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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 23/0256/WP16
öffentlich
27.02.2012
FB 23/23

Städtisches Grundstück in Aachen, Kamper Straße
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

20.03.2012

WLA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss genehmigt die Anhandgabe des Grundbesitzes Kamperstraße an das Architekturbüro Ziegelmayer-Partner, Neupforte 14/16,
52062 Aachen.

finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht

Vorlage FB 23/0256/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.02.2012

Seite: 1/3

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist Eigentümerin des 4.282 m² großen Grundstücks
Gemarkung Aachen, Flur 73, Nr. 435,
welches derzeit an einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb verpachtet ist. Das Pachtverhältnis ist kurzfristig kündbar.
Das Grundstück ist über eine ca. 4 m breite Zufahrt an die Kamper Straße angebunden.
Das Grundstück wird unter der Altlastenverdachtsflächennummer AS 3215 im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen geführt. Vor einem Verkauf des Grundstücks wären
demnach zunächst orientierende Bodenuntersuchungen und Bewertungen durchzuführen.
Nach einer Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Aachen aus dem Jahr 2004 wäre
zudem nachzuweisen, dass es zu keiner Störung der bisherigen schutzwürdigen Nutzung
(KFZ-Werkstatt mit Lackieranlage) kommt. Außerdem sind die Anforderungen an den
Lärmschutz zu beachten.
Eine Fußwegeverbindung zu dem Kreuzungsbereich Hohenstaufenalle/Habsburgerallee/
Mozartstraße ist wegen der Grundbesitzverhältnisse nicht möglich.
In der Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses am 22.11.2011 wurde festgestellt, dass sich das Grundstück nicht für einen Investorenwettbewerb für Studentisches
Wohnen eignet. Stattdessen wurde die Anhandgabe des Grundstücks an einen Investor
befürwortet.
Das Architekturbüro Ziegelmayer-Partner beabsichtigt die Entwicklung eines Wohnbauprojektes und bittet zur Klärung der Bau- und Planungsrechtlichen Grundlagen um
Anhandgabe des Grundstücks bis zum 31.07.2012.

Anlage/n:

Lageplan

Vorlage FB 23/0256/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.02.2012

Seite: 2/3

Vorlage FB 23/0256/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.02.2012

Seite: 3/3

FB 23

WLA 20.03.2012

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