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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Kulturservice
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

E 49.5/0019/WP17
öffentlich
26.02.2015
Irit Tirtey, Cristoph Kandler

Überarbeitung der Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit
außerhalb städtischer Einrichtungen
hier: Beschluss vom 05.02.2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

26.03.2015

BaKu

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
das Inkrafttreten der überarbeiten Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer
Einrichtungen mit sofortiger Wirkung.

Vorlage E 49.5/0019/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.08.2016

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Es wird auf den Beschluss der Sitzung des Betriebsausschuss Kultur vom 05.02.2015 verwiesen,
wonach der Zugang bzw. die Beantragung von Mitteln für die sog. „Freie Szene“ vereinfacht werden
soll. Künftig soll die Beantragung von Mitteln auch ohne die bisher vorgeschriebenen
Antragsvordrucke der Stadt Aachen erfolgen.
Die beigefügte Anlage enthält die die bis dato gültigen Richtlinien inkl. der vorgenommen Änderungen
sowie die überarbeitete Version.

Anlagen:
-

derzeit gültigen Richtlinien inkl. der Änderungen

-

überarbeitete Richtlinien

-

Vordruck Finanzierungsplan

-

Vordruck Verwendungsnachweis

Vorlage E 49.5/0019/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.08.2016

Seite: 2/2

Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen

Richtlinien für die Förderung der
Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen
Inhalt
Präambel ................................................................................................................................................................. 1
1.

Förderinhalte................................................................................................................................................... 2

2.

Art und Umfang der Förderung ....................................................................................................................... 2

3.

Förderverfahren + Antragsfrist ........................................................................................................................ 3

4.

Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers: ......................................................................................... 4

5.

Nachweis der Verwendung ............................................................................................................................. 4

6.

Erstattung der Zuwendung, Rücknahme der Bewilligung und Verzinsung ..................................................... 5

7.

Belegprüfung .................................................................................................................................................. 5

8.

Abweichungen ................................................................................................................................................ 5

9.

In Kraft treten .................................................................................................................................................. 5

Präambel
Zur Förderung kultureller Aktivitäten von Initiativen und Personen, die außerhalb der städtischen Institutionen
einen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Aachen leisten, stellt der Rat der Stadt, soweit es die
Haushaltslage erlaubt, jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung.
Neben dieser finanziellen Förderung unterstützt die Stadt Aachen Kulturinitiativen und Künstler im Rahmen ihrer
Möglichkeiten durch Beratung und andere Hilfestellungen bei der Umsetzung ihrer Projekte.
Grundlage für die Förderung der kulturellen Aktivitäten ist das Kulturelle Leitprofil der Stadt Aachen in der
Fassung von November 2009:
- Grenzüberschreitung
- Vielfalt der Kultur(en)
- Musik, Theater und Bildende Künste
- Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
- Kultur und Kreativwirtschaft

1. Förderinhalte
Nach diesen Richtlinien werden mit erster Priorität kulturelle Aktivitäten von Künstlern, Aachener freien
Kulturträgern und nicht institutionalisierten Kulturinitiativen gefördert, die in Aachen leben oder in Aachen arbeiten
und die
 in Aachen stattfinden
 von zentraler, überbezirklicher Bedeutung sind,
 keine ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten haben,
 besonders innovativ und experimentell sind
 Professionalisierungs- und Profilierungsangebote können grundsätzlich mit gefördert werden
 im besonderen kulturpädagogischen und kulturpolitischen Interesse liegen
 im besonderen Interesse der Öffentlichkeit liegen
 Möglichkeiten zur Vernetzung mit anderen Bereichen bieten (z.B. Wirtschaft/Bildung/Schule etc.)
Als Aktivitäten zählen Einzelprojekte, Veranstaltungsreihen, sowie kulturelle Jahresprogramme, die der
Kunstvermittlung dienen.
In besonderen Fällen kann das zuständige Ratsgremium für die Bewilligung der Fördermittel von den oben
genannten Kriterien abweichende Beschlüsse fassen, besonders dann, wenn es sich um Vorhaben handelt, die
in der Städteregion Aachen und der Euregio Maas-Rhein stattfinden sollen.
Es besteht die Möglichkeit, mehrjährige Zuwendungsbescheide zu erhalten. Die Entscheidung hierüber
wird im zuständigen Ratsgremium gefasst.
Kriterien für die Vergabe von mehrjährigen Zuwendungsbescheiden sind neben den o. e. Richtlinien:
 eine feste Spielstätte in der Stadt Aachen
 ein kontinuierliches und qualitätsvolles Jahresprogramm
 Ansprache verschiedener Zielgruppen in der Stadt und der Region
 nachprüfbare Besucher und Teilnehmerzahlen
 mehrjährige Erfahrung in der Umsetzung von Programmen und Projekten und in der Beantragung und
 Abrechnung von Fördermitteln
 gute Möglichkeiten zur weiteren Professionalisierung
Die Förderung ist nur für Projekte möglich, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Kooperationen mit städtischen
Institutionen, privatwirtschaftlichen sowie intermediären Institutionen schließen eine Förderung nicht aus.

