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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0321/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

12.01.2022
Dez. III / FB 61/300

Salierallee;
hier: Bauliche Anpassung nach Regionetz-Maßnahme
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
09.02.2022
17.02.2022

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, eine Bürger*innenbeteiligung
durchzuführen, deren Erkenntnisse in die Vorlage zum Planungsbeschluss einfließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, eine Bürger*innenbeteiligung durchzuführen, deren Erkenntnisse in die Vorlage zum
Planungsbeschluss einfließen.

Vorlage FB 61/0321/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.01.2022

Seite: 1/9

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0321/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.01.2022

Seite: 2/9

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

X
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel X
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Vorlage FB 61/0321/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.01.2022

Seite: 3/9

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
X

nicht
nicht bekannt

Durch die Verbesserung der Radverkehrsanlagen in der Salierallee - auch im Hinblick auf verbesserte
Verkehrssicherheit und höheren Komfort - wird sich die Nutzung durch Radfahrende deutlich erhöhen.
Durch die durch einen Umsteiger vom Kfz auf das Fahrrad im Durchschnitt eingesparten PKWKilometer können so pro Jahr ab Fertigstellung bei 200 Umsteigern über 100 Tonnen CO2 eingespart
werden.
Die Maßnahme hat keinen nennenswerten Effekt auf die Klimafolgenanpassung, da voraussichtlich
keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Falls eine Variante gewählt würde, in der eine höhere
Anzahl Bäume gefällt werden würde, würde sich dies negativ auf die Klimafolgenanpassung
auswirken (Erhitzung durch weniger Verschattung und reduzierter Kühlung durch Verdunstung).

Vorlage FB 61/0321/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.01.2022

Seite: 4/9

Erläuterungen:
1. Anlass
Die Arbeiten der RegioNetz GmbH zur Erneuerung von Kanal- und Versorgungsleitungen in der
Salierallee werden voraussichtlich im Mai 2022 abgeschlossen sein. Die vom Mobilitätsausschuss am
26.04.2012 beschlossene Vorplanung zur Neuaufteilung des Straßenquerschnitts mit 1,25 m breiten
Schutzstreifen neben einer max. 2,75 m breiten Restfahrbahn bei Beibehaltung aller Parkstände (s.
Anlage 1, Variante 1), die im Anschluss an die RegioNetz-Maßnahme umgesetzt werden sollte,
entspricht hinsichtlich der Radverkehrsanlagen nicht den aktuellen Qualitätsansprüchen des vom Rat
der Stadt Aachen beschlossenen Radentscheids. Die Verwaltung hat daraufhin weitere Varianten
erarbeitet, die auch der seit April 2020 geltenden Änderung der Straßenverkehrsordnung gerecht
werden, infolge derer innerorts ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m beim Überholen mit
Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugen eingehalten
werden muss (§5 StVO).
2. Heutige Situation
Die Salierallee liegt im südlichen Teil der Stadt Aachen. Sie ist eine innerstädtische angebaute
Hauptverkehrsstraße der Kategorie HS III (nach RIN 08) und erstreckt sich von der Kreuzung Eupener
Straße / Weißhausstraße bis zur Kreuzung Siegelallee / St Vither Straße. Hier grenzt sie an den
städtischen „Außenring“. Die beiden Einmündungsbereiche Eupener Straße / Weißhausstraße und
Siegelallee / St. Vither Straße sind signalisiert. In Richtung Burtscheid sowie in Richtung Eupener
Straße befinden sich fünf Schulen (davon 4 weiterführende Schulen) und 2 Fachbereiche der FH
Aachen.
Straßenraumnutzung
Die Breite des öffentlichen Straßenraumes beträgt ca. 30 m. Hiervon entfallen ca. 10 m auf den mittig
liegenden, bepflanzten Grünstreifen. Die nördlich und südlich hiervon verlaufenden Fahrbahnen sind
jeweils nur im Einrichtungsverkehr befahrbar. Entlang der nördlichen sowie der südlichen Seite gibt es
Wohnnutzung in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Stadteinwärts ist die Fahrbahn ca. 4,50 m
breit zuzüglich zweier ca. 1,80 m breiter, markierter Längsparkstreifen. Stadtauswärts ist die Fahrbahn
ca. 4,10 m breit mit einem markierten 2,00 m breiten Längsparkstreifen auf der Häuserseite. Die
Seitenräume bestehen aus einem nicht mehr benutzungspflichtigen nur 1,5 m schmalen Radweg und
einem ca. 1,4 m schmalen Gehweg. Gehwege, Radwege und Parkstreifen entsprechen in ihren
Breiten nicht mehr den Anforderungen der aktuellen Regelwerken (Anlage 1 - Querschnittsvarianten
und Anlage 2 - Bestandslageplan).
Kfz-Verkehr
Die letzte Verkehrszählung auf der Salierallee fand im November 2015 am Knoten
Salierallee/Siegelallee statt. Wegen der Baustellensituation sind keine aktuelleren Zählungen
vorhanden. Zwischen 7.00 – 19.00 Uhr wurden in beiden Richtungen insgesamt ca. 9.200
Kraftfahrzeuge gezählt. Der Schwerverkehrsanteil betrug ca. 3,4 Prozent. In der morgendlichen
Spitzenstunde von 7.30 – 8.30 Uhr passierten ca. 1.100 Kfz/h die Salierallee, davon ca. 700
Vorlage FB 61/0321/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.01.2022

