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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

B 03/0025/WP17
öffentlich
06.02.2015

Ursulinerstraße von Buchkremerstraße bis Friedrich-Wilhelm-Platz
Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.03.2015

MA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Ursulinerstraße“ von Buchkremerstraße bis Friedrich-Wilhelm-Platz zum
Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen
Ausbaubeitragssatzung (SBS).

Vorlage B 03/0025/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.02.2015

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2016 ff.

2015

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

2016 ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

1.500.000

1.500.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
114.302,02 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

Vorlage B 03/0025/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.02.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Die Ursulinerstraße wurde von April bis Juli 2013 im Bereich von Buchkremerstraße bis FriedrichWilhelm-Platz neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Anlage insgesamt in einem
sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse,
großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen. In den letzten 40
Jahren ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt, insofern ist die übliche Nutzungsdauer
für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten.
Der Ausbau wurde (nahezu) niveaugleich unter Beibehaltung des Separationsprinzips durchgeführt.
Die einzelnen Teileinrichtungen (Fahrbahn und Gehwege) sind durch verschiedene Materialien und
dreireihige 32 cm breite Naturstein-Großpflasterrinnen deutlich voneinander abgegrenzt.
Die Fahrbahn wurde zugunsten des Gehweges auf der Seite der ungeraden Hausnummern und der
Sicherheit der Fußgänger nur noch in einer Breite von ca. 2,90m bis ca. 4,20m (Einrichtungsfahrbahn)
ausgebaut. Der Ausbau der Fahrbahn erfolgte in Basalt-Kleinpflaster, welches in Segmentbögen in
einem Mörtelbett auf einer Drainbeton-Tragschicht und einer Frostschutzschicht verlegt wurde.
Der Gehwegausbau erfolgte in unterschiedlichen Materialien. Der Gehweg auf der Seite der
ungeraden Hausnummern wurde in Chinesischen Granit ausgebaut. Entlang der Häuserfronten wurde
ein taktiler Streifen aus Basalt-Kleinpflaster eingebaut. Der Gehweg auf der Seite der geraden
Hausnummern wurde in Mosaikpflaster ausgebaut. Der Unterbau besteht jeweils aus einem
Brechsand-Splittgemisch, einer Drainbeton-Tragschicht und einer Frostschutzschicht.
Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen
technischen Anforderungen. Sie wurden aufgrund der neuen Rinnenführung durch DIN-gerechte
Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss
des Oberflächenwassers gewährleisten.
Der aus dem Jahr 1893 stammende Mischwasserkanal wurde von 2012 bis 2013 erneuert, weil dieser
in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.

Der technische und betriebswirtschaftliche

Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der
Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht
gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem
Anteil des Kanals resultiert,

der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage

bezieht. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung
des

privaten

Hausanschlusses

an

das

städtische

Kanalnetz

sowie

die

Erhebung

von

Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung
unberührt.
Die Beleuchtungseinrichtungen waren veraltet und entsprachen nicht mehr dem heutigen Standard.
Sie wurde im Rahmen der Baumaßnahme durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt, so dass sich
die Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert hat.
Vorlage B 03/0025/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.02.2015

Seite: 3/4

Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine
Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt

verbessert.

Damit

gehen

wirtschaftliche

Sondervorteile

für

die

betreffenden

Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Ursulinerstraße im vorgenannten Abschnitt erfolgt als Hauptgeschäftsstraße
gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen
Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 4 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu
tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten
beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte
ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.

Anlage/n:

Beitragssatzermittlung

Vorlage B 03/0025/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.02.2015

Seite: 4/4

Beitragssatzermittlung

Ursulinerstraße von Buchkremerstraße bis Friedrich-Wilhelm-Platz

Straßenart: Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom
21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die
anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchstaben a), d), f), g) SBS.

Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Gehweg, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für

d)

Gehweg
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:

75.873,40 €
3,58 m
6,00 m
0,00 m

beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 30 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %)
f)

Beleuchtung
Ausbaukosten
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)

g)

Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)

Summe beitragsfähiger Aufwand
Summe städtischer Anteil
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand

0,00 €
75.873,40 €

22.762,02 €
53.111,38 €

11.473,28 €
11.473,28 €
4.589,31 €

6.883,97 €

28.974,42 €
28.974,42 €

11.589,77 €

17.384,65 €

116.321,10 €
38.941,10 €
77.380,00 €

Bauverwaltung

Seite 2

stadt aachen

Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Gehweg:

53.111,38 € :

5.418 m² =

9,80 €/m²

Beleuchtung:

6.883,97 €

:

5.418 m² =

1,27 €/m²

Oberflächenentwässerung:

17.384,65 € :

5.418 m² =

3,21 €/m²
___________
14,28 €/m² (Beitragssatz)

Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn (Beitragssatz B)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
a)

Fahrbahn
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:

61.530,81 €
5,12 m
7,50 m
0,00 m

0,00 €

beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)

61.530,81 €

Summe beitragsfähiger Aufwand

24.612,32 €

36.918,49 €

61.530,81 €

Summe städtischer Anteil

24.612,32 €

Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand

36.918,49 €

Ermittlung des Beitragssatzes B
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Fahrbahn:

36.918,49 €

:

5.579 m² =

6,62 €/m²
_______________
6,62 €/m² (Beitragssatz)