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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0157/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

13.10.2021
FB 45/310.020

Die Arbeit der städtischen Jugendberufshilfe
Ziele:

keine

Beratungsfolge:
Datum
02.11.2021
02.11.2021

Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Kinder- und Jugendausschuss

Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 1/9

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 2/9

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 3/9

Erläuterungen:
Die Jugendberufshilfe hat zuletzt in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschuss und
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 05.11.2019 über ihre Arbeit berichtet.
1. Jugendsozialarbeit als eigenständiger Bereich der Jugendhilfe
Die Jugendhilfe hat neben anderen sozialpolitischen Aufgaben auch den Auftrag junge Menschen bei
ihren alterstypischen Herausforderungen zu unterstützen. Das Besondere an der Jugendhilfe im
Vergleich zu den Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (SGB III) oder des Jobcenters (SGB II)
ist, dass der Fokus der Jugendhilfe auf die ganzheitliche Förderung der Entwicklung der
Persönlichkeit und Stabilisierung der sozialen und psychischen Entwicklung junger Menschen gelegt
wird.
Der § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit bildet die Rechtsgrundlage für die Unterstützung von
Heranwachsenden bei ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Integration aufgrund ihrer individuellen
Beeinträchtigung und sozialen Benachteiligungen.
Hierdurch ist der vorrangige Auftrag an die Jugendhilfe, junge benachteiligte Menschen mit
sozialpädagogischen Hilfen im Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen.
1.1 Was wird unter sozialer Benachteiligung verstanden?
Junge Menschen sind sozial benachteiligt, wenn ihr Zugang zur Bildung, Ausbildung und Beruf sowie
zur Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt ist. Ursachen hierfür können unter anderem das
Aufwachsen in Armut, in strukturarmen Regionen oder stigmatisierten Quartieren, aber auch fehlende
oder geringe Ressourcen aus der Herkunftsfamilie und eine wenig erfolgreiche Schullaufbahn sein.
1.2 Was bedeutet individuelle Beeinträchtigung?
Individuell beeinträchtigt sind junge Menschen, wenn ihre persönlichen Merkmale es ihnen
erschweren die Anforderungen zur Teilhabe an der Gesellschaft zu erfüllen. Indikatoren für eine
individuelle Beeinträchtigung liegen beispielhaft vor, wenn es körperliche, psychische und geistige
einschränkende Faktoren in der Gesundheit gibt oder Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten
vorliegen.
Häufig verschwimmen die Grenzen zwischen den Benachteiligungen und Beeinträchtigungen
beziehungsweise sie bedingen einander.
Ein Beispiel sind die jungen Menschen mit Zuwanderungserfahrungen aufgrund von Krieg, Verfolgung
oder sozialer Not, die in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert als Zielgruppe der Jugendhilfe
und somit auch in der Jugendsozialarbeit bekommen haben. Ihre individuelle Situation ist häufig
geprägt durch Traumatisierung, Existenzangst und unsicheren aufenthaltsrechtlichen Status.
1.3 Wie können die sozialpädagogischen Hilfen aussehen?
Unter Beachtung der Handlungsprinzipien der Jugendsozialarbeit wie Subjektorientierung,
Partizipation und Freiwilligkeit können die sozialpädagogischen Hilfen individuell für junge Menschen
oder auch für Gruppen angeboten werden. Dies bedeutet für die jungen Menschen, dass sie
ergebnisoffen beraten werden und verschiedene Wege aufgezeigt bekommen.

Vorlage FB 45/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 4/9

Dabei können durch Kontinuität und Verlässlichkeit vertrauensvolle und stabilisierende Beziehungen
entstehen.
Grundlagen der Jugendsozialarbeit sind niedrigschwellige Angebote, wie zum Beispiel aufsuchende
Arbeit, Beratung, Unterstützung beim Erwerb beruflicher Fähigkeiten oder beim Einstieg in die
Arbeitswelt, um möglichst vielen jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf den Zugang zu
ermöglichen. Ziel dieser Angebote ist unter anderem, den Jugendlichen Erfahrungen von
Selbstwirksamkeit und Selbstvertrauen zu vermitteln und ihre Persönlichkeitsentwicklung zu stärken.
In der Jugendberufshilfe wird dies durch ein enges Zusammenwirken von sozialpädagogischer
Unterstützung, Stützunterricht durch Lehrkräfte und Begleitung von Arbeitsprozessen durch
Ausbilder*innen erreicht.
Hierbei stimmen sich die sozialpädagogischen Fachkräfte mit den Schulen oder den relevanten
Akteuren aus dem Ausbildungsbereich oder der Arbeitswelt ab.

