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                                        Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0271/WP17
öffentlich
25.09.2015
Dez. III / FB 61/201

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen
hier: Vorstellung des aktualisierten Konzeptes, Beschluss der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

28.10.2015
28.10.2015
28.10.2015
28.10.2015
04.11.2015
04.11.2015
04.11.2015
19.11.2015

B-1
B2
B4
B6
B0
B3
B5
PLA

Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt das Zentren- und
Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen
zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen
zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und
beschließt, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.02.2016

Seite: 2/3

Der Oberbürgermeister

Erläuterungen:
Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen
hier:

Vorstellung des aktualisierten Konzeptes, Beschluss der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung

1. Anlass / Aufgabe
Aufgabe des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist insbesondere die Umsetzung der
Zielsetzung, großflächigen Einzelhandel nur noch in den Innenstädten und Stadtteilzentren
anzusiedeln. Vorhandene Zentren sollen benannt und räumlich definiert werden. Bei Anfragen zur
Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben ist das Zentren- und Nahversorgungskonzept unter
Einbeziehung der gesetzlichen Vorgaben eine Entscheidungsgrundlage.
Am 10.09.2008 hat der Rat der Stadt Aachen das Zentren- und Nahversorgungskonzept beschlossen.
Eine regelmäßige Aktualisierung des Konzeptes auf Grundlage eines neu erhobenen Datenbestandes
ist für eine rechtssichere Anwendung Voraussetzung. Deshalb erfolgte 2011 eine Überarbeitung, die
am 08.06.2011 vom Rat beschlossen wurde.
Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, das Konzept erneut zu aktualisieren, um zum Zeitpunkt
der Fertigstellung des Shoppingcenters „Aquis Plaza“ die Einzelhandelssituation in Aachen
darzustellen. Dies ermöglicht eine vergleichende Betrachtung der Auswirkungen in den nächsten
Jahren. Weiterhin sollen die zentralen Versorgungsbereiche und die Datengrundlagen an die heutige
Situation angepasst werden. Darüber hinaus erfolgte eine Gesetzesänderung auf Landesebene
(Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel), die
bei der Überarbeitung des Konzeptes berücksichtigt wird.
Die Anpassung des Aachener Konzeptes erfolgt dieses Mal unabhängig von einer Überarbeitung des
Städteregionalen Einzelhandelskonzept „STRIKT“. In der Städteregion wird das STRIKT nach wie vor
angewendet. Die Anwendung der gemeinsam vereinbarten Regeln führte in der Vergangenheit immer
wieder zu kontroversen Diskussionen. Es besteht nun die Absicht, vor der eigentlichen Anpassung
des STRIKT zunächst durch einen Gutachter eine grundsätzliche Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
Das Ergebnis dieser Untersuchung sollte aus Aachener Sicht nicht abgewartet werden. Ein aktuelles,
rechtssicheres Konzept ist für die Stadt Aachen von großer Bedeutung. Die Steuerung des
Einzelhandels, ob durch Bauleitplanung oder auf Basis des § 34 BauGB, verlangt eine belastbare
Grundlage. Auch vor Gericht muss das Konzept standhalten, wenn gegen die Ablehnung von
Bauanträgen oder gegen Bebauungspläne geklagt wird.
Vorlage FB 61/0271/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.02.2016

Seite: 3/7

2. Konzept 2015
Grundlage des Konzeptes ist eine Erfassung des Einzelhandelsbestandes im gesamten Stadtgebiet
sowie die Angaben der daraus resultierenden Daten zu Verkaufsflächen, Umsätzen und Kaufkraft.
Hierzu hatte die Stadt den Gutachter Dr. Kummer, Futura Consult (Eschweiler) beauftragt.
Die erneute detaillierte Bestandserfassung zeigt teilweise erhebliche Abweichungen von den
bisherigen Daten. Insbesondere die Gesamtverkaufsfläche (2011: 479.013 qm, 2015: 408.910 qm)
und die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe (2011: 2.075, 2015: 1.562 Betriebe) ist deutlich geringer
geworden.
Als Ursache wurde festgestellt, dass einerseits Fehler in den bisherigen Bestandsaufnahmen
vorlagen, die in der Summe zu teils erheblichen Abweichung führen. Andererseits entspricht diese
Entwicklung dem allgemeinen Trend, dass bei steigenden oder auch stagnierenden Verkaufsflächen,
die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe zurückgeht. Dieser Trend ist deutschlandweit zu verzeichnen, in
Aachen ist er sehr ausgeprägt.
Immer größere Betriebsformen an verkehrsgünstigen Standorten verdrängen die kleineren
Einzelhandelsbetriebe und auch der Internethandel entzieht dem Einzelhandel mittlerweile ca. 10 %
der Kaufkraft – mit zunehmender Tendenz.
Dementsprechend ist die Abnahme der Verkaufsfläche (- 14 %) nicht so deutlich wie der Rückgang
der Einzelhandelsbetriebe (- 24 %). Großflächige Einzelhandelsbetriebe, insbesondere der
Lebensmitteleinzelhandel vergrößern weiterhin ihre Verkaufsfläche, jedoch der kleinteilige
Einzelhandel, vor allem in Randlagen - aber auch in zentralen Versorgungsbereichen, geht zurück.
Teilweise tragen auch überhöhte Mietforderungen oder Nachfolgeprobleme dazu bei.
Leerstand wird zunehmend umgewandelt in Dienstleistungen oder in Wohnraum.
Dennoch ist festzustellen, dass das Oberzentrum Aachen über eine insgesamt hohe
Einzelhandelszentralität verfügt. Der Umsatz im Einzelhandel (ca. 1.502,8 Mio. EUR) erreicht eine
Größenordnung von ca. 128,5 % des im Stadtgebiet verfügbaren einzelhandelsrelevanten
Kaufkraftvolumens (ca. 1.169,8 Mio. EUR). Kaufkraftabflüsse sind allein im Baumarktsegment zu
verzeichnen. Per Saldo generiert der in Aachen ansässige Einzelhandel somit einen Kaufkraftzufluss
von ca. 333 Mio. EUR. Es ist auch zu berücksichtigen, dass im aktuellen Konzept nur die Einwohner
berücksichtigt wurden, die in Aachen ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Systematik des Konzeptes wurde nicht geändert. Die Einstufung in Hauptzentrum, Stadtteilzentren und Nahversorgungszentren wird beibehalten.
Beim Hauptzentrum wurde die Abgrenzung unverändert übernommen. Diese besteht im
Wesentlichen aus dem Bereich innerhalb des Alleenringes sowie den Übergangsbereichen an den
Ausfallstraßen.
Bei den Stadtteilzentren sind folgende Änderungen vorgesehen:
Burtscheid: Das bislang zweigeteilte Zentrum (Krugenofen / Burtscheider Markt) wurde in einem
Zentrum zusammengefasst. Der Bereich Kasinostraße wurde aufgrund des fehlenden
Vorlage FB 61/0271/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.02.2016

Seite: 4/7

Einzelhandelsbesatzes nicht mehr in die Abgrenzung einbezogen. Der Krugenofen bleibt dagegen im
Versorgungsbereich, obwohl hier der Einzelhandelsbesatz in den letzten Jahren stark
zurückgegangen ist. Der Standort des großflächigen Rewe-Marktes im Stadtteilzentrum sollte aber
sichergestellt werden.
Brand: Die Abgrenzung des Stadtteilzentrums Brand wurde im Nordwesten um die Fläche des
ehemaligen Tankstellengrundstückes erweitert. Hier ist die Ansiedlung eines Discounters (Lidl)
beabsichtigt, dessen Standort durch die Aufnahme in den Versorgungsbereich gesichert werden soll.
Elsassstraße: Die Abgrenzung wurde unverändert übernommen.
Das bisherige Stadtteilzentrum Eilendorf verfügt nicht mehr über die Mindestanforderungen eines
Stadtteilzentrums. Der kleinteilige Einzelhandelsbesatz entlang der Von-Coels-Straße hat in den
letzten Jahren stetig abgenommen. Deshalb werden nun die beiden zentralen Lagen des Stadtteils
(Von-Coels-Straße/Severinstraße und Von-Coels-Straße/Eilendorfer Markt) als
Nahversorgungszentren eingestuft.
Bei den Nahversorgungszentren sind folgende Änderungen vorgesehen:
Frankenberger Viertel: Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte die Änderung, dass beide
Schwerpunkte in einem Versorgungsbereich zusammengefasst wurden. Darüber hinaus wurden zur
Klarstellung und Vereinfachung die Grenzen des Versorgungsbereiches in Randbereichen angepasst.
Trierer Straße/Schönrathstraße (ehem. Trierer Straße 1): Hier bewirkte die Schließung des
Supermarktes Kaisers, dass die umgebenden Einzelhandelsbetriebe ebenfalls aufgaben, sodass kein
ausreichender Einzelhandelsbesatz mehr gegeben ist. Auch wenn noch ein kleinflächiger
Lebensmittelmarkt (Lux) vorhanden ist, reicht der Besatz nicht mehr aus, um die bisherige Einstufung
als Nahversorgungszentrum aufrechtzuerhalten.
Trierer Platz (ehem. Trierer Straße 2): Hier wurde die Fläche des vorhandenen Discounters (Lidl)
aufgrund der räumlichen Nähe des Einzelhandelsstandortes in den Versorgungsbereich einbezogen.
Driescher Hof: Aufgrund des nicht mehr ausreichenden Einzelhandelsbesatzes sind die
Voraussetzungen für eine Einstufung als Nahversorgungszentrum nicht mehr gegeben.
Soers: Die Abgrenzung wurde unverändert übernommen.
Von-Coels-Straße/Severinstraße: Die Abgrenzung entspricht dem 1. Teil des ehemaligen
Stadtteilzentrums. Hier befindet sich ein Discounter (Aldi), der die Nahversorgung gewährleistet. Ein
ursprünglich vorhandener Vollsortimenter (Kaisers) hat inzwischen seinen Standort aufgegeben.
Von-Coels-Straße/Markt: Die Abgrenzung entspricht dem 2. Teil des ehemaligen Stadtteilzentrums.

Vorlage FB 61/0271/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.02.2016

Seite: 5/7

Hier sichert insbesondere der neue Einzelhandelsschwerpunkt (Rewe/dm) die Nahversorgung.
Darüber hinaus befindet sich ein Discounter (Netto) am Eilendorfer Markt, der aufgrund der örtlichen
Verhältnisse nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.
Haaren: Die Abgrenzung wurde unverändert übernommen. Bislang ist die Einzelhandelsausstattung in
Haaren relativ stabil. Die beiden Vollsortimenter Edeka sowie die Ergänzungsstandorte (Discounter)
an der Jülicher Straße sichern die Nahversorgung. Eine Gefahr für den Stadtteil Haaren bzw. für das
Nahversorgungszentrum bedeutet jedoch die Ansiedlung des Kauflandmarktes in Würselen am
Aachener Kreuz mit ca. 4900 m² Verkaufsfläche.
Walheim: Die Abgrenzung wurde unverändert übernommen.
Laurensberg: Die Abgrenzung wurde unverändert übernommen.
Steppenberg / Kullen: Die Abgrenzung wurde unverändert übernommen.
Richterich: Die Abgrenzung wurde unverändert übernommen.
Auch bei der Sortimentsliste erfolgten lediglich redaktionelle Änderungen.
Die aufgeführten zentrenrelevanten Sortimente entsprechen den Sortimenten, die bereits heute in der
Innenstadt vertreten sind und deren Angebot für die Attraktivität der Aachener Innenstadt von
Bedeutung sind. Darüber hinaus ist das Entwicklungspotential vorhanden, diese jederzeit in der
Innenstadt anzusiedeln (z.B. "Aquis-Plaza").
Großflächige Einzelhandelsansiedlungen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der Innenstadt
oder der Stadtteilzentren führen demnach zu einer Schwächung der Zentren und sollten deshalb
vermieden werden.
Die nicht-zentrenrelevanten Sortimente sind in den Zentren nur ausnahmsweise anzutreffen. Es
handelt sich meist um flächenintensive Betriebe mit großem Stellplatzbedarf. Zudem rufen sie nur
geringe Synergieeffekte in Bezug auf das innerstädtische Angebot hervor.
Als nahversorgungsrelevant werden die Sortimente bezeichnet, die der Grundversorgung der
Bevölkerung dienen. Hierzu gehören die Sortimente Lebensmittel und Getränke (außerhalb von
Fachmärkten), Drogerie, Kosmetik, Schreibwaren, Zeitschriften, Schnittblumen sowie Apotheken.
In Bezug auf die Umsetzung des Konzeptes gelten im Wesentlichen die gleichen Ansiedlungskriterien
wie bisher.
Beim großflächigen Einzelhandel (> 800 m² Verkaufsfläche) mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ist ein Standort nur innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches zulässig.
Eine Ausnahme gilt für den (großflächigen) Lebensmitteleinzelhandel. Dieser ist auch innerhalb von
Wohngebieten zulässig, falls die Tragfähigkeit des Marktes nachgewiesen wird. Durch diese Regelung
können auch Standorte entwickelt werden (z.B. in Kornelimünster), die zwar nicht im Zentrum liegen,
aber die für die Versorgung des Stadtteils wichtig sind. Die zentralen Lagen bieten oft keine
geeigneten Grundstücke, um einen tragfähigen Markt ansiedeln zu können.

Vorlage FB 61/0271/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.02.2016

Seite: 6/7

Beim großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten (z.B. Bau- / Gartenmarkt)
sind Standorte auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zulässig. Diese Märkte sind auf
große Flächenangebote und ausreichende Stellplätze angewiesen. Diese stehen meist nur außerhalb
der Zentren zur Verfügung. Wichtig ist, den Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente zu
begrenzen (maximal 10 %). Denn auch das Randsortiment - beispielsweise eines großen
Möbelmarktes - kann eine erhebliche Konkurrenz für innerstädtische Geschäfte bedeuten.
Kleinflächiger Einzelhandel (< 800 m² Verkaufsfläche) kann grundsätzlich überall im Stadtgebiet
angesiedelt werden, falls sich die Vorhaben einfügen bzw. diese nicht durch einen Bebauungsplan
ausgeschlossen werden (z.B. im Gewerbegebiet).
Zur Umsetzung gehört auch, dass die Entwicklung von unerwünschten bzw. nicht geeigneten
Standorten zum Schutz der Zentren verhindert wird. Oft kann dies nur durch Aufstellung von
Bebauungsplänen erreicht werden. Ziel der Planung kann sein, dass bestehende Standorte
„eingefroren“ werden oder dass in Bereichen Einzelhandel ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
Dies wurde z.B. bei den Standorten „Hirschcenter“ und „Real“ umgesetzt.
Auch wenn im Einzelfall die Erweiterung der Verkaufsfläche eines einzelnen Discounters an einem
nicht-integrierten Standort unerheblich erscheint, führen diese Erweiterungen in der Summe doch
dazu, dass kleinere Märkte in Nahversorgungszentren der Konkurrenz nicht standhalten und aufgeben
müssen. Dass dies nach wie vor der Fall ist, kann auch in Aachen festgestellt werden.
Zum Konzept gehören die Karten, mit den Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche.
Für die Prüfung von Einzelhandelsansiedlungen ist außerdem die Karte mit den
„Einwohnereinzugsbereichen“ von Bedeutung. Hier werden den einzelnen Zentren die jeweiligen
Einwohner zugeordnet. Bei einer Standortanfrage wird geprüft, ob die Umsatzerwartung eines
Marktes nicht die (sortimentsbezogene) Kaufkraft der Einwohner übersteigt. So kann vermieden
werden, dass benachbarten Zentren Kaufkraft entzogen wird.
3. Beschlussempfehlung
Im Anschluss an die Beratung sollen eine Beteiligung der Behörden sowie eine Offenlage erfolgen,
um der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich über die Inhalte des Konzeptes zu informieren. In
diesem Rahmen soll auch Arbeitskreis STRIKT über die Aktualisierung informiert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auf
Grundlage des Entwurfes des „Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen – 2015“ zu
fassen.

