Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0106/WP17
öffentlich
11.12.2014
Dez. III / FB 61/50
Innenstadtkonzept 2022: Erneuerung der Mariahilfstraße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.01.2015
15.01.2015
22.01.2015
B0
PLA
MA
Entscheidung
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss zu beschließen, dass die
Mariahilfstraße als Maßnahme der ersten Prioritätsstufe des Innenstadtkonzeptes auf Grundlage der
vorgelegten Planung zur Städtebauförderung angemeldet wird und kurzfristig auf Grundlage dieser
Planung die Ausführungsplanung erstellt wird.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Mobilitätsausschuss zu beschließen, dass die Mariahilfstraße
als Maßnahme der ersten Prioritätsstufe des Innenstadtkonzeptes auf Grundlage der vorgelegten
Planung zur Städtebauförderung angemeldet wird und kurzfristig auf Grundlage dieser Planung die
Ausführungsplanung erstellt wird.
Der Mobilitätsausschuss beschließt, dass die Mariahilfstraße als Maßnahme der ersten Prioritätsstufe
des Innenstadtkonzeptes auf Grundlage der vorgelegten Planung zur Städtebauförderung angemeldet
wird und kurzfristig auf Grundlage dieser Planung die Ausführungsplanung erstellt wird.
Vorlage FB 61/0106/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2015
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz
Fortgeschriebener Ansatz
2016
2015
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
bedarf
(neu)
Einzahlungen
-16.000
-16.000
-342.000
-342.000
-358.000
-358.000
Auszahlungen
20.000
20.000
432.000
432.000
452.000
452.000
Ergebnis
4.000
4.000
90.000
90.000
94.000
94.000
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz
Fortgeschriebener Ansatz
2016
2015
2016.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
-14.400
-14.400
0
0
0
0
18.000
18.000
0
0
Abschreibungen
0
0
22.500
22.500
0
0
Ergebnis
0
0
26.100
26.100
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0106/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2015
Seite: 2/3
Erläuterungen:
s. Anlage „Erläuterungstext“
Anlage/n:
Erläuterungstext
Lageplan
Stadtplanausschnitt Stübben (1881) und Karte der eingetragenen Denkmale
Vorlage FB 61/0106/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2015
Seite: 3/3
Erläuterungen:
Entstehung
Zwischen 1848 und 1855 wurde das erste Krankenhaus für die Bürger Aachens an der Stelle des heutigen
„Neuen Kurhauses“ errichtet. Sein Name war „Maria-Hilf-Spital“. Es handelte sich um ein relativ großes,
repräsentatives Gebäude mit einem anspruchsvollen umgebenden Park, den kein geringerer als Joseph Peter
Lenné, der seinerzeit beste Garten- und Landschaftsarchitekt Preußens, entworfen hatte. Von diesem
Krankenhaus erhielt die Maria-Hilf-Straße ihren Namen.
Der Rappard Plan von 1860 zeigt
erstmals die trassierte Mariahilfstraße,
aber noch ohne Bebauung. Die
Monheimsallee ist in ihrer Gestaltung mit
der Fortsetzung des zentralen
Medaillons ganz auf das Maria-Hilf-Spital
bezogen und enthält noch keine Spur der
Straße, die vom Spital ihren Namen
erhielt. Interessant ist, dass die Straße
einen zweiten, historisch bedeutenden
Bezugspunkt hat, die um Jahrhunderte
ältere Peterskirche.
Erst auf dem Plan von Stübben (1881)
(Anlage) ändert sich das Bild: die
Mariahilfstraße ist bebaut und sie findet
diagonal über die Monheimsallee hinweg
ihren Weg zum Spitalsgarten. Das
bedeutet, dass die Mariahilfstraße als
Ensemble des geometrischen
Städtebaus in einem relativ kurzen
Zeitraum entstand. Von diesen, dem
Klassizismus verbunden Bauformen, ist
sie noch heute geprägt. Alleine 21
Gebäude stehen heute unter Denkmalschutz. Ohne Denkmalschutz sind es nur fünf. Eine besondere Straße
also.
