Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 50/0059/WP17
öffentlich
15.04.2015

Aachener Hände - finanzielle Förderung des
Flüchtlingspatenprojektes
Beratungsfolge:

TOP: - 4 -

Datum

Gremium

Kompetenz

30.04.2015
05.05.2015

SGA
KJA

Entscheidung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Der Kinder-und Jugendausschuss stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise
zu.

In Vertretung

( Prof. Dr. Sicking )

Vorlage FB 50/0059/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.07.2015

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

2015

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

90.800,-

150.800,-

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

- 60.000,-

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine

Verschlechterung
ausreichende Deckung
vorhanden

Die Mittel für dieses Projekt können aus Stiftungsmitteln des Kinder- und Jugendfonds (1-173004-9572 / 53180000 und 4-173004-957-2 / 53180000) bereitgestellt werden. Dazu werden bisher nicht
verwendete Stiftungsmittel aus dem Mittelvortrag 2014 in das laufende Haushaltsjahr übertragen.

Vorlage FB 50/0059/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.07.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Seit Mai 2014 führt der Katholische Verein für Soziale Dienste in Aachen e.V. (SKM) das Projekt
„Aachener Hände - Patenprojekt für junge Flüchtlinge“ durch. Im ersten Jahr erfolgte eine
Teilfinanzierung des Projektes durch EU-Mittel aus dem SOLID-Fond. Diese Fördermöglichkeit läuft
zum 31.05.2015 aus.
Im Jahr 2015 setzt darüber hinaus der SKM Eigenmittel (aus Spendengeldern) in Höhe von 20.000,00
€ ein. Dieser Eigenanteil kann ab 2016 nicht mehr erbracht werden.
Der SKM versucht zurzeit, durch Einnahmen aus Spenden oder Veranstaltungen weitere Einnahmen
zu erzielen. Auch wurden Förderanträge beim Land NRW und aus Bundesmitteln gestellt.
Aktuell besteht für das Jahr 2015 für die Zeit vom 01.06.15 bis 31.12.15 eine Deckungslücke in Höhe
von 60.000,00 €.
Die Verwaltung bewertet das Projekt wie folgt:
Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) in Aachen steigt stetig an. Dadurch
wachsen die Herausforderungen an die Verwaltung, die meist traumatisierten jungen Menschen bei
ihrem Lebensalltag angemessen zu unterstützen.
Zunächst werden die minderjährigen nach dem SGB VIII im Rahmen der Jugendhilfe engmaschig
betreut und begleitet. Diese Leistungen werden immer dann auch über die Volljährigkeitsgrenze
hinaus gewährt, wenn dies im Rahmen der Jugendhilfe rechtlich möglich ist. Die Anzahl der
Jugendlichen, die keine weitergehende Hilfe nach dem SGB VIII erhalten können, steigt dennoch
kontinuierlich an.
Nach Entlassung aus der Jugendhilfe werden die alleinstehenden jungen Erwachsenen lediglich noch
im Rahmen der allgemeinen Hilfesysteme betreut, die allen Aachener Einwohnerinnen und
Einwohnern zur Verfügung stehen. Dies bedeutet für die Jugendlichen dann den abrupten Wegfall der
gewohnten und auch notwendigen Unterstützung bei der Bewältigung des Lebensalltags.
Hier setzt das Flüchtlingspatenprojekt Aachener Hände an. Bereits vor Erreichen der Altersgrenze
wird den Jugendlichen ein/eine Pate/Patin vermittelt, der/die dann die Jugendlichen über die
Volljährigkeitsgrenze hinaus betreut. So wird die Zäsur, die mit Erreichen der Volljährigkeit entsteht,
aufgefangen und abgefedert.
Bemerkenswert an dem Projekt ist auch, dass die finanziellen Mittel nicht dazu dienen, die jungen
Flüchtlinge direkt zu beraten, sondern es ausschließlich darum geht, ehrenamtliche Paten zu finden,
anzulernen und begleiten. Die Ausschöpfung des Potentials engagierter Einwohnerinnen und
Einwohner ist generell im sozialen Bereich eine Notwendigkeit, den Herausforderungen in dieser Stadt
erfolgreich zu begegnen.
Der SKM hat durch seine Projektarbeit im ersten Jahr bewiesen, dass das Flüchtlingspatenprojekt
nicht nur sinnvoll gedacht ist, sondern auch erfolgreich umgesetzt werden kann.
Eine Fortführung des Projektes wird ausdrücklich befürwortet. Die dafür erforderlichen Mittel für 2015
können von der Stiftungsverwaltung bereitgestellt werden. Es besteht die Absicht, dem Sozialdienst
Vorlage FB 50/0059/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.07.2015