2. Das Arbeitsfeld der städtischen Jugendberufshilfe
Seit 1983 unterstützt die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen junge Menschen mit besonderem
Förderbedarf bei der Integration in die Arbeitswelt und bietet entsprechend der obigen Ausführungen
sozialpädagogische Hilfen beim Übergang von der Schule zum Beruf an, um deren schulische und
berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und deren soziale Integration zu fördern. Diese
Angebote werden mit den Maßnahmen der Schulen, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger
betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie den Trägern von Beschäftigungsangeboten
abgestimmt.
Sowohl aus eigenem Antrieb als auch durch Drittmittelförderungen wird die städtische
Jugendberufshilfe für junge Menschen aus dem Stadtgebiet Aachen tätig.
Für Maßnahmen, die durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, ist die Jugendberufshilfe
nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und wird
daher jährlich auditiert.
2.1 Beratung und Begleitung durch sozialpädagogische Fachkräfte


in der Beratungsstelle nach Landesjugendplan



innerhalb der Kooperation mit dem Jobcenter/Agentur für Arbeit (Jugendberufsagentur)



Anfragen von Beratung durch junge Menschen, Eltern, Betreuern etc.



Anfragen von Schulen zur Beratung von Schüler*innen



Durchführung von Elementen der vertieften Berufsorientierung (VBO)



Beratung in den Einstieg Ausbildung/Beruf



Bewerbungstraining



Methoden - / Sozialkompetenztraining



Alltagsbegleitung

2.2 Berufsorientierung/ Berufsvorbereitung/praktische Ausbildungsunterstützung in eigenen
Werkstätten/Fachräumen durch Ausbilder*innen


Bereitstellung von Praktika für Schüler*innen, die noch nicht betriebsfähig sind

Vorlage FB 45/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 5/9



Erlernen und Trainieren von Arbeitsverhalten



nach Bedarf Abklärung zur Eignung/Interesse in/an bestimmten Ausbildungsberufen



Trainieren der Softskills



Vermittlung berufsbezogener Basiskenntnisse/berufspraktischer Fähigkeiten



praktische Unterweisung im Rahmen von Prüfungsvorbereitung von Auszubildenden
(insbesondere Malerwerkstatt)

3.3 Förderung von schulischen und berufsbezogenen Basiskenntnissen durch Lehrkräfte
(Stützunterricht)


Lernstanderhebung zur Verbesserung der schulischen Ausbildungsvoraussetzungen



Förderung der schulischen Kenntnisse bezogen auf die Ausbildung



Förderung von schulischen Basiskenntnissen mit Praxisrelevanz



Deutschförderung für Seiteneinsteiger*innen, insbesondere für junge Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte



berufsbezogene Deutschförderung für Auszubildende mit Zuwanderungshintergrund



Prüfungsvorbereitung für Auszubildende (insbesondere Mathematik, Deutsch, Sozial – und
Wirtschaftslehre)

3.4 Die inhaltliche Ausstattung
Um oben genannte Arbeitsfelder umsetzen zu können, bedarf es an Fachpersonal und Werkstätten
sowie Fachräumen. Die Jugendberufshilfe bietet folgende Berufsbereiche zum Kennenlernen an:


Holz- und Metall



Hauswirtschaft



Bau, Garten- und Landschaftsbau



Malerwerkstatt



PC - Schulungsraum

3.5 Die Kooperation mit anderen Institutionen
Gemäß § 13 SGB VIII werden die Angebote mit den relevanten Institutionen abgestimmt.
Daher arbeitet die Jugendberufshilfe in unterschiedlichen Gremien zum Thema Übergang „Schule –
Beruf“ und beteiligt sich an unterschiedlichen Kooperationsprojekten mit freien Trägern der
Jugendsozialarbeit, wie z.B. der Umsetzung der Maßnahme „Assistierte Ausbildung“ (AsA),
„Berufseinstiegsbegleitung“ (BerEb) und der Umsetzung der Module der Berufsorientierung im
Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss im Übergang Schule-Beruf NRW“
(KAoA).
Die „Beratung und Begleitung“ findet sich insbesondere in der Beratungsstelle der Jugendberufshilfe
im Gebäude Alfonsstraße und in der Beteiligung an der Jugendberufsagentur innerhalb der
Städteregion Aachen wieder.
Das seit vier Jahren laufende werkpädagogische Angebot „Jugendsozialarbeit mit jungen
Geflüchteten“ auf Basis der Finanzierung des Landesjugendamtes legt ebenfalls großen Wert auf die
Zusammenarbeit mit den Institutionen vor Ort im Sinne der Zielgruppe.