2. Art und Umfang der Förderung
Es besteht auf eine städtische Zuwendung kein Rechtsanspruch, weder auf eine erstmalige Gewährung noch auf
die Fortsetzung von Zahlungen einmal gewährter Zuwendungen.
Die städtische Förderung kann nur zu den unbedingt notwendigen Ausgaben gewährt werden.
Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet
werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.

2

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören auch angemessene projektgebundene Personalkosten.
Außerdem sind bei Veranstaltern mit eigenen Betriebsstätten Spielstätten, Ateliers, Ausstellungsräume und
Veranstaltungsräume zuschussfähig. In solchen Fällen sind die Ausgaben durch Mietverträge,
Versicherungspolicen und Bescheide zu belegen.
Es können auch Profilierungs- und Professionalisierungsangebote gefördert werden.
Die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im
Kulturbereich (Runderlass der Staatskanzlei - IV.1-03.0 vom 07.06.2010) findet Berücksichtigung.
Städtische Zuwendungen werden grundsätzlich zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks in Form
der Festbetragsfinanzierung bewilligt.
Die Zuwendung wird auf maximal 40.000,00 € begrenzt.

3. Förderverfahren + Antragsfrist
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Künstler, kulturelle Vereine und Vereinigungen oder sonstige
Zusammenschlüsse von kulturell tätigen oder interessierten Personen mit und ohne fest gefügte
Organisationsstruktur.
Voraussetzung für die Förderung ist ein schriftlicher, formloser Förderantrag. Dieser muss enthalten:
1. Name, Anschrift, Bankverbindung des empfangsberechtigten Zuwendungsempfängers sowie der
Mitwirkenden,
2. Name und Anschrift des verantwortlichen Projektleiters
3. Eine ausführliche Projektbeschreibung angelehnt an die Förderinhalte
4. Angaben über den Veranstaltungsort, die Einzeltermine, den Abschluss der Maßnahme
5. Darüber hinaus muss der Förderantrag einen Finanzierungsplan enthalten, aus dem die Aufwendungen
und ihre geplante Finanzierung deutlich werden. Für den Finanzierungsplan ist das von der Stadt zur
Verfügung gestellte Formblatt zu verwenden. Der Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein. Der
Antragsteller hat in seinem Finanzierungsplan alle durch das Projekt erzielten Einnahmen, z.B. eigene
finanzielle Mittel, Fördermittel Dritter (öffentliche oder private), Eintrittsgelder (inkl. Abonnement-Gelder),
Verkaufserlöse aus Getränkeverkauf, Sachmittel und Arbeitsleistung, mit denen die Aufwendungen
gedeckt werden, anzugeben. Der Finanzierungsplan ist bindend.
6. Aussagen über den Zielerreichungsgrad und Kennzahlen (z.B. Zielgruppe, erwartete Besucherzahl,
Kosten/Einwohner etc.)
7. Den Verwendungsnachweis des letzten Jahres (nicht bei Neuanträgen)
Für den schriftlichen Förderantrag kann das von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellte Formblatt verwendet
werden.
Die Anträge für Veranstaltungsreihen, Betriebskosten sowie für kulturelle Jahresprogramme müssen bis zum
15.11. jeden Jahres für das folgende Jahr in schriftlicher Form an den Kulturbetrieb der Stadt Aachen
gerichtet werden.
Für Zuwendungsanträge für einzelne künstlerische Projekte gelten die gleichen Antragsvoraussetzungen. Hier
liegt die späteste Frist für die Antragstellung 3 Monate vor Beginn der Maßnahme.
3

