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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0082/WP17
öffentlich
10.03.2015
45/200

Antrag von CDU und SPD vom 03.02.2015 U3-Ausbau in der Stadt Aachen wird fortgesetzt
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

24.03.2015

KJA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag von CDU und SPD vom 03.02.2015 gilt damit als erledigt.

Vorlage FB 45/0082/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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finanzielle Auswirkungen
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um eine Berichtsvorlage handelt

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

Vorlage FB 45/0082/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 2/10

Erläuterungen:
1. Beschlusslage
Seit dem 01.08.2013 besteht für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, ein
Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflegeperson.
Während ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass im Bereich der U3 Jährigen eine
Versorgungsquote von 35% ausreichend ist, zeigte sich, dass der Bedarf in der Stadt Aachen weitaus
höher liegt.
Basierend auf einem Antrag der Fraktionen erfolgte in der Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses am 04.06.2013 der Beschluss, dass für die Stadt Aachen eine
Zielversorgungsquote von 50 % im U3 Bereich festgelegt wird.
Ausgehend von den KiTa-Plätzen des KiTa-Jahres 2013/2014 waren zu diesem Zeitpunkt ca. 500
weitere U3 Plätze zu schaffen, um diese Quote zu erreichen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie eine ausreichende Anzahl an U3
Plätzen geschaffen werden kann.
Dem Verwaltungsvorstand wurden im Juli 2014 Vorschläge mit weiteren Maßnahmen zum U3 Ausbau
vorgestellt.
Erste Maßnahmen wurden dem Kinder- und Jugendausschuss im Herbst 2014 zur Beschlussfassung
vorgelegt.
In der mittelfristigen Haushaltsplanung 2015 ff sind Finanzmittel für weitere Maßnahmen vorgesehen.
2. Was wurde bereits umgesetzt
Mit Blick auf den zum 01.08.2013 eingetretenen Rechtsanspruch wurde dem Bedarf bei den
Kindertagesstättenbedarfsplanungen Rechnung getragen und in den letzten Jahren diverse
Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen umgesetzt.
2012/2013
 Schaffung von insgesamt 173 weiteren U3 Plätzen in KiTas
 Erweiterung der bis dahin gedeckelten Plätze in Kindertagespflege um 50 U3 Plätze auf 450
Plätze
u.a. wurden in den folgenden städtischen Einrichtungen Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen
durchgeführt:
 KiTa Elsassstraße
 KiTa Am Höfling
 KiTa Philipp-Neri-Weg 11
 KiTa Oberforstbacher Straße
 KiTa Falkenberg
2013/2014
 Schaffung von insgesamt 335 weiteren U3 Plätzen in KiTa
 50 zusätzliche U3 Plätze in Kindertagespflege

Vorlage FB 45/0082/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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u.a. wurden in den folgenden städtischen Einrichtungen Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen
durchgeführt:
 KiTa Am Höfling
 KiTa Sandhäuschen (Neubau)
 KiTa Schurzelter Straße
 KiTa Philipp-Neri-Weg 4-6
Als weitere Maßnahmen sind zu benennen:
 Investorenmodell Neubau KiTa Krefelder Straße
 Erweiterung der Trägerlandschaft -> Einrichtung eines Waldkindergartens
2014/2015
 Schaffung von insgesamt 221 weiteren U3 Plätzen in KiTa
o

darin enthalten ist z.B. der Neubau der Betriebskita Eilendorf Süd mit 45 U3 Plätzen
(22 Plätze für auswärtige Kinder betriebsangehöriger Eltern)

