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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 36/0056/WP17
öffentlich
03.08.2015
FB 36/40

Antrag der Grünen Fraktion vom 15. Juni 2015 zur Errichtung einer
Luftmessstation an der Alt-Haarener-Straße
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

02.09.2015

B3

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Der Antrag der GRÜNEN-Fraktion zur Errichtung einer Luftmessstation an der Alt-HaarenerStraße wird angesichts der vorliegenden Erkenntnisse nicht unterstützt.

In Vertretung

Schwier
(Beigeordnete)

Vorlage FB 36/0056/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.08.2015

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 36/0056/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.08.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:

1. Antrag der GRÜNEN der BV Haaren
Die GRÜNEN-Fraktion der BV Haaren hat den Antrag gestellt, an der vielbefahrenen und
lufthygienisch belasteten Alt-Haarener-Straße eine Luftmessstation durch das Landesumweltamt
NRW (LANUV) errichten zu lassen und ggf. die in Rede stehende Umweltzone entsprechend
auszuweiten.

2. Die Luftschadstoffbelastung in Haaren
Die Alt-Haarener-Straße gilt als verkehrlich stark frequentierte Hauptverkehrsstraße in Aachen mit
Landesstraßenfunktion (aktuelle DTV: 14.875). Sie ist überwiegend

randbebaut, so dass eine

verringerte allgemeine Durchlüftungssituation vorliegt. Gleichzeitig liegen zentrale Bereiche Haarens,
darunter auch ein Teilstück der Alt-Haarener-Str. im Wirkungsbereich großräumiger Kaltluftzuflüsse
(aus Haarbachtal und Wurmtal), die belegbar positive Wirkungen auf die lufthygienische Situation
auslösen. Angesichts dieser Gesamtlage wurde schon vor Jahren angenommen, dass hier – auch im
Vergleich zu anderen Straßen im Stadtgebiet - mit erhöhten Luftschadstoffbelastungen bzgl.
Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) zu rechnen sei.
Belastungssituation für Stickoxide (NO2):
Erste Modellrechnungen für das Analyse- bzw. Basisjahr 2006, die im Rahmen des 2009 in Kraft
getretenen 1. Aachener Luftreinhalteplans erstellt wurden, zeigten für die Alt – Haarener - Straße beim
NO2 mit 43 µg/m³ mittlere Überschreitungen des Grenzwertes für das Jahresmittel an. Aufgrund
dieser Ergebnisse hatte FB 36 im Jahr 2009 / 2010 an der unteren Alt-Haarener-Straße, im Bereich
der höchsten verkehrlichen Frequentierung (Abschnitt zwischen Hofenbornstraße bis Markt), über den
Zeitraum eines Jahres NO2-Messungen durchgeführt.
Messergebnisse:
Die nach Messvorgaben des Landesumweltamtes NRW (LANUV) durchgeführten Messungen (12
einzelne Monatsmittelwerte) ergaben einen Jahresmittelwert von 41,4 µg/m³ für die Jahre 2009 / 10.
Dieser Wert lag nur noch geringfügig über dem gültigen EU-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³.
Aufgrund der allgemein leicht abnehmenden NO2-Belastungen mit einer Reduzierungsrate von 0,5 bis
1,0 µg/m³ pro Jahr geht die Verwaltung daher davon aus, dass die NO2-Belastung an der AltHaarener-Straße heute im Bereich des Grenzwertes, wahrscheinlich sogar unter dem EU-Grenzwert
liegt. Weitere bzw. fortlaufende Untersuchungen sind daher nicht mehr angezeigt.
Der gemäß Modellrechnungen aus 2006 ebenfalls als stark belastend eingestufte Straßenabschnitt
zwischen der Einmündung Haarener Gracht und Friedenstraße wurde zwischenzeitlich aus der Liste
der städtischen Verdachtsfälle herausgenommen, da dort im Vergleich mit der unteren Alt-HaarenerStraße eine nachweislich geringere Verkehrsbelastung (DTV 2006: 16.326, DTV 2012: 12.750) und
Vorlage FB 36/0056/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.08.2015

Seite: 3/4

eine z.T. aufgelockerte Randbebauung vorliegen. Insoweit kann auch hier von der sicheren Einhaltung
der Grenzwerte ausgegangen werden.
Im Jahr 2011 erneut durchgeführte Modellrechnungen des LANUV, die als Grundlage für den
aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans 2015 herangezogen wurden, weisen mit 52 µg/m³ Luft erneut
sehr hohe NO2-Werte aus. Die Ergebnisse der Modellrechnungen vermitteln in diesem speziellen Fall
jedoch ein falsches Bild. Erkennbar wird die begrenzte Aussagekraft

solcher Modellrechnungen in

einem baulich, verkehrlich und stadtklimatisch hochkomplexen Teilraum. Der Einsatz einfacher
Modellrechnungen (Screening-Modell), wie hier angewendet, dient in erster Linie dazu Straßen- und
Straßenabschnitte im gesamten Stadtgebiet herauszufiltern, bei denen eine Grenzwertüberschreitung
von NO2 und PM10 angenommen werden kann. Erst durch den Einsatz höherwertiger
Ausbreitungsmodelle oder Messungen über ein Jahr kann die Luftschadstoffbelastung an einer Straße
in abgesicherter Form aufgezeigt werden.
Belastungssituation für Feinstaub (PM10):
Modellrechnungen bezüglich der Feinstaubbelastung (PM10) bis einschließlich 2015 ergaben für die
Alt-Haarener-Straße ebenfalls keinen Hinweis auf eine EU-Grenzwertüberschreitung. Dies kann nicht
überraschen, da selbst an den verkehrlich weitaus stärker frequentierten Hauptverkehrsstraßen der
Aachener Innenstadt und deren Randbereichen, wie z.B. Wilhelmstraße mit etwa 36.000 DTV und
unterer Adalbertsteinweg mit rd. 24.000 DTV, inzwischen keine PM10-Grenzwertüberschreitungen
mehr festgestellt werden. Auch die EU-Grenzzahl von 35 Überschreitungstagen pro Kalenderjahr zur
Einhaltung des 50 µg/m³-Tagesmittels wird dort inzwischen nahezu sicher eingehalten.

3. Fazit und Beschlussempfehlung
Durch die erneuten Modellrechnungen des Jahres 2011 auf Basis der alten Verkehrszahlen aus 2006
und die Aufnahme in den aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans (1. Fortschreibung 2015) wurden in
der Bürgerschaft und im politischen Raum Irritationen ausgelöst. Auf Grundlage der vorliegenden
aktuellen lufthygienischen Erkenntnisse kann der Antrag der GRÜNEN-Fraktion jedoch nicht
unterstützt werden.
In der Stadt Aachen, hier vor allem im dicht bebauten und verkehrlich besonders belasteten Talkessel
liegen z.T. deutlich höhere NO2- und PM10-Belastungen vor als in Haaren. Aufgrund dessen wird der
Vorschlag auf Einrichtung einer Messstation verwaltungsseitig nicht unterstützt. Eine Ausweitung der
geplanten Umweltzone auf den Ortsteil Haaren ist daher ebenfalls nicht angezeigt.

Anlage/n:
Antrag der Fraktion Grüne in der Bezirksvertretung vom 15.06.2015
Vorlage FB 36/0056/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.08.2015

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