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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 01/0028/WP17
öffentlich
05.11.2014

Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit dem
Freiwilligenzentrum des Caritasverbandes für die Region AachenStadt und Aachen-Land e.V. und dem Verein zur Förderung des
Ehrenamtes e.V.
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

12.11.2014

HA

Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Leistungsentgelte an den Caritasverband belaufen sich auf 19.350 € und an den Verein zur
Förderung des Ehrenamtes auf 9.000 €.
Im Haushaltsplan 2015 stehen im Produkt 01 02 03 unter PSP-Element
4-010203-903-5 53180000 entsprechende Mittel zur Verfügung.

Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, die Leistungsvereinbarungen entsprechend des bisherigen
Haushaltsansatzes mit einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 1.1.2015 weiterzuführen.

Philipp
Oberbürgermeister

Vorlage FB 01/0028/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.11.2014

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

28.400 €

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

28.350 €

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

+ 50 €

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

Vorlage FB 01/0028/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.11.2014

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Die Leistungsvereinbarungen mit den beiden Trägern bestehen seit 2005 für die „Gewinnung von
ehrenamtlich Tätigen, Vermittlung von Basiswissen, Zusammenführung mit Tätigkeitsfeldern
( Freiwilligenzentrum )“ im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
Um den beiden Trägern eine größere Planungssicherheit zu geben, wurde die Vereinbarung ab dem
1.1.2012 für eine Laufzeit von 3 Jahren beschlossen.
Die durch die Leistungsentgelte geförderten Einrichtungen geben alljährlich in ihren
Tätigkeitsberichten Angaben über die geleistete Arbeit wieder.
Darüber hinaus bieten das Freiwilligenzentrum der Caritas und der Verein zur Förderung des
Ehrenamtes e.V. gemeinsam mit dem städtischen Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches
Engagement jährlich eine Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche und Interessierte an der VHS
Aachen an.

Anlage/n:
Entwurf der Leistungsvereinbarung und Leistungsbeschreibung mit dem Caritasverband
Entwurf der Leistungsvereinbarung und Leistungsbeschreibung mit dem Verein zur Förderung des
Ehrenamtes

Vorlage FB 01/0028/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.11.2014

Seite: 3/3

Leistungsvereinbarung
zwischen

der Stadt Aachen – Fachbereich Verwaltungsleitung vertreten durch den Oberbürgermeister
- im Folgenden Stadt genanntund

dem Caritasverband für die Region Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V.
Hermannstr. 14, 52062 Aachen,
vertreten durch den Geschäftsführer
- im Folgenden Leistungsanbieter genannt -

§1
Vereinbarungsgegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Leistungserbringung durch den Leistungsanbieter für die folgende
Aufgabe (Leistung):
Gewinnung von ehrenamtlich Tätigen, Vermittlung von Basiswissen, Zusammenführung mit
Tätigkeitsfeldern
(Freiwilligenzentrum)
sowie die Förderung im Wege einer
Festbetragsfinanzierung
dieser Leistungen durch die Stadt.

§2
Leistungen des Leistungsanbieters
1.

Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, die Leistung entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Vereinbarung ist, nach Art, Inhalt , Umfang und
Qualität, zu erbringen bzw. vorzuhalten.

2.

Der Leistungsanbieter hat die Leistungen mit eigenem Personal, soweit möglich unter Einbezug
ehrenamtlicher Beschäftigter, zu erbringen.

§3
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
1.

Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, sein Personal im erforderlichen Umfang fortzubilden und sich
um eine permanente Verbesserung seiner Leistungsqualität zu bemühen.

2.

Der Leistungsanbieter berichtet schriftlich einmal jährlich für die vergangenen 12 Monate über die
durchgeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die daraus gewonnenen Erkenntnisse sowie die in
der Folge ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsqualität. Die Stadt ist berechtigt, von
dem Leistungsanbieter im Einzelfall zeitnah eine detaillierte Erläuterung zu verlangen. Die Pflicht zur
Führung und Vorlage von Verwendungsnachweisen bleibt hiervon unberührt.

