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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Bürger*innendialog und
Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 01/0078/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

16.03.2021

Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
24.03.2021

Gremium
Rat der Stadt Aachen

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.

Sibylle Keupen
Oberbrgermeisterin

Vorlage FB 01/0078/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.03.2021

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind
bzw. als Tischvorlage ausgeteilt werden.

Anlage/n:
Stellungnahmen (ggf. nur als Tischvorlagen)

Vorlage FB 01/0078/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.03.2021

Seite: 2/2

Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Servos, SPD, vom 02.02.2021
zu den Themen „Leichte Sprache“ und „Barrierefreiheit“

Mit Schreiben an die Oberbürgermeisterin vom 02.02.2021 stellt der Vorsitzende der SPD Ratsfraktion
mit Hinweis auf den vom Gleichstellungsbüro veröffentlichten Leitfaden zur gendergerechten Sprache
Fragen zur Erstellung von Informationen in Leichter Sprache und zur Umsetzung von Standards zur
Barrierefreiheit in der Stadt Aachen.
Vorab ist zu erläutern, dass Leichte Sprache und gendergerechte Sprache keine Gemeinsamkeiten
in Entwicklung und Anwendung aufweisen. So findet Gendern in Leichter Sprache regelmäßig nicht
statt, da eine gendergerechte Sprache zu einer erschwerten Lesbarkeit von Texten führt. Der
Leichten Sprache liegt hingegen die Intention der Vereinfachung zu Grunde.

Die Übersetzung in Leichte Sprache folgt umfangreichen Regelwerken, die von dem seit 2006
bestehenden Verein „Netzwerk Leichte Sprache“ herausgegeben werden. In der Logik der Leichten
Sprache gilt die Verständnisebene der Zielgruppe. Dies bedeutet, dass eine wortwörtliche
Übersetzung nicht möglich ist und die Texte neu aufgebaut werden müssen. Elementar dabei ist,
dass der übertragene Text anschließend von der Zielgruppe Wort für Wort geprüft wird bzw. die
Zielgruppe direkt bei der Erstellung des Textes eingebunden ist. Zur Zielgruppe gehören dabei
vorrangig Menschen mit Lernschwierigkeiten, geistiger Behinderung, Demenz oder Aphasie.
Ebenfalls können Menschen mit geringer Kenntnis der deutschen Sprache oder funktionalem
Analphabetismus von Leichter Sprache profitieren.

Die Agentur Barrierefrei NRW erläutert dazu wie folgt:
„Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Variante des Deutschen, also eine sehr leicht verständliche
Sprache. Sie ist in erster Linie eine schriftliche Kommunikationsform. Insofern adressiert sie primär
„Personen, die zumindest basale Lesekompetenzen und Lesestrategien haben, um sich Texte
selbstständig anzueignen.“ Bei der Erstellung von Texten in Leichter Sprache orientieren sich die
Übersetzenden an einschlägigen Regelwerken. Recht verbreitet ist das Regelhandbuch des Netzwerks
Leichte Sprache e.V., dessen Regeln gemeinsam von Menschen mit und ohne Lernschwierigkeiten
erarbeitet wurden. Seit 2016 liegt mit dem im Duden-Verlag erschienenen Ratgeber Leichte Sprache das
bislang umfassendste, wissenschaftlich fundierte Regelwerk vor. Die Regeln sind an den Prinzipien der
größtmöglichen Verständlichkeit und erhöhten Wahrnehmbarkeit ausgerichtet (hinsichtlich der Wortstruktur
und des Wortschatzes, des Satzbaus, der Textinhalte und der medialen und visuellen Gestaltung). Ein
weiteres Merkmal der Leichten Sprache ist die starke Orientierung an der Zielgruppe. So ist eine Prüfung
der Verständlichkeit durch Personen aus der Zielgruppe nötig, damit ein Text mit einem Qualitätssiegel als
Leichte Sprache ausgezeichnet werden darf.“1
Übersetzungen in Leichte Sprache können aufgrund der Komplexität sowie der fehlenden personellen und
fachlichen Voraussetzungen nicht durch die Leitstelle „Menschen mit Behinderungen“ des Fachbereichs
Wohnen, Soziales und Integration selbst erfolgen. Aufträge zum Übertrag von Texten in Leichte Sprache
müssen an ein entsprechend qualifiziertes Übersetzungsbüro vergeben werden.