Die Anträge werden vom Kulturbetrieb Aachen bearbeitet und beschieden. Eventuelle Auflagen über den
Bewilligungszeitraum, die Vorlage des Verwendungsnachweises und sonstige Vereinbarungen sind dem
Zuwendungsbescheid zu entnehmen.
Der Kulturbetrieb Aachen entscheidet über eingegangene Anträge bis zur Zuwendungshöhe von 2.500,00 €.
Anträge, die nach Berechnung des Kulturbetriebes einer höheren Zuwendung bedürfen, werden dem
zuständigen Ratsgremium zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Dem zuständigen Ratsgremium wird vierteljährlich eine Auflistung der im zurückliegenden Quartal vergebenen
städtischen Zuwendungen zur Kenntnis gebracht.

4. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers:
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsstelle anzuzeigen, wenn:
1. er nach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei einer anderen
öffentlichen Stelle beantragt oder von ihnen erhält oder
2. wenn sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung um mehr als
3.000,00 € ergibt,
3. der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche
Umstände sich ändern oder wegfallen,
4. sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu
erreichen ist

5. Nachweis der Verwendung
1. Das Datum der Vorlage für den Verwendungsnachweis ist bindend. Der Verwendungsnachweis ist am
31.03. eines jeden Jahres für das abgelaufene Jahr vorzulegen.
2. Ein fehlender oder nicht korrekter Nachweis der Projektkosten kann dazu führen, dass für spätere
Projekte keine weiteren städtischen Zuwendungen erfolgen.
3. Bei der Abrechnung ist als Anlage zum Verwendungsnachweis ein einheitliches Formblatt, das zur
Verfügung gestellt wird, zu verwenden. In diesem Formblatt beschreibt der Zuwendungsempfänger die
Ziele und Ergebnisse seiner künstlerischen Arbeit, deren Resonanz und die Zusammenarbeit mit
anderen freien und institutionalisierten Kultureinrichtungen.
4. Neben dem o.a. Formblatt ist als Anlage die Anlage „Finanzierungsübersicht“ (Muster der Stadt Aachen)
beizufügen.
5. Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich
und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.

4

6. Erstattung der Zuwendung, Rücknahme der Bewilligung und Verzinsung
1. Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, wenn ein Zuwendungsbescheid mit
2. Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen wird oder widerrufen wird.
3. Die Zurücknahme oder der Widerruf des Zuwendungsbescheides werden geltend gemacht, wenn:
3.1. eine auflösende Bedingung eingetreten ist,
3.2. die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist,
3.3. die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird.
4. Ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, soweit der
Zuwendungsempfänger
4.1. Auflagen bzw. besondere Bedingungen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzlichen Frist erfüllt,
insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegt sowie
Mitteilungspflichten (s.o.) nicht rechtzeitig nachkommt.
5. Der Erstattungsanspruch ist mit 3 v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
jährlich zu verzinsen.

7. Belegprüfung
Der Kulturbetrieb Aachen prüft, ob die Bewilligungsbedingungen vom Zuwendungsempfänger beachtet wurden.
Er ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern oder die
Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher und sonstigen Geschäftsunterlagen örtlich zu prüfen
oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Unabhängig von den v. g. Bestimmungen hat das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt das Recht, die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung zu prüfen. Der
Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereit zu halten und die notwendigen Auskünfte zu
erteilen.
Sämtliche Unterlagen sind fünf volle Kalenderjahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Zahlung der letzten
Zuwendungsrate aufgrund des Zuwendungsbescheides erfolgte, aufzubewahren, sofern nicht nach
steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt wird.