Seite: 5/9

stadteinwärts und ca. 400 stadtauswärts. Der Anteil der Radfahrenden war aufgrund der Jahreszeit
sehr gering.
Parken
Derzeit gibt es im öffentlichen Raum für ca. 194 Fahrzeuge Parkmöglichkeiten: Stadtauswärts
zwischen Eupener Straße und der Einmündung St. Vither Straße können 63 Kraftfahrzeuge am
Fahrbahnrand parken. Stadteinwärts kann am Fahrbahnrand sowohl an der Häuserseite als auch
entlang des begrünten Mittelstreifens geparkt werden. Hier ist Platz für ca. 131 Fahrzeuge.
Im Norden grenzt die Salierallee an die 2019 eingerichtete Bewohnerparkzone "BU3" (Krugenofen).
Die Parkplatzsituation hat sich seitdem in dem angrenzenden Wohngebiet zwischen Rhein-MaasStraße und Salierallee verändert. Es gibt Verlagerungseffekte aus der Bewohnerparkzone:
Studierende der FH Aachen an der Eupener Straße, Lehrende und Schüler*innen des Rhein-Maas
Gymnasiums, die mit dem Auto fahren, stellen ihr Fahrzeug im nicht bewirtschafteten Bereich ab.
Auch Pendelnde, die dort auf das Fahrrad oder den Bus umsteigen, könnten auf der Salierallee
parken. Perspektivisch soll auch die Salierallee in das Bewohnerparken integriert werden. Gemäß der
zuletzt beschlossenen Prioritätenliste ist davon auszugehen, dass die Vorarbeiten zur Einrichtung
einer Zone "BU5", deren Bestandteil die Salierallee sein könnte, im kommenden Jahr aufgenommen
werden könnten.
Radverkehr
In der Salierallee existieren in den Nebenanlagen beidseitig nur ca. 1,5 m schmale Radwege, deren
Benutzungspflicht 2011 nach der Novellierung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung, VwV-StVO“ aus dem Jahr 2009 aufgehoben wurde. Seitdem dürfen
Radfahrende grundsätzlich sowohl die “nicht benutzungspflichtigen“ Radwege als auch die Fahrbahn
in der Salierallee nutzen.
Fußverkehr
Auch das Platzangebot für Fußgänger*innen mit nur 1,40 m Breite entspricht nicht den aktuellen
Empfehlungen und Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV):
„Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, 2006)“ und „Empfehlungen für
Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, 2002)“. Hiernach sollten Gehwege grundsätzlich ein Regelmaß von
2,50 Meter Breite (Ausnahmen sind möglich) aufweisen.
ÖPNV
Im Linienverkehr befahren werktäglich drei Linien die Salierallee. Hierbei handelt es sich um die Linien
34, 54 und 30. Die Linien 34 und 54 verkehren werktags zusammen im 15 Minuten-Takt, die Linie 30
schulverkehrsorientiert je nach Tageszeit alle 30 bis 90 Minuten.
Es befinden sich 5 Haltestellen in der Salierallee: St. Vither Straße (beide Fahrtrichtungen),
Giselastraße (beide Fahrtrichtungen) sowie Ronheider Weg (Fahrtrichtung stadtauswärts). Für den
barrierefreien Ausbau dieser Haltestellen wurden Förderanträge gestellt und bewilligt.
Baumbestand
Auf dem begrünten Mittelstreifen befinden sich 135 Bäume, die den Straßenraum und Alleencharakter
prägen. Planungsvarianten mit Eingriffen in den vorhandenen Baumbestand sind zu vermeiden.
Vorlage FB 61/0321/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.01.2022

