Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 20/0083/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

28.12.2021
Herr Clahsen

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des
Finanzausschusses vom 02.11.2021: öffentlicher Teil
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
18.01.2022

Gremium
Finanzausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 02.11.2021 (öffentlicher Teil).

Vorlage FB 20/0083/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.01.2022

Seite: 1/2

Anlage:
Niederschrift der Finanzausschusssitzung vom 02.11.2021 (öffentlicher Teil).

Vorlage FB 20/0083/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.01.2022

Seite: 2/2

Die Oberbürgermeisterin

Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
29. Dezember 2021
Sitzungstermin:

Dienstag, 02.11.2021

Sitzungsbeginn:

17:00 Uhr

Sitzungsende:

18:46 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rates, Rathaus

Anwesende:
Ratsherr Boris Linden
Ratsherr Hermann Josef Pilgram
Ratsherr Harald Baal
Ratsherr Hans Leo Deumens
Ratsherr Birdal Dolan

Vertretung für: Ratsherr Jöran
Stettner

Ratsherr Wilhelm Helg
Ratsherr Holger Kiemes
Ratsherr Kaj Neumann
Ratsherr Tjark Zimmer
Herr Daniel Casper
FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 1/20

Frau Sabine Göddenhenrich-Schirk
Frau Doris Kurschilgen
Frau Claudia Plum
Herr Markus Plum
Frau Juliane Schlierkamp
Herr Franz Derichs

Abwesende:
Ratsherr Jöran Stettner

- entschudigt -

Herr Dr. Richard Sinning

- entschuldigt -

Herr Stefan Auler

- entschuldigt -

Frau Janine Eichberg

- entschuldigt -

Herr Ludger Eickholt

- entschuldigt -

Herr Rolf Kitt

- entschuldigt -

Herr Joachim Moselage

- entschuldigt -

Herr Dr. Andreas Nositschka

- entschuldigt -

Frau Katja Pustowka

- entschuldigt -

Ratsherr Matthias Achilles

- entschuldigt -

Ratsherr Markus Mohr

- entschuldigt -

von der Verwaltung:
Frau Grehling (Dez II)
Herr Kind (FB 20)
Herr Schoel (FB 20)
Herr Kolobajew (Dez II)
Herr Jonek (Dez II)
Herr Winkels (FB 22)

als Schriftführer:
Herr Clahsen

FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 2/20

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung von Niederschriften: öffentlicher Teil

2.1

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom
08.06.2021: öffentlicher Teil
Vorlage: FB 20/0065/WP18

2.2

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom
31.08.2021: öffentlicher Teil
Vorlage: FB 20/0067/WP18

2.3

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom
21.09.2021: öffentlicher Teil
Vorlage: FB 20/0069/WP18

3

Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

4

Umsetzungsstand der im Finanzausschuss getroffenen Beschlüsse

5

Haushalt - Chancen und Risiken

6

Transparenz: Offener Haushalt; hier: Ratsantrag Nr. 007/18 der SPD-Fraktion vom
06.11.2020
Vorlage: FB 20/0064/WP18

FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 3/20

7

Zweckverband Region Aachen – Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt
2022/2023
Vorlage: FB 02/0088/WP18

8

Ergänzungsvereinbarung zu dem Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW über den
Betrieb einer Beratungsstelle in der Stadt Aachen vom 07.06.2018 bzw. 26.06.2018.
(Projekt Energiearmut)
Vorlage: FB 36/0071/WP18

9

Sondernutzung für die Außengastronomie
5. Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über die Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
Ratsantrag der Fraktion der Grünen vom 23.06.2021 - Nr. 083/18
Vorlage: FB 60/0045/WP18

10

Umzug der KGS Michaelsbergstraße in das Schulgebäude Malmedyer Str. 12, 52066
Aachen
Vorlage: FB 45/0145/WP18

FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 4/20

Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1

Eröffnung der Sitzung

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er kündigt an,
das Gremium im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunkts
befragen zu wollen.

zu 2

Genehmigung von Niederschriften: öffentlicher Teil

zu 2.1

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom
08.06.2021: öffentlicher Teil
Vorlage: FB 20/0065/WP18

Beschluss:
Der Finanzausschuss genehmigt mehrheitlich bei drei Enthaltungen, aufgrund Nicht-Anwesenheit, die
Niederschrift über die Sitzung vom 08.06.2021 (öffentlicher Teil).

zu 2.2

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom
31.08.2021: öffentlicher Teil
Vorlage: FB 20/0067/WP18

Beschluss:
Der Finanzausschuss genehmigt mehrheitlich bei zwei Enthaltungen, aufgrund Nicht-Anwesenheit, die
Niederschrift über die Sitzung vom 31.08.2021 (öffentlicher Teil).

zu 2.3

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom
21.09.2021: öffentlicher Teil
Vorlage: FB 20/0069/WP18

Beschluss:
Der Finanzausschuss genehmigt mehrheitlich bei drei Enthaltungen, aufgrund Nicht-Anwesenheit, die
Niederschrift über die Sitzung vom 21.09.2021 (öffentlicher Teil).

FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 6/20

zu 3

Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

Frau Grehling berichtet, dass die Buchungsstände und der Forecast für die Gemeindeanteile an der
Einkommen- und der Umsatzsteuer nach wie vor im Bereich der eingeplanten Ansätze liegen, was auch
die Basis für die Haushaltsplanung darstelle. Bei der Gewerbesteuer seien einige Schwankungen
festzustellen, gleichzeitig könne hier aber sogar eine gewisse Stabilisierung leicht über dem Ansatz
konstatiert werden.

zu 4

Umsetzungsstand der im Finanzausschuss getroffenen Beschlüsse

Frau Grehling stellt auf Basis des entsprechenden Beschlusses, welcher im Finanzausschuss am
21.09.2021 getroffen wurde, die erarbeitete tabellarische Übersicht vor. Als nicht zielführend sehe sie
eine Kontrolle aller im Finanzausschuss getroffenen Beschlüsse an, zum Beispiel die Empfehlung von
überplanmäßigen Auszahlungen bzw. die Umsetzung der dahinterstehenden Maßnahmen. Vielmehr
habe man sich auf die im Finanzausschuss getroffenen Grundsatzbeschlüsse konzentriert, ergänzt um
die noch nicht behandelten Ratsanträge mit direktem Bezug zum Finanzausschuss. Ferner habe man
ebenfalls Ratsanträge in der Übersicht aufgenommen, bei denen Dezernat II oder FB 20 beteiligt seien,
deren abschließende Behandlungen jedoch nicht im Finanzausschuss angesiedelt seien (z. B. Erhöhung
der städtischen Wohnbauaktivitäten).
Sie stellt in Aussicht, diese Übersicht regelmäßig zu aktualisieren, sofern die Form der Berichterstattung
über den Umsetzungsstand der im Ausschuss getroffenen Beschlüsse den Anforderungen des Gremiums
und des formulierten Antrags gerecht werde. Es sei jedoch zwingend eine Abgrenzung vom
Investitionscontrolling vorzunehmen, was in Abhängigkeit der Besetzung der angemeldeten
Personalstellen gesondert zu behandeln sei.

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden dankt Frau Grehling für den erarbeiteten Vorschlag zur
Umsetzung des Beschlusses.

Ratsherr Pilgram hält eine zusätzliche Spalte mit der Angabe, ob aus Sicht der Verwaltung ein Antrag
abschließend abgearbeitet sei, für sinnvoll.

Frau Grehling erläutert, dass die Bemerkungsspalte dafür gedacht sei, den jeweiligen Sachstand präzise
darzustellen. Dazu gehöre auch die Information, wann ein Beschluss bzw. Antrag als „erledigt“
angesehen werde, aber auch - beispielsweise im Fall des Investitionscontrollings - welche Faktoren dazu
führen, dass ein Beschluss möglicherweise noch nicht endgültig abgearbeitet sei. Bei den Fällen mit
Beteiligung des Finanzausschusses, bei denen die finale Bearbeitung jedoch im Zuständigkeitsbereich
eines Fachausschusses liegen würde, sei man selbstverständlich auf dezernatsübergreifende
Informationen angewiesen.
FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 7/20

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden schlägt vor, abzuwarten, wie sich die vorgestellte
Berichterstattung über den Umsetzungsstand der getroffenen Beschlüsse weiter entwickeln werde.

zu 5

Haushalt - Chancen und Risiken

Frau Grehling bittet das Gremium um Verständnis dafür, dass sie eine Woche vor Einbringung des
Haushaltsplanentwurfs ihre Haushaltsrede nicht vorwegnehmen werde. Der Finanzausschuss sei in der
jüngeren Vergangenheit regelmäßig über den Sachstand zum Haushalt informiert worden. An den
Erkenntnissen habe sich nichts Grundlegendes geändert. Sie weist darauf hin, dass aufgrund der
festgestellten Corona-Isolierungen im Haushaltsjahr 2020 sowie der angenommenen Auswirkungen für
die Jahre ab 2021 die entsprechende Abschreibung der Gesamtsumme der corona-bedingten Schäden
ab dem Jahr 2025 vorgenommen werden müsse. Dies werde sich im einzubringenden
Haushaltsplanentwurf wiederfinden.