Vorlage FB 45/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 6/9

Ebenso besteht im Rahmen des vom Land geförderten Projektes „Gemeinsam durchstarten in
Ausbildung und Arbeit“ eine enge Kooperation mit den Berufsschulen, in dem jungen Auszubildende
mit Zuwanderungsgeschichte berufsbezogene Deutschförderung und Prüfungsvorbereitung erhalten.
3.6 Die Verortung der Jugendberufshilfe im Stadtgebiet
Die Vielfalt aber auch Herausforderungen der Jugendberufshilfe zeigen sich auch in der Verortung
innerhalb der Stadt Aachen. Es befinden sich insgesamt vier Dependancen mit unterschiedlichen
Aufgabenschwerpunkten in verschiedenen Stadtteilen innerhalb Aachens.


Unterer Backertsweg 6



Lütticher Straße 322 (Hochgrundhaus)



Alfonsstraße 24



Talstraße 2 (Depot)

Darüber hinaus werden Beratungen und berufsorientierende Seminare an der GHS Burtscheid, am
Berufskolleg Käthe Kollwitz und am Berufskolleg Gestaltung und Technik regelmäßig durchgeführt.
3.7 Aktuelle Situation und Herausforderungen bedingt durch Corona
Wie in allen Lebensbereichen beeinflusste die Pandemie seit Frühjahr 2020 die Arbeit der
Jugendberufshilfe.
Die Kontaktreduzierungen bzw. -verbote hatten große Auswirkungen auf die Unterstützung der jungen
Menschen in den Maßnahmen und Projekten. Fördertechnisch mussten bei den Drittmittelgeldgebern
Anträge für eine alternative und entsprechend kontaktreduzierte Maßnahme-Durchführung gestellt
werden. Um die Teilnehmenden weiter fördern zu können, wurden zum Teil ganz klassisch in
Papierform Lernpakete zusammengestellt, die dann auch direkt von Mitarbeitenden in den jeweiligen
Briefkasten geworfen wurde. Nach Absprache wurde die bearbeiteten Unterlagen wieder
kontaktreduziert abgeholt, damit sie korrigiert werden konnten.
Sofern die jungen Menschen über Internet und Hardware verfügten, wurde mit Hilfe von
Videokonferenzen der Unterricht und die Gespräche durchgeführt. Besonders viel wurde in dieser Zeit
mit den Teilnehmenden und Hilfesuchenden telefoniert. Auch im Telefonat wurde der Lern – und
Prüfungsstoff besprochen sowie Kommunikation trainiert. Allgemeine Kontakte zu den Teilnehmenden
erfolgten während des Lockdowns über Telefonate und wenn die Möglichkeit bestand, über
Videokonferenzen, um die Beziehungen aufrecht zu erhalten.
Durch die Schulschließungen konnten Elemente der Berufsorientierung, wie zum Beispiel die
Berufsfelderkundungen und Praxiskurse im Rahmen von KAoA nicht durchgeführt werden.
Genauso betroffen hiervon waren die Präsenzzeiten der Berufseinstiegsbegleitung und der
Ausbildungsbegleitung an den Schulen und Berufskollegs, so dass die individuelle Betreuung stark
eingeschränkt war.
Bereits im Sommer 2020, als in kleinen Schritten die Kontaktsperre wieder aufgehoben wurde und
erschwerend die folgenden Lockdowns Ende 2020 und zu Beginn 2021, stellten die Mitarbeitenden
der Jugendberufshilfe in den unterschiedlichen Projekten fest, dass betreute Schüler*innen und
Projektteilnehmenden trotz der gemeinsamen Bemühungen deutliche Rückschritte im Schulstoff, im
Sozialverhalten und in der Kommunikation gemacht hatten.
Vorlage FB 45/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 7/9