Seite: 3/4

katholischer Männer die Mittel im Rahmen einer Fehlbetragsfinanzierung bereit zu stellen, insoweit
durch belegte Aktivitäten des Trägers zur Akquirierung von Drittmitteln durch Veranstaltungen,
Bundes-oder Landesförderung oder Spenden die Kosten nicht gedeckt werden können.
Für die Zeit ab 2016 wurden gem. Kostenplan Aufwendungen in Höhe von 142.074,54€ zur
Bezuschussung beantragt. Ob und in welcher Höhe zur Deckung Stiftungsmittel bereitgestellt werden
können, ist zurzeit noch offen.
Das Bestreben des Trägers, eine Weiterführung der „Aachener Hände“ über 2015 hinaus zu
ermöglichen, wird seitens der Verwaltung unterstützt. Es wird davon ausgegangen, dass der
eingereichte Kostenplan um die geplanten Einnahmen zu ergänzen ist. Die Verwaltung beabsichtigt,
nach Vorlage erneut die Möglichkeit einer Förderung durch die Stiftungsverwaltung zu prüfen.
Die Anträge für 2015 und 2016 sind mit der Projektbeschreibung und den Kostenplänen als Anlagen
1-5 beigefügt.
Der SKM stellt in der Sitzung das Projekt vor und steht für Fragen zur Verfügung.

Anlage/n:
Anlage 1: Förderantrag 2015
Anlage 2: Projektstand
Anlage 3: Projektbeschreibung
Anlage 4: Förderantrag 2016
Anlage 5: Kostenplan

Vorlage FB 50/0059/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.07.2015

Seite: 4/4

SKM Aachen e.V. Heinrichsallee 56 52062 Aachen

Stadt Aachen
FB 45/300
Frau Drews
Mozartstr. 2-10
52064 Aachen

Aachen, den 27.03.2015

Projekt
Aachener Hände
Heinrichsallee 56
52062 Aachen

Antrag auf Förderung für das Flüchtlingspaten-Projekt „Aachener Hände“

Sehr geehrte Frau Drews,
das Projekt „Aachener Hände“ des SKM Aachen e.V. ist 2014 mit dem Ziel
gestartet, junge Flüchtlinge, die ohne ihre Familie in Aachen ankommen, zu
unterstützen. Kern unseres Engagements ist die Akquise, Schulung und
Vermittlung von ehrenamtlichen Patinnen und Paten, die die Flüchtlinge
begleiten und unterstützen.
Zum Hintergrund:
In den letzten Jahren ist im Kontext der globalen Flüchtlingskatastrophe eine
deutliche Zunahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (sog.
„umFs“) auch in Aachen zu verzeichnen. Die Jugendlichen müssen auf Grund
der bestehenden Gesetzeslage von den zuständigen städtischen Behörden in
Obhut genommen werden. Ihr Amt organisiert verantwortungsvoll und engagiert
für diese jungen Menschen neben Unterkunft und Verpflegung einen Vormund,
der die elterliche Sorge übernimmt. Wie Ihnen bekannt ist, unterhält der SKM
Aachen e.V. im Auftrag der Stadt Aachen mittlerweile zwei Stellen im Bereich
der Vormundschaften. Die weit überwiegende Zahl unserer Mündel sind
unbegleitete Flüchtlingskinder.
Bei Erreichen der Volljährigkeit besteht für den jungen Flüchtling kein
Rechtsanspruch mehr auf die Gestellung eines Vormundes; die Leistungen
müssen durch das Jugendamt als Kostenträger der Vormundschaften und
weiterer Leistungen idR zeitnah eingestellt werden. In Folge müssen die
Jugendlichen ihren Lebensweg ohne Unterstützung durch eine Bezugsperson
gehen. Die bisherige erfolgreiche Entwicklung der jungen Menschen
(regelmäßiger Schulbesuch, Alltagsbewältigung, soziale Teilhabe) ist in vielen
Fällen nachhaltig gefährdet.
Wir alle sind uns einig darüber, dass die jugendlichen Flüchtlinge auch nach
Erreichen der Volljährigkeit Ansprechpartner und vertraute Bezugspersonen
brauchen, die sie individuell unterstützen, fördern und begleiten. Das Projekt
„Aachener Hände“ bedient diesen Bedarf durch die Vermittlung von
ehrenamtlichen Patinnen und Paten wesentlich.