Evangelische Stiftung Volmarstein: Empfehlungen für Träger öffentlicher Belange zum strategischen Umgang mit Leichter
Sprache
1

1

Die konkret gestellten Fragen sind vor diesem Hintergrund im Einzelnen wie folgt zu beantworten:
1.

Im Haushalt 2020 wurde ein Budget i.H.v. 40.000 € im Produkt 4-050101-935-8 zur Umstellung
der wichtigsten Texte der Stadt Aachen (Broschüren, Flyer, Online Veröffentlichungen) auf
Leichte Sprache zur Verfügung gestellt. Inwieweit wurde diese Aufgabe bewältigt?

Der Auftrag zur Übersetzung in Leichte Sprache musste im Wege eines Vergabeverfahrens
ausgeschrieben werden. Aus diesem Vergabeverfahren ging das Büro für Leichte Sprache bei der Lewac
Aachen gGmbH als erfolgreiche Bieterin hervor, sodass der Auftrag im September 2020 an diese vergeben
werden konnte. Aufgrund der dortigen Auslastung durch laufende Aufträge sowie der zunächst
verwaltungsintern erforderlichen Abstimmungsprozesse mit den beteiligten Fachbereichen/Eigenbetrieben
konnten innerhalb des Kalenderjahres 2020 noch keine Übersetzungen erfolgen. Die in 2020 zur
Verfügung gestandenen Mittel wurden daher im Rahmen der Ermächtigungsübertragung in 2021 erneut zur
Verfügung gestellt.
In 2020 wurde mit Hilfe des Call Aachen (Fachbereich Bürger*innenservice) in einem ersten Schritt
zunächst eruiert, welche Themen für den Adressatenkreis von Leichter Sprache vorrangig von Interesse
sind. Die so entstandene „Top 20 - Liste“ wurde sodann nach Themenbereichen und beteiligten
Fachbereichen geclustert. Auf dieser Grundlage sind der Fachbereich Bürger*innenservice und der
Aachener Stadtbetrieb als Pilotbereiche für die Übersetzung von Informationen in Leichte Sprache
bedarfsorientiert ausgewählt worden. Um die Übersetzungen fertigen zu können, arbeitet das Büro für
Leichte Sprache mit eigens dazu ausgewählten Ansprechpartner*innen in den Pilotbereichen eng
zusammen. Aktuell erfolgen die ersten Übersetzungen von Informationsmaterialien des Aachener
Stadtbetriebs, die voraussichtlich in etwa nach Ostern 2021 zur Veröffentlichung bereit stehen.
2.

Gibt es einen Leitfaden der Stadtverwaltung zur Verwendung Leichter Sprache?

3.

Was sind die weiteren Planungen der Verwaltung bzgl. der Verwendung Leichter Sprache?

Einen städtischen Leitfaden gibt es nicht, da es sich bei Leichter Sprache um eine quasi eigenständige
Sprache handelt und Übersetzungen in diese nur durch entsprechend geschulte Übersetzer*innen erfolgen
können. Insofern gibt es einen deutlichen Unterschied zur gendergerechten Sprache. Allerdings hat die
Agentur Barrierefrei NRW „Empfehlungen für Träger öffentlicher Belange zum strategischen Umgang mit
Leichter Sprache“ erarbeitet, die vom Inklusionsbeirat des Landes NRW beschlossen wurden.

Oberstes Ziel ist zunächst, mit den für Leichte Sprache verfügbaren Mitteln möglichst viele städtische
Informationsmaterialien bedarfsorientiert durch das beauftragte Büro übersetzen zu lassen. Es bleibt
insofern abzuwarten, wie viele bzw. welche konkreten Übersetzungen bei den Pilotbereichen Fachbereich
Bürger*innenservice und Aachener Stadtbetrieb sich im Jahresverlauf realisieren lassen. Es ist in diesem
Zusammenhang zu evaluieren, wie eine bedarfsorientierte Ausweitung der Verwendung von Leichter
Sprache in der Verwaltung erfolgen kann und welche weiteren Informationsmaterialien übersetzt werden
müssen. In der Leitstelle „Menschen mit Behinderungen“ des Fachbereichs Wohnen, Soziales und

2

Integration sind die Behindertenbeauftragte und ihr Team in ihrer Lotsenfunktion beratend tätig. Die
Behindertenbeauftragte wird die aus dem aktuellen Auftragsvolumen erzielten Ergebnisse im Ausschuss
für Soziales, Integration und Demografie zu gegebener Zeit vorstellen. Anzustreben ist langfristig, zu allen
für den Adressatenkreis wichtigen Informationen Übersetzungen oder Ergänzungen in Leichter Sprache zu
entwickeln. Der Mittelbedarf für die Folgejahre bzw. für weitere Beauftragungen zur Übersetzung kann erst
in Abhängigkeit der zu gewinnenden Erkenntnisse aus der laufenden Beauftragung eingeschätzt und
beziffert werden.
4.