Seite: 6/9

3. Planung
Die Planung sieht die Neuaufteilung der Verkehrsflächen zwischen Siegelallee und Eupener Straße
vor. Die im Jahr 2012 erarbeitete Planung, die eine Schutzstreifenmarkierung in der Salierallee vorsah
(s. Anlage 1, Variante 1), wird wegen der o.g. Mängel nicht weiterverfolgt.
Es wurden drei unterschiedliche Querschnittsvarianten zur Radverkehrsführung entwickelt und geprüft
(s. Anlage 1, Varianten 2,3,4). Allen erarbeiten Varianten ist gemein, dass die Gehwege maßgeblich
verbreitert werden und der mittige Grünstreifen zum Schutz des Baumbestandes nicht reduziert wird.
Unterschiedlich sind jeweils die Art der Radverkehrsanlagen, Anzahl und Lage von Parkständen sowie
die Führung des Busverkehrs.
Variante 2 setzt auf die Führung des Radverkehrs auf baulich geschützten Radverkehrsanlagen
gemäß Ziel 3 des Radentscheids (s. 3.1.). Variante 3 mit den Untervarianten 3a und 3b bündelt die
Radverkehre auf einer Fahrradstraße in der südlich gelegenen Fahrbahn (s. 3.2). In der Variante 4 mit
den Untervarianten 4a, 4b und 4c wird die Fahrradstraße auf der nördlich gelegenen Fahrbahn geführt
(s. 3.3). Die Anlage von separaten Radfahrstreifen (1,85 m breit) oder von Schutzstreifen (1,50 m
breit) auf der Fahrbahn wird nicht weiter dargestellt, da unter den o.g. Rahmenbedingungen aufgrund
des notwendigen 1,50 m breiten Überholabstandes keine substantiellen Verbesserungen wohl aber
substantielle Nachteile für den Radverkehr entstehen.
Die durch zu Fuß Gehende genutzten Nebenanlagen sollen nach den neuesten Empfehlungen zur
Barrierefreiheit hergestellt werden und mit taktilen Elementen ausgestattet sein.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird der Bedarf an Fahrradbügeln im öffentlichen Straßenraum
geprüft und ergänzt. Die Radverkehrsanlagen in der Siegelallee werden im Kreuzungsbereich an die
Planung in der Salierallee angepasst.
Im Folgenden werden die Varianten näher erläutert.
3.1.

Variante 2 – Radentscheid konforme Radverkehrsführung

Die Gehwege werden auf beiden Seiten auf 2,50 m verbreitert. Die geplanten Radwege können
entweder auf Fahrbahnniveau mit baulich abgetrenntem 0,50 – 0,70 m breitem
Sicherheitstrennstreifen zum Kfz-Verkehr („Protected Bikelane“/PBL) oder auf Gehwegniveau
angelegt werden. Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 3,50 m. Da die stadteinwärtige Fahrbahn breiter ist
als stadtauswärts, kann nur hier ein ca. 2,20 m breiter Längsparkstreifen für ca. 83 Kraftfahrzeuge
entlang des begrünten Mittelstreifens angelegt werden. Stadtauswärts entfällt der vorhandene
Längsparkstreifen für ca. 63 Fahrzeuge.
3.2.

