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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0099/WP17
öffentlich
21.04.2015
45/301, Frau Prömpeler

Versetzung der Spielgeräte des alten Spielplatzes Breitbenden
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

29.04.2015

B2

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
1. Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend
zur Kenntnis.
2. Dem Beschlussvorschlag der Fachverwaltung auf Bezuschussung der Umsetzung der Spielgeräte
des alten Spielplatzes Breitbenden wird stattgegeben. Der Fehlbetrag in Höhe von 5.400,00 € wird
aus bezirklichen Mitteln geleistet.

Vorlage FB 45/0099/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2015

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen
PSP: 1-060201-800-9, Sachkonto: 52550000 Unterhalt des sonstigen bewegl. Vermögens

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz
0

9.600,00 €

9.600,00 €

Abschreibungen

0

0

Ergebnis

0

0

Personal-/

Fortgeschriebe
-ner Ansatz

ff.

20xx
0

Sachaufwand

Ansatz 20xx

20xx ff.
0

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

19.200,00 €

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

19.200,00 €

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

Vorlage FB 45/0099/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2015

Seite: 2/3

Erläuterungen:
1. Sachstand:
Die Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf wurde in ihrer Sitzung am 29.10.2014 von der
Fachverwaltung über die Versetzung der Spielgeräte des alten Spielplatzes Breitbenden informiert.
Die durch die Firma RTG- Rheinland hierfür veranschlagten Kosten betrugen ca. 14.045,00 €.
Zur Deckung dieser Kosten standen dem FB 45/300 im Haushaltsjahr 2014 entsprechende
konsumtive Mittel zur Verfügung.
Bedingt durch die Haushaltssperre wurde der Antrag auf Freigabe der Mittel durch die Kämmerei
abgelehnt, da es sich bei der Versetzung von Spielgerät nicht um eine unbedingt notwendige
unaufschiebbare Maßnahme handelt.
Die Fachverwaltung hat bereits im Mai letzten Jahres für die Versetzung von Spielgerät für das
Haushaltsjahr 2015 einen Haushaltsansatz in Höhe von 20.000,00 € beantragt.
Hiervon wurden für 2015 jedoch lediglich 9.600,00 € genehmigt und in den Haushaltsplan eingestellt.
Dieser Betrag reicht nicht aus, um die Versetzung der Spielgeräte Breitbenden durchzuführen.
2. Stellungnahme:
Durch die Versetzung der Spielgeräte werden die Eilendorfer Spielplätze


Lindenstraße



Buschbenden

aufgewertet. Daher erachtet die Fachverwaltung die Durchführung der Maßnahme auch weiterhin als
sinnvoll.
Da der Kostenvoranschlag bereits im September des letzten Jahres erstellt wurde, ist mit einer
minimalen Kostensteigerung zu rechnen. Daher ist davon auszugehen, dass eine Summe in Höhe von
15.000,00 € erforderlich sein wird.
Der Betrag in Höhe von 9.600,00 € gemäß dem Haushaltsansatz in 2015 kann in voller Höhe
eingesetzt werden. Es besteht demnach noch ein Fehlbetrag in Höhe von 5.400,00 €.
Die Fachverwaltung ist nicht in der Lage, diesen Betrag aufzufangen, da im Spielplatzbereich
konsumtive Mittel in dieser Höhe nicht zur Verfügung stehen.
Daher bittet die Fachverwaltung um Unterstützung durch die Bezirksvertretung.
3. Beschlussvorschlag:
Die Fachverwaltung schlägt vor, den Fehlbetrag in Höhe von 5.400,00 € mit Mitteln des Bezirks
Eilendorf für die Versetzung der Spielgeräte auszugleichen.

Vorlage FB 45/0099/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2015

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