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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0327/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

26.01.2022
Dez. III / FB 61/300

Kommunaler Klimaschutz, Förderprojekt #AachenMooVe!1:
Umgestaltung der Krefelder Straße zwischen Soerser Weg und
Bastei (Bürger*inneninformation)
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
09.02.2022
17.02.2022

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Bürger*inneninformation zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung einer Bürger*inneninformation.

Vorlage FB 61/0327/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 02.02.2022

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0327/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 02.02.2022

Seite: 2/4

Erläuterungen:
1. Anlass
Das Förderprojekt #AachenMooVe! beinhaltet infrastrukturelle Verbesserungen für den Rad- und
Fußverkehr, insbesondere auch zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit im
Hauptverkehrsstraßennetz. Die Umgestaltung der Krefelder Straße zwischen Soerser Weg und Bastei
ist eine Maßnahme im Projekt. Die Kosten werden zu 80% aus Mitteln des Landes NRW und der EU
finanziert. Die Umsetzung muss dafür noch in 2022 erfolgen.
Grundlage für die Auswahl des ausgewählten Straßenraums ist das Aachener Konzept der RadVorrang-Routen. Die Krefelder Straße ist im Abschnitt vom Soerser Weg bis zum Knoten Bastei Teil
der Rad-Vorrang-Route Berensberg. Der Knoten Bastei ist ebenfalls Teil dieser Rad-Vorrang-Route
und wird ebenfalls im Rahmen des Förderprojekts umgebaut (vgl. Vorlage FB61/0157/WP18).
2. Die vorgestellte Planung im Kontext anderer Maßnahmen
Das Planungsgebiet für die Radverkehrsachse erstreckt sich zwischen der Einmündung Soerser Weg
und dem Knoten Bastei. Betrachtet wird in dieser Vorlage nur die stadteinwärtige Fahrtrichtung.
Obwohl auch in stadtauswärtiger Fahrtrichtung (Rolandstraße und Krefelder Straße) Handlungsbedarf
in Bezug auf die Radverkehrsinfrastruktur besteht und konkrete Ideen vorliegen, wird diese Planung
aufgrund einer anstehenden Regionetz-Maßnahme zurückgestellt. Hier wird in 2023 / 2024 eine
Wassertransportleitung von der Elsa-Brändström-Straße aus kommend durch die Rolandstraße zum
Knoten Bastei (siehe Anlage 1) gelegt.
Die aktuelle Planung schlägt eine kurzfristig realisierbare Markierung auf der Fahrbahn vor, da diese
zeitlich mit den anderen Baumaßnahmen koordiniert werden kann. Die notwendige Organisation der
Umleitungsverkehre während der Regionetzmaßnahme in 2023 / 2024 schließt einen
zeitaufwendigeren Umbau im Bereich der Nebenanlage der Krefelder Straße stadteinwärts momentan
aus.
Weiterhin ergeben sich durch die Leitungsneulegung Auswirkungen auf zwei weitere Projekte: Der
Umbau der Ecke Monheimsallee/Rolandstraße als Teil der Umgestaltung des Knotens Bastei kann
erst nach Abschluss der Regionetzmaßnahme erfolgen. Darüber hinaus muss die Baustellenlogistik
über die Krefelder Straße abgewickelt werden, wo zwischen Soerser Weg und Normannenstraße eine
Überplanung der nicht regelkonformen Radfahrstreifen ansteht.
Weitere Projekte in diesem Gebiet sind der Umbau der Ludwigsallee und die Errichtung einer
Protected Bikelane auf der Monheimsallee in Fahrtrichtung Bastei. Die Projekte sollen Mitte 2022 bzw.
Ende 2022 abgeschlossen sein.
3. Verkehrliche Rahmenbedingungen
Die Krefelder Straße (B57) bindet auf städteregionaler Ebene Würselen und Alsdorf an das Aachener
Zentrum an. Zudem befindet sich auf der Krefelder Straße die Anschlussstelle „Aachen Zentrum“ der
Autobahn 4. Im Jahr 2014 wurde in Fahrtrichtung Aachen eine Verkehrsbelastung von circa 10.800
Kraftfahrzeugen im Zeitraum von 7 bis 19 Uhr gezählt. Der Schwerverkehrsanteil betrug etwa 2
Prozent.
Die Krefelder Straße wird im Abschnitt Soerser Weg – Bastei von der ASEAG-Linie 54 im
Halbstundentakt befahren. Hinzu kommen Gelegenheitsfahrten der Linie 30. Eine Haltestelle befindet
sich hier nicht. Die Linie 54 bindet alle 30 Minuten Berensberg und Herzogenrath an die Aachener
Vorlage FB 61/0327/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 02.02.2022

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Innenstadt an. Werktäglich werden ca. 1.000 Fahrgäste mit der Linie (einschließlich Verstärkerfahrten)
befördert.
Im betrachteten Abschnitt weist die Krefelder Straße circa elf Parkstände in Mittellage auf. Das
Planungsgebiet ist Bestandteil der Bewohner*innenparkzone „E“.
Die Krefelder Straße verfügt im Abschnitt Soerser Weg bis Bastei (Fahrtrichtung Aachener Innenstadt)
über keine bauliche oder markierte Radverkehrsanlage. Der Radverkehr wird hier bei hohen KfzBelastungen (siehe oben) im Mischverkehr geführt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich
um ein Teilstück der Rad-Vorrang-Route Berensberg handelt, ist dies kein akzeptabler Zustand. Im
Juli 2021 wurde die radentscheidkonforme Umgestaltung des Knotens Bastei beschlossen. Der in
dieser Vorlage betrachtete Abschnitt der Krefelder Straße knüpft direkt an diese Planung an.
4. Planung
Im Zulauf des Knotens Krefelder Straße / Soerser Weg werden die zwei Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs
in einen überbreiten Fahrstreifen neben einem 2,0m breiten Schutzstreifen überführt (siehe Anlage 2).
Eine bauliche Trennung der Radverkehrsanlage vom Kfz-Verkehr ist bei Beibehaltung der
zweistreifigen Kfz-Führung in diesem Abschnitt nicht möglich. Aufgrund der oben dargestellten
Bedeutung der Straße für den Kfz-Verkehr wird die zweistreifige Befahrbarkeit als Rahmenbedingung
verstanden. Der Schutzstreifen wird den Radentscheid-Vorgaben entsprechend auf voller Länge rot
eingefärbt.
Ab der Einmündung Kardinalstraße geht der Schutzstreifen in einen – weiterhin rot eingefärbten –
geschützten Radfahrstreifen von mindestens 2,30m Breite über. Hierdurch stehen im Zulauf zum
Knoten Bastei nur noch drei statt vier Fahrstreifen zur Verfügung. Im Planungsbeschluss zum Knoten
Bastei wurde diese Reduzierung für den Aufstellbereich bereits festgelegt. Bei der Prüfung der
verkehrlichen Auswirkungen der Umgestaltung des Knotens wurde bereits mit der nun geplanten
Straßenraumaufteilung kalkuliert. Als bauliche Trennelemente sollen hier – wie auf der Monheimsallee
– FLEX-Poller zum Einsatz kommen.
Auf Höhe der Hausnummern 11 bis 15 wird eine Liefer- und Ladezone eingerichtet. Dazu kann der
Radfahrstreifen überfahren werden, um auf die Ladezone zu gelangen. Da das Halten neben einem
(geschützten) Radfahrstreifen nach StVO unzulässig ist, gäbe es ansonsten keine legale Möglichkeit,
Fahrzeuge zu Be- und Entladen. Diese Ladezone kann sowohl durch den Kiosk in Hausnummer 3 als
auch für Lieferverkehre für (und durch) Privatpersonen genutzt werden. Die Einhaltung der
ordnungsgemäßen Nutzung der Ladezonen wird behördlich überwacht. Darüber hinaus könnte in der
Kardinalstraße voraussichtlich eine weitere Liefer- und Ladezone eingerichtet werden (nicht im Plan
dargestellt).
Mit der geplanten Radverkehrsanlage wird ca. 140 m radentscheidkonforme Infrastruktur errichtet.
5. Zeitplanung / Weiteres Vorgehen
Mit Beschluss wird eine Bürger*inneninformation vorbereitet, sodass die Ergebnisse in eine Vorlage
für den Planungs- und Ausführungsbeschluss einfließen können. Eine Herstellung der Radverbindung
bis Ende 2022 ist geplant.
Anlage/n:
Anlage 1 – Vorgestellte Planung im Kontext anderer Maßnahmen
Anlage 2 – Lageplan Krefelder Straße stadteinwärts (zwischen Soerser Weg und Bastei)
Vorlage FB 61/0327/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 02.02.2022

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Anlage 1
Vorgestellte Planung im Kontext anderer Maßnahmen

8

1

7

2

6

3
5

2022

2023/2024

ab 2024/2025

1 Umsetzung der vorgeschlagenen Schutzstreifen- und
PBL-Maßnahme im Rahmen des Förderprojekts
#AachenMooVe!

2 Neulegung von Versorgungsleitungen in der ElsaBrändström-Straße und Rolandstraße. Kfz-Umleitung
währenddessen über die Krefelder Straße.

5 Knotenumbau Bastei (Ostseite)*
6 Neugestaltung der Rolandstraße / Krefelder Straße
in Fahrtrichtung stadtauswärts*

3 Knotenumbau Bastei (Westseite)*
7 Ggf. weitere Aufwertung der Radverkehrsanlagen
stadteinwärts möglich*
8 Überplanung der Radfahrstreifen auf der Krefelder
Straße zwischen Soerser Weg und Normannenstraße*
* Zeitliche Durchführung der Baumaßnahme hängt technisch und baustellenlogistisch von der Regionetzmaßnehme in der Rolandstraße ab.

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