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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft,
Digitalisierung und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 02/0084/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

19.08.2021
Yvonne Debald

Datensouveränität von Kommunen
Ziele:

Klimarelevanz keine

Beratungsfolge:
Datum
09.09.2021

Gremium
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beauftragt diese, einen möglichen Weg zur Erhöhung der kommunalen
Datensouveränität und zur Erstellung eines Datenethikkonzeptes der Stadt Aachen in Kooperation
aller beteiligten Fachbereichen und evtl. externer Partner*innen zu skizieren und im Ausschuss erneut
inklusive Finanzkonzept zur Entscheidung vorzulegen.

Vorlage FB 02/0084/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.08.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
x

nicht bekannt

Vorlage FB 02/0084/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.08.2021

Seite: 2/7

Erläuterungen:
Die Digitalisierung der Daseinsvorsoge bzw. allgemein die Entwicklung der Kommunen hin zu
sogenannten „Smart Cities“ stellt die Stadtverwaltungen nicht nur vor die Herausforderung der
technischen Umsetzung und der Bürgerakzeptanz sondern es entstehen auch neue Datenmengen,
die sowohl potenzielle Anwendungsmöglichkeiten für die Kommunen wie auch für die (lokale)
Privatwirtschaft bieten.
Zahlreiche privatwirtschaftliche Geschäftsmodelle basieren bereits auf diesen Datensätzen und ihr
Marktwert stieg in den letzten Jahren enorm an. Neue Technologien wie das Internet der Dinge,
Fabriken der Zukunft, autonome vernetzte Systeme oder Smart-City-Referenzarchitekturen stützen
sich auf eine ständig wachsende Menge an Daten.
Für die Privatwirtschaft haben Daten also bereits einen hohen Wert, in Kommunen wird dieser Wert
bisher kaum erfasst. Dabei werden gerade im Bereich Mobilität auch in Aachen bereits zahlreiche
Daten produziert und auch in den Bereichen Energie, Bildung und Gesundheit könnten Daten zur
Effizienzsteigerung der kommunalen Daseinsvorsorge eingesetzt werden. Häufig werden Daten aber
nur als Abfallprodukt bewertet und die Nutzungsrechte liegen meist sogar bei den Anbietern. Neben
dem Verlust an finanziellen Einnahmequellen „…verlieren Kommunen dadurch auch zunehmend die
Fähigkeit, die Gesellschaft in ihrem Sinne und nicht im Sinne der High Technologie Unternehmen zu
steuern und zu gestalten.“ (Francesca Bria – Chief Technology and Innovation Officer Barcelona)
Im Kern geht es also um die Frage der Datensouveränität: liegt diese bei Unternehmen oder der
Kommune selbst stellvertretend für die (Zivil-)Gesellschaft?
Zur Nutzung der Daten bedarf es aber zum einen eines urbanen Datenraums, der der kommunalen
Selbstverwaltung Zugänge bietet, aber auch der Wirtschaft und den Bürger*innen, und zum anderen
eines klaren Konzepts zum Umgang mit den Daten bzw. ein sogenanntes „Datenethikkonzept“.
Urbane Datenräume sind dabei mehr als einfache Open-Data-Portale. Laut einer Studie mehrerer
Fraunhoferinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema
„Urbane Datenräume“ sind folgende Ziele bei der Etablierung solcher Portale zu verfolgen:
-

Die größere Verfügbarkeit und verstärkte Nutzung von urbanen Daten

-

Ein verbesserter Zugang zu und bessere Übertragung von Daten innerhalb der kommunalen
Verwaltung, weiterer Akteure und untereinander

-

Klarheit hinsichtlich der Übertragung der urbanen Datenbestände

-

Technisch abgesicherter Datenschutz und verbesserte Datenqualität

-

Interoperabilität und Normung der urbanen Datenbestände

-

Ausbau der kommunalen und regionalen Datenanalyse

-

Förderung datenbasierter Geschäftsmodelle im urbanen Raum durch Staat und Kommune,
inklusive der Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten für innovative Geschäftsideen kleiner
und mittlerer Unternehmen und kommunalen Räumen

-

Aufbau einer flexiblen IT-Infrastruktur, die alle verfügbaren Metadaten und Daten integriert