Variante 3 – Fahrradstraße auf südlicher Straßenseite

Die Variante 3a sieht die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der südlichen Straßenseite der
Salierallee von Eupener Straße bis zur Kreuzung St. Vither Straße vor. Entlang der Häuserseite wird
hier der Gehweg auf 2,0 m verbreitert; daneben befindet sich ein 2,0 m breiter Längsparkstreifen für
Vorlage FB 61/0321/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.01.2022

Seite: 7/9

ca. 63 Fahrzeuge. Busse und Anlieger fahren wie heute auf der südlichen Straßenseite in Richtung St.
Vither Straße.
Gemäß den „Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen“ der Stadt Aachen, die im Herbst 2018
vom Mobilitätsausschuss beschlossen wurden, beträgt die Fahrgassenbreite einer Straße mit KfzFreigabe in einer Richtung 4,0 m zuzüglich eines Sicherheitsraumes mit einer unterbrochenen 0,25 m
Breitstrichlinie. Richtungspfeile und das Sinnbild Fahrrad werden mittig auf der Fahrbahn markiert. Die
Fahrgasse einer Fahrradstraße soll zur Verdeutlichung des Vorranges des Radverkehrs entsprechend
der beschlossenen Ziele des Radentscheides vollflächig rot eingefärbt werden. Gemäß der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung StVO darf nur ausnahmsweise anderer
Fahrzeugverkehr als der Radverkehr (z. B. Anliegerverkehr) durch die Anordnung entsprechender
Zusatzzeichen zugelassen werden. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Das Nebeneinanderfahren mit
Fahrrädern ist erlaubt. Eine Fahrradstraße soll der Bündelung des vorhandenen oder zu erwartenden
Radverkehrs (z.B. hier zu den Schulen) abseits von Kfz-Hauptverkehrsstraßen dienen. An
Knotenpunkten sollten Fahrradstraßen Vorfahrt gegenüber anderen Erschließungsstraßen erhalten,
um eine hohe Reisegeschwindigkeit für den Radverkehr zu ermöglichen.
In dieser Variante wird der Kfz-Durchgangsverkehr aus Richtung Eupener Straße in Richtung der
Kreuzung Siegelallee/St. Vither Straße über die nördliche Fahrbahn geführt, so dass zwischen der
Siegelallee und der Eupener Straße der Verkehr in beide Richtungen fließt. Die Buslinien fahren hier wie heute - nur stadteinwärts. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m. Entlang der Häuserseite wird der
Gehweg auf 2,5 m verbreitert; daneben befindet sich ein 2,0 m breiter Längsparkstreifen für ca. 48
Fahrzeuge.
Variante 3b unterscheidet sich in der Führung der Buslinien sowie der Lage der Parkstreifen: Durch
die südliche Fahrradstraße führt keine Buslinie. In der nördlichen Fahrbahn fahren die Busse in beiden
Richtungen. Für die beiden Haltestellen stadtauswärts (Giselastraße und St. Vither Straße) wird der
Wartebereich sowie der Fahrgastunterstand im begrünten Mittelstreifen unterhalb der Bäume und
Kronentraufbereiche vorgesehen. Dies könnte sich - auch unter Berücksichtigung einer für die Bäume
umsichtigen und schonenden Arbeitsweise - nachteilig auf die Vitalität des betroffenen
Baumbestandes auswirken und ist mit dem Fachbereich Klima und Umwelt abzustimmen. Die
Haltestellen sind über Fußgängerüberwege erreichbar. Ein Längsparkstreifen entlang der Mittelinsel
für ca. 75 Fahrzeuge bleibt erhalten.
3.3.

Variante 4 (Fahrradstraße auf nördlicher Straßenseite)

Die Variante 4a sieht die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der nördlichen Straßenseite der
Salierallee von Siegelallee bis zur Kreuzung Eupener Straße vor. Entlang der Häuserseite wird hier
der Gehweg auf 2,00 m verbreitert; entlang der Häuserseite befindet sich ein 2,0 m breiter
Längsparkstreifen für ca. 48 Fahrzeuge und entlang des begrünten Mittelstreifens ein
Längsparkstreifen für ca. 83 Kraftfahrzeuge.
Der Kfz-Verkehr aus Richtung Siegelallee/St. Vither Straße in Richtung Eupener Straße soll über die
südliche Fahrbahn gemeinsam mit dem Gegenverkehr geführt werden. Die Fahrbahnbreite beträgt
Vorlage FB 61/0321/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.01.2022