 100 zusätzliche Plätze in Kindertagespflege
u.a. wurden in den folgenden städtischen Einrichtungen Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen
durchgeführt:
 KiTa Reumontstraße 52 Montessori
 KiTa Schurzelter Straße
 KiTa Alfons-Gerson-Straße
 KiTa Passstraße 123 (Fusion/Neubau)
 KiTa Bergstraße
 KiTa Kalverbenden (Neubau)
Als weitere Maßnahmen sind zu benennen:
 Investorenmodell Neubau KiTa Drimbornstraße (Ersatz + Erweiterung KiTa Blücherplatz)
 Einrichtung einer Großtagespflegestelle in der Annastraße
3. Wo bestehen Engpässe/Hindernisse
Umwandlungspotentiale
Zwischenzeitlich wurden durch die Vielzahl an Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen in den
letzten Jahren die verfügbaren Umwandlungs-, Umbau- und Anbaupotentiale in den Bestandskitas
weitestgehend ausgeschöpft.
Hinzu kommt, dass sich durch die massive Umwandlung von ü3 Plätzen zu U3 Plätzen die
Herausforderung verstärkt, weiterhin ausreichend ü3 Plätze anbieten zu können.
Sozialraumbezogene Bedarfsplanung
Während vor einigen Jahren noch ein Bedarf an U3 Plätzen flächendeckend über das gesamte
Stadtgebiet bestanden hat, ist durch die mittlerweile in einigen Bereichen erreichte gute
Versorgungsquote eine weitere Ausbauplanung sozialraumbezogen vorzunehmen, um eine
Überkapazität von U3 Plätzen in Sozialräumen mit bereits guter Versorgungsquote zu vermeiden und
gleichzeitig die Sozialräume mit großem Bedarf besonders in den Blick zu nehmen.

Vorlage FB 45/0082/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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Innerhalb der Sozialräume können sich weitere Herausforderungen ergeben.
So weist z.B. Sozialraum 3 (Aachen-Ost) mit einer geringen Versorgungsquote einen hohen Bedarf an
der Schaffung von U3 Plätzen aus. Gleichzeitig zeigen die bisherigen Bemühungen hinsichtlich
potentieller Grundstücke und Gebäude, dass es kaum Angebote in diesem Bereich gibt.
Sozialraum 1 (Aachen-Innenstadt) ist ebenfalls ein Sozialraum mit einem hohen Bedarf an U3
Plätzen. Eine Besonderheit ist hier, dass neben Plätzen für die Bewohner des Sozialraums weitere
Bedarfe durch die Pendler aus den Randgebieten entstehen.
Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel im KiTa-Bereich spitzt sich in den letzten Jahren - auch durch den
flächendeckend vorangetriebenen U3 Ausbau - immer weiter zu.
Neben der Schaffung der baulichen Voraussetzungen für weitere U3 Plätze ist es zwingend
erforderlich, dass ausreichend qualifiziertes Personal für die Einrichtungen gefunden wird, um die U3
Plätze einrichten zu können.
Investorenmodelle
Sollten weitere Projekte – wie zurzeit angedacht – über Investorenmodelle realisiert werden, ist mit
längeren Durchführungszeiträumen zu rechnen. In vielen Fällen handelt es sich um ein kombiniertes
Bauprojekt, bei dem die KiTa in eine größere Planung (Wohnungsbau; Büroräume; Supermarkt etc.)
mit einbezogen wird. Durch diese Kombinationen wird das Bauvorhaben insgesamt komplexer und
der Abstimmungsaufwand steigt. Die Vorlaufzeit für eine Maßnahme erhöht sich durch die
voraussichtlich erforderlichen Ausschreibungsfristen, durch Investorensuche und diverse
Vorgespräche, die durchgeführt werden müssen, bevor die Realisierung der Maßnahme in die Wege
geleitet werden kann.
Dies zeigt sich u.a. am Beispiel der KiTa Eintrachtstraße, die über ein Investorenmodell realisiert wird.
Der politische Beschluss, dass am Standort Eintrachtstraße eine KiTa entstehen soll, erfolgte im
November 2011. Der Baubeginn ist aktuell auf das Frühjahr 2015 terminiert.
Ausbau bei freien Trägern
Im KiTa-Jahr 2014/2015 zeigt sich deutlich, dass sich die freien Träger mittelfristig immer mehr aus
dem U3 Ausbau zurückziehen.
Hintergrund ist, dass auch dort zwischenzeitlich fast alle Umwandlungspotentiale bei den
Bestandskitas ausgeschöpft sind und die Träger signalisieren, dass sie finanziell keine Möglichkeiten
sehen, größere Baumaßnahmen zu realisieren.
Hinzu kommt, dass die finanziellen Belastungen beim Betrieb einer KiTa in den letzten Jahren
gestiegen sind.
Freie Träger melden der Verwaltung zurück, dass sie Schwierigkeiten haben, die einmaligen Mittel für
eine investive Baumaßnahme sowie die laufenden Betriebskosten zu finanzieren.
Kapazitäten von Auslagerungsstandorten
Bei größeren baulichen Maßnahmen an Bestandskitas ergibt sich die Notwendigkeit für die
Auslagerung von KiTa-Gruppen, da in diesen Fällen der KiTa-Betrieb im Gebäude während der
Bauphase nicht aufrechterhalten werden kann.

