Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0007/WP17
öffentlich
07.08.2014
Bussen, Gerd
Ratsantrag: Reinvestition von Verkaufserträgen aus städtischem
Grundstücks- und Immobilienbesitz
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.08.2014
FA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 23/0007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 23/0007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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Erläuterungen:
Die Fraktion Die Linke hat folgenden Ratsantrag gestellt:
„Die Fraktion Die Linke beantragt folgenden Beschluss zu fassen:
Verkaufserträge aus städtischem Grundstücks- und Immobilienbesitz werden zweckgebunden in den
Ausbau von preiswertem Wohnraum investiert.
Begründung:
Aachen weist einen dramatischen Fehlbedarf an preiswertem Wohnraum auf. Dringend müssen hier
in den kommenden Jahren Investitionen getätigt werden. Es bietet sich daher an, Erträge aus dem
Verkauf städtischen Eigentums zweckgebunden zur Schaffung neuer öffentlicher Werte zu verwenden
und damit den Ausbau von Wohnraum für Menschen mit wenig Geld voranzutreiben.“
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Gemäß dem genehmigten Haushaltsplan 2014 belaufen sich die Erträge aus Grundstücksverkäufen
über Buchwert im Jahr 2014 auf 3,65 Mio. €.
Für 2015 sind 2,62 Mio. € und für 2016 und 2017 je 2,7 Mio. € eingeplant.
Demgegenüber stehen in 2014 Mittel in Höhe von rund 4,7 Mio. € (Ermächtigungsübertragungen) und
in den Folgejahren von 3,45 Mio. € (2015), 6,1 Mio. € (2016) und 3,65 Mio. € (2017), die der gewoge
AG für die Sanierung städtischer Gebäude zur Verfügung gestellt werden (sowohl investiv als auch
konsumtiv).
Dadurch wird deutlich, dass über die durch Grundstücksverkäufe erzielten Erträge hinaus in
preiswerten Wohnraum investiert wird. Die Mittel für das Projekt „Soziale Stadt Nord“ und die
Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge sind in der Aufstellung nicht enthalten.
Im Allgemeinen würde die beantragte Zweckbindung gegen den Grundsatz der Gesamtdeckung nach
§ 20 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW verstoßen. § 20 Nr. 1 GemHVO NRW regelt,
dass die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen dienen. Gemäß § 20 Nr. 2 GemHVO
NRW dienen die Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit insgesamt zur Deckung der
Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit. Daher ist es haushaltsrechtlich grundsätzlich
unzulässig, einzelne Erträge und Einzahlungen ausschließlich für bestimmte Aufwendungen und
Auszahlungen zu verwenden. Um eine flexible Verwendung der Haushaltsmittel zu erreichen, darf
keine Bindung spezieller Einzahlungspositionen an bestimmte Auszahlungspositionen erfolgen.
Damit gilt der Ratsantrag der Fraktion Die Linke als behandelt.
Vorlage FB 23/0007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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