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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0159/WP17
öffentlich
35040-2014
17.03.2015
FB 61/01 // Dez. III

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 - Wespienstraße
(Parkhaus) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im
Bereich zwischen Wirichsbongardstraße, Borngasse und
Wespienstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

22.04.2015

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 zur
Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 - Wespienstraße (Parkhaus) – für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Wirichsbongardstraße, Borngasse und
Wespienstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Vorlage FB 61/0159/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.04.2015

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB 61/0207/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage.
Die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 519, der Festsetzungen zur Errichtung
eines Parkhauses enthält, sind mit der Realisierung dieses Parkhauses erfüllt. Da davon auszugehen
ist, dass der Bebauungsplan aufgrund eines Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben
werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 01.09.2010 den
Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 02.09.2010 fest, dass auf
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die
Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Bebauungsplanes.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.12.2014 bis einschließlich 16.01.2015 statt.
Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen.
Aus diesem Grunde war weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere
Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 18.03.2015 eine
Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls in der Sitzung des
Planungsausschusses am 26.03.2015 geschehen.
Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 –
Wespienstraße (Parkhaus) – zum Satzungsbeschluss vor.

Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519

Vorlage FB 61/0159/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.04.2015

Seite: 2/2

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Begründung zur Aufhebung des
Bebauungsplans Nr. 519
-Wirichsbongardstraßefür den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Wirichsbongardstraße,
Borngasse und Wespienstraße
zur Satzung

Lage des Plangebietes

Begründung zur Aufhebung Bebauungsplan Nr. 519

Fassung vom 16.03.2015

Der Bebauungsplan Nr. 519, datiert vom 10.04.1963, umfasst den Bereich zwischen Wirichsbongardstraße, Borngasse
und Wespienstraße.
Er enthält Festsetzungen für die Errichtung eines Parkhauses.
Mit der Realisierung dieses Parkhauses wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 519 und
somit seine Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan Nr. 519 aufgrund eines Verfahrensfehlers einer gerichtlichen
Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig
erkannter Bebauungsplan aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Bebauungsplan Nr. 519 aufgehoben.
Der Bebauungsplan Nr. 519 wird teilweise überlagert von den rechtsgültigen Bebauungsplänen Nr. 773 / Bereich der
Verkehrsflächen – Wirichsbongardstraße, vor dem Parkhaus und des Hauses Nr. 43 sowie Nr. 774 / Bereich
Wespienstraße – Borngasse.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt hier nach den Festsetzungen dieser beiden Bebauungspläne gem. § 30 BauGB. Im
übrigen Bereich werden Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplanes entstehen keine Kosten.

Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.04.2015 die
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 -Wespienstraße (Parkhaus) - als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den 23.04.2015

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

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