Vorlage FB 45/0082/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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Perspektivisch werden nicht mehr alle der aktuell zur Verfügung stehenden Auslagerungsstandorte
zur Verfügung stehen.
Zu nennen sind hier:
 Schule Franzstraße – das Gebäude wird im Rahmen eines Architektenwettbewerbs veräußert
 Schule Kronenberg – Überlegungen für eine mögliche Nutzung für die Unterbringung von
Flüchtlingen laufen. Hinzu kommt, dass das Gebäude mittelfristig niedergelegt und das
Grundstück veräußert werden soll.
 Pavillons Barbarastraße – die Pavillons stehen auf einer geförderten Grünfläche, so dass die
Verlängerung der Nutzungsdauer fraglich ist.
 Pavillons Schagenstraße – diese stehen auch weiterhin zur Verfügung
 KiTa Reimser Straße – wenn der Ersatzbau für die Reimser Straße fertig gestellt ist und die
KiTa diesen bezogen hat, steht das Gebäude als potentieller Auslagerungsstandort zur
Verfügung, bis die weiteren Planungen für dieses Grundstück abgeschlossen sind, das ggfs.
einer anderen Nutzung zugeführt werden soll.
 KiTa Ferberberg – der Standort steht weiterhin zur Verfügung
Prüfaufträge
Bei den Überlegungen, welche Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen geeignet sind, werden eine
Vielzahl an potentiellen Gebäuden, Standorten und weiteren Maßnahmen geprüft. Bei einem Teil der
Maßnahmen zeigen sich im Verlauf der Prüfung oder bei detaillierterer Planung Gründe, die einer
Realisierung entgegenstehen.
Bsp. 1
Die nähere Prüfung eines Standorts hat ergeben, dass dieser ggfs. aufgrund von
Lärmimmissionen für eine KiTa nicht geeignet ist.
Bsp. 2
Städtische KiTas wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie von einem Architekten
dahingehend geprüft, wie die Schaffung weiterer U3 Plätze in diesen Einrichtungen möglich
ist. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Schaffung von U3 Plätzen in einem Teil der Einrichtungen
nur in geringem Maße und mit unverhältnismäßig hohen Baukosten (> 1. Mio €) möglich wäre
und damit nicht wirtschaftlich ist.
Dies führt dazu, dass nicht alle Maßnahmen realisiert werden können und insgesamt oft mehrere zum
Teil aufwändige Prüfungen erfolgen, bis weitere U3 Plätze geschaffen werden können.
Personelle Ressourcen bei E 26 und FB 45
Mit den aktuellen Personalkapazitäten ist eine Begleitung und Realisierung von bis zu zwei großen U3
Ausbau Baumaßnahmen pro Jahr möglich.
Kindertagespflege
Die derzeitigen Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege sind zu optimieren. Die aktuelle
Situation führt dazu, dass es nicht möglich ist, eine ausreichende Anzahl an Personen für die
erforderliche Qualifizierung zur Tagespflegeperson zu akquirieren und damit die geplanten
Ausbaustufen (50 zusätzliche U3 Plätze/Jahr) in Kindertagespflege nicht eingehalten werden können.