Welche Standards bzgl. Barrierefreiheit für Menschen mit besonderen Herausforderungen (z.B.
Blinde, Gehörlose, ...) erfüllt die Stadtverwaltung in ihren Veröffentlichungen digital und
analog?

Für digitale Veröffentlichungen gelten die Bestimmungen der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier
Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW). Die Angebote gelten als barrierefrei,
„… wenn die Grundsätze (§ 2 Abs. 1 BITV NRW) so umgesetzt wurden, dass die Angebote die Standards
der Priorität I und für zentrale Einstiegs- und Navigationsseiten zusätzlich der Priorität II des Anhangs der
BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV -) des Bundes erfüllen.

Bei der Neugestaltung von www.aachen.de im Jahr 2009 wurde auf eine barrierefreie Programmierung
besonderes Augenmerk gelegt. Festgestellte Mängel sollten der Online-Redaktion gemeldet werden, damit
diese beseitigt werden können. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden erstmals spezielle
Informations-Videos in Gebärdensprache gedreht und veröffentlicht. Bei analogen Veröffentlichungen muss
im Einzelfall geprüft werden, inwieweit besondere barrierefreie Versionen bedarfsgerecht zur Verfügung
gestellt werden müssen. Hierzu kann die Behindertenbeauftragte und die Leitstelle Menschen mit
Behinderungen beratend hinzugezogen werden.
5.

Welche Bestrebungen gibt es, diese Standards weiter zu erhöhen?

Bei Veröffentlichungen prüft die Verwaltung (FB 13 und FB 56 in besonderer Verantwortung), inwieweit
diese für Menschen mit Behinderungen von Belang sein könnten und wie sie auf die speziellen Bedürfnisse
von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden können. Dies kann zum Beispiel durch
Übersetzungen in Leichte Sprache oder spezielle Gebärdensprachenvideos für Hörbehinderte erfolgen.
Bisher stehen für solche Maßnahmen im Haushalt allerdings keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung.

3

Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 02.03.2021
bezüglich der Entwicklungen im Bereich Sperrgut

1. Wie hat sich die Zahl der Sperrgutabfuhren seit dem Jahr 2017 entwickelt?
Vor der Neuausrichtung gab es jährlich durchschnittlich 52.600 Terminvergaben für die Abholung von
Sperrgut. Die Anzahl der Termine hat sich seit der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft im Jahr 2017 wie
folgt entwickelt:
Jahr

2017

2018

2019

2020

Anzahl Termine

15.364

17.167

16.999

18.485

2. Wie hat sich die Menge an Sperrgut im Hol- und Bringsystem seit dem Jahr 2017
entwickelt?
Vor der Neuausrichtung betrug die Sammelmenge an Sperrgut im Holsystem durchschnittlich 5.600
Tonnen pro Jahr und im Bringsystem 890 Tonnen pro Jahr. Durch die Neuausrichtung der
Abfallwirtschaft haben sich die jährlichen Sperrgutmengen im Hol- und Bringsystem wie folgt entwickelt:
Jahr

Holsystem
[t/a]

Bringsystem
[t/a]

2017

3.204,41

1.410,37

2018

3.849,91

1.381,19

2019

3.698,82

1.389,02

2020

4.195,73

1.241,83

3. Wie haben sich die Anfallstellen „wilder Sperrabfall“ seit 2017 entwickelt?
Vor der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft gab es durchschnittlich 1.061 wilde Sperrgutstellen. Die
wilden Sperrgutstellen haben sich seit dem Jahr 2017 wie folgt entwickelt:
Jahr

2017

2018

2019

2020

Anfallstellen

1.547

2.294

1.854

2.022

Fazit:
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die Anzahl der Sperrguttermine um 65 Prozent gesunken ist,
während die Menge im Holsystem um nur 25 Prozent gesunken ist. Gleichzeitig ist ein Mengenzuwachs

im Bringsystem um ca. 70 Prozent zu verzeichnen. Die im Rahmen der Neuausrichtung gewünschten
Ziele, zum einen pro Termin mehr Menge an Sperrgut abzufahren und zum anderen eine stärkere
Nutzung des Bringsystems herbeizuführen, sind somit eingetreten.
Die Anzahl der wilden Sperrgutstellen ist in den letzten Jahren angestiegen. Einer Reduzierung der
Termine um etwa 34.100 Stück stehen eine Zunahme an wilden Sperrgutstellen von 960 Stellen
gegenüber. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des ordnungsrechtlichen Einschreitens wird der
Aachener Stadtbetrieb in Kooperation mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung in den nächsten
Wochen und Monaten das Thema der wilden Sperrgutstellen noch mal intensiv behandeln, um dem
Anstieg der wilden Sperrgutstellen entgegenzuwirken.

Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19.02.2021:
Corona-Situation in der Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe für Kinder und
Jugendliche - stationär/teilstationär und ambulant)

1. Wer zahlt die anfallenden Mehrkosten in der Jugendhilfe, die durch COVID 19 entstehen bzw.
entstanden sind (z. B: Gesichtsmasken, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, bisherige und zukünftige
Testungen)?
Mehrkosten, die auf Seiten der im Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe arbeitenden
Jugendhilfeträger

durch COVID 19 entstehen, werden derzeit von den Trägern in separaten

Rechnungsaufstellungen erfasst und der Fachabteilung Jugend eingereicht und entsprechend bearbeitet.

2. Wo können sich freischaffende Einzelpersonen oder Träger ohne qualifiziertes medizinisches Personal
in der Jugendhilfe zukünftig präventiv testen lassen und wer finanziert dies?
Hier gelten die Landesweit bekannten Regelungen NRWs. Testzentren sind auf dem Stadtgebiet
ausreichend vorhanden. Gesonderte Regelungen wurden bezogen auf einzelne Träger oder Maßnahmen
nicht getroffen.

3. Welche Impfreihenfolge ist für die stationäre und ambulante Jugendhilfe vorgesehen?
Auszug aus einer Nachricht des Dezernenten Herrn Dr. Ziemons an die Träger der stationären Jugendhilfe
vom 08.03.2021:
„ … mit der gerade erfolgten Veröffentlichung des 9. Erlasses zur Impfung in NRW können wir nun auch
den Beschäftigen in Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen, in der Kindertagespflege und in
Einrichtungen der Jugendhilfe gem. § 34 SGB VIII ein Angebot zur Impfung machen.
Dazu übersende ich Ihnen einen Frage-Antwort-Katalog mit den wichtigsten Informationen dazu, ebenso
das Formular zum Arbeitgebernachweis und die Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbögen für die
verschiedenen Impfstoffe zu.
Termine können ab sofort für die Zeit ab dem 8.3.2021 vereinbart werden. (…)“

Die Träger der ambulanten Jugendhilfe haben bereits schriftliche Anfragen bezüglich der
Impfmöglichkeiten an die Fachabteilung Jugend und an das städteregionale Gesundheitsamt gestellt.
Eine zeitnahe Impfmöglichkeit wird jedoch der ambulanten Jugendhilfe aus Landessicht zzt. nicht gewährt.

4. Gibt es seitens FB 45 ein Beratungs- bzw. Unterstützungsangebot für das Personal in der Jugendhilfe?
Falls ja, wie sieht das Angebot konkret aus?
Mehrere Mitarbeiter*innen des FB 45 stehen für Fragen und Ideen der Jugendhilfeträger anlass-und
einzelfallbezogen regelmäßig und selbstverständlich persönlich, per Zoom oder telefonisch zur Verfügung.
Die Mitarbeiter*innen und Teamleitungen der Sozialraumteams und des Kriseninterventionsdienstes haben
situationsangepasst und zielorientiert ihre Arbeit umgestellt. Insbesondere in Zeiten der Lockdowns wurden
Kontakte und Unterstützungsangebote intensiviert. Dies betraf auch die Kommunikation und Kooperation
mit den ambulanten und stationären Jugendhilfeträgern, sowie anderen, an der Hilfeplanung beteiligten
Institutionen und Personen.

Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26.02.2021:
Richtlinien bei der Übernahme von Musikpädagog*innen der Musikschule in städtische
Beschäftigungsverhältnisse
1. Nach welchen Richtlinien erfolgten die Stellenbesetzungen der Musikpädagog*innen ab 2015 bis zu
Neubesetzung der Musikschulleitung?
Nach den Richtlinien der Stadt Aachen in Abstimmung mit Personaldezernat und Personalrat.

