Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0079/WP17
öffentlich
05.03.2015
45/301

Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII,
hier: Akademischer Verein zu EUREGIO e.V.
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.05.2015

KJA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Anerkennung des Akademischen Vereins zu EUREGIO e. V. als Träger der Freien
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Vorlage FB 45/0079/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

Vorlage FB 45/0079/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Der Akademische Verein zu EUREGIO e. V. mit Sitz in Aachen beantragte bereits mit Schreiben vom
01.09.2011 die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, konnte jedoch
aufgrund personeller Veränderungen seinen Antrag zunächst nicht weiter verfolgen.
Mit Schreiben vom 06.10.2014 aktualisierte der Verein den Antrag auf Anerkennung als freier Träger
der Jugendhilfe mit neuem Konzept.
Der Akademische Verein zu EUREGIO e. V. besteht seit 1995. Seit diesem Zeitpunkt ist der Träger in
der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII in Aachen tätig.
Die Angebote des Akademischen Vereins zu EUREGIO e. V. stehen grundsätzlich allen Kindern und
Jugendlichen der Stadt offen.
Überwiegend besuchen Kinder und Jugendliche, die einen türkischen Migrationshintergrund haben,
diese Einrichtung. Das erklärte Ziel des Vereins ist es, die Integration der Kinder und Jugendlichen
durch die Vermittlung von demokratischen und freiheitlichen Werten, der Kultur Deutschlands und vor
allem durch Bildung zu fördern.
Das Bundesamt für Integration fördert den Akademischen Verein zu EUREGIO e. V.
Der Träger verfügt über ein eigenes Haus in der Harscampstraße 15-17 in Aachen.
Die Jugendarbeit wird ausschließlich durch ehrenamtliche Mitarbeiter des Vereins gewährleistet. Meist
sind dies junge Akademiker oder Studenten, die als Kinder und Jugendliche selbst die Unterstützung
des Vereins erlebt haben.
Die Leitung der Jugendarbeit hat seit diesem Jahr eine Diplom-Pädagogin übernommen. Die
Gruppenleiter haben eine pädagogische Ausbildung, ihre Assistenten sind meist Studenten der
Ingenieurwissenschaften.
Der Verein bietet im Bereich der Freizeitpädagogik aktuell für 102 Kinder und Jugendliche am
Wochenende Jugendtreffs an. Es bestehen sieben Mädchengruppen und zehn Jungengruppen in
verschiedenen Altersstufen.
Der Bereich der schulischen Förderung ist in den letzten Jahren durch die Ganztagsbetreuung an
Schulen deutlich in den Hintergrund getreten. Dieses Angebot ist kostenpflichtig. Derzeit nehmen 26
Schülerinnen und Schüler das Angebot für tägliche Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe oder gezielte Hilfe
zur Prüfungsvorbereitung in Anspruch.

Vorlage FB 45/0079/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 3/4

Stellungnahme:
Die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den
Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der Freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, der
Arbeitsgemeinschaft der obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994, und der Entscheidung des
Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. Im nachfolgenden Kriterienkatalog sind die
Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung des Akademischen Vereins zu EUREGIO e. V. mit Sitz in Aachen
auszusprechen.

Anlage/n:


Antrag



Vereinssatzung



Kriterienkatalog

Vorlage FB 45/0079/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 4/4