Außerdem gingen Betreute „verloren“, das heißt einige haben Aachen oder sogar Deutschland
verlassen oder die negativen Einflüsse der Bezugsgruppe dominierten. Das wurde besonders in der
Tätigkeit in der Jugendberufsagentur und in der Arbeit mit jungen Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte festgestellt.
Die Mitarbeitenden nutzten verstärkt die aufsuchende Arbeit, um die jungen Menschen zu erreichen.
Für die gemeinsamen Gesprächen wurde dann öfters die „Runde um den Block“ unter Einhaltung der
Hygieneschutzbestimmungen genutzt.
Die gemeinsamen Räumlichkeiten der Jugendberufsagentur im Gebäude der Agentur für Arbeit wurde
in der gesamten Pandemiezeit bis jetzt als Büros für die Bearbeitung des Kurzarbeitergeldes genutzt,
so dass dieser Standort als Treffpunkt wegfiel.
Hinzu kam, dass unterstützende Institutionen, wie das Fallmanagement des Jobcenters und die
Berufsberatung der Agentur für Arbeit keine Präsenzzeiten zur Beratung - weder in den Institutionen
oder in den Schulen - anboten.
Durch diese Erfahrungen und die enge Zusammenarbeit mit den Berufsschulen zeigt sich derzeit auch
ein erhöhter Bedarf, junge Menschen in der Berufsausbildung zu unterstützen.
Trotz der beschriebenen Versuche die Auszubildenden in vielfältiger Art und Weise während des
Lockdown geschuldeten Wechselunterrichts den Lehrstoff zu vermitteln, haben die jungen Menschen
in dieser Zeit sehr große Rückschritte, in der Sprache Deutsch und insbesondere im Textverständnis
gemacht. Viele haben die Abschlussprüfungen aufgrund der Komplexität und Textlastigkeit der
theoretischen Prüfungen nicht bestanden. Gespräche mit den Lehrkräften der Berufsschulen ergaben,
dass es nicht am praktischen Wissen der Prüflinge lag, sondern die Beantwortung der Fragen am
„Thema vorbei waren“, da sie die Fragestellungen nicht richtig verstanden hatten.
4. Ausblick
Wie im oberen Kapitel beschrieben, gibt es bei vielen jungen Menschen einen dringenden
Nachholbedarf an Berufsorientierung, individueller Unterstützung im Übergang Schule Beruf und in
der Berufsausbildung.
Die Statistiken der Agentur für Arbeit zeigen, dass in diesem Jahr wesentlich weniger Schüler*innen
nach erfolgreichem Schulabschluss eine Ausbildung beginnen. Gründe hierfür sind vielschichtig.
Einige Nennungen:


Unsicherheiten in der Berufswahlentscheidung aufgrund der fehlenden praktischen
Erfahrungen (z.B. Betriebspraktika, Praxiskurse)



Wunsch nach einem längeren Verbleib im Schulsystem



Ausbildungsreife noch nicht vollständig vorhanden, weil Persönlichkeitsentwicklung
unterbrochen wurde



Anstieg an psychischen Erkrankungen unter jungen Menschen



Fehlender Austausch in Präsenz/Trainieren der Kommunikationsfähigkeit



Fehlender Unterricht in Präsenz und dadurch Unsicherheiten beim Leistungsstand



Erlernen der deutschen Sprache



Fehlende Strukturierung des Alltags im Lockdown

Vorlage FB 45/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 8/9

Die Schüler*innen wählten daher schon bekannte und einigermaßen vertraute Optionen, wie der
weitere Besuch einer Schule bzw. des Berufskollegs. Nach Gesprächen mit Mitarbeitenden an den
Berufskollegs sind die Ausbildungsvorbereitungs- und Berufsfachschulklassenklassen sehr gut belegt,
bzw. es bestehen bereits Wartelisten, während viele Betriebe händeringend Auszubildende suchen.
Hier ist die Jugendberufshilfe dringend gefordert, durch individuelle Beratung und Orientierung zum
einen „schwächere“ Bewerber zu qualifizieren und zu motivieren, sich für unterschiedliche
Ausbildungsberufe zu interessieren.
Im Weiteren ist es zwingend notwendig mit Betrieben ins Gespräch zu kommen, um auch diesen
jungen Menschen eine Chance zu geben und für die Zeit des Lockdowns und dessen Folgen zu
sensibilisieren.
Da die Folge der Pandemie das Leben und die Entwicklung der jungen Menschen noch lange
beeinflussen wird, braucht es neue Ansätze, um diese Zielgruppe im Übergang Schule – Beruf zu
unterstützen. Dies möchte die Jugendberufshilfe mit ihren Kooperationspartnern vorantreiben und
weiterhin eine wichtige Konstante in der Förderung der jungen Menschen bleiben.