Anlage/n:
Entwurf Zentren- und Nahversorgungskonzept 2015

Vorlage FB 61/0271/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.02.2016

Seite: 7/7

Zentren- und
Nahversorgungskonzept 2015
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

www.aachen.de

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Impressum
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Frau Melcher
Dipl. Ing. Harald Kriesel, Dipl. Ing. Gabi Hergarten
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Fon: 0241 / 6125
Fax: 0241 / 6199
Bebauungsplan@mail.aachen.de

1

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Aufgabenstellung…………………………………………………………………

4

2. Vorliegende Gutachten…………………………………………………….……………………..

5

2.1

Positionspapier zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt Aachen…………

5

2.2

Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen…………………………………………..

5

2.3

Städteregionales Einzelhandelskonzept (STRIKT) Aachen…………………….

5

3. Gesetzliche Vorgaben……………………………………………………………………………..

6

3.1

Baugesetzbuch (BauGB)……………………………………………….............................

6

3.2

Landesentwicklungsplan……………………………….……………………………….

7

3.2

Einzelhandelserlass……………………………………………………………………

7

3.3

Baunutzungsverordnung (BauNVO)……………………………………………………

7

4. Bestandsaufnahme Einzelhandel…………………………………………………………………

8

5. Angebots- und Nachfrageanlayse für die Stadt Aachen…………………………………………..

8

6. Konzept ……………………………………………………………………..……………………

14

6.1

Zentraler Versorgungsbereich - City Aachen (Hauptzentrum)………….……

14

6.2

Stadtteilzentren…………………………………………………………………….……

16

6.3

Nahversorgungszentren……………………………………………………………………

20

7. Sortimente………………………………………………………………………………………..

32

8. Umsetzung………………………………………………………………..………………………

33

9. Fazit……………………………………………………………………………………………...

34

2

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang
I.

Sortimentsliste

II.

Karte Hauptzentrum - City Aachen

III.

Karte Stadtteilzentrum – Burtscheid

IV.

Karte Stadtteilzentrum – Brand

V.

Karte Stadtteilzentrum – Elsassstraße

VI.

Karte Nahversorgungszentrum – Frankenberger Viertel

VII.

Karte Nahversorgungszentrum – Trierer Platz

VIII. Karte Nahversorgungszentrum – Soers
IX.

Eilendorf, Von-Coels-Straße / Severinstraße

X.

Eilendorf, Von Coels-Straße / Markt

XI.

Karte Nahversorgungszentrum – Haaren

XII.

Karte Nahversorgungszentrum – Walheim

XIII. Karte Nahversorgungszentrum – Laurensberg
XIV.

Karte Nahversorgungszentrum – Steppenberg / Kullen

XV.

Karte Nahversorgungszentrum – Richterich

XVI.

Karte Einwohner Einzugsbereiche

XVII. Karte Ansiedlungsbereiche - Konzept

3

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

1. Einleitung und
Aufgabenstellung
Der Einzelhandel ist nach wie vor ein zentrales Thema, das Städte und Gemeinden wie
auch den Gesetzgeber beschäftigt. Der Wandel der Einzelhandelsstruktur hat in
Aachen - wie im gesamten Bundesgebiet - zu Veränderungen geführt, die nicht nur die
Versorgung der Bevölkerung betreffen, sondern sich auch auf die Entwicklung der
Innenstädte auswirken.
Als Faktoren, die zu diesen Veränderungen führen, sind der Rückgang eigenständiger
Betriebe, die Zunahme der Filialisierung und das Wachstum der Verkaufsflächen bei
gleichzeitig stagnierenden Einzelhandelsumsätzen zu benennen. Neue Betriebsformen
und das Bestreben nach immer größeren Einzelhandelsbetrieben an verkehrsgünstigen
Standorten führen zu einem Verlust von Qualität und Vielfalt in den Innenstädten.
Gleichzeitig gewinnt zunehmend der Internethandel an Bedeutung. Eine Entwicklung,
die noch nicht abgeschlossen ist.
Als Reaktion erfolgten die Aufstellung von Nahversorgungs- und Einzelhandelskonzepten durch die Städte und der Erlass von Gesetzen durch die Bundes- und
Landesregierung mit dem Ziel, Steuerungs-möglichkeiten für den Einzelhandel zu
erhalten. Die jüngsten Änderungen und Ergänzungen des Baugesetzbuches bieten den
Städten nun umfassende rechtliche Instrumente zur Steuerung des Einzelhandels.
Am 10.09.2008 hat der Rat der Stadt Aachen das Zentren- und Nahversorgungskonzept
beschlossen, aufbauend auf das bereits vorliegende Positionspapier zum Einzelhandel
(2003), auf das Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen (2004) sowie das
StädteRegionale Einzelhandelskonzept - STRIKT (10/2008) vor. Eine regelmäßige
Aktualisierung des Konzeptes auf Grundlage eines neu erhobenen Datenbestandes ist
für eine rechtssichere Anwendung Voraussetzung. Deshalb erfolgte 2011 eine
Überarbeitung, die am 08.06.2011 vom Rat beschlossen wurde.
2015 wurde das Konzept erneut aktualisiert, um zum Zeitpunkt der Fertigstellung des
Shoppingcenters "Aquis Plaza" die Einzelhandelssituation in Aachen darzustellen.
Dies ermöglicht eine vergleichende Betrachtung der Auswirkungen in den nächsten
Jahren.
Das Zentren- und Nahversorgungskonzept 2015 baut auf dem vorangegangenen Konzept
auf und schreibt dieses fort. Aufgabe des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist
insbesondere die Umsetzung der Forderung, großflächigen Einzelhandel nur noch in
den Innenstädten und Stadtteilzentren anzusiedeln. Vorhandene Zentren sollen
benannt und räumlich definiert werden. Bei Anfragen zur Ansiedlung großflächiger
Einzelhandelsvorhaben ist das Zentren- und Nahversorgungskonzept künftig unter
Einbeziehung der gesetzlichen Vorgaben eine Entscheidungsgrundlage.
Weiterhin ist es Entscheidungsgrundlage bei Ansiedlungen von nahversorgungsrelevantem Einzelhandel.
Wie auch bei den vorgenannten Konzepten und Gesetzesvorgaben wird das Ziel
verfolgt, die Zentren als lebendige Mittelpunkte der Städte zu erhalten und die
Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auch vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels zu sichern.
Dies kann nur gelingen, wenn ein umfassendes und abwechslungsreiches
Einzelhandelsangebot die Funktionsfähigkeit der Zentren gewährleistet.

4

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

2. Vorliegende
Gutachten
2.1

Positionspapier zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt Aachen

Seit November 2003 liegt das Positionspapier zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt
Aachen vor, das eine auf den Handel bezogene gesamtstädtische Sicht einnimmt. Außer
einer Bestandsaufnahme und Analyse der Einzelhandelssituation verfolgt das
Positionspapier insbesondere folgende Zielsetzung:
•
Sicherung und Entwicklung der oberzentralen Funktion des
Einzelhandelsstandortes Aachen
•
Stärkung der Innenstadt und der Stadtteilzentren
•
Sicherung der Nahversorgung
Zur Umsetzung dieser Ziele empfiehlt das Positionspapier u.a., großflächigen
Einzelhandel in der Innenstadt und Stadtteilzentren anzusiedeln und zur Sicherung
einer flächendeckenden Nahversorgung die Aufstellung eines Nahversorgungskonzeptes.

2.2

Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen

Das bis zum Jahr 2006 geltende Nahversorgungskonzept wurde im Juli 2004 vom
Planungsausschuss beschlossen und wurde seitdem bei allen Anfragen für
nahversorgungsrelevanten Einzelhandel erfolgreich angewendet. Die im Konzept
dargestellte Abgrenzung der Versorgungslagen einschließlich ihrer
Entwicklungsbereiche entsprach jedoch nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung bzw.
Gesetzeslage. Aus diesem Grund war es erforderlich, das Nahversorgungskonzept zu
überarbeiten und eine parzellenscharfe Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche
vorzunehmen. Die wesentlichen Aussagen des Nahversorgungskonzeptes wurden in das
Zentrenkonzept übernommen.

2.3

Städteregionales Einzelhandelskonzept (STRIKT) Aachen

Für die StädteRegion Aachen (Stadt und Kreis Aachen) wurde ein regionales
Einzelhandelskonzept (STRKT, BBE, Köln 2008) erstellt. Das Konzept legt eine
detaillierte Verkaufsflächenerhebung vor und ermittelt die Kaufkraftbewegungen im
Bereich der StädteRegion Aachen. Im Juni 2010 erfolgte ein Einzelhandelsmonitoring
für die StädteRegion Aachen mit einer aktuellen Datenerfassung.
Ein Hauptziel des STRIKT ist die interkommunale Abstimmung zur Ansiedlung von
großflächigem Einzelhandel in der Region. Es wurde ein Prüfverfahren entwickelt,
mit Hilfe dessen festgestellt werden kann, ob die gemeinsam vereinbarten Kriterien
eingehalten werden und das Vorhaben interkommunal konsensfähig ist.
Dieses Verfahren wird angewendet bei großflächigen Vorhaben mit
•
zentrenrelevanten Kernsortimenten,
•
nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten und
•
nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten.
Darüber hinaus wurden gemeinsame Ziele entwickelt für die Sicherung der
Nahversorgung, für die Bestimmung von nahversorgungs-relevanten-,
zentrenrelevanten- bzw. nicht-zentrenrelevanten Sortimenten und für die Abgrenzung
von Zentren, in denen sich Einzelhandel künftig ansiedeln sollte.
Es wurde eine Hierarchie der zentralen Versorgungsbereiche festgelegt, bei der die
City Aachen (Innenstadt) als Oberzentrum (A-Zentrum) Versorgungsfunktion für die
gesamte Städteregion übernimmt. Die jeweils größten zentralen Versorgungsbereiche
5

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

der verschiedenen kreisangehörigen Kommunen übernehmen als Hauptzentren (B-Zentren)
Versorgungsfunktion für die eigene Kommune. Stadtteilzentren übernehmen
Ergänzungsfunktionen auf Teilraumebene.
Um als Stadtteilzentren qualifiziert zu werden, müssen Ortsteile über folgende
Voraussetzungen verfügen:
Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage
Einzelhandelsdichte
Nahversorgungsfunktion

ergänzende Einzelhandelsfunktionen

Einzelhandelszentralität des Zentrums

mindestens 8.000 EW. im Stadtteil /
im Versorgungsbereich
Lage im historischen Ortskern /
zentrale Lage im Stadtteil
mindestens 30 Einzelhandelsbetriebe
ansässig
mindestens ein Lebensmittelmarkt
ansässig
Verkaufsfläche in nahversorgungs- und
zentrenrelevanten Sortimenten
insgesamt 1.500 m²
Umsatz des ansässigen Einzelhandels
entspricht mindestens 20 % der
Kaufkraftbasis im Stadtteil /
Verflechtungsbereich

Quelle: BBE
Um die Leistungsfähigkeit der Zentren zu sichern und auszubauen, sollen
Neuansiedlungen und Erweiterungen großflächiger Einzelhandelsvorhaben mit
überwiegend zentrenrelevanten Sortimenten nur noch innerhalb der vorgenannten
Zentren erfolgen. Sonstige Standortbereiche mit Einzelhandelsbesatz sollen von den
Kommunen als Nahversorgungszentren qualifiziert werden.
Die jeweiligen Versorgungsbereiche sollen von den Kommunen eigenverantwortlich
gebietsscharf abgegrenzt und entsprechend eingestuft werden.

3. Gesetzliche
Vorgaben
Gesetzliche Grundlagen für das Zentren- und Nahversorgungskonzept sind sowohl das
Baugesetz-buch (BauGB) als auch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie der
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan Großflächiger
Einzelhandel. Eine weitere Grundlage bildet der Einzelhandelserlass für das Land
NRW.
Um die nachfolgend aufgeführten Regelungen in Bezug auf "zentrale
Versorgungsbereiche" rechtssicher anwenden zu können, ist es erforderlich, diese
Zentren räumlich zu fixieren, zu begründen und durch Ratsbeschluss zu legitimieren.

3.1.

Baugesetzbuch (BauGB)

Mit der Überarbeitung des BauGB vom 21.12.2006 als "Gesetz zur Erleichterung von
Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte", bietet dieses nun eine neue
Gesetzesgrundlagen zum Schutz der Innenstädte. In den Gesetzestext wurde der § 9
(2a) aufgenommen, der "zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbraucher-nahen Versorgung und der
Innenentwicklung der Gemeinden" die Möglichkeit bietet, Bebauungspläne
aufzustellen, in denen festgesetzt werden kann, dass nur bestimmte Nutzungsarten
6

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

zulässig sind. Diese Regelung bezieht sich insbesondere auf die Steuerung des
Einzelhandels. Das BauGB weist darauf hin, dass dabei städtebauliche
Entwicklungskonzepte zu berücksichtigen sind, die "Aussagen über die zu erhaltenden
oder zu entwickelnden zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde" enthalten.
Der § 34 BauGB regelt die "Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb im Zusammenhang
bebauter Ortsteile". Auf Grundlage des § 34 BauGB werden Vorhaben geprüft, die
nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen.
Der § 34 (3) bzw. (3a) bietet die Möglichkeit, auch ohne Bauleitplanverfahren
Vorhaben zu verhindern, die schädliche Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche haben oder die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung
beeinträchtigen.

3.2

Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen,
Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

Der Teilplan Großflächiger Einzelhandel trat am 12. Juli 2013 in Kraft. Er besteht
aus textlichen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Diese textlichen
Festlegungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels werden als "Ziele" und
"Grundsätze" formuliert. Ziele verbindliche Vorgaben, die in der Bauleitplanung zu
beachten sind und nicht durch Abwägung überwunden werden können. Dagegen sind
Grundsätze Vorgaben, die zu berücksichtigen sind und in der Abwägung überwunden
werden können.
Der Teil enthält die nachfolgend aufgeführten Ziele und Grundsätze (nur
Überschriften):
1 Ziel:
2 Ziel:

Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen
Zentrenrelevante Kernsortimente: Standorte nur in zentralen
Versorgungsbereichen
3 Ziel:
Beeinträchtigungsverbot
4 Grundsatz: Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche
5 Ziel:
Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil
zentrenrelevanter Randsortimente
6 Grundsatz: Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche
zentrenrelevanter Randsortimente
7 Ziel:
Überplanung von vorhandenen Standorten
8 Ziel:
Einzelhandelsagglomerationen
9 Grundsatz: Regionale Einzelhandelskonzepte
10 Ziel:
Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des § 11 (3)
BauNVO
Anlage ist weiterhin eine Liste der Sortimente, die in jedem Fall als zentren- /
nahversorgungsrelevant einzustufen sind.
Grundsätzlich entsprechen sowohl die Regelungen und Vorgaben des STRIKT als auch
die des Aachener Zentren- und Nahversorgungskonzeptes den Vorgaben der
Landesplanung.

3.3

Einzelhandelserlass

Der Ministerialerlass zur "Ansiedlung von Einzelhandelsgroßbetrieben;
Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlass)" vom 22.09.2008
bietet ebenfalls eine Entscheidungshilfe insbesondere bei der Ansiedlung von
großflächigen Vorhaben.
Der Einzelhandelserlass verfolgt die Zielsetzung, lokale und regionale
Versorgungsstrukturen zu erhalten und zu schaffen. Es wird ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen
•
den Einzelhandelsstandorten (Innenstadt/Nebenzentren, wohnortbezogene und
dezentrale Lagen),
7

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

den einzelnen Handelsbetriebsformen (Branchenmischung,
Betriebsformenmischung) und
•
den Angebotsstrukturen zwischen der Stadt und dem Umland
angestrebt.
Da der Einzelhandelserlass noch Bezug nimmt auf das Landesentwicklungsprogramm LEPro vom 19.06.2007, das inzwischen durch den Teilplan Großflächiger Einzelhandel
(s.o.) ersetzt wurde, ist eine Überarbeitung des Erlasses erforderlich.
•

3.4

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Der § 11 (3) BauNVO enthält die Regelung, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe
außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig sind. In
der BauNVO wird festgelegt, dass im Regelfall dann von negativen Auswirkungen
auszugehen ist, wenn die Geschossfläche 1.200 m² überschreitet. Daraus ergibt sich
entsprechend der aktuellen Rechtsprechung eine Verkaufsfläche von 800 m² als
Schwellenwert für die Großflächigkeit.
Diese Vorschrift ist jedoch widerlegbar, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass
solche Auswirkungen trotz Überschreitung der 1.200 qm Geschossfläche (800 m²
Verkaufsfläche) nicht vorliegen (Nachweis der Atypik). In Bezug auf die
Auswirkungen sind dabei insbesondere die Gliederung und Größe der Gemeinden und
ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und
das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen.

