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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Personal und Organisation

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0010/WP18
öffentlich
20.11.2020
FB 45/400

Sachstand Digitalisierung an den Schulen
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

08.12.2020

Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den aktuellen Sachstand der
Digitalisierung an den städt. Aachener Schulen zustimmend zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekoste

Folgekost

n (alt)

en (neu)

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 45/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
groß
Größenordnung der Effekte

nicht ermittelbar

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O

vollständig

O

überwiegend (50% - 99%)

O

teilweise (1% - 49 %)

O

nicht

O

nicht bekannt

Vorlage FB 45/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 3/7

Erläuterungen:
Mit der Vorlage „Ausstattung der Schulen und Schüler*innen mit digitaler Hard- und Software“
(FB45/0775/WP17) in der Sitzung des Schulausschusses am 20.08.2020 informierte die Verwaltung
über den Sachstand bezüglich verschiedener IT-Förderprogramme sowie weiterer Maßnahmen, die
das Digitalisieren der städtischen Aachener Schulen zum Ziel haben. Nachfolgend wird ein Überblick
über die Entwicklungen in den einzelnen Themenfeldern und Förderprogrammen gegeben.
Cloud-Lösungen:
Die Stadt Aachen stellt über die regio iT weiterhin eine kostenlose Cloud-Lösung, die sog.
„ucloud4schools“, zur Verfügung, die datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Seitens des Landes NRW
existiert zudem die Cloud-Lösung "LOGINEO NRW", deren Nutzen die einzelnen Schulen kostenlos
über den Schulträger beantragen können. Nachdem die Abteilung Schule mit einer Rundmail an die
Schulen vom 08.09.2020 über die Cloud-Lösung „LOGINEO NRW“ informierte, haben seither 16
Schulen die Cloud-Lösung des Landes beantragt.
Videokonferenzsysteme:
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hatte in Aussicht gestellt, dass nach den
Sommerferien ein Videokonferenzsystem für alle Schulen über das neue Lernmanagementsystem
LOGINEO NRW LMS (s. nachfolgender Punkt) bereitgestellt werde. Zum jetzigen Zeitpunkt existiert
eine solche Videokonferenzlösung noch nicht. Es ist aktuell auch nicht absehbar, wann eine solche
über LOGINEO NRW LMS abrufbar sein wird. Daher hat das Euregionale Medienzentrum die
Möglichkeit geprüft, den Schulen über die Onlinedatenbank EDMOND NRW (Datenbank für u. a.
didaktische Onlinemedien) ein eigenes, rechtssicheres Videokonferenzsystem zur Verfügung stellen
zu können. In dem Arbeitskreis Medienzentrum, der am 17.11.2020 tagte, wurde schließlich
beschlossen, die Lizenz für das Nutzen des EDMOND-Videotools über das Euregionale
Medienzentrum zu erwerben. Hierfür fallen Kosten in Höhe von einmalig 2.000,00 € sowie laufende
Kosten in Höhe von 80,00 €/Jahr an.
Die bekannten Videokonferenzprogramme wie beispielsweise Microsoft Teams oder Zoom werden
seitens des Datenschutzbeauftragten für die Schulen der StädteRegion weiterhin als mindestens
bedenklich eingestuft, so dass diese nicht empfohlen werden können.
Lernmanagementsysteme:
Wie in der Ausschusssitzung am 20.08.2020 berichtet, wurde im Juni dieses Jahres die
Arbeitsplattform LOGINEO NRW um das Lernmanagementsystem „LOGINEO LMS“ erweitert.
Diesbezüglich wurden die städt. Schulen ebenfalls per Mail vom 08.09.2020 durch den Schulträger
informiert. Seither haben nach Kenntnis der Abteilung Schule 27 städt. Schulen LOGINEO LMS
beantragt.
Neben diesem, durch das Land bereitgestellten Lernmanagementsystem haben die Schulen weiterhin
die Möglichkeit, die seitens der Stadt Aachen über die regio IT kostenfrei zur Verfügung gestellten
Lösung moodle@school zu nutzen.