Anlage:
Darstellung der Projekte und Maßnahmen der Jugendberufshilfe

Vorlage FB 45/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 9/9

Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Abteilung Jugend
FB 45/310.020
Frau Krüger
Tel.: 0241/7054341

Die Oberbürgermeisterin

Anlage 1

Darstellung der Projekte und Maßnahmen der Jugendberufshilfe
Die Jugendberufshilfe führt unter anderem drittmittelfinanzierte Projekte/Maßnahmen durch. Die
Finanzgeber variieren je nach Projekt bzw. Maßnahme. Für die Ermittlung der Ergebnisse wird in der
Regel in den dargestellten Projekten der Zeitraum 01.08.2020 bis 31.07.2021 betrachtet bzw. zum Ende
der Maßnahme.
„Jugendsozialarbeit mit jungen Geflüchteten“
Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen. Das ist derzeit das niederschwelligste Angebot für diese Zielgruppe.
Ziel:
Junge geflüchtete Menschen, die derzeit keinen Zugang zu den Bildungsangeboten haben, zu
unterstützen und zu stärken, damit sie eine realistische Zukunftsperspektive entwickeln können und
hierbei die Verzahnung der Angebote der Jugendsozialarbeit zu fördern.
Inhalt:
Das Projekt richtet sich an junge Menschen mit Fluchthintergrund, die (in Kürze) nicht mehr schulpflichtig
sind oder die keine Schule besuchen. Dabei nimmt es insbesondere die über 18-jährigen Geflüchtete in
den Blick und stellt eine ergänzende sozialpädagogische Unterstützung zu den bestehenden Angeboten
der Jugendsozialarbeit dar. Die Kernaufgaben des Projektes bestehen darin, jungen Menschen
Hilfestellungen bei der weiteren Integration zu bieten sowie beratend, unterstützend und begleitend im
Hinblick auf einen möglichen Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt zur Seite zu stehen und dabei die
vorhandenen Strukturen einzubeziehen und zu nutzen. Außerdem besteht ein niedrigschwelliges
Berufsorientierungsangebot in den Werkstätten und Fachräumen mit Vermittlung von deutschen
Sprachkenntnissen durch eine Fachkraft. Seit 2019 erhalten außerdem Auszubildende Stützunterricht
und Prüfungsvorbereitung. Der Unterricht wird je nach Möglichkeit ihren Bedürfnissen angepasst, hierbei
kann es sich um das Verbessern des Textverständnisses, das Aufarbeiten der Mathematikkenntnisse
oder das Vermitteln von Fachtheorie handeln. Wenn darüber hinaus ein Bedarf an sozialpädagogischer
Unterstützung besteht, wird auch dies angeboten. Außerdem werden die bereits bestehenden
Unterstützungssysteme verknüpft, wie zum Beispiel die Angebote der Beratungsstelle, der
Schulsozialarbeit und der Jugendwerkstatt. Hierbei ist zu beachten, dass keine Doppelstrukturen
aufgebaut werden. Seit September bieten wir aufgrund der Nachfrage jungen Müttern zweimal in der
Woche eine Deutschförderung an. In dem unten genannten Betrachtungszeitraum haben 22 junge
Menschen an diesem Projekt teilgenommen.

Ergebnis (Betrachtungszeitraum vom 01.09.2020 – 31.08.2021):


41 % Verbleib im Projekt
9 % Ausbildung




19 % weiterer Schulbesuch zur Verbesserung des Abschlusses



9 % berufsvorbereitende Maßnahmen



5 % Wohnortwechsel



4 % Sonstiges (z.B. psychotherapeutische Therapien, Schwangerschaft)



7 % keine Beratung mehr erwünscht



6 % unbekannt

Auch in diesem Jahr ist es uns gelungen einen weiteren Teilnehmer durch unser vielseitiges Angebot in
die Einstiegsqualifizierung ((EQ) zu vermitteln. Er hat mit Unterstützung unseres Ausbilders das
Malerhandwerk praktisch kennengelernt. In einem Praktikum bei einem Malerbetrieb konnte er somit
seine ersten Kenntnisse zeigen. Aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen dem Betrieb und der
Jugendberufshilfe zeigte sich der Malermeister bereit den jungen Mann in ein Langzeitpraktikum (EQ),
unter der Voraussetzung, dass er weiter bei uns betreut und gefördert wird, zu nehmen.
Beratungsstelle im Übergang von der Schule in den Beruf (gefördert nach Landesjugendplan)
Die Beratungsstelle der Jugendberufshilfe der Stadt Aachen führt gemäß dem Landesjugendplan schulund berufsbezogene Jugendsozialarbeit im Übergang von der Schule in den Beruf durch.
Ziel:
Junge Menschen bei ihrer individuellen Berufswahlorientierung und ihrer persönlichen Entwicklung zu
unterstützen.
Inhalt:
Die Beratungseinrichtung ist derzeit schwerpunktmäßig präventiv an drei allgemein- und berufsbildenden
Schulen in Aachen beratend und betreuend tätig. Im Wesentlichen finden die berufsorientierenden
Projekte und Beratungen nach Absprache bereits ab Klasse 8, in der Regel aber ab der
Vorabgangsklasse statt. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit zwei Berufskollegs im Rahmen der
Betreuung der Schüler*innen in den Ausbildungsvorbereitungsklassen. Das Schuljahr 2020/2021 war
sehr durch die Pandemie geprägt. Die sozialpädagogischen Fachkräfte hatte keine Möglichkeit Angebote
an den Schulen durchzuführen, so dass der größte Teil der Arbeit direkt in der Beratungsstelle
Alfonsstraße 24 bzw. mit Hilfe von telefonischer Beratung stattfand. Allerdings war besonders in diesem
Jahr festzustellen, dass die Beratungsanfragen zunahmen. Die Jugendberufshilfe achtet auf eine
bedarfsorientierte enge Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren, wie z.B. der Berufsberatung der
Agentur für Arbeit Aachen-Düren, dem Jobcenter der Städteregion und den Trägern der
Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe.