4. Bestandsaufnahme
Einzelhandel
Um die zentralen Versorgungsbereiche in Aachen festlegen zu können, ist eine
detaillierte und aktuelle Aufnahme des Einzelhandelsbestandes erforderlich. Die auf
die Stadt Aachen bezogenen Daten wurden durch die BBE Köln im Jahr 2005 im Rahmen
der Erstellung des STRIKT ermittelt und 2008, 2009 und 2010 aktualisiert.
Die Stadt Aachen hat 2015 die Futura Consult, Dr. Kummer, Eschweiler beauftragt
eine vollständige Bestandserfassung im gesamten Stadtgebiet durchzuführen.
Das Ergebnis ist unter Punkt 5 - Angebots- und Nachfrageanalyse für die Stadt
Aachen - dargestellt. Die erneute detaillierte Bestandserfassung zeigt teilweise
erhebliche Abweichungen von den bisherigen Daten. Insbesondere die
Gesamtverkaufsfläche (2011: 479.013 qm, 2015: 408.910 qm) und die Anzahl der
Einzelhandelsbetriebe (2011: 2.075, 2015: 1.562 Betriebe) ist deutlich geringer
geworden. Als Ursache wurde festgestellt, dass einerseits Fehler in den bisherigen
Bestandsaufnahmen vorlagen, andererseits sind sie aber den in der Einleitung
geschilderten Prozessen geschuldet. Die Abnahme der Verkaufsfläche (- 14 %) ist
nicht so deutlich wie der Rückgang der Einzelhandelsbetriebe (- 24 %). Großflächige
Einzelhandelsbetriebe, insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel, vergrößern ihre
Verkaufsfläche, jedoch der kleinteilige Einzelhandel, vor allem in Randlagen - aber
auch in zentralen Versorgungsbereichen, geht zurück. Teilweise tragen auch
überhöhte Mietforderungen oder Nachfolgeprobleme dazu bei. Leerstand wird zunehmend
umgewandelt in Dienstleistungen oder in Wohnraum.
Der Trend, dass bei steigenden oder auch stagnierenden Verkaufsflächen, die Anzahl
der Einzelhandelsbetriebe zurückgeht, ist deutschlandweit zu verzeichnen - in
Aachen ist er sehr ausgeprägt.

8

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Die nachfolgenden Daten sind Grundlage für die Aktualisierung des Zentren- und
Nahversorgungskonzeptes. In Bezug auf die Bevölkerung wurden im aktuellen Konzept
nur diejenigen Einwohner berücksichtigt, die ihren Hauptwohnsitz in Aachen haben.
Die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche wurden mit der Bezirksregierung
Köln und dem Arbeitskreis Einzelhandel (STRIKT) abgestimmt.

5. Angebots- und Nachfrageanalyse für die Stadt Aachen
In der Stadt Aachen gibt es insgesamt 1.565 Einzelhandelsbetriebe mit einer
Verkaufsfläche von ca. 409.580 qm.
Die Jahresumsatzleistung des Aachener Einzelhandels beläuft sich auf ca. 1.502,8
Mio. EUR. Die höchsten Umsatzleistungen werden in den Branchen Nahrungs- und
Genussmittel (ca. 372 Mio. EUR) sowie bei Bekleidung / Wäsche (ca. 218 Mio. EUR)
erzielt (siehe Tab. 1).
Bezieht man die Einzelhandelsverkaufsfläche auf die Einwohnerzahl, ergibt sich ein
Dichtewert (Arealitätskennziffer) von ca. 1,73 qm je Einwohner. (Zu berücksichtigen
ist, dass nur die Einwohner mit Hauptwohnsitz in Aachen in Ansatz gebracht wurden.)
Erheblichen Anteil daran hat die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel mit einer
Gesamtverkaufsfläche von ca. 78.245 qm. Flächenmäßig starke Anbieter in dieser
Branche sind z.B. Aldi/Edeka im Hirschcenter, das Real-SB-Warenhaus, Kaufland und
Rewe am Krugenofen. Weitere Angebotsschwerpunkte liegen im Bereich des
Möbeleinzelhandels mit ca. 78.120 qm sowie bei Bekleidung/Wäsche mit ca. 71.320 qm.

Tab. Potential- und Leistungsdaten des Einzelhandels in Aachen 2015
Kaufkraftkennziffer1):
Bevölkerung2):

Potentialdaten Aachen

96,83
236.420

Warengruppen
1 Nahrungs- und Genussmittel
2 Bäcker / Metzger
3 Drogerie, Parfümerie, Kosmetik
4 Pharmazie, Orthopädie
5 Blumen, Zoo, Heimtierbedarf
6 PBS, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher
überwiegend kurzfristiger Bedarf
7 Bekleidung, Wäsche
8 Schuhe (ohne Sportschuhe), Lederwaren
9 Gartenbedarf (ohne Gartenmöbel)
10 Baumarktsortiment
11 GPK / Hausrat / Geschenkartikel
12 Spielwaren, Hobby, Basteln, Musikinstrumente
13 Sportartikel, Fahrräder, Camping
überwiegend mittelfristiger Bedarf
14 Teppiche, Gardinen, Deko, Sicht u. Sonnenschutz
15 Bettwaren, Haus-, Tisch-, Bettwäsche
16 Möbel (inkl. Bad-, Garten-, Büromöbel)
17 Elektro, Leuchten, sonst. hochwertige Haushaltsgeräte
18 UE, Musik, Video, PC, Drucker, Kommunikation
19 Foto, Optik, Akustik
20 Uhren / Schmuck
überwiegend langfristiger Bedarf
21 sonstiges

Quelle: IBH retail consultants 2015

Verkaufsfläche in qm

Umsatz

Kaufkraftbindung

Deutschland
1.478
261
223
449
76
197
2.684
465
106
79
472
76
96
82
1.376
63
59
286
127
305
109
50
999
51

Aachen
1.431
253
216
435
74
191
2.599
450
103
76
457
74
93
79
1.332
61
57
277
123
295
106
48
967
49

in Mio. € p.a.
338,35
59,75
51,05
102,79
17,40
45,10
614,44
106,45
24,27
18,09
108,05
17,40
21,98
18,77
315,00
14,42
13,51
65,47
29,07
69,82
24,95
11,45
228,70
11,68

insgesamt
78.245
3.715
15.325
2.735
4.160
9.615
113.795
71.320
16.095
12.560
32.540
12.570
5.610
11.840
162.535
5.795
5.315
78.120
8.375
14.250
3.320
2.360
117.535
15.715

davon ZVB
32.785
2.635
11.015
1.825
1.020
8.715
57.995
63.285
10.415
750
1.680
10.635
4.855
6.050
97.670
2.365
3.000
12.180
4.870
12.100
2.985
2.320
39.820
8.095

in Mio. € p.a.
371,81
68,28
71,38
117,74
17,77
52,86
699,85
217,70
48,16
21,68
54,65
32,16
22,99
26,06
423,40
16,36
14,78
116,74
44,60
89,03
27,42
19,45
328,38
51,13

in %
109,9
114,3
139,8
114,5
102,2
117,2
113,9
204,5
198,5
119,9
50,6
184,9
104,6
138,8
134,4
113,4
109,5
178,3
153,4
127,5
109,9
169,9
143,6
438,0

5.110

4.948

1.169,8

409.580

203.580

1.502,8

128,5

Einzelhandel insgesamt
1)

Leistungsdaten Aachen

Prokopf-Ausgaben in € pro Jahr Marktpotential

2) Quelle: Stadt Aachen

ZVB = zentraler Versorgungsbereich

Rundungsdifferenzen möglich

Bevölkerung m it Hauptw ohnsitz

Quelle: Erhebungen und Berechnungen Futura Consult Dr. Kummer

9

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Das Oberzentrum Aachen verfügt im Bereich des Einzelhandels über einen
Bedeutungsüberschuss, der sich in einer insgesamt hohen Einzelhandelszentralität
niederschlägt. Der Umsatz im Einzelhandel (ca. 1.502,8 Mio. EUR) erreicht eine
Größenordnung von ca. 128,5 % des im Stadtgebiet verfügbaren
einzelhandelsrelevanten Kaufkraftvolumens (ca. 1.169,8 Mio. EUR, siehe Tab. 1). Per
Saldo generiert der in Aachen ansässige Einzelhandel somit einen Kaufkraftzufluss
von ca. 333 Mio. EUR.

Quelle: Erhebungen und Berechnungen Futura Consult Dr. Kummer

In der mit ca. 371,8 Mio. EUR umsatzstärksten Branche Nahrungs- und Genussmittel
wird ein Zentralitätsindex von ca. 109,9 % erreicht. Dies bedeutet, dass der
Lebensmitteleinzelhandel bezogen auf die Gesamtstadt per Saldo Kaufkraftzuflüsse
von ca. 33,5 Mio. EUR generiert.
Hohe Zuflüsse von ca. 111,3 Mio. EUR sind auch für die Warengruppe
Bekleidung/Wäsche festzustellen. Dagegen sind per Saldo deutliche Kaufkraftabflüsse
in der Warengruppe Baumarktsortiment (- ca. 53,4 Mio. EUR) zu verzeichnen.

10

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Quelle: Erhebungen und Berechnungen Futura Consult Dr. Kummer

In Bezug auf die einzelnen Bedarfsstufen (kurz-, mittel- und langfristiger Bedarf)
ist festzustellen, dass das Oberzentrum Aachen im Bereich des kurzfristigen Bedarfs
über ca. 113.795 qm Verkaufsfläche, im Bereich des mittelfristigen Bedarfs über ca.
162.535 qm Verkaufsfläche und im Bereich des langfristigen Bedarfs über ca. 117.535
qm Verkaufsfläche verfügt. Auf sonstige Verkaufsflächen, zu denen auch die nach
Einkaufswochen wechselnden Aktionsflächen der Lebensmittel-Discounter zählen,
entfallen ca. 15.715 qm Verkaufsfläche.

11

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Quelle: Erhebungen und Berechnungen Futura Consult Dr. Kummer

Daraus leitet sich ab, dass das Oberzentrum Aachen im Bereich des kurzfristigen
Bedarfs eine Kaufkraftbindung von ca. 113,9 %, im Bereich des mittelfristigen
Bedarfs von ca. 134,4 % und im Bereich des langfristigen Bedarfs von ca. 143,6 %
aufweist.

12

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Im Hinblick auf die Handelsstrukturen ist festzustellen, dass sich ein erheblicher
Anteil in der Aachener Kernstadt konzentriert. Hier befinden sich ca. 356.000 qm
Verkaufsfläche (ca. 87 % der Gesamtausstattung), auf denen ein Umsatz von ca. 1.270
Mio. EUR (ca. 85 % der gesamten Umsatzleistung) erwirtschaftet wird.

Räumliche Verteilung des Einzelhandels in Aachen

Quelle: Stadt Aachen

13

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

6. Konzept
Ziel des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist die Festlegung der zentralen
Versorgungsbereiche der Stadt Aachen. Diese setzen sich zusammen aus dem
•
Hauptzentrum (City Aachen)
•
Stadtteilzentren
•
Nahversorgungszentren
Diese Einteilung entspricht den Empfehlungen des STRIKT.
Die zentralen Versorgungsbereiche gelten als schützenswerte Bereiche u.a. i.S.v. §
34 (3) oder auch § 2 (2) BauGB.
Unter Berücksichtigung der funktionalen wie auch der städtebaulichen Aspekte wurden
die einzelnen Versorgungsbereiche der Stadt Aachen geprüft, entsprechend
klassifiziert und räumlich abgegrenzt.
In Bezug auf die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben (> 800 m²
Verkaufsfläche) mit zentrenrelevanten Sortimenten gilt folgende Regelung:

Großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten soll nur innerhalb des Hauptzentrums oder
der Stadtteilzentren angesiedelt werden.
Neu- oder Erweiterungsplanungen großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandelsbetriebe fügen sich entsprechend dieser Zielsetzung nur dann ein, wenn der künftige
Umsatz die im Verflechtungsbereich des jeweiligen Zentrums verfügbare
vorhabenrelevante Kaufkraft nicht übersteigt.
Standort für Vorhaben mit Bedeutung sowohl für das Stadtgebiet als auch die Region
Aachen ist die Aachener City, die als Oberzentrum Versorgungsfunktion für die
gesamte Städteregion übernimmt.
Standort für Vorhaben, die Versorgungsfunktion für einzelne Stadtteile übernehmen,
sind die Stadtteilzentren.
Darüber hinaus ist die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben bis 800 m² VK im
gesamten Stadtgebiet möglich, unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um durch
Bauleitplanung festgesetzte Ausschlussgebiete (z.B. durch schriftliche
Festsetzungen in Gewerbegebieten) handelt oder der umgebende Gebietscharakter
entgegensteht.