zu 6

Transparenz: Offener Haushalt; hier: Ratsantrag Nr. 007/18 der SPD-Fraktion vom
06.11.2020
Vorlage: FB 20/0064/WP18

Frau Grehling möchte zunächst den Ausgangspunkt der Verwaltung darlegen. Der zu Grunde liegende
Ratsantrag beinhalte die Bitte um eine transparentere Darstellung des Haushalts für die Öffentlichkeit.
Dieses Begehren werde von der Verwaltung als sehr sinnvoll angesehen, obwohl Erfahrungen gemacht
worden seien, zum Beispiel beim „Bürgerhaushalt“, dass das Interesse der Öffentlichkeit am Haushalt der
Stadt eher gering sei.
Das Open Data-Portal der Stadt Aachen sei verknüpft mit dem Interaktiven Haushaltsplan. Dieser würde
aus Sicht der Verwaltung eine sinnvolle Verbindung von Zahlen, Text und Visualisierungen darstellen.
Entsprechende Suchfunktionen des Haushalts würden auch den nicht fachkundigen Leser*innen die
Möglichkeit geben, sich zielgenau über bestimmte Positionen des Haushalts zu informieren. Sie vertrete
die Ansicht, dass der interaktive Haushalt nach wie vor im Sinne der Transparenz das beste auf dem
Markt befindliche Instrument sei. In der Vorbereitung zur Erarbeitung der Vorlage habe man sich
selbstverständlich auch mit anderen Plattformen beschäftigt. Bei der im Ratsantrag als Beispiel
genannten Plattform müsse festgestellt werden, dass mittlerweile keine aktive Wartung oder Betreuung
mehr erfolge. Zur Folge habe dies, dass aktuelle Haushaltspläne, zum Beispiel aus den Jahren 2020
oder 2021, nicht abzurufen seien. Schaue man sich die zu Grunde liegenden Rohdaten älterer
Haushaltspläne an, könne sie sich nicht vorstellen, dass über diese Daten das Interesse am Haushalt auf
Seiten der Öffentlichkeit gesteigert werden könne. Es sei zwar zweifelsfrei eine IT-konforme Verarbeitung

FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 8/20

der Rohdaten möglich, jedoch sei die Frage, ob daraus die inhaltlich richtigen Schlüsse gezogen würden,
eine andere.
Die sinnvolle Aufbereitung der Haushaltsdaten sei aus ihrer Sicht bei einem Milliardenvolumen
naturgemäß umfangreich, so dass sie nur schwer in kompakter und für alle verständlichen Form
dargestellt werden können. Ein gewisses Basiswissen und Haushaltsverständnis sei unabdingbar. Auch
Kommunen aus der Region, wie Roetgen oder Herzogenrath, deren Haushaltspläne über das Open
Data-Portal der Stadt Aachen abgerufen werden können, hätten dies aus Sicht von Frau Grehling nicht
besser oder für Bürger*innen interessanter darstellen können als die Stadt Aachen über das IKVS. Der
Unterschied bestehe darin, dass über das IKVS die Daten nicht in maschinenlesbarer Form, z. B. als
csv.-Dateien, dargestellt würden.

Herr Casper (sachk. Bürger) möchte vor dem Hintergrund Aachens als IT-Standort und der Zielsetzung,
Open Data-Kommune sein zu wollen, für die SPD-Fraktion beantragen, dass die Verwaltung die Daten
zusätzlich zu den bestehenden Veröffentlichungen auch maschinenlesbar anbiete. Aus diesem Grund
habe man den Beschlussvorschlag der Verwaltung um diesen Punkt erweitert. Die offenen Daten seien
als öffentliches Gut anzusehen. Des Weiteren könne man der Bevölkerung so die Bedeutung des
Haushalts näherbringen.

