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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0106/WP17
öffentlich
11.12.2014
Dez. III / FB 61/50

Innenstadtkonzept 2022: Erneuerung der Mariahilfstraße
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

14.01.2015
15.01.2015
22.01.2015

B0
PLA
MA

Entscheidung
Entscheidung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss zu beschließen, dass die
Mariahilfstraße als Maßnahme der ersten Prioritätsstufe des Innenstadtkonzeptes auf Grundlage der
vorgelegten Planung zur Städtebauförderung angemeldet wird und kurzfristig auf Grundlage dieser
Planung die Ausführungsplanung erstellt wird.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Mobilitätsausschuss zu beschließen, dass die Mariahilfstraße
als Maßnahme der ersten Prioritätsstufe des Innenstadtkonzeptes auf Grundlage der vorgelegten
Planung zur Städtebauförderung angemeldet wird und kurzfristig auf Grundlage dieser Planung die
Ausführungsplanung erstellt wird.
Der Mobilitätsausschuss beschließt, dass die Mariahilfstraße als Maßnahme der ersten Prioritätsstufe
des Innenstadtkonzeptes auf Grundlage der vorgelegten Planung zur Städtebauförderung angemeldet
wird und kurzfristig auf Grundlage dieser Planung die Ausführungsplanung erstellt wird.

Vorlage FB 61/0106/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2015

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Fortgeschriebener Ansatz

Ansatz

Fortgeschriebener Ansatz

2016

2015

2016

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

bedarf
(neu)

Einzahlungen

-16.000

-16.000

-342.000

-342.000

-358.000

-358.000

Auszahlungen

20.000

20.000

432.000

432.000

452.000

452.000

Ergebnis

4.000

4.000

90.000

90.000

94.000

94.000

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Ansatz

Fortgeschriebener Ansatz

2016

2015

2016.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

-14.400

-14.400

0

0

0

0

18.000

18.000

0

0

Abschreibungen

0

0

22.500

22.500

0

0

Ergebnis

0

0

26.100

26.100

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Vorlage FB 61/0106/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2015

Seite: 2/3

Erläuterungen:
s. Anlage „Erläuterungstext“

Anlage/n:
Erläuterungstext
Lageplan
Stadtplanausschnitt Stübben (1881) und Karte der eingetragenen Denkmale

Vorlage FB 61/0106/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2015

Seite: 3/3

Erläuterungen:

Entstehung
Zwischen 1848 und 1855 wurde das erste Krankenhaus für die Bürger Aachens an der Stelle des heutigen
„Neuen Kurhauses“ errichtet. Sein Name war „Maria-Hilf-Spital“. Es handelte sich um ein relativ großes,
repräsentatives Gebäude mit einem anspruchsvollen umgebenden Park, den kein geringerer als Joseph Peter
Lenné, der seinerzeit beste Garten- und Landschaftsarchitekt Preußens, entworfen hatte. Von diesem
Krankenhaus erhielt die Maria-Hilf-Straße ihren Namen.
Der Rappard Plan von 1860 zeigt
erstmals die trassierte Mariahilfstraße,
aber noch ohne Bebauung. Die
Monheimsallee ist in ihrer Gestaltung mit
der Fortsetzung des zentralen
Medaillons ganz auf das Maria-Hilf-Spital
bezogen und enthält noch keine Spur der
Straße, die vom Spital ihren Namen
erhielt. Interessant ist, dass die Straße
einen zweiten, historisch bedeutenden
Bezugspunkt hat, die um Jahrhunderte
ältere Peterskirche.
Erst auf dem Plan von Stübben (1881)
(Anlage) ändert sich das Bild: die
Mariahilfstraße ist bebaut und sie findet
diagonal über die Monheimsallee hinweg
ihren Weg zum Spitalsgarten. Das
bedeutet, dass die Mariahilfstraße als
Ensemble des geometrischen
Städtebaus in einem relativ kurzen
Zeitraum entstand. Von diesen, dem
Klassizismus verbunden Bauformen, ist
sie noch heute geprägt. Alleine 21
Gebäude stehen heute unter Denkmalschutz. Ohne Denkmalschutz sind es nur fünf. Eine besondere Straße
also.