Umbau in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts
Ihre Eigenheit und Position bildete den Hintergrund, weshalb in den 1970er Jahren die Mariahilfstraße ohne
Separationsprinzip wie eine Fußgängerzone ausgebaut wurde und das, obwohl sie eine Wohnstraße und nicht –
wie für die damalige Zeit bei Fußgängerzonen üblich – eine Einkaufsstraße war. Straßenverkehrsrechtlich
konnte man das, was damals gebaut worden war, längere Zeit nicht richtig einordnen. In einer Fußgängerzone
sind parkende Autos nicht vorgesehen. Das Verkehrszeichen 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ wurde erst 1980
in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen und so ist die Mariahilfstraße auch heute ausgewiesen.
Zusätzlich ist sie eine Sackgasse zur Monheimsallee.
Das Foto links auf der folgenden Seite zeigt nicht nur die Verkehrszeichen, es zeigt auch den schön gestalteten
Eingangsbereich an der Alexanderstraße und den geradezu erbärmlichen Zustand in Richtung Kurpark. Die
verwendeten Platten sind nicht mehr erhältlich und sind für Belastungen durch ständiges Befahren mit Kfz nicht
geeignet, was nach nun - fast 40 Jahre nach dem Einbau - deutlich zu sehen ist. Die Folge sind
Ausbesserungen in Asphalt, wenn Platten brechen oder Aufbrüche für Leitungsarbeiten nötig wurden.
Eine Erneuerung der Straßenoberfläche ist dringend geboten. Deshalb wurde diese auch in die erste
Prioritätsstufe des Innenstadtkonzepts 2022 aufgenommen. Das Innenstadtkonzept und die damit verbundenen
Prioritäten wurden am 6. November 2014 beschlossen. Das bedeutet, dass im Januar der Einplanungsantrag in
das Städtebauförderungsprogramm zusammen mit dem neuen Innenstadtkonzept gestellt werden soll, damit in
2016 – nach erteilter Förderbewilligung - gebaut werden kann. Vorlaufend müssen noch Gas-, Wasser- und
Abwasserleitungen erneuert werden.
Der schlechte bauliche Zustand ist aber nicht der einzige Grund, warum der Erneuerung der Mariahilfstraße eine
Bedeutung zukommt. Sie ist ebenfalls eine wichtige Fußgängerverbindung zwischen dem Stadtkern und dem
Kur- und Stadtgarten.
Premiumweg ins Grün
Um den Bewohnern und Besuchern der überwiegend steinernen Innenstadt grüne Erholungsflächen anzubieten
sollen 10 „Premiumwege“ aus dem Kern der Stadt in die an die Innenstadt angrenzenden Parks, Grünanlagen
und Bachtäler führen. Einer der bedeutendsten Parks ist der Kur- und Stadtgarten, der aus dem oben erwähnten
Lenné´schen Spitalsgarten hervorgegangen ist. Seine Auffrischung und die Pflege der Strukturen, die ihn zum
Gartendenkmal machen, ist mit der ersten Maßnahme „Parkpflegewerk“ ebenfalls Bestandteil des
Innenstadtkonzeptes 2022. So ist es folgerichtig, dass einer der 10 Premiumwege dorthin führt und zwar - wie
schon bei der Entstehung im 19. Jahrhundert gedacht – durch die Mariahilfstraße.
Zur Eigenschaft als Premiumweg gehören bestimmte Qualitäten: die Lage, Ausstattung, Gehkomfort, Sicherheit
und ebenfalls komfortable Querungen. Letztere ist zwar an beiden Seiten der Mariahilfstraße mit einer
Signalanlage als sichere Verbindung vorhanden, aber nicht optimal ins weitere Wegenetz der Grünanlagen
eingebunden. Die ehemals direkte Verbindung von der Mariahilfstraße über die Monheimsallee hinweg dient
heute nur noch als Umfahrt für die Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage Eurogress. Hier sollte in einem zweiten
Planungsschritt die Querung für den nichtmotorisierten Verkehr verbessert und gegebenenfalls die
Signalisierung überarbeitet werden. Dabei ist zum einen der Bezug zur Bushaltestelle zu beachten, zum anderen
der zur Lenné´schen Gartenanlage, weshalb die Verbesserung des Übergangs zusammen mit den ersten
Maßnahmen aus dem Parkpflegewerk für den Kur- und Stadtgarten entwickelt werden sollten.
