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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0134/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

08.09.2021
FB 45/000

Ratsantrag der SPD-Fraktion: Digitaler Schüler*innen-Ausweis
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
30.09.2021

Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0134/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0134/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0134/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 3/7

Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion bat die Verwaltung um Prüfung der Einführung von digitalen Schüler*innenAusweisen an Aachener Schulen ab dem Zeitpunkt der Einschulung. Der digitale Schüler*innenAusweis soll für schulinterne Zwecke (Schulanmeldung und -wechsel) sowie für externe Vorgänge
verwendet werden, etwa als Fahrkarte, Mensakarte und Bibliotheksausweis.
Vorüberlegungen
Bei der Entscheidung, einen umfassenden digitalen Schüler*innenausweis einzuführen, muss
beachtet werden, dass dieses elektronische Dokument lediglich ein zusätzliches Dokument zum
herkömmlichen „Papierausweis“ darstellt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass ein Runderlass des
Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen das Aussehen sowie den Inhalt
und Fassung der Schüler*innenausweise verpflichtend vorgibt. Demnach soll der
Schüler*innenausweis einheitlich in allen Städten und Kommunen Nordrhein-Westfalens dem
Jugendschutz und der Jugendförderung dienen sowie in Papierform ausgedruckt und mit blauem
Siegel versehen werden. Eine Änderung dieses amtlichen Dokuments, das internationale Gültigkeit
hat, obliegt ausschließlich dem Land Nordrhein-Westfalen, nicht aber der Stadt Aachen. Aachen
nimmt bei der Ausstellung des Schüler*innenausweises eine hoheitliche Aufgabe war, die die Stadt
nicht übertragen oder ändern kann. Daher kann ein digitaler Schüler*innenausweis immer nur ein
Zusatzangebot darstellen zum herkömmlich genutzten Schüler*innenausweis und muss zudem
anders benannt werden. Vorstellbar wären „Schüler*innen-Card“ oder „Aachen E-Card“.
Überlegungen zum Datenschutz
Bei der Einführung eines digitalen Schüler*innenausweises würden personenbezogene Daten aller
Aachener Schüler*innen verarbeitet. Daher ist eine datenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens
unabdingbar. Beim digitalen Schüler*innenausweis wäre das europäische und nationale
Datenschutzrecht anzuwenden. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf es gemäß Art. 6
Abs. 1 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) einer Erlaubnis. Nach bisheriger Einschätzung
gibt es keine spezielle gesetzliche Vorschrift, die den Aufbau eines digitalen Identitätsmanagement
anordnen bzw. rechtfertigen würde. Nach Ausschluss weiterer Erlaubnisgründe bliebe nur die
Einwilligung der betroffenen Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit a) DS-GVO, die die Erhebung und
Verarbeitung der notwendigen Daten rechtfertigen würde. Dieser Erlaubnistatbestand ist jedoch in
zweierlei Hinsicht problematisch. Zum einen müssen Einwilligungen freiwillig erteilt werden. Das
Kriterium der Freiwilligkeit ist immer dann von besonderer Bedeutung, wenn diese Erklärung im
Rahmen eines Über-/Unterordnungsverhältnisses oder von einer Behörde im Rahmen einer
behördlichen Leistung eingefordert wird. Dies könnte dann problematisch sein, wenn es den Anschein
hätte, dass diese Einwilligung bei der Schulanmeldung gegeben werden müsse. Hier wäre sehr
deutlich und in einfacher Sprache auf die Freiwilligkeit hinzuweisen. Dies kann dann aber dazu führen,
dass nur für einen Teil der Schüler*innen diese Einwilligung gegeben wird. Zum anderen ist die
Einwilligung als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung insofern fragil, dass eine Einwilligung
durch die betroffenen Personen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO jederzeit widerrufen werden kann. Darauf
wäre zwingend umgehend zu reagieren, die Daten wären zu löschen, der digitale
Schüler*innenausweis müsste eingezogen werden. Eine flächendeckende Nutzung des digitalen
Schüler*innenausweises lässt sich daher praktisch kaum umsetzen.
Vorlage FB 45/0134/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 4/7