6.1

Zentraler Versorgungsbereich - City Aachen (Hauptzentrum) (s. Anhang II)

Die City Aachen ist das Hauptzentrum Aachens und übernimmt somit
Versorgungsfunktion nicht nur für das Stadtgebiet sondern entsprechend seiner
oberzentralen Funktion auch für die gesamte Städteregion (Stadt und Kreis Aachen).
Die Aachener Innenstadt verfügt über alle Anforderungen, über die ein Hauptzentrum
definiert wird:
•
ein vielfältiges und dichtes Angebot an Dienstleistungs- und
Gastronomiebetrieben, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten, Angebote aus
dem medizinischen Bereich, Bürodienstleistungen und öffentliche Einrichtungen
•
der Einzelhandel ist eine der dominierenden Leitnutzungen
•
nahezu geschlossene Schaufensterfronten in den Hauptgeschäftsbereichen
•
Vielfalt der Branchen und Absatzformen
•
Branchenstruktur mit weit überwiegenden Sortimenten des mittel- und
langfristigen Bedarfs
•
ausgewogener Besatz an den innerstädtischen Leitsortimenten Schuhe und
Bekleidung
14

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

In den Randbereichen nimmt die Nutzungsintensität des Einzelhandels ab und andere
Nutzungen wie Gewerbe und Wohnen sind anzutreffen.
Auf Grundlage des erhobenen Einzelhandelsbesatzes, der in den Darstellungen durch
rote Punkte markiert ist (s. Karten im Anhang) und aufgrund der für Aachen
spezifischen Ringstruktur, bietet sich als Umgrenzung des Hauptzentrums der
Alleenring an, der die historisch gewachsene Innenstadt Aachens umgibt. Gegenüber
der Abgrenzung aus 2011 erfolgten keine Veränderungen.
Die höchste Einzelhandelskonzentration liegt innerhalb des inneren Grabenringes.
Da sich der Einzelhandelsbesatz entlang der Ausfallstraßen auch über den Alleenring
hinweg fortsetzt und dieser unmittelbar an das Zentrum angebunden ist, wurden die
Übergangsbereiche mit einbezogen.
Dagegen sind Bereiche aus der Umgrenzung ausgenommen, in denen die Wohnnutzung
dominiert und die aufgrund ihrer städtebaulichen Struktur und der
Verkehrserschließung insbesondere für die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels
nicht geeignet sind.
Die Fläche liegt innerhalb des im Regionalplan dargestellten Allgemeinen
Siedlungsbereiches (ASB) und verfügt über eine gute verkehrliche Einbindung in das
öffentliche Personennahverkehrsnetz.
In der Aachener Innenstadt befinden sich ca. 874 Betriebe mit einer Verkaufsfläche
von insgesamt ca. 154.650 m², das sind ca. 38 % der gesamten Verkaufsflächen in
Aachen. Der innerstädtische Umsatz von ca. 667 Mio. EUR beträgt ca. 45 % des
gesamtstädtischen Umsatzes (ca. 1,5 Mrd. EUR).
In Bezug auf die Sortimentsstruktur lässt sich feststellen, dass der größte Anteil
der innerstädtischen Verkaufsflächen auf die für die Attraktivität und Ausstrahlung
einer Innenstadt besonders wichtigen Warengruppen Bekleidung / Textilien und Schuhe
/ Lederwaren fällt.
Innerhalb der Umgrenzung befinden sich die Haupt-Einkaufslagen Adalbertstraße,
Großkölnstraße/Markt/Krämerstraße/ Ursulinerstraße und Dahmengraben/Holzgraben
/Friedrich-Wilhelm-Platz mit den für derartige Einkaufslagen typischen
großflächigen "Frequenzbringern" (Kaufhäuser, Filialbetriebe wie z.B. Kaufhof,
Saturn, Sinn-Leffers, Lust for Life, C&A, H&M) sowie die entsprechenden
Parkplatzflächen. In der unteren Adalbertstraße wird im Oktober 2015 das ShoppingCenter "Aquis Plaza" eröffnen. Die (maximal) 29.230 m² Verkaufsfläche bedeuten
einen erheblichen Flächenzuwachs in der Innenstadt. Im Bereich der Altstadt
(Markt/Rathaus) ist derzeit ein Wandel vom Einzelhandel zur Gastronomie zu
beobachten.
Ziel ist, auch künftig ein lebendiges und attraktives innerstädtisches Zentrum zu
erhalten und zu entwickeln. In Bezug auf den Einzelhandel bleibt die Innenstadt
Ansiedlungsstandort für groß- und kleinflächige Einzelhandelsbetriebe, insbesondere
mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten. Sie tragen dazu bei, dass
Aachen als Einkaufsstadt in der Städteregion seine Bedeutung erhält und
weiterentwickelt. Neue zeitgemäße Projekte, wie die Aquis Plaza (Adalbertstraße)
unterstützen diese Zielsetzung und entsprechen den Anforderungen des
Zentrenkonzeptes. Neben den großflächigen Ansiedlungen sollen auch inhabergeführte
Fachgeschäfte positioniert werden und Standortgemeinschaften unterstützt werden.
Die Attraktivität des Einzelhandelsstandorts wird weiterhin unterstützt durch
stadtgestalterisch aufwertende Maßnahmen sowie durch ein ausreichendes
Stellplatzangebot und eine optimale Verkehrsanbindung, sowohl für den
Individualverkehr als auch für öffentliche Verkehrsmittel.
Weiterhin ist die Innenstadt ein wichtiger Standort für die Nahversorgung. Aufgrund
des hohen Wohnanteils ist eine fußläufig gut erreichbare Versorgung der Bevölkerung
zu gewährleisten. Diese wurde in der Vergangenheit weiter ausgebaut, wie im
Bereich des Kapuzinerkarrees (Rewe), oder des City Centers (Aldi, Denn´s Biomarkt).
Die Festlegung als Hauptzentrum gewährleistet Ansiedlungsmöglichkeiten auch für
großflächige Lebensmittelmärkte.
15

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

6.2

Stadtteilzentren

Im Rahmen des STRIKT wurde vereinbart, dass Stadtteilzentren bestimmte Kriterien
(s. Pkt. 2.3) erfüllen müssen, um als solche eingestuft zu werden. Anhand dieser
Kriterien wurden die zentralen Lagen in Aachen funktional qualifiziert und räumlich
abgegrenzt. In den Karten (s. Anhang) sind die vorhanden Einzelhandelsbetriebe mit
Punkten markiert, geplante und bestehende Standorte der Lebensmittelmärkte wie
Discounter (z.B. Aldi, Lidl, Netto) oder Vollsortimenter (z.B. Rewe, Kaisers,
Edeka) sind mit Sternen markiert.
Den Zentren sind Einzugsbereiche zugeordnet mit Angabe der hier lebenden Einwohner
(s. Karte "Einwohner – Einzugsbereiche", Anhang XVI). Der Einzugsbereich der
Stadtteilzentren, als Ansiedlungsbereich für großflächigen zentren- und
nahversorgungsrelevanten Einzelhandel umfasst in der Regel einen ganzen Stadtteil.
Dies führt dazu, dass in den besonders dicht besiedelten Bereichen im Aachener
Osten sich die Einzugsbereiche der Stadtteilzentren und der Nahversorgungszentren
überschneiden. Insgesamt entspricht bzw. unterschreitet die in der Nahversorgung
gebundene vorhandene Kaufkraft die Summe der Kaufkraft der in den Einzugsbereichen
lebenden Einwohner.
Als Stadtteilzentren sind nur die Stadtteile Aachens eingestuft, die sowohl die
bereits genannten Kriterien des STRIKT erfüllen, als auch aufgrund ihrer
städtebaulichen Struktur und Verkehrsanbindung in der Lage sind großflächigen,
zentrenrelevanten Einzelhandel aufzunehmen. Außer den nachfolgend genannten
Stadtteilzentren würden hinsichtlich ihrer Einwohnerzahl und
Einzelhandelsausstattung auch weitere Stadtteile den Anforderungen entsprechen
(Haaren, Walheim). Hier würde die Ansiedlung großflächiger Fachmärkte sich jedoch
negativ auf die bestehende kleinteilige Einzelhandelsstruktur auswirken. Die
Ausweisung von Nahversorgungszentren ermöglicht die Ansiedlung von (großflächigen)
Nahversorgungsbetrieben und schützt und fördert die vorhandenen Geschäftslagen.
Das bisherige Stadtteilzentrum Eilendorf verfügt nicht mehr über die
Mindestanforderungen eines Stadtteilzentrums. Der kleinteilige Einzelhandelsbesatz
entlang der Von-Coels-Straße hat in den letzten Jahren stetig abgenommen. Deshalb
werden nun die beiden zentralen Lagen des Stadtteils (Von-CoelsStraße/Severinstraße und Von-Coels-Straße/Eilendorfer Markt) als
Nahversorgungszentren eingestuft.
Nachfolgend sind die Bereiche aufgeführt, die den o.g. Anforderungen entsprechen.
6.2.1 Burtscheid (s. Anhang III)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage
Einzelhandelsdichte
Nahversorgungsfunktion
ergänzende Einzelhandelsfunktionen

Einzelhandelszentralität
des Zentrums
Zentrenklassifizierung

Anforderung:
ca. 8.000 EW. im Stadtteil / im
Versorgungsbereich
Lage im historischen Ortskern /
zentrale Lage im Stadtteil
mindestens 30 Einzelhandelsbetriebe ansässig
mindestens ein Lebensmittelmarkt
ansässig
Verkaufsfläche in nahversorgungsund zentrenrelevanten Sortimenten
insgesamt 1.500 m²
Umsatz des ansässigen
Einzelhandels entspricht
mindestens 20 % der
Kaufkraftbasis

Vorhanden:
ca. 27.800 EW
ja
ca. 56
2
Lebensmittelmärkte
ca.

5.245 m²

ca. 38 %

Stadtteilzentrum
16

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Aufgrund seiner Einzelhandelsausstattung und seiner städtebaulichen Lage ist das
Burtscheider Stadtteilzentrum geeignet, Versorgungsfunktion auf Stadtteilebene zu
übernehmen. Der Einwohnereinzugsbereich setzt sich zusammen aus den Bezirken
Beverau, Burtscheid-Kurgarten, Burtscheid-Abtei, Steinebrück, Marschiertor (teilw.)
und Hangeweiher (teilw.).
Das Stadtteilzentrum weist zwei Schwerpunkte auf, den Bereich Krugenofen und den
Bereich Burtscheider Markt/ Kapellenstraße. Gegenüber der Abgrenzung aus 2011
wurden die beiden Teilbereiche in einem Versorgungsbereich zusammengefasst. Dabei
wurde der Bereich Kasinostraße aufgrund des fehlenden Einzelhandelsbesatzes nicht
mehr einbezogen.
Am Krugenofen, einer verkehrlich stark frequentierten Ausfallstraße in das südliche
Stadtgebiet und nach Belgien, bietet ein SB-Warenhaus (Rewe) auch über die
Nahversorgung hinaus ergänzende Versorgung mit Gütern des mittel- und langfristigen
Bedarfs. Ergänzt wird dieses Angebot durch weitere Geschäfte und Gaststätten.
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der dadurch bedingten für Fußgänger
unattraktiven Situation nimmt der Einzelhandelsbestand am Krugenofen stetig ab.
Leerstehende Ladenlokale werden zu Wohnungen umgebaut.
Der Burtscheider Markt und die Kapellenstraße bilden das historische Zentrum
Burtscheids. Hier befinden sich außer einem Super- und Drogeriemarkt (Kaisers, DM)
zahlreiche Geschäfte, Dienstleistungseinrichtungen und Gaststätten, die dazu
beitragen, dass diese Fußgängerzone einen attraktiven Geschäftsbereich darstellt nicht nur für Bewohner des Stadtteils, sondern auch für die Gäste des Kurgebietes.
Sowohl die fußläufige Erreichbarkeit, als auch die Anbindung an den ÖPNV ist in
Burtscheid gut.
Ziel ist, im Stadtteilzentrum Burtscheid auch künftig die Ansiedlung hochwertiger
Einzelhandelsbetriebe zu unterstützen, um ein breit gestreutes Sortimentsangebot zu
erhalten. Die Sicherung bzw. Schaffung von Kundenparkplätzen kann dazu beitragen,
die zunehmende Leerstandsentwicklung aufzuhalten.
6.2.2 Brand (s. Anhang IV)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage
Einzelhandelsdichte
Nahversorgungsfunktion
ergänzende Einzelhandelsfunktionen
Einzelhandels-zentralität
des Zentrums
Zentrenklassifizierung

Anforderung:
ca. 8.000 EW. im Stadtteil / im
Versorgungsbereich
Lage im historischen Ortskern /
zentrale Lage im Stadtteil
mindestens 30 Einzelhandelsbetriebe
ansässig
mindestens ein Lebensmittelmarkt
ansässig
Verkaufsfläche in nahversorgungsund zentrenrelevanten Sortimenten
insgesamt 1.500 m²
Umsatz des ansässigen Einzelhandels
entspricht mindestens 20 % der
Kaufkraftbasis

Vorhanden:
ca. 27.100 EW
ja
ca. 67
3
Lebensmittelmärkte
ca. 6.300 m²

ca. 25 %
Stadtteilzentrum

Aufgrund seiner Einzelhandelsausstattung und seiner städtebaulichen Lage ist das
Stadtteilzentrum Brand geeignet, Versorgungsfunktion auf Stadtteilebene zu
übernehmen. Das Stadtteilzentrum befindet sich im Bereich Trierer Straße, zwischen
Heussstraße und der Freunder Landstraße.
Das Brander Stadtteilzentrum zeichnet sich durch seine gute Einzelhandelsausstattung für den täglichen und mittelfristigen Bedarf aus mit einer Versorgungsfunktion über den eigenen Stadtteil hinaus. Der Einzugsbereich der Einwohner setzt
sich zusammen aus den Bezirken Brand, Forst (teilw.), Oberforstbach (teilw.) und
Kornelimünster.
17

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte die Änderung, dass an der Trierer Straße
ein ehemaliges Tankstellengrundstück am nordwestlichen Ende des Versorgungsbereiches einbezogen wurde. Hier ist die Ansiedlung eines Discounters (Lidl)
geplant.
Die entlang der Trierer Straße gelegenen Einzelhandelsbetriebe bieten ein breit
gefächertes Sortimentsangebot. Sie profitieren nicht nur von der Einwohnerstärke
des Versorgungsbereiches, sondern auch von der Lage an dieser stark befahrenen
Radialen. Nahversorgungsfunktion übernehmen die an der Heussstraße gelegene
Vollsortimenter Edeka sowie die Discounter Aldi und Netto an der Trierer Straße.
Die fußläufige Erreichbarkeit der Lebensmittelmärkte ist für große Teile des
Einzugsgebietes nicht gegeben, die Anbindung über den ÖPNV ist dagegen gut.
Der außerhalb des Stadtteilzentrums liegende großflächige Vollsortimenter (Rewe) an
der Freunder Landstraße liegt zwar nicht mehr in integrierter Lage, ist aber
wichtiger Bestandteil der Brander Nahversorgung. Er kann im Bedarfsfall über die
Bauleitplanung gesichert werden.
Um die Versorgungsfunktion des Stadtteilzentrums Brand zu stärken, ist geplant, den
Nahversorgungsstandort im Bereich Trierer Straße/Heussstraße/Rombachstraße
auszubauen und neu zu ordnen. Ziel ist, die ansässigen Betriebe baulich
zusammenzufassen mit einer gemeinsamen Erschließung und Stellplatzanlagen. Diese
Entwicklung soll über die Bauleitplanung gesichert werden.
6.2.3 Elsassstraße (s. Anhang V)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage
Einzelhandelsdichte
Nahversorgungsfunktion
ergänzende Einzelhandelsfunktionen
Einzelhandels-zentralität
des Zentrums
Zentrenklassifizierung

Anforderung:
ca. 8.000 EW. im Stadtteil / im
Versorgungsbereich
Lage im historischen Ortskern /
zentrale Lage im Stadtteil
mindestens 30 Einzelhandelsbetriebe
ansässig
mindestens ein Lebensmittelmarkt
ansässig
Verkaufsfläche in nahversorgungsund zentrenrelevanten Sortimenten
insgesamt 1.500 m²
Umsatz des ansässigen Einzelhandels
entspricht mindestens 20 % der
Kaufkraftbasis

Vorhanden:
ca. 41.100 EW
ja
ca. 78
2
Lebensmittelmärkte
ca.

13.255 m²

ca. 27 %
Stadtteilzentrum

Aufgrund seiner Einzelhandelsausstattung und seiner städtebaulichen Lage ist das
Stadtteilzentrum Elsassstraße geeignet, Versorgungsfunktion auf Stadtteilebene zu
übernehmen. Das Stadtteilzentrum befindet sich im Bereich Adalbertsteinweg/
Elsassstraße/Elsassplatz. Der Einwohnereinzugsbereich setzt sich zusammen aus den
Bezirken Adalbetsteinweg, Panneschopp, Rothe Erde, Trierer Straße, Frankenberg und
Forst (teilw.).
Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung.
Der Adalbertsteinweg/Trierer Straße ist eine der am stärksten befahrenen
Ausfallstraßen Aachens. Die Elsassstraße mit dem Elsassplatz bildet den sozialen
und städtebaulichen Mittelpunkt des Ostviertels. Die Nahversorgung wird gesichert
über einen Supermarkt (Kaisers). Weitere Fachgeschäfte und Fachmärkte mit
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten sowie Gastronomie und
Dienstleistungen ergänzen das Angebot. Durch die Zunahme von Wettbüros in der
Elsassstraße hat allerdings ein Trading-Down-Effekt eingesetzt. Durch entsprechende
Bauleitplanung wurde eine weitere Zunahme von Wettbüros verhindert.
Östlich der Bahntrasse (Bahnhof Rothe Erde) befindet sich das Einkaufszentrum
"Aachen Arkaden" mit einer Verkaufsfläche von derzeit ca. 12.000 m². Außer
18

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

verschiedenen Fachmärkten mit überwiegend zentrenrelevanten Sortimenten ist auch
ein Lebensmitteldiscounter (Netto) ansässig.
Die fußläufige Anbindung in diesem dicht besiedelten Stadtteil ist gut, auch wenn
die die Bahntrasse eine Barriere bildet. Das Zentrum ist überdurchschnittlich gut
an den ÖPNV angebunden, nicht nur durch die Buslinien auf dem Adalbertsteinweg,
sondern auch durch die Anbindung an die Bahn (Bahnhof Rothe Erde).
Zielsetzung für den Bereich Elsassstraße ist der Erhalt eines lebendigen
Stadtteilzentrums. Vor allem das Angebot im Bereich Elsassstraße und
Adalbertsteinweg soll gesichert und durch stadtgestalterische und verkehrliche
Maßnahmen unterstützt werden.