Ratsherr Pilgram vertritt die Ansicht, dass das bereits von der Stadt Aachen genutzte System IKVS als
sehr transparent anzusehen sei. Bei entsprechender Vertiefung könnten viele Informationen aus diesem
System gewonnen werden, anders als bei verschiedenen anderen digitalen Angeboten der Stadt Aachen.
Diese Vertiefung sei jedoch unabdingbar in Haushaltsangelegenheiten, ohne Vorwissen sei eine
Beschäftigung damit kaum möglich. Unabhängig davon finde er den Antrag der SPD, der darauf abziele,
zusätzlich zu den bestehenden Angeboten, offene Daten zur Verfügung zu stellen, korrekt. Sofern die
Rohdaten ohnehin vorhanden sein sollten, spräche aus seiner Sicht nichts dagegen, diese auch der
Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, zumal auch er diese Daten als öffentliches Gut ansehe. Sollten
die Daten noch nicht in der erforderlichen Form zur Verfügung stehen, wäre die Frage nach dem
Aufwand zentral. Die Begründung im Ratsantrag sei hingegen aus seiner Sicht nicht richtig. Der Antrag
könne so interpretiert werden, dass die vorhandenen Angebote nicht gut seien. Dem müsse
widersprochen werden.

Ratsherr Baal erläutert, dass seine Fraktion den Ratsantrag der SPD so verstanden habe, dass
Informationen zum Haushalt in einer einfachen Form öffentlich zur Verfügung gestellt werden sollen. Das
Beispiel „Bürgerhaushalt“ habe leider die Erkenntnis gebracht, dass das öffentliche Interesse an der
Thematik gering sei. Als Folge dessen sei der interaktive Haushalt ins Leben gerufen worden, welcher
positiv zu bewerten sei und im Grunde den Kern des Antrags hinsichtlich Transparenz bereits
vollumfänglich abdecke. Die zur Rede gestellten Plattformen würden die relevanten Daten bestenfalls in
einer anderen Form visualisieren und könnten dem Anspruch an größere Transparenz somit nicht
FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 9/20

gerecht werden. Der von der SPD ausgelegte geänderte Beschlussvorschlag sei im Grunde die
Kombination aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und dem des Ratsantrags und habe letztlich
die Bereitstellung der Daten in maschinenlesbarer Form zum Ziel. Die Argumentation des Herrn Casper
und des Ratsherrn Pilgram, dass Daten zur Verfügung gestellt werden können, sofern sie vorhanden
seien, könne nachvollzogen werden. Jedoch müsse die Frage gestellt werden, ob es dafür einen
entsprechenden Bedarf gebe. Entscheidend sei die Frage, ob die Daten in maschinenlesbarer Form
bereits zur Verfügung stünden oder erst erstellt werden müssten. Bei zuletzt genannten wäre für die
erforderliche Abwägung die Höhe des damit verbundenen Aufwands relevant. Ein zu hoher Aufwand solle
jedenfalls vor dem Hintergrund des vergleichsweisen geringen öffentlichen Interesses zumindest zum
gegenwärtigen Zeitpunkt vermieden werden.

Frau Grehling verweist nochmals auf die beispielhaften Darstellungen der mit dem Antrag in Bezug
genommenen Plattformen. Diese Darstellungen seien kaum dazu geeignet, dem Anliegen von
Transparenz wie mit dem Antrag erbeten gerecht zu werden, ebenso wenig seien sie wohl kaum dazu
geeignet das Interesse der Bürgerschaft am Haushaltsplan der Stadt Aachen zu wecken oder zu fördern.
Sie stellt klar, dass als Rohdaten keinesfalls die Daten gemeint sein können, die zur Vorbereitung einer
Haushaltsplaneinbringung relevant seien. Bezüglich des Aufwands zur Bereitstellung der Daten müsse
eine technische Lösung durch den IT-Dienstleister zur Verfügung gestellt werden, da der Aufwand durch
eigenes Personal zu hoch sei. Man werde bei den Ansprechpartnern des IKVS den Aufwand abfragen.
Es sei darüber hinaus kaum vorstellbar, dass IT-Fachleute mit den Rohdaten aussagekräftigere
haushaltsrelevante Auswertungen erarbeiten würden können als die gegenwärtig bereits von der
Verwaltung erstellten Auswertungen. Als Beispiel nennt sie die Übersichten, die für die
Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt würden. Denn es müsse berücksichtigt werden, dass die
Daten des Haushaltsplans nicht den Gesamtkonzern Stadt aufgaben- und detailhaft abbilden würden. So
könnte beispielsweise nicht abgeleitet werden, für welche konkreten Maßnahmen Zuschüsse an die
Eigenbetriebe geleistet würden. Des Weiteren könne man auch nicht die konkreten Werte für Radverkehr
innerhalb einer Straßenbaumaßnahme wiederfinden, da diese auf einer Haushaltsposition
zusammengefasst würden. Ihre größte Sorge sei daher, dass ohne das entsprechende Wissen über das
soeben Genannte, Analysen und Auswertungen fehlerhaft oder unvollständig sein können, was
insbesondere bei öffentlichkeitswirksamen Darstellungen ein Problem wäre.