Vorlage FB 45/0082/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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Steigende Kinderzahlen
Den Daten von IT-NRW ist zu entnehmen, dass für Aachen die Prognosedaten steigende
Kinderzahlen in den nächsten 10 Jahren aufweisen. Auch Aufzeichnungen zur Aachener
Bevölkerungsentwicklung zeigen, dass die Geburtenzahlen in 2013 und 2014 wieder leicht ansteigen.
Dies führt im Ergebnis dazu, dass zur Erreichung der 50% Versorgungsquote mehr als die zuvor
kalkulierten ca. 500 U3 Plätze geschaffen werden müssen.
4. Vorhaben/Entwicklung der U3-Versorgungsquote bis 2017 ff
Dem Verwaltungsvorstand wurden in seiner Sitzung am 08.07.2014 Maßnahmen zum weiteren U3
Ausbau ab 2015 ff vorgestellt.
Basierend auf den in dieser Vorlage vorgestellten Maßnahmen, wurden für das Haushaltsjahr 2015 ff
Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung bis einschließlich 2018 für folgende Maßnahmen
vorgesehen:
 Förderschule Walheim – Ersatzstandort + Erweiterung KiTa Albert-Einstein-Straße
 Ersatzbau + Erweiterung KiTa Stettiner Straße 16
 Neubau KiTa Hünefeldstraße
 Ersatzbau + Erweiterung KiTa Boxgraben/Löhergraben
 Neubau Campus West/Guter Hirte - Ersatzbau + Erweiterung KiTa Süsterfeldstraße
 Ersatzbau + Erweiterung KiTa Lochnerstraße
 Neubau KiTa Franzstraße
 Neubau Branderhof – Ersatzbau + Erweiterung KiTa Bismarckstraße, Kind & Kegel
 Neubau KiTa Eisenbahnweg/Guter Freund
 Neubau KiTa – Grundstück in Forst
Über die mittelfristige Finanzplanung hinaus sind die folgenden beiden Projekte in den Jahren
2019/2020 angedacht:
 Neubau KiTa Im Kollenbruch
 Ersatzbau + Erweiterung KiTa Kaiserstraße
Mit den aktuell eingeplanten Finanzmitteln ist eine Realisierung von zwei Projekten pro Jahr
angestrebt.
Ratsbeschluss 2014
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 22.10.2014 folgende U3 Ausbaumaßnahmen aus Mitteln des
Haushaltsjahres 2014 beschlossen:
 KiTa Königsberger Straße
 KiTa Mataréstraße
 KiTa Reutershagweg
 KiTa An der Rahemühle
 KiTa Sigmundstraße
s. beigefügte Übersicht mit konkreteren Angaben zu den aktuell laufenden sowie mittelfristig
geplanten Maßnahmen bis einschließlich 2018.

Vorlage FB 45/0082/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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Umwandlungspotentiale
Wie bereits zuvor erwähnt sind die Umwandlungspotentiale in den Bestandskitas weitestgehend
ausgeschöpft.
Für das KiTa-Jahr 2015/2016 ff werden dennoch weiterhin alle KiTas auf mögliche noch verfügbare
Umwandlungspotentiale überprüft.
Ggfs. ergeben sich durch die Fertigstellung von Neubaumaßnahmen in den umliegenden KiTas neue
Potentiale.
z.B. städt. KiTa Bayernallee 2 (durch die Fertigstellung des Neubaus Kalverbenden)
Großtagespflegestellen
Die Verwaltung prüft weiterhin potentielle Räumlichkeiten zur Schaffung von Großtagespflegestellen.
Zurzeit wird in Räumlichkeiten der gewoge in der Stromgasse eine Großtagespflegestelle eingerichtet.
Zwischenfazit
Unter Berücksichtigung der in der Tabelle dargestellten bereits laufenden Maßnahmen sowie der
Maßnahmen, die voraussichtlich bis Ende 2017 fertig gestellt werden, ist davon auszugehen, dass
eine U3 Versorgungsquote von 46,84 % erreicht werden kann.
Berücksichtigt man die geplante Ausbaustufe um weitere 50 Plätze in Kindertagespflege auf
insgesamt 700 Plätze, dann ergibt sich eine Versorgungsquote von 47,66 %.
(Grundlage für die Berechnung sind die Daten aus der KEPL 2015/2016)