Vorlage FB 45/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 4/7

Anton App:
Der Schulausschuss hat am 20.08.2020 den Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, „die
Anton-Schullizenz-Plus für die Grundschulen und die Peter-Härtling-Förderschule, die die Anton App
bereits nutzen oder an dem Nutzen interessiert sind, zu erwerben und den entsprechenden
Grundschulen und der Förderschule kostenfrei zur Verfügung zu stellen.“ Daher hat die Verwaltung
die regio IT gebeten, mit dem Anbieter der App, der solocode GmbH, in Kontakt zu treten und dem
Schulträger ein Angebot für das Beschaffen der kostenpflichtigen Anton-Plus-Lizenz zu unterbreiten.
Das Angebot wird derzeit seitens der regio IT erstellt. Sobald dieses vorliegt und den zu erwartenden
Kosten entspricht, ist eine unmittelbare Beauftragung seitens des Schulträgers vorgesehen.
Darüber hinaus beauftragte der Schulausschuss die Verwaltung zu prüfen, ob die kostenpflichtige
Erweiterung der Anton App ebenfalls für die Sekundarstufe I finanziert werden kann. Auf Grundlage
dieses Beschlusses wurde eine Abfrage bei den weiterführenden Schulen gestartet, welche dieser
Schule an dem Nutzen der Anton-Plus-Lizenz interessiert sind. Zu dem Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung lagen bereits 13 Rückmeldungen vor, von denen sieben Schulen Interesse
bekundet haben, sechs Schulen hingegen die App nicht einsetzen möchten. Sieben Rückmeldungen
stehen noch aus. Sobald das Votum aller Schulen vorliegt, wird die Verwaltung für die interessierten
Schulen ebenfalls ein Angebot einholen sowie prüfen, inwieweit das Finanzieren der Lizenzen aus
den vorhandenen Haushaltsmitteln möglich ist.
Sofortausstattungsprogramm:
Neben den 3.000 iPads, die zu dem Zeitpunkt der Schulausschusssitzung am 20.08.2020 bereits
bestellt waren, hat die Verwaltung im Nachgang weitere 630 iPads über das
Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler bestellt. Zwischenzeitlich wurden
sämtliche 3.630 iPads an den Lieferanten der regio IT nach Dortmund geliefert, wo das Roll-out,
sprich die Erstinstallation, durch die regio IT vorgenommen wurde. Am 11.11.2020 wurden die ersten
1.630 iPads dann an den FB 45 geliefert und umgehend an die Grundschulen, Förderschulen sowie
die GHS Drimborn ausgehändigt. Die übrigen 2.000 iPads wurden am 17.11.2020 an das
Verwaltungsgebäude Mozartstraße angeliefert. Diese iPads sind für die übrigen beiden Hauptschulen
sowie sämtliche Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien bestimmt.
Da die gemeldeten Bedarfe der Schulen die Zahl der zu Verfügung stehenden Endgeräte überstieg,
wurde für das Verteilen der 3.630 iPads auf die einzelnen Schulen ein sehr detaillierter
Verteilerschlüssel entwickelt, der in der Anlage 1 näher erläutert wird. Dieser wurde den
schulpolitischen Sprechern in einem Gespräch am 23.09.2020 vorgestellt. Am 28.09.2020 wurde
letztlich jeder einzelnen Schule die zugewiesene Anzahl der Endgeräte sowie eine Erläuterung zu
dem Verteilerschlüssel per Mail übersandt.
Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte:
Neben dem Sofortausstattungsprogramm für Schüler*innen wurde seitens des Landes ebenfalls eine
„Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in NordrheinWestfalen“ veröffentlicht. Der Gegenstand der Förderung ist das Beschaffen von schulgebundenen
mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets) für Lehrkräfte einschließlich der
Vorlage FB 45/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 5/7

Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software (u. a. Mobile Device Management) bis zu einem
Höchstbetrag von 500,00 € je mobilem Endgerät. Nicht förderfähig sind hingegen laufende Kosten,
insbesondere die Supportkosten durch die regio IT. Auf die Stadt Aachen entfallen Fördermittel in
Höhe von 957.500,00 €. Ein Eigenanteil ist, im Gegensatz zu dem Sofortausstattungsprogramm für
Schülerinnen und Schüler, nicht zu erbringen. Diese Förderrichtlinie wurde ebenfalls bis zum
31.07.2021 verlängert.
An den städt. Schulen sind derzeit rd. 1.800 Lehrkräfte beschäftigt. Derzeit wird verwaltungsintern
abgestimmt, wie im Zuge dieses Förderprogramms verfahren wird.
Regelausstattung (IT-Neuausstattung):
Die Ausstattungsgespräche mit den Grundschulen haben nahezu vollständig stattgefunden. Die
durchgeführten Gespräche haben die erste Einschätzung bestätigt, dass eine Vielzahl der Schulen
vermehrt auf den Einsatz von mobilen Endgeräten setzt.
Der Bestellprozess ist größtenteils abgeschlossen, das heißt die im Dialog zwischen der Schule und
der Verwaltung ausgewählte Hardware wurde über FB 11/400 bei der regio IT bestellt.
IT-Hausmeister:
In der Sitzung des Schulausschusses vom 13.02.2020 wurde beschlossen, das Angebot der Fa. regio
IT anzunehmen, befristet für die Dauer eines halben Jahres die Grundschulen durch zwei sog. „ITHausmeister*innen“ bei dem First-Level-Support zu unterstützen. Daher wurde die regio IT seitens der
Verwaltung beauftragt, zwei IT-Kräfte für die vorbeschriebene Tätigkeit einzustellen.
In der Zwischenzeit hat die regio IT zwei Personen eingestellt, die derzeit eingearbeitet werden.
Voraussichtlich ab dem 01.12.2020 stehen diese dann für das Unterstützen der Grundschulen bei
dem First-Level-Support zur Verfügung. Die durch die Grundschulen benannten Medienberater*innen
werden entsprechend durch die Abteilung Schule informiert.
Breitbandausbau:
Die Tiefbauarbeiten im Zuge des Breitbandausbaus wurden vollständig und nahezu planmäßig
abgeschlossen. Bei den anschließenden Montagearbeiten ist es zu Verzögerungen gekommen, da die
entsprechenden Fachfirmen nicht über die erforderlichen zeitlichen Kapazitäten verfügten. Folglich
wird mit dem Abschluss der Maßnahmen zum Ende des Jahres gerechnet
(ursprünglich 3. Quartal 2020). Zu diesem Zeitpunkt werden sämtliche städt. Schulen, mit Ausnahme
der KGS Kornelimünster, über einen Glasfaseranschluss verfügen.
Lediglich bei der KGS Kornelimünster kam es auch bei den Tiefbauarbeiten zu Komplikationen und
folglich Verzögerungen, so dass hier mit einem Abschluss des Breitbandausbaus erst im Januar/
Februar 2021 gerechnet wird.
Gute Schule 2020:
Über das Landesprogramm Gute Schule 2020 erfolgen weiterhin sowohl
Netzwerkinfrastrukturarbeiten als auch das Ausstatten von Schulen mit Präsentationstechnik.
Hinsichtlich des aktuellen Sachstands wird auf die Vorlage „Landesprogramm `Gute Schule 2020` Vorlage FB 45/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 6/7

Bericht 2. Halbjahr 2020“ verwiesen.
DigitalPakt Schule:
Über den DigitalPakt Schule soll prioritär der Ausbau der IT-Infrastruktur (insb. WLAN) sowie das
Ausstatten sämtlicher Klassenräume mit Präsentationstechnik erfolgen. Auf die Vorlage „DigitalPakt
Schule – geplante Förderschwerpunkte in der Stadt Aachen“ (FB45/0757/WP17) der Sitzung des
Schulausschusses vom 04.06.2020 wird verwiesen.
Für das Beantragen entsprechender Fördermittel ist das Erstellen eines sog. „technischpädagogischen Einsatzkonzepts“ (kurz: TPEK) für jede einzelne Schule erforderlich. Dieses setzt sich
zusammen aus Angaben über die bereits vorhandene IT-Grundstruktur (u. a. digitale Vernetzung,
schulisches WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte), die über das Förderprogramm angestrebte ITGrundstruktur sowie eine entsprechende pädagogische Begründung.
Die Abteilung Schule erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit den Schulen, FB 11/400, E 26 und dem
Euregionalen Medienzentrum die TPEKs für sämtliche Schulen bzw. erhebt den aktuellen Status quo
der jeweiligen Schulen. Auf dessen Basis sollen in einem weiteren Schritt die erforderlichen
Maßnahmen eruiert werden, die dann letztlich in die entsprechenden Förderanträge münden werden.
Derzeit erfolgt das Bearbeiten des Förderprogramms mit den vorhandenen Personalressourcen des
Teams „Bau, Ausstattung und Schülerfahrkosten“ in der Abteilung Schule. Künftig wird diese Aufgabe
eine eigens hierfür eingerichtete Vollzeitstelle übernehmen. Das Auswahlverfahren zu dem Besetzen
dieser Stelle hat am 06.11.2020 stattgefunden, so dass mit einer Besetzung im Frühjahr 2021
gerechnet wird.