Darüber hinaus müsste thematisiert werden, welche personenbezogenen Daten erhoben werden
müssten, welche Daten auf dem digitalen Ausweis gespeichert werden dürften, wer berechtigt sein
dürfte, bestimmte Daten auszulesen und zu nutzen. Hierzu wäre ein umfassendes Berechtigungs- und
Managementsystem im Kontext der Datenhaltung und zur Abgrenzung von Datenzugriffen
erforderlich.
Weiterhin ist zu thematisieren, ob die Daten der Schüler*innen zum Zweck eines digitalen
Identitätsnachweises in zentraler Verantwortung, z.B. des Schulträgers, gehalten werden sollen.
Hierdurch würde ein neuer Datenpool entstehen, da die verantwortlichen Stellen zur Verarbeitung von
Schüler*innendaten bisher einzig die Schulen sind. Auch diesbezüglich müsste ein neues
Datenkonzept für die Erhebung und Verarbeitung der Daten aufgebaut werden. Eine solche neue
Datensammlung dieses Ausmaßes müsste einer Datensicherheitsprüfung und einer DatenschutzFolgenabschätzung unterzogen werden.
Interkommunale Recherche
Um zu identifizieren, ob vergleichbare Kommunen bereits einen digitalen Schüler*innenausweis
eingeführt haben, wurde eine interkommunale Recherche angestellt. Nach Erkenntnissen der
Verwaltung gibt es keine Kommune in Deutschland, die solch eine umfassende, sowohl als
Bibliotheksausweis, als auch als Fahrkarte funktionierende digitale Schüler*innen-Card einsetzt.
Lediglich die Stadt Jena führte im Jahr 2017 eine Chipkarte mit der Bezeichnung „Die Karte“ ein, die
es seither circa 900 berechtigten Schüler*innen an 35 Schulen ermöglicht, Busse und Straßenbahnen
zu nutzen. Um "Die Karte" vor Missbrauch zu schützen, benötigt jede/r Schüler/in bei Fahrten mit
Bussen und Bahnen weiterhin zusätzlich einen gültigen Schülerausweis oder eine gültige
Berechtigungskarte.
Im Nachbarland Österreich ist man einen Schritt weiter: Dort werden seit 2002 sogenannte digitale
edu.cards verwendet. Insbesondere im Bereich der weiterführenden Schulen ersetzen sie weitgehend
den klassischen papierbasierten Schüler*innenausweis. Die edu.card wird u.a. als
Schüler/innenausweis, als Kopierausweis und zum Bezahlen von Schulbeiträgen sowie von
Mittagessen in der Schulmensa genutzt. Da aber auch in Österreich die digitale Schüler*innenChipkarte unter Kritik steht, erfolgt ihre Einführung nur auf freiwilliger Basis. Bedenken bestehen im
Bereich des Datenschutzes aber auch im Nutzungsaufwand. Das Laden der Karte mit maximal 400,- €
erfolgt durch die Eltern über einen Bankautomaten; das Abbuchen der Beiträge in der Schule über ein
spezielles Terminal, den edu.card-Servicepoint. Dieser muss in jeder Schule kostenintensiv installiert
werden. Soll die edu.card auch von zu Hause genutzt werden, ist zudem ein spezielles
Chipkartenlesegerät notwendig. Die Erstellung des digitalen Schüler*innenausweises wird von einem
der zertifizierten Fotostudios vorgenommen. Dort werden Fotos der Schüler*innen, die Schuladresse,
die Schüler*innennummer, Namen und Geburtsdatum sowie ein Schullogo auf die Karte gedruckt.
Der dafür notwendige Austausch der Schülerdaten ist durch spezielle Datenschutzvereinbarungen
geregelt.
Erfahrungen mit der „Youcard“ Hamm
In der Stadt Hamm bekommen Kinder, dessen Familien Geldleistungen des SGB II sowie Wohngeld
erhalten, eine Scheckkarte, die sogenannte Youcard, auf der die bewilligten Leistungen des Bildungsund Teilhabegesetzes gebucht werden. Bei Klassenausflügen oder am Ticketautomaten des
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Ausdruck vom: 14.12.2021