5. Offene Fragen
Auswärtige Kinder
Es ist zu klären, inwiefern auch Plätze für „auswärtige Kinder“ (Kinder, deren Eltern ihren Wohnsitz
nicht in der Stadt Aachen haben) geschaffen werden sollen.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass ein auswärtiges Kind grundsätzlich dann in einer KiTa in Aachen
aufgenommen werden kann, wenn der KiTa-Platz nicht von einem „Aachener“ Kind benötigt wird. Vor
Vergabe des Platzes ist ein entsprechender Antrag bei FB 45 einzureichen. Dort wird der Antrag
geprüft und ggfs. genehmigt.
Über einen Grundsatzbeschluss des Rates aus 2012 ist es außerdem möglich, Einpendlerkinder in
KiTas aufzunehmen, wenn es sich um betriebliche Betreuungsplätze handelt.
Im Zuge der Reauditierung als familiengerechte Kommune hat der Rat im Januar 2015 als ein
Auditziel den bedarfsgerechten und zielgruppenspezifischen Ausbau der betrieblich unterstützten
Kinderbetreuung beschlossen. Das Thema der auswärtigen/Einpendler Kinder ist ein wichtiger
Baustein, um die Rahmenbedingungen festzulegen.
Konkrete Fragen sind daher:
 Soll eine bestimmte Anzahl an Plätzen für auswärtige Kinder geschaffen werden?
 Sollen die Plätze
o

nur im Rahmen von betrieblicher Kinderbetreuung

o

nur, wenn sie frei verfügbar sind

o

nur bei Verbleib eines Kindes, das bereits zuvor in der Einrichtung betreut
wurde und anschließend aus Aachen verzieht

Vorlage FB 45/0082/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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angeboten werden?
 Werden Plätze nur für Kinder aus NRW oder auch aus dem Ausland angeboten?
Kriterien zur Trägeranteilübernahme
Aktuell sind Mittel für die Übernahme von Trägeranteilen ausschließlich im Rahmen der bestehenden
Sonderverträge eingeplant.
Für die Übernahme von weiteren Trägeranteilen stehen im Haushalt keine Mittel zur Verfügung.
Gleichzeitig zeigt sich, dass der Ausbau von u3 Plätzen bei freien Trägern oft mit einem Antrag auf
Trägeranteilübernahme für die neue U3 Gruppe gekoppelt ist.
Investorenmodell/selber bauen (vgl. S. 5 Investorenmodelle)
Für die in den nächsten Jahren geplanten Maßnahmen wurde eine Realisierung als Investorenmodell
favorisiert und entsprechende Mittel im Rahmen der mittelfristen Haushaltsplanung 2015ff
berücksichtigt.
Für weitere Projekte bedarf es der grundsätzlichen Entscheidung, ob die Stadt Aachen selber baut
oder über Investorenmodelle bauen lässt.
Bei Investorenmodellen sind laufende Mittel (konsumtiv) in Höhe der Mietzahlungen vorzusehen.
Baut die Stadt selbst sind einmalige investive Mittel einzuplanen. Hinzu kommen laufende
Instandhaltungskosten.
6. Stellschrauben für den kontinuierlichen U3 Ausbau
Damit der U3 Ausbau weiter vorangetrieben werden kann und das Ziel, eine Versorgungsquote von
50 % anbieten zu können perspektivisch erreicht wird, sollten die folgenden Aspekte und Themen
Beachtung finden.
Prüfung weiterer Projekte
Neben den aktuell laufenden sowie den in der mittelfristigen Planung geplanten Projekten ist eine
laufende Prüfung von potentiellen weiteren Maßnahmen notwendig, um den Ausbau mit Blick auf die
Zielversorgungsquote weiterführen zu können.
Dies erfolgt u.a. über


Die AG KiTa-Standorte (FB 61; FB 45/100; FB 45/200, neu: E26)



Mit Blick auf mögliche Synergieeffekte erfolgt in dieser AG eine systematische Untersuchung
im Bereich der städtischen Gebäude und Liegenschaften innerhalb der einzelnen
Sozialräume; Ideen zur Verknüpfung mit der städt. Sozialentwicklungsplanung werden mit
einbezogen



Gespräche mit Investoren



Bearbeitung von Anfragen zu B-Plänen und Grundstücken von FB 61 und FB 23



Prüfung weiterer potentieller Räumlichkeiten dahingehend, ob sie sich für die Einrichtung einer
Großtagespflegestelle eignen