Seite: 8/9

6,50 m. Der Gehweg ist 2,50 m breit. Die Anlage eines separaten Parkstreifens ist hier – wie in
Variante 2 - nicht möglich. Die Buslinien fahren – wie heute – in Richtung St. Vither Straße auf der
südlichen Straßenseite stadtauswärts und in Richtung Eupener Straße auf der nördlichen
Straßenseite (in der Fahrradstraße) stadteinwärts.
In der Variante 4b werden die Buslinien stadteinwärts wie stadtauswärts in der südlichen Fahrbahn
geführt, so dass es in der Fahrradstraße keinen Busverkehr gibt. Auch in dieser Variante liegen
mehrere Bushaltestellen im Mittelstreifen mit möglichen Auswirkungen auf den Baumbestand.
Variante 4c geht auf den Platzbedarf der nah an den Borden des Mittelstreifens in Fahrtrichtung
Eupener Straße befindlichen Baumstandorte ein. Zum Schutz der Bäume wird hier der Mittelstreifen
verbreitert, ein Längsparkstreifen in der Fahrradstraße entfällt.
3.4

Einbindung an den Knotenpunkten

Alle Varianten sind an den signalisierten Knotenpunkten Salierallee/Eupener Straße und St. Vither
Straße/Siegelallee/Salierallee signaltechnisch umsetzbar. Gleichwohl ist die Führung in einer
Fahrradstraßenvariante aufwändiger und erfordert an den Knotenpunkten größere Anpassungen.
Varianten zur detaillierten Radverkehrs-, Kfz- und ÖPNV-Führung im Knotenpunktbereich werden erst
im weiteren Planungsverfahren entwickelt und konkretisiert.
Variantenvergleich
Als Anlage 3 ist ein Vergleich der Varianten beigefügt, der die Auswirkungen der Planungen
hinsichtlich der Kriterien Parkraum, Baumbilanz, Fußverkehr, Radverkehr, Bushaltestellen und KfzFührung tabellarisch darstellt.
4. Kosten
Eine konkrete Kostenschätzung sowie die mögliche Beitragspflicht nach § 8
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erfolgt erst im Rahmen der Entwurfsplanung. Entscheidungen
zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss
vorbehalten.
5. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung gibt die erarbeiteten Querschnittsvarianten den politischen Gremien zur Kenntnis. Es
wird empfohlen, auf Basis der vorgestellten Varianten eine Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines
digitalen Dialogs mit den Bürger*innen durchzuführen. Die dabei gewonnen Erkenntnisse werden in
die Erstellung einer Vorplanung zur Einholung des Planungsbeschlusses einfließen. Anschließend
wird die Bezirksvertretung Aachen - Mitte und der Mobilitätsausschuss eine Entscheidung über die
Umgestaltung der Salierallee treffen.
Anlage/n:
Anlage 1 – Querschnittsvarianten
Anlage 2 – Bestandslagepläne
Anlage 3 – Variantenvergleich
Vorlage FB 61/0321/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.01.2022

Seite: 9/9

Querschnitte Salierallee
(Ri. Eupener Straße)
Stadtauswärts

Stadteinwärts

Bestand

194 Parkstände

(Maße nach Vermessung)
Haus-Nr. 19

63

Gehweg Radweg
1.40 m 1.50 m

83

Parken
2.00 m

Fahrbahn
4.10 m

Grünstreifen
10.00 m

Parken
1.80 m

48

Fahrbahn
4.50 m

Parken
1.80 m

Radweg Gehweg
1.50 m 1.40 m

30.00 m

Planung - Schutzstreifen - Variante 1

194 Parkstände

(Planungsbeschluss 26.04.2012)
Haus-Nr. 19

63

83

48

Parken
2.00 m

0.50

Gehweg
2.50 m

S
Sst
1.25 m

Fahrbahn
2.75 m

S

Grünstreifen
10.00 m

Parken
2.00 m

Fahrbahn
2.60 m

Sst
1.25 m

0.50

S

Parken
2.00 m

Gehweg
2.50 m

29.85 m

Planung - Variante 2

-111 Parkstände

Radentscheid
Haus-Nr. 19

83

Gehweg
2.50 m

Radweg
2.30 m

0.70

Fahrbahn
3.50 m

Grünstreifen
10.00 m

Parken
2.20 m

Fahrbahn
3.50 m

0.50

S

S

Radweg
2.30 m

Gehweg
2.50 m

30.00 m

Planung - Variante 3a

-83 Parkstände

Fahrradstraße auf Südseite
(Stadtauswärts) mit
Busverkehr und separate
Führung des KFZ-Verkehrs
auf Nordseite (stadteinwärts)