Ansprechpartner:
Torsten Nyhsen
Tel.:
-505
E-Mail: torsten.nyhsen
@skm-aachen.de

Bankverbindungen:
Pax Bank eG Aachen
BLZ 370 601 93
Kto. 1005 557 018
IBAN: DE65 3706 0193 1005 5570 18
BIC: GENODED1PAX

Sparkasse Aachen
BLZ 390 500 00
Kto. 36 400
IBAN: DE58 3905 0000 0000 0364 00
BIC: AACSDE33

Spendenkonto:
Pax Bank eG Aachen
BLZ 370 601 93
Kto 150 150
IBAN DE61 3706 0193 0000 1501 50
BIC: GENODED1PAX

Steuer-Nr. 201/5903/3095

Der SKM im Internet:
www.skm-aachen.de

Das Projekt wird kofinanziert
aus Mitteln des Europäischen
Flüchtlingsfonds

Zurzeit erhält der SKM Aachen e.V. eine 50% Finanzierung des Projektes durch EUMittel aus dem SOLID-Fonds. Diese Finanzierung läuft zum 31.5.2015 aus. Unsere
Bemühungen um eine Anschlussfinanzierung aus EU-Mitteln ab Juni 2015 waren leider
erfolglos.
Der Erfolg der „Aachener Hände“ ist unbestritten. Wir werden bis Mai 2015 über 50
Patenschaften vermittelt haben. Die Anfrage von Jugendlichen steigt kontinuierlich an
und – das freut uns besonders - die Bereitschaft der Aachener Bürgerinnen und Bürger
jugendlichen Flüchtlingen zu helfen ist enorm. Über 120 Menschen haben bisher
schriftlich ihre Absicht erklärt, als Flüchtlingspatin oder -pate aktiv werden zu wollen.
Täglich gehen des Weiteren bis zu fünf neue Anfragen bei unseren Ehrenamtskoordinatorinnen ein.
In den letzten Monaten haben wir erlebt, wie wichtig die Unterstützung der Patinnen
und Paten für die Jugendlichen ist. Neben den existenziellen Dingen wie
Wohnungssuche, Begleitung bei Schul- und Ausbildungsfragen, Behördengänge und
Unterstützung bei der Sicherstellung medizinischer Versorgung geben die Patinnen
und Paten ihrem Patenkind vor allem eins: Die Sicherheit, in der Fremde einen
vertrauten Menschen gefunden zu haben. Für diese Jugendlichen steigen die Chancen
auf eine wirkliche Integration in unsere Gesellschaft überdurchschnittlich.
Ein bedeutender Erfolgsfaktor des Projektes ist die Unterstützung der Patinnen und
Paten sowie der Jugendlichen durch die hauptamtlichen Projektmitarbeiterinnen. Durch
die professionelle Betreuung kann die Patenschaft sicher und erfolgreich verlaufen. Die
Patinnen und Paten und Jugendlichen haben zu jedem Zeitpunkt eine feste
Ansprechperson. Zudem werden die Patinnen und Paten für ihre oft schwierigen und
belastenden Einsätze geschult, betreut und beraten.
Zur Fortsetzung unserer Arbeit ab Juni 2015 benötigen wir finanzielle Fördermittel.
Insbesondere die Finanzierung unserer Ehrenamtskoordinatorinnen muss
sichergestellt werden. Konkret werden für das laufende Wirtschaftsjahr 2015 EUR
80.000,-- benötigt. EUR 20.000,- kann der SKM Aachen e.V. hiervon verbindlich aus
Eigenmitteln beisteuern.
Der SKM Aachen e.V. engagiert sich über dem Ihnen nun vorliegenden Antrag hinaus
an weiteren zahlreichen Stellen um finanzielle Unterstützung und hat eine
Spendenkampagne entwickelt.
Die Projektergebnisse sowie eine detaillierte Projektbeschreibung nebst Finanzierungsund Kostenplan entnehmen Sie bitte der Anlage.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir eine positive Rückmeldung von Ihnen erhalten
und stehen bei Bedarf gerne für persönliche Gespräche zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Torsten Nyhsen
Geschäftsführer

gez.
Anna Klein
Projektleiterin

Projekt-Stand:
Zahlen - Stand 10.PM: (Soll Vergleich für 12.PM)
1.
2.
3.
4.

