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen:

4-060201-923-6 Schulsozialarbeit
Ertrag

2015

2016

2017

41410000 (Zuschüsse Landesförderung)

645.900

645.900

645.900

0

0

4291010 (Eigenanteil / Auflösung PRAP)

493.100

493.100

493.100

396.400

0

1.139.000 1.139.000 1.139.000

396.400

0

Summe Ertrag
Aufwand

2015

2016

2018

2017

2019

2018

50190000 (aus Restmitteln BuT)

568.000

Personalkostenverbund FB 11

481.000 1.049.000 1.049.000 1.049.000

5431000 (Geschäftsaufwendungen)

90.000

Summe Aufwand

90.000

0
90.000

0
90.000

1.139.000 1.139.000 1.139.000 1.139.000

Ergebnis

0

(+ Verschlechterung / - Verbesserung)

PRAP

0

2019

Stand 01.01.2015

1.617.900

Überschuss 2014

257.800

0

742.600 1.139.000

1.875.700

Auflösung

2015

493.100

2016

493.100

2017

493.100

2018

396.400

PRAP 2018 reicht über 31.12.2017 hinaus aus:
Restmittel 2018
P-Kosten für 18 VZÄ pro Monat
Restmittel 2018 ausreichend für

396.400
84.942
4,67 Monate

Bereits im Haushalt 2015 wurden ab 01.08.2016 die zur Fortführung der Schulsozialarbeit
erforderlichen Mittel vorsorglich im Personalkostenverbund eingeplant und für den
Haushaltsplanentwurf 2016 übernommen, weil zu diesem Zeitpunkt die Höhe der auf die Stadt
Aachen entfallenden Landesmittel noch nicht endgültig feststand.
Es ist beabsichtigt, diese im Personalkostenverbund eingeplanten Mittel für den Haushalt 2016 zum
4er-PSP-Element des FB 45 zu verlagern (Kostenart 50190000).
Vorlage FB 11/0097/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Vor dem Hintergrund der den Kommunen seitens des Bundes für Schulsozialarbeit zur Verfügung
gestellten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beschloss der Rat der Stadt am 09.11.2011
über die bereits vorhandenen 9,5 Planstellen für Schulsozialarbeit hinaus weitere Fachkräfte für
Schulsozialarbeit im Umfang von 18 Vollzeitstellen überplanmäßig und befristet für die Dauer der
Drittmittelfinanzierung einzustellen. Insgesamt stehen somit seit dem Jahr 2012 27,5 Stellen für
Schulsozialarbeit zur Verfügung, wovon eine Stelle als Teamleitungsfunktion vorgesehen wurde.
Am 29.01.2014 erging ein gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales
NRW sowie des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, wonach die Kommunen die nicht
verausgabten Mittel für Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 - 2013 (Restmittel) für die weitere
Finanzierung der Schulsozialarbeit ab dem Jahre 2014 verwenden konnten.
Daraufhin beschloss der Rat der Stadt Aachen am 02.07.2014, die bis dahin überplanmäßig besetzten
zusätzlichen 18 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit befristet bis zum 31.07.2016 einzurichten, da die
Restmittel der Stadt Aachen bis zu diesem Zeitpunkt für die Refinanzierung der auf diesen Stellen
anfallenden Personal- und Sachkosten ausreichen. Die Stellen wurden mit einem kw-Vermerk
versehen mit der Folge, dass nach damaliger Faktenlage eine Personalbewirtschaftung der
zusätzlichen Stellen bzw. eine Weiterbeschäftigung der befristet beschäftigten
Schulsozialarbeiter/innen über den 31.07.2016 hinaus nicht möglich sein würde und zur
Wahrnehmung des Aufgabengebietes „Schulsozialarbeit“ ab dem 01.08.2016 nur noch die
ursprünglichen 9,5 Vollzeitstellen zur Verfügung stehen würden.
Da im Laufe des Jahres 2014 mit dem Bund keine Einigung zur Weiterfinanzierung erzielt werden
konnte, beschloss das Land NRW im November 2014, den Kreisen und kreisfreien Städten ab
01.01.2015 befristet für drei Jahre Mittel zur Förderung von Personalstellen im Bereich der
Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen. Allerdings haben die Kommunen nunmehr einen
differenzierten Eigenanteil zu leisten. Der aufzubringende Eigenanteil liegt bei 30 %. Der für die
StädteRegion seitens des Landes vorgesehene Förderbetrag beträgt jährlich rund 1.424.558 €. Die
Verteilung dieser Fördermittelsumme auf die einzelnen regionsangehörigen Kommunen soll auf der
Basis der Beschlussfassung der Hauptverwaltungsbeamten der StädteRegion am 02.12.2014
erfolgen. Für die Stadt Aachen wurde im Antrag der StädteRegion vom 08.09.2015 an die
Bezirksregierung (zuständige Bewilligungsbehörde) ein Förderbetrag in Höhe von 1.937.733 € für den
Gesamtförderzeitraum von 2015-2017 beantragt. Dies entspricht einer Fördersumme von 645.911 €
jährlich. Mit einem entsprechenden Weiterleitungsvertrag ist in den nächsten Tagen zu rechnen.
Ausgehend von durchschnittlichen jährlichen Personalkosten von 55.500 € bzw. 75.800 € je
Vollzeitstelle1 ist die vollumfängliche Finanzierung der 18 zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen somit
bis längstens Ende Mai 2018 sichergestellt.
1

Vgl. KGSt-Materialien Nr. 19/2014: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015), EG S 11 bzw. EG S 17 TVöD SuE für die

Teamleitung

Vorlage FB 11/0097/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2015

Seite: 3/4

Inwieweit eine darüber hinausgehende (Mit-)Finanzierung der Schulsozialarbeit durch Land oder Bund
erfolgen wird, bleibt abzuwarten.
Um jedoch auch langfristig eine kontinuierliche Bewirtschaftung der Stellen gewährleisten zu können,
wird beabsichtigt, bei den 18 ursprünglich im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zunächst
überplanmäßig besetzten und in 2014 befristet eingerichteten zusätzlichen Vollzeitstellen für
Schulsozialarbeit die kw-Vermerke zu streichen mit der Konsequenz, dass ohne Auflage eines
weiteren Förderprogramms des Landes oder des Bundes die Personalkosten ab Juni 2018 voll zu
Lasten des städtischen Haushalts gehen werden.
Auf diesem Wege könnte das derzeitige Kontingent an Schulsozialarbeit verstetigt werden. Für eine in
den Fachausschüssen bereits diskutierte Ausweitung der Schulsozialarbeit wird vor dem
geschilderten Hintergrund weiterhin kein finanzieller Spielraum gesehen.

Vorlage FB 11/0097/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2015

Seite: 4/4