2. Aus welchen Gründen wurde die Umsetzung des o.g. Beschlusses mit der Besetzung der neuen Leitung der
Musikschule ausgesetzt?
Die Umsetzung wurde nicht ausgesetzt. Die zur weiteren Umsetzung des Prozesses notwendige Kommunikation,
Transparenz und Kriterienerstellung bedurfte im Zusammenhang mit der Einarbeitung des neuen Schulleiters und
den organisatorischen Herausforderungen der Coronakrise allerdings etwas Zeit. Wie in der Sitzung des
Betriebsausschusses Kultur am 17.2.21 berichtet, sind die Stellen mittlerweile ausgeschrieben und werden noch
im laufenden Schuljahr besetzt.

3. Warum wurden die Mitglieder des Betriebsausschusses Kultur nicht über die Aussetzung des Beschlusses
informiert?
Die Abweichung von der in der Beschlussfassung vom 16.6.2015 ausgerollten Zeitschiene stellt eine Aufgabe der
Verwaltung dar, die intern mit Personaldezernat und Personalrat abgestimmt war.

4. Welche Richtlinien gelten aktuell bei der Übernahme von Musikpädagog*innen in Festanstellung?
Aus dem zur Verfügung stehenden Stundenpool wurden Stellenprofile für die jeweiligen Fächer mit
entsprechenden Deputatsumfängen entwickelt und diese intern ausgeschrieben und veröffentlicht. Bewerben
können sich alle freien Mitarbeiter*innen, die an der Musikschule über einen Honorarvertrag unterrichten. Die
Verfahren werden nach den Richtlinien der Stadtverwaltung im Benehmen mit dem Personaldezenernat und dem
Personalrat durchgeführt.

Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 10.03.2021:
„Arbeitsbedingungen und Gewerbesteuerzahlungen bei Amazon“

1. Kann Amazon den Nachweis einer Tarifbindung an den Tarifvertrag des
Einzelhandels erbringen?
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Aushandlung von Tarifverträgen seit jeher Aufgabe
der einzelnen Tarifparteien, bestehend aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften
beziehungsweise aus einzelnen Arbeitgebern in Verbindung mit der zuständigen
Gewerkschaft, beispielsweise bei Haustarifen. Die Aushandlungsprozesse unterliegen der im
Grundgesetz rechtlich fest verankerten
Tarifautonomie. Die Tarifbindung an
branchenspezifische Tarifverträge ist Teil dieser Verhandlungen. Eine Aussage hinsichtlich
der allgemeinen Tarifbindung Amazons an den Tarifvertrag des Einzelhandels kann von der
Stadt Aachen daher nicht getroffen werden.
2. Gibt es bei Amazon Betriebsräte? Wenn nein, warum nicht?
Die Bildung von Betriebsräten ist Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Unternehmens am jeweiligen Standort und erfolgt in der Regel mit der Unterstützung der am
Standort zuständigen Gewerkschaft. Die bei der Bildung von Betriebsräten zum Einsatz
kommenden Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
Eine Aussage über das Vorhandensein eines Betriebsrates, bezogen auf den Amazon
Standort im Gewerbepark Avantis, kann folgerichtig erst bei Inbetriebnahme des Standorts
gemacht werden. Dem Internetauftritt der Gewerkschaft ver.di ist zu entnehmen, dass es seit
einigen Jahren an allen sich in Deutschland befindenden Versandzentren von Amazon
Betriebsräte gibt.
3. Ist es bei Amazon üblich, mit sogenannten ‚Probearbeitsverhältnissen‘ gezielt
‚Auftragsspitzen‘ abzuarbeiten? Falls ja, in welcher Größenordnung und wie
lange?
Die temporäre Aufstockung der Mitarbeitendenzahl während Stoßzeiten ist bei vielen
Versandhändlern übliche Praxis. Regelmäßig suchen Unternehmen offensiv Saisonkräfte,
beispielsweise für das Weihnachtsgeschäft. Eine für die deutschen Standorte von Amazon
allgemeingültige Auskunft über die Art, Größenordnung und Dauer dieser
Beschäftigungsverhältnisse ist der Stadt Aachen nicht möglich. Der lokalen Presse war
bereits zu entnehmen, dass Amazon zur Unterstützung der Stammbelegschaft im
Weihnachtsgeschäft, am Standort Aachen, rund 300 temporär Beschäftigte einsetzen wird.