6.3

Nahversorgungszentren

Der Strukturwandel im Einzelhandel hält insbesondere im Bereich der Nahversorgung
an. Nach wie vor besteht der Trend zu großen Betriebsformen bzw. zu einem Anwachsen
der Verkaufsflächen (VK). Die vorhandene Kaufkraft wird von immer wenigeren, dafür
flächenmäßig größeren Lebensmittelmärkten gebunden.
Nicht nur die Lebensmitteldiscounter, sondern auch die Lebensmittelmärkte mit
vollem Sortiment (Vollsortimenter wie z.B. Rewe, Edeka) konzentrieren ihre
Standorte, fordern dabei einen zunehmenden Flächenbedarf ein.
Die Standortwahl ist oft autokundenorientiert mit großem Stellplatzangebot. Hinzu
kommt, dass die Discounter preis-agressiv im Kernsortiment (Lebensmittel/Food) sind
und ihr Sortiment mit Non-Food-Artikeln – meist zentrenrelevante Sortimente –
ergänzen. Diese erreichen nicht selten einen Marktanteil von bis zu 50 % für den
Angebotszeitraum und stellen somit eine erhebliche Konkurrenz für andere Anbieter
dar.
Vollsortimenter und Discounter nutzen verstärkt Synergieeffekte und siedeln an
benachbarten Standorten, die aufgrund des hohen Flächenbedarfes selten innerhalb
der gewachsenen Zentren liegen.
Bei Neuansiedlungen beanspruchen Discounter Verkaufsflächen nicht unter 800 m²,
Vollsortimenter benötigen in der Regel 1.200 m² bis 1.500 m² um einen Standort
wirtschaftliche betreiben zu können. Hier ist die unterschiedliche Umsatzerwartung
zu berücksichtigen, die bei einem Discounter durchschnittlich 5.000 EUR/m² beträgt
(Aldi: ca. 8.000 EUR/m²), bei einem Vollsortimenter ca. 4.000 EUR/m². Dieser steht
eine personenbezogene Kaufkraft von ca. 2.434 EUR/EW (Quelle: IHK, Aachen)
gegenüber. Um einen Lebensmittelmarkt wirtschaftlich betreiben zu können ist in der
Regel ein Einzugsgebiet von ca. 5.000 Einwohnern erforderlich.
Die heute vorhandenen in Aachen vorhandenen Betriebsformen
•
Lebensmittel SB-Markt (< 200 m² VK)
•
Lebensmittel Supermarkt (< 400 m² VK)
•
Lebensmitteldiscounter (ca. 800 m² VK)
•
Verbrauchermärkte (> 1.500 m²)
•
SB-Warenhäuser (> 5.000 m²)
sichern die Nahversorgung im gesamten Stadtgebiet. Auch wenn in Aachen derzeit mehr
Kaufkraft gebunden wird (114 %) als vorhanden ist, bedeutet das nicht, dass eine
flächendeckende Versorgung gewährleistet ist. Trotz der insgesamt gewachsenen
Verkaufsflächen, sind vor allem in den Aachener Außenbezirken nach wie vor
unterversorgte Bereiche anzutreffen. Die vorhandene Kaufkraft wird zunehmend von
dezentral gelegen, großflächigen Betriebsformen gebunden; dies führt zu einer
Verdrängung kleinerer Lebensmittelmärkte an integrierten Standorten. Die
Entwicklung von Einzelhandelsstandorten außerhalb der gewachsenen Zentren bedeutet
meist, dass bestehende Zentren an Attraktivität und Bedeutung verlieren. Die
fußläufige Erreichbarkeit (maximal 700 m) zum nächsten Nahversorger kann in einigen
Stadtgebieten nicht gewährleistet werden. Auch aufgrund der demografischen
Entwicklung stellt dies eine bedenkliche Entwicklung dar.
19

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Die in Aachen vorhandenen Nahversorgungszentren wurden bei der Überarbeitung des
Zentren- und Nahversorgungs-konzeptes geprüft und bei Erfordernis neu definiert. Es
ist festzustellen, dass die Zahl der Versorgungslagen seit Aufstellung des
Nahversorgungskonzeptes stetig abgenommen hat. Der bereits erwähnte Trend zu großen
Betriebsformen hat dazu geführt, dass weitere Nahversorgungszentren (Trierer Straße
1 und Driescher Hof) nicht mehr die Kriterien eines Nahversorgungszentrums
erfüllen. Dieser Prozess wird nicht nur die Aufgabe von Lebensmittelmärkten
verursacht, sondern auch durch die Tatsache, dass immer mehr kleinere
Einzelhandelsbetriebe bzw. inhabergeführte Fachgeschäfte schließen. Ursache ist
einerseits die Konkurrenz der großen Fachmärkte und des Internethandels,
andererseits auch fehlende Nachfolger. So fehlt diesen Lagen der notwendige
Einzelhandelsbesatz, der Voraussetzung für ein lebendiges Nahversorgungszentrum
ist. Als Ersatz siedeln sich im Stadtgebiet zunehmend Kioske an, die jedoch nur
über ein eingeschränktes Sortiment verfügen und als Indikatoren für eine TradingDown Entwicklung gelten.
In Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung und des STRIKT, verfolgt die
Stadt Aachen das Ziel, dass sowohl großflächige als auch nicht-großflächige
Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur an städtebaulich
integrierten Standorten anzusiedeln sind.

Standorte für Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind außer den Haupt- und
Stadtteilzentren die Nahversorgungszentren sowie größere Wohngebiete.
Bei Ansiedlungen in größeren Wohngebieten ist der Bedarf über eine
Tragfähigkeitsuntersuchung nachzuweisen. Außerdem ist sicherzustellen, dass der
Anteil nahversorgungsrelevanter Sortimente mindestens 90 % der Verkaufsfläche
beträgt, der Standort verkehrsverträglich und städtebaulich integriert ist.
Weiterhin sollte sich der Einzugsbereich (700 m) nur unwesentlich mit den
Einzugsbereichen der Haupt-, Stadtteil- oder Nahversorgungszentren überschneiden.
In der beiliegenden Karte "Ansiedlungsbereiche – Konzept" (Anhang XVII) sind sowohl
die zentralen Versorgungsbereiche in der Übersicht dargestellt, als auch die
Wohnbereiche und die Ausschlussflächen (Gewerbegebiete). Weiterhin sind die
unterversorgten Bereiche dargestellt (rosa hinterlegt). Hier sind Ansiedlungen an
geeigneten Standorten zu fördern und aktiv zu unterstützen.
In den Ausschlussgebieten sollten die überwiegend gewerblich genutzten Flächen über
die Bauleitplanung vor unerwünschten Einzelhandelsansiedlungen geschützt werden.
Nachfolgend werden die in Aachen vorhandenen Bereiche entsprechend der Aachener
Stadtbezirke aufgelistet, die aufgrund ihrer städtebaulichen Lage, der im Gebiet
vorhandenen Kaufkraft und ihrer Einzelhandelsausstattung als Nahversorgungszentren
klassifiziert werden können.
Aufgeführt werden außerdem die Bereiche, die aufgrund ihrer städtebaulichen Lage
als zentrale Bereiche definiert werden können, jedoch nicht mehr über einen
ausreichenden Einzelhandelsbesatz verfügen, sodass hier eine Grundversorgung nicht
sichergestellt ist. Für diese Bereiche werden keine Nahversorgungszentren
festgelegt. Dies ermöglicht bei evtl. Ansiedlungswünschen einen größeren Spielraum
bei der Beurteilung des Standortes, denn geeignete Grundstücke befinden sich nicht
immer in städtebaulich zentraler Lage.
Zur Bestimmung sind folgende Kriterien anzulegen:
•
ca. 4.000 Einwohner im Stadtquartier/Versorgungsbereich
•
Zentrale Lage im Wohngebiet oder Ortsteil
•
Lebensmittelsupermarkt oder Discounter vorhanden oder erwünscht
•
Weitere, ergänzende Einzelhandels- oder Dienstleistungsbetriebe sind
vorhanden

20

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Nahversorgungslagen innerhalb des Hauptzentrums bzw. der Stadtteilzentren
(Burtscheid, Schanz/Lütticher Straße, Elsassstraße, Jülicher Straße, Roermonder
Straße, Brand) werden nicht mehr gesondert aufgeführt.
In den zugehörigen Karten sind nicht nur die Nahversorgungszentren abgegrenzt und
die hier vorhandenen bzw. projektierten Lebensmittelmärkte dargestellt, sondern
auch die Einzelhandelsstandorte außerhalb der Zentren, die für die Versorgung der
Stadtgebiete von Bedeutung sind. In Nahversorgungszentren, in denen kein
ausreichendes Nahversorgungsangebot oder keine geeigneten Flächen zur Ansiedlung
eines Lebensmittelmarktes vorhanden sind, erfüllen diese Ansiedlungen eine wichtige
Nahversorgungsfunktion. Da es sich aber meist um nicht-integrierte Standorte
handelt, sollte die Einzelhandelsentwicklung in diesen Bereichen bauleitplanerisch
gesteuert werden. Die Verkaufsflächen sollten auf das notwendige Maß begrenzt
werden, um benachbarte Zentren nicht zu beeinträchtigen.
Weiterhin sind in den Karten die Bushaltestellen eingetragen. Die Anbindung an den
ÖPNV ist ein wichtiges Merkmal für die Erreichbarkeit eines Nahversorgungszentrums.
In der Übersichtskarte "Einwohner – Einzugsbereiche"(s. Anhang XVI) sind auf
Grundlage der Einwohnerzahlen in den städtischen Bezirken die Einwohner anteilig
den jeweiligen Zentren zugeordnet. Hierbei sind Überschneidungen festzustellen,
insbesondere in den Bereichen Adalbertsteinweg, Trierer Straße und Brand. In diesen
dicht besiedelten Zonen ist eine genaue Zuordnung der Einwohner zu den jeweiligen
Zentren nicht möglich. Insgesamt wird die zugeordnete Gesamteinwohnerzahl aber
nicht überschritten.

6.3.1 Stadtbezirk Aachen – Mitte
Hüttenstraße
Der Bereich Hüttenstraße stellt zwar eine zentrale Lage im Stadtgebiet Rothe Erde
dar, verfügt aber nicht über einen entsprechenden Einzelhandelsbesatz. Außerhalb
der zentralen Lage sichern die beiden autokundenorientierten Discounterstandorte
(Norma, Netto) an der Philipsstraße/Hüttenstraße die Nahversorgung; diese sollten
jedoch aufgrund ihrer nicht-integrierten Lage nicht weiter ausgebaut werden.
Bereits heute übersteigt das Flächenangebot das zur Versorgung des Einzugsgebietes
erforderliche Maß.
►

Die Naheversorgung ist vorhanden, aber keine Einstufung als
Nahversorgungszentrum

Frankenberger Viertel (s. Anhang VI)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage

Anforderung:
ca. 4.000 EW im Stadtteil/im
Versorgungsbereich
zentrale Lage im Wohngebiet/
Ortsteil

Nahversorgungsfunktion

Lebensmittelmarkt vorhanden

Ergänzende
Einzelhandelsfunktionen

Mehrere Einzelhandels- und
Dienstleistungs-betriebe
vorhanden

Zentrenklassifizierung

Vorhanden:
ca. 7.500 EW
ja
2
ca. 24
Nahversorgungszentrum

Innerhalb des Nahversorgungszentrums befinden sich zwei Schwerpunkte mit
verdichtetem Geschäftsbesatz. Der erste Schwerpunkt liegt im Bereich
Lothringerstraße/Schlossstraße/Oppenhoffallee. Neben einer Anzahl von verschiedenen
Geschäften und Dienstleistungen sichert hier ein Discounter (Netto) die
Nahversorgung. Der zweite Schwerpunkt liegt im Bereich Oppenhoffallee/
21

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Bismarckstraße/Viktoriaallee. Auch hier befinden sich zahlreiche Geschäfte und
Dienstleistungs-einrichtungen. Die Nahversorgung wird durch einen
Lebensmittelsupermarkt (Kaisers) gesichert. Auffällig in beiden Zentren ist die
hohe Zahl an spezialisierten Geschäften, Dienstleistungen und Gastronomie, die die
besondere Bedeutung dieses Wohnquartiers widerspiegeln.
Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte die Änderung, dass beide Schwerpunkte in
einem Versorgungsbereich zusammengefasst wurden. Darüber hinaus wurden zur
Klarstellung und Vereinfachung die Grenzen des Versorgungsbereiches in
Randbereichen angepasst.
Der Einwohnereinzugsbereich entspricht dem Bezirk Frankenberg.
Insgesamt gesehen ist im Frankenberger Viertel die Verkaufsfläche pro Einwohner
eher als gering zu bezeichnen.
Bushaltestellen befinden sich auf der Oppenhoffallee (Haltestelle Schlossstraße und
Viktoriaallee).
►

Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum.

Beverau
Im Bereich Beverau gibt es außer zwei Bäckereien (Erzbergerallee, Adenauerallee)
keine Nahversorgungseinrichtungen. Eine fußläufige Versorgung ist nicht möglich;
die nächstgelegenen Nahversorgungszentren befinden sich in Burtscheid, im
Frankenberger Viertel oder in Forst. Hier wird die Kaufkraft des Viertels gebunden.
Die Beverau zählt zu den besonders unterversorgten Bereichen. Wünschenswert wäre
die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, geeignete Flächen sind jedoch nicht
vorhanden. Eine zentrale Lage, die als Nahversorgungszentrum geeignet wäre, kann
nicht definiert werden, trotz der ausreichenden Einwohnerzahl (ca. 4.300 EW).
►

Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als
Nahversorgungszentrum.

Trierer Straße/Schönrathstraße
An der Trierer Straße/Schönrathstraße bewirkte die Schließung des Supermarktes
Kaisers, dass die umgebenden Einzelhandelsbetriebe ebenfalls aufgaben, sodass kein
ausreichender Einzelhandelsbesatz mehr gegeben ist. Auch wenn noch ein
kleinflächiger Lebensmittelmarkt (Lux) vorhanden ist, reicht der Besatz nicht mehr
aus, um die bisherige Einstufung als Nahversorgungszentrum aufrechtzuerhalten.
Stadteinwärts in ca. 400 m Entfernung befindet sich das Stadtteilzentrum
Elsassstraße, das die Nahversorgungsfunktion für den Stadtteil übernimmt.
►

Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als
Nahversorgungszentrum.

Trierer Platz

(s. Anhang VII)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage
Nahversorgungsfunktion
ergänzende
Einzelhandelsfunktionen
Zentrenklassifizierung

Anforderung:
ca. 4.000 EW. im Stadtteil
/ im Versorgungsbereich
zentrale Lage im
Wohngebiet / Ortsteil
Lebensmittelmarkt
vorhanden
Mehrere Einzelhandels- und
Dienstleistungs-betriebe
vorhanden

Vorhanden:
ca. 6.500 EW
ja
2
11
Nahversorgungszentrum
22

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Das Nahversorgungszentrum umfasst den Bereich Trierer Straße, Neuhausstraße,
Reinhardstraße. Als Einwohnereinzugsbereich werden dem Nahversorgungszentrum 6.500
Einwohner aus dem Bezirk Forst zugeordnet. Die Nahversorgung wird gewährleistet
durch die Discounter Netto und Lidl an der Neuhausstraße bzw. Reinhardstraße,
ergänzt durch weitere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe an der Trierer
Straße. Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 wurde die Fläche des vorhandenen
Discounters (Lidl) aufgrund der räumlichen Nähe des Einzelhandelsstandortes in den
Versorgungsbereich einbezogen.
Die Bushaltestelle befindet sich auf der Trierer Straße (Haltestelle Trierer
Platz).
►

Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum.