3.

Sofern Veranstaltungen zur Fortbildung des Personals, zur Supervision, zur Qualitätssicherung und zur
Qualitätsentwicklung erfolgen, sind mindestens folgende Angaben listenmäßig anzugeben:
Inhalte der Maßnahmen, Anzahl der teilnehmenden MitarbeiterInnen, Referenten.

§4
Datenschutz
1.

Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die
sondergesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und zu gewährleisten, sowie dazu
insbesondere die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen.

2.

Der Leistungsanbieter stellt auf Wunsch der Stadt für planerische Zwecke die bei ihm erhobenen Daten
in anonymisierter Form zur Verfügung.

§5
Finanzielle Förderung durch die Stadt
1.

Zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben verpflichtet sich die Stadt im Wege einer
Festbetragsfinanzierung eine Zuwendung in Höhe von 19.350,00 € jährlich (entspricht 0,25 VZ-Stelle)
an den Leistungsanbieter zu zahlen. Grundlage für die Ermittlung der Zuwendung ist die in den
Verhandlungen vorgelegte, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Kostenkalkulation.

2.

Die v. g. Leistung wird von der Stadt ausschließlich nach dem Anteil der Nutzer aus der Stadt Aachen
mitfinanziert.

3.

Die Jahressumme der Zuwendung wird anteilig zur Mitte eines jeden Quartals auf das Konto bei der
Pax-Bank Aachen mit der Nr. 100 389 1018 (BLZ 370 601 93) des Leistungsanbieters überwiesen.
Hiervon abweichende Zahlungsmodalitäten sind schriftlich zu vereinbaren und gelten dann als
Bestandteil dieses Vertrages.

4.

Kommt es zu einer außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung, so sind Zuwendungsbeträge für
den anteilig nicht mehr zu finanzierenden Zuwendungszeitraum durch den Leistungsanbieter unverzüglich zu erstatten.

§6
Prüfung der Verwendung
Der Leistungsanbieter erkennt die Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen
der Stadt Aachen in Ihrer Fassung vom 01.04.1983, welche als Anlage 2 beigefügt sind und wesentlicher
Bestandteil dieser Vereinbarung sind, an.

§7
Vereinbarungsdauer und Kündigung
1.

Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

2.

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren (bis zum 31.12.2017).

3.

Das Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung entsprechend § 626 BGB
bleibt unberührt.

§8
Schlussbestimmungen
1.

Änderungen der Vereinbarung inklusive Ihrer Anlagen bedürfen der Schriftform.

2.

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der Vereinbarung
im Übrigen nicht. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die
der nichtigen Bestimmung nach Sinn und Zweck am Nächsten kommt.

Aachen, den

Aachen, den

Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister

Caritasverband für die Region
Aachen-Leistungsträger u. AachenLand e. V.

(Philipp)
(Verholen)
Geschäftsführer

In Vertretung
(Grehling)
Stadtkämmerin

3

Leistungsbeschreibung

Name des
Leistungs
anbieters
Anschrift

Caritasverband für die Regionen Aachen- Stadt und Aachen- Land e.V.

Telefon

Scheibenstr.16
52070 Aachen
0241 / 94927-24

BearbeiterIn

Kathrin Michels

Datum

Dezember 2011

Fax

0241 / 94927289

Email

k.michels@caritasaachen.de

Bezeichnung
der Leistung

Beratungs- und Vermittlungsangebot für Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Aachen im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement“

Rechts
grundlage:

freiwillige Leistung

Zielgruppe

Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Einrichtungen, die mit
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten

Ziele

-

Art und
Umfang der
Leistung

-

-

-

Gewinnung neuer Ehrenamtlicher
Sensibilisierung der Gesellschaft für bürgerschaftliches Engagement
Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches
Engagement
Weiterentwicklung der Arbeit durch Mitwirkung in Netzwerken
Individuelle Engagementberatung und passgenaue Vermittlung von
Bürgerinnen und Bürgern, die sich über das Thema Ehrenamt
informieren möchten und / oder ein Ehrenamt suchen
Pflege des Katalogs/ der Datei von derzeit ca. 240 verschiedenen
Engagementfeldern für Ehrenamtliche in ca. 160 verschiedenen
Einrichtungen und Institutionen
Stärkung der Position bürgerschaftlich Engagierter
Punktuelle Lobbyarbeit für Ehrenamt
Punktuelle Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Ehrenamt
Punktuelle Organisationsberatung

Öffnungszeiten der Einrichtung
Informationen und Beratung als offene Sprechstunde donnerstags von
14-17 Uhr und nach Vereinbarung.
Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie für Institutionen und
Einrichtungen, die mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
arbeiten.

-1-

Qualitätsmerkmale
Strukturqualität

Prozessqualität

Einbindung in die Verbandsstruktur des Caritasverbandes für die
Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V.
Konzeptionelle Einbindung in das Referat Ehrenamt-Familie-Migration
- Zugrundeliegendes Gesamtkonzept für alle Fachdienste als Basis
des inhaltlichen sozialarbeiterischen Handelns
- Klare Zuordnung der Arbeitsbereiche
- Eigener Büroraum, der auch Beratungsraum ist
- Mehrere zur Verfügung stehende Gruppenräume
- Zentrale Arbeitsmaterialverwaltung steht zur Verfügung
- Zentrale und Empfang / Telefonzentrale sowie
Verwaltungsunterstützung stehen zur Verfügung
- Ausstattung aller Büros mit Telefon, PC und eigener Peripherie
allgemeiner Büroausstattung, Kopierer- und Fax – Nutzung im
Hause
- eigenes Fortbildungsbudget
- Vergütung der Mitarbeiter gem. AVR
- Eigene Mitarbeitervertretung
- Kundenorientierte Arbeits- / Beratungszeiten
- Gute Erreichbarkeit / verkehrstechnische Anbindung in Aachen
- Interne Qualitätsprüfungsmuster sind vorhanden
- Beteiligungsstrukturen für die inhaltliche Ausrichtung in der Arbeit
sind gegeben
- Regelmäßige Dienstgespräche
- Interne Abstimmungen und Kooperationsabsprachen einzelner
Dienste
- Abstimmungen und Kooperationsabsprachen externe Dienste
- Zusammenarbeit mit dem „Büro für Ehrenamt und
bürgerschaftliches Engagement der Stadt Aachen“ und dem
„Verein zur Förderung des Ehrenamtes e. V.“.
- Abstimmung und Kooperationsvereinbarung mit dem „Verein zur
Förderung des Ehrenamtes e.V.“ vom 6.12.05
- Arbeitstransparenz
- Internet – Präsentation des Arbeitsbereichs
- Faltblätter als Info über das Fachgebiet
- Eigenes Dokumentationswesen (Jahresbericht)
Alle Arbeitsbereiche des Referates Ehrenamt-Familie-Migration
arbeiten nach einem einheitlichen Konzept. Diesem Konzept liegt ein
fundamentales Basisverständnis der eigenen Rolle zur Bewältigung
der jeweiligen fachspezifischen Aufgaben zugrunde. Es wurde von
der Mitarbeiterschaft mit Hilfe und Unterstützung des Instituts für
Stadtteilbezogene Soziale Arbeit – ISSAB - in Essen entwickelt und
verabschiedet und beschreibt Qualitätsmerkmale in der Projektarbeit
- Ganzheitlicher Ansatz in allen Aufgabenfeldern sozialer Arbeit
- Nachhaltige Verbesserungen auch über den Einsatz der
Hauptamtlichen hinaus
- Problemlösungsansätze werden im Umfeld der Betroffenen
gesucht
- Bestehende Ressourcen werden genutzt
- Selbsthilfepotentiale und Eigeninitiative werden gefördert
- Bedürfnisorientierung
- Es geht immer um direkte Verbesserungen der kommunikativen,
materiellen und persönlichen Situation
- Ehrenamtliche, Freiwillige und bürgerschaftlich Engagierte
-2-