Anzahl der akquirierten EA-Paten: 70 (50)
Anzahl der Jugendlichen: 70 (50)
Anzahl der vermittelten Patenschaften: 42 (50)
Anzahl der Interessenten und Anfragen zusätzlich der bereits akq. Paten ( über 60)

Konzept und Methoden:
1. Aufbau und Pflege von Netzwerkstrukturen
- Zusammenarbeit mit allen regionalen Trägern der stationären und ambulanten
Jugendhilfe, Jugendamt, Sozialamt, Bundespolizei, Fachverbänden, Fachvereinen
- Mitwirkung an allen relevanten Arbeitskreisen auf Verwaltungs- , politischer- , kirchlicher-,
diözesaner- Ebene sowie Fachkreisen
2. Gewinnung von Patinnen und Paten
- 6 Informationsveranstaltungen
- Aktive Pressearbeit
3. Vermittlungen
- Beratungsgespräche mit Jugendlichen und Paten
4. Begleitung der Patenschaften
- Beratungsgespräche, 8 Schulungen, 1 kulturelle Veranstaltung, 5 Austauschtreffen
- 1 Maßnahme zur Sprachförderung für Jugendliche
5. Öffentlichkeitsarbeit
- Aktive Öffentlichkeitsarbeit in Print, Hörfunk, Fernsehen und Internet (siehe Pressespiegel)
6. Qualitätsmanagement
- Regelmäßige Dokumentation, statistische Erfassung und Auswertung, Erstellung von
Sachbericht und Verwendungsnachweisen
- Externe Evaluation durch die Fachhochschule Niederrhein

„Aachener Hände“ Patenprojekt
SKM - Kath. Verein für soziale Dienste
in Aachen e.V.

Das Projekt wird kofinanziert
aus Mitteln des Europäischen
Flüchtlingsfonds

Förderung
Das Aachener Hände Projekt erhält bis zum 31.5.2015 eine 50% Förderung aus Mitteln des
Europäischen Flüchtlingsfonds.
Bis jetzt ist unklar wie das Projekt ab dem 1.6.2015 weiterfinanziert werden kann. Deswegen sind
wir dringend auf Spenden und Fördergelder angewiesen.
Der Erfolg der Aachener Hände ist unbestritten. Durch die großartige Arbeit der Patinnen und Paten
erhalten die Jugendlichen die Chance sich in ihrer neuen Heimat ein erfolgreiches Leben aufbauen zu
können. Durch die Beziehung zu einem Paten kann Aachen ein neues Zuhause werden.
In den letzten Monaten hat sich gezeigt, wie wichtig die Unterstützung der Patinnen und Paten für die
Jugendlichen ist. Neben den existenziellen Dingen, wie Wohnungssuche, Schul-und Ausbildungsfragen,
Behördengänge und die medizinische Versorgung geben die Paten ihrem Patenkind vor allem eins: Die
Sicherheit, dass sie für es da sind. Die Jugendlichen sind dank der Patinnen und Paten nicht mehr
allein.
Die Unterstützung durch die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen für die Patinnen und Paten sowie für die
Jugendlichen ist für den Erfolg der Patenschaften unerlässlich. Durch die professionelle Betreuung
kann die Patenschaft sicher und für alle gewinnbringend verlaufen. Die Paten und Jugendlichen haben
zu jedem Zeitpunkt eine feste Ansprechperson, die für sie da ist. Die Patinnen und Paten werden
geschult, betreut und beraten.
Konkret werden die Spenden und Fördermittel verwendet für:





die beiden hauptamtlichen Mitarbeiterinnen
Schulungen und Fortbildungen für die Paten und die Jugendlichen
Veranstaltungen für die Jugendlichen und die Paten
Versicherungsschutz für die Jugendlichen und die Paten

„Aachener Hände“ Patenprojekt
SKM - Kath. Verein für soziale Dienste
in Aachen e.V.