Umbau in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts
Ihre Eigenheit und Position bildete den Hintergrund, weshalb in den 1970er Jahren die Mariahilfstraße ohne
Separationsprinzip wie eine Fußgängerzone ausgebaut wurde und das, obwohl sie eine Wohnstraße und nicht –
wie für die damalige Zeit bei Fußgängerzonen üblich – eine Einkaufsstraße war. Straßenverkehrsrechtlich
konnte man das, was damals gebaut worden war, längere Zeit nicht richtig einordnen. In einer Fußgängerzone

sind parkende Autos nicht vorgesehen. Das Verkehrszeichen 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ wurde erst 1980
in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen und so ist die Mariahilfstraße auch heute ausgewiesen.
Zusätzlich ist sie eine Sackgasse zur Monheimsallee.
Das Foto links auf der folgenden Seite zeigt nicht nur die Verkehrszeichen, es zeigt auch den schön gestalteten
Eingangsbereich an der Alexanderstraße und den geradezu erbärmlichen Zustand in Richtung Kurpark. Die
verwendeten Platten sind nicht mehr erhältlich und sind für Belastungen durch ständiges Befahren mit Kfz nicht
geeignet, was nach nun - fast 40 Jahre nach dem Einbau - deutlich zu sehen ist. Die Folge sind
Ausbesserungen in Asphalt, wenn Platten brechen oder Aufbrüche für Leitungsarbeiten nötig wurden.

Eine Erneuerung der Straßenoberfläche ist dringend geboten. Deshalb wurde diese auch in die erste
Prioritätsstufe des Innenstadtkonzepts 2022 aufgenommen. Das Innenstadtkonzept und die damit verbundenen
Prioritäten wurden am 6. November 2014 beschlossen. Das bedeutet, dass im Januar der Einplanungsantrag in
das Städtebauförderungsprogramm zusammen mit dem neuen Innenstadtkonzept gestellt werden soll, damit in
2016 – nach erteilter Förderbewilligung - gebaut werden kann. Vorlaufend müssen noch Gas-, Wasser- und
Abwasserleitungen erneuert werden.

Der schlechte bauliche Zustand ist aber nicht der einzige Grund, warum der Erneuerung der Mariahilfstraße eine
Bedeutung zukommt. Sie ist ebenfalls eine wichtige Fußgängerverbindung zwischen dem Stadtkern und dem
Kur- und Stadtgarten.

Premiumweg ins Grün
Um den Bewohnern und Besuchern der überwiegend steinernen Innenstadt grüne Erholungsflächen anzubieten
sollen 10 „Premiumwege“ aus dem Kern der Stadt in die an die Innenstadt angrenzenden Parks, Grünanlagen
und Bachtäler führen. Einer der bedeutendsten Parks ist der Kur- und Stadtgarten, der aus dem oben erwähnten
Lenné´schen Spitalsgarten hervorgegangen ist. Seine Auffrischung und die Pflege der Strukturen, die ihn zum
Gartendenkmal machen, ist mit der ersten Maßnahme „Parkpflegewerk“ ebenfalls Bestandteil des
Innenstadtkonzeptes 2022. So ist es folgerichtig, dass einer der 10 Premiumwege dorthin führt und zwar - wie
schon bei der Entstehung im 19. Jahrhundert gedacht – durch die Mariahilfstraße.
Zur Eigenschaft als Premiumweg gehören bestimmte Qualitäten: die Lage, Ausstattung, Gehkomfort, Sicherheit
und ebenfalls komfortable Querungen. Letztere ist zwar an beiden Seiten der Mariahilfstraße mit einer
Signalanlage als sichere Verbindung vorhanden, aber nicht optimal ins weitere Wegenetz der Grünanlagen
eingebunden. Die ehemals direkte Verbindung von der Mariahilfstraße über die Monheimsallee hinweg dient
heute nur noch als Umfahrt für die Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage Eurogress. Hier sollte in einem zweiten
Planungsschritt die Querung für den nichtmotorisierten Verkehr verbessert und gegebenenfalls die
Signalisierung überarbeitet werden. Dabei ist zum einen der Bezug zur Bushaltestelle zu beachten, zum anderen
der zur Lenné´schen Gartenanlage, weshalb die Verbesserung des Übergangs zusammen mit den ersten
Maßnahmen aus dem Parkpflegewerk für den Kur- und Stadtgarten entwickelt werden sollten.