Ratsherr Kiemes möchte vor dem Hintergrund seiner eigenen beruflichen Tätigkeit im innovativen ITBereich hervorheben, dass er Innovationen stets befürworte. Gleichwohl sei in Bezug auf den Haushalt
zu hinterfragen, welche Innovationen man sich von der Bereitstellung offener Daten verspräche. Von
Interesse könnten die Rohdaten ggf. für größere Firmen sein, um anhand der eingeplanten finanziellen
Mittel zu eruieren, ob es Sinn mache, um Projekte zu buhlen, wobei sich selbst dies aufgrund der Struktur
des Haushalts als schwierig gestalten würde. Es müsste schon ein großes Verständnis vom Haushalt
vorhanden sein, um Aufwand und Ertrag in Einklang zu bringen. Für die politischen Beratungen wären
FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 10/20

solche Auswertungen in Excel-basierter Form in der Tat wünschenswert, für die Öffentlichkeit seien diese
aber wohl von keinem größeren Interesse. Die Beschäftigung mit dem Online-Zugangsgesetz, also das
Anbieten aller Dienstleistungen der Stadt Aachen bis Ende 2022 in digitaler Form, sei ein MammutProjekt und würde die vorhandenen IT-Ressourcen bereits binden. Eine darüber hinaus gehende
Beschäftigung würde nur bei einem entsprechenden Mehrwert, zum Beispiel als Hilfestellung bei der
Vorbereitung von Haushaltsberatungen, sinnvoll sein.

Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) stellt klar, dass von Seiten ihrer Fraktion eine maximale
Transparenz gewünscht werde und dass bereits vorhandene Daten auch zur Verfügung gestellt werden
sollten. Von diesem Aspekt her sei der Ratsantrag absolut nachvollziehbar. Problematischer sei die
Frage, wie öffentliche Plattformen mit diesen Daten umgehen würden, gerade hinsichtlich der Aspekte
Aktualität und regelmäßigen Pflege. Eine Bereitstellung der aktuellen Daten über die Seiten der Stadt
Aachen sei somit definitiv begrüßenswerter. Darüber hinaus schlage sie perspektivisch eine
Koordinierung mit anderen Kommunen in NRW vor.

Frau Schlierkamp (sachk. Bürgerin) stellt klar, dass es um die maschinenlesbare Bereitstellung der Daten
gehe, also nicht die Bürgerin oder der Bürger Adressat der Daten sei, sondern der Computer. So sei sie
der Überzeugung, dass sofern die Daten in der entsprechenden Form zur Verfügung gestellt würden, die
Wissenschaft damit auch künftig arbeiten könne und neue Algorithmen definiert werden können. So lange
die Kommunen diese Daten aber gar nicht erst zur Verfügung stellen würden, wäre dies
selbstverständlich nicht möglich. Maschinenlesbare Daten seien viel leichter auswertbar als solche, die
gegenwärtig zur Verfügung gestellt würden.

Frau Grehling weist darauf hin, dass im vorlegten Beschlussvorschlag der SPD nicht mehr von der
Veröffentlichung der Daten auf externen Plattformen die Rede sei, sondern von der Möglichkeit diese
maschinenlesbar zum Download anzubieten. Dies könne somit auch über die Open Data-Plattform der
Stadt Aachen erfolgen. Sie stimme der Einschätzung zu, dass es nicht sinnvoll sei, Daten auf Plattformen
zu finden, die nicht mehr gewartet und aktualisiert würden. Die essenzielle Botschaft sei, dass nur das
ausgewertet werden könne, was als komplexes Zahlenwerk zur Verfügung stehen würde. Gesetzliche
Bestimmungen würden die Darstellungsformen des Haushalts einschränken. Die fehlende Einbettung
beispielsweise von Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe und Beteiligungen im Haushalt der Stadt würde
zwangsläufig eine ebenso lückenhafte Auswertungsmöglichkeit zur Folge haben. Ein gutes Beispiel
hierfür sei der ÖPNV. Hier habe sie immer die Befürchtung von fehlerhaften Analysen und
Missverständnissen gehabt und habe die öffentliche Bereitstellung der offenen Daten aus diesem Grunde
in der Vergangenheit stets abgelehnt. Sollte der Ausschuss nunmehr anders beschließen möchte sie
vorschlagen, beim IKVS nach einem Ergänzungstool nachzufragen und im Falle eines nicht zu hohen
Aufwands das bestehende Vertragsverhältnis um diesen Punkt zu erweitern. Das Ergebnis dieser
Anfrage stelle sie für die nächste Sitzung des Finanzausschusses in Aussicht.
FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 11/20