-

werden von Anfang an so stark wie möglich an den Prozessen
beteiligt. Sie werden als Qualitätsmerkmal der Arbeit gesehen.
Kooperationen und Vernetzungen werden praktiziert, sowohl in
der Binnenstruktur des Verbandes als auch mit externen Partnern
Die mittelfristige Aufgabenplanung geschieht in Form einer
Jahresplanung. In ihr werden Ziele, Handlungsschritte und
angestrebte Ergebnisse entworfen. Sie ist mit der Referatsleitung
verbindlich zu vereinbaren und in ihrer prozesshaften
Entwicklung regelmäßig zu reflektieren

-

Zahlenmäßige Darstellung der Ergebnisse in Jahresbericht und
Verwendungsnachweis

-

Ergebnisqualität
Dokumentation

Personelle
Ausstattung
Sächliche
Ausstattung

- fachdienstbezogene eigene Dokumentationssysteme
- Vernetztes Arbeiten und entsprechende Darstellbarkeit der Arbeit
- Projektdokumentation
- Sachbericht als Verwendungsnachweis
Dipl. Sozial-Pädagogin, 25%BU
2-3 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen
Siehe Auflistung unter „Strukturqualität“

-3-

Leistungsvereinbarung
zwischen

der Stadt Aachen – Fachbereich Verwaltungsleitung vertreten durch den Oberbürgermeister
- im Folgenden Stadt genanntund

dem Verein zur Förderung des Ehrenamtes e. V.
Gartenstr. 25, 52064 Aachen,
vertreten durch den Vorstand
- im Folgenden Leistungsanbieter genannt -

§1
Vereinbarungsgegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Leistungserbringung durch den Leistungsanbieter für die folgende
Aufgabe (Leistung):
Gewinnung von ehrenamtlich Tätigen , Vermittlung von Basiswissen, Zusammenführung mit
Tätigkeitsfeldern
(Freiwilligenzentrum)
sowie die Förderung im Wege einer
Festbetragsfinanzierung
dieser Leistungen durch die Stadt.

§2
Leistungen des Leistungsanbieters
1.

Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, die Leistung entsprechend der vereinbarten
Leistungsbeschreibung, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Vereinbarung beigefügt wird, nach Art,
Inhalt , Umfang und Qualität, zu erbringen bzw. vorzuhalten.

2.

Der Leistungsanbieter hat die Leistungen mit eigenem Personal, soweit möglich unter Einbezug
ehrenamtlicher Beschäftigter, zu erbringen.

§3
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
1.

Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, sein Personal im erforderlichen Umfang fortzubilden und sich
um eine permanente Verbesserung seiner Leistungsqualität zu bemühen.

2.

Der Leistungsanbieter berichtet schriftlich einmal jährlich für die vergangenen 12 Monate über die
durchgeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die daraus gewonnenen Erkenntnisse sowie die in

der Folge ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsqualität. Die Stadt ist berechtigt, von
dem Leistungsanbieter im Einzelfall zeitnah eine detaillierte Erläuterung zu verlangen. Die Pflicht zur
Führung und Vorlage von Verwendungsnachweisen bleibt hiervon unberührt.
3.

Sofern Veranstaltungen zur Fortbildung des Personals, zur Supervision, zur Qualitätssicherung und zur
Qualitätsentwicklung erfolgen, sind mindestens folgende Angaben listenmäßig anzugeben:
Inhalte der Maßnahmen, Anzahl der teilnehmenden MitarbeiterInnen, Referenten.

§4
Datenschutz
1.

Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die
sondergesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und zu gewährleisten, sowie dazu
insbesondere die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen.

2.