Ergebnis:
Da das Angebot der Beratungsstelle ein freiwilliges Angebot ist, bestimmen die jungen Menschen auch
wie lange und wie weit sie begleitet werden wollen. Häufig stellt sich erst nach ein paar Jahren fest, ob
die Berufswahlorientierung den jungen Menschen geholfen hat.
Jugendberufsagentur
Eine Sozialarbeiterin der Jugendberufshilfe arbeitet in der Jugendberufsagentur gemäß dem
Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit der Rechtskreise SGB II, SGB III, SGB VIII (zugrunde liegt der
gesetzliche Auftrag der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe gemäß § 13 SGB VIII)
Ziel:
Eine ganzheitliche und vernetzte Betreuung von jungen Hilfebedürftigen in den drei Rechtskreisen (SGB
II, SGB III, SGB VIII)
Inhalt:
Es ist ein niederschwelliges Angebot zur Beratung und Betreuung von jungen individuell beeinträchtigen
bzw. sozial benachteiligten Menschen im Übergang Schule/Beruf unter Einbezug der weiteren
Hilfesysteme.
In diesem Projekt werden hauptsächlich von den Fallmanagern des Jobcenters junge Menschen in die
Betreuung der Jugendberufshilfe übergeben, die lernbeeinträchtigt oder verhaltensauffällig und/oder
psychisch labil bzw. krank sind. Daher ist hier der erste Ansatz, die jungen Menschen mit Hilfe der
anderen Unterstützungssysteme zu stabilisieren und in die jeweiligen passenden Maßnahmen zu
integrieren. In den Jahren 2020/2021 hat die sozialpädagogische Fachkraft mit insgesamt 38 jungen
Erwachsenen im Alter von 17- 24 Jahren und ihren Familien gearbeitet. Die wichtigsten Themen waren:
Konflikte in den Familien aufgrund der Enge in den jeweiligen Wohnungen, Unterstützung bei
Bewerbungen per Telefon, E- Mail sowie persönliche Gespräche, die außerhalb der Wohnungen
(draußen) geführt wurden. Dabei arbeitete sie sehr eng mit einer Mitarbeiterin des Bewerbungsbüros der
Jugendberufsagentur des Jobcenters zusammen. Dies fand in der Zeit ebenfalls per Telefon und E- Mail
statt. Depressionen, die bereits vor dem Lockdown bestanden, verstärkten sich. Die gemeinsamen
Gespräche an der frischen Luft sowie Kontakte zu Psychotherapeuten halfen den Betreuungsbedürftigen.
Je nach Bedarf wurde eng mit dem Kriseninterventionsteam sowie dem zuständigen Sozialraumteam
zusammengearbeitet. Leider kam es aufgrund der schwierigen Lage in 2020 zu keiner Vermittlung in
einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. In diesem Jahr konnte eine 24-jährige Mutter mit dreijährigem Sohn
in eine Teilzeit -Ausbildung zur Bürokauffrau und ein junger Mann erhielt eine Arbeitsstelle in der
Gastronomie.
Mit Fallmanager*innen des Jobcenters und den Berufsberater*innen der Arbeitsagentur bestand seit
Ende März 2020 nur telefonischen Kontakt bzw. per E- Mail. Die gemeinsamen Räumlichkeiten der
Jugendberufsagentur im Gebäude der Agentur für Arbeit konnten aus unterschiedlichen Gründen, z.B.

