Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0111/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

28.07.2021
FB 45/100

Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen - Neufestlegung der
Kriterien ab 2021
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
26.08.2021

Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Verteilung der Fördermittel in Höhe von 94.500€
in 2021 sowie 120.000€ ab 2022 für besonders belastete Grundschulen auf Grundlage der
aktuellen Kriterien für zwei Jahre weiterzuführen.
2. Die in 2021 zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 50.000 € werden – unter
Berücksichtigung der Zügigkeiten der Schulen - auf alle 37 Grundschulen verteilt.
3. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung nach zwei Jahren eine
Überprüfung der Kriterien vorzunehmen.

Vorlage FB 45/0111/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

4-030101-909-5; 52910000

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

144.500

144.500

360.000

360.000

0

0

0

0

0

0

0

0

144.500

144.500

360.000

360.000

0

0

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0111/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

X
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0111/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 3/7

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Seit 2009 werden über die Mittel aus dem Grundschulfond besonders belastete Grundschulen
finanziell unterstützt. Mit dieser Förderung wird angestrebt, die sozialen Unterschiede im
Grundschulbereich abzumildern und die Bildungschancen von Schülerinnen und Schüler zu fördern.
In den letzten Jahren standen hierfür 94.500 € / Jahr zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2021
wurde der Ansatz für die Mittel des Grundschulfonds, aufgrund der

zusätzlichen Belastung der

Schulen sowie der Einschränkungen für die Schülerinnen und Schüler, die im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie entstanden sind, auf 144.500 € erhöht.
Für die Folgejahre ist ein Ansatz von 120.000 € / Jahr vorgesehen.
Der Schulausschuss hat letztmalig in seiner Sitzung vom 13.07.2017 die Kriterien zur Verteilung der
Mittel aus dem Grundschulfond beschlossen (FB45/0392/WP17). Diese haben laut Beschlusslage für
vier Jahre Gültigkeit, so dass sie in diesem Jahr erneut überprüft und bei Bedarf angepasst werden
können.
2. Die aktuellen Kriterien sowie Verteilung
Mit o.g. Sitzung hat der Schulausschuss die folgenden Kriterien und deren Gewichtung zur Verteilung
der Mittel aus dem Grundschulfonds beschlossen:
Kriterium

Multiplikator

Teilnahme Bildungs- u. Teilhabepaket
a) Mittagsverpflegung

2

b) Schulausflüge / Klassenfahrten
c) Leistungen zur Lernförderung
(= Einkommenskriterium)
Schuleingangsuntersuchung
Sozialräumliche Auswertung Gesundheitsamt – letzte Welle
Sprache u. Körperkoordination

2

(= Gesundheitskriterium)
Schüler mit Teilnahme an „Deutsch als Zweitsprache“

1

Verteilung des pädagogischen Fachpersonals an Grundschulen

1

Brennpunkt-OGS

1

Nach Verabschiedung dieser Förderkriterien wurden die erforderlichen Datensätze durch die
Fachabteilung eingeholt und anhand derer die besonders belasteten Grundschulen in der Stadt
Aachen ermittelt. Die daraus ermittelte Liste der Grundschulen, die anteilig eine Förderung aus dem
Grundschulfonds erhalten, wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 07.09.2017 beschlossen.
Diese Schulen erhalten seitdem jährlich eine anteilige Auszahlung aus dem Grundschulfonds, die
anhand der von ihnen angegebenen Schülerzahlen ermittelt wird.