Der Leistungsanbieter stellt auf Wunsch der Stadt für planerische Zwecke die bei ihm erhobenen Daten
in anonymisierter Form zur Verfügung.

§5
Finanzielle Förderung durch die Stadt
1.

Zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben verpflichtet sich die Stadt im Wege einer Festbetragsfinanzierung eine Zuwendung im Umfange von 9.000,00 € jährlich (entspricht 0,125 VZ-Stelle) an den
Leistungsanbieter zu zahlen. Grundlage für die Ermittlung der Zuwendung ist die in den
Verhandlungen vorgelegte, nach betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten gegliederte
Kostenkalkulation.

2.

Die v.g. Leistung wird von der Stadt ausschließlich nach dem Anteil der Nutzer aus der Stadt Aachen
mitfinanziert.

3.

Die Jahressumme wird anteilig zu Mitte eines jeden Quartals auf das Konto Nr. 50 76 450 bei der
Sparkasse Aachen, BLZ 390 500 00 des Leistungsanbieters überwiesen. Hiervon abweichende
Zahlungsmodalitäten sind schriftlich zu vereinbaren und gelten dann als Bestandteil dieses Vertrages.

4.

Kommt es zu einer außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung, so sind Zuwendungsbeträge für
den anteilig nicht mehr zu finanzierenden Zuwendungszeitraum durch den Leistungsanbieter
unverzüglich zu erstatten.

§6
Prüfung der Verwendung
Der Leistungsanbieter erkennt die Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen
der Stadt Aachen in Ihrer Fassung vom 01.04.1983, welche als Anlage 2 beigefügt sind und wesentlicher
Bestandteil dieser Vereinbarung sind, an.

§7
Vereinbarungsdauer und Kündigung
1.

Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
2

2.

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren (bis zum 31.12.2017).

3.

Das Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung entsprechend § 626 BGB
bleibt unberührt.

§8
Schlußbestimmungen
1.

Änderungen der Vereinbarung inklusive Ihrer Anlagen bedürfen der Schriftform.

2.

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der Vereinbarung
im Übrigen nicht. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die
der nichtigen Bestimmung nach Sinn und Zweck am Nächsten kommt.

Aachen, den

Aachen, den

Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister

Verein zur Förderung des
Ehrenamtes e. V.

(Philipp)

(Trogus-Liegmann)
1. Vorsitzende

In Vertretung
(Grehling)
Stadtkämmerin

3

Anlage 1 zur LV vom

Leistungsbeschreibung
Leistungsanbieter Verein zur Förderung des Ehrenamtes, Freiwilligenzentrum (Stand 10/2014)
Gartenstr. 25 52064 Aachen
Anschrift
0241 8891635
Telefon
Fax 0241 85639

E-Mail info@ehrenamt-aachen.de;

m.kuckelkorn@ehrenamt-aachen.de

Internetauftritt www.ehrenamt-aachen.de
Bezeichnung der
Leistung
Rechtsgrundlage
Zielgruppe
Ziele
Art und
Umfang der
Leistung
Quantität der
Leistung

Gewinnung von Ehrenamtlichen und Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Vermittlung, Begleitung, Kontakt mit Vereinen und Institutionen, Organisation und
Durchführung von Fortbildungen

