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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 01/0009/WP17
öffentlich
16.07.2014

Verzicht auf Fracking fordern
Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2014
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

03.09.2014

Rat

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2014 gilt damit als erledigt.

Philipp
Oberbürgermeister

Vorlage FB 01/0009/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 17.07.2014

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Ausgangslage
Mit Datum vom 24.06.2014 wurde der Antrag „Verzicht auf Fracking fordern“ von der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen eingereicht (Anlage 1). Dem Antrag nach sollte die Verwaltung beauftragt
werden, „zeitnah Gespräche mit den zuständigen Behörden in den Niederlanden aufzunehmen und
darauf hinzuwirken, auf die Gewinnung von Schiefergas durch Fracking zu verzichten, solange eine
potentielle Verseuchung des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden kann“.

Sachstand
Am 28.05.2014 wurde erstmals öffentlich über die lokalen Medien über die Frackingpläne der
niederländischen Regierung unter dem Titel „Strukturvision Schiefergas“ informiert und der
Bevölkerung Gelegenheit gegeben, bis zum 09.07.2014 zur Reichweite des Vorhabens und der
Detailtiefe der Strategischen Umweltprüfung Stellung zu nehmen. Am 10.06. ist bei der Verwaltung
der Städteregion die offizielle Behördenbeteiligung zum anstehenden Verfahren eingegangen. Die
Verwaltung der Städteregion hatte daraufhin Kontakt zur Bezirksregierung Köln, zum
grenzanliegenden Kreis Heinsberg sowie zur Stadt Aachen aufgenommen, um eine gemeinsame
Stellungnahme abzugeben. Zudem ist das Thema am 26.06.2014 im Städteregionstag behandelt
worden (Anlage 2).
Der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen hat parallel dazu eine Stellungnahme abgegeben, dass die
Stadt Aachen dem Vorhaben in den Niederlanden ablehnend gegenüber steht und dabei die
verschiedenen Bedenken gegenüber dem Fracking thematisiert (Anlage 3).
Eine gemeinsame Stellungnahme der Städteregion Aachen, des Kreises Heinsberg und der Stadt
Aachen ist mit Datum vom 14.07.2014 an das niederländische Wirtschaftsministerium versandt
worden (Anlage 4). Die Behördenbeteiligung endete zum 16.07.2014.

Anlage/n:
Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Anlage 2: Vorlage Städteregionstag Drucksache 04/2014
Anlage 3: Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt vom 07.07.2014
Anlage 4: Gemeinsame Stellungnahme Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Stadt Aachen an das
Ministerie van Economische Zaken vom 14.07.2014

Vorlage FB 01/0009/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 17.07.2014

Seite: 2/2

StädteRegion Aachen

SRT

Der Städteregionsrat
A 85 - Amt für Regionalentwicklung und

Sitzungsvorlagen - Nr.:

Europa

2014/0004

A 70 - Umweltamt

Beschlussvorlage
vom 13.06.2014
öffentliche Sitzung

Fracking in den Niederlanden; Antrag der CDUStädteregionstagsfraktion und der GRÜNEStädteregionstagsfraktion vom 03.06.2014
Beratungsreihenfolge
Datum

Gremium

26.06.2014

Städteregionstag

Beschlussvorschlag:
Der

Städteregionstag

ist

höchst

beunruhigt

über

die

Frackingpläne

der

niederländischen Regierung und fordert die Verwaltung auf, die niederländischen
Behörden über die kritische Haltung der Städteregion Aachen zu informieren und
aufzufordern, von diesem Vorhaben abzusehen.