-

Haftung und Sicherheit beim Einsatz innovativer Technik

Vorlage FB 02/0084/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.08.2021

Seite: 3/7

Erste Kommunen haben sich darüber hinaus bereits auf den Weg hin zu Datenethikkonzepten etc.
gemacht. Zentrale Punkte sind hierbei die Ausgestaltung von Smart-City-Verträgen, Daten
Governance-Leitlinien, Infrastrukturanforderungen sowie die Sensibilisierung der Verwaltung, Politik
und Bürgerschaft. Im Anhang wird das Vorgehen zur Erstellung eines Datenethikkonzeptes am
Beispiel der Stadt Ulm dargestellt.
In der Stadt Aachen ist mit dem Relaunch des Open-Data-Portas bereits ein Anfang gemacht. Parallel
tagt regelmäßig die Fokus-Gruppe „Open Data“ an der neben Akteur*innen der Kommune auch
Vertreter*innen der lokalen Wirtschaft teilnehmen. So können Ansätze zur Umsetzung von ersten
Fallbeispielen (Use Cases) geprüft und angegangen werden. Es gilt aber nun, ein schlüssiges
Konzept zum Umgang mit den Daten zu erstellen sowie den Nutzen und die Datensouveränität der
Kommune zu stärken.
Akteur*innen im Bereich der städtischen Datennutzung

Quelle: Deutscher Städtetag – Die Stadt der Zukunft mit Daten gestalten, 2021

Quelle: Partnerschaft Deutschland – PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH „Datensouveränität in der Smart
City“ (2020)
Vorlage FB 02/0084/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.08.2021

Seite: 4/7

Zyklus des strategischen Umgangs mit städtischen Daten

Quelle: Deutscher Städtetag – Die Stadt der Zukunft mit Daten gestalten, 2021

Der Ulmer Weg – eine bürgerorientierte Digitale Stadt

Quelle: Stadt Ulm, digitale Agenda
Vorgehen zur Erstellung eines Datenethikkonzeptes
-

Sichtung von bereits bestehenden kommunalen Konzepten

-

Auftragsvergabe an Zeppelin Universität Friedrichshafen in 2019

-

Diskussion mit Verwaltungsspitze, Zentralstelle, Datenschutzbeauftragten und
Rechtsexperten der Stadt in 2020

-

weitere Diskussion im Sommer 2020 und Beschluss im Gemeinderat im Herbst 2020

-

Abgleich mit Ergebnissen der Datenethikkommission

Ziele
1. Privatsphäre sichern (Privacy by Design, Datenschutz)
2. Daten öffnen (Transparenz, Wissen zugänglich machen, Bürger*innen beteiligen,
Verwaltungsleistungen verbessern, neue Erkenntnisse gewinnen, neue Betriebs- und
Geschäftsmodelle ermöglichen)

Vorlage FB 02/0084/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.08.2021

Seite: 5/7

3. Weitergabe und Weiternutzung offener Daten sicherstellen (Stadt, Gesellschaft, Wissenschaft
und Wirtschaft sollen profitieren, Satzung erstellen)
4. Abhängigkeiten vermeiden und Souveränität stärken (verwendete Dienste und Produkte durch
Drittanbieter auf Grundlage von vereinbarten und offenen Standards entwickeln oder in
Ausnahmefällen proprietäre Software verwenden, offene Schnittstellen und Austauschformate
einsetzen)
5. Demokratische Kontrolle sichern (Zielsetzung, Entwicklung, Durchführung und Nutzung von
Digitalisierungsprojekten beraten und entscheiden der Gemeinderat und seine Ausschüsse)
6. Transparenter Umgang mit Daten, Algorithmen und automatisierten System (Entscheidungen
offenlegen und klarstellen für Bürger*innen)
7. Sicherheit der Systeme gewährleisten (Technik auf aktuellsten Stand halten und vor Angriffen,
Manipulation und unbefugten Zugriff schützen)
8. Gemeinwohlverpflichtung, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung verankern (Ziel ist eine
prozessuale, soziale, ökonomische und ökologische Verbesserung der städtischen
Verwaltungsleistung sein, wirtschaftlich und sparsam)
9. Evaluierung (bei neuen Technologien müssen ethische Folgen reflektiert und Regeln mit
demokratisch legitimierten Gremien weiterentwickelt werden)

Vorlage FB 02/0084/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.08.2021

Seite: 6/7

Vorlage FB 02/0084/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.08.2021

Seite: 7/7