Haus-Nr. 19

63

48

Parken
2.00 m

0.50

Gehweg
2.00 m

Fahrradstraße
4.00 m

0.50

S

S

Grünstreifen
10.00 m

Fahrbahn
3.25 m

Fahrbahn
3.25 m

Parken
2.00 m

Gehweg
2.50 m

30.00 m

S

= Sicherheitstrennstreifen

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur - Verkehrsplanung und Mobilität
P:\08 Verkehrsplanung\Straßen A-Z (Ma)\Salierallee\Plan\2021-12-07 Querschnitte

Dezember 2021

Querschnitte Salierallee
(Ri. Eupener Straße)
Stadtauswärts

Stadteinwärts

Planung - Variante 3b

-56 Parkstände

Fahrradstraße auf Südseite,
Busverkehr und separate
Führung des KFZ-Verkehrs
auf Nordseite (stadteinwärts)

Haus-Nr. 19

63

75

Parken
2.00 m

0.50

Gehweg
2.00 m

Fahrradstraße
4.00 m

0.50

S

S

Grünstreifen
10.00 m

Parken
2.00 m

Fahrbahn
3.25 m

Fahrbahn
3.25 m

Gehweg
2.50 m

30.00 m

Planung - Variante 4a

-63 Parkstände

Fahrradstraße auf Nordseite, Busverkehr auf beiden Seiten und separate
Führung des KFZ-Verkehrs
auf Südseite
(stadtauswärts)

Haus-Nr. 19

83

48

Fahrbahn
3.25 m

Fahrbahn
3.25 m

S

Grünstreifen
10.00 m

Parken
2.00 m

S
Fahrradstraße
4.00 m

0.50

Gehweg
2.50 m

0.50

S

Parken
2.00 m

Gehweg
2.00 m

30.00 m

Planung - Variante 4b

-63 Parkstände

Fahrradstraße auf Nordseite, Busverkehr und
separate Führung des
KFZ-Verkehrs auf
Südseite (stadtauswärts)

Haus-Nr. 19

83

48

Fahrbahn
3.25 m

Fahrbahn
3.25 m

Grünstreifen
10.00 m

Parken
2.00 m

0.50

Gehweg
2.50 m

Fahrradstraße
4.00 m

0.50

S

S

Parken
2.00 m

Gehweg
2.00 m

30.00 m

Planung - Variante 4c

-111 Parkstände

Fahrradstraße auf Nordseite,
Busverkehr auf beiden
Seiten und separate
Führung des KFZ-Verkehrs
auf Südseite (stadtauswärts)
und Verbreiterung
Grünstreifen

Haus-Nr. 19

83

Fahrbahn
3.25 m

Fahrbahn
3.25 m

Grünstreifen
11.50 m

Parken
2.00 m

0.50

Gehweg
2.50 m

Fahrradstraße
4.00 m

0.50

S

S

Gehweg
2.50 m

30.00 m

S

= Sicherheitstrennstreifen

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur - Verkehrsplanung und Mobilität
P:\08 Verkehrsplanung\Straßen A-Z (Ma)\Salierallee\Plan\2021-12-13 Querschnitte

Dezember 2021

Variantenvergleich Salierallee

Bestand

Variante 1 Variante 2 - 2,3m Radweg
Planungsbeschluss
/PBL gemäß
26.04.2012
Radentscheid, Fortfall
Schutzstreifen 1,25m,
Parken Häuserseiten
Parken wie heute

Variante 3a - Fahrradstraße
auf Südseite stadtauswärts,
Kfz-Verkehr auf Nordseite,
Busverkehr beidseitig, Fortfall
Parken entlang Grünstreifen, )

Variante 3b - Fahrradstraße
auf Südseite stadtauswärts,
Kfz-Verkehr auf Nordseite,
Busverkehr auf Nordseite,
Fortfall Parken auf Nordseite
entlang Häuserseite