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städtischen Tierparks können Schüler*innen einfach und bequem mit dem Vorzeigen der Youcard
bezahlen. Das gleiche Prinzip soll mit der digitalen Schüler*innen-Card Aachen angewendet werden,
mit der u.a. Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes verbucht werden sollen. Daher wird an
dieser Stelle näher auf die „Youcard“ Hamm eingegangen.
Der Leistungsanbieter, zum Beispiel die städtische Bibliothek oder der Tierpark, kann über die
YouCardHamm-Kartennummer „virtuell“ mit der Stadt Hamm abrechnen. Es ist also kein Geldbetrag
auf der Karte gespeichert. Terminals sind für diesen Vorgang nicht erforderlich, es wird lediglich ein
Internetzugang benötigt.
Die Anmeldung zum System YouCardHamm setzt eine Onlineregistrierung und anschließend die
Freigabe durch das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege voraus.
Die Einführung der YouCardHamm ist seit dem 01.04.2012 stufenweise erfolgt. Neben der
Abrechnung der Mittagsverpflegung, werden eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten mit
Direktzahlung an den Leistungsanbieter über die YouCardHamm erbracht. Seit dem 01.09.2012
erfolgt auch die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, die Beiträge sozialer und
kultureller Einrichtungen sowie Angebote privater Anbieter zur Teilhabe am sozialen und kulturellen
Leben über das Verfahren der YouCardHamm.
Wichtig für die Einführung eines digitalen Schüler*innenausweises in Aachen bleibt festzuhalten, dass
die „Youcard“ Hamm sich ausschließlich auf die Abrechnung der Leistungen im Zusammenhang mit
BuT konzentriert und nicht, wie in Aachen gefordert, gleichzeitig als Bibliotheksausweis, Fahrkarte und
Schüler*innenausweis funktioniert.
Erfahrungen mit dem Mensa-Bezahlsystem
Ab dem Jahr 2015 unternahm die Aachener Verwaltung Schritte zur Einrichtung eines einheitlichen
Bezahlsystems in Schulmensen und –kantinen. Ziel war es, die finanzielle Abrechnung aller
Mittagessen in Aachener Schulen auf eine zentrale Stelle zu konzentrieren. Dies würde auch die
Grundlage einer digitalen Schüler*innen-Card darstellen, mit der Mittagessen in der Schulkantine
bezahlt werden sollen. Daher wird an dieser Stelle der Fokus auf die Gründe, weshalb sich gegen die
Einführung eines einheitlichen Bezahlsystems in Schulmensen entschieden wurde, gelegt.
Der erste Grund war in der vielfältigen und uneinheitlichen Caterer-Landschaft zu finden. Die Stadt
Aachen als Schulträger vermietet einen Teil der Schulräumlichkeiten an private CateringUnternehmen, damit diese dort ein warmes Mittagessen sowie Getränke, Snacks und Brötchen zur
Verfügung stellen. In welcher Form die Mahlzeiten angeboten werden - ob sie direkt vor Ort zubereitet
werden, tiefgefroren geliefert und anschließend aufgetaut oder warm gehalten werden - entscheidet
nicht das Schulamt, sondern das jeweilige Catering-Unternehmen. Ebenso obliegt es den
unterschiedlichen Caterern, die Kosten für das Mittagsangebot eigenständig abzurechnen.
Bemühungen, die Unternehmen auf ein einheitliches Aachen-immanentes Abrechnungssystem
festzulegen, scheiterten nicht zuletzt daran, dass die großen Catering-Firmen häufig Schulen in ganz
Nordrhein-Westfalen beliefern. Ihr Abrechnungssystem nur für die Schulen in Aachen umzustellen,
würde sich für sie als unwirtschaftlich erweisen. Das Ergebnis wäre eine weitaus kleinere Auswahl an
Essenszulieferern in der ohnehin wenig an Auswahl geprägten Branche. Hinzukommt, dass man auf
die Catering-Firmen der Freien Träger erst recht keinen Einfluss ausüben kann. Eine
Vereinheitlichung war also illusorisch. Daher wurde sich letztendlich gegen die Einführung eines
einheitlichen Bezahlsystems in Schulmensen entschieden. Es gab aber noch einen zweiten Grund,
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Ausdruck vom: 14.12.2021