Eigenbedarf, nicht mehr genutzt werden. Weiterhin wurde eng Kontakt zur Jugendwerkstatt Amotima und
zum Sozialwerk Aachener Christen e.V. im Rahmen des Projektes „Respekt“ gehalten.
Berufseinstiegsbegleitung seit 2020
Diese Maßnahme wird gefördert nach § 49 SGBIII mit Kofinanzierung durch das Land NRW aus Mitteln
des Europäischen Sozialfonds und Mitteln aus NRW-Landesmitteln. Der Trägerverbund besteht aus dem
Kolping-Bildungswerk Aachen und der Jugendberufshilfe der Stadt Aachen.
Ziel:
Junge Menschen in Ausbildung zu integrieren.
Inhalt:
Ein weiterer Baustein in der systematischen Berufsorientierung ist die Berufseinstiegsbegleitung, der an
ausgewählten Schulen eine bestimmte Anzahl von Schüler*innen in der Regel von der Vorabgangsklasse
bis zu maximal einem Jahr nach der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung fördert und begleitet. Das
Programm richtet sich an Schüler*innen, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben den Schulabschluss
zu erreichen und/oder den Übergang in eine berufliche Ausbildung zu bewältigen. Die
Berufseinstiegsbegleitung unterstützt individuell im schulischen Bereich, bei der Berufsorientierung und
einer passenden Berufswahl mit entsprechender Ausbildungsplatzsuche. Im ersten Ausbildungsjahr soll
die weitere Begleitung helfen das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren um Abbrüche zu vermeiden. Das
zentrale Aufgabengebiet umfasst die sozialpädagogische Arbeit an der Schule und später im Betrieb; in
Kooperation mit den Lehrkräften, der Schulsozialarbeit und den Ausbilder*innen.
Im Februar 2020 konnte die erste Kohorte in der 9. Klasse mit 25 Schüler*innen starten und im Frühjahr
2021 kamen noch einmal 25 Schüler*innen aus dem 9. Jahrgang hinzu. Die Jugendberufshilfe ist für
folgende Schulen im Rahmen der Maßnahme zuständig:
Gemeinschaftshauptschule Burtscheid
Gesamtschule Maria – Montessori
Gesamtschule Heinrich - Heine
Ergebnis:
Integration der begleiteten Schüler*innen der Hauptschule und Gesamtschulen in der 1. Kohorte:


41% Ausbildung



55 % Berufskolleg zur Verbesserung des Abschlusses



4 % Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) der Agentur für Arbeit.

Die Berufseinstiegsbegleitung wurde in den Evaluationen im Schnitt mit sehr gut bewertet.

Assistierte Ausbildung von seit 2015
Diese Maßnahme wird in diesem Jahr bereits zum vierten Mal in Kooperation mit dem Träger IN VIA
Aachen e.V. durchgeführt. Die Maßnahme wird finanziert durch die Agentur für Arbeit Aachen – Düren.
Ziel:
Junge Menschen, die einen Unterstützungsbedarf haben, in Ausbildung zu integrieren und diese zu
stabilisieren. Nach einem erfolgreichen Abschluss soll die Einmündung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erfolgen.
Inhalt:
Durch eine individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung werden lernbeeinträchtigte oder sozial
benachteiligte junge Menschen bei der Ausbildungssuche und bis zum erfolgreichen
Ausbildungsabschluss unterstützt. Die wichtigsten Elemente sind Berufsorientierung,
Bewerbungstraining, Stützunterricht und das Trainieren von sozialen Kompetenzen sowie der Akquise
von ausbildungswilligen Betrieben und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Im
Betrachtungszeitraum waren 21 Auszubildende bei der Jugendberufshilfe in Betreuung, wovon fünf
Teilnehmende wegzogen bzw. keinen Bedarf mehr hatten und 7 beendeten in dieser Zeit Ihre
Ausbildung. 75 % der Teilnehmenden haben eine Zuwanderungsgeschichte und viele haben gravierende
Probleme in der deutschen Sprache bzw. Fachsprache. Dies führt vermehrt dazu, dass die
Abschlussprüfungen wiederholt werden müssen.
Ergebnis der Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Jahr 2021:


83 % Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis



17 % Verlängerung der Ausbildungszeit aufgrund nicht Bestehen er Abschlussprüfung