Vor dem Hintergrund der erfolgten Diskussion formuliert der Ausschussvorsitzende Herr Linden einen
entsprechenden Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird damit beauftragt
bis zur nächsten Sitzung am 07.12.2021 die Machbarkeit einer Maschinenlesbarkeit des Haushalts über
das Open Data-Portal der Stadt Aachen im Ausschuss vorzustellen.

zu 7

Zweckverband Region Aachen – Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt
2022/2023
Vorlage: FB 02/0088/WP18

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt auch in der
soeben durchgeführten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung (AAWR)
behandelt worden sei. Dort sei eine Empfehlung an den Rat wie vorgeschlagen ausgesprochen worden.

Ratsherr Deumens möchte seinen Dank für die sehr gute und kritische Vorlage aussprechen. Es sei
herauszulesen, dass auch die Verwaltung die Arbeit des Zweckverbands durchaus kritisch betrachten
würde. Es werde in der Vorlage deutlich herausgestellt, dass sich die Verbandsumlage seit Gründung
des Zweckverbands im Jahr 2013 mehr als verdoppelt habe, und dass weitere Steigerungen nicht mehr
hingenommen werden können. Aus seiner Sicht müsse deshalb die Frage gestellt werden, ob von dem,
was der Zweckverband tun würde, etwas Sinnvolles bei der Stadt Aachen ankommen würde. Nicht ohne
Grund sei die Arbeit des Zweckverbands Region Aachen in der Vergangenheit bereits kritisiert worden.
Aus seiner Sicht und der seiner Fraktion müsse diskutiert werden, ob es sinnvoll sei, immer neue
Verbände und Vereine zu gründen, von denen man nicht wisse, ob sie für die Stadt Aachen einen Nutzen
stiften würden. Derartige Organisationen dürften in jedem Fall kein „Selbstbedienungsladen“ sein. In
diesem Zusammenhang erwähnt er, dass man von der Metropolregion Rheinland schon längere Zeit
nichts mehr gehört habe. Aus den genannten Gründen kündigt er an, dass seine Fraktion den
Beschlussvorschlag ablehnen werde.

Ratsherr Baal merkt an, dass der Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss lediglich eine
Empfehlung vorsehe. Eine inhaltliche Diskussion werde sicher in der anstehenden Ratssitzung erfolgen.
Er habe den Eindruck, was Kathargo für Cato war, sei für Herrn Deumens der Zweckverband Region
Aachen. Es müsse aber zustimmend zu den Äußerungen von Herrn Deumens festgestellt werden, dass
ein solcher Verband seine Aufgaben nicht selbst erfinden dürfe. Des Weiteren müsse ein Nutzen für die
Stadt Aachen als (Mit-) Trägerin der Umlage erkennbar seien. Die CDU-Fraktion werde - analog zum
FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 12/20

AAWR - eine zustimmende Empfehlung aussprechen. Die Kritik sei jedoch keinesfalls auszublenden. Des
Weiteren müsse die Stadt Aachen gegenüber dem Zweckverband auch eine deutliche Erwartungshaltung
bezüglich der Aufgaben formulieren. Man habe mit der Aufgabenübertragung bestimmter Bereiche, zum
Beispiel des Gesundheitsamts an die Städteregion, gute Erfahrungen gemacht. Schwieriger würde sich
dies bei Aufgaben gestalten, deren Zuständigkeit nicht eindeutig geregelt sei.

Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) führt aus, dass auch die Fraktion Die Grünen die
Ausweitung bzw. Gründung immer neuer Zweckverbände mit einem kritischen Auge betrachten würde.
Dem Beschlussvorschlag im vorliegenden Fall werde ihre Fraktion jedoch zustimmen, da dieser bereits
eine begrenzende Wirkung hinsichtlich des Umlagebetrags beinhalte.

Ratsherr Dolan weist darauf hin, dass auch im AAWR kein einstimmiger Beschluss getroffen worden sei.
Es habe ebenfalls eine kritische Diskussion und Gegenstimmen gegeben.

Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Entwurf des Doppelhaushalts für die
Jahre 2022/2023 zustimmend zur Kenntnis und begrüßt die durch die Vorlage eines Doppelhaushalts
entstehende Planungssicherheit für den Zweckverband Region Aachen sowie die Mitgliedskommunen. Er
empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, die Empfehlung an die von der Stadt
Aachen entsandten Mitglieder der Verbandsversammlung auszusprechen, dem vorgelegten Entwurf der
Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 zuzustimmen mit den folgenden ausdrücklichen
Maßgaben:



Der Umlagebetrag für 2023 wird um einen Betrag von 30.000 € (Anteil euPrevent) auf den Stand
des Jahres 2020 (max. 1.527.096 €) reduziert.



Sich eventuell ergebende zukünftige finanzielle Mehrbedarfe ab dem Haushaltsjahr 2022 (auch
aus der eventuellen Neufassung der Entschädigungssatzung) sind durch den Zweckverband
durch Einsparungen an anderer Stelle zu decken. Insoweit wird die Verbandsumlage auf den
Stand des Jahres 2020 gedeckelt.

FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 13/20

zu 8

Ergänzungsvereinbarung zu dem Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW über den
Betrieb einer Beratungsstelle in der Stadt Aachen vom 07.06.2018 bzw. 26.06.2018.
(Projekt Energiearmut)
Vorlage: FB 36/0071/WP18

Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der
Stadt Aachen einstimmig, einem Abschluss des Ergänzungsvertrages mit der Verbraucherzentrale NRW
zuzustimmen.

zu 9

Sondernutzung für die Außengastronomie
5. Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über die Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
Ratsantrag der Fraktion der Grünen vom 23.06.2021 - Nr. 083/18
Vorlage: FB 60/0045/WP18

Ratsherr Baal dankt der Verwaltung für die Vorlage. Für die CDU-Fraktion möchte er ankündigen, in der
anstehenden Ratssitzung einen Beschluss im Sinne der betroffenen Gastronomen zu erzielen. In der
Corona-Zeit habe man bereits mit dem Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für die
Außengastronomie eine wertvolle Unterstützung geleistet. Für den Finanzausschuss sei zweifelsfrei die
Frage relevant, welche Ertragsverluste durch einen möglichen weiteren vollständigen Verzicht auf
Gebühren entstehen würden. Die CDU-Fraktion würde einen solchen als problematisch ansehen, weil zu
befürchten sei, dass die damit einhergehende finanzielle Hilfestellung nicht bei den Gastronomen,
sondern bei den Verpächtern ankommen würde. Des Weiteren sei der anstehende Winter nicht der
Schwerpunkt der Außengastronomie, sondern das Frühjahr bzw. der Sommer. Bis dahin sei die coronabedingte Lage hoffentlich wieder entspannter. Vorstellbar aus Sicht der CDU-Fraktion sei jedoch die
Nutzung eines Spielraums bezüglich eines anteiligen Verzichts auf Gebühren bei der Außengastronomie.
Bis zur Ratssitzung seien hierfür jedoch noch Beratungen erforderlich, auch unter Berücksichtigung der
entsprechenden Belastungen für den städtischen Haushalt. Den in der Vorlage zuerst genannten Punkt
„Öffentliche Parkplätze als dauerhafte Flächenerweiterung für die Außengastronomie“ werde man von
Seiten der CDU-Fraktion gerne mittragen, da sich eine qualitative Aufwertung des Lebensraums damit
habe erreichen lassen. Die Aufzählung der zulässigen Möblierung in der Vorlage erscheine hingegen
eher unvollständig bzw. unschlüssig. So seien in der Abbildung Pflanzen dargestellt, die in der
sprachlichen Fassung hingegen nicht erwähnt würden. Hinsichtlich der im Rat beschlossenen Befristung
des Einsatzes von Heizstrahlern sei die CDU der Auffassung, dass diese Befristung eingehalten werden
solle. Eine klimaneutrale Beheizung von Außengastronomie solle hingegen zugelassen werden,
insbesondere, wenn eine solche auch in Kombination mit Beleuchtung möglich wäre. Er fasst zusammen,
dass seine Fraktion im Rat hinsichtlich der Gebühren eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag
FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 14/20

beabsichtige. Gleichwohl biete er den anderen Fraktionen Gesprächsbereitschaft an, was die tatsächliche
Höhe der Gebühren angehe.

