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                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/1150/WP16
öffentlich
35038-2012
02.06.2014
FB 61/01 // Dez. III

I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 694 - Parkhaus
Adalbertsteinweg - für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Frankenstraße,
Augustastraße und Friedrichstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

02.07.2014

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 694
zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 694 – Parkhaus
Adalbertsteinweg – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen
Adalbertsteinweg, Frankenstraße, Augustastraße und Friedrichstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung und die Begründung hierzu.

Vorlage FB 61/1150/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage
FB 61/1041/WP16 – Änderungs- und Offenlagebeschluss
ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen, weitere Anfragen wurden gestellt.
Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur im Bereich Adalbertsteinweg zu erhalten bzw. wieder
herzustellen, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligem Einzelhandel, Gastronomie,
Dienstleistungen und Wohnen. Dementsprechend soll der in diesem Bereich befindliche
Bebauungsplan Nr. 694 – Parkhaus Adalbertsteinweg – geändert werden, indem Vergnügungsstätten,
insbesondere Spielhallen und Wettbüros, sowie Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen
einschließlich der Wohnungsprostitution, ausgeschlossen werden.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird der Bebauungsplan auf Grundlage des § 13
BauGB vereinfacht geändert. Parallel dazu wird im angrenzenden Bereich mit der gleichen
Zielsetzung der Bebauungsplan – Adalbertsteinweg – aufgestellt.
Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.
Am 15.01.2014 empfahl die Bezirksvertretung dem Planungsausschuss, zur Steuerung von
Vergnügungsstätten - insbesondere von Wettbüros - den Bebauungsplan Nr. 694 gem. § 2 Abs. 1
BauGB entsprechend zu ändern und gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der
Planungsausschuss schloss sich diesem Beschluss in seiner Sitzung am 16.01.2014 an.
Die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 17.02.2014 bis
21.03.2014 statt. Seitens der Öffentlichkeit und der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden keine für das Verfahren wesentlichen Anregungen vorgebracht.
Aus diesem Grund war eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss
nicht erforderlich. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde über den Verfahrensverlauf in ihrer
Sitzung am 14.05.2014 informiert, der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 15.05.2014.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 694 – Parkhaus
Adalbertsteinweg – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen
Adalbertsteinweg, Frankenstraße, Augustastraße und Friedrichstraße gem. § 10 Abs. 1 in Verbindung
mit § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung zu beschließen.

Anlage/n:
Begründung zum Bebauungsplan
Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan

Vorlage FB 61/1150/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

Seite: 2/2

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Begründung
zur I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 694
- Parkhaus Adalbertsteinweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte
im Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Frankenstraße, Augustastraße und Friedrichstraße

Lage des Plangebietes

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 694
- Parkhaus Adalbertsteinweg -

Begründung

Inhaltsverzeichnis

1.

Lage und Begrenzung des Plangebietes

2.

Planungsrechtliche Situation
Flächennutzungsplan 1980
Rahmenplanungen
Bebauungspläne

3.

Anlass der Planung

4.

Ziele und Zweck der Planung

5.

Begründung der Festsetzung

6.

Umweltbelange

7.

Auswirkungen der Planung

Seite 2 / 6

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 694
- Parkhaus Adalbertsteinweg -

Begründung

1.

Lage und Begrenzung des Plangebietes
Das ca. 2,5 ha große Plangebiet befindet sich im Bereich des unteren Adalbertsteinwegs und umfasst den Block
zwischen Adalbertsteinweg, Frankenstraße, Augustastraße und Friedrichstraße. Das Gebiet ist durch eine IV bis V
geschossige Blockrandbebauung geprägt, die sich aus Gebäuden aus der Gründerzeit des 19. und 20. Jahrhunderts und Nachkriegsbauten zusammensetzt. Im Innenbereich dieses Blocks befinden sich unterschiedliche Gebäudeanbauten sowie ein mehrgeschossiges Parkhaus, das über den Adalbertsteinweg und die Friedrichstraße erschlossen ist. Die Nutzung im Plangebiet zeichnet sich im nördlichen, am Adalbertsteinweg liegenden Teil, hauptsächlich durch Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen in den Erdgeschossen und Wohnungen in den
Obergeschossen aus. Im südlichen Teil an der Augustastraße, weitestgehend auch an der Friedrich- und Frankenstraße dominiert fast ausschließlich die Wohnnutzung. Das Straßenbild des Adalbertsteinwegs wird hauptsächlich
durch die breite Verkehrsachse dominiert, die als eine der Hauptausfallstraßen Aachens ein besonders hohes Verkehrsaufkommen aufweist. Dementsprechend fallen die Gehwege relativ schmal aus. Lediglich am Steffensplatz
gibt es Aufenthaltsqualitäten. Friedrich-, Augusta- und Frankenstraße sind hingegen ruhigere Nebenstraßen, die
hauptsächlich für den ruhenden Verkehr genutzt werden.

2.

Planungsrechtliche Situation
Flächennutzungsplan 1980
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt das Plangebiet entlang des Adalbertsteinwegs als durchgehend „Gemischte Baufläche“ dar, während unmittelbar angrenzende Bereiche als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen
werden. Südlich des Adalbertsteinwegs werden zudem Parkplätze und Parkbauten symbolisiert.
Rahmenplanungen
Das Plangebiet liegt in zwei unterschiedlichen Rahmenplanungen. Die Gesamtfläche wird von der „Rahmenplanung
Frankenberger Viertel“ (2007) erfasst. Weiterhin ist die westliche Hälfte des Plangebietes im „Aachener Zentrenund Nahversorgungskonzept“ (2011) als ein Teil des „Hauptzentrums City-Aachen“ gekennzeichnet. Somit zählt sie
zum zentralen Versorgungsbereich des Stadtgebietes und übernimmt eine gesamtstädtische Versorgungsfunktion.
Bebauungspläne
Für das Plangebiet liegt der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 694 vor, der am 21.03.1981 rechtsverbindlich wurde
und in diesem Verfahren geändert werden soll. In diesem Bebauungsplan wird der Großteil der Fläche als „Kerngebiet“ ausgewiesen. Lediglich der Teil an der Augustastraße ist als „besonderes Wohngebiet“ festgesetzt. Im Blockinnenbereich sind Festsetzungen getroffen, die sich mit der Anlage und den Ausmaßen eines dortigen Parkhauses
beschäftigen.

3.

Anlass der Planung
Der Adalbertsteinweg wird durch zwei Hauptnutzungsformen geprägt. In den Erdgeschossen dominieren gemischte
Nutzungen, insbesondere Gastronomie und Einzelhandel, der in Richtung Kaiserplatz auch großflächig wird. Hier ist
der Adalbertsteinweg Teil des im Aachener Zentrenkonzept festgelegten Hauptversorgungszentrums City Aachen.
Durch die Wohnnutzung in den Obergeschossen, aber besonders auch in den ruhigen Seitenstraßen, ist der Bereich gleichzeitig auch innerstädtischer Wohnstandort.
Das Plangebiet erfährt seit einigen Jahren besonders im Bereich des Adalbertsteinwegs einen negativen StrukturSeite 3 / 6

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 694
- Parkhaus Adalbertsteinweg -

Begründung

wandel und ist in eine städtebaulich angespannte und instabile Situation geraten. „Billigläden“ und Kioske siedeln
sich vermehrt an, während der Ladenleerstand stetig steigt. Diese Entwicklungen wirken sich wiederum nachteilig
auf die Angebotsdifferenzierung und das Image der Straße aus. Zudem befinden sich zahlreiche Gebäude in einem
mäßigen Zustand. Der Adalbertsteinweg ist funktional aber auch qualitativ in seiner Funktion als Hauptversorgungszentrum gefährdet. Die Seiten- und Nebenstraßen sind als zentraler, attraktiver Wohnstandort ebenfalls bedroht.
Zusätzlich wird dieser Qualitätsverlust durch den Anstieg der sozialen Problemlagen verschärft. Besonders in dieser
Situation besteht eine große Gefahr, dass vermehrt Spielhallen und Wettbüros in diese Lagen drängen. Erste Anzeichen hierfür zeigen sich bereits in ersten Spielhallen und Wettbüros, die sich in den vergangen Jahren hier angesiedelt haben und in vorliegenden Spielhallen- und Wettbüroanfragen.
Der Anlass der Planung ist deshalb das Bestreben, eine vielfältige Nutzungsmischung zu erhalten und zu stärken.
Spielhallen und Wettbüronutzungen, die eine städtebauliche und soziale Abwertung des Plangebietes, den sogenannten „Trading-down-Effekt“, beschleunigen würden, sind daher hier auszuschließen. Ein weiterer Anlass ist der
Schutz der an den Adalbertsteinweg angrenzenden Wohnbereiche vor einem Übergreifen unerwünschter Nutzungen.

4.

Ziele und Zweck der Planung
Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 694 ist derzeit Teil einer zentralen und lebendigen Verbindungsachse aus
dem Aachener Ostviertel zur Innenstadt. Dies zeigt sich einerseits durch gemischte Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen in den Erdgeschossen der Gebäude am Adalbertsteinweg, andererseits durch eine intensive, innerstädtische Wohnnutzung in den Obergeschossen und Seiten- und Nebenstraßen. Diese Nutzungsmischung ist
jedoch durch eine Ausbreitung von Spielhallen und Wettbüros gefährdet, deren Anzahl in den vergangenen Jahren
besonders im Aachener Osten stetig zunimmt. Eine Konzentration mehrerer dieser Einrichtungen in einem kleinräumigen Stadtraum führt zwangsläufig zur Verdrängung der dortigen Nutzungen, was einen starken Trading-DownEffekt zur Folge hat. Dies hat sich in Aachen bereits in der angrenzenden Elassstraße gezeigt, wo durch die Ansiedlung mehrerer Wettbüros das „Versorgungszentrum Elsassstraße“ in seiner Funktion nachhaltig beeinträchtigt wurde
und es negative Auswirkungen auf die Wohnnutzung in der Straße gab.
Der Beginn einer ähnlichen Entwicklung ist bereits im Planungsgebiet – vor allem im Bereich Adalbertsteinweg - zu
beobachten. Die ersten Phasen eines negativen Umstrukturierungs- und Trading-Down-Prozesses sind aktiv. So
haben sich hier schon in den vergangen Jahren erste Spielhallen und Wettbüros angesiedelt und einen Verdrängungsprozess ausgelöst. Hauptsächlich Einzelhandelsbetriebe in der näheren Umgebung dieser Nutzungen werden
zurzeit von Kiosk-, Internetcafé- oder Billigladen-Nutzungen ersetzt. Die aktuelle Gefährdung einer Intensivierung
dieser Situation wird auch durch vorliegende Spielhallen und Wettbüroanfragen deutlich. Um diese Entwicklung aufzuhalten und weiteren Schritte vorzubeugen wird der Bebauungsplan 694 entsprechend geändert und sämtliche
Vergnügungsstätten dieser Art ausgeschlossen. Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von Spielhallen, Wettbüros
und ähnlichen Vergnügungsstätten aufzuhalten und zukünftig vorbeugend entgegen zu wirken, da der Adalbertsteinweg für jene Einrichtungen attraktiv ist und somit als besonders gefährdet angesehen werden kann. Dies gilt
ebenfalls für die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung in den Seiten- und Nebenstraßen.
Wettbüros können in diesem Zusammenhang zu den Vergnügungsstätten gezählt werden, sofern Anreize für den
Verbleib und eine kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund stehen. Auch in Bezug auf Jugend- und
Familienfreundlichkeit trägt ein Ausschluss von Vergnügungsstätten zu einem stabilen Wohnumfeld bei und sichert
die Wohnqualität insbesondere für Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen.
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I. Änderung Bebauungsplan Nr. 694
- Parkhaus Adalbertsteinweg -

Begründung

Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind von der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht betroffen.
5.