Die Ausbildungsbegleitung wurde in den Evaluationen im Schnitt mit 1,4 bewertet.
Kein Abschluss ohne Anschluss im Übergang Schule – Beruf NRW“ (KAoA)
Dies ist ein durch das Bundesland NRW gefördertes Projekt. Die Jugendberufshilfe ist Teil des
durchführenden Trägerverbundes, bestehend unter anderem aus IN VIA Aachen e.V., QualiTec der
Handwerkskammer Aachen GmbH, Kolping-Bildungszentrum Aachen, Sozialwerk Aachener Christen
e.V..
Ziel:
Im Mittelpunkt des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss" steht das Ziel, allen
Schulabgänger*innen nach dem Schulabschluss eine berufsorientierte Anschlussperspektive zu bieten.
Inhalt:
Schüler*innen aller Schulformen ab der 8. Klasse werden bei der Berufswahlorientierung unterstützt. Zu
dem Angebot gehören drei Schritte; die Potenzialanalysen für alle Schüler*innen, die

Berufsfelderkundungen bei Betrieben und bei Trägern und die Praxiskurse für Schüler*innen mit einem
Unterstützungsbedarf. Diese Angebote ermöglichen den Schüler*innen ihre eigenen Fähigkeiten,
Interessen und Potenziale zu entdecken, welche sie für ihre weitere Berufswahl nutzen können. In dem
Schuljahr 2020/2021 konnten nur im 1. Schulhalbjahr bis zum nächsten Lockdown im Dezember 2020
286 Schüler*innen an der Potenzialanalyse teilnehmen. Ab Dezember waren die Praxiskurse und
Berufsfelderkundungen geplant, die aber erst wieder ab Mai 2021 durchgeführt werden konnten, daher
haben in diesem Schuljahr nur 70 Schüler*innen an Kursen der Jugendberufshilfe teilnehmen können.
Aufgrund des Auftrages gemäß § 13 SGB VIII liegt auch hier das Hauptaugenmerk besonders auf
sozialbenachteiligte und individuell beeinträchtigte Schüler*innen, dies entspricht in der Regel
Schüler*innen aus Haupt- und Förderschulen. Besonders von diesen Schulen wird die Arbeit der
Jugendberufshilfe in kleinen Gruppen geschätzt.
Ergebnisse aus den Evaluationen vom Schuljahr 2020/2021:


95 % der Schüler*innen bewerten die Hinweise, die sie durch die Potenzialanalyse erhalten
haben, gut bis sehr gut.



98 % der Schüler*innen haben die Einblicke, die sie zu den Berufsfeldern bekommen haben,
hilfreich gefunden.

Die Durchführung der Potenzialanalyse wird in den Evaluationen im Gesamtdurchschnitt mit 1,5 bewertet
und die BFE/Praxiskurse mit 1,5.
KAoA STAR Potenzialanalyse seit dem Schuljahr 2020/2021
Dies ist eine Potenzialanalyse für Schüler*innen mit Behinderungen und einem besonderen Förderbedarf
und wird finanziert durch Fördermittel des Landes NRW und der Regionaldirektion des Landes NRW der
Bundesagentur für Arbeit. Das Angebot wird in Kooperation mit IN VIA Aachen e.V. durchgeführt.
Ziel:
Die Schüler*innen nähern sich ihren eigenen Interessen, Neigungen und Möglichkeiten an und entwickeln
ihr eigenen Kompetenzen weiter.
Inhalt:
Mit Hilfen von handlungsorientierten Übungen aus dem Verfahren hamet 3 und e+ entdecken die
Schüler*innen ihre Stärken. Es wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in den Förderschulen
durchgeführt. Zum Abschluss erhalten alle Schüler*innen ein Zertifikat, welches ihnen in einem
persönlichen Gespräch unter Hinzuziehung der Eltern, Lehrkräfte sowie einer Fachkraft des
Integrationsfachdienstes (IFD) überreicht wird. Im Schuljahr 2020/2021 erhielten durch die
Jugendberufshilfe 92 Schüler*innen eine Potenzialanalyse.
Ergebnis:

Die Durchführung der Potenzialanalyse wurde in den Evaluationen mit einem Gesamtdurchschnitt von
1,7 bewertet.
Sprachförderung im Projekt „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ seit 2020
Dieses Projekt wird gefördert mit Mitteln des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds. Es wird in
Kooperation mit dem Fachbereich 56 der Stadt Aachen, verschiedenen Bildungsträgern, Berufskollegs
und dem Jobcenter der Städteregion Aachen umgesetzt.
Ziel:
Jungen Auszubildenden das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung zu ermöglichen.
Inhalt:
Junge Auszubildende mit Zuwanderungsgeschichte werden durch eine berufsbezogene
Deutschförderung, sowie intensives fachbezogenes Kommunikationstraining und anschließender
Prüfungsvorbereitung regelmäßig unterstützt. Die Jugendberufshilfe bietet an drei Berufskollegs sechs
Kurse mit jeweils 6 Teilnehmenden an.
Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor.