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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0290/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

19.01.2022
Dez. III / FB 61/200

Bebauungsplan - Eisenbahnweg / Freunder Weg hier:
1. Aufhebungsbeschluss Aufstellungsbeschluss A 149
2. Aufhebungsbeschluss Satzung über ein besonderes
Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für
den Bereich zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und
Eisenbahnweg
Ziele:

Klimarelevanz
nicht eindeutig

Beratungsfolge:
Datum
09.02.2022
10.02.2022
16.02.2022

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Rat der Stadt Aachen

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 149 Eisenbahnweg / Freunder Weg - im Bereich zwischen Trierer Straße, Eisenbahnweg und
Zeppelinstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen
gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich
befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und
Eisenbahnweg zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses A 149 - Eisenbahnweg / Freunder Weg - im Bereich zwischen Trierer Straße,
Eisenbahnweg und Zeppelinstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Weiterhin empfiehlt er dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen
gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich
befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und
Eisenbahnweg zu beschließen.
Vorlage FB 61/0290/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.01.2022

Seite: 1/6

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich befindlichen
Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und
Eisenbahnweg.

Vorlage FB 61/0290/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.01.2022

Seite: 2/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0290/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.01.2022

Seite: 3/6

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
X

nicht bekannt

Vorlage FB 61/0290/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.01.2022

Seite: 4/6

Erläuterungen:
1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
2003 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Eisenbahnweg / Freunder Weg - (A
149) gefasst, dessen Planungsziele 2016 nochmals konkretisiert wurden (siehe Vorlage FB
61/0396/WP17). Ziel war insbesondere die Entflechtung der Gemengelage unter Berücksichtigung
des Immissionsschutzes sowie die Schaffung von Raumkanten. Dieser Aufstellungsbeschluss soll
aufgehoben werden, ebenso die für diesen Bereich geltende Vorkaufsrechtsatzung.
Der Aufstellungsbeschluss A 149 wurde im Jahr 2003 im Rahmen der Stadterneuerung Aachen-Ost
gefasst. Zu dieser Zeit liefen die Planungen für die Aachen Arkaden. Im näheren Umfeld befanden
sich mehrere große Brachflächen, die einem hohen Entwicklungsdruck unterlagen. Zur Sicherung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurden Ziele formuliert, die in den folgenden Jahren
dazu geführt haben, dass die Fläche "Kartoffel Braun" sowie das ehemalige CMC-Gelände (zentrales
Depot der Militärhandelsorganisation Cantine Militaire Centrale (CMC) der belgischen Streitkräfte am
Bahnhof Rothe Erde) im Sinne dieser Ziele entwickelt wurden. Die Aufstellung eines
Bebauungsplanes war dazu letztlich nicht erforderlich.
Damit sind die Ziele dieses Aufstellungsbeschlusses für große Teile des Geltungsbereiches erreicht
worden, so dass eine Aufhebung rechtliche Klarheit schafft. Für den Bereich Freunder Weg,
Zeppelinstraße und Eisenbahnweg gibt es nach wie vor Steuerungsbedarf. Zur Sicherung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung soll hier ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Dies wird in einer separaten Vorlage behandelt.
Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss wurde 2003 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
beschlossen. Durch diese Satzung sollte die Stadt Aachen in die Lage versetzt werden, auf den
Flächen, die für eine städtebauliche Neuordnung kurz- oder mittelfristig zur Verfügung stehen, die im
Aufstellungsbeschluss formulierten Ziele besser umzusetzen. Der Satzungsbereich (siehe Anlage)
wurde hierbei kleiner gefasst als der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses, da eine
Vorkaufsrechtsatzung insbesondere nur für den nordwestlichen Teil des Gebiets erforderlich war. Wie
oben beschrieben, wurden die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches in den vergangenen Jahren
erfolgreich entwickelt. Die Vorkaufsrechtsatzung bzw. die Ausübung eines Vorkaufsrechtes zur
Umsetzung der Planungsziele ist deshalb nicht mehr notwendig.
2. Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die
Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen,
denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen
prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der
städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da
es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses bzw. einer Vorkaufsrechtssatzung
geht.

Vorlage FB 61/0290/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.01.2022

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3. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses A 149 - Eisenbahnweg / Freunder Weg -.
Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den
Bereich Eisenbahnweg / Freunder Weg die Aufhebung der Satzung über ein besonderes
Vorkaufsrecht.

Anlage/n:
Anlagen Aufhebung Aufstellungsbeschluss
1. Übersichtsplan
2. A 149
Anlagen Aufhebung Vorkaufsrechtsatzung
1. Satzungstext
2. Geltungsbereich

Vorlage FB 61/0290/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.01.2022

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