Gespräche mit weiteren Akteuren
z.B. Kirchengemeinden -> KIM (kirchliches Immobilienmanagement)

Vorlage FB 45/0082/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 9/10

Auslagerungskapazitäten
Sofern der U3 Ausbau (wie aktuell vorgesehen) zum Teil auch über größere Bauprojekte an
Bestandskitas durchgeführt wird, ist die Verfügbarkeit von ausreichend Auslagerungskapazitäten
erforderlich.
Diese Aufgabe wird dadurch erschwert, dass eine langfristige Planung nur schwer durchzuführen ist,
da die Belegungspläne der aktuellen Auslagerungsstandorte abhängig von der korrespondierenden
Baumaßnahme laufend fortgeschrieben werden müssen und sich Rückzüge häufig verzögern.
Entwicklung der Kinderzahlen in Aachen
Sollte die Kinderzahl in der Stadt Aachen weiterhin stabil bleiben oder sich sogar leicht erhöhen, sind
weitere Flächen und/oder Gebäude für die Schaffung von U3 Plätzen erforderlich, da dann mehr
Plätze erforderlich sind, um die Zielversorgungsquote von 50% zu erreichen.
Investitionsförderprogramme von Bund/Land
Um weitere U3 Ausbaumaßnahmen finanziell stemmen zu können, wird es erforderlich sein, dass
weitere Bundes-/Landesmittel im Rahmen von investiven Förderprogrammen bereitgestellt werden.
Baukostenzuschüsse für freie Träger
Wie bereits zuvor beschrieben zeigt sich, dass sich die freien Träger immer weniger am U3 Ausbau
beteiligen. Häufig wird als Grund hierfür von den freien Trägern ausgeführt, dass zur Finanzierung und
Realisierung einer Baumaßnahme eine kommunale Förderung erforderlich ist.
Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, inwiefern eine kommunale Förderung zur Realisierung von U3
Baumaßnahmen der freien Träger erfolgen soll.
Bei Gewährung einer kommunalen Förderung müssten die Rahmenbedingungen festgelegt werden.
Fragestellungen sind u.a.


Förderung als Zuschuss?



Förderung als 0% Kredit?



Mischform der Förderung?



Zweckbindungsfristen?



Realisierung als Investorenmodelle durch Dritte -> Übernahme der nicht refinanzierten Miete?



Wer wird wie gefördert? Freie Träger/privat-gewerbliche Träger

Anlage/n:
Anlage 1 – Antrag der CDU und SPD
Anlage 2 – Übersicht zu aktuell laufenden und geplanten Maßnahmen

Vorlage FB 45/0082/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 10/10

CDU und SPD-Fraktionen im Rat der Stadt - 52062 Aachen

Herrn
Vorsitzenden des Kinder- und Jugendausschusses
Björn Jansen
Krefelder Straße 36
52070 Aachen

Geschäftsstellen
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52062 Aachen
CDU
Telefon 0241 / 432 -7211 und -7212
cdu.fraktion@mail.aachen.de
www.cdu-fraktion-aachen.de
SPD
Telefon 0241 / 432 -7215
spd.fraktion@mail.aachen.de
www.spd-aachen.de

Aachen, den 03. Februar 2015

Antrag zur Tagesordnung: U 3 – Ausbau in der Stadt Aachen wird fortgesetzt
Sehr geehrter Herr Jansen,
die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen beantragen durch die Verwaltung folgendes erarbeiten und in der nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
vorstellen zu lassen:
Die Verwaltung soll aufzuzeigen, wie die Zielvorgabe einer Bedarfsdeckungsquote in Höhe
von derzeit geschätzten 50 % für Kinder im Alter von 4 Monaten bis 3 Jahre bis zum Jahre
2017 erfüllt werden kann. Hierfür sollen alle erforderlichen Aspekte (Finanzen, Grundstücke, Umwandlungspotentiale, Großtagespflegestellen etc.) angegeben und bewertet werden. Mögliche Kapazitäten (Häuser und Grundstücke) bei freien Trägern der Jugendhilfe
sind in die Planung mit einzubeziehen. Es soll zudem eine Übersicht geschaffen werden,
die, fortlaufend aktualisiert, Beginn und Ende von Maßnahmen, die zu erwartende Kosten,
die zu schaffende Plätze sowie den Fortschritt darstellt.
Begründung
Aachen ist eine kinder- und familienfreundliche Stadt und soll es weiter bleiben. Dafür sind
u.a. ein bedarfsgerechtes und ausreichendes Angebot an qualitativ guten Kinderbetreuungsplätzen Voraussetzung. Dieses Angebot gehört mit zu einer guten Familienzeitpolitik,
weil Kinder in den Kitas und bei Tagespflegepersonen verlässlich betreut, gebildet und
erzogen werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch diese Angebote oft