Das Projekt wird kofinanziert
aus Mitteln des Europäischen
Flüchtlingsfonds

Projektbeschreibung: „Aachener Hände – Patenprojekt für junge
Flüchtlinge “
Antragssteller: SKM - Kath. Verein für soziale Dienste in Aachen e.V.
Adresse: Heinrichsallee 56, 52062 Aachen
Antragszeitraum: 01.06.2015 bis 31.12.2015
1. Bedarfssituation – Wirkungsbeschreibung
In den letzten Jahren stieg die Anzahl der Einreisen von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen (sog. “umF“) in die Bundesrepublik Deutschland stark
an.
In der Stadt und StädteRegion Aachen sind in Folge ebenfalls erheblich steigende
Fallzahlen zu beobachten. So wurden 2014 400 umF durch die zuständigen
Behörden in Obhut genommen. Derzeit leben rd. 450 unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge in Aachen. Nach Schätzungen der Fachorganisationen wird in diesem
Jahr mit einem weiteren Zuwachs von Flüchtlingen gerechnet. Herkunftsländer der
betroffenen Jugendlichen sind vor allem Afghanistan, Syrien und Eritrea..
Mit Erreichen der Volljährigkeit entfällt für die jugendlichen Flüchtlinge die
Anspruchsgrundlage auf Leistungen der institutionellen Jugendhilfe; konkret handelt
es sich insbesondere um stationäre Hilfen sowie die Begleitung im Rahmen von
Vormundschaften. (Beschluss Verwaltungsgericht Aachen 16.07.2012).
Dies hat zur Folge, dass die jugendlichen Flüchtlinge die stationäre
Jugendhilfeeinrichtung verlassen müssen. Für die meisten ist die Unterbringung in
städtischen Übergangswohnheimen die einzige Alternative. Weniger häufig gelingt
der Umzug in eine eigene Wohnung.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Jugendlichen mit Erreichen der
Volljährigkeit mehrheitlich noch nicht die notwendigen Handlungskompetenzen
aufweisen, um ihren Alltag in Deutschland selbstständig bewältigen zu können.
Die Übersiedlung in ein Übergangswohnheim oder in eine eigene Wohnung sowie
der Verlust des gesetzlichen Vormunds werden von den jugendlichen Flüchtlingen
meist als zusätzlicher Einschnitt empfunden: bisherige erfolgreiche
Entwicklungsschritte wie z.B. der regelmäßige Schulbesuch und/oder soziale
Teilhabe drohen durch ein wegbrechendes Unterstützungssystem zu retardieren. Die
oft auch psychisch instabilen jungen Flüchtlinge befinden sich in der Konsequenz in
einer massiven Überforderungssituation.
Auf Grundlage dieser komplexen Bedarfslage benötigen die Jugendlichen auch nach
dem 18. Lebensjahr gezielte Begleitung und Unterstützung, um ihre
Handlungskompetenzen zu erweitern und die bisherige positive Entwicklung zu
stabilisieren.
Abrundend besteht akuter Handlungsbedarf hinsichtlich einer bedarfsgerechten
Vernetzung und Ausrichtung aller Akteure der bestehenden Hilfsstrukturen.
1

Beispielhaft zu nennen sind stationäre Jugendhilfe-Einrichtungen,
Flüchtlingsorganisationen, Schulen sowie sonstige beteiligte Bildungsträger.

2. Zielgruppen
Unbegleitete jugendliche Flüchtlinge
Zielgruppe des Projektes sind unbegleitete jugendliche Flüchtlinge, die im
Projektverlauf die Volljährigkeit erreichen werden. Diese werden auch mit Eintritt in
die Volljährigkeit begleitet und unterstützt.
Die in Deutschland ankommenden Jugendlichen sind zumeist schwer traumatisiert.
Das Erlebte im Herkunftsland sowie die Erfahrungen durch Flucht und/oder
Vertreibung sind hierbei wesentlich. Zudem weisen viele der Jugendlichen aufgrund
schlechter Ernährungsbedingungen körperliche Mangelerscheinungen auf. Häufig
leiden die Betroffenen unter Infektionskrankheiten, die überwiegend durch schlechte
hygienische Bedingungen vor und während der Flucht bedingt sind. Viele der jungen
Menschen sind Analphabeten und haben keine oder nur wenig Schulbildung in ihrer
bisherigen Biographie erfahren.
Die Jugendlichen verfügen mehrheitlich über unzureichende Sprachkenntnisse, ein
familiäres Netzwerk ist in einer fremdem Umgebung und Kultur nicht vorhanden.
Viele der Jugendlichen berichten, dass sie das Getrenntsein von der Familie und der
Verlust des sozialen Umfeldes als sehr belastend empfinden.
Die psychosoziale und kulturelle Sozialisation der jungen Flüchtlinge unterscheidet
sich meist erheblich von den Entwicklungen in Deutschland aufgewachsener
Jugendlicher. Für die Flüchtlinge ist die Lebenssituation deutscher Jugendliche daher
oft befremdlich und ungewohnt. Dies erschwert häufig den ansonsten in dieser
Altersphase üblichen und entwicklungspsychologisch äußerst bedeutenden Kontakt
zur Gruppe der Gleichaltrigen, der sog. Peergroup und stellt folglich einen weiteren
integrationshemmend Faktor dar.
Hinzu kommt der ungeklärte Aufenthaltsstatus der jungen Flüchtlinge. Die
Möglichkeit ihrer Abschiebung ins Heimatland schürt insbesondere Angst- und
Stresssymptome.
Ehrenamtliche Patinnen und Paten
Durch die Gewinnung und die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der
Bürgerinnen und Bürgern in der Region findet ein wechselseitiger
Integrationsprozess statt. Die Willkommenskultur in der Aufnahmegesellschaft wird
gestärkt, Vorurteile abgebaut und Ressourcen effektiv gebündelt. Durch das starke
Netzwerk der Patinnen und Paten in der gesamten Region kann das
bürgerschaftliche Engagement gezielt den Jugendlichen helfen. Durch die
2