Planung
Die Mariahilfstraße weist von Hauswand zu Hauswand eine Breite von 12,3 Metern auf. Der Querschnitt des
Bestandes zeigt, dass sowohl die Baumfelder als auch die dazwischen liegenden Parkplätze (2,4 m) sowie
deren Abstand zur Hauswand (2,0m) über akzeptable Breiten verfügen.
Die Aufteilung der Mariahilfstraße im Querschnitt ohne Separationsprinzip und die Ausweisung als
Verkehrsberuhigter Bereich sollen unverändert bleiben. Die Flächen für den Ruhenden Verkehr und die
Baumfelder liegen auch zukünftig in ihrer heutigen Position auf der Westseite. Die vorhandenen Rundborde zur
Abgrenzung des Parkstreifens sind der heute gebräuchlichen Bauweise entsprechend entbehrlich. Die Flächen
für den Ruhenden Verkehr werden durch einen Materialwechsel (s.u.) sowie durch die Rinne auf einer Seite
verdeutlicht. Die vorhandene Entwässerungsrinne kann in ihrer Lage erhalten bleiben. Da sie die Parkstände
begrenzt, eignet sie sich nicht als Leitstreifen. Deshalb soll auf beiden Seiten entlang der Häuser ein maximal 60
cm breiter Streifen aus Basaltkleinpflaster (Leitstreifenlösung für besondere Straßen) angelegt werden. Die
STAWAG prüft zur Zeit, ob die Leuchtkörper ausgetauscht werden sollten. Wünschenswert wäre es, die auf der
Ostseite eingebauten Straßenleuchten an die Hauswand derselben Straßenseite zu versetzen; auch dies ist im
Zusammenhang mit den STAWAG Maßnahmen zu prüfen.
Verändert werden sollen die Oberflächen bei Beibehaltung der funktionalen Querschnittsaufteilung. Da für den
überfahrbaren Bereich eine größere Einbindetiefe der Platten erforderlich ist, gibt es für die Materialwahl und
deren Verlegeart hierzu prinzipiell zwei Möglichkeiten:
Variante 1
Leitstreifen beidseitig in Basaltkleinpflaster
Seitenbereiche 20cm/20cm Betonstein mit Vorsatz (Beispiel Kleinkölnstraße) Verlegerichtung auf der Westseite
diagonal oder quer zur Fahrbahn, Seitenbereich auf der Ostseite quer zur Fahrbahn ohne
Übergang/Oberflächenwechsel zum hauptsächlich überfahrbaren Bereich, dort größere Einbindetiefe
Parkstände 10cm/20cm Betonpflaster (anthrazit)
Rinne 50cm (evtl. Naturstein)
Variante 2
Leitstreifen beidseitig in Basaltkleinpflaster
Seitenbereiche (Westseite 2,0 m, Ostseite 2,4 m) 20cm/20cm Betonstein mit Vorsatz diagonal verlegt
Hauptsächlich überfahrbarer Bereich (4,5 m) 20/20cm Betonstein quer zur Fahrbahn verlegt mit größerer
Einbindetiefe
Parkstände 10cm/20cm 10cm/20cm Betonsteinpflaster (anthrazit)
Rinne 50 cm breit (evtl.Naturstein), Pflasterstreifen.
Das Material selber und die Aufteilung in Verlegearten wird im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt.
Zu überarbeiten sind die Ausstattungsgegenstände. Die wenig ansehnlichen Blumenkübel im
Waschbetondesign sollten keine Zukunft mehr haben. Statt noch mehr Poller aufzustellen ist es besser, im
Seitenraum Fahrradbügel, eine Kombination aus zwei bis drei Bänken und schlichten, funktionalen
Pflanzenkübeln aus Stahl (wie im Frankenberger Viertel) zu wählen. Die genauen Standorte werden mit der
Ausführungsplanung festgelegt.