erst ermöglicht. Da Familien wohnortnahe Angebote haben müssen, sollen vorrangig in
bisher schlechter versorgten Sozialräumen Kapazitäten aufgebaut werden.
Die letzten Rats- und KJA-Beschlüsse haben als Ziel eine bedarfsdeckende Versorgungsquote von rund 50% bei der U3-Betreuung zum Kita-Jahr 2017/2018 bestätigt. Zur Zielerreichung werden aus heutiger Sicht noch 400 weitere Betreuungsplätze benötigt. Damit
diese im verbleibenden Zeitraum geschaffen werden können, sollen alle hierfür erforderlichen Aspekte in Augenschein genommen werden.
Aktuell befinden sich viele Kitas im Umbau oder werden in den kommenden Monaten umund ausgebaut. Daher wird im kommenden Kita-Jahr 2015/2016 das Ausbauziel – unter
Hinzurechnung der neuen Plätze in der Tagespflege – nicht vollständig erreicht. Die noch
benötigten Plätze müssen dann in den beiden kommenden Kita-Jahren geschaffen werden.
Die entsprechenden Maßnahmen sind daher zügig anzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tillmanns

Bernd Krott

Kinder- und Jugendpol. Sprecher

Kinder- und Jugendpol. Sprecher

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Seite 2 von 2

Stand: 03.03.2015

Maßnahme
KiTa Aachener Straße
KiTa Bergstraße
KiTa Düppelstraße
KiTa Passstraße 123
KiTa Kalverbenden
KITa Händelstraße
KiTa Richtericher Dell
KiTa Eintrachtstraße
KiTa Albert-Einstein-Str
KiTa Stettiner Str. 16
KiTa Hünefeldstraße
KiTa Boxgraben
KiTa Lochnerstraße
KiTa Franzstraße
KiTa Branderhof
KiTa Eisenbahnweg
KiTa Königsberger Str.
KiTa Mataréstraße
KiTa Reutershagweg
KiTa An der Rahemühle
KITa Sigmundstraße
KiTa Im Kollenbruch
KiTa Kaiserstraße
*voraussichtlich

Übersicht U3 Ausbaumaßnahmen bis einschl. 2021

Beginn
Ende
2014
Sommer 2016*
2013
Sommer 2015
2013
Sommer 2016*
2013
Sommer 2015
2013
Sommer 2015
Sommer 2015
Sommer 2017*
abhängig vom B-Plan Fortschritt
Frühjahr 2015
Sommer 2017
2015*
2017*
2015*
2017*
2015*
2017*
2016*
2018*
2016*
2018*
2016*
2018*
2015*
2017*
2015*
2017*
2015*
2017*
2015*
2017*
2015*
2017*
2015*
2017*
2015*
2017*
2019*
2020*
2019*
2021*

neue
U3 Plätze
14
20
20
20
20
20
20
20
20
20
20
5
10
20
10
20
10
15
14
10
10
20
20

Schätzung Kosten
einmalig
(Stadt baut)
2.979.000 €
1.352.300 €
1.870.000 €
3.103.750 €
3.400.000 €
3.200.000 €
3.255.000 €

Anlage 2

Schätzung Kosten
laufend/Jahr
(Miete)

172.600 €
1.000.000 €
111.780 €
141.750 €
85.860 €
111.780 €
1.200.000 €
85.860 €
141.750 €
470.000 €
214.000 €
371.000 €
615.000 €
430.000 €
141.750 €
3.400.000 €

Plätze bereits in
der KBPL
2015/2016
berücksichtigt
ja
ja
anteilig
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
nein
nein