professionelle Begleitung durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen werden die Patinnen
und Paten qualifiziert, motiviert und unterstützt.

3. Projektziele:
Verbesserung der sozialen Situation
Der Übergang zwischen Jugendhilfe und Wegfall dieser mit Erreichen der
Volljährigkeit soll durch die Installation eines ehrenamtlichen Hilfssystems vorbereitet
und in Folge die Verselbstständigung des Jugendlichen gefördert werden. Die
Ehrenamtlichen stehen bei lebenspraktischen Fragen und Alltagsherausforderungen
zur Seite. Beispielhaft sind Hilfen bei der Wohnungssuche, Hilfen bei Kontakt zu
Behörden und Ämtern und anderen Einrichtungen zu nennen.
Verbesserung der sozialen Integration
Neben fehlenden Sprachkenntnissen besteht durch die unterschiedliche soziokulturelle und religiöse Sozialisation der jugendlichen Flüchtlinge die Gefahr, dass sie
sich ohne institutionelle Hilfe isolieren und die Möglichkeit der gesellschaftlichen
Teilhabe verlieren. Durch die Beziehung zu ihren Patinnen und Paten wird das
soziale Netzwerk der jugendlichen Flüchtlinge erweitert. Diese Hilfe charakterisiert
sich als entlastend, unterstützend und positiv bestätigend für die jungen Menschen.
Weiterhin sind sekundäre Auswirkungen zu erwarten, da kulturelle Unterschiede
gemeinsam erkannt und überwunden werden können. Mögliche Krisensituationen,
Rückschläge, sowie Zukunftsängste können durch das Wissen, dass eine Patin oder
ein Pate im eigenen sozialen Umfeld Anteil nimmt, gemindert werden.
Verbesserung der Sprachkenntnisse
Sprachliche Fähigkeiten stellen für Migrantinnen und Migranten eine
Schlüsselkompetenz im Kontext ihrer Integration dar.
Die jungen Flüchtlinge lernen die deutsche Sprache in der Schule und in der
stationären Einrichtung der Jugendhilfe. Durch den Umzug in ein
Übergangswohnheim oder in die eigene Wohnung reduziert sich zwangsläufig die
Möglichkeit, die deutsche Sprache im eigenen Umfeld und Alltag zu sprechen. Der
Kontakt und die Beziehung mit einem deutschsprachigen Ehrenamtlichen unterstützt
und motiviert wesentlich im Rahmen der Entwicklung und Förderung sprachlicher
Kompetenzen.
Erhöhung der Bildungsbeteiligung
Die Teilhabe an Bildungsangeboten ist mit dem Verlust der stationären Jugendhilfe
nicht mehr selbstverständlich. Werden im Rahmen der Jugendhilfe dem
Jugendlichen aktiv Bildungsangebote offeriert, muss er nun in eigener Regie diese