Driescher Hof
Das städtebauliche Zentrum der Wohnsiedlung Driescher Hof liegt im Bereich
Königsberger Straße/Danziger Straße. Hier befindet sich zwar noch ein kleinerer
Supermarkt (Depo), darüber hinaus aber nur noch eine Apotheke. Im Gegensatz zum
Konzept 2011 sind die Voraussetzungen für eine Einstufung als Nahversorgungszentrum
sind nicht mehr gegeben.
Die Nahversorgung wird hauptsächlich über den großflächigen Vollsortimenter (Rewe)
an der Trierer Straße gesichert. Dieser Standort ist eher autoorientiert, deckt
aber noch in seiner fußläufigen Erreichbarkeit einen Großteil der Siedlung
Driescher Hof ab.
►

Die Naheversorgung ist vorhanden, keine Einstufung als Nahversorgungszentrum.

Steinebrück
Ansätze eines Quartierszentrums befinden sich im Bereich Eupener Straße/Jahnplatz.
Hier befindet sich ein kleinteiliger Einzelhandelsbesatz (Bäckerei, Blumen,
Apotheke, Tankstellenshop, Metzgerei), jedoch kein Lebensmittelmarkt mehr.
Der Stadtteil Steinebrück verfügt demnach trotz seiner ausreichenden Einwohnerzahl
(7.100 EW) über kein Nahversorgungszentrum. Die Einkaufsorientierung erfolgt
hauptsächlich zum Stadtteilzentrum Burtscheid, aber auch zum Standort
Schillerstraße/Goethestraße (Aldi, Edeka).
►

Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als
Nahversorgungszentrum.

Hangeweiher
Das im Aachener Süden gelegene Wohngebiet verfügt über keine städtebauliche Mitte
oder Quartierszentrum. Ursprünglich war die Südstraße ein lebendiges
Nahversorgungszentrum mit einem dichten Geschäftsbesatz, der in den letzten Jahren
aber deutlich zurückgegangen ist. Nahversorgungsfunktion für die Stadtteile im
Aachener Süden übernimmt der Vollsortimenter am Krugenofen (Rewe), die
Discounterstandorte am Boxgraben (Netto) und Habsburgerallee (Penny), vor allem
aber der großflächige Einzelhandelsstandort (Edeka/Aldi) an der Schillerstraße.
Dieser kann jedoch nicht als Nahversorgungszentrum eingestuft werden, da er weder
über eine entsprechende städtebauliche Lage noch über einen ergänzenden
Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz verfügt.
Eine fußläufige Erreichbarkeit der genannten Standorte ist überwiegend nicht
gegeben.
►

Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als
Nahversorgungszentrum.

23

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Preuswald
Die Siedlung Preuswald verfügt über keine eigene Versorgungslage mehr. Allein die
Einwohnerzahl Preuswalds (ca. 2.000) reicht nicht aus, um einen wirtschaftlich
tragfähigen Lebensmittelmarkt anzusiedeln. Aufgrund der isolierten Lage der
Siedlung ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes von besonderer Bedeutung, da
der nächste Standort (auf deutscher Seite) erst in ca. 5 km Entfernung liegt. Aus
diesem Grund werden zurzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Ansiedlung eines kleinflächigen (< 800 m²) Discounters geschaffen. Die für die
Wirtschaftlichkeit des Marktes erforderliche Kaufkraft wird nicht allein durch die
Siedlung Preuswald generiert, sondern auch durch den Pendlerverkehr zwischen
Belgien und Aachen.
►

Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als
Nahversorgungszentrum.

Hörn
Obwohl der Stadtbezirk Hörn über eine hohe Einwohnerzahl verfügt (ca. 5.500 EW),
befinden sich hier keine Lebensmittelmärkte, die die Nahversorgung sichern. Die
vorhandene Apotheke und der Kiosk an der Ahornstraße reichen als Basis für ein
Nahversorgungszentrum nicht aus. Der Bereich Hörn zählt zu den besonders
unterversorgten Bereichen und ist zusätzlich durch die abnehmende, älter werdende
Bevölkerung geprägt. Die potentielle Kaufkraft wird an außerhalb liegenden
Standorten gebunden, durch den Discounter an der Süsterfeldstraße oder am
Einzelhandelsstandort Weststraße.
Wünschenswert wäre die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in zentraler Lage.
►

Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als
Nahversorgungszentrum.

Kronenberg/Hanbruch
Die Siedlung Kronenberg verfügte ursprünglich über ein Nahversorgungszentrum an der
Straße Kronenberg. Der ehemals vorhandene Supermarkt wurde jedoch aufgegeben,
sodass die Grundversorgung nicht mehr gesichert ist. Flächen für einen
wirtschaftlich tragfähigen Lebensmittelmarkt sind in diesem Zentrum nicht vorhanden
und auch die Einwohnerzahl (ca. 3.600 EW) bildet keine Basis für die Ansiedlung
eines wirtschaftlich tragfähigen Marktes. Insofern wird für den Bereich
Kronenberg/Hahnbruch kein Nahversorgungszentrum mehr festgelegt.
Wichtiger Einzelhandelsstandort außerhalb der Versorgungslage Kronenberg sind der
großflächige Verbrauchermarkt an der Vaalser Straße (Kaufland) sowie die Discounter
im Bereich Weststraße (Lidl, Aldi). Diese Standorte dienen nicht nur der Versorgung
der umliegenden, unterversorgten Wohngebiete Hanbruch und Hörn, sondern des
westlichen Stadtgebietes. Die Weststraße ist ein nicht-integrierter und durch seine
Lage an einer Ausfallstraße in erster Linie autokundenorientierter Standort. Es
besteht eine eher schlechte fußläufige Anbindung an die Wohngebiete.
Über die Bauleitplanung wird gesichert, dass in diesem Bereich kein weiterer
nahversorgungsrelevanter Verkaufsflächenzuwachs erfolgt.
►

Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als
Nahversorgungszentrum.

24

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Soers (s. Anhang VIII)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage

Anforderung:
ca. 4.000 EW. im
Stadtteil / im
Versorgungsbereich
zentrale Lage im
Wohngebiet / Ortsteil

Vorhanden:
ca. 5.000 EW
ja

Nahversorgungsfunktion

Lebensmittelmarkt

1

ergänzende
Einzelhandelsfunktionen

Mehrere Einzelhandelsund Dienstleistungsbetriebe vorhanden

3

Zentrenklassifizierung

Nahversorgungszentrum

Das Nahversorgungszentrum Soers befindet sich an der Krefelder Straße. Hier
entsteht ein neues Wohngebiet mit einer mehrgeschossigen straßenbegleitenden
Bebauung mit Dienstleistungen und Einzelhandel zur Krefelder Straße. Der dort
ansässige Vollsortimenter (Hit) mit ca. 2.200 m² Verkaufsfläche sowie die
ergänzenden Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen übernehmen die
Nahversorgung für ca. 5.000 Einwohner.
Der Einzugsbereich umfasst nicht nur die Soers, sondern auch Teile der angrenzenden
Stadtbezirke Hansemannplatz, Jülicher Straße und Ponttor. In diesen Bereichen
besteht aufgrund der geringen nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsausstattung
Bedarf an zusätzlichen Verkaufsflächen. Diese können am Standort Krefelder Straße
gedeckt werden, auch wenn die Entfernung zum Nahversorgungs-zentrum den 700 m
Radius übersteigt.
Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung.
Die Bushaltestelle befindet sich auf der Krefelder Straße (Alter Tivoli).
►

Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum.

6.3.2 Stadtbezirk Aachen – Eilendorf
Aufgrund der ehemals guten Einzelhandelsausstattung entlang der Von-Coels-Straße
war Eilendorf bislang als Stadtteilzentrum festgelegt. Der vor allem in den äußeren
Stadtbezirken festzustellende Rückgang der Einzelhandelsbetriebe führt nun in
Eilendorf dazu, dass im Gegensatz zum Konzept 2011 die Voraussetzungen für die
Festlegung eines Stadtteilzentrums nicht mehr gegeben sind. Aus diesem Grund werden
die zwei Geschäftsbereiche an der Von-Coels-Straße als Nahversorgungszentren
festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der nahversorgungsrelevanten Kaufkraft außerhalb Eilendorfs, vor allem im Bereich Breslauer Straße
(Hirsch-Center/Real) gebunden wird.
Im Bereich Steinstraße/Severinstraße, der historischen Ortsmitte Eilendorfs, reicht
die vorhandene Einzelhandelsausstattung nicht aus für die Festlegung eines
Nahversorgungszentrums. Aufgrund der kleinteiligen Gebäude- und Nutzungsstruktur
sind darüber hinaus keine geeigneten Flächen für die Ansiedlung eines
Lebensmittelmarktes vorhanden.

25

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Von-Coels-Straße/Severinstraße (s. Anhang IX)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage

Anforderung:
ca. 4.000 EW. im Stadtteil
/ im Versorgungsbereich
zentrale Lage im
Wohngebiet / Ortsteil

Vorhanden:
ca. 7.530 EW
ja

Nahversorgungsfunktion

Lebensmittelmarkt

1

ergänzende
Einzelhandelsfunktionen

Mehrere Einzelhandels- und
Dienstleistungs-betriebe
vorhanden

8

Zentrenklassifizierung

Nahversorgungszentrum

Der erste Einzelhandelsschwerpunkt in Eilendorf liegt im Bereich Von-CoelsStraße/Forster Straße/Severinstraße. Hier befindet sich ein Discounter (Aldi), der
die Nahversorgung gewährleistet. Ein ursprünglich vorhandener Vollsortimenter
(Kaisers) hat inzwischen seinen Standort aufgegeben. Weitere Einzelhandels-,
Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe entlang der Von-Coels-Straße ergänzen das
Angebot. Als Einwohnereinzugsbereich werden dem Nahversorgungszentrum 7.530
Einwohner aus dem Bezirk Eilendorf zugeordnet. Die Abgrenzung entspricht dem
Teilbereich 1 des Stadtteilzentrums Eilendorf aus 2011.
Die Bushaltestellen befinden sich auf der Von-Coels-Straße (Karlstraße und
Kirchfeld).
►

Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum.

Von-Coels-Straße/Markt (s. Anhang X)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage

Anforderung:
ca. 4.000 EW. im Stadtteil
/ im Versorgungsbereich
zentrale Lage im
Wohngebiet / Ortsteil

Nahversorgungsfunktion

Lebensmittelmarkt

ergänzende
Einzelhandelsfunktionen

Mehrere Einzelhandels- und
Dienstleistungs-betriebe
vorhanden

Zentrenklassifizierung

Vorhanden:
ca. 7.530 EW
ja
2
16
Nahversorgungszentrum

Der zweite Schwerpunkt befindet sich zwischen Steinstraße und Eilendorfer Markt.
Hier sichert insbesondere der neue Einzelhandelsschwerpunkt (Rewe/dm) die
Nahversorgung. Darüber hinaus befindet sich ein Discounter (Netto) am Eilendorfer
Markt, der aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht mehr den heutigen
Anforderungen entspricht. Weitere Einzelhandels-, Gastronomie- und
Dienstleistungsbetriebe entlang der Von-Coels-Straße ergänzen das Angebot. Als
Einwohnereinzugsbereich werden dem Nahversorgungszentrum 7.530 Einwohner aus dem
Bezirk Eilendorf zugeordnet.
Die Abgrenzung entspricht dem Teilbereich 2 des Stadtteilzentrums Eilendorf aus
2011.
Die Bushaltestellen befinden sich auf der Von-Coels-Straße (Eilendorf Linde und
Eilendorfer Markt).
►

Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum.
26

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

6.3.3 Stadtbezirk Aachen – Haaren
Haaren (s. Anhang XI)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage

Anforderung:
ca. 4.000 EW. im Stadtteil
/ im Versorgungsbereich
zentrale Lage im
Wohngebiet / Ortsteil

Nahversorgungsfunktion

Lebensmittelmarkt

ergänzende
Einzelhandelsfunktionen

Mehrere Einzelhandels- und
Dienstleistungs-betriebe
vorhanden

Zentrenklassifizierung

Vorhanden:
ca. 12.100 EW
ja
3
24
Nahversorgungszentrum

Der Ortsteil Haaren verfügt über ein lebendiges Zentrum mit einem ausreichendem
Einzelhandels- und Dienstleistungs-bestand. Auch in Haaren ist – wie in anderen
Stadtteilen - der Einzelhandelsbestand rückläufig.
Der Einwohnereinzugsbereich entspricht dem Bezirk Haaren (12.100 EW).
Die Abgrenzung des Nahversorgungszentrums schließt den Bereich Alt-Haarener-Straße
und Haarbachtalstraße ein. Hier befinden sich auch zwei Vollsortimenter (2 x Edeka)
sowie ein Supermarkt (Haarener Supermarkt), die eine Versorgung des Ortsteils
sicherstellen. Darüber hinaus befinden sich an der Jülicher Straße, jedoch
außerhalb Haarens und in autoorientierter Lage, zwei Discounter (Lidl, Netto), die
die Nahversorgung ergänzen. Unter Einbeziehung der beiden Discounter besitzt Haaren
eine ausgewogene Umsatz / Kaufkraftrelation. Die angegebene Einwohnerzahl bezieht
auch Einwohneranteile aus Verlautenheide mit ein. Die Einzelhandelsstandorte in
Haaren sind fußläufig gut zu erreichen, auch die Anbindung an den ÖPNV ist
gewährleistet.
Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung.
Bushaltestellen befinden sich auf der Alt-Haarener-Straße (Haaren-Markt, HaarenDenkmal) und der Haarener Gracht (Haaren-Tonbrennerstraße).
►

Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum.

Verlautenheide
Verlautenheide verfügt mit ca. 3.300 Einwohnern weder über eine ausreichende
Kaufkraftbasis noch über den erforderlichen Einzelhandelsbestand, um als
Nahversorgungszentrum eingestuft zu werden. Lediglich eine Bäckerei und eine
Metzgerei an der Verlautenheidener Straße sind noch vorhanden. Darüber hinaus
besteht ein hoher Besatz an Dienstleistungseinrichtungen, der nicht nur auf ein
funktionsfähiges Stadtteilleben schließen lässt, sondern der auch von der hohen
Verkehrsdichte auf der Verlautenheidener Straße profitiert. Die vorhandene
Kaufkraft wird überwiegend außerhalb gebunden, teilweise in Haaren, teilweise im
nahe gelegenen Gewerbegebiet "Aachener Kreuz".
Ein Ausbau der Verkaufsflächen in integrierter Lage wäre für Verlautenheide
wünschenswert und sinnvoll.
►

Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als
Nahversorgungszentrum.

27

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

6.3.4 Stadtbezirk Aachen – Kornelimünster/Walheim
Kornelimünster
Kornelimünster mit ca. 3.400 Einwohnern verfügt über einen verstreuten
Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz im Bereich Schleckheimer Straße,
Münsterstraße, Napoleonsberg sowie im historischen Ortskern am Korneliusmarkt. In
Bezug auf die Nahversorgung sind eine Bäckerei, ein Bioladen, ein Getränkemarkt und
eine Apotheke vorhanden, jedoch kein Lebensmittelmarkt, der die Grundversorgung
sicherstellt. Somit sind die Mindestvoraussetzungen für eine Festlegung als
Nahversorgungszentrum derzeit nicht gegeben. Die vorhandene Kaufkraft wird derzeit
an Standorten außerhalb gebunden, vorrangig im Stadtteilzentrum Brand, aber auch in
Breinig.
Bislang stand die geringe Einwohnerzahl der Ansiedlung eines wirtschaftlich
tragfähigen Marktes entgegen. Nun besteht die Aussicht, dass sich in Nachbarschaft
zu dem neuen Wohngebiet "Kornelimünster West" ein Discounter an der Schleckheimer
Straße ansiedelt.
Auch ohne Einstufung als Nahversorgungszentrum ist die Ansiedlung eines Marktes an
einem geeigneten Standort künftig möglich. In diesem Fall sind die Verträglichkeit
und die Tragfähigkeit des Marktes im Einzelfall nachzuweisen.
Die Grundversorgung ist nicht sichergestellt, keine Einstufung als
Nahversorgungszentrum.