8. Abweichungen

Abweichungen von diesen Richtlinien bedürfen der Zustimmung des zuständigen Ratsgremiums.

9. In Kraft treten

Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 26.03.2015 in Kraft.

5

Richtlinien Stand: 01.10.2010 inkl. Änderungen zum 26.03.2015

Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit
außerhalb städtischer Einrichtungen
Präambel
Zur Förderung kultureller Aktivitäten von Initiativen und Personen, die außerhalb der städtischen Institutionen einen
Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Aachen leisten, stellt der Rat der Stadt, soweit es die Haushaltslage erlaubt,
jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung.
Neben dieser finanziellen Förderung unterstützt die Stadt Aachen Kulturinitiativen und Künstler im Rahmen ihrer
Möglichkeiten durch Beratung und andere Hilfestellungen bei der Umsetzung ihrer Projekte.
Grundlage für die Förderung der kulturellen Aktivitäten ist das Kulturelle Leitprofil der Stadt Aachen in der
Fassung von November 2009:
- Grenzüberschreitung
- Vielfalt der Kultur(en)
- Musik, Theater und Bildende Künste
- Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
- Kultur und Kreativwirtschaft
Förderinhalte
Nach diesen Richtlinien werden mit erster Priorität kulturelle Aktivitäten von Künstlern, Aachener freien Kulturträgern und
nicht institutionalisierten Kulturinitiativen gefördert, die in Aachen leben oder in Aachen arbeiten und die
• in Aachen stattfinden
• von zentraler, überbezirklicher Bedeutung sind,
• keine ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten haben,
• besonders innovativ und experimentell sind
• Professionalisierungs- und Profilierungsangebote können grundsätzlich mit gefördert werden
• im besonderen kulturpädagogischen und kulturpolitischen Interesse liegen
• im besonderen Interesse der Öffentlichkeit liegen
• Möglichkeiten zur Vernetzung mit anderen Bereichen bieten (z.B. Wirtschaft/Bildung/Schule etc.)
Als Aktivitäten zählen Einzelprojekte, Veranstaltungsreihen, sowie kulturelle Jahresprogramme, die der
Kunstvermittlung dienen.
In besonderen Fällen kann das zuständige Ratsgremium für die Bewilligung der Fördermittel von den oben genannten
Kriterien abweichende Beschlüsse fassen, besonders dann, wenn es sich um Vorhaben handelt, die in der Städteregion
Aachen und der Euregio Maas-Rhein stattfinden sollen.

