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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 11/0023/WP17
öffentlich
FB 11/310
16.10.2014
Herr Braunleder

Entfristung der derzeit bestehenden befristeten
Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Kinderpfleger/innen
und Erzieher/innen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

20.11.2014

PVA

Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen:
keine (s. Erläuterungen)

Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die im Jahr 2013 eingestellten
und in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis stehenden Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen,
abhängig von der persönlichen und fachlichen Eignung, möglichst weitgehend in unbefristete
Beschäftigungsverhältnisse zu übernehmen.

Vorlage FB 11/0023/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2014

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2013 die Verwaltung
beauftragt, alle zu dieser Zeit bestehenden befristeten Beschäftigungsverhältnisse im
Erzieher/innenbereich, abhängig von der persönlichen und fachlichen Eignung, möglichst weitgehend
in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln. Unter Berücksichtigung einer erfolgreichen
sechsmonatigen Probezeit zum Stichtag 30.06.2013 wurden daraufhin diese Beschäftigungsverhältnisse, die vor 01.01.2013 begründet wurden, weitestgehend entfristet.
Weiter wurde in vorgenannter Sitzung u.a. die unbefristete Übernahme aller 18
Erzieherpraktikanten/innen zum neuen Kindergartenjahr 2012/2013 vorbehaltlich deren persönlicher
und fachlicher Eignung entschieden. Auch diese Entscheidung wurde - sofern möglich - umgesetzt.
Im Laufe des Jahres 2013 wurden darüber hinaus insgesamt weitere 18 bereits ausgebildete
Kinderpfleger/innen und 39 Erzieher/innen in befristeten Arbeitsverhältnissen in den städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder sowie Offenen Ganztagsschulen eingestellt. Folglich wurden
Erzieherpraktikant/innen im Anschluss an das Jahrespraktikum bei entsprechender persönlicher und
fachlicher Eignung in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen, wohingegen die im Jahr 2013
eingestellten und bereits ausgebildeten Kräfte sich derzeit noch in befristeten Arbeitsverhältnissen
befinden. Um diesen Umstand zu ändern, der von den im Jahr 2013 eingestellten und bereits
ausgebildeten Kräften als Ungleichbehandlung empfunden werden könnte, sollte auch diesen Kräften
ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten werden, sofern - analog zum Anerkennungsjahr der
Erzieherpraktikant/innen - das Beschäftigungsverhältnis zur Stadt Aachen zum Stichtag 31.12.2014
seit mindestens einem Jahr besteht.
Vor dem Hintergrund,


dass über die Einrichtung zusätzlicher Stellen entschieden wurde (s. Tabelle)



dass nicht davon auszugehen ist, dass alle 35 Erzieherpraktikant/innen, die im
Kindergartenjahr 2013/2014 bei der Stadt Aachen ihr Jahrespraktikum absolviert haben,
dieses auch erfolgreich beenden und anschließend das Beschäftigungsverhältnis bei der
Stadt Aachen fortsetzen möchten, bzw. die persönliche und fachliche Eignung vorliegt



dass ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 mit jährlich zwischen 20 und 25 altersbedingt aus
dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidenden Kräften zu rechnen ist,



jährlich zwischen 15 und 20 Beschäftigte aus verschiedenen Gründen um Auflösung ihres
Beschäftigungsverhältnisses bitten,

ist mit einem bevorstehenden Fachkräftemangel zu rechnen und qualifiziertem Personal sollte daher
ein attraktives (unbefristetes) Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Aachen angeboten werden.
Weiterhin könnten durch die Entfristungen künftig Ausfälle wie beispielsweise durch längere
Erkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit etc. dann mit Kräften in Dauerbeschäftigungsverhältnissen
kompensiert werden, anstatt mit eigens für diese Vertretung eingestellten Kräften.

Vorlage FB 11/0023/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2014

Seite: 2/3

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Entfristungen insofern nicht, da sich befristete
Beschäftigungsverhältnisse grds. kostenneutral zu unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen
verhalten, sofern sich die Anzahl der zu vertretenden Kräfte adäquat zur Anzahl der unbefristeten
Kräfte verhält.
Künftig sollte daher die Anzahl der Erzieher/innen in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen durch
eine bedarfsorientierte Einstellung von Erzieher/innen im Anerkennungsjahr reguliert werden.

Bedarfs-/Stellenentwicklung im KiTa-Bereich
Kita-Jahr
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018

Stelleneinrichtungen im
prognostizierter Stellenzuwachs Rahmen der Orga (PVAdurch U3-Ausbau in VZÄ
Beschluss)
15
5
15
15
noch nicht bezifferbar
15
noch nicht bezifferbar
10

zusätzlich sind folgende befristet eingerichtete Stellen zu berücksichtigen:
KiTa-Jahr
Maßnahme
Stellenumfang in VZÄ
2014/2015 bis 2018/2019
plusKiTas
8,56
2014/2015 bis 2018/2019
Sprachförderstellen KiBiz
5,54
Der Personalrat der allgemeinen Verwaltung wurde gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 LPVG über diese
Maßnahme unterrichtet.

Vorlage FB 11/0023/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2014

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