1

4. Welche Regelungen gelten für befristete Beschäftigungsverhältnisse und solche,
die über Zeitarbeitsfirmen vermittelt werden?
Die bundesdeutschen Rahmenbedingungen bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen und
der Arbeitnehmerüberlassung sind dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete
Arbeitsverträge (TzBfG) sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu entnehmen.
5. Zahlt Amazon in den Kommunen, in denen das Unternehmen bereits angesiedelt
ist, Gewerbesteuer? Falls ja, stimmt die Höhe der Zahlungen mit den erzielten
Umsätzen überein?
Die bundesweiten Regeln für die Zahlung der Gewerbesteuer sind im Gewerbesteuergesetz
(GewStG) festgeschrieben. Die Höhe der zu leistenden Gewerbesteuer ergibt sich grob aus
der Verrechnung des erzielten Jahresgewinns eines Unternehmens mit einem
bundeseinheitlichen Steuersatz sowie dem von der zuständigen Gemeinde festzusetzenden
Hebesatz. Die Stadt Aachen geht davon aus, dass Amazon eine Gewerbesteuerzahlung
entsprechend der gesetzlichen Grundlagen in der Bundesrepublik Deutschland erbringen
wird. Eine Antwort auf die Frage über die Höhe der zu leistenden Gewerbesteuer durch
Amazon am Standort Aachen kann erst nach der Inbetriebnahme des Standorts im
Gewerbepark Avantis gegeben werden. Grundsätzlich ist die Besteuerung von großen
Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands damit Gegenstand von nationalen sowie
supra- bzw. internationalen Gesetzen.

2

Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom
15.03.2021: „Zustand Aachener Bolzplätze“

1. Wie viele Bolzplätze gibt es in Aachen und wie sind sie im Stadtgebiet verteilt?
► Die Anzahl der öffentlichen Plätze mit „Bolzmöglichkeiten“ beläuft sich insgesamt auf etwa 78 klassische Bolzplätze,
Bolzwiesen und Mini-Spielfelder. Hierbei unterscheidet man zwischen reinen Bolzplätzen (26) und Spielplätzen in
Kombination mit Bolzplätzen (52), wobei die Beläge und Ausstattung der einzelnen Plätze variieren. Beispielsweise sind
Bolzwiesen, „Ascheplätze“ mit wassergebundenen Belägen und Kunststoffplätze vorhanden. Darüber hinaus gibt es
weitere „öffentliche“ Spielfelder auf Schulhöfen. Um den Schulbetrieb nicht zu stören, können sie jedoch nur eingeschränkt
genutzt werden.
Die „Bolzmöglichkeiten“ verteilen sich auf die einzelnen Bezirke wie folgt: Aachen-Mitte: 37 Plätze, Brand: 9 Plätze,
Kornelimünster/Walheim: 7 Plätze, Richterich: 7 Plätze, Eilendorf: 6 Plätze, Laurensberg: 6 Plätze und Haaren: 4 Plätze.
.
2. Gibt es darunter Plätze, die nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind?
► Etwa sechs Plätze sind aus verschiedenen Gründen nur eingeschränkt nutzbar. Ein weiterer Platz ist aktuell wegen
Sanierungsmaßnahmen gesperrt. Es handelt sich um das Spielfeld auf dem Spiel-/Bolzplatz Gneisenaustraße.

3. Falls ja, welche Gründe liegen den Einschränkungen zugrunde?
►Die oben genannten Plätze sind abhängig von der Witterung zum Teil stark vernässt und dadurch zeitweise nur
eingeschränkt bespielbar. Bei ca. der Hälfte aller öffentlichen Bolzplätze besteht Aufwertungsbedarf bezüglich
Verbesserung der Beläge, Ausstattung oder Erschließung.
4. Welche Maßnahmen werden seitens der Verwaltung vorgeschlagen, um die Einschränkung aufzuheben?
►Das Spielfeld auf dem Spiel-/Bolzplatz Gneisenaustraße wird nach seiner Sanierung ca. April/Mai 2021 wieder eröffnet.
Bei den stark vernässten Rasenplätzen sind zukünftige Umplanungen und Teilsanierungen vorgesehen. Es handelt sich
z. B. um die Bolzwiesen auf dem Spielplatz Raerener Straße, dem Spiel-/Bolzplatz Herderstraße und Beckerstraße sowie
dem Bolzplatz Friesenrath. Je nach Gegebenheiten des Platzes sind Aufwertungsmaßnahmen wie beispielsweise
Drainagen, Platzverlegungen oder andere Beläge geplant. Die konkreten Aufwertungsmaßnahmen für alle öffentlichen
Bolzplätze werden im aktuellen gesamtstädtischen Spielplatzkonzept für die kommenden Jahre aufgezeigt.