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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 61/0010/WP17
öffentlich
23.07.2014
Dez. III / FB 61/20

Städtebauwettbewerb 'Nikolausviertel' (Antoniusstraße/Büchel)
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

27.08.2014
28.08.2014

B0
PLA

Kenntnisnahme
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu
beauftragen, für den Bereich „Nikolausviertel“ (Antoniusstraße / Büchel) einen Städtebauwettbewerb
durchzuführen.
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich „Nikolausviertel“ (Antoniusstraße /
Büchel) einen Städtebauwettbewerb durchzuführen.

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 05.11.2014

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 4-090101-013-7 „Nikolausviertel“

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2014

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2015 ff.

2014

Gesamtbedarf (alt)

2015 ff.

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2014

Ertrag

0

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2015 ff.

2014

2015 ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

-100.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

-100.000

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

-100.000

0

Deckung ist gegeben

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 05.11.2014

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Ausgangslage / aktuelle Beschlusslage
In der Sitzung am 05.12.2013 fasste der Planungsausschuss den Beschluss zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes für den Bereich Antoniusstraße / Mefferdatisstraße mit dem Ziel der
städtebaulichen Aufwertung und der Realisierung einer Kerngebietsnutzung mit unterschiedlichen
Nutzungsschwerpunkten.
Zusätzlich wurde die Verwaltung am 13.02.2014 vom Planungsausschuss beauftragt, Vorbereitende
Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchzuführen. Dabei soll geprüft werden, mit welchen
planungsrechtlichen Mitteln die städtebaulichen Ziele erreicht werden können.
Unmittelbar danach haben sich die Rahmenbedingungen im Plangebiet sehr stark verändert. Wie
Mitte Februar auch der lokalen Presse zu entnehmen war, fand ein Eigentümerwechsel beim
Parkhaus Büchel statt, weitere liegenschaftliche Veränderungen sind geplant. Daher kann nun davon
ausgegangen werden, dass wahrscheinlich die Durchführung einer Städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme nicht erforderlich ist, sondern dass die oben genannten Ziele im Konsens mit
den Eigentümern im Plangebiet erreicht werden können.
Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen soll daher zunächst zurückgestellt werden.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt vor, stattdessen als ersten Planungsschritt einen Städtebauwettbewerb
auszuloben. Dieser soll zum einen ein städtebauliches Konzept zum Ergebnis haben, das als
Grundlage für den anschließend aufzustellenden Bebauungsplan dient. Zum anderen sollen die
Wettbewerbsteilnehmer auch Vorgaben für die spätere Hochbauplanung der Investoren für einzelne
Bauvorhaben entwickeln.
Im Rahmen mehrerer Interfraktioneller Gespräche wurde diese Vorgehensweise bereits mit den
Vertretern der Ratsfraktionen erörtert. Um die weiteren Schritte zur Vorbereitung des Wettbewerbs
einleiten zu können, benötigt die Verwaltung einen politischen Beschluss. Dieser bildet unter anderem
die Voraussetzung für die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel.
Möglichst kurzfristig soll ein auf Wettbewerbsmanagement spezialisiertes Fachbüro beauftragt
werden, um zum einen die weitere inhaltliche Vorbereitung vorzunehmen. Zum anderen soll das Büro
die Verwaltung beraten zu Details des Wettbewerbsverfahrens sowie der geplanten
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Wettbewerbsverfahrens werden auf ca. 100.000 € geschätzt, die im Haushalt 2014
bislang nicht berücksichtigt waren.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 05.11.2014

Seite: 3/4

Die Deckung erfolgt gemäß dem § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Aachen durch
Wenigeraufwendungen und Wenigerauszahlungen in Höhe von 100.000,- € beim PSP- Element 4090101-902-4 "Masterplan / Flächennutzungsplan", wo derzeit 231.238,30 € zur Verfügung stehen. In
diesem Betrag enthalten sind Haushaltsreste in Höhe von rd. 120.000€, die aufgrund von bereits in
der Phase des Projektbeginns entstandenen zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des
Auftrags durch das Büro BKR aus Vorjahren übertragen wurden. Die neuen Ansatzmittel werden im
Haushaltsjahr 2014 nicht in vollem Umfang benötigt, so dass ein Teil gesperrt und für den Wettbewerb
„Nikolausviertel“ zur Verfügung gestellt werden kann. Die aktuelle Zeitplanung für das Verfahren zur
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird hiervon nicht beeinträchtigt.
Für das kommende Jahr sollen Mittel für die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung, die die
Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan bilden soll, haushaltsneutral in den Haushalt
eingestellt werden.

Anlage/n:
1. Wettbewerbsbereich
2. Luftbild

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 05.11.2014

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