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der unmittelbar mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe im Zusammenhang stand. Sogenannte
BuT-Empfänger erhalten finanzielle Zuschüsse für Mittagessen in der Schule wahlweise vom
Jobcenter, vom Ausländer- oder vom Sozialamt. Wäre das Mensabezahlsystem in Aachen
zentralisiert worden, hieße das, die einheitliche Abrechnungsstelle für Schulmittagessen hätte sich für
die Bezahlung nicht an die Eltern wenden müssen, sondern an die entsprechende staatliche Behörde
(z.B. Jobcenter). Neben datenschutzrechtlichen Bedenken stand dabei die ungeklärte Frage im Raum,
wie zu Verfahren sei, wenn Anträge zur Bewilligung von Leistungen auf Bildung und Teilhabe nicht
rechtzeitig neu-beantragt würden oder sich die Leistungen aus einem Zusammenspiel von mehreren
Ämtern zusammensetzen. Diese ungelöste Problematik wird bei der Einführung einer digitalen
Schüler*innen-Card, die explizit die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu vereinheitlichen fordert,
erneut eine Rolle spielen. Ebenso muss bei der Bezahlung des Schulmittagessens mit der digitalen
Schüler*innen-Card ein Weg der zentralen Abrechnung mit den vielen unterschiedlichen CateringFirmen gefunden werden.
Stufenweise Einführung eines digitalen Schüler*innen-Ausweises
Nachdem anhand der Beispiele „edu-cards“ Österreich und „Youcard“ Hamm sowie
datenschutzrechtlichen Bedenken und Erfahrungen mit einem einheitlichen Mensabezahlsystem
aufgezeigt wurde, dass die Einführung eines digitalen Schüler*innenausweises von unterschiedlichen
Herausforderungen begleitet wird, sollen nun Überlegungen zum weiteren Vorgehen angestellt
werden.
Ein denkbares Vorgehen zum Einstieg in das Thema könnte die Digitalisierung des
Schüler*innenausweises sein, so dass alle Aachener Schülerinnen und Schüler ab Einschulung einen
herkömmlichen Schüler*innen-Ausweis sowie eine Chipkarte erhielten. Die Chipkarte würde eine
vorherige Einwilligung der Eltern voraussetzen.
Im Anschluss könnte probeweise in Kooperation mit einzelnen Pilotschulen eine erste Zusatzleistung
für die Verwendung der Chipkarte entwickelt werden. Hierbei bietet sich der Ausleihvorgang in der
Stadt-Bibliothek an. Dies wäre bereits ein gemäß der städtischen Regularien aufzusetzendes ITProjekt, das dann gemeinsam mit der regio-it konzipiert werden müsste und die Bereitstellung
entsprechender personeller Kapazitäten und finanzieller Ressourcen erforderte.

Anlage:
Ratsantrag der SPD „Digitaler Schüler*innen-Ausweis“ Nr. 033/18

Vorlage FB 45/0134/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 7/7

SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS
FRAKTION IM RAT DER STADT AACHEN

Frau
Oberbürgermeisterin
Sibylle Keupen
Rathaus
52058 Aachen

1 J l-jj Q l

C 3. Dez. 2020

FRAKTIONSVORSITZENDER
Michael Servos
Ihre Ansprechpartnerin:
Daniela Parting
Fraktionsgeschäftsführerin

09.12.2020

Ratsantrag - SPD AI 26/20
Digitaler Schüler*innen-Ausweis

Telefon:
0241 • 432 72 15
E-Mail:
daniela.parting@mail.aachen.de
Geschäftszeiten:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragt, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, ein digitales Identitätsmanagement
für Schülerinnen der Aachener Schulen einzuführen.

Begründung:

Mit der Einschulung erhalten Schülerinnen einen digitalen

Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 17.00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 14 Uhr
Anschrift:
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-Il.-Str. 1
52062 Aachen
Kontakt:
Telefon 0241 • 432 72 15
Fax 0241-499 44
E-Mail:
spd.fraktion@mail.aachen.de
Internet:
www.spd-aachen.de

Account/Schüler*innenausweis. Dieser zentrale Ausweis umfasst alle relevanten
Vorgänge der Schullaufbahn und kann auch für schulinterne Zwecke genutzt
werden. Er soll verwendet werden bei der Schulanmeldung und -Wechsel, als
herkömmlicher Schülerausweis, als Fahrkarte, für den Zugang zu Bücherei, auch
zum WLAN an den Schulen, bei Anmeldungen für Veranstaltungen (Abschlüsse,
Weihnachtsfeiern, Jubiläen etc), sichere Kommunikation, BUT-Auszahlung und Anrechnung, Mittagessensabrechnung u.a.

Bankverbindung:
IBAN:
DE36390500000000199562
BIG:
AACSDE33

SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS
FRAKTION IM RAT DER STADT AACH EN

Die umfassende Einhaltung geltender Datenschutz- und -Sicherheitsregelungen
sind dabei zentral für das Vertrauen der Schülerinnen, ihrer Eltern und aller
weiteren Beteiligten. Diese Gruppen sollen daher bei der Konzeption und
Einführung des digitalen Schüler*innenausweises transparent beteiligt werden. Eine
Auswertung der Daten soll, wenn überhaupt, nur nach ausdrücklicher Zustimmung
erfolgen.
Anfallende Kosten lassen sich durch externe Förderung eingrenzen.
Privatwirtschaftlichen Akteure soll dabei nicht als Sponsoren o.ä. finanziell beteiligt
werden.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

Dr. Jens Jäger
digitalisierungspol. Sprecher