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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat III
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Umwelt

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

B 03/0008/WP17
öffentlich
06.08.2014
FB 03

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier:Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen
gemäß § 60 GO NW
Überplanmäßige Auszahlungen bei PSP Element 5-120102-00004500-300-1 sowie überplanmäßige Aufwendungen bei PSPElement 4-120102-024-7
Rehmplatz, Umbau Ac-Nord
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

03.09.2014

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die am 23.07.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der
Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Finanzierung der Ausbaumaßnahme Rehmplatz Aachen-Nord

Marcel Philipp
Oberbürgermeister

Vorlage B 03/0008/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.08.2014

Seite: 1/3

Erläuterungen:

Bei PSP-Element 5-120102-000-04500-300-1 besteht im Haushaltsjahr 2014 in Verbindung mit der Kostenart
78310000, 78350000,78520000 „Rehmplatz, Umbau Ac-Nord“ ein Haushaltsansatz Ansatz in Höhe von
734.215,22 €.
Aufgrund der vorgenommenen Kostenschätzung waren die zur Verfügung stehenden Mittel für den Ausbau des
Rehmplatzes auch ausreichend bemessen.
Die Ausschreibung der Maßnahme endete mit einem Submissionsergebnis in Höhe von 899.000 €.
Die Fachverwaltung hat daraufhin die Ausschreibung aufgehoben.
Eine Prüfung durch das in die Baumaßnahme einbezogene Ingenieurbüro begründet die Überschreitung der
Kostenkalkulation mit einer außerordentlich guten Auftragslage in der betroffenen Branche und auch mit der
zeitlichen Anforderung der Fertigstellung bis Ende des Jahres (Umsetzung bis Ende 2014 aufgrund der Mittel aus
dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung).
Vor dem Hintergrund der notwendigen Fertigstellung bis Ende des Jahres 2014 (Verausgabung der Fördermittel
aus Aachen Nord nebst Verwendungsnachweis) hat die Projektleitung Aachen-Nord und die Projektleitung
Rehm-Plätze mit Unterstützung der Bauverwaltung kurzfristig ein geändertes Vorgehen entwickelt:
Zusammengefasst bedeutet dies nach heutigem Stand für die Maßnahme:
-

Streichung und Kürzung kleinerer Bestandteile der Planung

-

zeitliche Verschiebung von Baumaßnahmen im Straßenraum

-

Aufteilung der vormaligen Ausschreibung in drei (Lose)

-

insgesamt Erhöhung des Kostenvolumens des Projekts Rehmplatz.

Daraus resultiert die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit, weil diese Maßnahme zwingend aus
Städtebaufördersicht im Projekt Aachen Nord umgesetzt werden muss und darüber hinaus 80 % der Fördermittel
verfallen würden.
Unabhängig davon reicht der Kostenansatz bei Pos. 5-120102-000-04500-300-1 nicht aus.
Die Verwaltung kann in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zusätzliche
Deckungsmittel zur Finanzierung der erforderlich werdenden Ausgaben aus PSP-Element 5-060201-800-00100900-1 "Maßnahmen bei bestehenden Spiel-/Bolzplätzen" und der Kostenart 78350000 "Investitionsauszahlungen Festwerte" 50.000 € als Deckungsmittel zur Verfügung stellen. Die zugehörige
konsumtive Aufwandsposition bei PSP-Element 1-060201-900-1 "Kinder-und Jugendförderung § 11-15 SGB VII"
Vorlage B 03/0008/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.08.2014

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und Kostenart 52560000 "Aufwendungen für Festwerte" werden zur Deckung des Mehraufwandes
herangezogen.
Diese Mittelverlagerung überschreitet jedoch den Rahmen, der durch § 83 Abs. 1 GONW i.V.m. § 83 Abs. 2 i.V.
m. den Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2014 (§ 9 Nr.2) festgelegte Erheblichkeitsgrenze, so dass eine
Entscheidung des Rates erforderlich wird.
Wegen der Eilbedürftigkeit (erneutes Vergabeverfahren, Fertigstellung und Abrechnung noch in 2014 aus
förderrechtlichen Gründen) war eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Diese wurde am 23.07.2014 getroffen und wird hiermit dem Rat der Stadt zur Genehmigung vorgelegt.

Anlage/n:
Dringlichkeitsentscheidung Rehmplatz
Deckung der überplanmäßigen Ausgaben Rehmplatz

Vorlage B 03/0008/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.08.2014

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