2

Es besteht die Möglichkeit, mehrjährige Zuwendungsbescheide zu erhalten Leistungsvereinbarungen nach
beigefügtem Muster zu schließen. Die Entscheidung hierüber wird im zuständigen Ratsgremium gefasst.
Kriterien für die Vergabe von mehrjährigen Zuwendungsbescheiden den Abschluss von Leistungsvereinbarungen sind
neben den o. e. Richtlinien:
- eine feste Spielstätte in der Stadt Aachen
- ein kontinuierliches und qualitätsvolles Jahresprogramm
- Ansprache verschiedener Zielgruppen in der Stadt und der Region
- nachprüfbare Besucher und Teilnehmerzahlen
- mehrjährige Erfahrung in der Umsetzung von Programmen und Projekten und in der Beantragung und
Abrechnung von Fördermitteln
- gute Möglichkeiten zur weiteren Professionalisierung und Ausweitung der Arbeit durch den Abschluss einer
Leistungsvereinbarung
Die Förderung ist nur für Projekte möglich, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Kooperationen mit städtischen
Institutionen, privatwirtschaftlichen sowie intermediären Institutionen schließen eine Förderung nicht aus.
Art und Umfang der Förderung
Es besteht auf eine städtische Zuwendung kein Rechtsanspruch, weder auf eine erstmalige Gewährung noch auf die
Fortsetzung von Zahlungen einmal gewährter Zuwendungen.
Die städtische Förderung kann nur zu den unbedingt notwendigen Ausgaben gewährt werden.
Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet
werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören auch angemessene projektgebundene Personalkosten. Außerdem
sind bei Veranstaltern mit eigenen Betriebsstätten Spielstätten, Ateliers, Ausstellungsräume und
Veranstaltungsräume zuschussfähig. In solchen Fällen sind die Ausgaben durch Mietverträge,
Versicherungspolicen und Bescheide zu belegen.
Es können auch Profilierungs- und Professionalisierungsangebote gefördert werden.
Die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im
Kulturbereich (Runderlass der Staatskanzlei - IV.1-03.0 vom 07.06.2010) findet Berücksichtigung.
Städtische Zuwendungen werden grundsätzlich zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks in Form der
Festbetragsfinanzierung bewilligt. , und zwar
• nach einem bestimmten Vomhundertsatz oder Anteil der zuwendungsfähigen
Ausgaben(Anteilsfinanzierung)
• zur Deckung des Fehlbedarfs, der insoweit verbleibt, als der Zuwen
dungsempfänger die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel zu
decken vermag (Fehlbedarfsfinanzierung)
Die Zuwendung wird auf maximal 40.000,00 € begrenzt.
Die Förderung im Rahmen der Anteilsfinanzierung beträgt in der Regel ein Drittel = 33 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie wird mit Angabe des prozentualen Fördersatzes gemäß dem Finanzierungsplan gewährt.
Das zuständige Ratsgremium kann vom Regelfördersatz sowohl nach unten als auch nach oben abweichen.
Vorrausetzungen für einen höheren Fördersatz sind dann gegeben, wenn ein besonderes kulturpolitisches Interesse
der Stadt Aachen an dem geförderten Projekt besteht.

3

Förderverfahren + Antragsfrist
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Künstler, kulturelle Vereine und Vereinigungen oder sonstige
Zusammenschlüsse von kulturell tätigen oder interessierten Personen mit und ohne fest gefügte
Organisationsstruktur.
Voraussetzung für die Förderung ist ein schriftlicher formloser Förderantrag gem.
Formblatt. Dieser muss enthalten:
1.

Name, Anschrift, Bankverbindung des empfangsberechtigten Zuwendungsempfängers sowie der
Mitwirkenden,

2.

Name und Anschrift des verantwortlichen Projektleiters

3.

Eine ausführliche Projektbeschreibung angelehnt an die Förderinhalte

4.

Angaben über den Veranstaltungsort, die Einzeltermine, den Abschluss der Maßnahme

5.

Darüber hinaus muss der Förderantrag einen Finanzierungsplan enthalten, aus dem die Aufwendungen
und ihre geplante Finanzierung deutlich werden. Für den Finanzierungsplan ist das von der Stadt zur
Verfügung gestellt Formblatt zu verwenden. Der Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein. Der
Antragsteller hat in seinem Finanzierungsplan alle durch das Projekt erzielten Einnahmen, z.B. eigene
finanzielle Mittel, Fördermittel Dritter (öffentliche oder private), Eintrittsgelder (inkl. Abonnement-Gelder),
Verkaufserlöse aus Getränkeverkauf, Sachmittel und Arbeitsleistung, mit denen die Aufwendungen gedeckt
werden, anzugeben.
Der Finanzierungsplan ist bindend.
Aussagen über den Zielerreichungsgrad und Kennzahlen (z.B. Zielgruppe, erwartete Besucherzahl,
Kosten/Einwohner etc.)
Den Verwendungsnachweis des letzten Jahres (nicht bei Neuanträgen)

6.
7.