3

Angebote suchen und daran teilnehmen. Hieraus resultiert ebenfalls die Gefahr einer
Überforderung bzw. Retardierung bisheriger Entwicklungsfortschritte.
Die Patin bzw. der Pate kann durch Begleitung und Unterstützung die Wahrnehmung
der Angebote weiterführend fördern und somit die Bildungserfolge der Jugendlichen
bedeutend beeinflussen.
Erhöhung der Zahl von Bildungsabschlüssen und des Bildungsniveaus
Für den umF gilt die Schulpflicht. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass mit dem
Erreichen der Volljährigkeit die Gefahr eines Schulabbruchs massiv steigt. Selbst bei
engagierten Jugendlichen, die dauerhaft in Deutschland bleiben möchten und sich
eine erfolgreiche Schulbildung und berufliche Ausbildung wünschen, führen die
fehlenden Handlungskompetenzen in Bezug auf Selbstständigkeit zu
Schwierigkeiten. Die Unterstützung eines Paten bzw. einer Patin in Schul- und
Ausbildungsfragen wirkt entlastend und motivierend für den Jugendlichen. Die Patin /
der Pate hilft bei der Suche nach passenden Ausbildungsformen, nimmt am
Bildungsprozess des Jugendlichen aktiv teil, hält Kontakt zur Lehrerschaft sowie den
Ausbildungsinstitutionen und unterstützt bei Problemen und Krisen.

4. Projektindikatoren:
1. Begleitung der bestehenden Patenschaften: 60
2. Anzahl der zukünftig vermittelten Patenschaften: 40
2.1. Anzahl der Jugendlichen: 100
2.2. Anzahl der ehrenamtlichen Patinnen und Paten: 100
3. Anzahl der kulturellen Veranstaltungen: 2
4. Anzahl der Gruppenberatungen: 24
5. Anzahl der Austauschtreffen für Patinnen und Paten: 12
6. Anzahl der Schulungen für Patinnen und Paten: 14

5. Finanzierungs- und Kostenplan
s. Anlage
6. Kosteneffektivität:
Ein wesentlicher Aspekt für Kosteneffektivität besteht im Einsatz von Ehrenamtlichen
bei der Unterstützung und Begleitung sowie Förderung der Jugendlichen.
Das Fachteam des Projektes besteht aus zwei Referentinnen und einer
Leitungskraft: In Anbetracht des hohen Koordinierungsaufwandes der Patenarbeit,
der Betreuung der Zielgruppe und der Netzwerkarbeit ist dies wirtschaftlich. Die
Personalkosten für Verwaltung und Sekretariat liegen auf einem als niedrig
einzustufenden Niveau.
4

Bei notwendigen Fahrten wird vorwiegend auf öffentlichen Nahverkehr
zurückgegriffen, wodurch die Reisekosten so gering wie möglich gehalten werden
können.
Die Projektergebnisse zielen auf Nachhaltigkeit: Die strukturellen Entwicklungen
sowie der Kompetenzzuwachs aller Zielgruppen charakterisiert sich als beständigen
Output, der über die Projektdauer hinaus wirken wird.

5

SKM Aachen e.V. Heinrichsallee 56 52062 Aachen

Stadt Aachen
FB Soziales u. Integration
Herr Heinrich Emonts
Hackländerstr. 1
52064 Aachen
Vorab per Mail: Heinrich.Emonts@mail.aachen.de
Projekt
Aachener Hände

Aachen, den 07.04.2015
Heinrichsallee 56
52062 Aachen

Antrag auf Förderung für das Flüchtlingspaten-Projekt „Aachener Hände“
– Nachtrag: Antragsausweitung auf das Wirtschafts-/Haushaltsjahr 2016