Anlage:
-

Erläuterungen zu dem Verteilen der iPads (Sofortausstattungsprogramm)

Vorlage FB 45/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 7/7

Fachbereich Kinder, Jugend und Schule

Anlage 1

Die Oberbürgermeisterin

Abteilung Schule - FB 45/400

Aachen, den 16.11.2020

Erläuterung des Verteilungsverfahrens der iPads im Sofortausstattungsprogramm
Allgemeine Informationen
Für die Verteilung der verfügbaren Geräte aus dem Sofortausstattungsprogramm wurde eine möglichst
sozialstrukturorientierte Verteilungsmethode der jeweiligen Schulformen bzw. der einzelnen Schulen gewählt.
Eine bloße Aufteilung der Geräte gemäß den jeweiligen Schülerzahlen spiegelt nicht den Sinn und Zweck des
Förderprogramms wieder, „bedürftigen“ Schülerinnen und Schülern (SuS) die technischen Voraussetzungen
zur Verfügung zu stellen, um während der Pandemie am Distanzunterricht teilzunehmen. Die
zugrundeliegenden Bedarfe wurden vorher von den einzelnen Schulen abgefragt. Die verwendeten
Schülerzahlen stammen aus dem Schuljahr 2019/2020. Die „Bedürftigkeitsermittlung“ für die Grundschulfonds
stammt aus dem Jahr 2017.
Aufteilung der Geräte anhand der Schülerzahlen je Schulform
Im ersten Schritt wurden die vorhandenen 3.630 Geräte auf die jeweiligen Schulformen aufgeteilt. Hierbei
wurde der prozentuale Anteil der jeweiligen Schulform an der Gesamtschülerzahl von 20.500 SuS an
Aachener Schulen in städtischer Trägerschaft berechnet. Daraus ergab sich eine Zuordnung von 35,49 %
aller SuS zu den Grundschulen und 64,51 % an weiterführenden Schulen. Daraufhin wurden alle 3.630
Geräte anhand der prozentualen Anteile je Schulform aufgeteilt.
Aufteilung der Geräte innerhalb der Grundschulen
Die prozentuale Aufteilung der Gesamtgeräte nach dem Anteil an der Gesamtschülerzahl ergibt 1288 Geräte,
die auf die Grundschulen entfallen. Im Zuge der Verteilung des Grundschulfonds wurde eine „Bedürftigkeit“
der unterschiedlichen Grundschulen anhand von mehreren sozialen Kriterien (BuT,
Schuleingangsuntersuchungen, Deutsch als Zweitsprache, Lehrerverteilung, OGS-Brennpunkt) aufgestellt.
Anhand der Gesamtergebnisse dieser „Bedürftigkeitsermittlung“ wurden drei Kategorien gebildet, die eine
unterschiedliche soziale Bedürftigkeit zwischen den einzelnen Grundschulen darstellen. Dementsprechend
wurde jeder Kategorie eine unterschiedliche Quote (Gewichtung) für die Geräteverteilung zugeordnet.
Kategorie eins hat eine Quote von 1,5, Kategorie zwei von 1,0 und Kategorie drei von 0,5. Dementsprechend
wurden die Gesamtgeräte von 1288 zunächst gleichmäßig auf alle 36 Grundschulen verteilt. Die
Geräteanzahl der jeweiligen Schule wurde dann mit der jeweiligen Quote (je nach Kategorie), die der Schule
zugeordnet wurde, multipliziert. Innerhalb der drei Kategorien ergibt sich somit je eine Gesamtgerätezahl je
Kategorie. Die Gesamtgerätezahl der jeweiligen Kategorie wurde danach anteilsmäßig (prozentual)
gemessen an der Schülerzahl der einzelnen Grundschulen in Relation zur Gesamtschülerzahl der jeweiligen
Kategorie verteilt. Folglich erhalten größere Schulen mit einem höheren Bedarf mehr Geräte als kleinere
Schulen.

