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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0113/WP17
öffentlich
11.05.2015
45/400

Einrichtung von Schwerpunkt-Schulen im Primarbereich
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

19.05.2015

SchA

Anhörung/Empfehlung

Beschlussvorschlag:
1.

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt, gemäß § 20 Abs. 6 Schulgesetz NRW die GGS Am Höfling und die GGS MontessoriSchule Eilendorf als Schwerpunktschulen für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung (GE)
sowie Körperliche- und Motorische Entwicklung (KM), ab 01.08.2015 zu bestimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung bei der Oberen Schulaufsichtsbehörde
einzuholen.

2. Der Schulausschuss beschließt, die zu benennenden Schwerpunktschulen entsprechend den
besonderen Bedarfen an räumlicher und technischer Ausstattung sukzessive zu entwickeln.

Vorlage FB 45/0113/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.02.2017

Seite: 1/6

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

20xx ff.

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

Mittel stehen im Haushaltsplan 2015 bei Produkt 030302 wie folgt zur Verfügung:
- PSP-Element 5-030302-900-00800-1 SK 7865 (bauliche Maßnahmen) 150.000,00 €
- PSP-Element 5-030302-900-00800-1 SK 7831 (besondere Einrichtungsgegenstände) 40.000,00 €
- PSP-Element 1-030302-900-4 SK 5256 (Lernmittel) 15.000,00 €

Vorlage FB 45/0113/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.02.2017

Seite: 2/6

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Bereits in den Sitzungen des Schulausschusses am 08.09.2014 (FB45/008/WP17) und am
11.12.2014 (FB45/0046/WP17) wurde auf die Möglichkeit der Benennung von
Schwerpunktschulen hingewiesen.
Nach Vorliegen der Zuweisungen der Schülerinnen und Schüler mit besonderem
Unterstützungsbedarf durch die Inklusionsrunde (Schulaufsicht) soll nunmehr über die Einrichtung
von Schwerpunktschulen im Grundschulbereich entschieden werden.
Mittel – bis langfristig ist es Ziel, möglichst alle allgemeinen Schulen in die Lage zu versetzen, für
die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung Orte des
Gemeinsamen Lernens einzurichten. Für die zahlenmäßig kleinere Gruppe von Schülerinnen und
Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten außerhalb
der Lern- und Entwicklungsstörungen sollen mit Blick auf die notwendige räumliche und sächliche
Ausstattung Schwerpunktschulen festgelegt werden. Die räumlichen und sächlichen
Voraussetzungen sowie die personelle Ausstattung kann nicht an allen allgemeinen Schulen
sofort geschaffen werden. Zudem kann eine Bündelung auch aus pädagogischen Gründen
sinnvoll sein.
Gemäß § 20 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) können auf dem Weg zu einem inklusiven
Schulangebot Schulträger mit Zustimmung der Oberen Schulaufsichtsbehörde allgemeine
Schulen als Schwerpunktschulen bestimmen. Eine solche Schule umfasst über die
Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung hinaus weitere
Förderschwerpunkte, mindestens aber einen weiteren Förderschwerpunkt der
Unterstützungsbedarfe im Rahmen Geistiger Entwicklung, Körperliche und Motorische
Entwicklung, Sehen sowie Hören und Kommunikation.
Unter diesem Gesichtspunkt nehmen Schwerpunktschulen die über den Bereich der Lern- und
Entwicklungsstörungen hinausgehenden Aufgaben wahr. Allerdings geht es auch hier darum, ein
wohnortnahes Angebot schrittweise auszubauen.
Die Zustimmung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gewährleistet, dass die für eine
Schwerpunktschule erforderlichen personellen Voraussetzungen erfüllt werden.
Für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
erhalten die Schulen Stellen für Lehrkräfte für Sonderpädagogen.
2. Derzeitige Situation
Mit der großen Zahl der bisher eingerichteten integrativen Lerngruppen im Grundschulbereich hat
die Stadt Aachen bereits einen großen Schritt in Richtung eines veränderten Schulangebotes für
die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf gemacht. Ihnen steht bereits
heute ein auch unter dem Aspekt einer möglichst wohnortnahen Beschulung breites Schulangebot
zur Verfügung.
Die Einrichtung von Schwerpunktschulen erfolgt sinnvoller Weise an den Schulen, die bereits
Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen mit den jeweiligen Förderschwerpunkten haben. Diese
Schulen haben sich darüber hinaus schon teilweise in Bezug auf die räumliche und
gebäudetechnische Ausstattung für diese Förderschwerpunkte genähert.
Vorlage FB 45/0113/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.02.2017

Seite: 3/6

Im Schuljahr 2014/2015 konnte allen Eltern, die dies wünschten, ein Platz im Gemeinsamen
Lernen in der Regelschule für ihr Kind angeboten werden. Gemeinsames Lernen findet derzeit an
21 städtischen Grundschulen statt. Hiervon werden an 17 Grundschulen Schülerinnen und
Schüler mit allen Lern- und Entwicklungsstörungen unterrichtet.
Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und
Motorische Entwicklung werden überwiegend an drei städtischen Grundschulen unterrichtet.
Aktuell liegen der Verwaltung von den nachfolgend genannten Schulen Anträge auf Benennung
als Schwerpunktschule vor:
-

GGS Am Höfling

-

GGS Montessori-Schule-Eilendorf

-

GGS Gut Kullen

Die GGS Montessori-Schule-Reumontstraße hat ihren Antrag auf eine Schwerpunktschule
zwischenzeitlich zurückgezogen.
Bezogen auf die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit den besonderen Förderbedarfen
Geistige Entwicklung (GE), Körperliche und Motorische Entwicklung (KM) und Sehen (SH) stellt
sich die Situation im neuen Schuljahr 2015/2016 nach derzeitigem Sachstand wie folgt dar.
Kinder mit dem Förderschwerpunkt GE
Schulen:

Schülerzahl:

Schülerzahl:

neu zugewiesen

Insgesamt

zum 01.08.2015

ab 01.08.2015

GGS Am Höfling

2

5

GGS Montessori-Schule-Eilendorf

1

7

GGS Montessori-Schule-Reumontstraße

1

1

Schülerzahl:

Schülerzahl:

neu zugewiesen

Insgesamt

zum 01.08.2015

ab 01.08.2015

GGS Am Höfling

2

7

GGS Montessori-Schule-Eilendorf

1

5

Schülerzahl:

Schülerzahl:

neu zugewiesen

Insgesamt

zum 01.08.2015

ab 01.08.2015

1

2

Kinder mit dem Förderschwerpunkt KM
Schulen:

Kinder mit dem Förderschwerpunkt SE
Schulen:

GGS Gut Kullen

Vorlage FB 45/0113/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.02.2017

Seite: 4/6

3. Vorgehen der Verwaltung:
Die für die Ernennung als Schwerpunktschule nachfolgend aufgeführten Grundschulen sollen
nach der bereits erfolgten Begehung des Schulbetriebs mit dem städtischen
Gebäudemanagement nunmehr gebäudetechnisch ertüchtigt werden.
Die hier vorgesehenen Ausbaustandards stellen nach Einschätzung des Schulbetriebs eine erste
Zielmarke dar.
Sie erfolgen im Abgleich mit den Neufestlegungen der OGS-Standards. Auf die Vorlage der
Sitzung des Schulausschusses vom 11.12.2014 (FB45/0046/WP17) wird insofern verwiesen.
-

GGS Montessori-Schule-Eilendorf:
Da derzeit nicht abzusehen ist, wie letztendlich die Entscheidung über die zukünftige
gemeinsame Unterbringung der Grundschule und der Kindertageseinrichtung nach der
endgültigen Auflösung der GHS Eilendorf aussehen wird, ist lediglich ein barrierefreier
Zugang zwischen Schulhof und Gebäude vorgesehen. Hierdurch wird in den zukünftig von der
Grundschule genutzten Hauptschultrakt ein barrierefreier Zugang ermöglicht.

-

GGS Am Höfling:
Die Begehung der Schule erfolgte sowohl mit Blick auf die Einrichtung als Schwerpunktschule
als auch die Unterbringung des Ganztags (hierzu wird auf die parallele Sitzungsvorlage
verwiesen). Die umfänglichen inklusiven Maßnahmen (Aufzug, Barrierefreiheit der
Pausenhalle) werden baulich und inhaltlich mit den OGS-Maßnahmen abgestimmt.
Hierzu ist vorgesehen, die Planung für die Pausenhalle mit einer entsprechenden
Nutzungsgenehmigung als auch für den Einbau eines Aufzuges dem Schulausschuss im
Herbst vorzustellen.

-

GGS Gut Kullen:
Die Schule soll zunächst Beschulungsbedarfe für Kinder mit dem Handicap Sehen
„abdecken“. Dies vor dem Hintergrund, dass Kinder mit diesem Unterstützungsbedarf
grundsätzlich mit relativ geringem baulichem Aufwand in allen Regelschulen beschult werden
können. Es erfolgte eine Begehung mit der Unfallkommission NRW, um in erster Linie
optische und taktile „Leitsysteme“ zu prüfen und Notwendigkeiten hierfür festzulegen. Die
erforderlichen Anpassungsmaßnahmen werden umgesetzt.

-

GGS Montessori-Schule-Reumontstraße:
Wie oben genannt hat die Schule zwischenzeitlich einen Antrag auf Einrichtung einer
Schwerpunktschule zurückgezogen, möchte aber unverändert im Rahmen ihrer Möglichkeiten
Kinder mit dem Unterstützungsbedarf Körperliche und Motorische Entwicklung beschulen.
Hierzu soll zunächst die Schaffung von zwei Differenzierungsräumen durch Abtrennung von
Klassenräumen umgesetzt werden.

Vorlage FB 45/0113/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.02.2017

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4.

Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung spricht sich dafür aus,
die GGS Montessori-Schule-Eilendorf sowie
die GGS Am Höfling
ab 01.08.2015 als Schwerpunktschule mit den besonderen Förderschwerpunkten Geistige
Entwicklung (GE) sowie Körperliche und Motorische Entwicklung (KM) zu benennen.
Die Einrichtung einer Schwerpunktschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen scheint derzeit nicht
erforderlich. An der GGS Gut Kullen können allerdings Schülerinnen und Schüler mit diesem
Unterstützungsbedarf mit Priorität unterrichtet werden.
An der Montessori-Schule-Reumontstraße soll die Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit
dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung weiterhin möglich sein.
Die Entscheidung über die Festlegung der Schwerpunktschulen macht die Erstellung eines
Gesamtkonzeptes Inklusion nicht entbehrlich. Die Maßnahmen stellen einen ersten Schritt zur
Schaffung der schulischen Voraussetzungen für Inklusion an Raum- und Ausstattungsbedarf dar.
Die weitere Zielsetzung, unterstützende Maßnahmen durch nicht lehrendes Personal,
Sozialpädagogen, Schulpsychologen, etc. zu gewährleisten, ist noch zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird weiterhin berichten.

Vorlage FB 45/0113/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.02.2017

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