Für den schriftlichen Förderantrag kann das von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellte Formblatt verwendet
werden.
Die Anträge für Veranstaltungsreihen, Betriebskosten sowie für kulturelle Jahresprogramme müssen bis zum
15.11. jeden Jahres für das folgende Jahr in schriftlicher Form an den Kulturbetrieb der Stadt Aachen gerichtet werden.
Für Zuwendungsanträge für einzelne künstlerische Projekte gelten die gleichen Antragsvoraussetzungen. Hier liegt die
späteste Frist für die Antragstellung 3 Monate vor Beginn der Maßnahme.
Die Anträge werden vom Kulturbetrieb Aachen bearbeitet und beschieden. Eventuelle Auflagen über den
Bewilligungszeitraum, die Vorlage des Verwendungsnachweises und sonstige Vereinbarungen sind dem
Zuwendungsbescheid zu entnehmen.
Die Kulturbetriebe Aachen entscheiden über eingegangene Anträge bis zur Zuwendungshöhe von 2.500,00 €. Anträge,
die nach Berechnung des Kulturbetriebes einer höheren Zuwendung bedürfen, werden dem
zuständigen Ratsgremium zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

4

Dem zuständigen Ratsgremium wird vierteljährlich eine Auflistung der im zurückliegenden Quartal vergebenen
städtischen Zuwendungen zur Kenntnis gebracht.
Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers:
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsstelle anzuzeigen, wenn:
1.
2.
3.
4.

er nach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei einer
anderen öffentlichen Stelle beantragt oder von ihnen erhält oder
wenn sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung um mehr
als 3.000,00 € ergibt,
der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche
Umstände sich ändern oder wegfallen,
sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu
erreichen ist,

Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung:
Ermäßigen sich nach der Bewilligung die in dem Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben für den
Zuwendungszweck, erhöhen sich die Kostbeiträge Dritter oder treten neue Kostenbeiträge Dritter hinzu, so
ermäßigt sich die Zuwendung.
1.
bei Anteilsfinanzierung anteilig mit etwaigem Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und
den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers.
2.
bei Fehlbedarfsfinanzierungen um den vollen in Betracht kommenden Betrag.
Nachweis der Verwendung
1.

Das Datum der Vorlage für den Verwendungsnachweis ist bindend. Der
Verwendungsnachweis ist am 31.03. eines jeden Jahres für das abgelaufene Jahr
vorzulegen.

2.

Ein fehlender oder nicht korrekter Nachweis der Projektkosten kann dazu führen, dass für
spätere Projekte keine weiteren städtischen Zuwendungen erfolgen.

3.

Bei der Abrechnung ist als Anlage zum Verwendungsnachweis ein einheitliches Formblatt, das zur
Verfügung gestellt wird, zu verwenden. In diesem Formblatt beschreibt der Zuwendungsempfänger die
Ziele und Ergebnisse seiner künstlerischen Arbeit, deren Resonanz und die Zusammenarbeit mit
anderen freien und institutionalisierten Kultureinrichtungen.
Neben dem o.a. Formblatt ist als Anlage die Anlage „Finanzierungsübersicht“ (Muster der Stadt Aachen)
beizufügen.

4.

Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich
und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.

5

Erstattung der Zuwendung, Rücknahme der Bewilligung und Verzinsung
1.
2.

3.

4.

Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, wenn ein Zuwendungsbescheid mit
Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen wird oder widerrufen wird.
Die Zurücknahme oder der Widerruf des Zuwendungsbescheides werden geltend gemacht,
wenn:
2.1.
eine auflösende Bedingung eingetreten ist,
2.2.
die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist,
2.3.
die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird.
Ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, soweit der
Zuwendungsempfänger
3.1.
Auflagen bzw. besondere Bedingungen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzlichen
Frist erfüllt, insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig
vorlegt sowie Mitteilungspflichten (s.o.) nicht rechtzeitig nachkommt.
Der Erstattungsanspruch ist mit 3 v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank jährlich zu verzinsen.

Belegprüfung
Der Kulturbetrieb Aachen prüft, ob die Bewilligungsbedingungen vom Zuwendungsempfänger beachtet wurden.
Er ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern oder die Verwendung der
Zuwendung durch Einsicht in die Bücher und sonstigen Geschäftsunterlagen örtlich zu prüfen oder durch Beauftragte
prüfen zu lassen. Unabhängig von den v. g. Bestimmungen hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt das Recht, die
ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung zu prüfen. Der Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen
bereit zu halten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Sämtliche Unterlagen sind fünf volle Kalenderjahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Zahlung der letzten
Zuwendungsrate aufgrund des Zuwendungsbescheides erfolgte, aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen
oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt wird.
Abweichungen
Abweichungen von diesen Richtlinien bedürfen der Zustimmung des zuständigen Ratsgremiums.
In Kraft treten
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 26.03.2015 in Kraft.

Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen

Finanzierungsplan (als Anlage zum Antrag)
Finanzierungsübersicht (als Anlage zum Verwendungsnachweis)
Name der Veranstaltung:
Bearbeitungsbeginn:
Projektende:
Zahl der Kooperationspartner:
Zahl der Einzelveranstaltungen:
Zahl der Programmpunkte:
Besucherzahl:

Plan

Ist
Musik:
Film/Video:
Darst. Kunst:
Spartenübergreifend:
Sonstige:

Plan

Ist

Abweichung Abweichung
absolut
in %

Plan

Ist

Abweichung Abweichung
absolut
in %

Personalaufwand
Summe der proz. Arbeitsanteile der Mitarbeiter
anteilige Personalkosten der Mitarbeiter/innen
Programmkosten
Ausgaben
Honorare
Sachkosten
Versicherung
Werbung
Rechte
Reisekosten
Einkommensteuer i. Abzugsverfahren
sonstige
Summe
Einnahmen Eintritt
Verkaufserlöse
Zuweisungen
Zuschüsse
Spenden
Kooperationspartner
sonstige
Summe
Kostenzuschuss (ohne Personalaufwand)
Kostendeckungsgrad
Kostenzuschuss (mit Personalaufwand)
Kostendeckungsgrad
Gemeinkosten
Sach- und Betriebsausgaben
Interne Leistungsverrechnungen
Personalgemeinkosten
Summe
Gesamtkosten der Veranstaltung
Gesamtzuschuss der Veranstaltung
Kostendeckungsgrad

Gesamtkostenzuschuss pro Besucher/Teilnehmer
Gesamtkostenzuschuss pro Einwohner
Besucher Kosten-Nutzen-Kennzahl

Einwohner Kosten-Nutzen-Kennzahl

Absender

Ort, Datum
Telefon
Auskunft erteilt
Aktenzeichen

Kulturbetrieb der Stadt Aachen
Kulturservice
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen

Verwendungsnachweis
Zuwendungszweck:

Durch Zuwendungsbescheid vom

Datum
Aktenzeichen

wurden zur Finanzierung der o.a. Maßnahme insgesamt bewilligt

Euro

Es wurden insgesamt ausgezahlt

Euro

I. Sachbericht – soweit nicht bereits aus der / den Anlagen / Jahresbericht ersichtlich
(kurze Beschreibung der Ziele und Ergebnisse der künstlerischen Arbeit, Beginn, Dauer, Abschluss. Beschreibung der Resonanz und der
Zusammenarbeit mit anderen freien und institutionalisierten Kultureinrichtungen. Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, etwaige Abweichungen von
den dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Planungen und vom Finanzierungsplan)

II Zahlenmäßiger Nachweis
Ergänzend zu den u.a. Zahlen ist die Anlage „Finanzierungsübersicht“ vollständig ausgefüllt beizufügen.
1. Einnahmen
Art

€

v.H.

Eigenanteil
Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung)
Bewilligte öffentl. Förderung durch

Zuwendung der Stadt Aachen
Insgesamt

100

2. Ausgaben
Ausgabengliederung

Insgesamt

davon
insgesamt

zuwendungsfähig

€

€

III. Bestätigungen
Es wird bestätigt, dass

die Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen beachtet wurden,
die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Ausgaben im
Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände vorgenommen wurde.

Ort, Datum

______________________________________

_

__________________________________
(Unterschrift)

Stadt Aachen

Aachen, den _________________

Der Oberbürgermeister
FB _______
Prüfungsergebnis
Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft.
Es ergaben sich

keine Beanstandungen
die nachfolgenden Beanstandungen (ggf. Beiblatt)

Im Auftrag / In Vertretung