Ansprechpartner:
Torsten Nyhsen
Tel.:
-505
E-Mail: torsten.nyhsen
@skm-aachen.de

Sehr geehrter Herr Emonts,
als Nachtrag zu unserem Antrag an die Stadt Aachen in o.g. Angelegenheit und
unter Bezug auf Ihr Telefonat mit unserem Verwaltungsleiter Herrn Ackermann
in der Kalenderwoche 14 lasse ich Ihnen gerne folgende ergänzende
Ausführungen zukommen:
a. Der zuletzt vorgelegte Finanzierungs- & Kostenplan bezieht sich vorerst
auf eine einjährige Fortsetzung des Projektes. Diese Projektphase
terminiert sich konkret wie folgt: 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2016.
b. Diese unter a. genannte Planung wurde durch die entscheidungsbefugten Gremien des Trägers in der Hoffnung verabschiedet, dass sich
Finanzierungspartner aus den Bereichen der Kirche, der Stadt,
Stiftungen, Privatleuten und sonstigen finden. Sollte dem nicht so sein,
muss das Projekt aus finanziellen Gründen vor Mai 2016 eingestellt
werden. Bisher wurde ausschließlich vom Caritasverband für das
Bistum Aachen –nicht zu verwechseln mit dem regionalen
Caritasverband – verbindlich eine Ko-Finanzierung in Aussicht gestellt.
Konkrete Fördersummen sind hier noch unklar.
Gleichwohl registrieren wir natürlich sehr erfreut die bisher durchweg
positiven Rückmeldungen insbesondere aus der regionalen Politik und
seitens der städtischen Vertreterinnen und Vertreter.
c. Grundsätzlich ist der SKM Aachen e.V. inhaltlich qualifiziert und auf
Grund der erheblichen Bedarfslage auch bereit, dass Projekt über Mai
2016 hinweg fortzusetzen. Hierfür besteht aktuell allerdings keinerlei
Finanzierungperspektive. Sollten Sie Möglichkeiten sehen, die
Aachener Hände nach Mai 2016 bzw. in 2016 durch eine KoFinanzierung zu unterstützen, stehen wir hierfür selbstverständlich gerne
zur Verfügung. Einen modifizierten Finanzierungs- & Kostenplan füge
ich daher bei. Dieser stellt auf Grundlage des Ihnen vorliegenden Planes
(Juni 2015 bis Mai 2016) die Finanzierungsmodalitäten für das gesamte
Wirtschaftsjahr 2016 dar und ist formal als Antrag auf Ko-Finanzierung
für das Jahr 2016 an die Stadt Aachen zu verstehen. Bzgl. notwendiger

Bankverbindungen:
Pax Bank eG Aachen
BLZ 370 601 93
Kto. 1005 557 018
IBAN: DE65 3706 0193 1005 5570 18
BIC: GENODED1PAX

Sparkasse Aachen
BLZ 390 500 00
Kto. 36 400
IBAN: DE58 3905 0000 0000 0364 00
BIC: AACSDE33

Spendenkonto:
Pax Bank eG Aachen
BLZ 370 601 93
Kto 150 150
IBAN DE61 3706 0193 0000 1501 50
BIC: GENODED1PAX

Steuer-Nr. 201/5903/3095

Der SKM im Internet:
www.skm-aachen.de

Das Projekt wird kofinanziert
aus Mitteln des Europäischen
Flüchtlingsfonds

Ausführungen zu den Projektinhalten verweisen wir freundlichst auf unser
Schreiben vom 20.03.2015.
Frau Klein, unsere Projektleiterin, teilte mir vor meinem Urlaub mit, dass wir für den 30.
April 2015 eine Einladung vom Sozialausschuss der Stadt Aachen erhalten haben, um
das Projekt dort vorzustellen. Dieser Einladung werden wir selbstverständlich gerne
nachkommen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen weiteren Ausführungen dienlich gewesen zu sein und
stehe Ihnen selbstverständlich für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Nyhsen
Geschäftsführer

SKM Aachen e.V.
Heinrichsallee 56
52062 Aachen

Projekt: Flüchtlingspaten "Aachener Hände"
Haushaltsjahr 2016
Jan-Dez 2016

Leistungen
Eigenanteil (5 %)
aktueller Fehlbetrag

7.103,73 €

134.970,81 €

Leistungen ges.
Aufwand
Personal
Projektleitg.
Projektreferent
Projektreferent
ZwiSu
Verwaltung (20 % von 1,7 BU)
Sachkosten
VW Pauschale / VK
Fobi Pauschale / Kopf
EDV Pauschale / Kopf
Qualifizierungsmaßnahmen Ehrenamtliche
Aufwandsentschädigungen Ehrenamtliche
Kosten gesamt

142.074,54 €

Beschäftigungsumfang
0,2
0,75
0,75
1,7
0,34
Pauschale
5.400,00 €
500,00 €
260,00 €

1,7
3
3

11.847,06 €
45.374,15 €
45.374,24 €
102.595,45 €

20.519,09 €

9.180,00 €
1.500,00 €
780,00 €
5.000,00 €
2.500,00 €

142.074,54 €

Saldo
Die Kalkulation erfoglt an Anlehnung gem. Vorgaben KGSt
Die Sachkostenpositionen "Qualifizierung" und "Aufwandsentschädoigung" für Ehrenamtliche
entsprechen den Erfrahrungswerten der Fachstelle Familienpatenschaften, die der Träger seit 2006 in
Kooperation mit dem SkF Aachen e.V. durchführt.
AachenerHändeKostenplan.xlsx

-

€

Torsten Nyhsen; 09.04.2015
1