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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0250/WP17
öffentlich
19.08.2015
Dez. III / FB 61/400

Erneuerung bzw. zeitgerechte Anpassung der
Einbahnstraßenbeschilderung Wiesenweg in Aachen-Horbach
Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 23.07.2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

09.09.2015

B6

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach eine
Wiederholung der Beschilderung nicht erforderlich ist und verblasste, verwitterte Verkehrszeichen im
Rahmen der Unterhaltung getauscht werden, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erneuerung der Beschilderung werden aus dem Ansatz für die Unterhaltung und
Erneuerung getragen.

Vorlage FB 61/0250/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.08.2015

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Die CDU-Bezirksfraktion beantragt, die Beschilderung der Einbahnstraßenregelung im Wiesenweg im
Abschnitt zwischen Lehnsherrenstraße und Horbacher Straße anzupassen.
Die Beschilderung sei verblasst und würde sowohl durch Ortsfremde als auch Anwohner missachtet.
Zudem fehle in diesem Abschnitt eine Wiederholung der Beschilderung, da der ortsfremde
Verkehrsteilnehmer auf der Hälfte der Strecke drehen und zurückfahren würde.
Die gesamte Beschilderung im Bereich der Einbahnstraße wurde zwischenzeitlich überprüft.
Verblasste und oder verwitterte Beschilderung wurde bzw. wird im Rahmen der Unterhaltung
getauscht.
Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Erkennbarkeit der Einbahnstraße dennoch gegeben
ist. Einbahnstraßen werden am Anfang und am Ende durch die entsprechende Beschilderung
ausgewiesen. Eine Wiederholung erfolgt grundsätzlich nicht. Nur dort, wo Straßen in die
Einbahnstraße münden, wird gegenüber der Einmündung die Einbahnstraße erneut ausgewiesen.
Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, auch gegenüber stark frequentierten
Ausfahrten die Beschilderung zu wiederholen. Dies kann an Ausfahrten notwendig werden, die stark
durch ortsfremde Verkehrsteilnehmer genutzt werden.
Im Abschnitt zwischen Lehnsherren- und Horbacher Straße ist eine vergleichbare Zufahrt nicht
vorhanden. Auch wird der Wiesenweg fast ausschließlich von Anwohnern befahren, die sich in der
Örtlichkeit auskennen. Eine Wiederholung der Einbahnstraßenbeschilderung ist daher nicht
erforderlich.
Bei verschiedenen Terminen vor Ort konnte zudem festgestellt werden, dass der Wiesenweg nur
äußerst gering befahren wird. Dies könnte dazu führen, dass die Anwohner bewusst gegen die
Einbahnstraßenregelung verstoßen, wenn dies zum Erreichen Ihres Zieles die kürzere Wegstrecke
darstellt. Eine ergänzende Beschilderung wird dieses Verhalten aber nicht ändern.

Anlage/n:
- Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 23.07.2015

Vorlage FB 61/0250/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.08.2015

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