Leistungstyp
Alle interessierten Bürger, die sich freiwillig engagieren möchten, Interessierte, die sich beraten lassen wollen, Vereine und Institutionen, die mit ehrenamtlichen
Mitarbeitern arbeiten.
Förderung des Ehrenamtes: Gewinnung und Schulung der Ehrenamtlichen, Förderung ihrer Kompetenzen zur Wahrnehmen und Ausweitung gesellschaftlicher
Verantwortung
Öffentlichkeitsarbeit in Medien, wie Presse, Internetauftritt, Auslage von Broschüren und Handzetteln. Organisation von Fortbildungen für Ehrenamtliche/Freiwillige
aus den unterschiedlichen Bereichen und Vereinen. Durchführung von Veranstaltungen zur Werbung von Ehrenamtlichen/Freiwilligen, auch zu speziellen Themen
eines Vereins.
Einmal jährlich findet in der Regel eine größere Fortbildungsveranstaltung für bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer statt. Themen können sein:
Kommunikation, Stolpersteine im Ehrenamt, Leiten von Gruppen, Rechtliche Rahmenbedingungen für Vereine sowie Möglichkeiten zum bürgerschaftlichen
Engagement in Aachen und Zugänge zum Ehrenamt. Das Beratungsangebot ist offen für alle Bürgerinnen und Bürger. Interessierten soll kurzfristig eine geeignete
Tätigkeit vermittelt werden. Die Beratungsinhalte sind darüber hinaus die Ausgestaltung des bereits vorhandenen Ehrenamtes.

Qualitätsmerkmale
Strukturqualität
Prozessqualität

Ergebnisqualität

Eine Mitarbeiterin koordiniert die Arbeit im Freiwilligenzentrum. Sie steht zum Ergebnis-bzw. Erfahrungsaustausch persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur
Verfügung. Beratungs- und Seminarräume sind für die Erfordernisse vorhanden.
Kooperationsvereinbarung zum Freiwilligenengagement mit dem Freiwilligenzentrum des Caritasverbands Aachen
Die meisten Anfragen von Interessierten gehen telefonisch ein. Dabei wird in der Regel ein Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbart. Nach der
Motivationsklärung und Neigungsklärung, werden die unterschiedlichen Wirkungsmöglichkeiten in den Vereinen dargestellt. Haben die Interessenten selbst noch
keine Vorstellung, in welchem Bereich sie tätig sein wollen, werden im Verlauf des Gesprächs, je nach Situation und Person die beruflichen Fähigkeiten bzw. die
Hobbys angesprochen. Es ergibt sich bei der Vorstellung der vielseitigen Tätigkeitsfelder eine deutliche Richtung der Interessenlagen der Freiwilligen.
Den Organisationen werden Qualitätsstandards zum Einsatz von Freiwilligen vermittelt, die mit dem Kooperationspartner abgestimmt sind. Kontakte halten, z.B.
Einladung zu Fortbildungsveranstaltungen
Die interessierten Freiwilligen erhalten eine auf die spezifischen Bedürfnisse zugeschnittenen Adressauswahl/Adressenauflistung der Vereine, bei denen sie sich
ein Mitwirken in Zukunft vorstellen können. Sie nehmen in der Regel selbst den Kontakt auf und suchen sich die passende Einrichtung aus. Erfolgt keine
Rückmeldung an das Freiwilligenzentrum, ob eine erfolgreiche Vermittlung zu Stande gekommen ist, fragen die Mitarbeiterinnen bei den Vereinen nach, die für die
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Dokumentation
Personelle
Ausstattung
Sächliche
Ausstattung
Kennzahlen

Vermittlung ausgewählt waren. Für die Freiwilligen besteht auch nach erfolgreicher Vermittlung weiter die Möglichkeit, sich beim Freiwilligenzentrum zu fachlichen
Fragen beraten zu lassen.
Bedarfsanfragen von Organisationen werden veröffentlicht bzw. passgenau weiter geleitet.
Statistische Erfassung aller Beratungen, Erfassung der Daten von Vereinen und Freiwilligen: Name, Adresse, Alter, zeitliche Verfügbarkeit , räumlicher
Einsatzradius und Einsatzbereiche, besondere Hinweise wie z.B. allein erziehend, fremdsprachig etc.,
Eine Mitarbeiterin mit 5 Wochenstunden für die Beratung und Vermittlung Ehrenamtlicher.
In der Öffentlichkeitsarbeit sowie bei Veranstaltungen Unterstützung durch engagierte Freiwillige
Ein Büro ausgestattet mit Computer, Telefon, Fax,
Seminarräume, Beratungsräume

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