Anlage 1

Nunmehr wurde die Anzahl an Geräten, die jede einzelne Schule erhält, mit dem von der Schule gemeldeten
Gerätebedarf verglichen. Jede Schule erhält maximal den von ihr gemeldeten Bedarf an Geräten. Die
überschüssigen Geräte wurden gleichermaßen an die restlichen Schulen verteilt, deren Bedarfe noch nicht
gedeckt waren.
Durch diese Verteilungsmethode erhält man eine Bedarfsdeckung der einzelnen Schulen orientiert an ihrer
festgestellten „Bedürftigkeit“, lässt aber auch die Größe der jeweiligen Schulen innerhalb einer Kategorie bei
der Verteilung der Geräte nicht außer Acht.
Aufteilung der Geräte innerhalb der Gymnasien
Aufgrund des hohen prozentualen Anteils der Gymnasien an der Gesamtschülerzahl entfallen 1.163 der
insgesamt 3.630 Geräte auf die Gymnasien. Die Gymnasien haben insgesamt einen Bedarf in Höhe von 835
Geräten angemeldet. Dabei liegt der gemeldete Bedarf des Geschwister-Scholl-Gymnasiums (über 50 % der
SuS) deutlich über den gemeldeten Bedarfen der übrigen Gymnasien (im Verhältnis zu der jeweiligen
Schülerzahl). Der Gesamtbedarf wird durch die zugeordnete Anzahl an Geräten komplett gedeckt. Aufgrund
der sozialen Betrachtungsweise des gesamten Förderprogramms und der Annahme, dass die SuS der
Gymnasien über eine verhältnismäßig gute digitale Ausstattung verfügen, wurde den Gymnasien 20% der
gemeldeten Bedarfe abgezogen, sodass diese Geräte an „bedürftigere“ Schulen verteilt werden können.
Demnach werden die Bedarfe jedes Gymnasiums in Höhe von 80% der gemeldeten Bedarfe der jeweiligen
Schule gedeckt. Der Überhang an Geräten sowie die zusätzlich abgezogenen 20% werden anderen
Schulformen zugeteilt, um damit insbesondere die SuS der Haupt- und Förderschulen zu unterstützen.
Aufteilung der Geräte innerhalb der Gesamtschulen
Gemäß der Anzahl der SuS in den Gesamtschulen stehen dieser Schulform insgesamt 714 Geräte zur
Verfügung. Diese Geräte wurden innerhalb der Schulform anhand des Anteils der jeweiligen Schule an der
Schülerzahl der Schulform verteilt. Beim Abgleich mit den gemeldeten Bedarfen stehen 26 Geräte zur
Umverteilung zur Verfügung. Ähnliche wie bei den Gymnasien werden den Gesamtschulen diese 26 Geräte
sowie 10% der gemeldeten Bedarfe zugunsten der Haupt- und Förderschulen abgezogen.
Aufteilung der Geräte innerhalb der Förderschulen
Gemäß der Schülerzahl der Förderschulen in Bezug auf die Gesamtschülerzahl stehen dieser Schulform
insgesamt 52 Geräte zu. Die Förderschulen haben insgesamt einen Bedarf in Höhe von 106 Geräten
angemeldet. Die fehlenden 54 Geräte werden durch die Umverteilungsgeräte (sh. Gymnasien und
Gesamtschulen) gedeckt, sodass alle Förderschulen ihren gemeldeten Bedarf an Geräten erhalten.
Aufteilung der Geräte innerhalb der Realschulen
Den Realschulen stehen insgesamt 244 Geräte gemäß ihrer Anzahl an SuS zu. Diese Geräte wurden anhand
der jeweiligen Anteile der Realschulen an der Schülerzahl innerhalb dieser Schulform verteilt. Der gemeldete
Bedarf der Hugo-Junkers-Realschule mit 375 wurde insbesondere im Verhältnis zu den übrigen, gemeldeten
Bedarfen als überproportional hoch eingestuft. Die Hugo-Junkers-Realschule ist im Hinblick auf die
Sozialstruktur sowie die Schülerzahl in Ansätzen mit der Struktur des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zu
vergleichen. Daher wurde die Bedarfsdeckung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Proportion zu ihrer
Schülerzahl als Basis zur Berechnung eines neuen Bedarfes für die Hugo-Junkers-Realschule angesetzt. Bei

Anlage 1

einer Schülerzahl von 473 wird der Hugo-Junkers-Realschule in gleicher Proportion wie dem GeschwisterScholl-Gymnasium ein Bedarf von 196 Geräten zugeschrieben. Gemäß der Verteilung der Geräte innerhalb
der Realschulen stehen der Hugo-Junkers-Realschule aufgrund ihrer Schülerzahl 84 Geräte zu. Die übrigen
112 Geräte, die zur Bedarfsdeckung fehlen, werden durch die Umverteilungsgeräte (sh. Gymnasien und
Gesamtschulen) gedeckt.
Aufteilung der Geräte innerhalb der Hauptschulen
Den Hauptschulen stehen aufgrund ihrer Schülerzahl insgesamt 169 Geräte zu. Es wurde ein Bedarf von
insgesamt 740 Geräten gemeldet. Da die Hauptschulen zu den „bedürftigen“ Schulen im Sinne der Richtlinien
des Förderprogramms zum Sofortausstattungsprogramm gewertet werden, erhalten diese die restlichen 424
Umverteilungsgeräte. Die dann insgesamt 593 Geräte wurden auf Basis der jeweiligen Schülerzahl an der
Gesamtschülerzahl aller Hauptschulen aufgeteilt. Die Hauptschule Burtscheid würde demnach 47 Geräte
mehr als ihr gemeldeter Bedarf erhalten, weswegen diese 47 Geräte auf die anderen beiden Hauptschulen
aufgeteilt wurden.