Vorlage FB 45/0111/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 4/7

3. Überprüfung der Kriterien / Datenlage
Aus der Tabelle unter Punkt 2 lässt sich erkennen, dass die Kriterien „Teilnahme Bildungs- und
Teilhabepaket“ sowie die Ergebnisse aus der Schuleingangsuntersuchung als besonders relevant
angesehen werden und mit dem Multiplikator 2 gewichtet wurden.
In Vorbereitung auf die in diesem Jahr anstehende Überprüfung der Kriterien, wurden die
entsprechenden Daten angefragt. Hierbei zeigte sich, dass sowohl die Erhebung aktueller Daten als
auch die Verlässlichkeit und Validität der angefragten Daten aufgrund der andauernden
pandemischen Lage seit Beginn des letzten Jahres problematisch ist.
Die Daten zum Kriterium „Sprache und Körperkoordination“ werden im Rahmen der jährlichen
Schuleingangsuntersuchungen durch das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen erhoben. Die
Untersuchungswelle für das Schuljahr 2020/2021 konnte jedoch nicht in gewohntem Maße erhoben
werden und ist daher für die Fortführung der Daten nicht nutzbar. Ob und in welchem Umfang die
Untersuchungen für das Schuljahr 2021/2022 erhoben werden können, wird sich erst nach den
Sommerferien bzw. ggfs. erst zu einem noch späteren Zeitpunkt zeigen. Aufgrund der besonderen
Rolle des Gesundheitsamts in der Pandemie, sind zudem die Kapazitäten für die Aufbereitung von
Daten massiv begrenzt. In der Folge liegen zu diesem Kriterium keine aktuellen Daten vor und es
kann lediglich auf die zuletzt ausgewertete Untersuchungswelle 2015-2019 zurückgegriffen werden.
Es erscheint wenig sinnvoll, für die Verteilung des Grundschulfonds, die für mehrere Jahre Gültigkeit
haben soll, Daten zu nutzen, die bereits mind. zwei Jahre zurückliegen.
Die Daten zur Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket werden unmittelbar bei den Grundschulen
erhoben. Eine entsprechende Abfrage wurde im Zeitraum April – Juni 2021 durchgeführt. Trotz der
coronabedingten Mehrbelastung an den Schulen, haben sich alle Schulen an der Abfrage beteiligt, so
dass die Rückmeldungen vollständig vorliegen.
Die vielen Einschränkungen, die sich aufgrund der andauernden Corona-Pandemie gerade im
Schuljahr 2020/2021massiv auf den Schulbetrieb und –alltag ausgewirkt haben, führen zu der Frage,
inwiefern die aktuellen Angaben zur Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket ein realistisches Bild
der tatsächlichen Bedarfe widerspiegeln.
Nach Auswertung der Daten ist festzustellen, dass die pandemische Lage mit Distanzunterricht,
Hygienekonzepten und Einschränkungen in vielen Bereichen des Schulalltags die abgefragten Daten
und ihre Aussagekraft sehr stark einschränken.
Mittagsverpflegung war im Distanzunterricht nicht möglich, bzw. war in Zeiten von Präsenz aufgrund
von Hygienevorgaben nicht oder nur eingeschränkt erlaubt. Klassenfahrten konnten bzw. durften gar
nicht stattfinden.
Viele Familien haben in den Lockdown-Zeiten keine außerschulischen Förderangeboten
wahrgenommen bzw. konnten diese nicht in Anspruch nehmen. Für die Schulen war es kaum
möglich, über die vielen zusätzlichen Anforderungen hinaus, Lernförderungen zu organisieren oder
anzubieten.
Auch von Seiten der Schulleitungen erfolgten in den Rückmeldungen entsprechende Hinweise.

Vorlage FB 45/0111/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 5/7

Die Erhebung relevanter und aktueller Daten, die zeitgleich verlässlich sind und für die nächsten Jahre
als Grundlage für die Verteilung der Mittel aus dem Grundschulfonds genutzt werden sollen, ist
zusammenfassend zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
4. Weitere Vorgehensweise / Vorschlag der Verwaltung
4.1 Verteilung der „regulären“ Mittel aus dem Grundschulfonds
Seitens der Verwaltung besteht die Hoffnung , dass sich zum Schuljahr 2022/2023 die Werte wieder
einpendeln und damit lediglich das Schuljahr 2020/2021 in Bezug auf die vorhandene Datenlage
„ausgeklammert“ werden muss.
Aufgrund der Ausführungen unter Punkt 3 der Vorlage wird vorgeschlagen, die bisherigen, auf
Grundlage der in 2017 beschlossenen Kriterien -, besonders belasteten Grundschulen für einen
begrenzten Zeitraum weiter zu fördern, bis eine verlässliche und realistische Datenlage vorliegt.
Es wird daher vorgeschlagen, eine Neuüberprüfung der Kriterien in 2023 durchzuführen und dem
Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen, in der Hoffnung, dass das Schuljahr 2020/2021 als
„Ausreißer“ zu sehen ist und keine nachhaltige Einschränkung der Datenlage nach sich zieht. Eine
Förderung auf Grundlage der angepassten Kriterien könnte dann ab dem Schuljahr 2023/2024
erfolgen. Sofern sich nachhaltige Veränderungen in Bezug auf die Nutzbarkeit der Daten ergeben, ist
in 2023 zu prüfen, wie eine Förderung für die Folgejahre sinnvoll gestaltet werden kann.
4.2 Verteilung der zusätzlichen Mittel in 2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Wie unter Punkt 1 dieser Vorlage erläutert, wurde der Ansatz für die Mittel des Grundschulfonds für
das Haushaltsjahr 2021, aufgrund der