Herr Casper (sachk. Bürger) führt aus, dass für die Beratung in den Fraktionen die Frage von Relevanz
sei, wie hoch die jährlichen Gebühren für die Sondernutzung der Außengastronomie tatsächlich seien
bzw. welcher Ertragsverlust bei der Stadt Aachen durch den Verzicht auf Gebühren entstehen würde. Er
stellt des Weiteren klar, dass aus Sicht seiner Fraktion eine Außengastronomie ohne Wärme und
Windschutz im Winter nicht sinnvoll sei. Zudem müsse vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer
Erhöhung des Anteils der Elektromobilität auch über die entsprechende Gebührenhöhe der Ladesäulen
diskutiert werden.

Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) bedankt sich ebenfalls für die Vorlage. Es sei wichtig, dass
die Satzung im Rat am 10.11.2021 beschlossen werde. Es sei ebenfalls begrüßenswert, dass die Stadt
Aachen die auf das Jahr 2021 zeitlich begrenzten Beschlüsse zum Gebührenverzicht für die
Außengastronomie, ergänzt durch die Nutzung öffentlicher Parkplätze und den Einsatz von Heizstrahlern
und Windschutzelementen, zu Gunsten der Gastronomen und der Bevölkerung getroffen habe. Die
Fraktion Die Grünen würde jedoch einen weiteren vollständigen Verzicht auf Gebühren ablehnen. Der
Vorschlag von Herrn Baal interfraktionell über die Höhe der Gebühren zu diskutieren, werde gerne
angenommen. Bei einer angenommenen Gebührensumme pro Jahr in Höhe von 800.000 Euro würde
man zum Beispiel bei einem 10%-igen Abschlag auf Gebühren in Höhe von 80.000 Euro bei der Stadt
verzichten. Die Frage sei, ob eine Reduzierung in dieser Höhe den Gastronomen wirklich helfen würde,
da die Einsparung im Einzelfall nur sehr gering wäre. Dies wäre wohl nur bei einem deutlich höheren
Verzicht der Fall. Daher müsse darüber in der Tat noch ausreichend beraten werden. Ein vollständiger
Verzicht sei aus Sicht ihrer Fraktion jedoch abzulehnen.

Frau Grehling weist vor dem Hintergrund der Größenordnung eines möglichen Gebührenverzichts auf die
Auswirkungen auf den Haushalt hin. Anders als noch im Haushaltsjahr 2021 könne ein solcher Verzicht
über das Jahr hinaus nicht mehr im Sinne des NKF-CIG haushaltsrechtlich isoliert werden. Es würde sich
folglich um eine originäre Haushaltsbelastung handeln.

Ratsherr Baal dankt für den wichtigen Hinweis. Die vorliegende Satzung beinhalte insgesamt 20
verschiedene Positionen. Gegenstand der Diskussion sei jedoch nur Punkt 7 der Anlage Gebührentarif
Teil B. Daher wäre für die weitere Beratung die Information erforderlich, ob die in der Vorlage genannten
Erträge in Höhe von 800.000 Euro nur diesen oder alle Punkte betreffen würden. Er gehe davon aus,
dass sich die 800.000 Euro auf alle in der Satzung genannten Positionen zur Sondernutzung an
öffentlichen Straßen beziehen würden.

FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 15/20

Frau Grehling sichert dem Gremium zu, zeitnah vor den anstehenden Beratungen vor der Ratssitzung,
eine Information über den Anteil der Gebühren für die Außengastronomie an der Gesamtsumme von
800.000 Euro zu geben.

Anmerkung der Verwaltung: Mit E-Mail vom 03.11.2021 wurden die Ausschussmitglieder*innen darüber
informiert, dass von den 800.000 Euro Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen rund
600.000 Euro auf die Außengastronomie entfallen.

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden fasst zusammen, dass für die Erörterung des Spielraums
interfraktionelle Beratungen notwendig seien, um in der anstehenden Ratssitzung einen konsensfähigen
Beschluss zu fassen. Er schlage daher vor, die Vorlage im Finanzausschuss nur zur Kenntnis zu nehmen
und die weiteren Beratungen im Planungsausschuss und in den Fraktionen abzuwarten.
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur
Kenntnis.

zu 10

Umzug der KGS Michaelsbergstraße in das Schulgebäude Malmedyer Str. 12, 52066
Aachen
Vorlage: FB 45/0145/WP18

Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt
dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, die Mittel in Höhe von 105.000 € überplanmäßig bereitzustellen.

FA/07/WP18

Ausdruck vom: 29.12.2021
Seite: 16/20