Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 56/0118/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

08.10.2021
FB 56/200

Informationen über Gleichwertigkeitsprüfungen /
Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse
Ziele:

Klimarelevanz:
Keine

Beratungsfolge:
Datum
27.10.2021

Gremium
Integrationsrat

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zum Gesetz der Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen zur Kenntnis.

Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)

Vorlage FB 56/0118/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.10.2021

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 56/0118/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.10.2021

Seite: 2/6

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 56/0118/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.10.2021

Seite: 3/6

nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 56/0118/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.10.2021

Seite: 4/6

Erläuterungen:
Das Bündnis für Vielfalt stellte für die Sitzung des Integrationsrates am 22.09.2021 den Antrag, als
Tagesordnungspunkt Informationen zu Gleichwertigkeitsprüfungen und Anerkennungsverfahren
ausländischer Berufsabschlüsse aufzunehmen. Mit dem Antrag und dem anschließenden Beschluss
des Integrationsrates wurde die Verwaltung beauftragt, „den Integrationsrat über aktuelle
Entwicklungen (Art, Anzahl der Verfahren und Verfahrensdauer) von Gleichwertigkeitsprüfungen /
Anerkennungsverfahren insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes unter Einbeziehung zuständiger Fachbereiche“ in der
Sondersitzung des Integrationsrates am 27.10.2021 zu informieren.
1. Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen“ (Anerkennungsgesetz)
Das Anerkennungsgesetz ist seit 1. April 2012 in Kraft. Es besteht aus dem
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG, Artikel 1) im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie Änderungen in den berufsrechtlichen
Fachgesetzen (Artikel 2 bis 61). Die Regelungen betreffen Anerkennung von Berufsqualifikationen in
rund 60 bundesrechtlichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, so die
Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) und die Handwerksmeister
(Handwerksordnung).
Ziel des Anerkennungsgesetzes ist es, Anerkennungsverfahren für Berufe, die in der Zuständigkeit
des Bundes liegen, auf Bundesebene zu vereinheitlichen und die Gewinnung und nachhaltige
Integration ausländischer Fachkräfte zu fördern.
Mit dem Anerkennungsgesetz hat Deutschland Regelungen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie auf
nicht reglementierte Berufe und auf Berufsqualifikationen aus Drittstaaten erweitert. Der Anspruch auf
ein Anerkennungsverfahren gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort. Die
Anerkennung kann somit auch aus dem Ausland beantragt werden (vgl. Informationsportal
Bundesministerium für Bildung und Forschung).
Das Anerkennungsgesetz gilt für mehr als 600 Berufe, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen.
Dazu zählen nicht reglementierte Berufe wie die dualen Ausbildungsberufe und reglementierte Berufe
wie z. B. Arzt, Apothekerin oder Krankenpfleger. Das Anerkennungsgesetz gilt nicht für
landesrechtliche Berufe wie z. B. Lehrer:innen, Erzieher:innen oder Ingenieur:innen. Für diese Berufe
wird die Anerkennung durch entsprechende Gesetze der Bundesländer geregelt. Zusätzlich haben
deshalb die Bundesländer für Berufe in ihrer Zuständigkeit eigene Gesetze erlassen.
Somit obliegt die Anerkennung ausländischer Abschlüsse bzw. Qualifizierungen dem Bundes- und
Landesrecht.
2. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Kernstück des Anerkennungsgesetzes ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Das
BQFG beinhaltet einheitliche Regeln und Kriterien für die Anerkennung und verankert den
Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren. Es gilt für die rund 330 nicht reglementierten
Ausbildungsberufe im dualen System. Für die reglementierten Berufe wird die Anerkennung direkt in
Vorlage FB 56/0118/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.10.2021

Seite: 5/6

den berufsrechtlichen Fachgesetzen geregelt. Dazu zählen z. B. die Handwerksordnung (für die
Meisterqualifikationen), die Bundesärzteordnung oder das Krankenpflegegesetz. Diese Fachgesetze
wurden mit dem Anerkennungsgesetz angepasst und haben grundsätzlich Vorrang vor dem BQFG
(vgl. Informationsportal Bundesministerium für Bildung und Forschung).
Das Bundes-Anerkennungsgesetz ist wichtiger Bestandteil der Fachkräftesicherung. Es schafft für
ausländische Fachkräfte die Rechtsgrundlage, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in
Deutschland individuell auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf prüfen und anerkennen
zu lassen. Dies ist in vielen Berufen Voraussetzung dafür, mit im Ausland erworbenen Abschlüssen
bzw. Qualifikationen in Deutschland zu arbeiten oder sich selbstständig zu machen. Das gilt vor allem
für die reglementierten Berufe, z.B. im zulassungspflichtigen Handwerk, für Ärzte:innen,
Krankenpfleger:innen oder Apotheker:innen. Mit dem Gesetz wurden für bundesrechtlich geregelte
Berufe (möglichst) einheitliche und transparente Verfahren geschaffen.
3. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG)
Seit 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Es regelt erstmals neben der
bestehenden Europäischen Regelung Blue Card EU eine gesteuerte Einwanderung von
ausländischen qualifizierten Fachkräften aus der Nicht-EU in den deutschen Arbeitsmarkt. Das Gesetz
regelt, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:


ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit
qualifizierter Berufsausbildung umfasst,



der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag,



der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung,



die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, entsprechend der
bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen, für eine befristete Zeit zur
Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung sind notwendige deutsche
Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts),



verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem
Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen,



Verfahrensvereinfachungen, eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen
Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.

Das Anerkennungsverfahren ist auch nach dem in Kraft getretenen FKEG im Regelfall Voraussetzung
für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland. Dies gilt insbesondere für
beruflich qualifizierte Fachkräfte und solche, die in reglementierten Berufen arbeiten wollen.
Es berichtet zum derzeitigen Stand der Umsetzung des Gesetzes seitens der Handwerkskammer
Aachen Herr Georg Stoffels (Geschäftsführer Recht und Berufsbildung). Die IHK Aachen ist angefragt.
Anlage/n:
Antrag Bündnis für Vielfalt vom 23.08.2021
Vorlage FB 56/0118/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.10.2021

Seite: 6/6

Bündnis für Vielfalt und Integration

Aachen, 23.8.2021

Amina Smajic
Münsterstr. 119
52076 Aachen

Herrn Cengiz Ulug
Vorsitzender des Integrationsrats der Stadt Aachen
Tagesordnungsantrag für die Sitzung des Integrationsrates am 22.09.2021
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
für die 5. Sitzung des Integrationsrates der Stadt Aachen am 22. September 2021 beantragt das
Bündnis für Vielfalt und Integration die Aufnahme folgendes Punktes in die Tagesordnung als eigenen
Tagesordnungspunkt:
Informationen über die Gleichwertigkeitsprüfungen / Anerkennungsverfahren bei der zuständigen
Handwerkskammer Aachen und IHK Aachen
Die Antragsteller beantragen, zu dem Tagesordnungspunkt folgenden Beschluss zur Abstimmung zu
stellen:
Die Verwaltung wird beauftragt den Integrationsrat über die aktuelle Entwicklung (Art, Anzahl der
Verfahren und Verfahrensdauer) von Gleichwertigkeitsprüfungen / Anerkennungsverfahren
insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes unter
Einbeziehung zuständiger Fachbereiche zu informieren.
Begründung:
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung zum 01.03.2020 neue
Rahmenbedingungen geschaffen, die es ausländischen Fachkräften erleichtern, ihren Weg nach
Deutschland einzuschlagen. Insbesondere nach der Flutkatastrophe ist der Fachkräftemangel mehr
als deutlich geworden.
https://www1.wdr.de/nachrichten/handwerker-mangel-wiederaufbau-hochwasser-nrw-100.html
Durch Flut müssen Handwerks-Aufträge priorisiert werden
Schon vor der Flutkatastrophe waren die Fachkräfte extrem gefragt. "Wir haben teils beträchtliche
Wartezeiten", sagt NRW-Handwerkspräsident Andreas Ehlert dem WDR. Und zwar:
§ 13 Wochen für Zimmerer und Dachdecker
§ 12 Wochen für Maurer
§ 10 Wochen für Heizungsbauer
§ 9 Wochen für Fliesenleger und Maler

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollte Abhilfe verschaffen. Es regelt sowohl aufenthaltsrechtliche
Voraussetzungen als auch Vorgaben in der Beschäftigungsverordnung für eine gelungene
Beschäftigung ausländischer Fachkräfte. Hochschulabsolventen und beruflich qualifizierte Fachkräfte
aus Drittstaaten haben nun Zugang zu allen Berufen, in denen in Deutschland Arbeitskräfte gesucht
werden, vorausgesetzt, sie haben eine für Deutschland vergleichbare Qualifikation.
Für die Prüfung der Qualifizierung aller Handwerksberufe ist die Handwerkskammer Aachen zuständig.
Die IHK kümmert sich um die Prüfung restlicher Ausbildungsberufe.
Um den Fachkräftemangel effektiv und nachhaltig zu bekämpfen ist die effiziente Prüfung
ausländischer Berufsabschlüsse dringend notwendig. Die Offenlegung der Art, Anzahl und der
Prüfungsdauer aktueller Verfahren ermöglicht eine umfassende Effizienzanalyse.

Amina Smajic (Mitglied des Integrationsrates)