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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0102/WP17
öffentlich
04.12.2014
Dez. III / FB 61/70

Entwässerung Sportplatz Kaletzbenden in Richterich
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen in der BV vom 06.11.2013, lfd.
Nr. 82
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

14.01.2015

B6

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der
Antrag gilt hiermit als behandelt.

Vorlage FB 61/0102/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.12.2014

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Erläuterungen:
Wie in der Sitzung der Bezirksvertretung am 27.08.2014 zugesagt, ist das städtische Rechtsamt
gebeten worden, die Sach- und Rechtslage zu prüfen. Nunmehr liegt das Ergebnis vor.
Das städtische Rechtsamt hat bei der Prüfung folgende Belange untersucht:
1. Kann eine Duldungsverfügung nach § 93 Wasserhaushaltsgesetz ( Neufassung ) erlassen
werden?
2. Besteht auf die Entwässerungsleitung bezogen ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 2 BGB?
Als Fazit kommt das städtische Rechtsamt zu dem Ergebnis, dass es keine rechtssichere Möglichkeit
sieht, einen Anspruch auf Benutzung der in Privatgrundstücken verlegten Leitung gegen den Willen
der Eigentümer durchzusetzen.
Da die mit der Hausverwaltung des „Zehnthofes“ beauftragte Firma schriftlich mitgeteilt hat, dass sich
die Eigentümergemeinschaft bei der letzten Eigentümerversammlung vehement gegen eine
entsprechende Ableitung ausgesprochen hat, wird diesseits leider keine Möglichkeit mehr gesehen,
dass auf dem Sportplatz Kaletzbenden anfallende Drainagewasser dem Amstelbach zuzuführen.

Anlage/n:
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen in der BV vom 06.11.2013

Vorlage FB 61/0102/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.12.2014

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