Variante 4a - Fahrradstraße
auf Nordseite stadteinwärts,
Kfz-Verkehr auf Südseite,
Busverkehr beidseitig,Fortfall
Parken auf Südseite

Variante 4b - Fahrradstraße
auf Nordseite stadteinwärts,
Kfz-Verkehr auf Südseite,
Busverkehr auf Südseite
(stadtauswärts),Fortfall Parken
auf Südseite

Variante 4c - Fahrradstraße
auf Nordseite stadteinwärts,
Kfz-Verkehr auf Südseite,
Busverkehr beidseitig,
Verbreiterung Grünstreifen,
Fortfall Parken an
Häuserseiten

Abschnitt Siegelallee bis Eupener Straße (Nordseite,
stadteinwärts)
Parken

Parkstände

131

Parkraumbilanz

Fußverkehr
Radverkehrsführung

83

48

75

131

131

83

- 48

- 83

-56

+/-

+/-

-111

Parkstreifenbreite [m]

1,80

2,00

2,20

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

Gehwegbreite [m]

1,40

2,50

2,50

2,0 - 2,5

2,0 - 2,5

2,5

2,5

2,5

nicht benutzungspflichtiger Radweg

1,50

-

-

-

-

-

-

-

Schutzstreifen [m]
baul. Radweg/PBL gemäß
Radentscheid
Sicherheitstrennstreifen Radverkehr
zu Parken [m]

-

1,25

-

-

-

-

-

-

-

-

2,30

-

-

-

-

-

-

0,50

-

-

-

0,50

0,50

0,50

-

-

-

x

x

x

x

x

x

-

-

x

x

x

x

x

2

2

0,50
2

2

5

2

-

2

4,50

2,6

3,5

6,5

6,5

5

5

5

ja

ja

ja

nein, Beidrichtungsverkehr

nein, Beidrichtungsverkehr

ja

ja

ja

63

63

0

63

63

0

0

0
- 63

Fahrradstraße (mit Anliegerverkehr)
Teilweise Führung Radverkehr im
Mischprinzip in der Fahrbahn
baul. abgetrennter Sicherheitsraum
Radverkehr zu Kfz-Verkehr
Fahrbahnrandhaltestelle
Bushaltestellen

131
+/- 0

Busbucht
Fahrbahnbreite [m]

IV-Führung
Führung IV nur stadteinwärts

Abschnitt Eupener Straße bis St.Vither Straße
(Südseite, stadtauswärts)
Parkstände
Parkraumbilanz
Parken
Fußverkehr

Radverkehrsführung

Bushaltestellen

+/- 0

- 63

+/- 0

+/- 0

- 63

- 63

Parkstreifenbreite [m]

1,80

2,00

-

2,00

2,00

-

-

-

Gehwegbreite [m]
nicht benutzungspflichtiger Radweg
Schutzstreifen [m]
Radfahrstreifen [m]
baul. Radweg/PBL gemäß
Radentscheid
Sicherheitstrennstreifen Radverkehr
zu Parken [m]
baul. abgetrennter Sicherheitsraum
zu Kfz/Parken
Fahrradstraße (mit Anliegerverkehr)
Teilweise Führung Radverkehr im
Mischprinzip in der Fahrbahn

1,40
1,50
-

2,50
1,25
-

2,50
-

2,00
-

2,00
-

2,50
-

2,50
-

2,50
-

-

-

2,30

-

-

-

-

-

-

0,50

-

0,50

0,50

-

-

-

-

-

0,70
-

x

x

x

x

x

+

-

-

x

x

x

x

x

2

2

2

2

-

2

4

2

Fahrbahnrandhaltestelle
Busbucht

IV-Führung

Fahrbahnbreite [m]
Führung IV nur stadtauswärts

Parken in beiden
Abschnitten

Parkstände

Bäume

Bäume im Grünstreifen

1

1

1

1

-

1

1

1

4,10

2,75

3,50

5,00

5,00

6,50

6,50

6,50

ja

ja

ja

ja

ja

nein, Beidrichtungsverkehr

nein, Beidrichtungsverkehr

nein, Beidrichtungsverkehr

194

194

83

111

138

131

131

123

135

135

135

135

135, teilweise
Beeinträchtigungen

135

135, teilweise
Beeinträchtigungen

135