Planung
Die Mariahilfstraße weist von Hauswand zu Hauswand eine Breite von 12,3 Metern auf. Der Querschnitt des
Bestandes zeigt, dass sowohl die Baumfelder als auch die dazwischen liegenden Parkplätze (2,4 m) sowie
deren Abstand zur Hauswand (2,0m) über akzeptable Breiten verfügen.

Die Aufteilung der Mariahilfstraße im Querschnitt ohne Separationsprinzip und die Ausweisung als
Verkehrsberuhigter Bereich sollen unverändert bleiben. Die Flächen für den Ruhenden Verkehr und die
Baumfelder liegen auch zukünftig in ihrer heutigen Position auf der Westseite. Die vorhandenen Rundborde zur
Abgrenzung des Parkstreifens sind der heute gebräuchlichen Bauweise entsprechend entbehrlich. Die Flächen
für den Ruhenden Verkehr werden durch einen Materialwechsel (s.u.) sowie durch die Rinne auf einer Seite
verdeutlicht. Die vorhandene Entwässerungsrinne kann in ihrer Lage erhalten bleiben. Da sie die Parkstände
begrenzt, eignet sie sich nicht als Leitstreifen. Deshalb soll auf beiden Seiten entlang der Häuser ein maximal 60
cm breiter Streifen aus Basaltkleinpflaster (Leitstreifenlösung für besondere Straßen) angelegt werden. Die
STAWAG prüft zur Zeit, ob die Leuchtkörper ausgetauscht werden sollten. Wünschenswert wäre es, die auf der
Ostseite eingebauten Straßenleuchten an die Hauswand derselben Straßenseite zu versetzen; auch dies ist im
Zusammenhang mit den STAWAG Maßnahmen zu prüfen.
Verändert werden sollen die Oberflächen bei Beibehaltung der funktionalen Querschnittsaufteilung. Da für den
überfahrbaren Bereich eine größere Einbindetiefe der Platten erforderlich ist, gibt es für die Materialwahl und
deren Verlegeart hierzu prinzipiell zwei Möglichkeiten:

Variante 1
Leitstreifen beidseitig in Basaltkleinpflaster
Seitenbereiche 20cm/20cm Betonstein mit Vorsatz (Beispiel Kleinkölnstraße) Verlegerichtung auf der Westseite
diagonal oder quer zur Fahrbahn, Seitenbereich auf der Ostseite quer zur Fahrbahn ohne
Übergang/Oberflächenwechsel zum hauptsächlich überfahrbaren Bereich, dort größere Einbindetiefe
Parkstände 10cm/20cm Betonpflaster (anthrazit)

Rinne 50cm (evtl. Naturstein)