Sachlage:
Mit Schreiben vom 03.06. 2014 beantragen die CDU-Städteregionstagsfraktion und
GRÜNE-Städteregionstagsfraktion,

den

Tagesordnungspunkt

„Fracking

in

den

Niederlanden“ im Städteregionstag zu beraten (Anlage 1).
Begründet wird der Antrag mit der Sorge um die Gefährdung des Untergrundes und
der Befürchtung eines Umweltskandals.
Der Boden in der Aachener Region sei aufgrund des intensiven Bergbaus in der
Vergangenheit sehr durchlässig und der Grundwasserspiegel weit abgesenkt. Dies
seien ideale Voraussetzungen für eine Gefährdung des Untergrundes durch in
Grenznähe eingebrachte Chemikalien zur Lösung von Schiefergas.
Seite: 1/3

In die gleiche Richtung zielt die Anfrage der FDP-Fraktion vom 05.06.2014 zu den
Frackingplänen der niederländischen Regierung (Anlage 2).
Am 28.05.2014 wurde erstmals öffentlich über die lokalen Medien über die
Frackingpläne der niederländischen Regierung unter dem Titel „Strukturvision
Schiefergas“ informiert und der Bevölkerung Gelegenheit gegeben, bis zum
09.07.2014 zur Reichweite des Vorhabens und der Detailtiefe der Strategischen
Umweltprüfung Stellung zu nehmen (Anlage 3).
Die Unterlagen dazu sind in der Zeit vom 29.05. bis 09.07.2014 über die Website
www.bureau-energieprojecten.nl oder im Ministerium für Wirtschaft in Den Haag
einsehbar.
Am 10.06. ist bei der Verwaltung die offizielle Behördenbeteiligung zum
anstehenden Verfahren eingegangen (Anlage 4). Aufgrund eines erklärten Fehlers
auf niederländischer Seite endet die Behördenbeteiligung deshalb erst am
16.07.2014.
Mit

Beschlüssen

vom

18.09.

und

13.11.2013

hat

der

niederländische

Wirtschaftsminister die Erstellung einer Strukturvision speziell für Schiefergas
angekündigt.
Der vorliegende Entwurf des Berichts über den Umfang und die Detailgenauigkeit
stellt die formale Eröffnung des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
für die Strukturvision Schiefergas dar.
Ziele des Berichtsentwurfs sind die Bekanntmachung bei allen Betroffenen des
Vorhabens sowie die Abgrenzung der dafür im Rahmen des UVP-Verfahrens
erforderlichen Untersuchungen.
Die Verwaltung hat umgehend nach Bekanntmachung Kontakt zur Bezirksregierung
Köln und ebenso zum grenzanliegenden Kreis Heinsberg sowie zur Stadt Aachen
aufgenommen, um ein konzertiertes Vorgehen anzustreben.
Da der vorliegende Beschlussvorschlag das Veto zum Fracking beinhaltet, wird sich
die städteregionale Stellungnahme auf die grundsätzlichen und noch nicht
abschließend erkundeten und einzuschätzenden Gefährdungen beziehen und nicht
zu inhaltlichen Details aus den vorliegenden Plänen Stellung nehmen.
Am 04.06. hat sich ebenso der Landtag NRW mit dem Thema befasst. Dies weil bis
dahin keine offizielle Behördenbeteiligung vorlag und ein klares Veto gegen die
Pläne erteilt. Dies teilte die Bezirksregierung telefonisch mit.
Eine

offizielle

Vorstellung

des

Vorhabens

im

Regionalrat

ist

mit

den

niederländischen Behörden für Anfang Juli geplant.
Das Thema Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten unter
Einsatz von sensiblen Substanzen (Fracking)

wurde in der StädteRegion Aachen
Seite: 2/3

bereits mehrfach im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz behandelt (Verweis:
2011/0279, 2011/0528, 2012/0107 und 2012/0351).
Das Land NRW wird zudem bis auf weiteres keine Genehmigungen für das Fracking
erteilen.
Es

folgt

damit

den

Empfehlungen

eines

Gutachtens,

das

vom

Bundesumweltministerium in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium in
Auftrag gegeben wurde. Kernaussagen der Gutachter waren, dass in dem Fracking
ein hohes Gefährdungspotential für die Umwelt gesehen wird und über die Folgen
für die Umwelt noch ein erhebliches Wissens- und Informationsdefizit besteht.
Der

vorliegende

Beschlussvorschlag

mit

der

Aufforderung,

vom

Vorhaben

abzusehen, geht somit konform mit der Haltung der Landesregierung NRW sowie
der Bundesregierung.
Rechtslage:
Gemäß Veröffentlichung im Ministerialblatt Ausgabe 2014 Nr. 12 vom 30.04.2014
wird die gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung
grenzüberschreitender

Umweltverträglichkeitsprüfungen

sowie

grenzüberscheitender Strategischer Umweltprüfungen im deutsch-niederländischen
Grenzbereich zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Umwelt der
Niederlande

und

dem

Bundesministerium

für

Umwelt,

Naturschutz

und

Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland vom 19.03.2014 bekannt
gemacht. Diese Erklärung ist die Grundlage für notwendige Berücksichtigungen aus
transnationalen Abstimmungen.
gez.: Etschenberg

Anlage:
Anlage 1 – Antrag der CDU-Städteregionsfraktion und Städteregionsfraktion
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 03.06.2014
Anlage 2 – Schreiben der FDP Städteregionsfraktion vom 05.06.2014
Anlage 3 – Bekanntmachung Strukturvision Schiefergas
Anlage 4 – Schreiben Miniterie van Economische Zaken vom 02.06.2014

Seite: 3/3

Fachbereich Umwelt

Der Oberbürgermeister

Postanschrift: Stadtverwaltung Aachen –FB36/20– 52058 Aachen

Bureau Energieprojecten
Inspraakpunt conceptnoticie structurvision schaliegas
Postbus 23
NL-2290 AA Wateringen

Auskunft
Gebäude
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Telefax
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Haltestellen
Datum

Beate Hoffmann
Reumontstr. 3 / Zimmer 2.10
+49 (0) 241 / 432-3628
+49 (0) 241 / 432-3699
Beate.Hoffmann@mail.aachen.de
www.aachen.de
Reumontstraße, Hauptbahnhof,
Misereor, Burtscheid Hauptstraße
07.07.2014

…
Betreff: Grenzüberschreitende Konsultation Schiefergas

Sehr geehrte Frau Brouwer,
mit Schreiben vom 2. Juni 2014 haben Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Strukturvision
Schiefergas auch die Nachbarstaaten, die Bundesländer, Kreise und Gemeinden Deutschlands aufgefordert, eine
Stellungnahme zum Stand des Verfahrens abzugeben. Dafür möchten wir uns recht herzlich bedanken.
Die im Folgenden formulierte Stellungnahme bezieht sich auf den Bericht über die Reichweite und Detailtiefe der
Strategischen Umweltprüfung, die derzeit unter www.bureau-energieprojecten.nl einzusehen ist.
1.

Stellungnahme der Stadt Aachen zur Strukturvision Schiefergas

1.1 Allgemeines
Die Gewinnung von Schiefergas aus unkonventionellen Quellen ist zwar ein seit vielen Jahrzehnten bekanntes
Verfahren zur Gewinnung von Gas, jedoch haben erst in den letzten Jahren die Zahl und der gestiegene Umfang
der Bohrungen, insbesondere in den USA und Kanada zu einer öffentlichen Wahrnehmung des Themas geführt.
Die mögliche Gewinnung dieser Lagerstätten soll dann mittels Hydraulic Fracturing („Fracken“) durchgeführt
werden, das aufgrund Besorgnis erregender Ereignisse bei derartigen Bergbauvorhaben sowohl in Deutschland
und europaweit öffentlich kontrovers diskutiert wird. Die Methode des Frackens ist nicht dabei neuartig und wird
seit längerem bei konventionellen Gas-Lagerstätten angewandt. Die hiermit gemachten Erfahrungen in anderen
Ländern haben auch schon die Probleme und Risiken der Gewinnungstechnik offengelegt.
Somit muss der Gewinnung von Schiefergas mittels Fracking besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich Sicherheit
und Risiken (unmittelbare und langzeitige Auswirkungen) für die Umwelt gewidmet werden. Denkbare Risiken
ergeben sich einerseits aus Geologie und Beschaffenheit der Lagerstätte, des Deckgebirges, des Grund- und
Gebirgswassers, der Tagesoberfläche sowie einer weiter fortschreitenden technischen Entwicklung der Tiefbohrund Stimulationstechniken für Aufschluss und Gewinnung unkonventioneller Lagerstätten.
Mit dem Entschluss zur Erarbeitung der „Strukturvision Schiefergas“ und der Möglichkeit der
grenzüberschreitenden Prozessbeteiligung haben die Niederlande die Gewinnung von unkonventionellen
Kohlenwasserstoff-Lagerstätten in den Fokus der grenznahen Gebietskörperschaften gerückt. Verstärkt wird dies

Fachbereich Umwelt

stadt aachen

noch durch den Umstand, das die notwendigen Anpassungen der Rechtsgrundlagen (Berggesetzgebung und
UVP) zur angemessenen Umwelt-Risikovorsorge für diese Gewinnungsmethode auf nationaler wie auch auf
europäischer Ebene noch ausstehen. Gleiches gilt für eine Anpassung der Rechtsgrundlagen für die
Entschädigung möglicher Bergbaufolgeschäden. Solange hier keine abschließenden Neuregelungen getroffen
wurden, sind derartige Bergbauvorhaben mit hohem Detailniveau und entsprechender Untersuchungstiefe zu
prüfen und mit höchstem Qualitätsniveau in der möglichen Durchführung zu überwachen.
1.2

Stellungnahme zur Reichweite und Detailtiefe der Strategischen Umweltprüfung

1.2.1

Bergbau

Die grenznahe Region in und um Aachen wurde viele Jahrzehnte bergbaulich genutzt. Zahlreiche Schächte und
Stollen liegen in unmittelbarer Nähe der Grenze und können durch unterirdische Sprengungsähnliche Verfahren
beeinträchtigt werden.
Informationen zu der räumlichen Verteilung des Bergbaus sowie den ggfls. damit verbundenen Risiken bei
Arbeiten im Untergrund sind für die gesamte Fläche NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg (www.brarnsberg.de) einzusehen.
Die Gebiete der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen wie auch des Kreises Heinsberg liegen gemäß der
deutschen DIN 4149 in den Erdbebengefährdeten Zonen 2 und 3 (von möglichen, 0,1,2,3). Der Geologische
Dienst des Landes NRW (www.gd-nrw.de) , siehe Abb. 1.
1.2.2

Erdbebenzonen

Die Niederrheinische Bucht ist ein Teil der rheinischen Erdbebenzone, die sich von Basel bis in die B-NL-LuxStaaten erstreckt. Die Beben entstehen dadurch, dass die afrikanische Platte südlich von Italien gegen die
eurasische Platte drückt. Dieser Druck wird weitergeleitet. So entstehen in Mitteleuropa Zug- und
Druckspannungen, die sich in Schwächezonen, wie in der Niederrheinischen Bucht, als Erdbeben entladen. Seit
1975 werden die Erdbeben systematisch erfasst und veröffentlicht, u.a. auf der Seite des Geologischen Dienstes
des Landes Nordrhein-Westfalen (www.gd.nrw.de).
Seit Beginn der Registrierungen in der Erdbebenstation Bensberg bei Köln im Jahre 1955 wurden über 2.000
Erdbeben in den nördlichen Rheinlanden und angrenzenden Gebieten registriert und lokalisiert. Die Spanne
reicht von Mikrobeben mit Magnituden unter 2 bis zum stärksten Ereignis, dem Roermond Beben am 13.4.1992
mit Magnitude 5.9. Aus älteren Registrierungen anderer Stationen und aus historischen Quellen (Zeitungen,
Kirchenarchive usw.) ist auch einiges über die Erdbebenaktivität der Rheinlande vor dem Beginn der
Aufzeichnung in Bensberg bekannt.
Die seismische Gefährdungskarte für die D-A-CH-Staaten (Deutschland, Österreich, Schweiz) wurde im Auftrag
des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) seinerzeit als Grundlage für die Karte der Erdbebenzonen der DIN
4149 (Fassung 2005) bzw. für den Nationalen Anhang zum EUROCODE 8 (Auslegung von Bauwerken gegen
Erdbeben) entwickelt. Anhand dieser Karte kann man erkennen, dass die Region Aachen-Heinsberg in der
Niederrheinischen Bucht zu den am stärksten erdbebengefährdeten Gebiete (Zone 3) der Bundesrepublik
Deutschland zählt.

2

Fachbereich Umwelt

stadt aachen

Abb.1

Karte der Erdbebenzonen in Deutschland
mit den Konturen der Erdbebenzonen nach Grünthal & Bosse (1996) bzw. Grünthal u.a. (1998)
©DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

Es wird dringend gebeten, im Zuge der weiteren Planung ein seismologisches Gutachten in Auftrag zu
geben, welches grenzüberschreitend die Risiken beurteilt, die gerade in einem durch Erdbeben
gefährdeten Gebiet wie dem hiesigen, auftreten können.
1.2.3

Grundwasservorkommen

In der Stadt Aachen gibt es vier Trinkwasserschutzgebiete, von denen drei Grundwasser aus
Festgesteinsformationen beziehen. Diese drei Gebiete haben Einzugsgebiete, die potenziell über die deutsche
Landesgrenze reichen, aber aufgrund staatlicher Abgrenzungen nicht vollständig im Nachbarland eingegrenzt
wurden. Es handelt sich hierbei um das benachbarte Staatsgebiet Belgien, so dass eine Beeinflussung durch
eine Schiefergasgewinnung in den Niederlanden zwar eher unwahrscheinlich, aber aufgrund der geografischen
Nähe nicht vollständig auszuschließen ist.
Wir erwarten, dass bei der SUP die vorgenannten Vorkommen an Grundwasser in angemessener Weise
in ein Prüfungsverfahren zu Umweltauswirkungen des Fracking aufgenommen werden, sodass dauerhaft
deren Schutz, Qualität und Nutzbarkeit gewährleistet ist.
1.2.4 Thermalwasservorkommen
In der Stadt Aachen gibt es zwei an der Oberfläche austretende Thermalwassergebiete. Das Bezugsreservoir ist
ein gemeinsames Reservoir in devonischen Kalksteinen in Tiefen von ca. 3.000 m Tiefe. Das Thermalwasser
steigt in den stark tektonisch verstellten Kalkgesteinsschichten anhand der Aachener und Burtscheider
Überschiebung auf. Das Bildungsgebiet liegt überwiegend im Aachener Süden sowie der südlichen Eifelregion
(Vennfuß bis Venn).

3

Fachbereich Umwelt

stadt aachen

Durch die Bindung an tiefreichende Störungszonen kann das Thermalwasservorkommen latent durch seismische
Aktivitäten, ausgelöst durch Druckveränderungen im Festgestein gefährdet werden. Entspannungsbereiche im
tieferen Untergrund könnten weiterreichende Auswirkungen durch Kopplungseffekte zeigen.
Wir erwarten, dass bei der SUP die vorgenannten Vorkommen an Thermalwasser in angemessener Weise
in ein Prüfungsverfahren zu Umweltauswirkungen des Fracking aufgenommen werden, sodass dauerhaft
deren Schutz, Qualität und Nutzbarkeit gewährleistet ist.
1.2.5

Fragen der Erstattung bei auftretenden Schäden

Unseres Wissens nach liegen derzeit noch keine Regelungen vor, wie (national und international) damit
umgegangen wird, wenn, sollten Erkundungs- oder Gewinnungsbohrungen durchgeführt werden, diese
Bohrungen Schäden verursachen, die einen Entschädigungsanspruch auslösen.
Wir erwarten, dass so lange auf Bohrungen dieser Art verzichtet wird, solange die Rechtslage zur
Erstattung von auftretenden Schäden nicht geklärt ist.

Davon ausgehend, dass die von unserer Seite geäußerten Anmerkungen und Erwartungen Eingang finden in
den Untersuchungsumfang Ihrer weiteren Planung, gehen wir davon aus, auch zukünftig im Rahmen der
grenzüberschreitenden Beteiligung um Stellungnahme gebeten zu werden zu werden.
Mit freundlichen Grüßen

Gisela Nacken
Dez. für Planung und Umwelt

Anlage
Erdbeben in NRW – Topogr. Karte des Geologischen Dienstes NRW

4

Auszug aus:
Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik
Deutschland, Nordrhein-Westfalen, M 1: 350.000, Karte zu DIN 4149, Düsseldorf, Juni 2006

Kreis Heinsberg
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…
Grenzüberschreitende Konsultation Schiefergas