In der Straße stehen 10 Rotdornbäume, von denen einer relativ neu gepflanzt wurde. Die Bäume passen gut
zum Charakter der Straße und sollten erhalten bleiben. Nach einer ersten Einschätzung sind die Baumfelder
ausreichend. Eine Vitalitätsprüfung der Bäume wird in Kürze durchgeführt. Ja nach deren Ergebnis können in
der Ausführungsplanung noch Anpassungen vorgenommen werden. Das Raster der Baumfelder, die Lage, die
Anzahl und die Baumart sollen beibehalten werden.
Wendemöglichkeit
Zwischen den Parkplätzen und der auf der Ostseite liegenden Hauswand ist eine Straßenbreite von 7,4 Metern
vorhanden, die heute zwischen den Ausstattungsgegenständen zum Wenden genutzt wird. Da es sich um eine
Sackgasse handelt, parken in der Regel dort nur Anwohner und ihre Besucher. Derzeit besteht keine
Wendeanlage, über Störungen liegen keine Erkenntnisse vor. so dass auf eine eigene Wendeanlage. Bei der
Ausführungsplanung wird darauf zu achten sein, dass es zwischen den Ausstattungsgegenständen genügend
freie Flächen zum Wenden gibt. Müllfahrzeuge fahren heute rückwärts aus der Straße wieder heraus. Die
Müllabfahr prüft aktuell, ob die Geradeausfahrt zur Monheimsallee mit herausnehmbaren Pollern nicht zukünftig
die komfortablere und sichere Lösung wäre.
Die STAWAG wird vorlaufend zur Erneuerung der Oberfläche die Leitungsarbeiten ausführen.
Kosten
Im Haushaltsplan stehen für 2016 unter dem PSP 5-120102-000-07500-300-1 investiv insgesamt 432.000 €, an
Einnahmen sind 80% Zuweisungen, entspricht 342.000 € eingeplant. Konsumtiv weist das PSP 4-120102-44-8
folgende Beträge aus:
22.500 € für Festwerte (Ausstattung)
18.000 € für Beteiligungen (Beleuchtung),
denen 14.400 € an Zuwendungen gegenüber stehen.
Die Kosten sind nach der Fläche geschätzt, eine präzise Kostenberechnung wird auf Basis der
Ausführungsplanung zu erstellen sein. Ebenfalls noch zu ermitteln sind die anfallenden KAG Beiträge.
Aus fördertechnischen Gründen ist der Planungsbeschluss im Januar erforderlich, damit im selben Monat die
Antragsunterlagen für einen Baubeginn in 2016 bei der Bezirksregierung eingereicht werden können.
Nach dem Planungsbeschluss im Januar 2015 und dem Einreichen der Förderunterlagen ebenfalls im Januar
2015 steht die Ausführungsplanung für den Baubeschluss an. Üblicherweise erfolgt die Bewilligung der
Förderung am Ende des Jahres. Nach Vorliegen der Bewilligung kann ausgeschrieben werden und dann in 2016
gebaut werden. Vorlaufend sind die Leitungsmaßnahmen der STAWAG 2016 mit einer geschätzten Bauzeit von
acht Monaten anzusetzen.
1720
1722
2
1737
23
21
35
Stadtplan
1734
20
24
33
1738 1731
1855
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39
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25
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d
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899
1576
15
1732
13
10
1736
1753
174
1561
12
3
1739
1735
21
1371
18
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1752
11
8
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6
9
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1867
1729
1742
7
4
1343
2b
1751
1754
1868
1494
1813
1/3
1822
1744
2a
1295
1382
53
55/57
1062
59
65
1395
2
51
61
63
1755
1756
1500
2224
1493
1392
1420
1272
67
69
71
73
75
77
79/81
83
85
87
89/93
Stadtplan Stübben 1881
Ausschnitt Denkmalkartierung