Variante 2
Leitstreifen beidseitig in Basaltkleinpflaster
Seitenbereiche (Westseite 2,0 m, Ostseite 2,4 m) 20cm/20cm Betonstein mit Vorsatz diagonal verlegt
Hauptsächlich überfahrbarer Bereich (4,5 m) 20/20cm Betonstein quer zur Fahrbahn verlegt mit größerer
Einbindetiefe
Parkstände 10cm/20cm 10cm/20cm Betonsteinpflaster (anthrazit)
Rinne 50 cm breit (evtl.Naturstein), Pflasterstreifen.
Das Material selber und die Aufteilung in Verlegearten wird im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt.
Zu überarbeiten sind die Ausstattungsgegenstände. Die wenig ansehnlichen Blumenkübel im
Waschbetondesign sollten keine Zukunft mehr haben. Statt noch mehr Poller aufzustellen ist es besser, im
Seitenraum Fahrradbügel, eine Kombination aus zwei bis drei Bänken und schlichten, funktionalen
Pflanzenkübeln aus Stahl (wie im Frankenberger Viertel) zu wählen. Die genauen Standorte werden mit der
Ausführungsplanung festgelegt.
In der Straße stehen 10 Rotdornbäume, von denen einer relativ neu gepflanzt wurde. Die Bäume passen gut
zum Charakter der Straße und sollten erhalten bleiben. Nach einer ersten Einschätzung sind die Baumfelder
ausreichend. Eine Vitalitätsprüfung der Bäume wird in Kürze durchgeführt. Ja nach deren Ergebnis können in
der Ausführungsplanung noch Anpassungen vorgenommen werden. Das Raster der Baumfelder, die Lage, die
Anzahl und die Baumart sollen beibehalten werden.
Wendemöglichkeit
Zwischen den Parkplätzen und der auf der Ostseite liegenden Hauswand ist eine Straßenbreite von 7,4 Metern
vorhanden, die heute zwischen den Ausstattungsgegenständen zum Wenden genutzt wird. Da es sich um eine
Sackgasse handelt, parken in der Regel dort nur Anwohner und ihre Besucher. Derzeit besteht keine
Wendeanlage, über Störungen liegen keine Erkenntnisse vor. so dass auf eine eigene Wendeanlage. Bei der
Ausführungsplanung wird darauf zu achten sein, dass es zwischen den Ausstattungsgegenständen genügend
freie Flächen zum Wenden gibt. Müllfahrzeuge fahren heute rückwärts aus der Straße wieder heraus. Die
Müllabfahr prüft aktuell, ob die Geradeausfahrt zur Monheimsallee mit herausnehmbaren Pollern nicht zukünftig
die komfortablere und sichere Lösung wäre.
Die STAWAG wird vorlaufend zur Erneuerung der Oberfläche die Leitungsarbeiten ausführen.

Kosten
Im Haushaltsplan stehen für 2016 unter dem PSP 5-120102-000-07500-300-1 investiv insgesamt 432.000 €, an
Einnahmen sind 80% Zuweisungen, entspricht 342.000 € eingeplant. Konsumtiv weist das PSP 4-120102-44-8
folgende Beträge aus:
22.500 € für Festwerte (Ausstattung)
18.000 € für Beteiligungen (Beleuchtung),
denen 14.400 € an Zuwendungen gegenüber stehen.

Die Kosten sind nach der Fläche geschätzt, eine präzise Kostenberechnung wird auf Basis der
Ausführungsplanung zu erstellen sein. Ebenfalls noch zu ermitteln sind die anfallenden KAG Beiträge.
Aus fördertechnischen Gründen ist der Planungsbeschluss im Januar erforderlich, damit im selben Monat die
Antragsunterlagen für einen Baubeginn in 2016 bei der Bezirksregierung eingereicht werden können.
Nach dem Planungsbeschluss im Januar 2015 und dem Einreichen der Förderunterlagen ebenfalls im Januar
2015 steht die Ausführungsplanung für den Baubeschluss an. Üblicherweise erfolgt die Bewilligung der
Förderung am Ende des Jahres. Nach Vorliegen der Bewilligung kann ausgeschrieben werden und dann in 2016
gebaut werden. Vorlaufend sind die Leitungsmaßnahmen der STAWAG 2016 mit einer geschätzten Bauzeit von
acht Monaten anzusetzen.

1720

1722

2

1737

23
21

35

Stadtplan

1734
20

24

33

1738 1731
1855
1854

39

27

1745

20

1747

25

16

658

29

1553

22

1552

41

31

18

1946
23
19

16

1746
1728
17

16

d

14

1942

1727

899

1576

15

1732

13

10

1736
1753

174

1561

12

3

1739

1735

21

1371

18

1749
1752

11

8

1733

6

9

1741
1867

1729

1742

7

4

1343

2b

1751
1754

1868

1494
1813
1/3

1822

1744

2a

1295

1382
53

55/57

1062
59

65

1395
2

51

61

63

1755

1756
1500

2224

1493

1392

1420

1272

67
69

71

73

75

77

79/81

83

85

87

89/93

Stadtplan Stübben 1881

Ausschnitt Denkmalkartierung