zusätzlichen Belastung der Schulen sowie der

Einschränkungen für die Schülerinnen und Schüler, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
entstanden sind, einmalig um 50.000 € erhöht. Hier ist zu entscheiden, wie eine Verteilung dieses
„Zusatz-Budgets“ erfolgt.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich drei mögliche Verteilungsschlüssel:
a) Erhöhte Bezuschussung der 14 Grundschulen, die aus dem Grundschulfonds eine Förderung
erhalten. Statt 94.500 € wird der vollständige Ansatz in Höhe von 144.500 € auf diese Schulen
verteilt. Die Verteilung erfolgt – analog der bisherigen Vorgehensweise - auf Grundlage der
Schülerzahlen der Grundschulen aus der Schulstatistik des laufenden Schuljahres.
b) Verteilung des bisherigen Ansatzes von 94.500 € auf die zuvor benannten 14 Grundschulen.
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 50.000 € werden – unter Berücksichtigung der Zügigkeiten
der Schulen – auf die verbleibenden 23 Grundschulen verteilt, die bislang nicht aus dem
„regulären“ Grundschulfonds gefördert werden.
Die zusätzliche Förderung beträgt in diesem Fall ca. 980 € / Zug.

Vorlage FB 45/0111/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 6/7

c) Verteilung des bisherigen Ansatzes von 94.500 € auf die zuvor benannten 14 Grundschulen.
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 50.000 € werden – unter Berücksichtigung der Zügigkeiten
der Schulen - auf alle 37 Grundschulen verteilt.
Die zusätzliche Förderung beträgt in diesem Fall ca. 630 € / Zug.
Von Seiten der Verwaltung wird eine Verteilung auf Grundlage der Variante c) vorgeschlagen.
Die zusätzlichen Mittel in 2021 wurden aufgrund der coronabedingten Mehrbelastungen an den
Grundschulen bereitgestellt. Die Pandemie hat alle Schulen gleichermaßen gefordert, so dass mit
diesen Mitteln auch alle Grundschulen eine zusätzliche Unterstützung erhalten sollten. Dies
unabhängig davon, ob sie bereits aus dem Grundschulfonds gefördert werden.
Die Förderung aus dem Grundschulfonds erhalten die in der Anlage aufgeführten 14 Grundschulen,
weil bei diesen Schulen, nach Auswertung der beschlossenen Kriterien aus 2017 und unabhängig von
der pandemischen Lage, ein Unterstützungsbedarf festgestellt wurde.
Anlage:
Übersicht der geförderten Grundschulen (aus 2017)

Vorlage FB 45/0111/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 7/7

Anlage 1

Übersicht GrundschulfondsGrundschulen
Nr. Grundschule
1 KGS Bildchen
2 KGS Beeckstraße
3 KGS Feldstraße
4 KGS Düppelstraße
5 KGS Luisenstraße
6 GGS Driescher Hof
7 GGS Montessori Mataréstraße
8 EGS Annaschule
9 KGS Passstraße
10 KGS Forster Linde
11 GGS Schönforst
12 GGS Am Haarbach
13 KGS Auf der Hörn
14 GGS Brühlstraße