Begründung der Festsetzung
Die heutige Nutzungsmischung im Bereich des Bebauungsplans 694 ist zu erhalten und gegen mögliche Beeinträchtigungen durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu schützen. Gemäß §7 BauNVO sind die am Adalbertsteinweg, an der Friedrichstraße und der Frankenstraße anliegenden Grundstücksflächen als Kerngebiet festgesetzt. Entsprechend §6 BauNVO sind die Flächen an der Augustastraße als besonderes Wohngebiet festgesetzt.
Bordelle, bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution sollen im Bereich des Kerngebietes ausgeschlossen werden, da diese Nutzungen einen Trading-Down-Effekt nach sich ziehen. Da prostitutive Einrichtungen regelmäßig bei eher geringem Investitionsbedarf vergleichsweise hohe Gewinnerwartungen begründen, sind sie
geeignet, andere Betriebe mit deutlich höherem Investitionsbedarf und geringerer Ertragsstärke zu verdrängen. Eine
solche Entwicklung ist im Plangebiet zu vermeiden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine städtebaulich nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten zu befürchten ist. Auf dieser Grundlage schließt der Bebauungsplan Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder Sex-, Videovorführungen
sowie Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und/oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach
§ 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden, im Kerngebiet und im besonderen
Wohngebiet aus.
Der Bebauungsplan setzt das besondere Wohngebiet entlang der Augustastraße fest. Hier sind gemäß § 4a BauNVO nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig. Da der oben genannte Trading-DownEffekt auch hier auftreten und ähnliche Folgen haben würde, werden auch im besonderen Wohngebiet Vergnügungsstätten als unzulässig festgesetzt. Eine Ansiedlung der o.g. Einrichtungen ist für die städtebauliche und soziale Entwicklung des Gebietes nicht zuträglich.
Ein solcher Umwandlungsprozess, der bereits den Charakter der benachbarten Elsassstraße durch die Ansiedlung
mehrerer Wettbüros negativ verändert hat, läuft auch bereits auf dem Adalbertsteinweg ab. Denn ähnliche negative
Umstrukturierungsprozesse, die eine Vorstufe zur vermehrten Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros darstellen,
sind seit einigen Jahren auf dem Adalbertsteinweg zu beobachten. Bereits jetzt ist dieser in seiner zentralen Wohnund Versorgungsfunktion durch einen mäßigen Zustand der Gebäude und die Zunahme von Billigläden und des Ladenleerstandes stark gefährdet. Diese Situation bietet die geeignete Grundlage zur Ansiedlung und Konzentration
von Spielhallen und Wettbüros. In den vergangen Jahren haben sich erste Betriebe angesiedelt und andere Nutzungen in ihrer unmittelbaren Umgebung verdrängt. Wird diese Entwicklung fortgeführt und intensiviert, hätte dies
einen gänzlich negativen Wandlungsprozess zur Folge, wodurch der Adalbertsteinweg und seine Seiten- und Nebenstraßen in ihrer heutigen Funktionen nicht nur beeinträchtigt wären, sondern diese auch nicht mehr aufrechterhalten könnten. Eine akute Gefährdung und Notwendigkeit von Handlungsmaßnahmen wird einerseits durch erste
Spielhallen- und Wettbüroansiedlungen deutlich, die bereits einen Verdrängungs- und Trading-Down-Prozess eingeleitet haben. Andererseits liegen der Stadtverwaltung Spielhallen- und Wettbüroanfragen für diesen Standort vor.
Ebenfalls ist zu befürchten, dass sich neben den Spielhallen und Wettbüros weitere Nutzungen ansiedeln, die diese
Entwicklung ihrerseits verstärken. Hierzu gehören auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution. Ein großflächiger Sexshop mit angeschlossener Videothek und Sexkino ist bereits
am angrenzenden Steffensplatz angesiedelt. Da Einrichtungen wie diese den gleichen Trading-Down-Effekt zur Folge haben wie Spielhallen und Wettbüros, werden auch diese Nutzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen.
Ein Konzept für Spielhallen und Vergnügungsstätten der Stadt Aachen bekräftigt diese Festsetzungen der I. ÄndeSeite 5 / 6

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 694
- Parkhaus Adalbertsteinweg -

Begründung

rung des Bebauungsplans Nr. 694. Das „Entwicklungskonzept der Stadt Aachen betreffend die planungsrechtliche
Regelung für die Genehmigung / Ablehnung von Spielhallen und Vergnügungsstätten“ (1988) legt Genehmigungsund Ablehnungsflächen für Vergnügungsstätten in Aachen fest. Für das hiesige Plangebiet - Parkhaus Adalbertsteinweg - sind Vergnügungsstättennutzungen nicht vorgesehen und werden ausgeschlossen. Ausreichende Ansiedlungsgebiete sind hingegen in den ausgewiesenen Flächen beispielsweise in der Peterstraße gegeben.

6.

Umweltbelange
Durch die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 694 sind Umweltbelange nicht betroffen.

7.

Auswirkungen der Planung
Die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 694 trägt dazu bei, dass die heutige gebietstypische Nutzungsmischung
erhalten wird. Durch den Ausschluss der o.g. Vergnügungsstätten besteht die Möglichkeit, entsprechende Anträge
ablehnen zu können, sodass andere Nutzungen, wie Gastronomie, Dienstleistungen und Einzelhandel bessere Ansiedlungsvoraussetzungen vorfinden und die innerstädtische Wohnfunktion besser geschützt werden kann.

Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am ….. die
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 694 - Parkhaus Adalbertsteinweg - als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Schriftliche Festsetzungen
zur I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 694
- Parkhaus Adalbertsteinweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte
im Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Frankenstraße, Augustastraße und Friedrichstraße

Lage des Plangebietes

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 694
- Parkhaus Adalbertsteinweg -

Schriftliche Festsetzungen

Gemäß §9 Baugesetzbuch sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird
in Ergänzung zu den Schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 694 – Parkhaus Adalbertsteinweg festgesetzt:
Art der baulichen Nutzung
1. Für das Kerngebiet sind folgende Nutzungen nicht zulässig:
a. Bordelle oder bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution
b. Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder SexVideovorführungen.
c. Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen,
die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284
Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden.
2. Im besonderen Wohngebiet (WB) sind die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nicht zulässig.

Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am …… die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 694 - Parkhaus Adalbertsteinweg - als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannten schriftlichen Festsetzungen den Ratsbeschlüssen entsprechen und
dass alle Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

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