Sehr geehrte Frau Brouwer,
mit Schreiben vom 2. Juni 2014 haben Sie im Rahmen der Strukturvision Schiefergas zur Öffentlichkeitsbeteiligung
auch die Nachbarstaaten, die Bundesländer, Kreise und Gemeinden Deutschlands aufgefordert, eine Stellungnahme
zum Stand des Verfahrens abzugeben. Dafür möchten wir uns im Namen des Kreises Heinsberg, der StädteRegion
Aachen und der Stadt Aachen recht herzlich bedanken.
Die im Folgenden formulierte gemeinsame Stellungnahme beinhaltet die Beschlussfassungen bzw. die politische
Haltung der drei Gebietskörperschaften.
Die Bestrebungen der Niederlande, eine Untersuchung darüber zu betreiben, ob und wenn ja, in welchem
Umfang in den Niederlanden das Fracking von Schiefergasen betrieben werden soll, werden auf der deutschen
Seite in den grenzanliegenden Bereichen des Kreises Heinsberg, der StädteRegion Aachen und der Stadt
Aachen sehr kritisch gesehen und abgelehnt.
1. Der Städteregionstag Aachen hat zum Thema Fracking am 26.06.14 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Städteregionstag ist höchst beunruhigt über die Frackingpläne der niederländischen Regierung
und fordert die Verwaltung auf, die niederländischen Behörden über die kritische Haltung der
Städteregion Aachen zu informieren und aufzufordern, von diesem Vorhaben abzusehen.
Er appelliert an das niederländische Wirtschaftsministerium, statt einer Strukturvision Schiefergas zur
Gewinnung von neuen, unkonventionellen Gasvorkommen, ein Verbot für das umstrittene Verfahren
des hydraulic fracturing auszusprechen.“
2. Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat zum Thema Fracking einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Kreistag Heinsberg fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der Beteiligung an der Strukturvision
Schiefergas“ der niederländischen Regierung seine Ablehnung aufgrund der erheblichen Bedenken
bezüglich der dargestellten Gefährdungen deutlich zu machen“

Fachbereich Umwelt

stadt aachen

Darstellung:
Der Kreistag Heinsberg lehnt die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagestätten
mit Hilfe des Fracking-Verfahrens und daher die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mit diesem Verfahren
im niederländischen Grenzgebiet zu Deutschland ab. Ursächlich für die Ablehnung sind nicht einschätzbare
Risiken für Mensch und Natur im Kreis Heinsberg, insbesondere der Einsatz unbekannter und zum Teil giftiger,
umweltgefährdender Chemikalien. Gutachten weisen darauf hin, dass die Datenlage über eingesetzte FrackFluide und die Kennzeichnung in Sicherheitsdatenblättern bezüglich Konzentration, Identität und der
Auswirkungen auf die Umwelt erhebliche Informationsdefizite aufweisen. Einige der den Gutachtern bekannte
Frack-Additive werden als toxisch klassifiziert. Auswirkungen auf das Grund- und Trinkwasser können durch die
Aufsuchung oder Gewinnung von unkonventionellem Erdgas nicht ausgeschlossen werden.
3. Die Stadt Aachen steht dem Vorhaben der Erkundung von Schiefergas aus unkonventionellen Quellen
in den Niederlanden ablehnend gegenüber. Angesichts der Lage des Grenzgebietes in den
Erdbebenzonen II und III sowie vielen unbekannten Einflussgrößen der Aktivitäten im Untergrund, die
zum derzeitigen Zeitpunkt nicht fassbar sind in Ihren Risiken, fordern wir Sie auf, von der Erkundung
der Schiefergasvorkommen abzusehen.

Zum formalen Beteiligungsverfahren zur Strukturvision Schiefergas ergehen separate fachliche Stellungnahmen der
drei Behörden, die sich auf den Bericht über die Reichweite und Detailtiefe der Strategischen Umweltprüfung, der
derzeit unter www.bureau-energieprojecten.nl einzusehen ist, beziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Pusch

Helmut Etschenberg

Gisela Nacken

Landrat

Städteregionsrat

Dez.für Planung und Umwelt

Kreis Heinsberg

StädteRegion Aachen

Stadt Aachen

2