►

Oberforstbach/Schleckheim
Im Bereich der Ortslagen von Oberforstbach und Schleckheim mit ca. 5.000 Einwohnern
befinden sich verschiedene, verstreut liegende Einzelhandels- und
Dienstleistungsbetriebe entlang der Oberforstbacher Straße. Weder die
städtebauliche Lage, noch der Einzelhandelsbesatz rechtfertigen die Ausweisung
eines Nahversorgungszentrums.
Die Versorgung wird gewährleistet über die Discounterstandorte (Lidl, Aldi, Netto)
im Gewerbegebiet an der Pascalstraße /Werkstraße. Diese ausschließlich
autoorientierten Standorte profitieren von ihrer Lage an der Monschauer Straße, der
Ausfallstraße Richtung Eifel mit einem hohen Anteil an Pendlerverkehr. Sie binden
nicht nur die Kaufkraft des Ortsteils, sondern auch die benachbarter Ortslagen.
Über einen Bebauungsplan ist sichergestellt, dass eine weitere
Verkaufsflächenzunahme im Gewerbegebiet nicht möglich ist.
Eine fußläufige Erreichbarkeit ist für die meisten Einwohner nicht gegeben, ÖPNVAngebote für den Einkauf sind kaum nutzbar.
Lichtenbusch verfügt über keinen eigenen Einzelhandelsbesatz, sondern nutzt das
nahe Angebot der belgischen Märkte.
►

Die Naheversorgung ist (durch die Ergänzungsstandorte) vorhanden, keine
Einstufung als Nahversorgungszentrum

28

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Walheim (s. Anhang XII)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage

Anforderung:
ca. 4.000 EW. im Stadtteil
/ im Versorgungsbereich
zentrale Lage im
Wohngebiet / Ortsteil

Nahversorgungsfunktion

Lebensmittelmarkt

ergänzende
Einzelhandelsfunktionen

Mehrere Einzelhandels- und
Dienstleistungs-betriebe
vorhanden

Zentrenklassifizierung

Vorhanden:
ca. 7.100 EW
ja
2
ca. 26
Nahversorgungszentrum

Das Nahversorgungszentrum in Walheim liegt im Bereich Prämienstraße; hier befindet
sich ein dichter Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz. Ergänzt wird dieses
Angebot durch die Lebensmittelmärkte bzw. Discounter an der Schleidener Straße
(Rewe, Penny). Der Einwohnereinzugsbereich entspricht dem Bezirk Wahlheim (7.100
EW).
Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung.
Die Bushaltestellen befinden sich auf Prämienstraße (Walheim-Prämienstraße) und der
Schleidener Straße (Haaren-Freizeitgelände).
►

Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum.

Die Ortslagen " Friesenrath", "Schmidthof" und "Hahn" verfügen über keine
nennenswerten Angebote, hier sind die Bewohner auf den Einkauf mit PKW angewiesen.

6.3.5 Laurensberg
Laurensberg (s. Anhang XIII)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage
Nahversorgungsfunktion
ergänzende
Einzelhandelsfunktionen
Zentrenklassifizierung

Anforderung:
ca. 4.000 EW. im Stadtteil
/ im Versorgungsbereich
zentrale Lage im
Wohngebiet / Ortsteil
Lebensmittelmarkt
vorhanden
Mehrere Einzelhandels- und
Dienstleistungs-betriebe
vorhanden

Vorhanden:
ca. 10.000 EW
ja
2
16
Nahversorgungszentrum

Das Nahversorgungszentrum Laurensberg befindet sich am Bereich Roermonder
Straße/Rathausstraße/Schlossparkstraße. Der Einwohnereinzugsbereich entspricht dem
Bezirk Laurensberg (10.000 EW). Hier befinden sich außer einem ergänzenden
Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot zwei Vollsortimenter (Edeka, Kaisers).
Beide Standorte entsprechen hinsichtlich ihrer Flächen- und Stellplatzausstattung
nicht mehr den heutigen Anforderungen, sodass bereits heute ein Teil der Kaufkraft
außerhalb gebunden wird, insbesondere von dem Discounter (Aldi) an der
Süsterfeldstraße. Beide Märkte liegen an zentralen, integrierten Standorten und
erfüllen im Stadtteil eine wichtige Versorgungsfunktion. Aus diesen Gründen sollte
der Erhalt und evtl. Ausbau der Standorte unterstützt werden.
Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung.
29

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Die Bushaltestellen befinden sich auf der Roermonder Straße (Laurensberg) und auf
der Rathausstraße (Laurensberg-Rathausstraße).
►

Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum.

Der Bereich "Orsbach" verfügt über keine Einzelhandelsausstattung.

Steppenberg / Kullen (s. Anhang XV)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage
Nahversorgungsfunktion
ergänzende
Einzelhandelsfunktionen
Zentrenklassifizierung

Anforderung:
ca. 4.000 EW. im Stadtteil
/ im Versorgungsbereich
zentrale Lage im
Wohngebiet / Ortsteil
Lebensmittelmarkt
vorhanden
Mehrere Einzelhandels- und
Dienstleistungs-betriebe
vorhanden

Vorhanden:
ca. 9.170 EW
ja
1
4
Nahversorgungszentrum

Zwischen den beiden Wohngebieten "Steppenberg" und "Kullen" liegt im Bereich
Vaalser Straße/Schurzelter Straße das Nahversorgungszentrum Steppenberg/Kullen. Der
Einwohnereinzugsbereich entspricht dem Bezirk Vaalserquartier
(9.170 EW). Die Versorgung dieser Wohngebiete wird gewährleistet durch den
großflächiger Vollsortimenter (HIT), der sich im Erdgeschoss des mehrgeschossigen
Wohngebäudes an der Schurzelter Straße befindet. Außer dem Lebensmittelmarkt
befinden sich hier weitere ergänzende Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe
(Bäckerei, Apotheke, Optiker) die der Versorgung des Quartiers dienen. Auch die
fußläufige Erreichbarkeit ist für beide Siedlungsbereiche gegeben.
Durch den nah gelegenen, jedoch ausschließlich autoorientierten
Einzelhandelsstanddort Weststraße, aber auch durch die Nähe der Einkaufslagen in
Vaals, fließt ein Teil der Kaufkraft in diese Bereiche ab.
Der Standort Kullen sollte aufgrund seiner integrierten Lage erhalten werden und
der vorhandene Verbrauchermarkt in seinen Bemühungen die verkehrlichen und
wirtschaftlichen Bedingungen zu verbessern, unterstützt werden.
Das Nahversorgungszentrum übernimmt teilweise die Versorgungsfunktion für den
Bereich Vaalserquartier, da hier keine Einzelhandelsbetriebe vorhanden sind. Für
die Bewohner bietet es sich an, auch die unmittelbar angrenzenden Einkaufslagen im
niederländischen Vaals zu nutzen.
Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung.
Die Bushaltestellen befinden sich auf der Vaalser Straße (Philipp-Neri-Weg und
Reutershag).
►

Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum.

30

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

6.3.6 Richterich (s. Anhang XV)

Kaufkraftbasis
Städtebauliche Lage
Nahversorgungsfunktion
ergänzende
Einzelhandelsfunktionen
Zentrenklassifizierung

Anforderung:
ca. 4.000 EW. im Stadtteil
/ im Versorgungsbereich
zentrale Lage im
Wohngebiet / Ortsteil
Lebensmittelmarkt
vorhanden
Mehrere Einzelhandels- und
Dienstleistungs-betriebe
vorhanden

Vorhanden:
ca. 8.570 EW
ja
2
9
Nahversorgungszentrum

Das Nahversorgungszentrum Richterich befindet sich im Bereich Roermonder
Straße/Rathausplatz. Der Einwohnereinzugsbereich umfasst den Bezirk Richterich
(8.570 EW). Im Zentrum von Richterich befindet sich ein kleiner Lebensmittelmarkt
(Edeka), der zwar zentral gelegen jedoch nur eine beschränkte
Nahversorgungsfunktion übernimmt. Ergänzt wird diese durch den
Lebensmitteldiscounter (Penny) an der Roermonder Straße. Das Zentrum von Richterich
ist aufgrund der städtebaulich integrierten Lage und der vorhandenen weiteren
Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote als Versorgungszentrum zu definieren.
Die Barrierewirkung der Bahntrasse verhindert eine gute fußläufige Anbindung der
Einzelhandelsstandorte, insbesondere an die nördlich gelegenen Wohngebiete.
Als bedeutsamer Einzelhandelsstandort außerhalb des Versorgungszentrums sind die
Discounteransiedlungen (Aldi, Netto) im Bereich des Gewerbegebietes "Roder Weg" zu
nennen. Die hier vorhandenen bzw. genehmigten Lebensmittelmärkte mit insgesamt ca.
3.000 m² Verkaufsfläche stellen die Nahversorgung des Stadtteils Richterich sicher.
Außerdem wird durch die verkehrlich günstige Lage an der Ausfallstraße Kaufkraft
auch aus den angrenzenden Stadtteilen (Herzogenrath /Kohlscheid, Laurensberg)
gebunden. Da es sich beim Standort "Roder Weg" jedoch um eine städtebaulich nicht
integrierte Lage handelt, sollen in diesem Bereich über das heute bestehende bzw.
genehmigte Maß hinaus keine weiteren Ansiedlungen mehr ermöglicht werden. Dies wird
über die Bauleitplanung gesichert.
Der Einzelhandelsbestand an der Horbacher Straße reicht nicht aus um ein
Nahversorgungszentrum zu bilden. Sollte jedoch die Siedlungserweiterung
"Richericher Dell" realisiert werden, ist die Ausbildung eines weiteren
Nahversorgungs-zentrums möglich.
Gegenüber der Abgrenzung aus 2011 erfolgte keine Änderung.
Die Bushaltestellen befinden sich auf der Roermonder Straße (Richterich-Rathaus).
►

Die Naheversorgung ist vorhanden, Einstufung als Nahversorgungszentrum.

Die Ortslagen "Vetschau" und "Horbach" werden aufgrund der fehlenden eigenen
Einzelhandelsausstattung durch die Lebensmittelmärkte in Richterich versorgt.

31

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

7. Sortimente
In der in der Anlage I beigefügten Sortimentsliste werden die für die Stadt Aachen
geltenden nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente aufgeführt. Während die
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente als Hauptwarengruppen abschließend
aufgeführt sind, ergeben sich die nicht-zentrenrelevanten Sortimente im
Umkehrschluss aus der vorgenannten Liste; die hier aufgeführten Sortimente sind
nicht abschließend.
Die Aachener Sortimentsliste berücksichtigt die örtlichen Besonderheiten im
Hinblick auf das bestehende Angebot in den Zentren, aber auch in Hinblick auf die
städtebauliche Entwicklung. Sie dient dazu, Einzelhandel mit diesen
Hauptsortimenten den hierfür bestimmten zentralen Versorgungsbereichen im Rahmen
der Bauleitplanung und der Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben zuzuordnen. Sie
dient weiterhin als Grundlage für die Sortimentsbindung bei Festsetzungen von
Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel bzw. bei Ausschluss von
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandel z.B. in Gewerbegebieten.
Die sowohl für die StädteRegion als auch für die Stadt Aachen relevanten Sortimente
wurden im Rahmen des Arbeitskreises Einzelhandel (STRIKT) ermittelt. Die Aachener
Sortimentsliste beinhaltet weiterhin die zentrenrelevanten Sortimente, die im Ziel
2 des Landesentwicklungsplanes NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel
verbindlich vorgegebenen sind.
Darüber hinaus enthält die Aachener Sortimentsliste folgende Sortimente, die nicht
Bestandteil der Landesliste sind:
•
Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel: In den zentralen Versorgungslagen Aachens
gibt es mehrere Fachgeschäfte, die diese Sortimente als Hauptsortiment führen
und deren Standorte vor großflächigen Fachmarktansiedlungen außerhalb der
Zentren geschützt werden sollen.
•
Kunst, Antiquitäten: Diese Sortimente werden in Fachgeschäften bzw. Galerien
geführt, die in Aachen vorrangig innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche
liegen, wie z.B. Antiquitätengeschäfte in der Annastraße. Sie tragen gerade im
historischen Stadtkern zu einer Aufwertung des Stadtbildes bei und sind
attraktiv für Touristen. Aus diesem Grund sollen (großflächige) Ansiedlungen
außerhalb der Zentren vermieden werden.
•
Haus- und Heimtextilien (ohne Bettwaren), Einrichtungszubehör (ohne Möbel): Auch
diese Sortimente werden in vielen Fachgeschäften und Kaufhäusern in der Aachener
Innenstadt geführt. Es handelt sich um Fachgeschäfte, die bereits seit langem im
Zentrum vertreten sind z.B. im Bereich Theater, Büchel und Elisenbrunnen und zu
einer Aufwertung des Zentrums beitragen. Auch weiterhin soll eine Ansiedlung von
Fachmärkten außerhalb des Zentrums zum Schutz der innerstädtischen Standorte
vermieden werden.
•
Musikalienhandel: Fachgeschäfte mit diesem Hauptsortiment liegen in Aachen fast
ausnahmslos in zentralen Versorgungsbereichen (z.B. Großkölnstraße). Sie tragen
dazu bei, dass auch spezialisierter Fachhandel in Aachen vertreten ist und
Aachen über ein vielfältiges Einzelhandelsangebot verfügt. Um dieses Angebot zu
erhalten, soll dieses Sortiment auch weiterhin als zentrenrelevant eingestuft
werden.
Im Gegensatz zu den Sortimenten, die typischerweise immer zentrenrelevant sind
(z.B. Schuhe, Bekleidung), werden die Sortimente Teppiche, Blumen, Campingartikel,
Fahrräder, Tiernahrung/Zooartikel entsprechend der örtlichen Verhältnisse als nicht
zentrenrelevant eingestuft.
•
Teppiche: In Aachen befinden sich lediglich drei Anbieter an integrierten
Standorten, ansonsten werden sie in Fachmärkten oder als Randsortiment von
Möbel- und Baustoffmärkten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche
angeboten. Aus diesem Grund wird das Sortiment als nicht-zentrenrelevant
eingestuft.
32

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

•

•
•

•

•

Pflanzen / Blumen: Außer Schnittblumen, die in der Regel in Fachgeschäften
angeboten werden und deshalb als nahversorgungsrelevant eingestuft werden,
werden Pflanzen und Gartenbedarf meist in flächenintensiven Fachmärkten bzw.
Bau- und Gartencentern angeboten. Aus diesem Grund wird das Sortiment als nichtzentrenrelevant eingestuft.
Campingartikel: Dieses Sortiment ist ohne Bedeutung für die Attraktivität eines
Zentrums und wird deshalb als nicht-zentrenrelevant eingestuft.
Fahrräder: Fahrräder werden in Aachen sowohl in innerstädtischen Lagen im
Facheinzelhandel angeboten, der sich verstärkt auf höherpreisige Waren
spezialisiert hat, als auch in großflächigen Fachmärkten mit eher
niedrigpreisigen Angeboten außerhalb der Zentren. Um dieses differenzierte
Angebot weiterhin zu gewährleisten wird das Sortiment Fahrräder und -zubehör als
nicht-zentrenrelevant eingestuft.
Tiernahrung / Zooartikel: Dieses Sortiment wird in Aachen fast ausschließlich in
spezialisierten Fachmärkten ohne Zentrenbezug sowie als Randsortiment in
Lebensmittel-, Getränke-, Drogerie-, Bau- und Gartenmärkten angeboten. Deshalb
werden Tiernahrung und Zooartikel als nicht-zentrenrelevant eingestuft.
Getränke: Werden Getränke in Fachmärkten angeboten, die aufgrund der angebotenen
Mengen und Verpackungen einen hohen Flächen- und Stellplatzbedarf benötigen und
somit auf eine gute Anfahrbarkeit mit dem PKW angewiesen sind, ist es im
Einzelfall sinnvoll, Standorte auch außerhalb der zentralen Lagen zu
ermöglichen. In diesem Fall ist das Sortiment Getränke nicht zentrenrelevant.

Die aufgeführten zentrenrelevanten Sortimente entsprechen den Sortimenten, die
bereits heute in der Innenstadt vertreten sind und deren Angebot für die
Attraktivität der Aachener Innenstadt von Bedeutung sind. Darüber hinaus ist das
Entwicklungspotential vorhanden, diese jederzeit in der Innenstadt anzusiedeln, wie
z.B. im Rahmen des projektierten Vorhabens "Aquis-Plaza".
Großflächige Einzelhandelsansiedlungen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb
der Innenstadt oder der Stadtteilzentren führen demnach zu einer Schwächung der
Zentren.
Die nicht zentrenrelevanten Sortimente sind in den Zentren nur ausnahmsweise
anzutreffen. Es handelt sich meist um flächenintensive Betriebe mit großem
Stellplatzbedarf. Zudem rufen sie nur geringe Synergieeffekte in Bezug auf das
innerstädtische Angebot hervor.
Als nahversorgungsrelevant werden die Sortimente bezeichnet, die der
Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Hierzu gehören die Sortimente Lebensmittel
und Getränke (außerhalb von Fachmärkten), Drogerie, Kosmetik, Schreibwaren,
Zeitschriften, Schnittblumen sowie Apotheken.

8. Umsetzung
Das Zentren und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen findet Anwendung bei
Anfragen zu Einzelhandelsansiedlungen die nach § 34 BauGB beurteilt werden. Hier
bietet es - gemeinsam mit dem STRIKT - eine Entscheidungsgrundlage bei der Prüfung
von Anfragen. Weiterhin bildet es die Grundlage für die Bauleitplanung,
insbesondere bei der Erstellung von Bebauungsplänen mit einzelhandelsrelevanten
Festsetzungen.
Bei Einzelhandelsanfragen muss der Standort über die nachfolgend aufgeführten
Voraussetzungen verfügen, um den Prüfkriterien zu entsprechen (s. Prüfkriterien
STRIKT). Die Standorte nahversorgungsrelevanter Einzelhandelsbetriebe sind außerdem
anhand der Karte "Ansiedlungsbereiche – Konzept" (s. Anlage XVII) zu prüfen.

33

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten
•
Lage des Vorhabens innerhalb des Haupt- oder Stadtteilzentrums
•
Umsatz ist nicht höher als die entsprechende Kaufkraft im Versorgungsbereich
•
Regionaler Konsens (STRIKT)
Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten
•
Lage des Vorhabens innerhalb eines Haupt-, Stadtteil- oder
Nahversorgungszentrums:
•
Die Umsatzerwartung entspricht bzw. liegt unterhalb der zur Verfügung stehenden
Kaufkraft der Einwohner im Einzugsbereich (die Anzahl der dem jeweiligen Zentrum
zugeordneten Einwohner geht aus der Karte "Einwohner Einzugsbereiche" (s. Anhang
XVI) hervor).
•
Lage in einem großen Wohngebiet:
o Es ist eine differenzierte Standortuntersuchung erforderlich.
o Die Einzugsgebiete von Vorhaben mit nahversorgungs-relevanten
Krensortimenten dürfen in Wohngebieten (außerhalb der Zentren) keine
deutlichen Überschneidungen mit Einzugsbereichen vorhandener zentraler
Versorgungsbereiche aufweisen, um Kaufkraftabzug aus den Zentren zu
vermeiden.
o Der Einzugsbereich entspricht in der Regel einem Radius von 700 m um den
geplanten Standort. Abweichende Einzugsbereiche müssen städtebaulich
begründet werden.
o Die Tragfähigkeit ist wie folgt nachzuweisen:
Die sortimentsspezifische Kaufkraft (Einwohner x Kaufkraft pro Kopf/Jahr
x Kaufkraftkennziffer
der Gemeinde x 0,35) soll größer oder gleich dem zu erwartenden
Gesamtumsatz (Verkaufsfläche x Umsatz je m²/Jahr) sein. Dann kann davon
ausgegangen werden, dass keine negativen Auswirkungen hinsichtlich der
Versorgungsfunktion zu erwarten sind.
•
Die potentiellen Ansiedlungsflächen sind in der Karte "Ansiedlungsbereiche –
Konzept" hellgrün oder rosa hinterlegt:
o Hellgrün = Stadtrandlagen, Siedlungsbereiche < 100 EW / ha, Einzugsgebiet
ca. 700 m
o Rosa = unterversorgte Wohnbereiche, Beurteilung wie Stadtrandlagen
o Schwarze Schraffur = Ausschlussgebiete, keine Ansiedlungs-möglichkeiten
in Gewerbegebieten
•
Regionaler Konsens bei großflächigen Vorhaben (STRIKT)

Großflächiger Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten
•
Lage des Vorhabens innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen
Siedlungsbereiches (ASB)
•
Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente beträgt maximal 10 %, jedoch nicht
mehr als 2.500 m²
•
Umsatz ist nicht höher als die entsprechende Kaufkraft im Verflechtungsbereich
•
Regionaler Konsens (STRIKT)

Werden die o.g. Voraussetzungen bei einem Vorhaben nicht erfüllt, ist davon
auszugehen, dass mit negativen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche
der Stadt Aachen zu rechnen sind und das Vorhaben somit unzulässig ist.
In der Bauleitplanung wird bei folgenden Planungen bzw. Festsetzungen Bezug auf das
Zentren- und Nahversorgungskonzept genommen:
•
Festsetzung von Kerngebieten oder Sondergebieten für großflächige
Einzelhandelsvorhaben
•
Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen in Bebauungsplänen
•
Ausschluss bestimmter Sortimente nach der Sortimentsliste
•
Bebauungspläne gemäß § 9 (2a) BauGB
34

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

9. Fazit
Das Zentren- und Nahversorgungskonzept bildet für die Stadt Aachen die Grundlage
zur Steuerung des Einzelhandels. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben
können Einzelhandelsstandorte auf Grundlage des Städteregionalen
Einzelhandelskonzeptes – STRIKT und des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes
geprüft und beurteilt werden.
Diese Konzepte ersetzen jedoch nicht die Bauleitplanung, die die planungsrechtliche
Grundlage schafft, sowohl für die Ansiedlung insbesondere von großflächigen
Einzelhandelsbetrieben, als auch für den Ausschluss von Einzelhandel an nicht
geeigneten Standorten.
Die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche erfolgten auf Grundlage der
derzeitigen städtebaulichen Situation und des vorhandenen Einzelhandelsbesatz.
Entwicklungsbereiche künftiger Einzelhandelsstandorte wurden in die Abgrenzung
einbezogen.
Um auch in Zukunft neue Standorte oder auch Verlagerungen zu berücksichtigen,
bietet es sich an, das Zentren- und Nahversorgungskonzept in regelmäßigen Abständen
zu aktualisieren.

35

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Quellenverzeichnis
•

Städteregionales Einzelhandelskonzept

STRIKT

Aachen, BBE Köln, 2008

•

Einzelhandelsmonitoring für die Städteregion Aachen, BBE Juni 2010

•

Angebots- und Nachfrageanalyse für die Stadt Aachen (Aktualisierung des
Standortprofils Aachen)

•

FUTURA CONSULT, Dr. Rainer Kummer, Juni 2015

•

Positionspapier Einzelhandel Stadt Aachen, 2003

•

Nahversorgungskonzept Stadt Aachen, 2004

•

Verträglichkeitsanalyse Einkaufscenter Adalbertstraße, Aachen, GfK Prisma,
Hamburg, 2006

•

Masterplan Einzelhandel für die Stadt Bochum, Junker/Kruse, 2006

36

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang I

Sortimentsliste Aachen nahversorgungs- und
zentrenrelevante Sortimente
In Anlehnung an das Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes WZ 2008
Nahversorgungsrelevante Sortimente

•

Lebensmittel, Getränke
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und
Genussmittel, Getränke* und
Tabakwaren (WZ 47.11)
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränke* und Tabakwaren (in
Verkaufsräumen)
(WZ 47.2)

•
•
•

Drogerie, Kosmetik
kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel (WZ 47.75)
einschließlich Putz- und Reinigungsmittel (WZ 47.78.9)

•

Apotheken (WZ 47.73)

•

Schnittblumen und kleine Topfpflanzen (WZ 47.76.1)

•

Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf
47.62)

•
•
•

(WZ

* Das Sortiment Getränke ist in Form eines Getränkefachmarktes
nicht nahversorgungsrelevant.

Zentrenrelevante Sortimente
•

Bücher (WZ 47.61)

•

Bekleidung, Wäsche (Damen-, Herren-, Kinderkonfektion)

•

Schuhe, Lederwaren (WZ 47.72)

•

Medizinische und orthopädische Artikel (WZ 47.74)

•

Bespielte Ton- und Bildträger (WZ 47.63)

•

Keramische Erzeugnisse und Glaswaren (WZ 47.59.2)

•

Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel (47.59.9)

•
•

Haushaltsgegenstände
Nicht elektronische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat-, und Tafelgeschirre,
Schneidwaren, Bestecke (WZ 47.59.9)

(WZ 47.71)

37

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

•
•
•
•
•

Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltwaren
Unterhaltungselektronik (WZ 47.43)
Kommunikationselektronik (WZ 47.42)
Computer, Computerzubehör (WZ 47.41)
Elektrohaushaltwaren (Elektrokleingeräte) (WZ 47.54)

•
•
•

Foto, Optik
Augenoptiker (WZ 47.78.1)
Foto- und optische Erzeugnisse (WZ 47.78.2)

•
•
•
•

Kunst, Antiquitäten
Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen,
Geschenkartikel (WZ 47.78.3)
Antiquitäten und Gebrauchtwaren (WZ 47.79)

•
•
•

Haus- und Heimtextilien (ohne Bettwaren), Einrichtungszubehör (ohne Möbel)
Stoffe, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten (WZ 47.51)
Gardinen, Vorhänge, Dekorationsstoff, dekorative Decken
(WZ 47.53)

•

Spielwaren, Bastelartikel (WZ 47.65)

•
•

Musikalienhandel
Musikinstrumente und Musikalien (WZ-Nr. 47.59.3)

•

Uhren, Schmuck (WZ-Nr. 47.77)

•
•

Sportartikel
Sportartikel, Sportbekleidung, Sportschuhe (ohne Campingartikel,
Campingmöbel, Sport- und Freizeitboote, Yachten) (WZ 47.64.2)

38

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Sortimentsliste Aachen nicht-zentrenrelevante Sortimente
(nicht abschließend)

•

Wohnmöbel aller Art, Badezimmermöbel, Einbauküchen, Küchenmöbel, Büromöbel,
Garten- und Campingmöbel

•

Teppicherzeugnisse, Bettwaren ohne Raumdekoration

•

Bau- und Heimwerkerbedarf (Bauelemente, Werkstoffe, Baustoffe Fliesen, Holz,
Werkzeuge, Beschläge, Rollläden Gitter, Rollos, Markisen, Bad- und
Sanitäreinrichtungen u. Zubehör, Elektroartikel z.B. Kabel, Antennen, Batterien,
Kompressoren, Türen, Fenster, Blockhäuser, Wintergärten)

•

Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren

•

Bürobedarf/Organisationsartikel (mit überwiegend gewerblicher Ausrichtung)

•

Campingwagen/Campingartikel/Zelte u. Zubehör

•

Elektrogroßgeräte (weiße Ware)

•

Fahrräder und -zubehör, Fahrrad-/Motorradbedarf

•

Farben/Tapeten/Bodenbeläge

•

Pflanzen u. Saatgut, Pflanzengefäße, Erde, Torf, Pflege- u. Düngemittel,
Gartengeräte, Rasenmäher, Gartenhäuser, Zäune, Teichbau

•

Kamine

•

Kraftfahrzeuge/Autozubehör- u. Reifenhandel

•

Saunaanlagen/Schwimmbadanlagen

•

Sportgroßgeräte

•

Großhandelsbetriebe ohne Verkauf an Endverbraucher

•

Videoverleih, CD-Verleih

•

sonstige Dienstleistungen, wie z.B. Autovermietung, Fahrschule

•

Handwerksbetriebe mit werkstattgebundenem Verkauf und weniger als 200 m²
Verkaufsfläche

•

Handwerksbetriebe, wie z.B. Autoglaserei, Kfz-Werkstätten, Zweirad-Werkstätten

•

Tiernahrung, Zooartikel

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Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang II

Hauptzentrum City Aachen

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb

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Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang III

Stadtteilzentrum Burtscheid

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Haltestelle ÖPNV
41

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang IV

Stadtteilzentrum Brand

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Geplanter Lebensmittelmarkt
Haltestelle ÖPNV

42

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang V

Stadtteilzentrum Elsassstraße

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Haltestelle ÖPNV

43

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang VI

Nahversorgungszentrum Frankenberger Viertel

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Haltestelle ÖPNV

44

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang VII

Nahversorgungszentrum –
Trierer Platz

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Haltestelle ÖPNV

45

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang VIII

Nahversorgungszentrum –
Soers

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Haltestelle ÖPNV

46

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang IX

Nahversorgungszentrum – Eilendorf,
Von-Coels-Straße / Severinstraße

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Haltestelle ÖPNV
47

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang X

Nahversorgungszentrum –
Eilendorf, Von-Coels-Straße/Markt

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Haltestelle ÖPNV

48

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang XI

Nahversorgungszentrum –
Haaren

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Haltestelle ÖPNV

49

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang XII

Nahversorgungszentrum – Walheim

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Haltestelle ÖPNV
50

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang XIII

Nahversorgungszentrum Laurensberg

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Haltestelle ÖPNV

51

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang XIV

Nahversorgungszentrum –
Steppenberg/Kullen

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Haltestelle ÖPNV

52

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang XV

Nahversorgungszentrum –
Richterich

Legende
Umgrenzung Zentrum
Einzelhandelsbetrieb
Vorhandener Lebensmittelmarkt
Bedeutsamer Einzelhandelsstandort außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs
Haltestelle ÖPNV
53

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen 2015

Anhang XVI

Einwohner
Einzugsbereiche

Statistische Bezirke / Einwohner (nur Hauptwohnsitz)
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Markt: 2771
Theater: 2584
Lindenplatz: 4211
St. Jakob: 6233
Westpark: 7894
Hanbruch: 3639
Hörn: 5526
Ponttor: 11932
Hansemannplatz: 5044
Soers: 2472
Jülicher Str.: 7134
Kalkofen: 2734
Kaiserplatz. 7964
Adalbertsteinweg: 9863
Panneschopp: 7845
Rothe Erde: 2578
Trierer Str.: 7525

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Frankenberg: 7790
Forst: 13274
Beverau: 4301
Burtsch. Kurgarten: 5045
Burtscheider Abtei: 6913
Steinebrück: 6860
Marschiertor: 6967
Hangeweiher: 11541
Brand: 17084
Eilendorf. 15368
Haaren: 12102
Kornelimünster: 3394
Oberforstbach: 5022
Walheim: 7119
Vaalserquartier: 9172
Laurensberg: 9996
Richterich: 8571

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Anhang XVII

Ansiedlungsbereiche –
Konzept

Legende
Zentrale Versorgungsbereiche
Ansiedlung in Wohngebieten
Unterversorgte Bereiche
Ausschlussflächen
Wohnbauflächenpotentiale
Lebensmittelmärkte

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